Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung
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Reform der Notfallversorgung: Altersmediziner fordern mehr geriatrische Expertise in den Zentralen Notaufnahmen
Reform der Notfallversorgung: Altersmediziner fordern mehr geriatrische Expertise in den Zentralen Notaufnahmen
Ab Januar 2025 soll bundesweit die Notfallversorgung reformiert werden, um Patientenströme besser zu steuern und Überlastungen insbesondere in den Kliniken zu vermeiden. Rund ein Viertel aller Patientinnen und Patienten in den klinischen Notfallaufnahmen sind Studien zufolge über 70 Jahre alt. Bei dieser Zielgruppe spielen Multimorbidität, untypische Symptome und auch soziale Probleme häufig eine Rolle. Dennoch wird diese Patientengruppe im jüngsten Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Notfallreform vom 16. Januar nicht einmal explizit erwähnt.
„Dabei ist genau jetzt der Zeitpunkt, um endlich mehr geriatrische Expertise in die Zentralen Notaufnahmen zu bringen. Karl Lauterbachs Reformpläne müssen auch hochaltrige Patientinnen und Patienten berücksichtigen“, sagt Professorin Katrin Singler, Leiterin der Arbeitsgruppe Notfall- und Intensivmedizin der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG).
Besonders pflegebedürftige ältere Menschen sind in den Zentralen Notaufnahmen eine Herausforderung: Laut aktuellem Barmer Pflegereport haben sie seltener fachärztlichen Kontakt als Nichtpflegebedürftige mit gleichen Krankheitsbildern. Dies kann dann dazu führen, dass Krankheiten schlechter erkannt, Therapien weniger durchgeführt und dadurch schließlich Krankenhausaufenthalte häufiger sein können. Diagnostik und Behandlung können dadurch komplizierter sein und die Pflegebedürftigen im Notfall schneller zu Hochrisikopatientinnen und -patienten werden, wie Professorin Singler – Oberärztin der Klinik für Innere Medizin 2, Schwerpunkt Geriatrie, an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Nürnberg – mit Kolleginnen und Kollegen herausgefunden hat. Schon lange wird deshalb eine bessere medizinische Versorgungsstruktur insbesondere für Pflegebedürftige in Pflegeheimen gefordert.
Multimorbidität und soziale Versorgung müssen besser berücksichtigt werden
Ein Unterschied zu jüngeren Erkrankten ist häufig, dass geriatrische Patientinnen und Patienten – ob pflegebedürftig oder nicht – tendenziell mehrere Krankheiten parallel haben, die aber nicht immer alle adäquat behandelt werden. Das wiederum erschwert auch die soziale Situation: „Nehmen wir das Beispiel Lungenentzündung: Wenn ein jüngerer Mensch in die Notaufnahme kommt, bekommt er ein Antibiotikum und kann meistens schnell wieder heim. Ein älterer Mensch dagegen ist schneller so geschwächt durch die Lungenentzündung und gegebenenfalls andere bestehende Erkrankungen, dass er sich nicht mehr allein zuhause versorgen kann. Die Selbsthilfefähigkeit nimmt insgesamt ab”, erklärt Professorin Singler. Auch sei die unspezifische Symptomatik eine Herausforderung: Hinter einem Sturz zum Beispiel können auch ein vorangegangener Herzinfarkt oder ein Infekt stecken. „Man muss auch die soziale Versorgung abklären, aber als allererstes gilt es, die Ursache zu behandeln”, so Singler. „Und natürlich gilt es stets zu klären, ob eine stationäre Aufnahme wirklich ein Benefit ist oder ob das Problem auch ambulant behandelt werden kann.”
