FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat ihren ersten Bericht übergeben

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
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WernerSchell
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FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat ihren ersten Bericht übergeben

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Bundesministerium für Gesundheit
Pressemitteilung vom 30.03.2026


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Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat ihren ersten Bericht fristgerecht am 30. März 2026 übergeben
Nina Warken: „Ergebnisse der FinanzKommission Gesundheit werden Grundlage der bislang umfassendsten Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung“


Der Bericht enthält kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem Jahr 2027. Die Kommission analysiert die aktuelle Finanzlage der GKV und identifiziert zentrale Kostentreiber sowie strukturelle Herausforderungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite der GKV. Auf dieser Grundlage formuliert sie insgesamt 66 Empfehlungen, die auf eine nachhaltige Stabilisierung der Beitragssätze ab dem Jahr 2027 abzielen.

Erster Bericht der Finanzkommission Gesundheit
- Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 ... > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... 260330.pdf
- Zusammenfassung (Auszug aus dem ersten FKG Bericht) - ... > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... dheit_.pdf


Die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit sind der Beginn der bisher umfassendsten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne entschlossenes Handeln steuern wir auf ein historisches Finanzdefizit der Krankenkassen von über 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 zu. Die Folge wären immer weiter deutlich steigende Krankenkassenbeiträge und damit erneute Belastungen für Beitragszahler sowie Unternehmen. Wir werden als Bundesregierung der seit Jahren wachsenden Schieflage zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung endlich entschieden entgegentreten. Solide Finanzen sind die Grundlage für die nachhaltige Stabilität unseres Gesundheitssystems, dafür werden alle einen Beitrag leisten müssen.
er Auftrag der FinanzKommission Gesundheit ist im Koalitionsvertrag vom vergangenen Frühjahr verankert. Da die Prognosen zum Ausmaß der Finanzierungslücke seither noch dramatischer geworden sind, habe ich den Zeitplan der Kommission von einem Abschluss im Frühjahr 2027 deutlich vorgezogen. Die Kommission hat daher in kurzer Zeit und unter hohem Erwartungsdruck eine beeindruckende Arbeitsleistung erbracht. Sie hat zentrale Ursachen der finanziellen Schieflage der gesetzlichen Krankenversicherung klar identifiziert und Empfehlungen für eine Stabilisierung der Beiträge ab 2027 vorgelegt.
Ich danke den zehn Expertinnen und Experten unter Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Greiner für dieses große Engagement und die wissenschaftlich fundierte Arbeit. Ausgehend von dieser sehr guten Grundlage werden wir zügig ein Gesetzgebungsverfahren zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze einleiten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken


Quelle und weitere Informationen > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... e-30-03-26
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GKV-Finanzkommission empfiehlt umfangreiche Maßnahmen

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GKV-Finanzkommission empfiehlt umfangreiche Maßnahmen

Gemeinsam mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken haben Mitglieder der FinanzKommission Gesundheit gestern im Zuge einer Pressekonferenz ihren Bericht mit Empfehlungen zur Stabilisierung der Beitragssätze der GKV präsentiert. Die Kommission kommt darin zu dem Schluss, dass sich durch Einsparungen und höhere Einnahmen im nächsten Jahr 42,3 Mrd. Euro mobilisieren lassen. Damit wäre es möglich, das erwartete Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,3 Mrd. Euro auszugleichen, ohne die Beitragssätze zu erhöhen. FAZ (€) Wichtigste Faktoren wären die Bezahlung der Versicherungskosten für Bürgergeldempfänger durch den Bund (12 Milliarden) und neue Beiträge durch das Aus der kostenlosen Ehegatten-Mitversicherung (3,5 Milliarden), so Politico Pro Gesundheit (€).

