Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
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WernerSchell
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Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG

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Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG

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Das Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) viorgelegt. Umfängliche Informationen dazu unter > https://www.bmfsfj.de/resource/blob/223 ... f-data.pdf (Bundestagsdrucke vom 26.05.2023 > https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0225-23.pdf ). - Siehe auch unter > https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/ge ... tg--223650

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Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Um mehr junge Menschen wieder für den Pflegeberuf zu begeistern, brauchen diese nicht nur gute Arbeits- sondern auch gute Ausbildungsbedingungen. Die hochschulische Pflegeausbildung spielt eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung und Aufwertung der Pflegeberufe. Studierende sollten aber auch den finanziellen Freiraum haben, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können und nicht noch nebenbei arbeiten zu müssen. Daher sollen die Studierenden in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten.“
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „An der Hochschule ausgebildetes Pflegefachpersonal stärkt die Qualität in der Pflege. Allerdings nehmen derzeit nur wenige Studierende ein Pflegestudium auf, jeder zweite Studienplatz bleibt unbesetzt. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wollen wir das ändern. Wir machen das Pflegestudium attraktiver, denn die Studierenden sollen zukünftig für die gesamte Dauer des Studiums eine Vergütung erhalten. Zudem profitieren die Ausbildungseinrichtungen: Auch ihre Kosten werden – wie bei der beruflichen Ausbildung – über Ausbildungsfonds zurückerstattet. So fördern wir die Bereitschaft der Einrichtungen, mehr Studierende auszubilden.“

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• Der Entwurf sieht im Einzelnen folgende Regelungen vor:
Studierende in der Pflege erhalten für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Mit Übergangsvorschriften soll zugleich sichergestellt werden, dass diejenigen, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten, ohne dass ihr Studium neu organisiert werden muss.
• Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung soll in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden. Dabei wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet und künftig auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.
• Digitalisierung, gendermedizinische Aspekte und die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten sollen in der Pflegeausbildung stärker berücksichtigt werden.
• Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden vereinheitlicht und vereinfacht, insbesondere durch bundesrechtliche Regelung des Umfangs und der erforderlichen Form der vorzulegenden Unterlagen. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung, zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs, zu verzichten.
• Daneben werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung weiter verbessert und an aktuelle Entwicklungen, zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung, angepasst.
• Neben den bisherigen Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ kann zukünftig eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ gewählt werden. Dies gilt entsprechend für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verfügen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit > https://www.demografie-portal.de/DE/Pol ... alten.html
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DIVI: Reformvorhaben der Pflegeausbildung bedarf noch gründlicher Überarbeitung

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DIVI: Reformvorhaben der Pflegeausbildung bedarf noch gründlicher Überarbeitung

Grundsätzlich begrüßt die Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) die Initiative der Bundesregierung: Gesundheitsminister Lauterbach legte am Freitag der vergangenen Woche seinen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung vor. Endlich! Danach sollen Studierende in der Pflege zukünftig maßgeblich für den Praxiseinsatz und gleichermaßen aber auch für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten.

Aber: „Hierbei wurde der eigentlich wichtigste Aspekt vergessen!“, kritisiert DIVI-Präsident Prof. Dr. med. Felix Walcher (linkes Foto). „Vor allem die Fachweiterbildung – wie die zur Intensivpflege und Notfallpflege – muss für die zweijährige Weiterbildung der Mitarbeiter substanziell gestärkt und für die Arbeitgeber, die Kliniken, kostenneutral gesichert sein!“ Entsprechend fordert die Fachgesellschaft eine deutliche Überarbeitung und Ergänzung des Gesetzentwurfs.

So zeigt die DIVI auf: Das wichtigste Ziel des Reformvorhabens sei es, mehr junge Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern. Doch über das Pflegestudium hinaus sei es entscheidend, den Fachkräften eine Perspektive zu bieten, in dem die weitere Spezialisierung gefördert wird: „Für die zusätzlichen zwei Jahre, die sich an die bereits geleistete Pflegeausbildung anknüpfen, müssen unbedingt für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber attraktive finanzielle Modelle geschaffen werden!“, appellieren deshalb auch die Sprecher der Sektion Pflege der DIVI, Sabrina Pelz (mittleres Foto) und Rolf Dubb (rechtes Foto).

