GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10.07.2026 beschlossen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10.07.2026 beschlossen

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Bundesministerium für Gesundheit
Pressemitteilung vom 10.07.2027


Bundestag beschließt GKV - Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Nina Warken: „Wir haben die Grundlage für stabile GKV-Finanzen geschaffen“



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Der Bundestag hat heute, am 10. Juli 2026, das Gesetz zur GKV-Beitragssatzstabilisierung beschlossen. Nach dem Kabinettsbeschluss wurden im parlamentarischen Verfahren weitere finanzwirksame Maßnahmen beschlossen, um die in der Zwischenzeit gestiegene Deckungslücke zu schließen.

Mit der Begrenzung der Ausgabendynamik in allen Bereichen des Gesundheitswesens werden Versicherte von steigenden Zusatzbeiträgen entlastet und wird eine hochwertige Versorgung für die kommenden Jahre sichergestellt. Das Gesetz ermöglicht die Stabilisierung der durchschnittlichen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen.


"Nach Jahren der steigenden Krankenkassenbeiträge haben wir endlich die Grundlage für stabile Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. Es war ein Kraftakt für ein Maßnahmenpaket, das es in diesem Ausmaß noch nicht gegeben hat. Bei einem notwendigen Einsparvolumen von fast 19 Milliarden Euro alleine im kommenden Jahr ist es klar, dass es zu spürbaren Veränderungen kommt und dieses Gesetz allen Seiten etwas abverlangt. Der Grundsatz, die Ausgaben in allen Bereichen an die Entwicklung der Einnahmen zu koppeln, ist für die Stabilität einer der wichtigsten Säulen unseres Sozialstaats von entscheidender Bedeutung.

Die Basis für die zukünftige Begrenzung der Ausgaben ist das hohe Niveau, das durch starke Ausgabensteigerungen der letzten Jahre erreicht wurde. Kurzum: Wir kürzen nicht über das gesamte System hinweg, sondern begrenzen die Anstiege der Zukunft auf die Entwicklungen der Gesamtwirtschaft. Das ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den Beitragsgeldern der Versicherten. Allen Beteiligten, die zum Gelingen der Reform beigetragen haben, gilt mein ausdrücklicher Dank. Gemeinsam haben wir Handlungsfähigkeit gezeigt, um notwendige Reformen zielorientiert auf den Weg zu bringen."
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken


Die wesentlichen Änderungen im Detail:

Stärkerer Beitrag des Bundes
Der Bund erhöht seinen Finanzierungsbeitrag für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger dauerhaft um 750 Mio. Euro pro Jahr: 2027: 1 Mrd. Euro | 2028: 1,25 Mrd. Euro | 2029: 1,75 Mrd. Euro | 2030: 2,25 Mrd. Euro | ab 2031: 2,75 Mrd. Eur
Die im Gesetz vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses wird reduziert. 2027 von 2 Mrd. auf 1,35 Mrd. Euro (ab 2028: 1,55 Mrd. Euro).