Mehr geriatrische Expertise in den Zentralen Notaufnahmen nötig
„Wir brauchen jetzt in Deutschlands Zentralen Notaufnahmen deutlich mehr geriatrische Expertise, um diesen besonderen Bedürfnissen älterer Patientinnen wie Patienten gerecht zu werden“, fordert Singler. „Nach einem gezielten altersmedizinischen Screening kann dann eine adäquate Behandlung veranlasst werden – ambulant oder stationär.” Einzelne Leuchtturm-Projekte haben in der Vergangenheit bereits gezeigt, welchen Mehrwert altersgerechte Behandlung bieten kann: Im Klinikum Frankfurt/Oder werden zum Beispiel alte Menschen vor unnötigem Stress in der Notaufnahme bewahrt, indem sie in Wohnzimmeratmosphäre von speziell geschultem Pflegepersonal betreut werden. In Kanada werden sogenannte „Frailty Nurses“ in Notaufnahmen eingesetzt. Eine Studie hat gezeigt, dass dadurch spätere Wiedereinweisungen reduziert wurden. „Das ist ein beispielhafter Weg, wie Überlastungen der Notaufnahmen zukünftig vermieden werden könnten. Für die Reform der Notfallversorgung brauchen wir innovative Lösungen und auch zukünftig mehr Forschungsmöglichkeiten. So können wir die größer werdende Gruppe älterer Menschen mit ihren Co-Morbiditäten und komplexen Krankheitsbildern genauer erfassen, die Patientenströme besser steuern und Notaufnahmen entlasten.“
Weitere Informationen:
https://www.dggeriatrie.de/presse/press ... taufnahmen
Quelle: Pressemitteilung vom 05.03.2024
Torben Brinkema Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG)
https://idw-online.de/de/news829724
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Klinikreform umstritten ...
Klinikreform umstritten ...
Am 15.05.2024 brachte das Bundeskabinett die umstrittene Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf den Weg. Der Gesetzentwurf zielt primär auf eine neue Finanzierung und mehr Spezialisierung der bundesweit rund 1.700 Krankenhausstandorte ab und soll ab dem 1. Januar 2025 wirksam werden. Vorgesehen sind zudem Vorhaltepauschalen und 65 verschiedene Leistungsgruppen. Bei einer Pressekonferenz in Berlin erklärte Lauterbach, dass es um eine "Revolution“ gehe - und eine Notbremse: Ohne Strukturänderungen drohten Klinik-Insolvenzen und schlechte Behandlung. Klar sei, dass es zu viele Kliniken gebe in Deutschland. Deswegen brauche es eine Reduktion, mit Hauptaugenmerk auf mehr Qualität und die Häuser, die man wirklich benötige. Handelsblatt
Kritik an der Reform kommt von verschiedenen Seiten. So monierte die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Kerstin von der Decken, dass die Expertise der Bundesländer nicht berücksichtigt worden sei. Keine der in der Stellungnahme der Länder zum Referentenentwurf angegebenen Forderungen stünden im Regierungsentwurf. Zeit Die DKG signalisierte zwar grundsätzlich Unterstützung für die politischen Ziele der Reform, meint aber, dass die geplanten Schritte nicht den gewünschten Effekt haben werden. Deutliche Kritik übten auch der GKV-Spitzenverband und weitere Kassenverbände. Mit diesem Entwurf werde das Ziel verfehlt, die Krankenhauslandschaft bedarfsgerecht und modern auszugestalten. Ähnlich äußerte sich auch PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther: "Das Anliegen der Bundesregierung ist richtig. Die geplante Vorhaltevergütung löse aber keines der vorhandenen Probleme, sondern führt zu neuen, massiven Fehlanreizen." Ärzteblatt
Auch wenn die Klinikreform notwendig sei, komme sie zu spät und sei ungerecht, meint ein Zeit-Kommentar (€). Um den Krankenhäusern wirklich zu helfen, brauche es einen Rettungsschirm der Regierung, doch überlasse Lauterbach die Rechnung lieber anderen, konkret den Ländern und den Krankenkassen. Die Politik habe die Reform verschlafen, dass nun die Versicherten dafür aufkommen müssen, sei bitter, so der Kommentar.
