Pflegekrise benötigt weit mehr als 350.000 Pflegekräfte innerhalb der nächsten zehn Jahre
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Pflegekrise benötigt weit mehr als 350.000 Pflegekräfte innerhalb der nächsten zehn Jahre
PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 033 vom 24.01.2024
Bis 2049 werden voraussichtlich mindestens 280 000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt
• Bedarf an Pflegekräften steigt bis zum Jahr 2049 im Vergleich zu 2019 voraussichtlich um ein Drittel auf 2,15 Millionen
• Laut Pflegekräftevorausberechnung liegt die erwartete Zahl an Pflegekräften im Jahr 2049 zwischen 280 000 und 690 000 unter dem erwarteten Bedarf
WIESBADEN – Infolge der Alterung der Gesellschaft werden in Deutschland bis zum Jahr 2049 voraussichtlich zwischen 280 000 und 690 000 Pflegekräfte fehlen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer neuen Vorausberechnung zum Pflegekräftearbeitsmarkt (Pflegekräftevorausberechnung) mitteilt, wird der Bedarf an erwerbstätigen Pflegekräften ausgehend von 1,62 Millionen im Vor-Corona-Jahr 2019 voraussichtlich um ein Drittel (+33 %) auf
2,15 Millionen im Jahr 2049 steigen.
+++
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt
+++
Bericht Deutsches Ärzteblatt vom 24.01.2024:
Bedarf an Pflegekräften steigt, Personallücke groß
Wiesbaden – Die alternde Gesellschaft sorgt für einen wachsenden Bedarf an Pflegekräften. Bis zum Jahr 2049 werden nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes voraussichtlich zwischen 280.000 und 690.000 Pflegekräfte fehlen. Nach Angaben der Statistiker wird der Bedarf an erwerbstätigen Pflegekräften von 1,62 Millionen im Vor-Corona-Jahr 2019 voraussichtlich um 33 Prozent auf 2,15 Millionen 2049 steigen.
Zur Entwicklung der Zahl der Pflegekräfte haben die Experten zwei Varianten mit unterschiedlichem Fokus auf demografische und gesellschaftliche Veränderungen vorausberechnet. Die „Trend-Variante“ berücksichtigt neben der demografischen Entwicklung auch die positiven Trends am Pflegearbeitsmarkt aus den 2010er-Jahren. Sie verdeutlicht somit die Potenziale, die sich für das Angebot an Pflegekräften bei einer Fortsetzung dieser Entwicklung in den Pflegeberufen ergeben.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
+++
Zum dem Bericht des Statistischen Bundesamtes hat sich der Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) - Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen - am 25.01.2024 mit der nachfolgenden Pressemitteilung geäußert:
Pflegekräftevorausberechnung
Deutscher Pflegerat: Lösung der Pflegekrise benötigt weit mehr als 350.000 Pflegekräfte innerhalb der nächsten zehn Jahre
Laut einer aktuellen Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes werden bis zum Jahr 2049 zwischen 280.000 und 690.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt, verglichen mit dem Stand von 2019, als es 1,62 Millionen Pflegekräfte gegeben habe.
Zur Meldung des Statistischen Bundesamtes betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Angesichts der hohen Altersstruktur der beruflich Pflegenden werden bereits im Jahr 2034 voraussichtlich 350.000 Pflegekräfte fehlen. Diese Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes berücksichtigt unter anderem jedoch nicht die bereits heute fehlenden 115.000 Vollzeitstellen in der vollstationären Langzeitpflege aus dem Projekt zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs.
Dies verdeutlicht das Dilemma der Pflege und die dringende Notwendigkeit schneller und nachhaltiger Lösungen. Die pflegerische Versorgung ist bereits heute vielerorts nicht mehr gewährleistet. Dies stellt ein gravierendes gesellschaftliches Problem dar, das unsere Demokratie gefährdet.
Es ist daher unerlässlich, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Dabei kommt den Eckpunkten des Pflegekompetenzgesetzes eine entscheidende Bedeutung zu. Diese Chance muss entschieden genutzt werden.
Die Neuordnung der Kompetenzen im Gesundheitswesen wird viele Strukturen vereinfachen, somit zu einer Entlastung der Profession und zu einer besseren Versorgung führen. Mit dem Gesetz geht mehr Verantwortung einher, begleitet mit einer Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs. Es wird damit zu einem Magnet für mehr Mitarbeiter*innen werden.
Neben der Stärkung der Berufsautonomie müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, die Selbstverwaltungsstrukturen und die Bildung im Pflegebereich. Es müssen alle Möglichkeiten und Verbesserungen genutzt werden, um die Rückkehr in den Beruf zu erleichtern, die Teilzeitbeschäftigung zu erhöhen, die Fachkräfteeinwanderung zu erleichtern, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz voranzutreiben, die Angehörigen- und Nachbarschaftspflege zu verbessern, das gesellschaftliche Ehrenamt und die Prävention auszubauen.
Es bedarf Änderungen in allen Versorgungsstrukturen, um die Sektorengrenzen aufzulösen, sowie einer drastischen Vereinfachung der Gesetze und Prüfstrukturen auf die zentralen Themen. Bürokratische Belastungen müssen durch den Gesetzgeber wie aber auch in den Einrichtungen selbst reduziert werden.
Wir benötigen ein umfassendes gesellschaftliches Bewusstsein für unsere eigene Verantwortung für die Pflege unserer Mitmenschen. Dies in allen Altersgruppen, beginnend in den Grundschulen und über den Renteneintritt hinaus. Allein die beruflich Pflegenden werden die pflegerische Versorgung nicht sicherstellen können. Das gesamte System der Pflege hat bereits heute seine Kapazitätsgrenze überschritten.“
Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen
Ansprechpartner*in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
Bis 2049 werden voraussichtlich mindestens 280 000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt
• Bedarf an Pflegekräften steigt bis zum Jahr 2049 im Vergleich zu 2019 voraussichtlich um ein Drittel auf 2,15 Millionen
• Laut Pflegekräftevorausberechnung liegt die erwartete Zahl an Pflegekräften im Jahr 2049 zwischen 280 000 und 690 000 unter dem erwarteten Bedarf
WIESBADEN – Infolge der Alterung der Gesellschaft werden in Deutschland bis zum Jahr 2049 voraussichtlich zwischen 280 000 und 690 000 Pflegekräfte fehlen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer neuen Vorausberechnung zum Pflegekräftearbeitsmarkt (Pflegekräftevorausberechnung) mitteilt, wird der Bedarf an erwerbstätigen Pflegekräften ausgehend von 1,62 Millionen im Vor-Corona-Jahr 2019 voraussichtlich um ein Drittel (+33 %) auf
2,15 Millionen im Jahr 2049 steigen.
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Bericht Deutsches Ärzteblatt vom 24.01.2024:
Bedarf an Pflegekräften steigt, Personallücke groß
Wiesbaden – Die alternde Gesellschaft sorgt für einen wachsenden Bedarf an Pflegekräften. Bis zum Jahr 2049 werden nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes voraussichtlich zwischen 280.000 und 690.000 Pflegekräfte fehlen. Nach Angaben der Statistiker wird der Bedarf an erwerbstätigen Pflegekräften von 1,62 Millionen im Vor-Corona-Jahr 2019 voraussichtlich um 33 Prozent auf 2,15 Millionen 2049 steigen.
Zur Entwicklung der Zahl der Pflegekräfte haben die Experten zwei Varianten mit unterschiedlichem Fokus auf demografische und gesellschaftliche Veränderungen vorausberechnet. Die „Trend-Variante“ berücksichtigt neben der demografischen Entwicklung auch die positiven Trends am Pflegearbeitsmarkt aus den 2010er-Jahren. Sie verdeutlicht somit die Potenziale, die sich für das Angebot an Pflegekräften bei einer Fortsetzung dieser Entwicklung in den Pflegeberufen ergeben.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Zum dem Bericht des Statistischen Bundesamtes hat sich der Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) - Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen - am 25.01.2024 mit der nachfolgenden Pressemitteilung geäußert:
Pflegekräftevorausberechnung
Deutscher Pflegerat: Lösung der Pflegekrise benötigt weit mehr als 350.000 Pflegekräfte innerhalb der nächsten zehn Jahre
Laut einer aktuellen Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes werden bis zum Jahr 2049 zwischen 280.000 und 690.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt, verglichen mit dem Stand von 2019, als es 1,62 Millionen Pflegekräfte gegeben habe.
Zur Meldung des Statistischen Bundesamtes betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Angesichts der hohen Altersstruktur der beruflich Pflegenden werden bereits im Jahr 2034 voraussichtlich 350.000 Pflegekräfte fehlen. Diese Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes berücksichtigt unter anderem jedoch nicht die bereits heute fehlenden 115.000 Vollzeitstellen in der vollstationären Langzeitpflege aus dem Projekt zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs.
Dies verdeutlicht das Dilemma der Pflege und die dringende Notwendigkeit schneller und nachhaltiger Lösungen. Die pflegerische Versorgung ist bereits heute vielerorts nicht mehr gewährleistet. Dies stellt ein gravierendes gesellschaftliches Problem dar, das unsere Demokratie gefährdet.
Es ist daher unerlässlich, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Dabei kommt den Eckpunkten des Pflegekompetenzgesetzes eine entscheidende Bedeutung zu. Diese Chance muss entschieden genutzt werden.
Die Neuordnung der Kompetenzen im Gesundheitswesen wird viele Strukturen vereinfachen, somit zu einer Entlastung der Profession und zu einer besseren Versorgung führen. Mit dem Gesetz geht mehr Verantwortung einher, begleitet mit einer Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs. Es wird damit zu einem Magnet für mehr Mitarbeiter*innen werden.
