Pflegekompetenzgesetz - wegweisend für die Zukunft der Pflege

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
WernerSchell
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Pflegekompetenzgesetz - wegweisend für die Zukunft der Pflege

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Bundesministerium für Gesundheit


Lauterbach: Wir machen einen Neustart für die Pflege

Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach hat am Dienstag, den 19. Dezember 2023, zusammen mit dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, und der Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, die vorläufigen Eckpunkte eines Gesetzes zur Reform der Pflegekompetenz vorgelegt.

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Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt, Bundesgesundheitsminister Prof.Karl Lauterbach,
Präsidentin des Deutschen Pflegerats Christine Vogler


Nach einem Treffen mit Spitzenvertretern von Pflege und Ärzteschaft erklärte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Pflege darf aktuell weniger als sie kann. Das ist ein riesiges Problem: So verlieren wir potentielle Pflegekräfte.“ Die Prämisse müsse aber lauten: Das hochqualifizierte Personal muss Spaß am Beruf haben und die Dinge dürfen, die es kann. „Dafür machen wir einen Neustart“, erklärte der Minister.

"Wir wollen eine grundsätzliche Reform der Pflege auflegen. Wir wollen in allen Bereichen, in denen Pflege ausgebildet wird, die Kompetenzen deutlich erweitern. Pflegekräfte mit Zusatzqualifikation sollen dann z. B. bestimmte pflegerische Leistungen, Hilfs- und Arzneimittel verschreiben können."
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Download Kurzpapier vorläufige Eckpunkte Pflegekompetenzgesetz > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... etenzG.pdf

Im Fachgespräch wurden mit allen Beteiligten erste vorläufige Eckpunkte festgelegt. Sie sollen als Diskussionsgrundlage für einen weiteren partizipativen Prozess mit allen Beteiligten dienen. Prof. Lauterbach betonte, dass sich Ärzte und Pflegekräfte gegenseitig in der Arbeit ergänzen müssten. Und das gehe nur, wenn beide Seiten davon überzeugt sind, dass das richtig ist und gut funktioniert.

In den nächsten Wochen soll aus den vorläufigen Eckpunkten ein Gesetzesentwurf entstehen.

Überblick der vorläufigen Eckpunkte:

- Pflegekräfte sollen gemäß ihren Qualifikationen auch in der Versorgung mehr Kompetenzen bekommen.
- In der häuslichen Krankenpflege sollen Pflegefachkräfte perspektivisch auch Leistungen verordnen können (z.B. Wundversorgung, Salben, Katheter).
- Auch bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit könnten die in der Versorgung tätigen Pflegefachkräfte einbezogen werden.
- Die Schaffung eines für Deutschland neues Berufsbildes, das sich in anderen Ländern schon durchgesetzt hat: die Advanced Practice Nurse. Wer die - - Ausübung von Heilkunde in einem Masterstudium gelernt hat, soll sie auch eigenverantwortlich ausüben können, so z.B. die Verordnung von häuslicher Krankenpflege, von Hilfsmitteln oder womöglich von bestimmten Arzneimitteln.
- Pflege braucht eine stärkere Stimme und mehr berufspolitische Kompetenzen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 19.12.2023
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... 12-23.html
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Pflegekompetenzgesetz - wegweisend für die Zukunft der Pflege

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (19. Dezember 2023, Nr. 53/2023)



Eckpunkte zum Pflegekompetenzgesetz
Deutscher Pflegerat: „Eckpunkte sind wegweisend für die Zukunft der Pflege“


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Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat heute (19.12.2023) die Eckpunkte eines Pflegekompetenzgesetzes vorgestellt. Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), bewertet die Eckpunkte wie folgt:

„Die Eckpunkte des Pflegekompetenzgesetzes sind wegweisend für die Zukunft der Pflege. Der vorgeschlagene Ansatz ist in allen Punkten richtig. Wenn diese Schritte umgesetzt werden, wäre dies ein Quantensprung zur Aufwertung des Pflegeberufs und zur Anerkennung der Kompetenzen der beruflich Pflegenden, wie es in Deutschland bisher noch nicht der Fall war. Jeder einzelne Punkt ist ein Schritt in die richtige Richtung. Beeindruckend ist die neue Haltung des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflege.