Zu den weiteren Sparvorschlägen zählen u. a. eine Erhöhung der Medikamenten-Zuzahlungen für Versicherte, gewisse Leistungskürzungen, eine Begrenzung der Vergütung für alle Akteure im Gesundheitswesen sowie eine Erhöhung der Steuer auf Tabak und Alkohol und die Einführung einer gestaffelten Zuckersteuer. Ärzteblatt, RND

Aufgrund der langen Liste an Einschnitten rechnet Ferdinand Gerlach, Vizechef der FinanzKommission Gesundheit, nun mit einem "Shitstorm epischen Ausmaßes aus allen Teilen des Systems", wie er in der FAZ (€) erklärt. Laut Table.Media sei es zudem bei einer Reihe von Vorschlägen schon jetzt klar, dass sie innerhalb der Koalition kaum durchsetzbar sein werden. Auch in den Ländern warnt man davor, sich jetzt auf Sparmaßnahmen zu versteifen. Die Empfehlung, dass der Bund die Kosten für Bürgergeldempfänger vollständig übernehmen solle, drohe von Sozialministerin Bärbel Bas zu Fall gebracht zu werden, schreibt die Bild.

Gesundheitsministerin Warken hat die Expertenvorschläge begrüßt und kündigte an, auf deren Grundlage nun zeitnah ein Reformpaket vorlegen zu wollen. Wie sie betonte, werde es keine einseitige Reform zulasten der Versicherten geben.

Ansonsten fielen die Reaktionen gemischt aus. DAK-Vorstand Andreas Storm erwartet, dass die Reform "schwierig und schmerzhaft" wird. Handelsblatt Vertreter der Krankenkassen betonten, auf Grundlage der Empfehlungen der Kommission könne "der große Wurf zur Begrenzung der Ausgaben" gelingen. Der PKV-Verband warnt, dass eine wachsende Abhängigkeit von Steuerzuschüssen nicht die Lösung sein könne. "Sie erzeugen lediglich eine Finanzierungsillusion zulasten der Jüngeren", so Verbandsdirektor Dr. Florian Reuther. Ärzte Zeitung

Scharfe Kritik übt unterdessen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). "Hier wird nicht im System gespart, hier wird an der Versorgung der Patientinnen und Patienten gespart“, warnte auch SpiFa-Vorstand Dirk Heinrich. Während Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger den Mut der Kommission lobte, sind für Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta und Linke-Fachpolitiker Ates Gürpinar die weiteren Belastungen für Patienten inakzeptabel. Zeit Man werde die notwendigen Entscheidungen jetzt treffen und die Reformen zügig auf den Weg bringen, erklärten der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Christos Pantazis, und Unionskollegin Simone Borchardt (CDU) in einer gemeinsamen PM. Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagt, 66 konkrete Vorschläge lägen auf dem Tisch. "Jetzt geht es ums Handeln." Stern

Gespalten sind auch die Medienkommentare zu den präsentierten Empfehlungen. Die Reformen werden Versicherten viel abverlangen, sie sollten aber auch Verbesserungen bringen, kommentiert die RP. Sparen im System müssen nun alle Beteiligten, meint das Handelsblatt. Wichtige Veränderungen packe der Bericht leider nicht an, so die SZ (€): Mit diesen Vorschlägen werde das System nicht besser. Gute und richtige Ansätze ortet hingegen das RND, die Koalition müsse nun aber auch tatsächlich den nötigen Mut und die nötige Kraft aufbringen, die Reformen umzusetzen. Es stehe allerdings zu befürchte, dass sich Union und SPD bei der GKV-Sanierung gegenseitig blockieren, kommentiert die Ärzte Zeitung (€). Wenn die SPD mauert, muss der Kanzler ein Machtwort sprechen, schlägt die FAZ (€) vor: "Sonst fliegt uns das Gesundheitssystem um die Ohren". Vor allem müsste die Regierung aber laut WiWo auch rasch ein überzeugendes Konzept jenseits dieser Spar-Notoperation vorlegen, um das Gesundheitssystem wieder moderner und effizienter zu gestalten.

Quelle: Newsletter PKV vom 31.03.2026
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Keine Sanierung der GKV auf Kosten der Pflege

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Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)
Pressemitteilung vom 31.03.2026


Keine Sanierung der GKV auf Kosten der Pflege
DBfK: FinanzKommission will bei Pflegepersonal kürzen und verkauft das als folgenlos


Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert die Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit scharf. Besonders die geplante Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten in das DRG-System ist aus Sicht des DBfK ein massiver gesundheitspolitischer Rückschritt. Die Kommission ordnet diese Maßnahme ausgerechnet der Kategorie A zu – also Einsparungen „ohne erwartbare Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung“ – obwohl sie selbst von einem Pflegepersonalabbau ausgeht. Das ist fachlich nicht haltbar und angesichts der bekannten Risiken von Personalunterbesetzung schlicht unerhört.