Neben der Stärkung der Berufsautonomie müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, die Selbstverwaltungsstrukturen und die Bildung im Pflegebereich. Es müssen alle Möglichkeiten und Verbesserungen genutzt werden, um die Rückkehr in den Beruf zu erleichtern, die Teilzeitbeschäftigung zu erhöhen, die Fachkräfteeinwanderung zu erleichtern, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz voranzutreiben, die Angehörigen- und Nachbarschaftspflege zu verbessern, das gesellschaftliche Ehrenamt und die Prävention auszubauen.
Es bedarf Änderungen in allen Versorgungsstrukturen, um die Sektorengrenzen aufzulösen, sowie einer drastischen Vereinfachung der Gesetze und Prüfstrukturen auf die zentralen Themen. Bürokratische Belastungen müssen durch den Gesetzgeber wie aber auch in den Einrichtungen selbst reduziert werden.
Wir benötigen ein umfassendes gesellschaftliches Bewusstsein für unsere eigene Verantwortung für die Pflege unserer Mitmenschen. Dies in allen Altersgruppen, beginnend in den Grundschulen und über den Renteneintritt hinaus. Allein die beruflich Pflegenden werden die pflegerische Versorgung nicht sicherstellen können. Das gesamte System der Pflege hat bereits heute seine Kapazitätsgrenze überschritten.“
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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DBfK zur aktuellen Prognose des Pflegepersonalmangels
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.
Mehr Kompetenzen machen den Beruf attraktiv
DBfK zur aktuellen Prognose des Pflegepersonalmangels
In 25 Jahren fehlen in Deutschland zwischen 280.000 und 690.000 professionell Pflegende, so die aktuelle Prognose des statistischen Bundesamts. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert nachhaltige Maßnahmen, um den Pflegeberuf attraktiv zu machen.
„Die jetzt veröffentlichte Prognose alarmiert einmal mehr und ruft die Verantwortlichen zum entschiedenen Handeln auf“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein zu den Daten des statistischen Bundesamts. „Professionelle Pflege ist ein anspruchsvoller und erfüllender Beruf, wenn man seine Fachkompetenz eigenverantwortlich und zum Wohle der Menschen mit Pflegebedarf einsetzen kann. Es gibt nur einen Weg, den Beruf nachhaltig und dauerhaft attraktiv zu machen: Die Professionalisierung der Pflege muss nach internationalen Vorbildern vorangetrieben werden. Das bedeutet, die Kompetenzen unseres Berufes konsequent zu nutzen und zu erweitern. Der eigenständige Handlungsspielraum von Pflegefachpersonen muss entsprechend ausgeweitet werden. Aber stattdessen beobachten wir die Absenkung von Qualifikationsanforderungen in der Pflege und in der Versorgungslandschaft eine zunehmende Flickschusterei. Es werden – manchmal sogar nur in einzelnen Bundesländern – Berufsbilder geschaffen, die verschiedene Versorgungslücken abdecken sollen: Lotsenfunktionen, Alltagsbegleitung, Beratungsdienste usw. Im ärztlichen Bereich setzt man lieber auf die Weiterqualifizierung medizinischer Fachangestellter – ein primär auf Praxisorganisation ausgelegter Beruf – und bringt ihnen einige wenige Kompetenzen bei, die bereits Teil der pflegerischen Ausbildung sind. So wachsen eine Reihe von Berufen und Funktionen in ein originär pflegerisches Handlungsfeld hinein, während der Pflegeberuf in einen engen Korridor von Verrichtungen geführt wird, die im internationalen Vergleich eher den Tätigkeiten einer Pflegeassistenz entsprechen. So reduziert und fremdbestimmt zu arbeiten und nicht das machen können, was man gelernt hat, demotiviert und treibt viele Kolleg:innen aus dem Beruf. Besonders problematisch ist dieses aber auch für die Patient:innen und ihre Versorgungsqualität: Sie erleben ein fragmentiertes Versorgungsgeschehen anstelle von professionell-konzertierter Zusammenarbeit, die ihre Lebensqualität und Selbständigkeit erhalten. Eine bessere Versorgung ist auf gut funktionierende interprofessionelle Abläufe von Medizin und Pflege angewiesen. Dahingehend muss eine Öffnung stattfinden – auch bei den ärztlichen Kolleg:innen“
Der DBfK zeigt sich vor diesem Hintergrund optimistisch, dass das von Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigte Pflegekompetenzgesetz wesentliche Bausteine vorsieht, den Pflegeberuf in Deutschland international anschlussfähig zu entwickeln und damit die Versorgungsqualität der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern.
„Das angekündigte Pflegekompetenzgesetz ist der richtige Schritt, es muss jetzt zügig und umfänglich umgesetzt werden“, so Bienstein. „Wenn wir Menschen für den Pflegeberuf begeistern und darin halten wollen, müssen sie ihre Eigenverantwortlichkeit und Wirksamkeit im Berufsalltag spüren können. Dafür ist das Zutrauen in pflegerische Kompetenz und das Wachsen an fachlichen Herausforderungen notwendig. Das macht den Beruf attraktiv und nur so haben wir eine Chance, neue Kolleg:innen zu gewinnen, ausgestiegene zurückzuholen und vor allem, die vorhandenen Kolleg:innen im Beruf zu halten.“
Quelle: Pressemitteilung vom 29.01.2024
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de
www.dbfk.de
Mehr Kompetenzen machen den Beruf attraktiv
DBfK zur aktuellen Prognose des Pflegepersonalmangels
In 25 Jahren fehlen in Deutschland zwischen 280.000 und 690.000 professionell Pflegende, so die aktuelle Prognose des statistischen Bundesamts. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert nachhaltige Maßnahmen, um den Pflegeberuf attraktiv zu machen.
„Die jetzt veröffentlichte Prognose alarmiert einmal mehr und ruft die Verantwortlichen zum entschiedenen Handeln auf“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein zu den Daten des statistischen Bundesamts. „Professionelle Pflege ist ein anspruchsvoller und erfüllender Beruf, wenn man seine Fachkompetenz eigenverantwortlich und zum Wohle der Menschen mit Pflegebedarf einsetzen kann. Es gibt nur einen Weg, den Beruf nachhaltig und dauerhaft attraktiv zu machen: Die Professionalisierung der Pflege muss nach internationalen Vorbildern vorangetrieben werden. Das bedeutet, die Kompetenzen unseres Berufes konsequent zu nutzen und zu erweitern. Der eigenständige Handlungsspielraum von Pflegefachpersonen muss entsprechend ausgeweitet werden. Aber stattdessen beobachten wir die Absenkung von Qualifikationsanforderungen in der Pflege und in der Versorgungslandschaft eine zunehmende Flickschusterei. Es werden – manchmal sogar nur in einzelnen Bundesländern – Berufsbilder geschaffen, die verschiedene Versorgungslücken abdecken sollen: Lotsenfunktionen, Alltagsbegleitung, Beratungsdienste usw. Im ärztlichen Bereich setzt man lieber auf die Weiterqualifizierung medizinischer Fachangestellter – ein primär auf Praxisorganisation ausgelegter Beruf – und bringt ihnen einige wenige Kompetenzen bei, die bereits Teil der pflegerischen Ausbildung sind. So wachsen eine Reihe von Berufen und Funktionen in ein originär pflegerisches Handlungsfeld hinein, während der Pflegeberuf in einen engen Korridor von Verrichtungen geführt wird, die im internationalen Vergleich eher den Tätigkeiten einer Pflegeassistenz entsprechen. So reduziert und fremdbestimmt zu arbeiten und nicht das machen können, was man gelernt hat, demotiviert und treibt viele Kolleg:innen aus dem Beruf. Besonders problematisch ist dieses aber auch für die Patient:innen und ihre Versorgungsqualität: Sie erleben ein fragmentiertes Versorgungsgeschehen anstelle von professionell-konzertierter Zusammenarbeit, die ihre Lebensqualität und Selbständigkeit erhalten. Eine bessere Versorgung ist auf gut funktionierende interprofessionelle Abläufe von Medizin und Pflege angewiesen. Dahingehend muss eine Öffnung stattfinden – auch bei den ärztlichen Kolleg:innen“
Der DBfK zeigt sich vor diesem Hintergrund optimistisch, dass das von Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigte Pflegekompetenzgesetz wesentliche Bausteine vorsieht, den Pflegeberuf in Deutschland international anschlussfähig zu entwickeln und damit die Versorgungsqualität der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern.
„Das angekündigte Pflegekompetenzgesetz ist der richtige Schritt, es muss jetzt zügig und umfänglich umgesetzt werden“, so Bienstein. „Wenn wir Menschen für den Pflegeberuf begeistern und darin halten wollen, müssen sie ihre Eigenverantwortlichkeit und Wirksamkeit im Berufsalltag spüren können. Dafür ist das Zutrauen in pflegerische Kompetenz und das Wachsen an fachlichen Herausforderungen notwendig. Das macht den Beruf attraktiv und nur so haben wir eine Chance, neue Kolleg:innen zu gewinnen, ausgestiegene zurückzuholen und vor allem, die vorhandenen Kolleg:innen im Beruf zu halten.“
Quelle: Pressemitteilung vom 29.01.2024
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Pflegeassistenzausbildung: Nachbesserung zwingend erforderlich
Pflegeassistenzausbildung: Nachbesserung zwingend erforderlich
DBfK zur lange geforderten Vereinheitlichung
In der vergangenen Woche wurde der Referentenentwurf zum Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (PflAssEinfG) bekannt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist neben weiteren Verbänden zu einer Stellungnahe bis zum 5. August 2024 aufgefordert. Der DBfK sieht in dem Entwurf noch erheblichen Nachbesserungsbedarf für die längst überfällige bundeseinheitliche Regelung.
„Das Problem ist zwar erkannt und ein Weg eingeschlagen, der endlich eine bundesweite Vereinheitlichung der Pflegeassistenzausbildungen eröffnet, die wir schon lange fordern. Allerdings müssen wesentliche Aspekte nachgebessert werden, sonst werden wir massive Defizite in der Ausbildungsqualität haben“, fasst DBfK-Präsidentin Vera Lux den Referentenentwurf zusammen.