Das Zielbild der Eckpunkte ist stimmig. Es bietet entscheidende Lösungen zur Sicherung der Versorgung angesichts der enormen Herausforderungen der Demografie. Richtig betont wird, dass der Pflegeberuf von der Pflegeassistenzperson bis zur Pflegefachperson mit Masterabschluss ein eigenständiger Heilberuf mit eigenen Kompetenzen ist. Es wird auch richtig darauf hingewiesen, dass die gesamten Kompetenzen der Pflegenden besser genutzt werden sollten, um eine multiprofessionelle Zusammenarbeit aller Heilberufe zu ermöglichen. Dadurch wird der Pool an Fachkompetenz in der Versorgung erweitert.

Der Deutsche Pflegerat stimmt darin überein, dass Pflegefachpersonen unter anderem erweiterte Befugnisse im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege erhalten sollten, einschließlich der Verordnungsfähigkeit. Weitere Vorschläge, wie die Einbeziehung der Pflegenden bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln, bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit, bei der Prozesssteuerung durch Pflegefachpersonen, im Bereich der (komplexen) Wundversorgung, bei der Versorgung von Menschen mit diabetischer Stoffwechsellage sowie mit demenziellen Erkrankungen – auch durch Pflegefachpersonen mit Fachweiterbildungen – sind richtig. Etabliert werden soll zurecht das Berufsbild der Advanced Practice Nurse, unter Einbeziehung der Community Health Nurse. Die Bedeutung und Beteiligung der Pflegefachpersonen für einen umfassenden Bevölkerungsschutz wird in den Eckpunkten ebenfalls anerkannt.

Ein Meilenstein ist die geplante Schaffung einer zentralen berufsständischen Vertretung der Profession Pflege auf Bundesebene, die mit Befugnissen zur Weiterentwicklung des Berufsverständnisses und der Berufsrollen ausgestattet ist und Empfehlungen für eine Muster-Berufsordnung, eine Muster-Scope of Practice und eine Muster-Weiterbildungsordnung aussprechen kann. Es ist auch richtig, geeignete Beteiligungsrechte der Vertretung bei Prozessen zu prüfen, die berufsständische und pflegerische Fachfragen auf Bundesebene betreffen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat auch erkannt, dass für die Umsetzung der Personalbemessungsverfahren in der Langzeitpflege und im Krankenhausbereich vor Ort Unterstützung benötigt wird. Hierzu soll eine Geschäftsstelle eingerichtet werden.

Obwohl noch Detailfragen zu klären sind und einige Punkte präzisiert werden müssen, stimmt die inhaltliche Richtung der Eckpunkte für eine höhere Berufsautonomie der Pflegeberufe. Das macht zuversichtlich für das Jahr 2024.“

Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen

Ansprechpartner*in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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Pflegekompetenzgesetz - wegweisend für die Zukunft der Pflege

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Mehr Kompetenzen für Pflegeberufe sind der richtige Schritt

(19.12.23) Die AOK unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, die Kompetenzen für Pflegefachpersonen auszuweiten. Die Eckpunkte, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am heutigen Dienstag vorgestellt hat, seien "ein richtiger und wichtiger Schritt", sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer.

Das vollständige Statement:
https://www.aok.de/pp/bv/statement/eckp ... enzgesetz/

Quelle: Pressemitteilung vom 19.12.2023
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok.de/pp/bv/
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VKAD begrüßt geplantes Pflegekompetenzgesetz

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Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V.
PRESSEMITTEILUNG

VKAD begrüßt geplantes Pflegekompetenzgesetz

Am 19. Dezember 2023 hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach erste Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz vorgestellt. Dieses soll Pflegekräften mehr selbstständiges Arbeiten ermöglichen. Der VKAD begrüßt dies als Schritt in die richtige Richtung.