Wer ernsthaft behauptet, weniger Pflegepersonal beeinträchtige die Versorgungsqualität nicht, ignoriert die Realität in den Krankenhäusern“, sagt Vera Lux, Präsidentin des DBfK. „Pflegepersonalabbau bedeutet mehr Druck, mehr Risiko und weniger Sicherheit für Patientinnen und Patienten.“

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Aus Sicht des DBfK sendet die Kommission damit ein fatales Signal: Statt die Finanzierung der professionellen Pflege verlässlich weiterzuentwickeln, soll ein Schutzmechanismus wieder geschwächt werden, der gerade deshalb geschaffen wurde, weil Pflege im DRG-System über Jahre unter erheblichen ökonomischen Druck geraten war. „Das DRG-System hat in der Vergangenheit dazu beigetragen, pflegerische Versorgung nahezu kaputtzusparen. Wer heute ernsthaft eine sichere und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung will, darf diesen Irrweg nicht noch einmal einschlagen“, so Lux. Besonders kritisiert der DBfK, dass erneut bei der Pflege angesetzt wird, anstatt strukturelle Fehlanreize im System konsequent zu beseitigen: „In den vergangenen Jahren wurden Milliardenbeträge in das System gegeben, ohne die grundlegenden Probleme zu lösen, beispielsweise ökonomische Fehlanreize wie Mengenausweitungen, den Fokus auf lukrative Eingriffe oder die Vernachlässigung von Prävention konsequent anzugehen. Dieses Geld jetzt ausgerechnet in der Pflege einzusparen, ist Ausdruck politischer Handlungsunfähigkeit – und diese wird erneut auf dem Rücken der Pflege und letztlich der Patentinnen und Patienten ausgetragen.“

Probleme werden nicht gelöst, sondern verschärft
Besonders brisant: Die Kommission geht selbst davon aus, dass die Umsetzung ihrer Empfehlung mit einem Abbau von Pflegepersonal einhergehen dürfte. Gleichzeitig unterstellt sie, freiwerdende Kapazitäten würden „sehr wahrscheinlich“ anderswo wieder übernommen. Das ist Wunschdenken ohne jede pflegefachliche Absicherung. Dies macht deutlich, worum es der Kommission im Kern geht: nicht um eine rein technische Systemkorrektur, sondern um einen Eingriff mit unmittelbaren Folgen für Arbeitsbelastung, Versorgungsqualität und Patient:innensicherheit. Die FinanzKommission veranschlagt für die Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten eine Finanzwirkung von 0,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 3,0 Milliarden Euro bis 2030. Parallel soll auch die zusätzliche Vergütung für pflegeentlastende Maßnahmen gestrichen werden – mit weiteren 0,7 Milliarden Euro im Jahr 2027 und 0,9 Milliarden Euro bis 2030. Wer so vorgeht, spart nicht abstrakt im System, sondern ganz konkret bei der Pflege am Bett. „Eine Finanzierung, die erneut Druck auf den Personaleinsatz erzeugt, verschärft die Probleme in den Krankenhäusern, statt sie zu lösen“, betont Vera Lux. Rationierung erfolgt so nicht unmittelbar bei Patienten, aber mittelbar doch, nämlich über die Verknappung von professioneller Pflege.

Der DBfK weist zudem die Behauptung zurück, im Pflegebereich sei Personal in problematischem Umfang über Bedarf aufgebaut worden. Diese Schlussfolgerung beruht auf einer fragwürdigen Datengrundlage. „Der herangezogene Pflegelastkatalog bildet nicht den tatsächlichen Bedarf ab, sondern lediglich die Realität jahrzehntelanger Unterbesetzung. Daraus abzuleiten, es gebe zu viel Pflegepersonal, ist schlicht falsch und irreführend“, betont Lux. Mit der Einführung der PPR 2.0 liege erstmals ein Instrument vor, das den tatsächlichen Pflegebedarf annähernd erfassen könne – das Instrument befindet sich aber noch in der Einführungsphase.

Die Realität in den Kliniken ist zudem eine andere: Vielerorts arbeiten Pflegefachpersonen seit Jahren unter hoher Verdichtung, mit personellen Engpässen, kurzfristigen Umplanungen und anhaltender Überlastung. Von einer stabilen, bedarfsgerechten Personalausstattung kann keine Rede sein.