Quelle: Pressemitteilung vom 16.05.2024
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Heidestraße 40
10557 Berlin
Telefon +49 30 204589-66
Telefax +49 30 204589-33
Am 15.05.2024 brachte das Bundeskabinett die umstrittene Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf den Weg. Der Gesetzentwurf zielt primär auf eine neue Finanzierung und mehr Spezialisierung der bundesweit rund 1.700 Krankenhausstandorte ab und soll ab dem 1. Januar 2025 wirksam werden. Vorgesehen sind zudem Vorhaltepauschalen und 65 verschiedene Leistungsgruppen. Bei einer Pressekonferenz in Berlin erklärte Lauterbach, dass es um eine "Revolution“ gehe - und eine Notbremse: Ohne Strukturänderungen drohten Klinik-Insolvenzen und schlechte Behandlung. Klar sei, dass es zu viele Kliniken gebe in Deutschland. Deswegen brauche es eine Reduktion, mit Hauptaugenmerk auf mehr Qualität und die Häuser, die man wirklich benötige. Handelsblatt
Kritik an der Reform kommt von verschiedenen Seiten. So monierte die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Kerstin von der Decken, dass die Expertise der Bundesländer nicht berücksichtigt worden sei. Keine der in der Stellungnahme der Länder zum Referentenentwurf angegebenen Forderungen stünden im Regierungsentwurf. Zeit Die DKG signalisierte zwar grundsätzlich Unterstützung für die politischen Ziele der Reform, meint aber, dass die geplanten Schritte nicht den gewünschten Effekt haben werden. Deutliche Kritik übten auch der GKV-Spitzenverband und weitere Kassenverbände. Mit diesem Entwurf werde das Ziel verfehlt, die Krankenhauslandschaft bedarfsgerecht und modern auszugestalten. Ähnlich äußerte sich auch PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther: "Das Anliegen der Bundesregierung ist richtig. Die geplante Vorhaltevergütung löse aber keines der vorhandenen Probleme, sondern führt zu neuen, massiven Fehlanreizen." Ärzteblatt
Auch wenn die Klinikreform notwendig sei, komme sie zu spät und sei ungerecht, meint ein Zeit-Kommentar (€). Um den Krankenhäusern wirklich zu helfen, brauche es einen Rettungsschirm der Regierung, doch überlasse Lauterbach die Rechnung lieber anderen, konkret den Ländern und den Krankenkassen. Die Politik habe die Reform verschlafen, dass nun die Versicherten dafür aufkommen müssen, sei bitter, so der Kommentar.
Quelle: Pressemitteilung vom 16.05.2024
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Krankenhauslandschaft muss gewährleisten, dass die älter werdende Gesellschaft ortsnah versorgt werden kann
Die Krankenhauslandschaft muss gewährleisten, dass die älter werdende Gesellschaft ortsnah versorgt werden kann. Die zur Zeit beklagte Schieflage vieler Krankenhäuser hängt mit der mangelhaften Finanzierung durch Bund und Länder zusammen. Im Übrigen war die Einführung von Fallpauschalen ein Fehler und bedarf einer Rückabwicklung. Die Durchführung von medizinisch oft nicht notwendigen Behandlungsmaßnahmen (z.B. Rücken, Knie) muss beendet werden. Und die Notfallversorgung muss die wirklich notwendigen Notversorgungen im Blick haben. Wer aus purer Bequemlichkeit die Notfallversorgung behelligt, muss abgewiesen werden. Eigene Beobachtungen haben gezeigt, dass insoweit vieles im Argen liegt (Quelle: https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 931#p12931 ). – Im übrigen wird nochmals erwähnt, dass auch die geriatrischen Angebote deutlich ausgeweitet werden müssen (> https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... f=7&t=1149 ). Für ältere Menschen sollte es im Übrigen in den Krankenhaus-Notaufnahmen Lotsen geben (> https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... f=5&t=1017 ).
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Krankenhausreform - Belange der älter werdenden Gesellschaft beachten!
Krankenhausreform - Belange der älter werdenden Gesellschaft beachten!
Bei objektiver Betrachtung müssen bundes- bzw. landesweit Krankenhausbetten abgebaut werden. Die Krankenhäuser müssen sich deutlicher auf Patienten mit wirklicher Krankenhauspflegebedürftigkeit konzentrieren. Die Fallpauschalen haben Begehrlichkeiten geweckt, die zu unguten Ergebnissen geführt haben. So sind z.B. rd. 80% der Rückenoperationen überflüssig, also ohne echte medizinische Indikation. Die Krankenhausnotaufnahmen werden zunehmend missbraucht für leichtere Krankheitsfälle, die ausschließlich in die ambulante Versorgung gehören .... (usw.). Wir müssen unser Gesundheits- und Pflegesystem bezahlbar gestalten, auch mit Blick auf die demografische Entwicklung. - Das deutsche Gesundheitswesen hat einen guten Ruf, aber es besteht Handlungsbedarf. Allerdings müssen bei den notwendigen Reformerwägungen die Belange der immer älter werdenden Gesellschaft ausreichend Beachtung finden. Das bedeutet u.a., dass eine ortsnahe Krankenhausversorgung gewährleistet werden muss.