Der DBfK fordert seit Jahren eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung, die generalistisch über 24 Monate angelegt ist und damit Pflegeassistent:innen für alle Versorgungsbereiche und Altersgruppen qualifiziert. Dies ist dringend notwendig, um bei steigendem Pflegebedarf die Grundversorgung in allen Settings auch in Zukunft sicherzustellen. Der Referentenentwurf sieht derzeit eine Ausbildungsdauer von 18 oder gar nur 12 Monaten vor. „Eine Ausbildungsdauer von 12 Monaten lehnt der DBfK kategorisch ab, da dies zu einer weiteren Deprofessionalisierung der Pflegeberufe führen wird. Es ist nicht möglich in 12 Monaten alle notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, die über die bisherigen unterschiedlichen Pflegehelferausbildungen hinaus gehen und für eine qualitativ hochwertige Versorgung in allen Settings und Altersstufen sowie für eine Ausweitung von Behandlungspflege qualifizieren. Die Menschen mit Pflegebedarf können jedoch keine weiteren Einbußen in der Versorgungsqualität hinnehmen. Aus dem gleichen Grund fordern wir auch, dass ein Schulabschluss Zugangsvoraussetzung für die Pflegeassistenzausbildung ist und nicht durch eine Prognoseeinschätzung ersetzt werden kann. Ein Hauptschulabschluss muss Voraussetzung sein, um eine Durchlässigkeit in die Ausbildung zur Pflegefachperson zu sichern“, so Lux. „Unserer Erfahrung nach sind 24 Monate erforderlich, um notwendige Kompetenzen für eine sichere Pflege der Patient:innen zu entwickeln und die im Pflegeassistenzgesetz definierten Ausbildungsziele zu erreichen“, argumentiert Lux für die Ausbildungsdauer von 24 Monaten. „Wir begrüßen, dass für die Pflegeassistenzausbildung ebenfalls ein Anteil von mindestens zehn Prozent für die Praxisanleitung, welche auch für die dreijährige generalistische Pflegeausbildung als Standard festgeschrieben sind, gelten soll. Diese und auch die praktische Ausbildung könnten allerdings in größerem Umfang als bisher angedacht, auch in dafür geeigneten Skills Labs erfolgen“, fordert Lux.
Positiv bewertet der DBfK, dass die Ausbildung im Anschluss eine Weiterqualifikation zur Pflegefachperson ermögliche. „Diese Durchlässigkeit ist wichtig, damit der Beruf attraktiv ist und auch für die Pflegeassistent:innen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven bietet. Nur so werden wir genügend gut qualifizierte Kolleg:innen für die Pflegeassistenz gewinnen. Und das ist vor allem ein Gewinn für die Menschen mit Pflegebedarf“, ist Lux überzeugt.
Quelle: Pressemitteilung vom 25.07.2024
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | presse@dbfk.de
www.dbfk.de
DBfK zur lange geforderten Vereinheitlichung
In der vergangenen Woche wurde der Referentenentwurf zum Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (PflAssEinfG) bekannt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist neben weiteren Verbänden zu einer Stellungnahe bis zum 5. August 2024 aufgefordert. Der DBfK sieht in dem Entwurf noch erheblichen Nachbesserungsbedarf für die längst überfällige bundeseinheitliche Regelung.
„Das Problem ist zwar erkannt und ein Weg eingeschlagen, der endlich eine bundesweite Vereinheitlichung der Pflegeassistenzausbildungen eröffnet, die wir schon lange fordern. Allerdings müssen wesentliche Aspekte nachgebessert werden, sonst werden wir massive Defizite in der Ausbildungsqualität haben“, fasst DBfK-Präsidentin Vera Lux den Referentenentwurf zusammen.
Der DBfK fordert seit Jahren eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung, die generalistisch über 24 Monate angelegt ist und damit Pflegeassistent:innen für alle Versorgungsbereiche und Altersgruppen qualifiziert. Dies ist dringend notwendig, um bei steigendem Pflegebedarf die Grundversorgung in allen Settings auch in Zukunft sicherzustellen. Der Referentenentwurf sieht derzeit eine Ausbildungsdauer von 18 oder gar nur 12 Monaten vor. „Eine Ausbildungsdauer von 12 Monaten lehnt der DBfK kategorisch ab, da dies zu einer weiteren Deprofessionalisierung der Pflegeberufe führen wird. Es ist nicht möglich in 12 Monaten alle notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, die über die bisherigen unterschiedlichen Pflegehelferausbildungen hinaus gehen und für eine qualitativ hochwertige Versorgung in allen Settings und Altersstufen sowie für eine Ausweitung von Behandlungspflege qualifizieren. Die Menschen mit Pflegebedarf können jedoch keine weiteren Einbußen in der Versorgungsqualität hinnehmen. Aus dem gleichen Grund fordern wir auch, dass ein Schulabschluss Zugangsvoraussetzung für die Pflegeassistenzausbildung ist und nicht durch eine Prognoseeinschätzung ersetzt werden kann. Ein Hauptschulabschluss muss Voraussetzung sein, um eine Durchlässigkeit in die Ausbildung zur Pflegefachperson zu sichern“, so Lux. „Unserer Erfahrung nach sind 24 Monate erforderlich, um notwendige Kompetenzen für eine sichere Pflege der Patient:innen zu entwickeln und die im Pflegeassistenzgesetz definierten Ausbildungsziele zu erreichen“, argumentiert Lux für die Ausbildungsdauer von 24 Monaten. „Wir begrüßen, dass für die Pflegeassistenzausbildung ebenfalls ein Anteil von mindestens zehn Prozent für die Praxisanleitung, welche auch für die dreijährige generalistische Pflegeausbildung als Standard festgeschrieben sind, gelten soll. Diese und auch die praktische Ausbildung könnten allerdings in größerem Umfang als bisher angedacht, auch in dafür geeigneten Skills Labs erfolgen“, fordert Lux.
Positiv bewertet der DBfK, dass die Ausbildung im Anschluss eine Weiterqualifikation zur Pflegefachperson ermögliche. „Diese Durchlässigkeit ist wichtig, damit der Beruf attraktiv ist und auch für die Pflegeassistent:innen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven bietet. Nur so werden wir genügend gut qualifizierte Kolleg:innen für die Pflegeassistenz gewinnen. Und das ist vor allem ein Gewinn für die Menschen mit Pflegebedarf“, ist Lux überzeugt.
Quelle: Pressemitteilung vom 25.07.2024
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Pflegekosten - Kollaps des Systems zu befürchten
Pflegekosten - Kollaps des Systems zu befürchten!
Sozialhilfeausgaben zur Hilfe zur Pflege sind 2023 um 27,4 % auf knapp 4,5 Milliarden Euro gestiegen …. > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 116#p13116 - Angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft und der steigenden Pflegekosten ist ein Kollaps des Systems – auch im Zusammenhang mit anderen Fehlentwicklungen - nicht mehr auszuschließen.
Sozialhilfeausgaben zur Hilfe zur Pflege sind 2023 um 27,4 % auf knapp 4,5 Milliarden Euro gestiegen …. > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 116#p13116 - Angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft und der steigenden Pflegekosten ist ein Kollaps des Systems – auch im Zusammenhang mit anderen Fehlentwicklungen - nicht mehr auszuschließen.
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Referentenentwurf Pflegeassistenzausbildung
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (08. August 2024, Nr. 32/2024)
Referentenentwurf Pflegeassistenzausbildung
Bundeseinheitliche Pflegefachassistenz: Gute Qualität funktioniert nicht mit einer 12-monatigen Ausbildung
Der Deutsche Pflegerat begrüßt ausdrücklich die Idee einer bundeseinheitlichen Regelung zur Pflegefachassistenzausbildung mit einem klaren und einheitlichen Berufsprofil. Gleichzeitig warnt er vor den negativen Folgen einer verkürzten Ausbildungsdauer von nur zwölf Monaten.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, äußert sich zum Referentenentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG):
„Eine 12-monatige Pflegehilfeausbildung, wie diese der Entwurf alternativ vorsieht, birgt die Gefahr einer erheblichen Deprofessionalisierung der Pflegeberufe und einer Überforderung derjenigen, die in die Ausbildung starten. Diese kurze Ausbildungsdauer reicht nicht aus, um die notwendigen pflegerischen Kompetenzen zu vermitteln, die für eine qualitativ hochwertige Pflegepraxis erforderlich sind.
Das Einsatzfeld der Absolvent:innen einer solch kurzen Ausbildung in der Pflege ist damit stark begrenzt. Dies widerspricht den Anforderungen einer modernen und professionellen Pflegepraxis.“
Der Deutsche Pflegerat fordert daher eine zweijährige duale Berufsausbildung zur Pflegefachassistenz. Den Zugang ohne Schulabschluss, wie es der aktuelle Entwurf vorsieht, lehnen wir ab. Die Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“ sollte verwendet werden. Diese Bezeichnungen entsprechen dem Anspruch an die pflegefachlichen Kompetenzen der zukünftigen auszubildenden Berufsgruppe.
„Wir appellieren an die Politik, die Ausbildungsdauer auf 24 Monate festzulegen, um einer Deprofessionalisierung der Pflege entgegenzuwirken und die pflegerische Versorgung zu sichern. Nur so kann die Ausbildung der Pflegefachassistenz den hohen Qualitätsstandards entsprechen und die notwendige Durchlässigkeit im Pflegebildungssystem gewährleisten. Alles andere wäre ein schädliches politisches Signal für die professionelle Entwicklung der Pflegeberufe“, betont Vogler weiter. Eine verkürzte Ausbildung senkt die pflegerischen Standards und mindert die Attraktivität des Pflegeberufs.