Wer Pflege schwächt, schwächt das Krankenhaus
Der DBfK fordert stattdessen, das Pflegebudget nicht zurückzudrehen, sondern gezielt weiterzuentwickeln. Nötig sind klare Regeln dafür, welche pflegerischen Leistungen zu berücksichtigen sind, eine konsequente Entlastung von pflegefremden Aufgaben, die verbindliche Orientierung an bedarfsgerechter Personalbemessung und eine Refinanzierung, die Qualität absichert, statt sie unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen.
Der DBfK fordert die politisch Verantwortlichen daher dringend auf, die Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit im Bereich Pflege nicht zu übernehmen: „Wer Pflege schwächt, schwächt das Krankenhaus“, sagt Lux. „Eine Reform, die bei der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen kürzt und das als qualitätsneutral verkauft, ist keine Lösung, sondern ein Frontalangriff auf die Profession Pflege und eine sichere Versorgung.“

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Die Zahl der Arztbesuche ist in Deutschland sehr hoch

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Die Zahl der Arztbesuche ist in Deutschland sehr hoch. Während die Schweden im Durchschnitt weniger als drei Mal im Jahr zum Arzt gehen, sind Deutsche viel häufiger in der Praxis anzutreffen. Die Deutschen sind trotz der zahlreichen Arztbesuche nicht etwa gesünder als Angehörige der Nachbarländer. Es mangelt offensichtlich an Maßnahmen der Gesundheitsprävention und Gesundheitskompetenz. Insoweit muss die vielfach eingeforderte Gesundheitsreform durch geeignete Regelungen einwirken. – Siehe auch > viewtopic.php?f=5&t=1568
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Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragsätze in der gesetzlichen Krankenversicherung

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Nach langen Verhandlungen haben sich Union und SPD am Dienstag im Kern auf einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragsätze in der gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt. Auf Wunsch der SPD wurde der Gesetzesentwurf noch einmal angepasst. Die hatte kritisiert, dass die von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplanten Einsparungen zu sehr zulasten der Versicherten gingen.

Für 2027 peilt die Koalition nun ein Einsparvolumen von 16,3 Milliarden Euro an – mehr als das erwartete Kassendefizit von 15,3 Milliarden Euro, aber deutlich weniger als die ursprünglich vorgesehenen 19,6 Milliarden. Aus dem neuen Entwurf gestrichen wurde unter anderem die pauschale Kürzung des Krankengelds; zugleich soll eine Zuckersteuer auf zuckergesüßte Getränke künftig jährlich rund 450 Millionen Euro in die Kassen der GKV spülen.

Darüber hinaus sollen Ärzte und Kliniken beim Sparpaket nun 11,3 statt 11,8 Milliarden Euro beitragen, und auch die Leistungsanpassungen fallen mit 0,6 statt 1,9 Milliarden deutlich geringer aus. Die Arbeitgeberseite wird dagegen stärker herangezogen und soll 2027 3,1 statt 2,8 Milliarden Euro schultern. Änderungen gibt es zudem bei den Ehepartnern: Der ursprünglich geplante Beitragszuschlag von 3,5 Prozent für bislang beitragsfrei Mitversicherte soll auf 2,5 Prozent sinken.

Einen Kompromiss gibt es auch bei den Kassenbeiträgen der Bürgergeldempfänger: 2027 wird Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) dafür rund 250 Millionen Euro mehr aus dem Haushalt bereitstellen, 2028 dann 500 Millionen Euro. Danach wächst der Zuschuss jedes Jahr um eine halbe Milliarde Euro an, bis er 2051 dann 12 Milliarden Euro erreicht. Gleichzeitig wird allerdings der reguläre Bundeszuschuss für die gesetzlichen Krankenkassen zwischen 2027 und 2030 um 2 Milliarden auf 12,5 Milliarden Euro abgesenkt. Neu ist im Gesetzentwurf zudem, 2027 nicht nur die Beitragsbemessungsgrenze, sondern auch die Versicherungspflichtgrenze um monatlich 300 Euro anzuheben.