Bei objektiver Betrachtung müssen bundes- bzw. landesweit Krankenhausbetten abgebaut werden. Die Krankenhäuser müssen sich deutlicher auf Patienten mit wirklicher Krankenhauspflegebedürftigkeit konzentrieren. Die Fallpauschalen haben Begehrlichkeiten geweckt, die zu unguten Ergebnissen geführt haben. So sind z.B. rd. 80% der Rückenoperationen überflüssig, also ohne echte medizinische Indikation. Die Krankenhausnotaufnahmen werden zunehmend missbraucht für leichtere Krankheitsfälle, die ausschließlich in die ambulante Versorgung gehören .... (usw.). Wir müssen unser Gesundheits- und Pflegesystem bezahlbar gestalten, auch mit Blick auf die demografische Entwicklung. - Das deutsche Gesundheitswesen hat einen guten Ruf, aber es besteht Handlungsbedarf. Allerdings müssen bei den notwendigen Reformerwägungen die Belange der immer älter werdenden Gesellschaft ausreichend Beachtung finden. Das bedeutet u.a., dass eine ortsnahe Krankenhausversorgung gewährleistet werden muss.
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Das politische Handwerk Lauterbachs lässt zu wünschen übrig
Das politische Handwerk Lauterbachs lässt zu wünschen übrig
Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, warnt vor deutlichen Beitragssatzsteigerungen in der GKV Anfang 2025. "Damit ist aber nicht Schluss. Wir bewegen uns bis zum Ende des Jahrzehntes ungebremst auf einen Beitragssatz von 20 Prozent zu – wenn es keine Gegenmaßnahmen gibt", so Baas. Die Politik müsse endlich die steigenden Kosten in den Griff bekommen. Der Bundesgesundheitsminister habe zwar erkannt, dass viele Dinge im Gesundheitswesen grundlegend erneuert werden müssten. Das politische Handwerk Lauterbachs lasse aber zu wünschen übrig. Als Beispiele nennt der TK-Chef u.a. die Krankenhausreform, das "Gesundes-Herz-Gesetz" und die Entbudgetierung der Hausärzte. RND
Quelle; Mitteilung vom 01.08.2024
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, warnt vor deutlichen Beitragssatzsteigerungen in der GKV Anfang 2025. "Damit ist aber nicht Schluss. Wir bewegen uns bis zum Ende des Jahrzehntes ungebremst auf einen Beitragssatz von 20 Prozent zu – wenn es keine Gegenmaßnahmen gibt", so Baas. Die Politik müsse endlich die steigenden Kosten in den Griff bekommen. Der Bundesgesundheitsminister habe zwar erkannt, dass viele Dinge im Gesundheitswesen grundlegend erneuert werden müssten. Das politische Handwerk Lauterbachs lasse aber zu wünschen übrig. Als Beispiele nennt der TK-Chef u.a. die Krankenhausreform, das "Gesundes-Herz-Gesetz" und die Entbudgetierung der Hausärzte. RND
Quelle; Mitteilung vom 01.08.2024
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Hausärztliche Versorgung sicher stellen!
In den sozialen Medien wurde wie folgt informiert:
Angesichts der rapide älter werdenden Gesellschaft müssen nicht nur die pflegerischen Angebote, sondern auch die ambulante ärztliche Versorgung sicher gestellt werden. - Die Kommunen in NRW betrachten den Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten mit großer Sorge. Rund 86% schätzen die Versorgung vor Ort in den kommenden 10 Jahren als (eher) nicht sichergestellt ein, zeigt eine Online-Umfrage der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen aus dem Jahr 2023 … > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... f=3&t=1165 - Die zuständigen ärztlichen und kommunalen Gremien sind aufgrund der befürchteten Mangelsituation gefordert, zeitgerecht aktiv zu werden und die zukünftige hausärztliche Versorgung durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. - Die NGZ hat zum Thema auch am 21.06.2024 (Titel „Im Rhein-Kreis mangelt es an Hausärzten“) und 06.07.2024 (Titel „Arztpraxen vor schwerer Nachfolgesuche“) berichtet. Am 27.05.2024 hatte das Statistische Bundesamt darüber informiert, dass knapp ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte 55 Jahre und älter ist (> https://www.neuss-erfttal.de/forum/view ... 346#p14346 ).