Das Pflegefachassistenzgesetz beendet die bisher landesrechtlich geregelten und heterogenen Formate der Pflegeassistenzausbildung. Die notwendige Durchlässigkeit im Pflegebildungssystem und ein effektiver Qualifikationsmix in der gesundheitlichen Versorgung sind jedoch nur möglich, wenn das Kompetenzniveau stimmt. Dies ist bei einer 24-monatigen Ausbildung gegeben. Das BAPID-Projekt 'Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland' des Deutschen Pflegerats muss hier eine zentrale Rolle spielen und in die Gesetzgebung einfließen.
Der Ausbildung und der Entwicklung eines einheitlichen Berufsprofils mit klaren Entwicklungspfaden für die Pflegefachassistenz kommt eine zentrale Bedeutung zu, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und zahlreiche Interessent:innen für den Assistenzberuf zu gewinnen. Diese Chance muss genutzt werden.
Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Einführung einer bundeseinheitlichen, generalistisch ausgerichteten Pflegefachassistenzausbildung. Diese Maßnahme ist essentiell für die Verbesserung der Pflegequalität und die Angleichung der Bildungschancen in der Pflege. Der Rat fordert jedoch Nachbesserungen, insbesondere in Bezug auf die Ausbildungsdauer und die Durchlässigkeit im Bildungssystem, um eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Pflege sicherzustellen.
Mehr zum BAPID-Projekt des Deutschen Pflegerats finden Sie hier. > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... chland-vor
Die Stellungnahme des Deutschen Pflegerats zum Referentenentwurf finden Sie hier. > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... flasseinfg
Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen
Ansprechpartner:in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (08. August 2024, Nr. 32/2024)
Referentenentwurf Pflegeassistenzausbildung
Bundeseinheitliche Pflegefachassistenz: Gute Qualität funktioniert nicht mit einer 12-monatigen Ausbildung
Der Deutsche Pflegerat begrüßt ausdrücklich die Idee einer bundeseinheitlichen Regelung zur Pflegefachassistenzausbildung mit einem klaren und einheitlichen Berufsprofil. Gleichzeitig warnt er vor den negativen Folgen einer verkürzten Ausbildungsdauer von nur zwölf Monaten.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, äußert sich zum Referentenentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG):
„Eine 12-monatige Pflegehilfeausbildung, wie diese der Entwurf alternativ vorsieht, birgt die Gefahr einer erheblichen Deprofessionalisierung der Pflegeberufe und einer Überforderung derjenigen, die in die Ausbildung starten. Diese kurze Ausbildungsdauer reicht nicht aus, um die notwendigen pflegerischen Kompetenzen zu vermitteln, die für eine qualitativ hochwertige Pflegepraxis erforderlich sind.
Das Einsatzfeld der Absolvent:innen einer solch kurzen Ausbildung in der Pflege ist damit stark begrenzt. Dies widerspricht den Anforderungen einer modernen und professionellen Pflegepraxis.“
Der Deutsche Pflegerat fordert daher eine zweijährige duale Berufsausbildung zur Pflegefachassistenz. Den Zugang ohne Schulabschluss, wie es der aktuelle Entwurf vorsieht, lehnen wir ab. Die Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“ sollte verwendet werden. Diese Bezeichnungen entsprechen dem Anspruch an die pflegefachlichen Kompetenzen der zukünftigen auszubildenden Berufsgruppe.
„Wir appellieren an die Politik, die Ausbildungsdauer auf 24 Monate festzulegen, um einer Deprofessionalisierung der Pflege entgegenzuwirken und die pflegerische Versorgung zu sichern. Nur so kann die Ausbildung der Pflegefachassistenz den hohen Qualitätsstandards entsprechen und die notwendige Durchlässigkeit im Pflegebildungssystem gewährleisten. Alles andere wäre ein schädliches politisches Signal für die professionelle Entwicklung der Pflegeberufe“, betont Vogler weiter. Eine verkürzte Ausbildung senkt die pflegerischen Standards und mindert die Attraktivität des Pflegeberufs.
Das Pflegefachassistenzgesetz beendet die bisher landesrechtlich geregelten und heterogenen Formate der Pflegeassistenzausbildung. Die notwendige Durchlässigkeit im Pflegebildungssystem und ein effektiver Qualifikationsmix in der gesundheitlichen Versorgung sind jedoch nur möglich, wenn das Kompetenzniveau stimmt. Dies ist bei einer 24-monatigen Ausbildung gegeben. Das BAPID-Projekt 'Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland' des Deutschen Pflegerats muss hier eine zentrale Rolle spielen und in die Gesetzgebung einfließen.
Der Ausbildung und der Entwicklung eines einheitlichen Berufsprofils mit klaren Entwicklungspfaden für die Pflegefachassistenz kommt eine zentrale Bedeutung zu, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und zahlreiche Interessent:innen für den Assistenzberuf zu gewinnen. Diese Chance muss genutzt werden.
Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Einführung einer bundeseinheitlichen, generalistisch ausgerichteten Pflegefachassistenzausbildung. Diese Maßnahme ist essentiell für die Verbesserung der Pflegequalität und die Angleichung der Bildungschancen in der Pflege. Der Rat fordert jedoch Nachbesserungen, insbesondere in Bezug auf die Ausbildungsdauer und die Durchlässigkeit im Bildungssystem, um eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Pflege sicherzustellen.
Mehr zum BAPID-Projekt des Deutschen Pflegerats finden Sie hier. > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... chland-vor
Die Stellungnahme des Deutschen Pflegerats zum Referentenentwurf finden Sie hier. > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... flasseinfg
Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen
Ansprechpartner:in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
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Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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Referentenentwurf Pflegeassistenzausbildung
Bundesverband Pflegemanagement e.V.
Referentenentwurf Pflegeassistenzausbildung
Bundesverband Pflegemanagement begrüßt das Ziel der Einführung einer bundeseinheitlichen, generalistisch ausgerichteten Pflegefachassistenzausbildung
Berlin, 9. Juni 2024. „Der demografische Wandel und der steigende Pflegebedarf erfordern dringende Maßnahmen zur Sicherstellung einer guten und professionellen pflegerischen Versorgung. Wir begrüßen die Zielsetzung des Referentenentwurfs, ein einheitliches Berufsprofil für die Pflegeassistenz zu schaffen und dadurch die Attrak tivität des Berufs zu steigern,“ so Sarah Lukuc, Vorsitzende des Bundesverbandes
Pflegemanagement.
Dies sei ein wichtiger Baustein in der Versorgungssicherung, macht der Bundesverband in seiner Stellungnahme deutlich. „Der Bundesverband befürwortet die Einführung einer 18- monatigen Pflegefachassistenzausbildung, da diese eine umfassendere Qualifikation und eine bessere Vorbereitung auf die vielfältigen Anforderungen in der Pflege gewährleistet“, so Lukuc weiter.
Die dringende Handlungsnotwendigkeit bei dieser Thematik sieht der Verband auch durch erste Stimmen aus seiner aktuellen Trendstudie zum Thema "Wandel der Pflege: Welchen Herausforderungen Krankenhäuser ab 2025 aufgrund des Wegfalls der Finanzierung für Pflegehilfskräfte entgegensehen“ bestätigt.
Der Bundesverband Pflegemanagement fordert zudem, Rehabilitationseinrichtungen als praktische Ausbildungsträger zu berücksichtigen. Dies würde ein „Mehr an Chancen“ sowohl mit Blick auf die Ausbildung als auch auf eine gute sektorenübergreifende Versorgung ermöglichen.
Quelle: Pressemitteilung vom 10.06.2024
Pressekontakt:
Bundesverband Pflegemanagement e.V.
Moritz Ernst
Geschäftsführer
moritz.ernst@bv-pflegemanagement.de
www.bv-pflegemanagement.de
https://www.bv-pflegemanagement.de/meld ... s/780.html
Referentenentwurf Pflegeassistenzausbildung
Bundesverband Pflegemanagement begrüßt das Ziel der Einführung einer bundeseinheitlichen, generalistisch ausgerichteten Pflegefachassistenzausbildung
Berlin, 9. Juni 2024. „Der demografische Wandel und der steigende Pflegebedarf erfordern dringende Maßnahmen zur Sicherstellung einer guten und professionellen pflegerischen Versorgung. Wir begrüßen die Zielsetzung des Referentenentwurfs, ein einheitliches Berufsprofil für die Pflegeassistenz zu schaffen und dadurch die Attrak tivität des Berufs zu steigern,“ so Sarah Lukuc, Vorsitzende des Bundesverbandes
Pflegemanagement.
Dies sei ein wichtiger Baustein in der Versorgungssicherung, macht der Bundesverband in seiner Stellungnahme deutlich. „Der Bundesverband befürwortet die Einführung einer 18- monatigen Pflegefachassistenzausbildung, da diese eine umfassendere Qualifikation und eine bessere Vorbereitung auf die vielfältigen Anforderungen in der Pflege gewährleistet“, so Lukuc weiter.
Die dringende Handlungsnotwendigkeit bei dieser Thematik sieht der Verband auch durch erste Stimmen aus seiner aktuellen Trendstudie zum Thema "Wandel der Pflege: Welchen Herausforderungen Krankenhäuser ab 2025 aufgrund des Wegfalls der Finanzierung für Pflegehilfskräfte entgegensehen“ bestätigt.
Der Bundesverband Pflegemanagement fordert zudem, Rehabilitationseinrichtungen als praktische Ausbildungsträger zu berücksichtigen. Dies würde ein „Mehr an Chancen“ sowohl mit Blick auf die Ausbildung als auch auf eine gute sektorenübergreifende Versorgung ermöglichen.