Berlin/Freiburg, 20. Dezember 2023 | Dazu VKAD-Vorsitzende Barbara Dietrich-Schleicher: „Es ist längst überfällig, dass Pflegefachkräfte in ihrem Arbeitsalltag das tun dürfen, wofür sie ausgebildet wurden. Ein erster Schritt in diese Richtung wurde bereits mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) unternommen. Die Bundesregierung muss nun auch für fachschulisch ausgebildete Pflegekräfte handeln und ein entsprechendes Gesetz schnellstmöglich auf den Weg bringen. Wichtig ist: Dies ist nur in enger Zusammenarbeit mit der Praxis möglich.“

Quelle: Pressemitteilung vom20.12.2023
Kontakt
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V.
Reinhardtstraße 13 | 10117 Berlin
Anne Langer
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 28 44 47 855
presse.vkad@caritas.de
www.vkad.de
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Pflegekompetenzgesetz kann großer Wurf werden

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Pflegekompetenzgesetz kann großer Wurf werden
DBfK zum Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums


Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) lobt die Eckpunkte zur Erweiterung der Befugnisse von Pflegefachpersonen, die am 19.Dezember von Bundesgesundheitsminister Lauterbach in einem Fachgespräch vorgestellt wurden.

„Die Eckpunkte zeigen, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach den Stellenwert professioneller Pflege für die Gesundheitsversorgung der Menschen in Deutschland sieht und jetzt die überfälligen Weichen stellt. Das ist ein großer Sprung, der uns zuversichtlich für das kommende Jahr stimmt“, sagt Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK. „Eine der wesentlichen Aufgaben der professionellen Pflege ist es, Pflegebedürftigkeit zu verhindern bzw. zu vermindern. Die eigenverantwortliche Verordnung häuslicher Krankenpflege und der Vorstoß, die Feststellung von Pflegebedürftigkeit in die Hände von Pflegefachpersonen zu legen, ist eine wichtige Grundlage, dieser Aufgabe nachzukommen“, so Klapper. Der DBfK sieht darin auch viel Potenzial, Bürokratie und redundante Arbeitsprozesse zu reduzieren.

Besonders positiv hervorzuheben sei, dass die Kompetenzerweiterung in der Pflege in einem vierstufigen Modell angedacht ist, dass Pflegefachpersonen mit Ausbildungsabschluss, weiteren Fortbildungen und akademischen Abschlüssen berücksichtigt, wodurch gleichzeitig ein durchlässiges Karrieremodell entsteht.

Die Eckpunkte enthalten auch die langjährige Forderung des DBfK, die Berufsbilder der Advanced Practice Nurse einschließlich der Community Health Nurse einzuführen und dabei internationalen Vorbildern zu folgen. Das bedeutet, dass die selbständige Ausübung heilkundlicher Aufgaben ermöglicht werden soll. „Angesichts der ansteigenden Pflegebedarfe in der Bevölkerung bei gleichzeitig sinkender Fachkräftezahl ist es extrem wichtig und sinnvoll, in die vorhandenen Fachkräfte zu investieren, ihre Kompetenzen und Rollen zu erweitern und ihnen zu ermöglichen, ihr volles Potenzial in Anwendung zu bringen“, so Klapper.

Der DBfK beurteilt auch die Stärkung der berufsständischen Vertretung als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

„Wir sehen das Potenzial, die Gesundheitsversorgung wirklich zu verbessern“, so Klappers Fazit. „Zusammen mit dem ebenfalls in Vorbereitung befindlichen Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, das die Einführung von Gesundheitskiosken und Primärversorgungszentren beinhaltet, kann eine Versorgung entstehen, die den Herausforderungen gerecht wird. Wir hoffen sehr, dass der eingeschlagene Weg jetzt konsequent verfolgt wird und begleiten gerne die weitere Ausarbeitung und den Prozess.“

Quelle: Pressemitteilung vom 20.12.2023
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Telefon +49 30 21 91 57 - 30 | Telefax +49 30 21 91 57 - 77 | hild@dbfk.de | www.dbfk.de
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Eckpunktepapier zur Stärkung der Pflegekompetenzen

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Bundesverband Pflegemanagement e.V.