Finanzierung der Fachweiterbildung ist wesentlicher Meilenstein

Die Finanzierung der Fachweiterbildung ist ein wesentlicher Meilenstein in der geplanten Pflege- wie auch Krankenhausreform – davon ist nicht nur die DIVI überzeugt. „Erst vor drei Wochen haben wir hierzu beim Intensivpflegegipfel mit rund 30 Vertretern aus Politik sowie Intensivpflege, Notfall- und Intensivmedizin diskutiert“, zeigt Präsident Walcher auf. „Wir waren uns alle einig, dass die Finanzierung der zweijährigen Weiterbildung bundeseinheitlich geregelt und für die Intensivpflegenden und den Leistungserbringer kostenneutral gesichert sein muss.“ Entsprechend steht die Finanzierung der Fachweiterbildung auch auf der Agenda der kommenden Gesundheitsministerkonferenz (GMK) im Juli. Sie gehört deshalb ebenfalls unbedingt in den Gesetzentwurf vom 24. Mai 2023!

Personalmangel zentrale Frage aller Reformvorhaben

Der Personalmangel ist der Dreh- und Angelpunkt sämtlicher Reformvorhaben. „Durch den anhaltenden Personalmangel in den Kliniken ist die Lage der Notfall- und Akutversorgung wie auch in der Intensivmedizin insgesamt weiterhin angespannt“, so DIVI-Präsident Walcher. Die Personaldecke ist seit der Corona-Pandemie im gesamten Gesundheitswesen sichtlich dünner geworden. „Interessierte und qualifizierte Pflegekräfte zu motivieren diesen attraktiven Beruf einer Fachpflegekraft zu ergreifen, muss deshalb unsere volle Aufmerksamkeit gelten. Sonst können wir in diesem System keine nachhaltigen Perspektiven mehr bieten!“

Weitere Informationen:
https://www.divi.de/presse/pressemeldun ... ?auid=7090

Quelle: Pressemitteilung vom 02.06.2023
Nina Meckel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.
https://idw-online.de/de/news815430
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Fachkräften eine Perspektive bieten ...

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Heute, 06.06.2023, in den sozialen Medien gepostet:

Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) vorgelegt (> viewtopic.php?f=4&t=765 ). - Es sollen aufgrund dieser Initiative wieder mehr junge Menschen für den Pflegeberuf begeistert werden. Sie brauchen nicht nur gute Arbeits- sondern auch gute Ausbildungsbedingungen. Die hochschulische Pflegeausbildung spielt eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung und Aufwertung der Pflegeberufe. Studierende sollten aber auch den finanziellen Freiraum haben, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können und nicht noch nebenbei arbeiten zu müssen. Daher sollen die Studierenden in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Es wird im Übrigen angenommen, dass an der Hochschule ausgebildetes Pflegefachpersonal die Qualität in der Pflege stärkt. - Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. begrüßt die Initiative, Doch über das Pflegestudium hinaus sei es entscheidend, den Fachkräften eine Perspektive zu bieten, in dem die weitere Spezialisierung gefördert wird … > viewtopic.php?f=4&t=765&p=8982#p8982
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Gesetzentwurf für duales Pflege-Studium vorgelegt

