Angespannte Finanzlage in der Pflegeversicherung
Gesundheit/Unterrichtung
Berlin: (hib/PK) Der jüngste Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung liegt als Unterrichtung (20/13900 > https://dserver.bundestag.de/btd/20/139/2013900.pdf ) vor. Der achte Pflegebericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 und deckt damit die gesamte Zeit der Corona-Pandemie ab.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, ist die Zahl der Pflegebedürftigen von 2,34 Millionen im Jahr 2009 auf 4,96 Millionen 2021 gestiegen. Mit rund 5,2 Millionen Pflegebedürftigen Ende 2023 zeige sich insbesondere seit Mitte des vergangenen Jahrzehnts ein Anstieg, der weit über das erwartbare Maß hinausgehe.
Hinzu komme, dass in den nächsten Dekaden die Generation der sogenannten Babyboomer in die Altersgruppe mit wachsendem Pflegebedarf hineinwachse und gleichzeitig von einem Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials auszugehen sei. Der demografische Wandel führe damit einerseits zu einem wachsenden Bedarf an Pflegeleistungen und setze andererseits die Finanzierungsgrundlagen der Pflegeversicherung unter Druck.
Die schwierige Finanzsituation der Pflegeversicherung ist dem Bericht zufolge nicht nur auf die steigenden Empfängerzahlen, sondern auch auf die Leistungsausweitungen der vergangenen Jahre sowie auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen.
Die Pflegeversicherung verbuchte den Angaben zufolge 2023 Einnahmen in Höhe von rund 61 Milliarden Euro. Dem standen Ausgaben in Höhe von rund 59,2 Milliarden Euro gegenüber. Der Mittelbestand lag Ende 2023 bei etwa 6,9 Milliarden Euro oder 1,4 Monatsausgaben. Die Untergrenze liegt bei einer Monatsausgabe. Die Beitragssatzerhöhung zum 1. Juli 2023 führte in der sozialen Pflegeversicherung zu einem Überschuss von rund 1,8 Milliarden Euro im Gesamtjahr 2023.
Quelle: Mitteilung vom 29.11.2024
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Pflegeversicherung - eine komplette Neuaufstellung ist wohl unvermeidlich ...
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Eigenanteile von Pflegeheim-Bewohnenden liegen inzwischen bei mehr als 2.400 Euro
WIdO-Analyse zeigt: Eigenanteile von Pflegeheim-Bewohnenden liegen inzwischen bei mehr als 2.400 Euro
Trotz Zuschlägen und Dynamisierung der Leistungssätze sind weitere Anstiege in den nächsten Jahren zu erwarten
Die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen, die im Pflegeheim leben, ist laut einer aktuellen Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) erneut gestiegen. Die durchschnittliche Gesamtbelastung der Bewohnerinnen und Bewohner liegt inzwischen bei mehr als 2.400 Euro und damit wieder deutlich über dem Niveau des Jahres 2021, als die Politik Zuschläge zur Begrenzung der Eigenanteile an den pflegebedingten Aufwendungen eingeführt hatte.
Eine Prognose des WIdO zur weiteren Entwicklung macht deutlich, dass auch die im vergangenen Jahr erfolgte Anhebung der Zuschläge und die in diesem Jahr greifende Dynamisierung der Leistungssätze den Trend zu immer höheren finanziellen Belastungen nicht nachhaltig stoppen werden.
Die aktuelle Analyse zeigt, dass die Gesamtkosten für einen Heimplatz Ende 2024 bei durchschnittlich 4.701 Euro lagen. Davon zahlte die Pflegekasse im Durchschnitt 1.470 Euro. Zusätzlich bekamen die Bewohnerinnen und Bewohner von der Pflegeversicherung durchschnittlich 807 Euro pro Monat für ihre pflegebedingten Eigenanteile in Form der nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge erstattet. Durchschnittlich 950 Euro mussten sie selbst für die Pflege zuzahlen, hinzu kamen im Schnitt 977 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 497 Euro für Investitionskosten (Abbildung 1). Daraus ergibt sich nach Abzug der Zuschläge eine durchschnittliche Gesamtbelastung von 2.424 Euro pro Monat (Abbildung 2). Sie liegt damit wieder deutlich über dem Niveau von vor der Einführung der nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge zur Entlastung, die seit dem 1. Januar 2022 greifen.