Quelle: Pressemitteilung vom 10.06.2024
Pressekontakt:
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Pflegefachassistenz braucht Qualität statt kurzfristiger Profitinteressen
Pflegefachassistenz braucht Qualität statt kurzfristiger Profitinteressen
DBfK kritisiert verantwortungslose Forderungen des bpa
Nach den Anhörungen zum Pflegeassistenzgesetz zeigt sich, wer im Hintergrund die Fäden zieht: Die Pflegebranche steht vor immer größeren Herausforderungen und braucht dringend qualifiziertes Fachpersonal. Trotzdem fordert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) eine verkürzte Ausbildung von nur 12 Monaten, sogar ohne Schulabschluss. Das gefährdet die Pflegequalität massiv – in einer Zeit, in der qualifizierte Pflege wichtiger denn je ist, warnt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Die Forderungen des bpa seien ein Schlag ins Gesicht aller, die sich stark machen, um die Versorgungsqualität für Menschen mit Pflegebedarf zu sichern.
Die Einführung eines bundesweit einheitlichen, generalistischen Profils in der Pflegeassistenz ist eine langjährige Forderung des DBfK. Der Berufsverband begrüßt, dass jetzt seitens der Politik reagiert und ein Referentenentwurf vorgelegt wurde. Er fordert jedoch eine einheitliche Ausbildungsdauer von 24 Monaten, die in jedem Fall einen Schulabschluss voraussetzt.
„Eine Pflegefachassistenz muss dazu befähigt werden, dass sie in stabilen und doch oft komplexen Pflegesituationen sicher handeln kann“, sagt Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper. „Dafür ist eine Ausbildung von 12 Monaten schlichtweg unzureichend. Aus unserer fachlich-professionellen Sicht ist eine Ausbildungsdauer von nur 12 Monaten ein fahrlässiger Ansatz mit hohen Risiken für die Menschen mit Pflegebedarf. Er setzt auch die qualifizierten Pflegefachpersonen unter Druck, mit geringer Qualifizierten sichere und gute Pflege zu liefern und verschlechtert damit die Arbeitsbedingungen in der Pflege insgesamt. Es ist daher nicht hinzunehmen, dass der richtige Ansatz zur Vereinheitlichung der Pflegeassistenz sich ausschließlich an den Verwertungsinteressen privater Unternehmen orientiert. Es kann nicht sein, dass jenseits aller Qualitätserwägungen Standards möglichst niedrig gesetzt werden, nur um mehr ‚Hände‘ zu bekommen. Eine Sicherung guter Pflege ist so nicht möglich und wird im schlimmsten Fall dazu führen, dass noch mehr qualifizierte Pflegefachpersonen den Beruf verlassen“, so Klapper weiter.
Der DBfK fordert zügig eine bundesgesetzliche Regelung mit einer einheitlichen Ausbildungsdauer von 24 Monaten, die einen Schulabschluss voraussetzt. Dies ist nach Überzeugung des Verbands zwingend, um den Zugang zur Pflegefachassistenz zu regeln. Allein die Berufswahlfreiheit nach dem Grundgesetz erfordere Zugangsvoraussetzungen wie Schulabschlüsse, auch um beispielsweise die Weiterqualifikation zur Pflegefachperson zu ermöglichen. „Die Pflegefachassistenz muss im Rahmen einer möglichen Bildungskarriere gedacht werden können, um Menschen für den Beruf zu gewinnen. Dafür sind klare, strukturelle Vorgaben und einheitliche Kompetenzzuordnungen erforderlich. Die geforderte Dauer der Ausbildung von 24 Monaten ist hierbei nicht überzogen, sondern notwendig, um eine fundierte Qualifikation zu gewährleisten“, so Klapper.
Die Forderung des DBfK ist klar: Die Pflegefachassistenz benötigt eine qualitativ hochwertige, bundesweit einheitliche Ausbildung mit einer Dauer von 24 Monaten und ein Mindestmaß an Zugangsvoraussetzungen, zum Beispiel über staatlich regulierte Kompetenzfeststellungsverfahren. Der Versuch, das Ausbildungsniveau derart abzusenken, werde als Bumerang auf die Politik zurückkommen, da dies eine ernsthafte Bedrohung für die Zukunft der Pflege darstelle. „Die Politik ist in der Verantwortung, hier klare Kante zu zeigen, um die Menschen mit Pflegebedarf zu schützen und eine gefährliche Attacke auf die Pflegequalität zu verhindern“, fordert Klapper.
Pressefotos zur Verwendung unter Angabe der Fotografin können Sie hier herunterladen: https://www.dbfk.de/de/newsroom/presseinformationen/
Quelle: Pressemitteilung vom 29.08.2024
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | presse@dbfk.de
www.dbfk.de
DBfK kritisiert verantwortungslose Forderungen des bpa
Nach den Anhörungen zum Pflegeassistenzgesetz zeigt sich, wer im Hintergrund die Fäden zieht: Die Pflegebranche steht vor immer größeren Herausforderungen und braucht dringend qualifiziertes Fachpersonal. Trotzdem fordert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) eine verkürzte Ausbildung von nur 12 Monaten, sogar ohne Schulabschluss. Das gefährdet die Pflegequalität massiv – in einer Zeit, in der qualifizierte Pflege wichtiger denn je ist, warnt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Die Forderungen des bpa seien ein Schlag ins Gesicht aller, die sich stark machen, um die Versorgungsqualität für Menschen mit Pflegebedarf zu sichern.
Die Einführung eines bundesweit einheitlichen, generalistischen Profils in der Pflegeassistenz ist eine langjährige Forderung des DBfK. Der Berufsverband begrüßt, dass jetzt seitens der Politik reagiert und ein Referentenentwurf vorgelegt wurde. Er fordert jedoch eine einheitliche Ausbildungsdauer von 24 Monaten, die in jedem Fall einen Schulabschluss voraussetzt.
„Eine Pflegefachassistenz muss dazu befähigt werden, dass sie in stabilen und doch oft komplexen Pflegesituationen sicher handeln kann“, sagt Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper. „Dafür ist eine Ausbildung von 12 Monaten schlichtweg unzureichend. Aus unserer fachlich-professionellen Sicht ist eine Ausbildungsdauer von nur 12 Monaten ein fahrlässiger Ansatz mit hohen Risiken für die Menschen mit Pflegebedarf. Er setzt auch die qualifizierten Pflegefachpersonen unter Druck, mit geringer Qualifizierten sichere und gute Pflege zu liefern und verschlechtert damit die Arbeitsbedingungen in der Pflege insgesamt. Es ist daher nicht hinzunehmen, dass der richtige Ansatz zur Vereinheitlichung der Pflegeassistenz sich ausschließlich an den Verwertungsinteressen privater Unternehmen orientiert. Es kann nicht sein, dass jenseits aller Qualitätserwägungen Standards möglichst niedrig gesetzt werden, nur um mehr ‚Hände‘ zu bekommen. Eine Sicherung guter Pflege ist so nicht möglich und wird im schlimmsten Fall dazu führen, dass noch mehr qualifizierte Pflegefachpersonen den Beruf verlassen“, so Klapper weiter.
Der DBfK fordert zügig eine bundesgesetzliche Regelung mit einer einheitlichen Ausbildungsdauer von 24 Monaten, die einen Schulabschluss voraussetzt. Dies ist nach Überzeugung des Verbands zwingend, um den Zugang zur Pflegefachassistenz zu regeln. Allein die Berufswahlfreiheit nach dem Grundgesetz erfordere Zugangsvoraussetzungen wie Schulabschlüsse, auch um beispielsweise die Weiterqualifikation zur Pflegefachperson zu ermöglichen. „Die Pflegefachassistenz muss im Rahmen einer möglichen Bildungskarriere gedacht werden können, um Menschen für den Beruf zu gewinnen. Dafür sind klare, strukturelle Vorgaben und einheitliche Kompetenzzuordnungen erforderlich. Die geforderte Dauer der Ausbildung von 24 Monaten ist hierbei nicht überzogen, sondern notwendig, um eine fundierte Qualifikation zu gewährleisten“, so Klapper.
Die Forderung des DBfK ist klar: Die Pflegefachassistenz benötigt eine qualitativ hochwertige, bundesweit einheitliche Ausbildung mit einer Dauer von 24 Monaten und ein Mindestmaß an Zugangsvoraussetzungen, zum Beispiel über staatlich regulierte Kompetenzfeststellungsverfahren. Der Versuch, das Ausbildungsniveau derart abzusenken, werde als Bumerang auf die Politik zurückkommen, da dies eine ernsthafte Bedrohung für die Zukunft der Pflege darstelle. „Die Politik ist in der Verantwortung, hier klare Kante zu zeigen, um die Menschen mit Pflegebedarf zu schützen und eine gefährliche Attacke auf die Pflegequalität zu verhindern“, fordert Klapper.
Pressefotos zur Verwendung unter Angabe der Fotografin können Sie hier herunterladen: https://www.dbfk.de/de/newsroom/presseinformationen/
Quelle: Pressemitteilung vom 29.08.2024
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | presse@dbfk.de
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Deutscher Pflegerat fordert bundeseinheitliche Pflegefachassistenz mit einer 24-monatigen Ausbildungsdauer
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (03. September 2024, Nr. 34/2024)
Deutscher Pflegerat fordert bundeseinheitliche Pflegefachassistenz mit einer 24-monatigen Ausbildungsdauer
Kürzere Ausbildungszeit widerspricht den Zielen des Gesetzesvorhabens
Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Idee einer bundeseinheitlichen Regelung für die Ausbildung in der Pflegefachassistenz. Er fordert eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten und einen Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung. Pflege ist ein anspruchsvoller Beruf.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, betont:
„Die Pflegefachassistenz muss ein eigenständiger Beruf sein, der befähigt, in Pflegesituationen kompetent zu handeln. Dazu bedarf es eines Schulabschlusses als Voraussetzung für die Berufsausbildung sowie einer 24-monatigen Ausbildungszeit. Nur so können die notwendigen theoretischen und praktischen Kompetenzen für eine qualitativ hochwertige Pflegefachassistenz erworben werden.“
Der Deutsche Pflegerat warnt vor dem Argument, „Pflege kann jeder“. Eine Berufsausbildung von weniger als 24 Monaten, die darauf abzielt, Mitarbeitende schneller einzusetzen, gefährdet sowohl die Qualität der Ausbildung als auch die pflegerische Versorgung. Wirtschaftliche Interessen der Arbeitgeber dürfen niemals Vorrang vor der Qualität der Pflege haben.