Angesichts der rapide älter werdenden Gesellschaft müssen nicht nur die pflegerischen Angebote, sondern auch die ambulante ärztliche Versorgung sicher gestellt werden. - Die Kommunen in NRW betrachten den Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten mit großer Sorge. Rund 86% schätzen die Versorgung vor Ort in den kommenden 10 Jahren als (eher) nicht sichergestellt ein, zeigt eine Online-Umfrage der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen aus dem Jahr 2023 … > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... f=3&t=1165 - Die zuständigen ärztlichen und kommunalen Gremien sind aufgrund der befürchteten Mangelsituation gefordert, zeitgerecht aktiv zu werden und die zukünftige hausärztliche Versorgung durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. - Die NGZ hat zum Thema auch am 21.06.2024 (Titel „Im Rhein-Kreis mangelt es an Hausärzten“) und 06.07.2024 (Titel „Arztpraxen vor schwerer Nachfolgesuche“) berichtet. Am 27.05.2024 hatte das Statistische Bundesamt darüber informiert, dass knapp ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte 55 Jahre und älter ist (> https://www.neuss-erfttal.de/forum/view ... 346#p14346 ).
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Krankenhausreform: Breites Bündnis für verbindliche Qualitätsvorgaben
Krankenhausreform: Breites Bündnis für verbindliche Qualitätsvorgaben
(26.08.24) Krankenhausträger, Krankenkassen und Deutsche Krebsgesellschaft plädieren gemeinsam für die Einführung einer fallzahlunabhängigen und bedarfsorientiert ausgestalteten Vorhaltefinanzierung sowie die Schaffung verbindlicher Qualitätsvorgaben im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform. "Gemeinsam fordern wir eine konsequente Umsetzung der Krankenhausreform, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten tatsächlich verbessert und eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur schafft", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung vom Montag (26. August). Unterzeichner des Papiers sind neben der Deutschen Krebsgesellschaft der AOK-Bundesverband, die DAK-Gesundheit, die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV).
Weitere Informationen sowie die Erklärung im Wortlaut:
https://www.aok.de/pp/bv/pm/gemeinsame- ... erklaerung
----
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:mailto:mailto:mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
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(26.08.24) Krankenhausträger, Krankenkassen und Deutsche Krebsgesellschaft plädieren gemeinsam für die Einführung einer fallzahlunabhängigen und bedarfsorientiert ausgestalteten Vorhaltefinanzierung sowie die Schaffung verbindlicher Qualitätsvorgaben im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform. "Gemeinsam fordern wir eine konsequente Umsetzung der Krankenhausreform, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten tatsächlich verbessert und eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur schafft", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung vom Montag (26. August). Unterzeichner des Papiers sind neben der Deutschen Krebsgesellschaft der AOK-Bundesverband, die DAK-Gesundheit, die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV).
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Zahl der Krankenhaus-Behandlungen 2023 um 2,4 % gestiegen
PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 372 vom 27.09.2024
Zahl der Krankenhaus-Behandlungen 2023 um 2,4 % gestiegen
• Zahl der Krankenhaus-Behandlungen 2023 um 11,4 % unter Vor-Corona-Niveau von 2019
• Bettenauslastung mit 71,2 % um 7,8 % geringer als 2019
• Insgesamt rund 477 000 Betten, darunter 26 200 Intensivbetten
WIESBADEN – Die Zahl der stationär im Krankenhaus behandelten Patientinnen und Patienten ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um knapp 400 000 oder 2,4 % auf 17,2 Millionen gestiegen. Dennoch lag die Zahl der stationären Behandlungsfälle weiterhin deutlich (-11,4 %) unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 von 19,4 Millionen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren in den 1 874 Krankenhäusern Deutschlands im Jahresdurchschnitt 476 924 Betten aufgestellt, darunter 26 158 Intensiv- und 7
800 Intermediate Care-Betten. Das waren 0,7 % weniger Betten als im Vorjahr.
Die Auslastung der Betten insgesamt von 71,2 % entspricht einer Zunahme um 3,1 % gegenüber 2022. Gegenüber 2019 lag sie um 7,8 % niedriger.