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Gesetzentwurf für duales Pflege-Studium vorgelegt
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BAL) Pflege-Studenten sollen künftig eine der beruflichen Ausbildung entsprechende Ausbildungsvergütung erhalten. Das möchte die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf (20/8105) „zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften“ erreichen.
„Mangels einer auskömmlichen Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung kann das vorhandene Potential an Pflegestudierenden derzeit nicht umfassend genutzt werden“, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf und verweist auf die sehr geringe Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung in Deutschland. Das langfristige Ziel sei, den Anteil wie vom Wissenschaftsrat empfohlen auf zehn Prozent zu erhöhen.
Das Pflegestudium soll künftig als duales Studium ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass Studenten, die eine hochschulische Pflegeausbildung beginnen, mit einem Träger des praktischen Teils der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag abschließen. Dieser erhält dafür eine Finanzierung aus einem Ausgleichsfonds.
Die Bundesregierung schreibt: „Damit wird sichergestellt, dass das Pflegestudium neben der beruflichen Ausbildung eine attraktive Alternative darstellt und mehr Menschen mit Hochschulzugangsberichtigung dazu bewegt werden, sich für ein Pflegestudium zu entscheiden. Eine moderne hochschulische Ausbildung in der Pflege mit einer gesicherten Finanzierungsgrundlage ist auch angesichts des akuten Fachkräftemangels in der Pflege ein wichtiger Baustein, damit sich mehr (junge) Menschen für einen Pflegeberuf entscheiden.“
Ferner will die Bundesregierung das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland vereinheitlichen und vereinfachen. Unter anderem soll ein Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs möglich werden. „Dies entlastet antragstellende Personen wie auch die zuständigen Stellen der Länder gleichermaßen“, erklärt die Bundesregierung.
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die vorgesehene Änderung, die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bestehende Finanzierungssystem zu integrieren, schreibt jedoch auch: „Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang gebeten, eine Übergangsregelung einzuführen, bis die Refinanzierung der Hochschulstudierenden durch die fondsverwaltenden Stellen auf eine solide Daten- und Finanzierungsbasis gestellt werden kann.“
Ferner fordert die Länderkammer in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen. Unter anderem geht es dabei um die Möglichkeit einer geschlechtsneutralen Berufsbezeichnung für Personen, die eine Pflegeausbildung durchlaufen. Der Bundesrat spricht sich hierbei für die Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ aus.
Um Pflegebedürftige zu entlasten, bittet der Bundesrat ferner darum, die Ausbildungsumlage aus der allgemeinen Pflege-Vergütung herauszunehmen. „Dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung sind die Kosten der Ausbildung durch einen Steuerzuschuss zu ersetzen“, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme.
Den Vorschlag des Bundesrats zur geschlechtsneutralen Berufsbezeichnung lehnt die Bundesregierung ab. Den Vorschlag, die Ausbildungskostenumlage aus den Eigenmitteln herauszunehmen, nimmt sie zur Kenntnis. Dies sei auch im Koalitionsvertrag vereinbart.
Jedoch sei aber auch die Finanzlage des Bundes und die Schuldenregel des Grundgesetzes zu beachten. Ferner weist die Bundesregierung darauf hin, dass bis zum 31. Mai 2024 unter Leitung des Bundesgesundheitsministeriums Empfehlungen für eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung erarbeitet werden sollen. Dabei solle auch insbesondere die Ausgabenseite der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt werden.
Einige weitere Änderungsvorschläge des Bundesrats an dem umfangreichen Gesetz will die Bundesregierung prüfen, den Großteil der Vorschläge lehnt sie jedoch ab.

Quelle: Mitteilung vom 24.08.2023
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Fax: +49 30 227-36001
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Anhörung zum Gesetzentwurf für ein Pflegestudiumstärkungsgesetz

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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (27. September 2023, Nr. 39/2023)


Anhörung zum Gesetzentwurf für ein Pflegestudiumstärkungsgesetz
Der steinige Weg zum Pflegestudium in Deutschland braucht einen Masterplan Pflegebildung und Pflegewissenschaft


Anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Entwurf des Pflegestudiumstärkungsgesetzes – PflStudStG am Mittwoch (27.09.2023) betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Das geplante Pflegestudiumstärkungsgesetz ist ein Nachbesserungsgesetz. Es sorgt dafür, dass das im Pflegeberufegesetz formulierte grundständige Pflegestudium auch wirklich studiert werden kann.

Trotz Nachbesserungen verpasst der Gesetzentwurf zahlreiche mögliche Chancen. Die Fachkräftesicherung in der Pflege ist der Schlüssel für die Zukunft unseres Pflege- und Gesundheitssystems. Dazu werden durchlässige und bundesweit gültige Pflegebildungsstrukturen benötigt – von der Pflegefachassistenz bis hin zur Professur. Weiterbildungsangebote und Studiengänge an Hochschulen müssen ausgebaut werden. Der Föderalismus ist hier nicht hilfreich. Die gesamte Gesetzgebungskompetenz der Pflegebildung gehört in die Verantwortung des Bundes.

Unabdingbar ist eine Neustrukturierung der Kompetenzen und Befugnisse zur Ausübung heilkundlicher Aufgaben von Gesundheitsfachberufen. Umgesetzt werden muss ein allgemeines Heilberufegesetz, in dem Vorbehaltsaufgaben nach Qualifizierungsgraden differenziert abgebildet werden und die Heilkundeübertragungsrichtlinie des G-BA reformiert wird. Darauf aufbauend muss eine sinnvolle Anpassung des Leistungsrechts in den Blick genommen werden. Das erfordert bund-länderübergreifende Aktivitäten bis hin zu einem Masterplan Pflegebildung und Pflegewissenschaft

Die Kapazitäten bestehender Pflege-Studiengänge müssen erhöht, neue Studiengänge etabliert werden. Anzustreben ist die Ausweitung hochschulischer Lehrkapazitäten. Verstärkt werden müssen die Anstrengungen für die horizontale und vertikale Durchlässigkeit der Qualifizierungswege von Pflegepersonal.