Krankenhaus
Für die Jahre 2027 bis 2029 gilt für die Krankenhäuser die gleiche Obergrenze für den Kostenanstieg wie für andere Leistungsbereiche (Grundlohnrate minus 1 Prozentpunkt). Ab 2030 soll der Orientierungswert oder, sofern darunterliegend, die Grundlohnrate maßgeblich sein.
Stärkung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG), Weiterentwicklung der Personalbemessung im Krankenhaus: Die Krankenhäuser werden über eine sog. Generalnorm gesetzlich verpflichtet, in allen Personalbereichen für eine Personalbesetzung zu sorgen, die für eine gute Qualität der Leistungen erforderlich ist. Gleichzeitig wird von einer verpflichtenden Anwendung der Personalbemessungsinstrumente für die Pflege sowie für den ärztlichen Bereich Abstand genommen. Die Kommission für die Personalbemessung im Krankenhaus und die Pflegepersonalbemessungsverordnung werden abgeschafft.
Zur stringenten Einhaltung der PpUG wird die zwischen der DKG und dem GKV-SV geschlossene Sanktionsvereinbarung mit dem Ziel überprüft, etwaige wirtschaftliche Anreize für ein regelmäßiges Unterschreiten der PpUG auszuschließen.
Der Verweis auf die Pflegepersonaluntergrenzen als verpflichtende Qualitätsanforderung aller Leistungsgruppen im Krankenhaus entfällt. Die Verpflichtung zur Einhaltung der Personaluntergrenzen besteht fort. Dem Leistungsgruppen-Ausschuss wird zudem der Auftrag erteilt, Qualitätskriterien für die spezifische Qualifikation und Verfügbarkeit des Pflegepersonals pro Leistungsgruppe zu empfehlen.
Finanzierung von pflegeentlastenden Maßnahmen: Von der ursprünglich vorgesehenen, vollständigen Streichung der Finanzierung von pflegeentlastenden Maßnahmen im Rahmen des Pflegebudgets wird zunächst abgesehen. Stattdessen werden die Mittel in den Jahren 2027 und 2028 zunächst in verminderter Höhe weitergezahlt.
Obligatorische Zweitmeinungsverfahren bei mengenanfälligen Eingriffen: Bisher sah der Gesetzentwurf vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss jährlich mindestens einen planbaren Eingriff bestimmt, für den die Einholung einer Zweitmeinung Voraussetzung für die Vergütung der Leistung ist. Ab 2028 sollen nun jährlich zwei planbare Eingriffe bestimmt werden. Geeignet sind hier insbesondere Hüftgelenkersatz und Eingriffe an der Wirbelsäule (ab 2028), die chirurgische Entfernung der Gallenblase oder Gebärmutter (ab 2029) sowie die (Teil-)Entfernung der Gaumenmandeln und arthroskopische Eingriffe an der Schulter (2030).
Zur Stärkung der Abrechnungsqualität werden die Prüfquoten und Schwellenwerte angehoben. So ist bei einem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen zwischen 50 und 65 Prozent eine Prüfquote von 40 Prozent maßgeblich. Liegt der Anteil unbeanstandeter Abrechnungen unterhalb von 50 Prozent ist eine unbegrenzte Prüfung möglich. Im Ergebnis bedeutet das: Je höher der Anteil regelkonformer Rechnungen ausfällt, desto weniger Prüfungen und somit weniger Aufwand fallen für ein Krankenhaus an.

Pharmazeutische Industrie
Der ursprünglich vorgesehene dynamische Herstellerabschlag wird durch eine gesetzlich festgeschriebene Anhebung des statischen Herstellerabschlags auf 15,5 Prozent ersetzt. Hierdurch soll dem berechtigten Interesse der Unternehmen an Planungssicherheit Rechnung getragen und zugleich sichergestellt werden, dass die pharmazeutische Industrie einen unmittelbar wirkenden Beitrag zur Ausgabendämpfung leistet.
Der zusätzliche Abschlag für patentierte Impfstoffe wird auf 9 Prozent erhöht. Zudem wird für diese Impfstoffe für Schutzimpfungen ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 ein Preismoratorium geregelt.

Weitere Anpassungen
Psychotherapeutische Versorgung: Die bisher extrabudgetären Vergütungen für psychotherapeutische Leistungen werden zum überwiegenden Teil in das Budget für die Vergütung ambulanter Behandlungen gesetzlich Versicherter (morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, MGV) zurückgeführt. Das Ausgabenvolumen, das für extrabudgetäre psychotherapeutische Leistungen gezahlt wurde, hat sich in den letzten zehn Jahren insgesamt auf 3,9 Mrd. Euro im Jahr 2025 fast verdoppelt.
Zudem wird sichergestellt, dass es für den Teil der Vergütungen, der in die MGV überführt wird, nicht zu Verschiebungen des Honorars in andere Fachbereiche kommt. Des Weiteren werden begonnene psychotherapeutische Behandlungen bis zum Abschluss der Behandlung im Rahmen der Honorarverteilung ohne Abzug vergütet.
Anpassung beitragsfreie Mitversicherung: Der Beitragszuschlag für mitversicherte Ehegatten/Lebenspartner in Höhe von 2,5 Prozent (ab 2028) wird nicht erhoben für Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (statt bis zum vollendeten 7. Lebensjahr). Darüber hinaus bleiben Ehegatten/Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 sowie mit einem Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung oder als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Grundsicherung beziehen, beitragsfrei mitversichert.
Zuzahlungsbeträge und -grenzen in der GKV werden, wie bereits im Kabinettentwurf vorgesehen, an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 50 Prozent angehoben. Eine anschließende Dynamisierung ist nicht mehr vorgesehen.
Fachzahnarztweiterbildung für kieferorthopädische Leistungen: Um eine regionale Unterversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung zu vermeiden, wird die geplante Regelung für kieferorthopädische Leistungen angepasst. Künftig sollen Zahnärzte, die einen mit der Fachzahnarztqualifikation gleichwertigen Abschluss vorweisen können oder über anerkannte praktische Erfahrung in der kieferorthopädischen Behandlung verfügen, weiterhin kieferorthopädische Leistungen durchführen und abrechnen können. Eine genaue Definition der gleichwertigen Qualifikationen wird von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgelegt.
Künftig ist ein Konsiliarbericht (ärztlicher Bericht vor Beginn einer Psychotherapie) entbehrlich, wenn die psychotherapeutische Behandlung auf vertragsärztliche Überweisung oder auf Empfehlung eines Krankenhauses im Anschluss an eine psychiatrische, psychosomatische oder psychotherapeutische Krankenhausbehandlung erfolgt.
Für tarifgebundene Leistungserbringer der Haushaltshilfe, häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege bzw. Einrichtungen oder Unternehmen der medizinischen Rehabilitation und Vorsorge werden Vergütungssteigerungen bis zur Grundlohnrate (2027 bis 2029 minus 1 Prozentpunkt) voll refinanziert. Die Differenz der Tarifsteigerungen, die oberhalb der Grundlohnrate liegen, wird künftig wie im Krankenhausbereich ebenfalls zur Hälfte refinanziert. Die Regelungen werden evaluiert und auf zwei Jahre befristet.