Die ersten Reaktionen auf die Kabinettsvorlage fallen deutlich aus. "Das ist keine Beitragssatzstabilisierung, das ist Beitragssatzeskalation mit Ansage", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, gegenüber dem RND. Er wirft der Bundesregierung vor, gegen die Empfehlungen der Expertenkommission zu handeln. Gleichzeitig legten die Grünen eigene Pläne für eine Senkung der Krankenkassen-Beiträge um zwei Prozentpunkte vor und boten der Regierung Zusammenarbeit bei den großen Reformen an. PNP Gesundheitsministerin Warken verteidigte die Pläne und sprach erneut von einem ausgewogenen Paket. Zeit Einen detaillierten Überblick über die Inhalte, gibt die Welt.

Kritik kommt auch von den Krankenkassen: Laut GKV-Vorstand Oliver Blatt droht das ursprünglich ausgewogene Reformpaket aus dem Gleichgewicht zu geraten, wenn statt die Beitragszahlenden zu unterstützen, die Bundesbeteiligung sogar gekürzt werden soll. "Der jetzige Entwurf ist eine deutliche Verschlechterung gegenüber den bisherigen Plänen“, so TK-Chef Jens Baas. DAK-Chef Andreas Storm ist überzeugt, dass das Sparpaket in dieser Form nicht ausreichen wird, um die Beiträge bis 2029 stabil zu halten.

"Die geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze ist faktisch die Bürgerversicherung für Angestellte - ein direkter Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern“, kritisiert PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. Damit beschädige die Bundesregierung den Wettbewerb zwischen GKV und PKV, der das Gesundheitssystem leistungsfähig mache. Gleichzeitig gefährde das Vorhaben Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum.

Die große Schwachstelle der Gesundheitsreform sei, dass Ministerin Warken zwar Einsparungen umsetze, sich aber an die überkommenen Strukturen im Gesundheitssystem nicht grundlegend herantraue, kommentiert das Handelsblatt.

Quelle: PKV-Newsletter vom 29.04.2026
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SPD-Finanzminister greift GKV-Versicherten in die Tasche

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Pressemitteilung vom 29.04.2026
Virchowbund, Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.

SPD-Finanzminister greift GKV-Versicherten in die Tasche

Berlin, 29. April 2026 – „Fassungslos nimmt der Virchowbund zur Kenntnis, dass, anstatt die Beiträge für Bürgergeldempfänger stärker über Steuern zu finanzieren, der SPD-Finanzminister nun den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in die Tasche greift“, erklärt der Bundesvorsitzende, Dr. Dirk Heinrich. Grund ist das heute vom Bundeskabinett verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. In diesem wird der Zuschuss für Bürgergeldempfänger zwar um 0,3 Mrd. Euro erhöht, aber zeitgleich der Bundeszuschuss um 2 Milliarden Euro gestrichen.

Es war breit anerkannt, dass die Unterfinanzierung von Beiträgen von Versicherten in der Grundsicherung von derzeit über neun Milliarden Euro jährlich über Steuergelder finanziert werden muss. Damit sollte die Subventionierung dieser Beiträge über die GKV-Versicherten endlich ein Ende haben. Dies hatte nicht zuletzt auch die von der Bundesregierung selbst eingesetzte Finanzkommission empfohlen. „Stattdessen streicht der Bundesfinanzminister jetzt die jährlichen Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen um jährlich 2 Milliarden Euro und bedient sich damit indirekt bei den GKV-Versicherten. Das erinnert sehr an Taschenspielertricks“, stellt Dr. Heinrich fest.

„Das hat nichts mehr mit einer seriösen Haushaltsführung eines ehrbaren Kaufmanns zu tun. Es lässt auch nichts Gutes für die mögliche Einführung einer Zuckersteuer erahnen. Die wird zwar von Ärzten und Gesundheitspolitikern schon lange gefordert, sollte dann aber auch direkt dem Gesundheitssystem zugutekommen, anstatt der Haushaltskonsolidierung zu dienen“, fordert der Virchowbund-Chef.

Auch die jüngst angekündigte Erhöhung der Tabaksteuer muss direkt ins Gesundheitswesen fließen, anstatt sie, wie vom Bundesfinanzminister bereits angekündigt, für den jüngst beschlossenen Tankrabatt zu verwenden. „Man kann über die Haushaltsführung von Lars Klingbeil nur mit dem Kopf schütteln.“

Der Virchowbund ist der einzige freie ärztliche Verband, der deutschlandweit ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.