Bei den Pflegebedürftigen mit langer Wohndauer haben die Zuschläge allerdings für eine deutliche Entlastung gesorgt. So hatten Bewohnerinnen und Bewohner mit einer Wohndauer von mehr als drei Jahren – dies sind rund 40 Prozent der vollstationär Pflegebedürftigen – im vergangenen Jahr eine Gesamtbelastung von lediglich 1.913 Euro zu tragen (Abbildung 2). „Insgesamt ist der Trend zu immer höheren Eigenanteilen allerdings ungebrochen“, betont David Scheller-Kreinsen, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO.
Mit Beginn des Jahres 2025 werden die allgemeinen Leistungssätze der Pflegeversicherung steigen: Statt beispielsweise bisher 1.775 Euro pro Monat bei Pflegegrad 4 gibt es dann 1.855 Euro (plus 4,5 Prozent). „Trotz der Zuschüsse zur Entlastung und der Dynamisierung der Leistungen steigen die Zuzahlungen für die Pflege im Heim weiter. Das hat unter anderem mit gestiegenen Lohnkosten infolge der Verpflichtung der Einrichtungen zur tariflichen Bezahlung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den inflationsbedingten Tarifsteigerungen zu tun“, erläutert David Scheller-Kreinsen. In einer Prognose zur weiteren Entwicklung der pflegebedingten Eigenanteile hat das WIdO verschiedene Szenarien durchgespielt. „Wenn man von einer im Vergleich zu den Vorjahren eher moderaten Steigerung der Zuzahlungen um 10 Prozent ausgeht, werden die Eigenanteile inklusive Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten im Jahr 2029 eine durchschnittliche Gesamtbelastung von 3.812 Euro pro Monat ergeben“, so Scheller-Kreinsen.
Deutliche Unterschiede auf Landes- und Kreisebene
Die WIdO-Analyse zur Entwicklung im Jahr 2024 umfasst auch einen Vergleich zwischen den einzelnen Bundesländern. Er macht deutlich, dass die Höhe der finanziellen Belastungen der Pflegeheim-Bewohnenden in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ist: Während die Gesamt-Zuzahlungen Ende 2024 in Nordrhein-Westfalen bei 2.764 Euro pro Monat lagen, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1.965 Euro. Besonders groß ist die Spanne bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Während in Sachsen-Anhalt nur 774 Euro zu bezahlen sind, sind es in Nordrhein-Westfalen 1.234 Euro. Auch bei regionaler Betrachtung zeigt sich eine hohe Varianz: Kreisbezogen zeigt sich eine Spanne der pflegebedingten Zuzahlungen von durchschnittlich 1.321 Euro bis 616 Euro je Monat. Dabei ist ein deutliches Süd-Nord-Gefälle ist sichtbar.
Hinweise für die Redaktionen:
Analysen zur Entwicklung der Eigenanteile in der vollstationären Pflege stellt das WIdO quartalsweise unter https://www.wido.de/forschung-projekte/ ... entwicklun... bereit.
Weitere Informationen: https://www.wido.de/forschung-projekte/ ... genanteile
Anhang
attachment icon WIdO-Analyse zeigt: Eigenanteile von Pflegeheim-Bewohnenden liegen inzwischen bei mehr als 2.400 Euro > https://idw-online.de/images/attachmenticons/pdf.png
Quelle: Pressemitteilung vom 03.01.2025
Peter Willenborg Presse & Kommunikation
Wissenschaftliches Institut der AOK
https://idw-online.de/de/news845257
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Pflegebedürftigkeit nimmt in NRW besonders stark zu
Presseinfo - 10.12.2024 - AOK Rheinland/Hamburg
Neuer Pflege-Report der AOK zeigt erhebliche regionale Abweichungen. In der Region Nordrhein hat sich die Pflegeprävalenz seit 2017 mehr als verdoppelt.
Der Anteil Pflegebedürftiger an der Gesamtbevölkerung nimmt in der Region Nordrhein stark zu.
Der Anteil von Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung in Nordrhein-Westfalen steigt stark und deutlich mehr als erwartet. Allein im westlichen Teil Nordrhein-Westfalens hat sich die Pflegeprävalenz seit 2017 mehr als verdoppelt: Hatten im Jahr 2017 noch 4,0 Prozent der gesetzlich Versicherten in der Region Nordrhein einen Pflegegrad, waren es im Jahr 2023 bereits rund 8,3 Prozent, so die AOK Rheinland/Hamburg. Der Bundesdurchschnitt lag im Jahr 2023 bei 7,1 Prozent. Die wenigsten Pflegebedürftigen gab es mit 5,5 Prozent in Bayern. Das geht aus Analysen des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WIdO) für den AOK-Pflege-Report 2024 hervor.