Update
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz passiert auch den Bundesrat

Dazu sagt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken:

„Bund und Länder haben sich heute zu einem finanzierbaren Gesundheitswesen bekannt. Das ist ein wichtiges Signal für Unternehmen und Versicherte und zeigt die Handlungsfähigkeit der politisch Verantwortlichen in unserem Land. Diese Entscheidung ist niemandem leicht gefallen, doch sie ist notwendig, um das Leistungsversprechen unseres Gesundheitssystems auch in Zukunft einhalten zu können. Einnahmen und Ausgaben müssen wieder in ein Gleichgewicht gebracht werden, die Grundlage dafür wurde heute geschaffen.“


Quelle und weitere Informationen > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... 10-07-2026
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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der Kritik

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Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e. V.

In der Kritik: GKV-Sparpaket

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat sein geplantes Sparpaket für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gegen große Widerstände durchgesetzt. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) kritisiert das hektisch bis chaotische Verfahren und fordert, den gleichzeitig laufende Prozess zur Einführung eines Primärversorgungssystems stärker mit einzubeziehen.

Nach viel öffentlichem Gezerre hat sich die Bundesregierung durchgesetzt und ihr umstrittenes Gesetz zur Beitragsstabilisierung in der GKV heute im Bundestag verabschiedet. Bis zum Schluss blieb fraglich, ob das Gesetz – nach einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht – überhaupt im Bundestag zur Lesung kommen und ob der Bundesrat es anschließend beraten würde.

Damit wird ein Gesetz in Kraft treten, das gleich auf mehreren Ebenen umstritten ist. Zum einen war der Zeitplan so eng getaktet, dass selbst für das Parlament eine verantwortungsvolle Prüfung mit Hunderten von Änderungsanträgen nicht zu leisten war. „Gesetzesvorhaben, die für Millionen Menschen milliardenschwere Auswirkungen haben, müssen in Ruhe analysiert und auf ihre Konsequenzen hin überdacht werden können. Das war hier offensichtlich nicht der Fall“, kritisiert Prof. Eva Hummers, Präsidentin der DEGAM.

Inhaltlich gibt es am Sparpaket ebenfalls heftige Kritik – auch wenn es für die Beschränkung des Ausgabenwachstums keine Alternative gibt. Die Finanzkommission Gesundheit hatte Anfang April zwar harte Einschnitte empfohlen, die Belastungen dafür allerdings fair verteilt und eine stärkere Evidenzbasierung der medizinischen Versorgung in den Mittelpunkt gerückt. Davon ist nicht viel übriggeblieben. So sind zum Beispiel die Einsparungen, die die Finanzkommission für den Kostentreiber Arzneimittel vorgeschlagen hatte, nur in Ansätzen im Sparpaket aufgegriffen worden.