Virchowbund
Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
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Geschäftsführer Kommunikation und Marketing: Adrian Zagler
Pressereferent: Marc Fehrmann
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GKV-Gesetz: Bundesregierung spart auch an der Pflege zu Hause

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Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)
Presseinfo 29.04.2026

GKV-Gesetz: Bundesregierung spart auch an der Pflege zu Hause
DBfK: Bundesregierung gefährdet die ambulante und stationäre Versorgung und nennt es Beitragsstabilität


Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz belastet die häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege und die Pflege im Krankenhaus. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert deshalb den heute im Bundeskabinett beratenen Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes scharf. Aus Sicht der professionellen Pflege setzt die Bundesregierung mit dem Gesetz nicht auf nachhaltige Strukturreformen, sondern auf pauschale Ausgabenbremsen – mit erheblichen Risiken für die Versorgung von Patient:innen, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.

Besonders problematisch sind die geplanten Eingriffe in der ambulanten Versorgung. Für die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege sollen Vergütungssteigerungen künftig gedeckelt werden. Für die Jahre 2027 bis 2029 soll sogar eine verschärfte Obergrenze gelten: maximal die um einen Prozentpunkt verminderte Grundlohnrate. Gleichzeitig entfällt die Verpflichtung zur vollständigen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen in den Vergütungsverhandlungen.

„Die Bundesregierung greift genau dort ein, wo Versorgung längst unter Druck steht: bei der Pflege zu Hause“, erklärt Vera Lux. „Wer Tariftreue fordert und gleichzeitig die Refinanzierung kappt, produziert Versorgungslücken. Das ist keine Stabilisierung, sondern eine politische Entscheidung gegen verlässliche ambulante Pflege.“

Der DBfK warnt davor, die Wirkung der geplanten Regelungen auf das SGB V zu verengen. Häusliche Krankenpflege nach SGB V und Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI werden in der Praxis häufig von denselben Pflegediensten, mit denselben Pflegefachpersonen und in denselben Versorgungssituationen erbracht. Eine Deckelung im SGB V wirkt deshalb unmittelbar auf die gesamte ambulante Versorgungsstruktur.

„Pflegedienste arbeiten nicht in getrennten Welten“, so Lux. „Wenn häusliche Krankenpflege nicht mehr auskömmlich finanziert wird, geraten auch SGB-XI-Leistungen, Angehörige und am Ende die Kommunen unter Druck.“

Aus Sicht des DBfK entsteht ein klarer Zielkonflikt: Einerseits wird politisch erwartet, dass Pflegeeinrichtungen und -dienste tarifgerecht bezahlen, Personal halten und Versorgung sichern. Andererseits sollen die Mittel für genau diese Personalkosten begrenzt werden. Das wirtschaftliche Risiko wird damit auf die Leistungserbringer verlagert – mit absehbaren Folgen für Angebotsstruktur und Versorgungssicherheit.

Auch im Krankenhausbereich bleibt der Gesetzentwurf problematisch. Das Pflegebudget soll grundsätzlich begrenzt werden ohne einen Zusammenhang mit dem tatsächlichen Versorgungsbedarf herzustellen. Zudem soll das Pflegebudget künftig noch um die Höhe der pflegeentlastenden Maßnahmen gekürzt werden. Vera Lux erklärt hierzu: „Das Pflegebudget sollte Pflegepersonalkosten aus der Sparlogik herauslösen. Mit der geplanten Begrenzung wird diese Schutzfunktion geschwächt. Wer Pflegepersonal entlasten will, darf das Pflegebudget nicht in dieser Weise deckeln und pflegentlastende Maßnahmen nicht wegkürzen.“

Der DBfK fordert die Bundesregierung auf, die Deckelungen in der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege sowie beim Pflegebudget im Krankenhaus zurückzunehmen, die vollständige Refinanzierung tariflicher Personalkosten sicherzustellen und pflegeentlastende Maßnahmen im Krankenhaus weiterhin verlässlich zu finanzieren.