Eckpunktepapier zur Stärkung der Pflegekompetenzen

Der Bundesverband Pflegemanagement begrüßt das am 19.12.2023 vom Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach vorgestellte Eckpunktepapier zur Stärkung der Pflegekompetenzen. Das Papier, das im Rahmen eines Fachgesprächs präsentiert wurde, skizziert vorläufige Maßnahmen, um die Rolle und die Kompetenzen von Pflegefachpersonen in Deutschland zu stärken.

Pflegefachpersonen spielen eine unentbehrliche Rolle bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Der Bundesverband Pflegemanagement unterstützt die im Eckpunktepapier vorgeschlagenen Maßnahmen, die darauf abzielen, die vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachpersonen besser zu nutzen und ihre Rolle in der Versorgung zu stärken.

„Die Pflegefachpersonen in Deutschland sind hoch qualifiziert und verfügen über umfassende Kompetenzen, die bisher nicht ausreichend genutzt werden. Das Eckpunktepapier des Gesundheitsministers bietet vielversprechende Ansätze, um die Versorgung zu verbessern und die Pflegeberufe auf allen Qualifikationsniveaus angemessen zu betrachten“, sagt Sarah Lukuc, Vorsitzende des Bundesverbandes Pflegemanagement.

Das Eckpunktepapier schlägt verschiedene Maßnahmen vor, darunter die Erweiterung der Befugnisse von Pflegefachpersonen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege, die Schaffung eines pflegegradunabhängigen Anspruchs auf Pflegeprozesssteuerung sowie die Einführung des Berufsbilds der Advanced Practice Nurse nach internationalen Vorbildern. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Pflegeberufe in Deutschland weiter zu professionalisieren und die Versorgung insbesondere im Hinblick auf den demografischen Wandel zu sichern.

Der Bundesverband Pflegemanagement unterstützt die Forderung nach einer zentralen berufsständischen Vertretung der Profession Pflege auf Bundesebene und betont die Bedeutung einer geeigneten organisatorischen Infrastruktur für die Weiterentwicklung der Pflegeberufe in Deutschland.

Es gibt seitens des Gesundheitsministers ein klares Signal für eine zentrale berufsständige Vertretung. „Es wird höchste Zeit, dass die größte Berufsgruppe in der Gesundheitsversorgung dieses zugestanden wird,“ erläutert Hans-Josef Börsch, stellv. Vorsitzender des Bundesverbandes Pflegemanagement. ,,Es ist ein längst überfälliger Schritt, um den Pflegefachpersonen auch auf der politischen Ebene einen gleichwertigen Stellenwert einzuräumen, den Sie in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung längst schon eingenommen hat.“

Der Bundesverband Pflegemanagement begrüßt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege und im Krankenhausbereich. Die geplante Geschäftsstelle zur Unterstützung der Pflegeeinrichtungen bei der Umsetzung der Regelungen nach § 113c SGB XI wird als wichtige Initiative zur Förderung guter Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege angesehen.

„Wir stehen hinter den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Unsere Kolleginnen und Kollegen stellen die pflegerische Versorgung der Bevölkerung sicher; dazu müssen Sie auch angemessen entlohnt werden,“ betont Sarah Lukuc.

Der Bundesverband Pflegemanagement sieht in den Eckpunkten des Gesundheitsministers einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Pflegekompetenzen in Deutschland und freut sich darauf, aktiv an der Umsetzung dieser Maßnahmen mitzuwirken.