Der Pflege-Report zeigt innerhalb Deutschlands große regionale Abweichungen bei der Entwicklung der Pflegeprävalenz. Im Bundesdurchschnitt betrug der Anstieg von 2017 bis 2023 rund 57 Prozent, in der Region Nordrhein lag er sogar bei rund 106 Prozent – und hat sich hier innerhalb von sechs Jahren mehr als verdoppelt. Den größten Anteil an Pflegebedürftigen gab es 2023 vorwiegend in Teilen Ostdeutschlands, aber auch in Nordrhein-Westfalen, Hessen und dem Saarland. Grundlage der Auswertung sind anonymisierte Daten von AOK-Versicherten, die standardisiert wurden.
Die Analysen des WIdO zeigen zudem, dass die Entwicklung der Pflegeprävalenzen nicht allein durch die Alterung der Gesellschaft erklärt werden kann. In 396 von insgesamt 400 Kreisen und kreisfreien Städten in Deutschland lag der Anteil an Pflegebedürftigen im Jahr 2023 über dem, was demographisch erwartbar gewesen wäre.
Die Autorinnen der Studie stellten fest, dass bei einer reinen Fortschreibung der Alterung bundesweit nur mit einem Anstieg von 21 Prozent zu rechnen gewesen wäre und nicht mit den tatsächlich festgestellten 57 Prozent. Laut Susann Behrendt, Leiterin des Forschungsbereichs Pflege am WIdO und Mitherausgeberin des Pflege-Reports, spielt auch der neu gefasste Pflegebedürftigkeitsbegriff eine Rolle. Durch ihn haben sich die Anspruchsvoraussetzungen geändert. Zu den erheblichen regionalen Unterschieden in der Inanspruchnahme von Leistungen in der Pflege tragen neben dem Alter auch der jeweilige Anteil Demenz-Erkrankter, die Unterstützung durch Pflegepersonen im Umfeld der Betroffenen sowie die räumlichen Strukturen bei.
„Die im Pflege-Report dargestellte Entwicklung zeigt einmal mehr, dass die Pflege eines der wichtigsten Zukunftsfelder in der Gesundheits- und Sozialpolitik ist. Das vielfach unkoordinierte Nebeneinander von Kranken- und Pflegeversicherung führt zu einem ineffizienten Ressourceneinsatz. Damit bleiben wir deutlich hinter unseren Möglichkeiten zurück, und es geht zu Lasten der alten Menschen.“
Matthias Mohrmann
stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg
NRW-weit höchster Anstieg der Pflegebedürftigkeit in Köln und Leverkusen
Deutschlandweit lagen im Jahr 2023 nach den AOK-Auswertungen die sieben Städte und Kreise mit der höchsten Pflegeprävalenz allesamt in Brandenburg – mit einem Anteil von Pflegebedürftigen zwischen 14,3 und 17,1 Prozent. NRW-weit wurde mit 11,3 Prozent in Viersen die höchste Pflegeprävalenz festgestellt (2017: 5,2 Prozent, Anstieg: 117 Prozent), gefolgt von Heinsberg mit 10,5 Prozent (2017: 4,7 Prozent, Anstieg: 123 Prozent), Düren mit 9,9 Prozent (2017: 4,9 Prozent, Anstieg: 102 Prozent) und Euskirchen mit 9,8 Prozent (2017: 5,1 Prozent, Anstieg: 92 Prozent). Besonders groß sind die zwischen 2017 und 2023 gestiegenen Anteile von Pflegebedürftigen in Köln und Leverkusen (jeweils 144 Prozent), aber auch in Mönchengladbach (124 Prozent) und Krefeld (121 Prozent).
„Die im Pflege-Report dargestellte Entwicklung zeigt einmal mehr, dass die Pflege eines der wichtigsten Zukunftsfelder in der Gesundheits- und Sozialpolitik ist. Das vielfach unkoordinierte Nebeneinander von Kranken- und Pflegeversicherung führt zu einem ineffizienten Ressourceneinsatz. Damit bleiben wir deutlich hinter unseren Möglichkeiten zurück, und es geht zu Lasten der alten Menschen“, sagt Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg. Eine Pflege, die stärker therapeutische Inhalte in den Mittelpunkt rückt, sei eine Antwort auf die Herausforderung der steigenden Anzahl Pflegebedürftiger. „Dafür müssen wir unser System einer deutlichen Revision unterziehen“, so Matthias Mohrmann.