„Pflege ist kein Selbstbedienungsladen für kurzfristige Haushaltspolitik“, betont Lux. „Wer wirklich stabile Beiträge will, muss Versorgung besser steuern, Prävention stärken, Fehlanreize abbauen und Pflege fachlich einbeziehen. Die Bundesregierung macht stattdessen ausgerechnet dort Druck, wo Menschen am verletzlichsten sind: bei der Versorgung zu Hause und im Krankenhaus.“
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GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verschlechtert die Gesundheitsversorgung deutlich

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Deutsches Rotes Kreuz


Kritik am Kabinettsbeschluss
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verschlechtert die Gesundheitsversorgung deutlich



Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes beschlossen. Das Deutsche Rote Kreuz erkennt das Bemühen an, die Finanzierungslücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schließen zu wollen. Auch einzelne Maßnahmen wie die Einführung einer Zuckersteuer, um für eine gesündere Ernährung und damit weniger Krankheiten zu sorgen, begrüßt das DRK ausdrücklich. Dabei wäre es wünschenswert, wenn die Einnahmen aus dieser zusätzlichen Steuer zur Stabilisierung der GKV genutzt werden und nicht im Gesamtstaatshaushalt verschwinden würden. Doch aus Sicht des DRK bedroht das geplante Gesetz auch einen maßgeblichen Teil der Gesundheitsversorgung: „Auch wenn im aktuellen Gesetzentwurf gegenüber der Ausgangsfassung nachgebessert wurde, wären die Auswirkungen des jetzt beschlossenen Entwurfs dramatisch. Zahlreiche Angebote im Gesundheits- und Sozialbereich stünden aufgrund ausbleibender Gegenfinanzierung vor dem Aus, gerade im ländlichen Raum. Dies wäre eine fatale Entwicklung für die Gesundheitsversorgung, die nicht im Interesse der Bundesregierung liegen sollte“, sagt Christian Reuter. „Wir hoffen und gehen davon aus, dass im Gesetzgebungsprozess weitere, deutliche Anpassungen folgen. Es muss gerade in Engpassberufen die vollständige Refinanzierung fairer Tariflöhne gewährleistet werden. Unter anderem der Rettungsdienst und die Pflege im Krankenhaus können in ohnehin schon herausfordernden Zeiten nicht auch noch untragbare wirtschaftliche Risken übernehmen.“

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sieht vor, dass tariflich bedingte Kostensteigerungen beim Rettungsdienst, den Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, der Pflege in Krankenhäusern und weiteren gemeinwohlorientierten Angeboten nicht mehr vollständig refinanziert werden. „Dies steht im kompletten Gegensatz zu dem kürzlich beschlossenen Tariftreuegesetz. Das ist ein übler Treppenwitz! Gerade in Engpassberufen müssen faire Löhne vollständig refinanziert werden, sonst steigt entweder der Arbeitskräftemangel weiter oder Angebote werden finanziell überfordert“, sagt Christian Reuter. „Ein solches Vorhaben spart auf dem Papier zwar kurzfristig Geld, aber die mittel- und langfristigen Folgen sind für die Gesundheitsversorgung in diesem Land gravierend.“

Das DRK weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemeinnützige Träger unter den beabsichtigten Regelungen besonders leiden würden. Man stehe zur Tarifbindung, aber bei ausbleibender Gegenfinanzierung drohen hier massive finanzielle Risiken, welche den Bestand zahlreicher Angebote in der ambulanten Pflege, Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, der Pflege in Krankenhäusern, im Rettungsdienst und weiteren gemeinwohlorientierten Angeboten massiv und dauerhaft gefährde. „Als DRK sind wir gerade auch in strukturschwachen und abgelegenen Regionen vor Ort im Einsatz. Die Regierung bedroht mit diesem Gesetzentwurf genau diese Angebote, denn natürlich können wir als gemeinnütziger Träger kein deutliches finanzielles Minus abfedern. Wir stehen schon jetzt in vielen Fällen wirtschaftlich an der Wand, das halten wir als DRK nicht durch“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter.

Auf den Rettungsdienst und den Hausnotruf kommen in Form einer pauschalen Begrenzung von Vergütungssteigerungen angesichts der Realität steigender Kosten sogar noch weitere Risiken zu. „Im Rettungsdienst wird es bei entsprechender Umsetzung eine strukturelle Unterfinanzierung der rettungsdienstlichen Vorhaltung geben. Die negativen Folgen für die Notfallversorgung wären gerade auch im Fall einer größeren Schadenslage oder in ländlichen Regionen immens, dabei müssen wir eigentlich widerstandsfähiger für Krisenfälle werden“, sagt Christian Reuter. Kritisch sieht das DRK auch die begrenzten Vergütungssteigerungen beim Hausnotruf, der eine wichtige Funktion für die Selbstständigkeit und Teilhabe von Menschen habe.