12 22 PM zum Eckpunktepapier zur Staerkung der Pflegekompetenzen > https://www.bv-pflegemanagement.de/meld ... tenzen.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 22.12.2023
Ramona Schulz
Assistentin der Geschäftsführung
Bundesverband Pflegemanagement e.V.
Mitgliedsverband Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Tel. +49 (0)30 44 03 76 93
Fax +49 (0)30 44 03 76 96
sabrina.rossius@bv-pflegemanagement.de
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www.nachwuchs-pflegemanagement.de
https://www.facebook.com/bvpflegemanagement
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Krise der ambulanten Versorgung braucht Umdenken – auch in der Ärzteschaft

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Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.


Krise der ambulanten Versorgung braucht Umdenken – auch in der Ärzteschaft
Statement von DBfK-Präsidentin Bienstein zum Krisengipfel

Statement von Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), anlässlich des Krisengipfels im Bundesministerium für Gesundheit zur Situation in der ambulanten Gesundheitsversorgung am Dienstag:

„Die Probleme in der ambulanten Versorgung sind lange bekannt und müssen grundsätzlich angegangen werden. Das heißt auch, dass wir umdenken und neue Formen der Gesundheitsversorgung etablieren müssen.

In Deutschland fußt die ambulante Versorgung auf überlasteten und in vielen Regionen nicht mehr besetzten hausärztlichen Einzelpraxen. Wir können von internationalen Beispielen lernen, wie man das besser macht: beispielsweise mit multiprofessionellen Primärversorgungszentren. Gesundheitsförderung und Prävention müssen auch bei uns eine zentrale Rolle spielen, damit wir Krankheiten und Krankheitsfolgen verhindern oder mindern können. Die ambulante Versorgung ist besser, wenn sie als starke Primärversorgung neu aufgestellt wird. In einer Gesellschaft mit immer mehr alten und multimorbiden Menschen verändern sich die Versorgungsbedarfe drastisch. Insbesondere chronisch kranke und alte Menschen brauchen Medizin und Pflege, die Hand in Hand arbeiten. Professionelle Pflege kann mit ihren Kompetenzen dabei viel mehr leisten, als uns bislang zugebilligt wird. Gesundheitsminister Lauterbach hat das erkannt, wie man in den Eckpunkten zum Pflegekompetenzgesetz sieht. Wir brauchen Community Health Nurses, Schulgesundheitspflegende und akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die eigenverantwortlich arbeiten dürfen und damit oftmals unnötige Einweisungen von Bewohner:innen in Krankenhäuser vermeiden können. Sie sind keine Konkurrenz für die ärztlichen Kolleg:innen, sondern das fehlende Puzzleteil in der Gesundheitsversorgung.

Es ist daher unbegreiflich und auch nicht hinnehmbar, dass Hausärzt:innen zwar den Mangel beklagen, aber keine Offenheit für eine neue Aufgabenverteilung und für neue Versorgungsmodelle zeigen, die die Bevölkerung dringend benötigt, und stattdessen an den überkommenen Strukturen in der Gesundheitsversorgung festhalten.

Unser gemeinsames Ziel muss die sichere und bessere Primärversorgung für die Bevölkerung sein und dahinter sollten Einzelinteressen zurückstehen.“

Quelle: Pressemitteilung vom 08.01.2024
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.
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Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de
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„Alle spezialisierten Pflegefachkräfte in die Versorgungskonzepte einbinden“

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HOMECARE
BVMed zum geplanten Pflegekompetenzgesetz: „Alle spezialisierten Pflegefachkräfte in die Versorgungskonzepte einbinden“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt das Ziel der Bundesregierung, mit einem Pflegekompetenzgesetz die Befugnisse von Pflegefachkräften ihren Kompetenzen entsprechend auszuweiten. Das Bundesgesundheitsministerium hatte dazu Ende Dezember 2023 ein Eckpunktepapier vorgelegt. „Es ist gut, dass nun ein umfangreiches Konzept diskutiert wird, um die Pflege besser bei der Gestaltung einer qualitativ hochwertigen Versorgung einzubeziehen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl. Dabei müssten alle zur Verfügung stehenden Pflegeexpert:innen in die Versorgungskonzepte eingebunden werden.