„Der Pflegeberuf ist keine Verfügungsmasse, die beliebig verwertet werden kann“, unterstreicht Vogler weiter. „Wir möchten, dass unsere Dienstleistungen aufrichtig wertgeschätzt und nicht diskreditiert werden. Wenn wir selbst oder unsere Angehörigen pflegebedürftig werden, wollen wir darauf vertrauen können, dass wir eine gute und nicht durch wirtschaftliche Erwägungen der Unternehmen geprägte Pflege erhalten.“
Ein Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung zur Pflegefachassistenz ist essenziell, da er das Niveau einer grundlegenden allgemeinen Bildung sichert. Darauf bauend kann ein berufsspezifischer Lehrplan entwickelt werden, der Überforderung vermeidet und die grundgesetzliche Berufswahlfreiheit ermöglicht.
Eine Ausbildung zur Pflegefachassistenz von weniger als 24 Monaten führt langfristig zu hohen Kosten für Nachqualifizierungen. Es nützt niemandem, wenn die Ausbildung zwar beendet ist, die gewünschte Entlastung der Pflegefachpersonen jedoch ausbleibt, weil die notwendigen Kenntnisse in der Pflegefachassistenz fehlen. Der zusätzliche Aufwand wird dann wieder auf den Pflegefachpersonen lasten. Eine kürzere Ausbildung führt zudem dazu, dass sich weniger Menschen für den Pflegeberuf interessieren.
Wir benötigen in der Pflege einen funktionierenden Mix aus Fähigkeiten und Qualifikationen. Das Pflegefachassistenzgesetz setzt hier den richtigen Ansatz. Es muss zudem eine Durchlässigkeit in den Pflegebildungsstrukturen über alle Qualifikationsniveaus hinweg geben. Das BAPID-Projekt „Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland“ des Deutschen Pflegerats muss dabei eine zentrale Rolle spielen und in die Gesetzgebung einfließen.
Das Pflegefachassistenzgesetz und das Pflegekompetenzgesetz sind gemeinsam der Schlüssel zur Aufwertung des Berufsbildes, zur Bekämpfung des akuten Personalmangels in der Pflege und zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung. Für beide Gesetze gibt es keine Alternative. Sie müssen schnellstmöglich den parlamentarischen Weg beschreiten. Die Pflegeprofession kann viel mehr leisten, als ihr derzeit erlaubt wird. Der gordische Knoten zwischen Können und Dürfen muss endlich gelöst werden.
Mehr zum BAPID-Projekt des Deutschen Pflegerats finden Sie hier.
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Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (03. September 2024, Nr. 34/2024)
Deutscher Pflegerat fordert bundeseinheitliche Pflegefachassistenz mit einer 24-monatigen Ausbildungsdauer
Kürzere Ausbildungszeit widerspricht den Zielen des Gesetzesvorhabens
Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Idee einer bundeseinheitlichen Regelung für die Ausbildung in der Pflegefachassistenz. Er fordert eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten und einen Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung. Pflege ist ein anspruchsvoller Beruf.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, betont:
„Die Pflegefachassistenz muss ein eigenständiger Beruf sein, der befähigt, in Pflegesituationen kompetent zu handeln. Dazu bedarf es eines Schulabschlusses als Voraussetzung für die Berufsausbildung sowie einer 24-monatigen Ausbildungszeit. Nur so können die notwendigen theoretischen und praktischen Kompetenzen für eine qualitativ hochwertige Pflegefachassistenz erworben werden.“
Der Deutsche Pflegerat warnt vor dem Argument, „Pflege kann jeder“. Eine Berufsausbildung von weniger als 24 Monaten, die darauf abzielt, Mitarbeitende schneller einzusetzen, gefährdet sowohl die Qualität der Ausbildung als auch die pflegerische Versorgung. Wirtschaftliche Interessen der Arbeitgeber dürfen niemals Vorrang vor der Qualität der Pflege haben.
„Der Pflegeberuf ist keine Verfügungsmasse, die beliebig verwertet werden kann“, unterstreicht Vogler weiter. „Wir möchten, dass unsere Dienstleistungen aufrichtig wertgeschätzt und nicht diskreditiert werden. Wenn wir selbst oder unsere Angehörigen pflegebedürftig werden, wollen wir darauf vertrauen können, dass wir eine gute und nicht durch wirtschaftliche Erwägungen der Unternehmen geprägte Pflege erhalten.“
Ein Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung zur Pflegefachassistenz ist essenziell, da er das Niveau einer grundlegenden allgemeinen Bildung sichert. Darauf bauend kann ein berufsspezifischer Lehrplan entwickelt werden, der Überforderung vermeidet und die grundgesetzliche Berufswahlfreiheit ermöglicht.
Eine Ausbildung zur Pflegefachassistenz von weniger als 24 Monaten führt langfristig zu hohen Kosten für Nachqualifizierungen. Es nützt niemandem, wenn die Ausbildung zwar beendet ist, die gewünschte Entlastung der Pflegefachpersonen jedoch ausbleibt, weil die notwendigen Kenntnisse in der Pflegefachassistenz fehlen. Der zusätzliche Aufwand wird dann wieder auf den Pflegefachpersonen lasten. Eine kürzere Ausbildung führt zudem dazu, dass sich weniger Menschen für den Pflegeberuf interessieren.
Wir benötigen in der Pflege einen funktionierenden Mix aus Fähigkeiten und Qualifikationen. Das Pflegefachassistenzgesetz setzt hier den richtigen Ansatz. Es muss zudem eine Durchlässigkeit in den Pflegebildungsstrukturen über alle Qualifikationsniveaus hinweg geben. Das BAPID-Projekt „Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland“ des Deutschen Pflegerats muss dabei eine zentrale Rolle spielen und in die Gesetzgebung einfließen.
Das Pflegefachassistenzgesetz und das Pflegekompetenzgesetz sind gemeinsam der Schlüssel zur Aufwertung des Berufsbildes, zur Bekämpfung des akuten Personalmangels in der Pflege und zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung. Für beide Gesetze gibt es keine Alternative. Sie müssen schnellstmöglich den parlamentarischen Weg beschreiten. Die Pflegeprofession kann viel mehr leisten, als ihr derzeit erlaubt wird. Der gordische Knoten zwischen Können und Dürfen muss endlich gelöst werden.
Mehr zum BAPID-Projekt des Deutschen Pflegerats finden Sie hier.
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Ansprechpartner:in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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Kabinett beschließt die Einführung einer neuen Pflegefachassistenzausbildung
Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 053 Veröffentlicht am 04.09.2024
Kabinett beschließt die Einführung einer neuen Pflegefachassistenzausbildung
Einigung auf bundesweit einheitliche Ausbildung ab 2027
Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen sollen künftig eine bundeseinheitliche, angemessen vergütete Ausbildung durchlaufen. Das ist Ziel des Entwurfs für ein Pflegefachassistenzgesetz, wie er heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen sollen so besser qualifiziert werden und mehr Verantwortung übernehmen können. Ihre Ausbildungszeit wird bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt, die 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen werden abgelöst. Das vereinfacht auch die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Die einheitliche Ausbildung zur Pflegeassistenz kommt – und das ist eine sehr gute Nachricht für alle, die pflegen, gepflegt werden oder einmal gepflegt werden müssen. Mit dem Gesetzentwurf schafft die Bundesregierung nach dem Pflegestudiumstärkungsgesetz einen weiteren strategischen Baustein für die professionelle Pflege. Im Wettbewerb um Fachkräfte können wir Menschen für das Berufsfeld Pflege nur mit attraktiven Ausbildungsbedingungen begeistern. Diese Voraussetzungen haben wir nun geschaffen. Statt bislang 27 unterschiedlichen Ausbildungen in 16 Bundesländern, wird es künftig eine bundeseinheitliche Ausbildung geben. So bauen wir bürokratische Hürden ab und machen Pflegeberufe attraktiver. Wir beschleunigen außerdem das Tempo und schaffen mehr Flexibilität, um dem Bedarf an mehr Pflegekräften gerechter zu werden. So dauert die Ausbildung grundsätzlich 18 Monate. Es gibt aber Verkürzungsmöglichkeiten, insbesondere für besonders berufserfahrene Menschen."
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: "Mit diesem Gesetz verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Damit wird der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert. Wir können mehr Menschen für den Beruf begeistern, Pflegekräfte entlasten und den Pflegemarkt auch für ausländische Pflegekräfte attraktiver machen. Die Reform ergänzt eine Reihe mehrerer Gesetzinitiativen in der Pflege, mit denen wir uns darauf einstellen, dass in einer älter werdenden Gesellschaft immer mehr Menschen Pflege benötigen. Pflege braucht gute Ausbildung, gute Bezahlung, mehr Verantwortung und gute Arbeitsbedingungen. Dafür sorgen wir."
Im Kern sieht die neue Ausbildung folgendes vor:
Die Ausbildung führt zur Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“.
Die Dauer der Ausbildung beträgt in Vollzeit grundsätzlich 18 Monate. Eine Ausbildung in Teilzeit ist möglich. Insbesondere für Personen mit Berufserfahrung sind umfassende Verkürzungsmöglichkeiten vorgesehen, zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger.
Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich.
Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt kann auch eine abgebrochene Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz weitergehend berücksichtigt werden.
Die Auszubildenden erhalten einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhalten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.