Zudem ist es die hoheitliche Aufgabe des Bundes, bei der Finanzierung der Ausbildung und des Pflegestudiums auf Umlagebeträge zu verzichten und auf die Finanzierung durch Steuermittel umzustellen.“

Weitere Informationen:

Forderungen des Deutschen Pflegerats – Bildung mit besonderem Blick auf das Pflegestudium

1. Dem Mangel an Pflegepersonal muss mit nachhaltigen Reformen zur Stabilisierung des Gesundheitssystems und seiner Strukturen begegnet werden.
2. Benötigt werden durchlässige und bundesweit gültige Pflegebildungsstrukturen. Etabliert werden muss ein Masterplan Pflegebildung und Pflegewissenschaft.
3. Umgesetzt werden muss ein allgemeines Heilberufegesetz, in dem Vorbehaltsaufgaben nach Qualifizierungsgraden differenziert abgebildet werden.
4. Die Standardberufspositionen in der Pflege sind zu modernisieren. Das gesellschaftliche und pflegerische Verständnis von Geschlechtsidentität ist weiterzuentwickeln.
5. Digitale Lerninhalte sowie Lerninhalte und -anlässe für den Erwerb von transkategorialen Kompetenzen und Kompetenzen für berufspolitisches Engagement und nachhaltige Entwicklung, müssen fester Bestandteil der Pflegeausbildung und des Pflegestudiums sein.
6. Die gesamte Gesetzgebungskompetenz der Pflegebildung gehört in die Verantwortung des Bundes.
7. Bereitzustellen ist eine zeitnahe angemessene Finanzierung aller Bildungsmaßnahmen, bei Abkopplung von den finanziellen Eigenanteilen.
8. Die theoretische und praktische Pflegebildung sind attraktiv zu gestalten; die Patient*innensicherheit muss gewährleistet sein. Gesichert werden muss eine qualitativ hochwertige Lernzeit in der Praxis.

Die Stellungnahme des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR) zum Gesetzesentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften finden Sie auf den Seiten des Deutschen Bundestages hier zum Download.

Download der Pressemitteilung

Ansprechpartner*in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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Änderungswünsche für Reform des Pflegestudiums

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Änderungswünsche für Reform des Pflegestudiums
Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Gesundheits- und Bildungsexperten begrüßen die von der Bundesregierung geplante Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, fordern aber Nachbesserungen in einigen Regelungsdetails. Die Zahlung einer Ausbildungsvergütung wird ebenso unterstützt wie die neue Ausrichtung als duales Studium. Kritisch gesehen wird unter anderem die Finanzierung, wie eine Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch ergab. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung und in schriftlichen Stellungnahmen.
Dem Gesetzentwurf (20/8105 > https://dserver.bundestag.de/btd/20/081/2008105.pdf ) zufolge sollen Pflegestudenten künftig eine Ausbildungsvergütung erhalten. Das Pflegestudium soll zudem als duales Studium ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass Studenten neben der hochschulischen Pflegeausbildung auch einen praktischen Ausbildungsanteil absolvieren. Die praktische Ausbildung wird der Vorlage zufolge aus einem Ausgleichsfonds finanziert, in den Bund, Länder, die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Private Krankenversicherung (PKV) und mittelbar die Pflegebedürftigen einzahlen.
Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bleibt die Zahl der Pflegestudenten hinter den Erwartungen zurück. Im Vergleich dazu sei bei der 2020 vollakademisierten Hebammenausbildung ein stetig steigender Trend zu beobachten. Eine Sprecherin der DKG machte in der Anhörung deutlich, dass die Pflege immer komplexer werde und der Bedarf auch an akademisch ausgebildeten Pflegekräfte groß sei.
Auch der GKV-Spitzenverband erklärte, die hochschulische Pflegeausbildung sei angesichts des demografischen Wandels und der Zunahme chronischer Erkrankungen mit komplexen multimorbiden Zuständen ein relevantes Thema für die Versorgung. Die GKV sieht allerdings die Finanzierung kritisch. Die akademische Ausbildung sei eine hoheitliche Aufgabe des Staates, die Finanzierungsverantwortung liege bei den Bundesländern beziehungsweise beim Bund. Eine Kostenverlagerung auf die Kranken- und Pflegeversicherung werde abgelehnt.
Die Gewerkschaft verdi sprach von einer überfälligen Reform. Allerdings müsse überzeugend festgelegt werden, für welche Tätigkeiten die hochschulische in Abgrenzung zur beruflichen Pflegeausbildung qualifiziere. Als zentrales Differenzkriterium sei bislang die „Steuerung und Gestaltung hochkomplexer Pflegeprozesse“ vorgesehen. Eine klare Trennung zwischen einer komplexen und hochkomplexen Pflegesituation sei aber nicht immer möglich und auch nicht sinnvoll, da sich der Zustand des Patienten schnell ändern könne.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) forderte die Abkopplung der Ausbildungskostenumlage von den Eigenanteilen, die überwiegend durch Pflegebedürftige in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen getragen würden. Auch andere Sachverständige äußerten sich in der Anhörung kritisch zu den höheren Eigenanteilen und forderten andere Finanzierungslösungen. Nötig sei dazu ein pflegepolitisches Gesamtkonzept.