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So gebe es in Deutschland schätzungsweise 5.000 bis 10.000 examinierte und spezialisierte Pflegefachkräfte, die bei Hilfsmittel-Leistungserbringern und Homecare-Versorgern tätig sind und vor Ort Patient:innen versorgen sowie den gesamten Versorgungprozess in der Häuslichkeit managen. Hier gehe es beispielsweise um Stoma- und Inkontinenz-Versorgungen, um chronische Wunden oder enterale Ernährungstherapien. „Diese besondere Expertise muss in die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen besser eingebunden werden“, fordert der BVMed. Denn sie könnte einen essenziellen Beitrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung bei weiter steigenden Versorgungsbedarfen leisten.

Die vorgelegten Eckpunkte zum Pflegekompetenzgesetz bieten nach Ansicht des BVMed eine gute Diskussionsgrundlage, um insbesondere die ambulante Pflege zu stärken. „Ziel muss aus unserer Sicht sein, dass vorhandene qualifizierte Ressourcen in die Pflegeprozesse eingebunden werden. Zudem sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass eine Erbringung der notwendigen Leistungen durch qualifizierte Pflegefachkräfte nicht mehr an ungeeigneten Strukturvorgaben scheitert“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl.

Aus Sicht des BVMed wäre eine Sicherstellung der Versorgung möglich, wenn qualifizierte Pflegefachpersonen in die Erbringung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) eingebunden würden – unabhängig von der institutionellen Verankerung. Wichtig sei hier der Fokus auf definierte Qualifikationen, um die Integration aller Fachexpert:innen zu ermöglichen. „Der BVMed steht dem Gesetzgeber dabei mit seiner Fachexpertise zur Verfügung“, so Pohl.


Quelle: Pressemitteilung vom 10.01.2024
V.i.S.d.P.:
Manfred C. Beeres
Leiter Kommunikation | Pressesprecher
BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Reinhardtstr. 29 b | 10117 Berlin
T +49 30 246 255-20 | M +49 172 615 7426
> https://www.bvmed.de/de/bvmed/presse/pr ... -einbinden


Der BVMed repräsentiert über 300 Hersteller und Zulieferer der Medizintechnik-Branche, Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger sowie den medizinischen Fach- und Großhandel. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 250.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 38 Milliarden Euro, die Exportquote bei 67 Prozent. Dabei sind 93 Prozent der MedTech-Unternehmen KMU. Der BVMed ist die Stimme der deutschen MedTech-Branche und vor allem des MedTech-Mittelstandes.
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DBfK zur aktuellen Prognose des Pflegepersonalmangels

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Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.


Mehr Kompetenzen machen den Beruf attraktiv
DBfK zur aktuellen Prognose des Pflegepersonalmangels



In 25 Jahren fehlen in Deutschland zwischen 280.000 und 690.000 professionell Pflegende, so die aktuelle Prognose des statistischen Bundesamts. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert nachhaltige Maßnahmen, um den Pflegeberuf attraktiv zu machen.