Laut Pflege-Expertin Susann Behrendt gewinnt vor allem die Planung der regionalen Pflegestrukturen erheblich an Bedeutung. Die Abrechnungsdaten der Kranken- und Pflegekassen könnten bei dieser Planung einen wesentlichen Beitrag leisten. „Sie sind zeitnah verfügbar und erlauben differenzierte Analysen zur Entwicklung der Prävalenz und der Inanspruchnahme.“ Die Ergebnisse zeigten, so Behrendt, wie heterogen das Thema Pflege in Deutschland sei. Für eine systematische Planung der Pflegeinfrastruktur vor Ort reiche die demographische Entwicklung als empirische Grundlage nicht aus.
Weitere Infos rund um den AOK-Pflegereport:
https://www.aok.de/pp/bv/
https://www.wido.de/publikationen-produ ... port/2024/
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Pflegeversicherung - grundlegende Reform zwingend[
Pflegeversicherung - grundlegende Reform zwingend
"Wir brauchen kein Reförmchen, wir brauchen eine grundlegende Reform." - Nina Warken, Bundesgesundheitsministerin, zur Pflegeversicherung. -Zu den gebotenen Reformerfordernissen gab es von hier bereits ein Statement >>>> viewtopic.php?f=5&t=1378

"Wir brauchen kein Reförmchen, wir brauchen eine grundlegende Reform." - Nina Warken, Bundesgesundheitsministerin, zur Pflegeversicherung. -Zu den gebotenen Reformerfordernissen gab es von hier bereits ein Statement >>>> viewtopic.php?f=5&t=1378
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Die monatliche Eigenbeteiligung in der stationären Pflege steigt weiter
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Eigenbeteiligung in Pflegeheimen
vdek: Die monatliche Eigenbeteiligung in der stationären Pflege steigt weiter - Politik muss endlich wirksam handeln

(Berlin, 22.7.2025) Pflegebedürftige in Pflegeheimen müssen im Vergleich zum Vorjahr erneut mehr Geld aus eigener Tasche bezahlen, das zeigt eine Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1. Juli 2025. So ist die Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr im Bundesdurchschnitt von 2.871 Euro auf 3.108 Euro monatlich gestiegen. Das sind 8,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Gründe dafür sind steigende Personal- und Lebenshaltungskosten. „Die Eigenbeteiligung der Versicherten steigt seit Jahren kontinuierlich an. Den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern sind Belastungen in dieser Größenordnung nicht mehr zuzumuten. Um das schnell zu ändern, müssen die Länder ihre Verpflichtungen bei Investitionen und der Ausbildung des Personals erfüllen“, so vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.
Lösungen zur Begrenzung der Eigenbeteiligung erforderlich
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die Arbeit gerade begonnen. Es geht um eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV), die als Teilleistungsversicherung konzipiert ist. Um die Belastung der Pflegebedürftigen zu stoppen, müssen hier auch Lösungen zur Begrenzung der Eigenbeteiligung gefunden werden. Dazu gehört, dass die Länder endlich ihrer Verpflichtung nachkommen, die Kosten für bauliche und Instandhaltungskosten sowie Ausbildungskosten zu übernehmen, statt diese den Pflegebedürftigen aufzubürden. Die Eigenbeteiligung enthält nämlich neben den Pflegekosten (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)) und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung die sogenannten Investitionskosten und die Ausbildungskosten für Pflegekräfte. „Die Länder entziehen sich hier seit Jahren der finanziellen Verantwortung. Allein durch die Übernahme der Investitionskosten könnten die Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner monatlich um bundesdurchschnittlich 507 Euro entlastet werden. Die Übernahme der Ausbildungskosten durch die Länder brächte eine weitere Entlastung um bis zu 114 Euro im ersten Aufenthaltsjahr”, betonte Elsner.