In die hausärztliche Praxis investieren

Besonders die hausärztliche Versorgung, deren Kosten im GKV-Gesamtbudget nur Prozente im niedrigen einstelligen Bereich ausmachen, soll nun einen überproportional hohen Anteil an Einsparungen aufbringen. „Die Ausgaben für die Primärversorgung liegen in Deutschland deutlich unter dem europäischen Vergleich. Hier zu kürzen ist wenig effizient – was wir brauchen, ist eine Aufwertung und Investition in die Primärversorgung. Nur so können wir langfristig effiziente Versorgung sicherstellen“, ergänzt Prof. Jutta Bleidorn, DEGAM-Vizepräsidentin. Ein entsprechender Referentenentwurf für ein hausärztlich geleitetes Primärversorgungssystem ist für Spätsommer dieses Jahres angekündigt.

Vor diesem Hintergrund hatte die DEGAM bereits im Frühling gefordert, die Abschnitte im Gesetzesentwurf, die die hausärztliche Vergütung und insbesondere die Vergütung der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) betreffen, zunächst herauszunehmen und im Zuge der Neuordnung der Primärversorgung im Laufe des Jahres erneut zu reflektieren.

Zu wenig Evidenzbasierung

Auch das zweite große Ziel der Finanzkommission Gesundheit – die medizinische Versorgung konsequenter evidenzbasiert auszurichten – bildet sich im GKV-Sparpaket kaum ab. „Angesichts der Tatsache, dass unsere medizinische Versorgung zu wenig auf evidenzbasierten Grundlagen beruht, ist es eine Enttäuschung, dass die Regeln im Sparpaket eher finanzpolitisch motiviert sind – und sich weniger an dem Ziel einer qualitativ hochwertigen und wissenschaftlich belegten Versorgungsqualität orientieren“, fasst Vizepräsident Prof. Marco Roos zusammen.


Pressekontakt:
Natascha Hövener
Pressesprecherin
Telefon: 030 – 20 966 98 16
E-Mail: hoevener@degam.de

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)
Schumannstraße 9, 10117 Berlin
Präsidentin: Prof. Dr. med. Eva Hummers (Göttingen)

Über die DEGAM

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft. Ihre zentrale Aufgabe ist es, die Allgemeinmedizin als anerkannte wissenschaftliche Disziplin zu fördern und sie als Rückgrat der Patientenversorgung weiterzuentwickeln. Die DEGAM ist Ansprechpartnerin bei allen Fragen zur wissenschaftlichen Entwicklung der Allgemeinmedizin an den Hochschulen, zur Fort- und Weiterbildung sowie zum Qualitätsmanagement. Sie erarbeitet eigene wissenschaftlich fundierte Leitlinien für die hausärztliche Praxis und beteiligt sich auch an interdisziplinären Leitlinien anderer Fachgesellschaften. Die Aktivitäten der Nachwuchsförderung werden überwiegend von der Deutschen Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DESAM) realisiert.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. med. Eva Hummers, Präsidentin der DEGAM
E-Mail: eva.hummers@med.uni-goettingen.de

Quelle: Pressemitteilung vom 10.07.2026
Natascha Hövener Pressekontakt
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e. V.
> https://idw-online.de/de/news874361
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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10.07.2026 beschlossen

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Eine Sichtung der Medienberichte zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verdeutlicht die breite Kritik an dem Gesetzespaket, das in vielfältiger Weise Belastungen für die Patienten enthält. Dabei wird u.a. auch beschrieben, dass die Regelungen keine dauerhafte Sanierung der Krankenversicherung gewährleisten können. Der Bund muss die Krankenkassen von den Kosten entlasten, die für Grundsicherungsempfänger und andere Personen aufgebracht werden, ohne dass diese in die Krankenversicherung einzahlen. Im Übrigen gibt es im Kassensystem vielfältige Einsparmöglichkeiten. Die rd. 90 Krankenkassen mit all ihren Verwaltungsstrukturen gehören auf den Prüfstand. 5 - 10 Kassen würden völlig ausreichen.
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Bundesregierung ignoriert Pflegeexpertise – Deutscher Pflegerat fordert grundlegenden Kurswechsel der Politik

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (13. Juli 2026, Nr. 42/2026)



Bundesregierung ignoriert Pflegeexpertise – Deutscher Pflegerat fordert grundlegenden Kurswechsel der Politik


Nach Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes: Pflege und Hebammen werden zur politischen Verhandlungsmasse. Dieses Gesetz ist ein eklatanter Vertrauensbruch und ein hohes Risiko für die Versorgung.

Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) reagiert mit Fassungslosigkeit und Empörung auf die Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Mit der Begrenzung des Pflegebudgets, der Abkehr von einer verbindlichen Pflegepersonalbemessung, der Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen aus den Qualitätsanforderungen der Leistungsgruppen und der Deckelung sowie Ungleichbehandlung bei der Refinanzierung von Lohn- und Kostensteigerungen werden die Heilberufe Pflege und Hebammen erneut zur Verhandlungsmasse einer verfehlten Sparpolitik gemacht.

Für das Präsidium des Deutschen Pflegerats ist damit eine Grenze überschritten. Beruflich Pflegende und Hebammen sind keine beliebig verschiebbaren Kostenvariablen. Ihre Arbeit ist für das Gesundheitssystem unverzichtbar.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt:

„Wir sind fassungslos und zutiefst empört. Die Politik ist zu weit gegangen. Sie behandelt die professionell Pflegenden und Hebammen nicht als tragende Säulen der Versorgung, sondern als Kostenfaktor, Sparreserve und Bauernopfer.

Wer die Schutzmechanismen für eine bedarfsgerechte Personalausstattung schwächt und gleichzeitig behauptet, damit die Pflege stärken zu wollen, verhöhnt die Realität in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Dieses politische Handeln ist respektlos gegenüber der Profession Pflege und den Hebammen, die das Versorgungssystem seit Jahren unter höchster Belastung aufrechterhalten.“

Der Deutsche Pflegerat weist die Behauptung entschieden zurück, mit diesem Gesetz würden die Lasten gerecht verteilt. Die Professionen der Pflege und der Hebammen werden deutlich härter und substanzieller getroffen als andere Bereiche. Gefährdet sind ihre Arbeitsbedingungen sowie ihre Fachlichkeit und damit die Sicherheit der Patient:innen und Pflegebedürftigen sowie die Zukunft der Versorgung.

Empörend ist auch die Art und Weise, wie diese Entscheidungen zustande gekommen sind. Noch in der Woche der abschließenden parlamentarischen Beratung wurden kurzfristig Änderungsanträge eingebracht, die mit gravierenden Verschlechterungen für die Profession Pflege und die Hebammen verbunden sind.

Während Papiere und einzelne Informationen bereits informell kursierten und politische Abstimmungen hinter verschlossenen Türen stattfanden, wurde die maßgebliche Organisation der Pflegeberufe weder offiziell noch rechtzeitig über die geplanten Änderungen informiert noch an ihnen beteiligt. Eine angesichts der Tragweite der Regelungen notwendige erneute Anhörung im zuständigen Ausschuss fand nicht statt.

Pascale Hilberger-Kirlum, Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats, sagt:

„Die Pflegeprofession und die Hebammen haben frühzeitig gewarnt und fundierte Vorschläge gemacht. Nichts davon wurde in den entscheidenden politischen Beschlüssen erkennbar berücksichtigt.

Eine Beteiligung, bei der man uns anhört und unsere Positionen anschließend ignoriert, ist keine Beteiligung. Sie ist politische Kulisse. Die maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene ist kein fachliches Feigenblatt für bereits getroffene finanzpolitische Entscheidungen und darf als solches auch nicht benutzt werden. Wer Beteiligung gesetzlich verspricht, muss sie politisch auch leben.“

Die Pflegeprofession wird mit diesen Beschlüssen in eine überwunden geglaubte Zeit zurückgeworfen. Erneut wird suggeriert, professionelle Pflege und Hebammenhilfe könnten ohne Folgen reduziert, gestrichen oder durch unverbindliche Regelungen ersetzt werden.

Wir, die wir die Profession Pflege und den Berufsstand der Hebammen vertreten, sind nicht länger bereit, diese Abwertung und Geringschätzung hinzunehmen.

Jana Luntz, Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats, warnt:

„Diese Politik wird Folgen haben. Die Bevölkerung wird deutlich schlechter versorgt. Beruflich Pflegende und Hebammen geraten dadurch in einen direkten Konflikt mit ihrem Berufsethos. Viele werden sich aus besonders belastenden Versorgungsbereichen zurückziehen, ihre Arbeitszeit reduzieren oder den Beruf verlassen. Gleichzeitig werden sich junge Menschen sehr genau überlegen, ob sie in eine Profession einsteigen, deren Bedeutung politisch in Krisensituationen ständig beschworen, deren Fachlichkeit aber systematisch entwertet wird.