„Die jetzt veröffentlichte Prognose alarmiert einmal mehr und ruft die Verantwortlichen zum entschiedenen Handeln auf“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein zu den Daten des statistischen Bundesamts. „Professionelle Pflege ist ein anspruchsvoller und erfüllender Beruf, wenn man seine Fachkompetenz eigenverantwortlich und zum Wohle der Menschen mit Pflegebedarf einsetzen kann. Es gibt nur einen Weg, den Beruf nachhaltig und dauerhaft attraktiv zu machen: Die Professionalisierung der Pflege muss nach internationalen Vorbildern vorangetrieben werden. Das bedeutet, die Kompetenzen unseres Berufes konsequent zu nutzen und zu erweitern. Der eigenständige Handlungsspielraum von Pflegefachpersonen muss entsprechend ausgeweitet werden. Aber stattdessen beobachten wir die Absenkung von Qualifikationsanforderungen in der Pflege und in der Versorgungslandschaft eine zunehmende Flickschusterei. Es werden – manchmal sogar nur in einzelnen Bundesländern – Berufsbilder geschaffen, die verschiedene Versorgungslücken abdecken sollen: Lotsenfunktionen, Alltagsbegleitung, Beratungsdienste usw. Im ärztlichen Bereich setzt man lieber auf die Weiterqualifizierung medizinischer Fachangestellter – ein primär auf Praxisorganisation ausgelegter Beruf – und bringt ihnen einige wenige Kompetenzen bei, die bereits Teil der pflegerischen Ausbildung sind. So wachsen eine Reihe von Berufen und Funktionen in ein originär pflegerisches Handlungsfeld hinein, während der Pflegeberuf in einen engen Korridor von Verrichtungen geführt wird, die im internationalen Vergleich eher den Tätigkeiten einer Pflegeassistenz entsprechen. So reduziert und fremdbestimmt zu arbeiten und nicht das machen können, was man gelernt hat, demotiviert und treibt viele Kolleg:innen aus dem Beruf. Besonders problematisch ist dieses aber auch für die Patient:innen und ihre Versorgungsqualität: Sie erleben ein fragmentiertes Versorgungsgeschehen anstelle von professionell-konzertierter Zusammenarbeit, die ihre Lebensqualität und Selbständigkeit erhalten. Eine bessere Versorgung ist auf gut funktionierende interprofessionelle Abläufe von Medizin und Pflege angewiesen. Dahingehend muss eine Öffnung stattfinden – auch bei den ärztlichen Kolleg:innen“

Der DBfK zeigt sich vor diesem Hintergrund optimistisch, dass das von Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigte Pflegekompetenzgesetz wesentliche Bausteine vorsieht, den Pflegeberuf in Deutschland international anschlussfähig zu entwickeln und damit die Versorgungsqualität der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern.

„Das angekündigte Pflegekompetenzgesetz ist der richtige Schritt, es muss jetzt zügig und umfänglich umgesetzt werden“, so Bienstein. „Wenn wir Menschen für den Pflegeberuf begeistern und darin halten wollen, müssen sie ihre Eigenverantwortlichkeit und Wirksamkeit im Berufsalltag spüren können. Dafür ist das Zutrauen in pflegerische Kompetenz und das Wachsen an fachlichen Herausforderungen notwendig. Das macht den Beruf attraktiv und nur so haben wir eine Chance, neue Kolleg:innen zu gewinnen, ausgestiegene zurückzuholen und vor allem, die vorhandenen Kolleg:innen im Beruf zu halten.“

Quelle: Pressemitteilung vom 29.01.2024
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de
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Handreichungen zu den Vorbehaltsaufgaben der Pflege veröffentlicht

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Handreichungen zu den Vorbehaltsaufgaben der Pflege veröffentlicht

Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) gibt gemeinsam mit dem Think Tank Vorbehaltsaufgaben eine Grundlegung und Einordnung zum neuen Vorbehaltsrecht heraus.


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Link zur Publikation >>> https://dg-pflegewissenschaft.de/wp-con ... -DGP-1.pdf


Bereits seit 2020 gilt das Pflegeberufegesetz, in dem auch das neue Vorbehaltsrecht der Pflegeberufe geregelt ist. Festgelegt ist dadurch erstmals, dass nur noch Pflegefachpersonen den Pflegebedarf von Menschen feststellen und individuelle Pflegeprozesse von kranken und pflegebedürftigen Menschen organisieren und verantworten dürfen. Dies dient in erster Linie dem Patientenschutz und der Sicherung der Pflegequalität. Das Problem ist, dass es noch weithin unbekannt ist und sich kaum jemand daran hält. Dies soll sich nun ändern! Ein Autorenkollektiv aus Pflegewissenschaftlern, Pflegerechtlern, die im Think Tank Vorbehaltsaufgaben zusammenarbeiten, und weiteren Experten hat eine umfassende Handreichung zur Grundlegung und Einordnung der Vorbehaltsaufgaben zusammengestellt. Diese wurde jetzt von der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) herausgegeben.