Entwicklung der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende im Detail
Die Höhe der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende variiert je nach Einrichtung. Zudem gilt, dass der von den Pflegebedürftigen selbst zu tragende Anteil aufgrund gestaffelter Zuschüsse der Pflegekassen mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer wird. Der Zuschuss beträgt im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 und danach 75 Prozent. Wie sich die Kosten im Detail zusammensetzen und wie sie sich im Vergleich zum Vorjahr entwickelt haben, zeigen unsere Übersichtsgrafiken:


Unsere Zusammenfassung zeigt neben den oben genannten Grafiken auch detaillierte Informationen zu den Eigenbeteiligungen in den einzelnen Bundesländern. > http://www.vdek.com/content/dam/vdeksit ... afiken.pdf
Umfassende Antworten auf Fragen rund um die Finanzierung der Heimplätze beantworten unsere FAQ. > https://www.vdek.com/presse/faq_fragen_ ... flege.html
Informationen zu den Heimplatz-Kosten jeder einzelnen Einrichtung zeigt der vdek-Pflegelotse, unser Online-Portal für die Suche nach dem passenden Pflegeangebot. > https://www.pflegelotse.de/
Die vdek-Forderungen für eine Reform der Pflegeversicherung zeigt die Broschüre „Gute Pflege – stabile Finanzen: Pflegeversicherung zukunftsfest ausgestalten“. > https://www.vdek.com/content/dam/vdeksi ... 41204_Gute Pflege_stabile Finanzen_Position_2024.pdf
Pressekontakt:
Michaela Gottfried, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel.: 0 30/2 69 31-12 00, E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com
Quelle: Pressemitteilung vom 22.07.2025
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
https://www.vdek.com
Eigenbeteiligung in Pflegeheimen
vdek: Die monatliche Eigenbeteiligung in der stationären Pflege steigt weiter - Politik muss endlich wirksam handeln
(Berlin, 22.7.2025) Pflegebedürftige in Pflegeheimen müssen im Vergleich zum Vorjahr erneut mehr Geld aus eigener Tasche bezahlen, das zeigt eine Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1. Juli 2025. So ist die Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr im Bundesdurchschnitt von 2.871 Euro auf 3.108 Euro monatlich gestiegen. Das sind 8,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Gründe dafür sind steigende Personal- und Lebenshaltungskosten. „Die Eigenbeteiligung der Versicherten steigt seit Jahren kontinuierlich an. Den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern sind Belastungen in dieser Größenordnung nicht mehr zuzumuten. Um das schnell zu ändern, müssen die Länder ihre Verpflichtungen bei Investitionen und der Ausbildung des Personals erfüllen“, so vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.
Lösungen zur Begrenzung der Eigenbeteiligung erforderlich
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die Arbeit gerade begonnen. Es geht um eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV), die als Teilleistungsversicherung konzipiert ist. Um die Belastung der Pflegebedürftigen zu stoppen, müssen hier auch Lösungen zur Begrenzung der Eigenbeteiligung gefunden werden. Dazu gehört, dass die Länder endlich ihrer Verpflichtung nachkommen, die Kosten für bauliche und Instandhaltungskosten sowie Ausbildungskosten zu übernehmen, statt diese den Pflegebedürftigen aufzubürden. Die Eigenbeteiligung enthält nämlich neben den Pflegekosten (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)) und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung die sogenannten Investitionskosten und die Ausbildungskosten für Pflegekräfte. „Die Länder entziehen sich hier seit Jahren der finanziellen Verantwortung. Allein durch die Übernahme der Investitionskosten könnten die Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner monatlich um bundesdurchschnittlich 507 Euro entlastet werden. Die Übernahme der Ausbildungskosten durch die Länder brächte eine weitere Entlastung um bis zu 114 Euro im ersten Aufenthaltsjahr”, betonte Elsner.
Entwicklung der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende im Detail
Die Höhe der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende variiert je nach Einrichtung. Zudem gilt, dass der von den Pflegebedürftigen selbst zu tragende Anteil aufgrund gestaffelter Zuschüsse der Pflegekassen mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer wird. Der Zuschuss beträgt im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 und danach 75 Prozent. Wie sich die Kosten im Detail zusammensetzen und wie sie sich im Vergleich zum Vorjahr entwickelt haben, zeigen unsere Übersichtsgrafiken:


Unsere Zusammenfassung zeigt neben den oben genannten Grafiken auch detaillierte Informationen zu den Eigenbeteiligungen in den einzelnen Bundesländern. > http://www.vdek.com/content/dam/vdeksit ... afiken.pdf
Umfassende Antworten auf Fragen rund um die Finanzierung der Heimplätze beantworten unsere FAQ. > https://www.vdek.com/presse/faq_fragen_ ... flege.html
Informationen zu den Heimplatz-Kosten jeder einzelnen Einrichtung zeigt der vdek-Pflegelotse, unser Online-Portal für die Suche nach dem passenden Pflegeangebot. > https://www.pflegelotse.de/
Die vdek-Forderungen für eine Reform der Pflegeversicherung zeigt die Broschüre „Gute Pflege – stabile Finanzen: Pflegeversicherung zukunftsfest ausgestalten“. > https://www.vdek.com/content/dam/vdeksi ... 41204_Gute Pflege_stabile Finanzen_Position_2024.pdf
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Quelle: Pressemitteilung vom 22.07.2025
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