Attraktive Ausbildungsbedingungen
Mit der neuen, vergüteten Ausbildung wird die Attraktivität des Berufs gesteigert, um mehr Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zu gewinnen. Die Absolventinnen und Absolventen können zukünftig in ganz Deutschland in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten. So entsteht ein vielfältiges, attraktives und durchlässiges Bildungssystem in der Pflege - von der Assistenzausbildung über die berufliche Fachkraftausbildung bis zur hochschulischen Qualifikation auf Bachelor – und perspektivisch auch auf Master-Niveau.
Effizientere Aufgabenverteilung in der Pflege Durch die Einführung eines neuen, einheitlichen Kompetenzprofils für die Pflegefachassistenz können Aufgaben zwischen Pflegefach- und Pflegefachassistenzpersonen zukünftig besser verteilt werden. Denn Pflegefachassistenzpersonen sollen zukünftig vermehrt Aufgaben durchführen können, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Hierdurch werden Pflegefachpersonen deutlich entlastet. Der Gesetzentwurf trägt damit maßgeblich zur Sicherung der personellen Grundlage guter Pflege bei.
Einheitliche Finanzierung
Mit dem Gesetzentwurf wird auch die Finanzierung der Ausbildung auf eine einheitliche Grundlage gestellt. Die Finanzierung erfolgt nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes. Damit wird für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen eine verlässliche und sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen und für die Auszubildenden eine hochwertige Ausbildung mit angemessener Ausbildungsvergütung ermöglicht. Der Rückgriff auf die bewährten Verfahren des Pflegeberufegesetzes gewährleistet die schnelle Umsetzbarkeit.
Hintergrund:
Professionelle Pflege in Deutschland wird von ausgebildeten Fach- und Assistenzkräften sowie von angelernten Hilfskräften geleistet. Insgesamt arbeiten bei uns 1,7 Mio. Pflegekräfte. 62 Prozent bzw. 1,1 Mio. haben davon eine Pflegefachausbildung. 30 Prozent bzw. 515.000 Beschäftigte sind Pflegehilfskräfte, von denen heute rd. 343.000 Beschäftigte eine Ausbildung in einem Pflegehelfer- oder -assistenzberuf oder in einem anderen Beruf haben.
Für den Pflegehelfer- bzw. -assistenzberuf gibt es derzeit 27 unterschiedliche Ausbildungswege, die in den Ländern angeboten werden. Dabei unterscheiden sich die Ausbildungsdauer und die Ausbildungsinhalte erheblich. Problematisch ist das deshalb, weil damit die Qualifikationen nicht vergleichbar sind. Auf dieser Grundlage Assistenzkräften mehr Verantwortung zu übertragen und eine geeignete Personalquote für Assistenzkräfte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern festzulegen, ist nur sehr eingeschränkt möglich. Das große Potenzial der Assistenzkräfte in der Versorgung kann nicht hinreichend genutzt werden. Außerdem erschweren die unterschiedlichen Anforderungsprofile die Anerkennung der ausländischen Pflegekräfte. Auch deshalb ist die Zahl der Anerkennungen für diese Pflegekräfte relativ gering. In den Jahren 2016 bis 2022 gab es nur 3.000 Neuanträge für landesrechtlich geregelte Pflegehelfer- und -assistenzberufe. Zum Vergleich: Für Pflegefachkräfte wurden im selben Zeitraum 72.000 Neuanträge gestellt.
Ein einheitliches Berufsbild, das international anschlussfähig ist, und die in diesem Jahr in Kraft getretenen Vereinfachungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sollen das ändern. Zudem erleichtert das neue Fachassistenzgesetz Interessierten den Einstieg in den Pflegeberuf, da die generalistische Pflegefachkraftausbildung auf der nunmehr generalistischen Pflegefachassistenzausbildung aufbaut und die Fachkraftausbildung verkürzt werden kann, wenn bereits ein Abschluss als Fachassistenzkraft vorliegt. Umgekehrt können Menschen, die die Fachkraftausbildung abbrechen, erleichtert den Abschluss als Pflegefachassistenzkraft erhalten. Damit können mehr Pflegekräfte einen qualifizierten Berufsabschluss erhalten und bürokratische Verfahren beim Umstieg von einer zur anderen Ausbildung werden deutlich vereinfacht.
Web-Ansicht: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/ ... ung-243730
Kontakt:
E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de (mailto:poststelle@bmfsfj.bund.de)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastrae 24
10117 Berlin
Telefon: 030 201 791 30
Kabinett beschließt die Einführung einer neuen Pflegefachassistenzausbildung
Einigung auf bundesweit einheitliche Ausbildung ab 2027
Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen sollen künftig eine bundeseinheitliche, angemessen vergütete Ausbildung durchlaufen. Das ist Ziel des Entwurfs für ein Pflegefachassistenzgesetz, wie er heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen sollen so besser qualifiziert werden und mehr Verantwortung übernehmen können. Ihre Ausbildungszeit wird bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt, die 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen werden abgelöst. Das vereinfacht auch die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Die einheitliche Ausbildung zur Pflegeassistenz kommt – und das ist eine sehr gute Nachricht für alle, die pflegen, gepflegt werden oder einmal gepflegt werden müssen. Mit dem Gesetzentwurf schafft die Bundesregierung nach dem Pflegestudiumstärkungsgesetz einen weiteren strategischen Baustein für die professionelle Pflege. Im Wettbewerb um Fachkräfte können wir Menschen für das Berufsfeld Pflege nur mit attraktiven Ausbildungsbedingungen begeistern. Diese Voraussetzungen haben wir nun geschaffen. Statt bislang 27 unterschiedlichen Ausbildungen in 16 Bundesländern, wird es künftig eine bundeseinheitliche Ausbildung geben. So bauen wir bürokratische Hürden ab und machen Pflegeberufe attraktiver. Wir beschleunigen außerdem das Tempo und schaffen mehr Flexibilität, um dem Bedarf an mehr Pflegekräften gerechter zu werden. So dauert die Ausbildung grundsätzlich 18 Monate. Es gibt aber Verkürzungsmöglichkeiten, insbesondere für besonders berufserfahrene Menschen."
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: "Mit diesem Gesetz verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Damit wird der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert. Wir können mehr Menschen für den Beruf begeistern, Pflegekräfte entlasten und den Pflegemarkt auch für ausländische Pflegekräfte attraktiver machen. Die Reform ergänzt eine Reihe mehrerer Gesetzinitiativen in der Pflege, mit denen wir uns darauf einstellen, dass in einer älter werdenden Gesellschaft immer mehr Menschen Pflege benötigen. Pflege braucht gute Ausbildung, gute Bezahlung, mehr Verantwortung und gute Arbeitsbedingungen. Dafür sorgen wir."
Im Kern sieht die neue Ausbildung folgendes vor:
Die Ausbildung führt zur Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“.
Die Dauer der Ausbildung beträgt in Vollzeit grundsätzlich 18 Monate. Eine Ausbildung in Teilzeit ist möglich. Insbesondere für Personen mit Berufserfahrung sind umfassende Verkürzungsmöglichkeiten vorgesehen, zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger.
Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich.
Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt kann auch eine abgebrochene Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz weitergehend berücksichtigt werden.
Die Auszubildenden erhalten einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhalten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.
Attraktive Ausbildungsbedingungen
Mit der neuen, vergüteten Ausbildung wird die Attraktivität des Berufs gesteigert, um mehr Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zu gewinnen. Die Absolventinnen und Absolventen können zukünftig in ganz Deutschland in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten. So entsteht ein vielfältiges, attraktives und durchlässiges Bildungssystem in der Pflege - von der Assistenzausbildung über die berufliche Fachkraftausbildung bis zur hochschulischen Qualifikation auf Bachelor – und perspektivisch auch auf Master-Niveau.
Effizientere Aufgabenverteilung in der Pflege Durch die Einführung eines neuen, einheitlichen Kompetenzprofils für die Pflegefachassistenz können Aufgaben zwischen Pflegefach- und Pflegefachassistenzpersonen zukünftig besser verteilt werden. Denn Pflegefachassistenzpersonen sollen zukünftig vermehrt Aufgaben durchführen können, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Hierdurch werden Pflegefachpersonen deutlich entlastet. Der Gesetzentwurf trägt damit maßgeblich zur Sicherung der personellen Grundlage guter Pflege bei.
Einheitliche Finanzierung
Mit dem Gesetzentwurf wird auch die Finanzierung der Ausbildung auf eine einheitliche Grundlage gestellt. Die Finanzierung erfolgt nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes. Damit wird für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen eine verlässliche und sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen und für die Auszubildenden eine hochwertige Ausbildung mit angemessener Ausbildungsvergütung ermöglicht. Der Rückgriff auf die bewährten Verfahren des Pflegeberufegesetzes gewährleistet die schnelle Umsetzbarkeit.
Hintergrund:
Professionelle Pflege in Deutschland wird von ausgebildeten Fach- und Assistenzkräften sowie von angelernten Hilfskräften geleistet. Insgesamt arbeiten bei uns 1,7 Mio. Pflegekräfte. 62 Prozent bzw. 1,1 Mio. haben davon eine Pflegefachausbildung. 30 Prozent bzw. 515.000 Beschäftigte sind Pflegehilfskräfte, von denen heute rd. 343.000 Beschäftigte eine Ausbildung in einem Pflegehelfer- oder -assistenzberuf oder in einem anderen Beruf haben.