Auch nach über vier Jahren nach Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes, mit dem die Pflegeausbildung reformiert worden ist, scheinen im Zusammenhang mit den Vorbehaltsaufgaben unzählige Fragen nicht geklärt und eine flächendeckende Umsetzung in weiter Ferne. Vor diesem Hintergrund hat das Autorenkollektiv, das sowohl aus den Mitgliedern eines im Jahr 2020 ins Leben gerufenen Think Tanks Vorbehaltsaufgaben besteht, zusammen mit weiteren Experten Grundlegungen und Einordnungen zum Vorbehaltsrecht vorgenommen. Professor Thomas Klie vom Think Tank Vorbehaltsaufgaben erklärt: „Wir haben frühzeitig gesehen, dass die Vorbehaltsaufgaben nicht so umgesetzt werden, wie der Gesetzgeber es vorgesehen hat und beschäftigen uns von Beginn an daher nicht nur mit den berufsrechtlichen Aspekten, sondern auch mit den vielfältigen Aspekten der Verantwortungsübernahme und der weiteren Professionalisierung der Pflege.“

Professorin Inge Eberl, Vorsitzende der DGP erklärt dazu: „Unsere Veröffentlichung skizziert und problematisiert die unterschiedlichen Implikationen, die die Vorbehaltsaufgaben für die Sektoren und Versorgungsbereiche der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung mit sich bringen. In dieser Breite kann das ein Gesetz allein nicht leisten, da sind Pflegewissenschaft, Pflegerecht und Pflegepraxis gleichermaßen gefordert. All diese Bereiche bilden wir in unserem Autorenkollektiv ab und hoffen, dass die von uns vorgenommene Grundlegung zur weiteren Diskussion einlädt und die so wichtige Professionalisierung der beruflichen Pflege befördert“.

Die Handreichung erscheint just zu einem Zeitpunkt, in dem das von Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf den Weg gebrachte Pflegekompetenzgesetz Konturen annimmt. „Die Bedeutung der Vorbehaltsaufgaben kann mit Blick auf das kommende Pflegekompetenzgesetz, das einen wesentlichen Einfluss auf die interprofessionelle Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung haben wird, gar nicht groß genug bewertet werden“, betont Klie. Gerade mit Blick auf die angespannte Personalsituation in der Pflege werde es zukünftig besonders darauf ankommen, einen kompetenzorientierten Einsatz von Pflegefachpersonen zu ermöglichen und Verantwortlichkeiten neu zu verteilen. Das aktuell in Arbeit befindliche Pflegekompetenzgesetz greife dieses Anliegen in ermutigender Weise auf, so die Autoren.


Die Handreichung trägt den Titel „Vorbehaltsaufgaben der Pflege – Pflegewissenschaftliche und pflegerechtliche Grundlegung und Einordnung und steht unter https://dg-pflegewissenschaft.de/veroef ... ikationen/ kostenlos zum download zur Verfügung. Informationen und Kontakt zum Think Tank Vorbehaltsaufgaben sind unter www.vorbehaltsaufgaben-pflege.de zu erhalten.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.03.2024
Carolin Mirbeth Geschäftsstelle
Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V.
German Society of Nursing Science
Bürgerstr. 47
47057 Duisburg
Ansprechpartnerin: Prof. Dr. Inge Eberl, E-Mail: info@dg-pflegewissenschaft.de, Telefon +49 203 356793
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