Routinedatenbasierte Transparenz zur Pflegebedürftigkeit in Deutschland

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
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WernerSchell
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Routinedatenbasierte Transparenz zur Pflegebedürftigkeit in Deutschland

Beitrag von WernerSchell »

WIdO e-Paper "Pflegebedürftigkeit in Deutschland - Transparenz durch Routinedaten 2025"
Pressemitteilung vom 16.12.2025



Routinedatenbasierte Transparenz zur Pflegebedürftigkeit in Deutschland – mit regionalem Blick und über die Langzeitpflege hinaus


Mit dem WIdO e-Paper „Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Transparenz durch Routinedaten 2025“ liefert das WIdO ein ausführliches Bild zu Stand und Entwicklung der Pflegebedürftigkeit sowie der gesundheitlichen Versorgung der Pflegebedürftigen in Deutschland. Die Analysen basieren auf GKV-standardisierten AOK-Daten. Sie zeigen einerseits Prävalenz, Verläufe und Versorgungsformen der Pflege. Andererseits präsentiert das WIdO e-Paper Kennzahlen zur gesundheitlichen Versorgung der Pflegebedürftigen, allen voran zur Inanspruchnahme von ambulanten ärztlichen und stationären Leistungen, Polymedikation und Verordnungen von PRISCUS-Wirkstoffen und Psychopharmaka. Dabei sind diese Ergebnisse der Versorgung von Nicht-Pflegebedürftigen gleichen Alters gegenübergestellt, differenziert nach Schwere der Pflegebedürftigkeit und Versorgungssetting und bei spezifischen Analysen zudem kartographiert und als Zeitreihe zu betrachten.

Im Jahr 2023 lebten 86,2 % der Pflegebedürftigen im ambulanten Setting, alle anderen im Pflegeheim, d.h. in der vollstationären Dauerpflege. Der Anteil der ambulant Gepflegten stieg damit seit 2019 um rund 5 Prozentpunkte (Amtliche Statistik PG2). Das WIdO e-Paper „Pflegebedürftigkeit in Deutschland“ zeigt für die Gruppe der ambulant Gepflegten (exklusive Pflegegrad 1) deutlich: weitere Unterstützungsleistungen nach SGB XI nehmen die Personen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, wesentlich seltener in Anspruch als jene, die einen Pflegedienst in die Versorgung einbinden (Sach- oder Kombinationsleistungsbezug). Im Jahr 2023 nutzten mehr als die Hälfte der Pflegegeldempfangenden (56,8 %) keine weiteren ambulanten Unterstützungs- und Entlastungsleistungen. In Pflegehaushalten mit Einbindung eines ambulanten Pflegedienstes (Sach- oder Kombinationsleistung) bezogen drei Viertel (76,2 %) und damit deutlich mehr Menschen ergänzende Unterstützungsleistungen. Dass diese Inanspruchnahme auch regional deutlich variiert, zeigt der Blick auf die kartographische Verteilung (siehe Abbildung) für die Verhinderungspflege, Tages- und Nacht- sowie Kurzzeitpflege bei ambulant Gepflegten.

Die Versorgungsrealität von Pflegebedürftigen kennzeichnet dabei wesentlich mehr als die Langzeitpflege und so liefert das WIdO e-Paper ebenso umfangreiche Ergebnisse zur Versorgung nach SGB V. Es zeigt: fast die Hälfte aller Krankenhaustage (49,3 %) entfiel 2023 auf pflegebedürftige Patientinnen und Patienten. Die Hospitalisierungsraten der Pflegebedürftigen unterschieden sich dabei nach Versorgungsform. Ein Beispiel: Ein Drittel (39,2 %) der Menschen mit Pflegegrad 4 und 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, wurde im Quartal mindestens einmal im Krankenhaus versorgt. Demgegenüber war die Hälfte der Pflegebedürftigen mit ambulantem Pflegedienst und gleicher Pflegeschwere mindestens einmal im Quartal hospitalisiert (50,4 %). Von den im Pflegeheim versorgten Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 und 5 betraf dies 40 %.


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Die Online-Publikation zur Pflegebedürftigkeit in Deutschland steht auf der Website des WIdO zum kostenlosen Download bereit: zum Bericht>> https://www.wido.de/fileadmin/Dateien/D ... 122025.pdf
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