Die Politik provoziert einen kalten Pflexit und damit eine reale Versorgungsgefahr. Am Ende werden nicht nur die beruflich Pflegenden und Hebammen den Preis zahlen, sondern vor allem die Menschen, die auf eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung angewiesen sind.“

Pflegeneuordnungsgesetz darf so nicht weiterverfolgt werden

Das Pflegeneuordnungsgesetz ist bislang nicht vom Bundeskabinett beschlossen. Der Deutsche Pflegerat erwartet, dass die Politik diese Unterbrechung nutzt, um innezuhalten und den Referentenentwurf grundlegend neu zu gestalten.

Der Entwurf darf so nicht wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden. Er würde Pflegebedürftige, pflegende An- und Zugehörige sowie Pflege- und Gesundheitsfachberufe zusätzlich belasten. Besonders die geplanten Verschlechterungen bei den Rentenanwartschaften pflegender An- und Zugehöriger, die zusätzlichen Belastungen für Pflegebedürftige und die Schwächung tariflicher, personeller und qualitativer Standards sind nicht akzeptabel.

Christine Vogler macht deutlich:

„Wir erwarten, dass die Bundesregierung jetzt innehält. Es ist richtig, dass das Pflegeneuordnungsgesetz bislang nicht vom Bundeskabinett durchgepeitscht wurde. Bei einer Sozialreform dieser Tragweite muss die Politik die Kritik ernsthaft prüfen und sichtbar verarbeiten.

Eine Reform der Pflegeversicherung darf nicht erneut auf dem Rücken pflegebedürftiger Menschen, ihrer An- und Zugehörigen und der beruflich Pflegenden finanziert werden.

Pflegende An- und Zugehörige sind keine kostenlose Reserve des Sozialstaats. Pflegebedürftige sind keine Haushaltsposition. Beruflich Pflegende sind keine beliebig reduzierbare Ressource. Beim Pflegeneuordnungsgesetz besteht noch die Möglichkeit, diesen politischen Irrweg zu verlassen.“

Die Bundesregierung muss offenlegen, welche Folgen ihre Reformen für Patient:innen, Pflegebedürftige, An- und Zugehörige, beruflich Pflegende, Hebammen, Einrichtungen und die Versorgung insgesamt haben. Die Reformen dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie treffen dieselben Menschen, dieselben Einrichtungen und dieselbe knappe Personalbasis über die gesamte Versorgungskette hinweg.

Wir akzeptieren diese Politik nicht

Der Deutsche Pflegerat wird die getroffenen Entscheidungen nicht hinnehmen. Er wird gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden, den beruflich Pflegenden, den Hebammen und weiteren Partner:innen entschieden und hörbar für eine Korrektur dieser Politik eintreten, ihre Folgen offenlegen und immer wieder deutlich machen: Wer an der Pflege und Hebammenhilfe spart, spart an der Sicherheit, Würde und Teilhabe der Menschen.

Das Präsidium des Deutschen Pflegerats erklärt gemeinsam:

„Wir akzeptieren nicht, dass die professionell Pflegenden und Hebammen zur Verhandlungsmasse einer kurzfristigen Sparpolitik gemacht werden.

Wir akzeptieren nicht, dass unsere Fachlichkeit ignoriert und die Risiken für die Versorgung negiert werden.

Wir akzeptieren nicht, dass politische Fehlentscheidungen als Stärkung der Pflege verkauft werden.

Wir fordern eine Politik, die den bedarfsgerechten Pflegebedarf verbindlich ermittelt, die Arbeit der beruflich Pflegenden und Hebammen verlässlich absichert und ihre Expertise in allen sie betreffenden Entscheidungen verbindlich einbezieht.“

Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen


Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KöR); Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (KöR); Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU) und Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR).
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Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist ein Rückschritt für die Gesundheitsversorgung

Beitrag von WernerSchell »

Bundesverband Pflegemanagement
Berlin, 13. Juli 2026


Bundesverband Pflegemanagement: Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist ein Rückschritt für die Gesundheitsversorgung


Mit der Verabschiedung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes hat die Bundesregierung den Weg für eine Politik freigemacht, die kurzfristige Kostendämpfung über die langfristige Sicherung der Gesundheitsversorgung stellt. Der Bundesverband Pflegemanagement lehnt diese Entwicklung entschieden ab. Die politisch beschlossenen Maßnahmen werden die Versorgungsrealität in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen nicht verbessern, sondern weiter verschärfen. Wer die Finanzierung des Gesundheitswesens auf Kosten der Versorgungsqualität stabilisieren will, gefährdet Patientensicherheit, Pflegequalität und die Zukunft eines ohnehin massiv belasteten Systems.