Das DRK kritisiert zudem, dass versicherungsfremde Leistungen, insbesondere die rund 12 Milliarden Euro für die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern, weiterhin zu einem Großteil von der Gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden sollen.

Zusammenfassend macht DRK-Generalsekretär Christian Reuter deutlich: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesregierung wirklich die Absicht hat, die Tarifbindung und zentrale Teile der Gesundheitsversorgung zu gefährden. Insofern erwarte ich ganz klar, dass auch in diesem Fall kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hereingekommen ist. Ich vertraue auf die Mitglieder des Deutschen Bundestag, hier für Einsicht und vernünftiges Agieren zu sorgen.“



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Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung:

Lynn Kühl
Tel. 030 / 85404 155
0157 / 5873 0729
l.kuehl@drk.de

Julian Merzbacher
Tel. 030 / 85404 807
0176 / 4701 9429
j.merzbacher@drk.de

Quelle: Pressemitteilung vom 29.04.2026
Deutsches Rotes Kreuz e.V.
DRK-Generalsekretariat
Carstennstraße 58
12205 Berlin
Telefon: 030 / 85404 - 0
Telefax: 030 / 85404 - 450
E-Mail: drk@drk.de
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Taschenspielertricks zulasten der GKV-Versicherten

Beitrag von WernerSchell »

Hartmannbund zum Kabinettsbeschluss

Taschenspielertricks zulasten der GKV-Versicherten

Zur Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch das Bundeskabinett nimmt Dr. Klaus Reinhardt, der Vorsitzende des Hartmannbundes, wie folgt Stellung:

„Ich sage es ganz deutlich: Mit Taschenspielertricks wie der schrittweisen und minimalen Erhöhung um 250 Millionen Euro der Beitragspauschale für Bürgergeldbezieherinnen und -bezieher bei gleichzeitiger massiver Kürzung des Bundeszuschusses um 2 Milliarden Euro wird Bundesfinanzminister Lars Klingbeil seiner gesamtgesellschaftlichen Verpflichtung absolut nicht gerecht“, kritisiert Reinhardt. „Das ist das Gegenteil eines fairen Ausgleichs zwischen den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und unserem solidarischen Gesamtsystem.“

„Auch der bisherige Bundeszuschuss, der jetzt um 2 Milliarden Euro schrumpfen soll, war und ist gerade dafür gedacht, andere versicherungsfremde Leistungen auszugleichen. Mit der Kürzung betreibt Klingbeil Haushaltskonsolidierung auf dem Rücken der GKV-Versicherten. Und trifft damit automatisch auch die zahlreichen Beschäftigten im Gesundheitswesen, deren finanzielle und sonstige Ressourcen ohnehin immer knapper werden. Dem Bundesfinanzminister sei gesagt: Wer wissentlich die Gesundheitsversorgung schwächt, schwächt damit nicht zuletzt auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt!“, so Reinhardt.

Daneben kritisiert der Hartmannbund-Vorsitzende weitere im Bundeskabinett beschlossene Maßnahmen: „Das geplante Zweitmeinungsverfahren ist komplett überreguliert und angesichts der Vielzahl an Indikationen wirtschaftlich inneffizient.“ Ein positives Signal sei immerhin der Wille zur Einführung einer Abgabe auf stark zuckerhaltige Getränke und damit der längst überfällige Schritt hin zu wirksamen Anreizen für eine gesündere Lebensweise, was langfristig die Krankheitslast und damit die Kosten in der GKV senke. „Konsequent wäre es allerdings, wenn man eine ähnliche zweckgebundene Abgabe nun auch im Bereich alkoholischer Getränke und beim Tabak einführen würde“, so Reinhardt. „Es bleibt dabei, dass im nun folgenden parlamentarischen Verfahren an vielen Stellen nachgearbeitet werden muss.“

Den Text der Pressemitteilung finden Sie auch in der Anlage bzw. auf der Homepage des Verbandes (www.hartmannbund.de).

Quelle: Pressemitteilung vom 29.04.2026
Gitta Dietrich
Referat Kommunikation und Politik
Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
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