+++
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt
Zahl der Krankenhaus-Behandlungen 2023 um 2,4 % gestiegen
• Zahl der Krankenhaus-Behandlungen 2023 um 11,4 % unter Vor-Corona-Niveau von 2019
• Bettenauslastung mit 71,2 % um 7,8 % geringer als 2019
• Insgesamt rund 477 000 Betten, darunter 26 200 Intensivbetten
WIESBADEN – Die Zahl der stationär im Krankenhaus behandelten Patientinnen und Patienten ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um knapp 400 000 oder 2,4 % auf 17,2 Millionen gestiegen. Dennoch lag die Zahl der stationären Behandlungsfälle weiterhin deutlich (-11,4 %) unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 von 19,4 Millionen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren in den 1 874 Krankenhäusern Deutschlands im Jahresdurchschnitt 476 924 Betten aufgestellt, darunter 26 158 Intensiv- und 7
800 Intermediate Care-Betten. Das waren 0,7 % weniger Betten als im Vorjahr.
Die Auslastung der Betten insgesamt von 71,2 % entspricht einer Zunahme um 3,1 % gegenüber 2022. Gegenüber 2019 lag sie um 7,8 % niedriger.
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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
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Neue Übergangsfristen für Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen
Deutsches Ärzteblatt vom 31.10.2024:
Neue Übergangsfristen für Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf - Die Kliniken in Nordrhein-Westfalen (NRW) erhalten mehr Zeit, die geplante Krankenhausreform umzusetzen. Zwar sollen alle Häuser wie angekündigt bis zum Jahresende ihre Feststellungsbescheide erhalten. In Kraft treten werden diese aber erst zum 1. April 2025, wie das Düsseldorfer Gesundheitsministerium heute mitteilte.
Darüber hinaus werde dem Landesausschuss für Krankenhausplanung vorgeschlagen, für bestimmte Leistungsgruppen eine Übergangsfrist bis Jahresende 2025 vorzusehen. Der Gesundheitsausschuss des Landtages muss diesen veränderten Fristen noch zustimmen.
Im Juni hatte das Ministerium die Kliniken darüber informiert, auf welche Behandlungen sie sich in Zukunft konzentrieren sollen. Der neue Krankenhausplan orientiert sich nicht mehr an der Bettenzahl, sondern am tatsächlichen Bedarf und klaren Qualitätsvorgaben. Regionale Besonderheiten sollen dabei berücksichtigt, Doppelstrukturen aber abgeschafft werden.
... > (weiter lesen( > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
Neue Übergangsfristen für Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf - Die Kliniken in Nordrhein-Westfalen (NRW) erhalten mehr Zeit, die geplante Krankenhausreform umzusetzen. Zwar sollen alle Häuser wie angekündigt bis zum Jahresende ihre Feststellungsbescheide erhalten. In Kraft treten werden diese aber erst zum 1. April 2025, wie das Düsseldorfer Gesundheitsministerium heute mitteilte.
Darüber hinaus werde dem Landesausschuss für Krankenhausplanung vorgeschlagen, für bestimmte Leistungsgruppen eine Übergangsfrist bis Jahresende 2025 vorzusehen. Der Gesundheitsausschuss des Landtages muss diesen veränderten Fristen noch zustimmen.
Im Juni hatte das Ministerium die Kliniken darüber informiert, auf welche Behandlungen sie sich in Zukunft konzentrieren sollen. Der neue Krankenhausplan orientiert sich nicht mehr an der Bettenzahl, sondern am tatsächlichen Bedarf und klaren Qualitätsvorgaben. Regionale Besonderheiten sollen dabei berücksichtigt, Doppelstrukturen aber abgeschafft werden.
... > (weiter lesen( > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e