Pflegemanagerinnen und Pflegemanager tragen täglich Verantwortung für eine funktionierende Versorgung. Sie erleben unmittelbar die Folgen von Personalmangel, wirtschaftlichem Druck und zunehmender Bürokratie. Anstatt diese Herausforderungen konsequent anzugehen, werden mit diesem Gesetz erneut falsche Prioritäten gesetzt.

Besonders widersprüchlich ist der politische Kurs der Bundesregierung: Einerseits werden mit neuen gesetzlichen Regelungen die Kompetenzen und Befugnisse von Pflegefachpersonen ausgeweitet. Andererseits fehlen Investitionen in Personal, Qualifizierung und Führung, während gleichzeitig an einer Flexibilisierung der Personalbemessung gearbeitet wird. Mehr Verantwortung ohne ausreichende personelle Ressourcen und ohne verlässliche Personalbemessung ist keine Reform, sie gefährdet die Qualität der Versorgung. Der Bundesverband Pflegemanagement fordert eine Gesamtstrategie, die Kompetenzen, Personalentwicklung und Personalbemessung konsequent zusammendenkt, statt sie gegeneinander auszuspielen.

„Wer Versorgung sichern will, darf nicht an den Strukturen sparen, die sie tragen. Dieses Gesetz löst keine Probleme, es verschärft sie. Der Bundesverband Pflegemanagement wird sich nicht dafür instrumentalisieren lassen, eine kurzsichtige Sparpolitik als Reform zu verkaufen. Die Leidtragenden sind Patientinnen und Patienten sowie die Beschäftigten im Gesundheitswesen“, betont Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement.

Pflege braucht keine politischen Überschriften, sondern verlässliche Rahmenbedingungen, eine auskömmliche Finanzierung und Entscheidungen, die sich an der Versorgung der Menschen orientieren, nicht an kurzfristigen Haushaltseffekten.

Wir werden gemeinsam mit unseren Partnern deutlich machen: Wer heute an der Gesundheitsversorgung spart, zahlt morgen einen deutlich höheren Preis mit längeren Wartezeiten, weniger Versorgungsqualität und einer weiteren Überlastung der Beschäftigten.

Der Bundesverband Pflegemanagement fordert die Bundesregierung auf, die Auswirkungen des Gesetzes kritisch zu überprüfen und gemeinsam mit den Akteuren des Gesundheitswesens tragfähige Lösungen zu entwickeln, die Versorgung sichern statt sie weiter zu schwächen.

Gesundheitspolitik braucht Verantwortung, keine Symbolpolitik auf dem Rücken der Patientinnen, Patienten und Beschäftigten.


Kontakt
Bundesverband Pflegemanagement e.V.
Sarah Lukuc
Vorstandsvorsitzende
Tel. 030 44 03 76 93
sarah.lukuc@bv-pflegemanagement.de

Der Bundesverband Pflegemanagement e.V. ist die Interessenvertretung des Pflegemanagements in Politik und Öffentlichkeit. Der Verband ist bereits seit 1974 aktiv. Er vertritt Führungskräfte in der Pflege und setzt sich für professionelle Führung, qualifikationsorientierten Personaleinsatz, nachhaltige Organisationsentwicklung , die Stärkung der Pflegeprofession und gute Rahmenbedingungen ein. Der Bundesverband Pflegemanagement ist Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates. Durch seine Managementkompetenz, sein starkes Netzwerk und eine klare Organisationsstruktur wird der Verband heute als einer der Hauptansprechpartner unter den Pflegemanagement-Verbänden gehört und ist auf Bundes- wie Landesebene in die Gestaltung von Gesetzesvorlagen involviert und in Gremien engagiert. Vorstandsvorsitzende ist Sarah Lukuc
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