Pflegeversicherung - eine komplette Neuaufstellung ist wohl unvermeidlich ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Sozialhilfeausgaben SGB XII im Jahr 2023 um 18 % gestiegen

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 295 vom 02.08.2024

Sozialhilfeausgaben SGB XII im Jahr 2023 um 18 % gestiegen

WIESBADEN – Im Jahr 2023 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 17,6 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 18 %. Die Ausgaben sind bei allen Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII deutlich gestiegen. Teilweise ist der Anstieg auch darauf zurückzuführen, dass 2022 die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege als Folge der Pflegereform stark gesunken waren und damit die Sozialhilfeausgaben insgesamt niedriger lagen. Im Jahr 2023 stiegen die Ausgaben zur Hilfe zur Pflege wieder an, nämlich um 27,4 % auf knapp 4,5 Milliarden Euro.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.


Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
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www.destatis.de/kontakt



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Info im Netz:
Sozialhilfeausgaben zur Hilfe zur Pflege sind 2023 um 27,4 % auf knapp 4,5 Milliarden Euro gestiegen …. > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 116#p13116 - Angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft und der steigenden Pflegekosten ist ein Kollaps des Systems – auch im Zusammenhang mit anderen Fehlentwicklungen - nicht mehr auszuschließen.
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Pflegekosten - Kollaps des Systems zu befürchten

Beitrag von WernerSchell »

Pflegekosten - Kollaps des Systems zu befürchten!

Sozialhilfeausgaben zur Hilfe zur Pflege sind 2023 um 27,4 % auf knapp 4,5 Milliarden Euro gestiegen …. > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 116#p13116 - Angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft und der steigenden Pflegekosten ist ein Kollaps des Systems – auch im Zusammenhang mit anderen Fehlentwicklungen - nicht mehr auszuschließen.
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Reform der Pflegeversicherung zwingend geboten!

Beitrag von WernerSchell »

Reform der Pflegeversicherung zwingend geboten!


Die Neue Zürcher Zeitung beschäftigt sich mit der Situation der Pflegeversicherung in Deutschland. Die Zahl der Pflegebedürftigen steige, gleichzeitig trieben Personalnotstand und Bürokratie viele Einrichtungen in die Insolvenz. Für Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege, ist das bundesweite Heimsterben Resultat der Pflegepolitik der letzten Jahre und der Verantwortungslosigkeit der Pflegekassen. Gegenwärtig fehlen rund 200.000 Pflegekräfte, bis 2049 könnten es bis zu 690.000 sein. Gleichzeitig würden die Kosten für die verschleppten Reformen und die Preissteigerungen auf den Pflegebedürftigen abgeladen. Alle müssten sich früher darüber Gedanken machen, wie man im Alter leben wolle, meint der Sozialwissenschaftler Stefan Sell von der Hochschule Koblenz. Dafür müsse auch rechtzeitig Geld beiseitegelegt werden.

„Der Versuch, die Sozialhilfe-Abhängigkeit von Pflegebedürftigen zu verringern, ist gescheitert“, sagt derweil der Vorsitzende der DAK Gesundheit, Andreas Storm, dem Tsp. Background. Storm bezog sich damit auf am Freitag veröffentliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Sozialhilfe. Demnach sind die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege im vergangenen Jahr um 27,4 Prozent auf knapp 4,5 Milliarden Euro gestiegen. Grund dafür seien auch die Auswirkungen der Pflegereform zum 1. Januar 2022, in deren Folge im Jahr 2022 die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege zunächst stark gesunken waren. Handelsblatt

Indes haben die CDU-Landesparteien in Sachsen und Nordrhein-Westfalen ein Konzept für eine Pflegereform erarbeitet, über das die Welt berichtet. Die pflegebedingten Kosten sollen künftig komplett von der Pflegeversicherung übernommen werden. Kosten für den Bund laut IGES-Institut: rund 16,5 Milliarden Euro allein im Beispieljahr 2026. Im Jahr 2030 läge die Belastung bei 20 Milliarden Euro. Dabei sollen nur die rein pflegebedingten Kosten übernommen werden, nicht die Investitions-, Betriebs- und Verpflegungskosten: "Wenn sich Beitragszahler auch gegen diese Kosten absichern wollen, sollen sie künftig freiwillig bezahlbare Pflegezusatzversicherungen abschließen können, die deren Umfang abdecken“, heißt es in dem Reformpapier.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.08.2024
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Heidestraße 40
10557 Berlin
Telefon +49 30 204589-66
Telefax +49 30 204589-33
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Bürokratie belastet das Gesundheitswesen und gefährdet die Versorgung

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (08. August 2024, Nr. 31/2024)


Systemwechsel dringend nötig
Bürokratie belastet das Gesundheitswesen und gefährdet die Versorgung


Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat gestern (07.08.2024) 55 Vorschläge zur Entbürokratisierung im Krankenhausbereich vorgelegt. Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, betont:

„Die Bürokratie im Gesundheitswesen hat längst ein irrsinniges Eigenleben entwickelt. Wir brauchen einen Systemwechsel, der auf Vertrauen statt auf Kontrolle und Misstrauen setzt. Dazu gehört es auch, Pflegeeinrichtungen und Kliniken in die Lage zu versetzen, den Personalbedarf anhand der Pflegebedürftigkeit der Patient:innnen und Bewohner:innen mit Unterstützung der Personalbemessungsverfahren zu steuern.

