Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung hat einen neuen Beratungsstandpunkt zum Thema Schwerbehinderung verfasst. Darin finden Pflegeberater:innen Informationen zur Definition von Behinderung, zum Antrags- und Feststellungsverfahren bei Schwerbehinderung sowie daraus resultierenden Merkzeichen und Nachteilsausgleichen.
Ausführungen dazu, wie Pflegebedürftigkeit und/oder eine Demenzerkrankung in den entsprechenden Rechtsprechungen behandelt werden, runden den Beratungsstandpunkt ab.

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Quelle: Mitteilung vom 19.12.2025
Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz
Eine gemeinsame Initiative zur Strukturentwicklung
der Landesregierung und der Träger der Pflegeversicherung NRW
Regionalbüro Region Düsseldorf
in Trägerschaft der
Landeshauptstadt Düsseldorf
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