Quelle: Mitteilung vom 27.08.2023
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
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Telefon: +49 30 227-35642, Fax: +49 30 227-36001
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DBfK begrüßt Regelungen im PflStudStG zur Heilkundeausübung

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Aufwertung der Pflegeberufe!
DBfK begrüßt Regelungen im PflStudStG zur Heilkundeausübung



Am Donnerstag wurde das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) im Bundestag abschließend beraten. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die Neuregelungen zur Finanzierung des Studiums sowie zur Ausübung von Heilkunde.

Dem Gesetz zufolge sollen Pflegefachpersonen ab 2025 im Studium die erweiterten Kompetenzen erlangen, um eigenständig Heilkunde in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz ausüben zu können.

„Dies ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Pflegeberufe insgesamt, wenn die angekündigten Ausweitungen zügig angegangen werden“, sagt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Es ist auch ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der Versorgungsqualität in Deutschland. Wer sich dem entgegenstellt, wie ver.di das gerade mit ihrer Pressemitteilung getan hat, agiert nicht im Interesse der Berufsgruppe und der Patient:innen in Deutschland.“

Der DBfK fordert seit langem, dass Pflegefachpersonen eigenständig Heilkunde ausüben dürfen. Der nächste Schritt nach diesem Gesetz müsse mit einem bundesweiten Heilberufegesetz folgen, in dem die Ausübung von Heilkunde für alle Pflegefachpersonen geregelt werde. „Wenn Pflegefachpersonen eigenständig arbeiten können, kommt das den Menschen mit Pflegebedarf zugute. Es ist wesentlich effizienter, wenn nicht jeder Schritt zusätzlich abgestimmt und durch eine:n Ärzt:in abgesegnet werden muss. Gleichzeitig wertet es den Beruf auf, wenn die Kompetenzen anerkannt und die dauernde Fremdbestimmung eingeschränkt werden. Die Expert:innen, die bereits eine Fachweiterbildung oder ein Masterstudium in einem der drei Bereiche absolviert haben, müssen aus unserer Sicht ebenfalls die Heilkunde ausüben dürfen“, so Bienstein. „Für die Sicherung unserer Gesundheitsversorgung ist es unumgänglich, dass wir das pflegefachliche Potenzial vollständig nutzen. Die Neuregelung zur Ausübung von Heilkunde ist ein wichtiger Schritt dahin.“

Quelle: Pressemitteilung vom 19.10.2023
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de
www.dbfk.de
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Deutscher Pflegerat kritisiert: ver.di schürt öffentlich bewusst Dissens und entwertet die Profession Pflege

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (19. Oktober 2023, Nr. 44/2023)



Komplexe Tätigkeiten in der Pflege
Deutscher Pflegerat kritisiert: ver.di schürt öffentlich bewusst Dissens und entwertet die Profession Pflege


Die Gewerkschaft ver.di hat ihre Unterstützung für die Pflegeberufe aufgegeben. Anstatt fachlich zu diskutieren wird Dissens unter den Berufen geschürt. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung und Stellungnahme der Gewerkschaft hervor.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), kritisiert: „Mit ihren Äußerungen zu komplexen Pflegetätigkeiten und zum Konkurrenzdenken der Berufe in der Pflege treibt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft einen Keil zwischen die Berufe in der Pflege. Anstelle zu vereinen, werden völlig unnötig Schranken aufgebaut, die es in der Praxis nicht gibt.

ver.di trägt die Empfehlungen der Arbeitsgruppe der Ausbildungsoffensive Pflege zu den Aufgabenprofilen akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen nicht mit. Anstatt jedoch fachlich weiter mit allen Beteiligten zu diskutieren, sucht die Gewerkschaft in der Öffentlichkeit den Dissens auf dem Rücken der Profession. Damit boykottiert sie alle in der Vergangenheit getroffenen Absprachen und Projekte. Diese Profilierung ist der falsche Weg. Sie gefährdet damit zudem die pflegerische Versorgungssicherheit und entwertet die berufliche pflegerische Weiterentwicklung in Deutschland.