Angesichts des Personalmangels und der demografischen Entwicklung ist der Abbau überflüssiger Bürokratie entscheidend für die Patienten- und Versorgungssicherheit. Die Ergebnisqualität muss im Vordergrund stehen.

Bürokratie raubt Geld und Arbeitskraft. Sie stiehlt Energie, Motivation, Arbeitszufriedenheit und die Zeit für hilfebedürftige Menschen. Sie gefährdet am Ende die pflegerische Versorgung, anstatt sie vermeintlich zu sichern.

Laut einer Umfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft verbringen beruflich Pflegende im Krankenhaus ca. drei Stunden pro Tag mit bürokratischen Vorgängen. Eine Stunde davon weniger entspricht etwa 47.000 Vollzeitkräften im Pflegedienst deutscher Allgemeinkrankenhäuser und Psychiatrien. Diese Ergebnisse der DKG müssen Konsequenzen haben. Wir brauchen sofort ein Entbürokratisierungsgesetz für das gesamte Gesundheitswesen.

Die Hilfe dazu kann u.a. aus den zuständigen Bundesministerien selbst kommen. Mit dem zum Herbst erwarteten Pflegekompetenzgesetz und den damit verbundenen Erweiterungen der Handlungsfelder der beruflich Pflegenden können Abläufe vereinfacht, Bürokratie abgebaut und Ressourcen gespart werden.

Politik, Prüfinstitutionen und die Träger von Gesundheitseinrichtungen müssen überflüssige Bürokratie abbauen. Dazu gehören auch die Abschaffung von unnötigen, teils doppelten Prüf- und Melderegelungen sowie Bürokratie bei Abrechnung, Statistik und Controlling.“

Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen


Ansprechpartner:in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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Prognos-Gutachten zur Pflege: Höhere Steuerfinanzierung nötig und wirksam

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Prognos-Gutachten zur Pflege: Höhere Steuerfinanzierung nötig und wirksam

(05.09.24) Eine Ausweitung der Steuerfinanzierung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) könnte den Beitragssatz im Mittel um 0,50 Prozentpunkte entlasten. Das ist ein Ergebnis eines Prognos-Gutachtens, das der AOK-Bundesverband in Auftrag gegeben und heute veröffentlicht hat. Ohne Reform stiege der Beitrag demnach bei moderater Entwicklung der Pflegeprävalenzen sowie bei Fortschreibung des aktuellen Status Quo bezüglich Einnahmen und Ausgaben in der SPV bis 2030 von derzeit 3,4 auf 4,1 Prozent und im weiteren Verlauf zwischen 2047 und 2056 weiter auf 4,55 Prozent. „Das Gutachten unterstreicht den dringenden Reformbedarf und vor allem die Notwendigkeit von Steuermitteln zur Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung“, kommentierte AOK-Verbandschefin Dr. Carola Reimann die Ergebnisse mit Blick auf die anstehende Haushaltswoche im Bundestag.

Weitere Informationen und das Gutachten zum Download:
https://www.aok.de/pp/bv/pm/prognos-gut ... nanzierung


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Quelle: Pressemitteilung vom 05.09.2024
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:mailto:mailto:mailto:mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok.de/pp/bv/
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Bundesrechnungshof: Lage der Pflegeversicherung ist prekär

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Deutsches Ärzteblatt vom 06.08.2024:

Bundesrechnungshof: Lage der Pflegeversicherung ist prekär

Berlin - – Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die Bundesregierung aufgerufen, Maßnahmen zu treffen, die kurz­fris­tig eine dauerhafte Verbesserung der finanziellen Situation der gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung (SPV) bewirken.

„Diese sollten noch in der laufenden Legislaturperiode ergriffen werden, damit der Fortbestand der SPV ge­si­chert wird“, schreibt der BRH in seinem Bericht zum aktuellen Etat des Bundesgesundheitsministeriums, der in der kommenden Woche im Bundestag beraten wird. Es bestehe weiterhin ein enormer Handlungsdruck.

Um das zu diesem Zeitpunkt bestehende Defizit der SPV auszugleichen, hatte die Bundesregierung zum 1. Juli 2023 die Beitragssätze in der sozialen Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent der Bruttoein­nahmen beziehungsweise auf vier Prozent für Kinderlose angehoben. Auf diese Weise wollte sie das Milliarden­defizit ausgleichen, dass die SPV in den Jahren 2021 und 2022 eingefahren hatte.

...(weiter lesen unter) > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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