Für den Pflegehelfer- bzw. -assistenzberuf gibt es derzeit 27 unterschiedliche Ausbildungswege, die in den Ländern angeboten werden. Dabei unterscheiden sich die Ausbildungsdauer und die Ausbildungsinhalte erheblich. Problematisch ist das deshalb, weil damit die Qualifikationen nicht vergleichbar sind. Auf dieser Grundlage Assistenzkräften mehr Verantwortung zu übertragen und eine geeignete Personalquote für Assistenzkräfte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern festzulegen, ist nur sehr eingeschränkt möglich. Das große Potenzial der Assistenzkräfte in der Versorgung kann nicht hinreichend genutzt werden. Außerdem erschweren die unterschiedlichen Anforderungsprofile die Anerkennung der ausländischen Pflegekräfte. Auch deshalb ist die Zahl der Anerkennungen für diese Pflegekräfte relativ gering. In den Jahren 2016 bis 2022 gab es nur 3.000 Neuanträge für landesrechtlich geregelte Pflegehelfer- und -assistenzberufe. Zum Vergleich: Für Pflegefachkräfte wurden im selben Zeitraum 72.000 Neuanträge gestellt.
Ein einheitliches Berufsbild, das international anschlussfähig ist, und die in diesem Jahr in Kraft getretenen Vereinfachungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sollen das ändern. Zudem erleichtert das neue Fachassistenzgesetz Interessierten den Einstieg in den Pflegeberuf, da die generalistische Pflegefachkraftausbildung auf der nunmehr generalistischen Pflegefachassistenzausbildung aufbaut und die Fachkraftausbildung verkürzt werden kann, wenn bereits ein Abschluss als Fachassistenzkraft vorliegt. Umgekehrt können Menschen, die die Fachkraftausbildung abbrechen, erleichtert den Abschluss als Pflegefachassistenzkraft erhalten. Damit können mehr Pflegekräfte einen qualifizierten Berufsabschluss erhalten und bürokratische Verfahren beim Umstieg von einer zur anderen Ausbildung werden deutlich vereinfacht.
Web-Ansicht: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/ ... ung-243730
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Bundeseinheitliche Pflegefachassistenz: Kompromiss mit Potenzial
Bundeseinheitliche Pflegefachassistenz: Kompromiss mit Potenzial
DBfK über den Kabinettsentwurf zum Pflegeassistenzgesetz
Am Mittwoch haben Bundesfamilienministerin Paus und Bundesgesundheitsminister Lauterbach die vom Kabinett beschlossene neue Pflegefachassistenzausbildung vorgestellt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die bundeseinheitliche Regelung zur Pflegefachassistenzausbildung. Damit werden die bisher 27 unterschiedlichen Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildungen zu einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung zusammengefasst. Der DBfK hat sich seit Jahren mit Nachdruck dafür stark gemacht, sieht aber nach wie vor noch Nachbesserungsbedarf.
„Es ist längst überfällig, dass die Pflegefachassistenzausbildung bundesweit einheitlich und als Heilberuf nach Art. 74, Nr. 19 GG geregelt wird“, sagt DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Mit der neuen Ausbildung erlangen die Kolleg:innen vergleichbare Kompetenzen auf einem bundesweit anerkannten Qualitätsniveau. Die einheitliche Ausbildung sorgt zudem für mehr Flexibilität und erleichtert die berufliche Mobilität, wovon sowohl Arbeitgeber:innen als auch Pflegefachassistent:innen profitieren. Mit der Pflegefachassistenzausbildung werden zudem die Voraussetzungen geschaffen, dass der Einsatz von beruflich Pflegenden mit unterschiedlichen Qualifikationsstufen und Aufgabenprofilen – von der Pflegefachassistenz bis zu Kolleg:innen mit Hochschulabschluss – bedarfsorientiert möglich wird. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass Minister Lauterbach das neue Gesetz im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes und des Advanced-Practice-Nursing-Gesetzes sieht. Diese beiden Gesetze müssen im Anschluss an das Pflegefachassistenzgesetz zügig auf den Weg gebracht werden“, so Lux.
Mit der generalistisch ausgerichteten Pflegefachassistenzausbildung würden die Basiskompetenzen auf der Grundlage der generalistischen Pflegeausbildung vermittelt. Laut DBfK ist dies überhaupt erst die Voraussetzung dafür, dass ein flexibler Einsatz von Pflegefachassistent:innen in den verschiedenen Settings und im Qualifikationsmix möglich ist.
„Wir halten allerdings eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten für geboten. Die beschlossene Ausbildungsdauer von 18 Monaten ist ein Kompromiss zu den von Arbeitgebern geforderten 12 Monaten, den der DBfK ablehnt. Der rasante Fortschritt in der Medizin und Diagnostik ermöglicht immer komplexere Therapien und Diagnostik, so dass Menschen auch in hohem Alter operiert bzw. therapiert werden können. Um den Therapieerfolg zu sichern, braucht es gut ausgebildetes Pflegefachpersonal und Pflegefachassistent:innen. Nur dann kann die pflegerische Versorgung auf diesem Niveau gewährleistet werden. Eine immer kürzere Ausbildung bei gleichzeitig steigenden fachlichen Anforderungen führt nicht zu einer Verbesserung der Versorgung, im Gegenteil. Aus diesem Grund lehnt der DBfK auch den Zugang zur Ausbildung ohne Hauptschulabschluss, sondern nur aufgrund einer positiven Prognose für Einzelpersonen durch Pflegeschulen, ab“, so Lux weiter. Der DBfK hält den Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung für die Pflegefachassistenzausbildung für zwingend erforderlich. Ebenso sieht der der DBfK die Verkürzung der Pflegefachassistenzausbildung aus diesem Grund äußerst kritisch.
„Inwieweit die Pflegefachassistenzausbildung die Attraktivität für ausländische Pflegekräfte steigert, bleibt abzuwarten. In nahezu allen anderen Ländern ist die Pflegeausbildung eine akademische Ausbildung auf Bachelorniveau. Warum also eine Pflegefachassistenzausbildung, die gegebenenfalls sogar noch verkürzt werden kann, in Deutschland für ausländische Pflegefachkräfte attraktiv sein soll, erschließt sich dem DBfK nicht“, so Lux.
Quelle: Pressemitteilung vom 06.09.2023
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | presse@dbfk.de
www.dbfk.de
DBfK über den Kabinettsentwurf zum Pflegeassistenzgesetz
Am Mittwoch haben Bundesfamilienministerin Paus und Bundesgesundheitsminister Lauterbach die vom Kabinett beschlossene neue Pflegefachassistenzausbildung vorgestellt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die bundeseinheitliche Regelung zur Pflegefachassistenzausbildung. Damit werden die bisher 27 unterschiedlichen Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildungen zu einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung zusammengefasst. Der DBfK hat sich seit Jahren mit Nachdruck dafür stark gemacht, sieht aber nach wie vor noch Nachbesserungsbedarf.
„Es ist längst überfällig, dass die Pflegefachassistenzausbildung bundesweit einheitlich und als Heilberuf nach Art. 74, Nr. 19 GG geregelt wird“, sagt DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Mit der neuen Ausbildung erlangen die Kolleg:innen vergleichbare Kompetenzen auf einem bundesweit anerkannten Qualitätsniveau. Die einheitliche Ausbildung sorgt zudem für mehr Flexibilität und erleichtert die berufliche Mobilität, wovon sowohl Arbeitgeber:innen als auch Pflegefachassistent:innen profitieren. Mit der Pflegefachassistenzausbildung werden zudem die Voraussetzungen geschaffen, dass der Einsatz von beruflich Pflegenden mit unterschiedlichen Qualifikationsstufen und Aufgabenprofilen – von der Pflegefachassistenz bis zu Kolleg:innen mit Hochschulabschluss – bedarfsorientiert möglich wird. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass Minister Lauterbach das neue Gesetz im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes und des Advanced-Practice-Nursing-Gesetzes sieht. Diese beiden Gesetze müssen im Anschluss an das Pflegefachassistenzgesetz zügig auf den Weg gebracht werden“, so Lux.
Mit der generalistisch ausgerichteten Pflegefachassistenzausbildung würden die Basiskompetenzen auf der Grundlage der generalistischen Pflegeausbildung vermittelt. Laut DBfK ist dies überhaupt erst die Voraussetzung dafür, dass ein flexibler Einsatz von Pflegefachassistent:innen in den verschiedenen Settings und im Qualifikationsmix möglich ist.
„Wir halten allerdings eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten für geboten. Die beschlossene Ausbildungsdauer von 18 Monaten ist ein Kompromiss zu den von Arbeitgebern geforderten 12 Monaten, den der DBfK ablehnt. Der rasante Fortschritt in der Medizin und Diagnostik ermöglicht immer komplexere Therapien und Diagnostik, so dass Menschen auch in hohem Alter operiert bzw. therapiert werden können. Um den Therapieerfolg zu sichern, braucht es gut ausgebildetes Pflegefachpersonal und Pflegefachassistent:innen. Nur dann kann die pflegerische Versorgung auf diesem Niveau gewährleistet werden. Eine immer kürzere Ausbildung bei gleichzeitig steigenden fachlichen Anforderungen führt nicht zu einer Verbesserung der Versorgung, im Gegenteil. Aus diesem Grund lehnt der DBfK auch den Zugang zur Ausbildung ohne Hauptschulabschluss, sondern nur aufgrund einer positiven Prognose für Einzelpersonen durch Pflegeschulen, ab“, so Lux weiter. Der DBfK hält den Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung für die Pflegefachassistenzausbildung für zwingend erforderlich. Ebenso sieht der der DBfK die Verkürzung der Pflegefachassistenzausbildung aus diesem Grund äußerst kritisch.
„Inwieweit die Pflegefachassistenzausbildung die Attraktivität für ausländische Pflegekräfte steigert, bleibt abzuwarten. In nahezu allen anderen Ländern ist die Pflegeausbildung eine akademische Ausbildung auf Bachelorniveau. Warum also eine Pflegefachassistenzausbildung, die gegebenenfalls sogar noch verkürzt werden kann, in Deutschland für ausländische Pflegefachkräfte attraktiv sein soll, erschließt sich dem DBfK nicht“, so Lux.
Quelle: Pressemitteilung vom 06.09.2023
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | presse@dbfk.de
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