Bereits 2012 hat der Wissenschaftsrat eine akademische Qualifizierungsrate von Pflegefachpersonen in Höhe von 10 bis 20 Prozent angemahnt. Neben der Situation, dass nun durch ver.di eine nicht argumentierbare Bildungsverweigerung gegenüber der Pflegeprofession stattfindet, wird auch internationale Anschlussfähigkeit verhindert und die Versorgungssicherheit von Pflegebedürftigen und Patient*innen gefährdet.

Um die Gesundheit unserer Bevölkerung zu gewährleisten, ist es unerlässlich, die neuesten Erkenntnisse in die Arbeit zu integrieren. Dies gilt insbesondere für den Pflegebereich, in dem wissenschaftlich fundiertes Wissen eine zentrale Rolle spielt. Die heutige Pflegepraxis ist nicht mit der von vor 20 Jahren zu vergleichen. Deutschland hinkt bereits jetzt weit hinter den Standards anderer vergleichbarer europäischer Länder zurück. Es ist eben nicht praxisfern, sondern äußerst zeitgemäß, wenn Pflege sich behauptet, ihre eigenen Kompetenzen einsetzt und eine Spezialisierung in Form der akademischen Pflegeausbildung befürwortet. Besonders in einem Beruf, der hauptsächlich von Frauen ausgeübt wird, sollte eine professionelle Weiterentwicklung nicht verwehrt, sondern aktiv gefördert werden.

Es ist genau diese Zusammenarbeit, Kompetenzerweiterung, Selbstbestimmung und Förderung, welche unsere Zukunft in der Pflege sichert und auch die Arbeitsbedingungen verbessert. Die Arbeitsbedingungen wiederum sorgen dafür, dass die Berufe in der Pflege attraktiv sind, sich mehr Menschen für diese entscheiden und somit helfen, den Personalmangel in der Pflege zu lindern.

Die Gewerkschaft ver.di sollte sich diesen Zielen wieder nähern, anstatt bewusst Dissens zu schüren.“

Download Pressemitteilung

Ansprechpartner*in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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Pflegestudiumstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für die Pflegeprofession

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (19. Oktober 2023, Nr. 45/2023)


Pflegestudiumstärkungsgesetz
Deutscher Pflegerat: Pflegestudiumstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für die Pflegeprofession – Ausübung von Heilkunde kommt mit einer ersten Stufe


Zur Verabschiedung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes – PflStudStG im Deutschen Bundestag (19.10.2023) erläutert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Das Pflegestudiumstärkungsgesetz hat das Potenzial, die Pflegeprofession erheblich aufzuwerten. Ab 2025 sollen spezifische und verbindliche erweiterte Kompetenzen für akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen in die hochschulische Pflegeausbildung integriert werden. Dadurch wird es ihnen ermöglicht, eigenständig heilkundliche Tätigkeiten auszuüben.

Konkret geht es um erweiterte Kompetenzen in den Bereichen Diabetische Stoffwechsellage, Chronische Wunden und Demenz. Diese heilkundlichen Tätigkeiten sollen dann auch ohne Modellvorhaben als Regelversorgung abgerechnet werden können.

Der Deutsche Pflegerat hat sich seit Jahrzehnten für diese Entwicklung eingesetzt und begrüßt daher den ersten Schritt, der mit dem jetzigen Gesetz gemacht wird. Positiv ist auch, dass weitere größere Schritte des Gesetzgebers geplant sind, um die heilkundlichen Befugnisse in der Pflege insgesamt zu stärken und perspektivisch auszubauen.

Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Versorgungssicherheit in der Zukunft zu gewährleisten. Der Deutsche Pflegerat fordert jedoch, dass die Grundlagen dafür, dass Pflegefachpersonen generell eigenständig heilkundliche Tätigkeiten ausüben dürfen, zeitnah und umfassend geschaffen werden. Zu regeln ist dies in einem eigenständigen Heilberufegesetz, wie dies auch der Koalitionsvertrag vorsieht. Darüber hinaus sollte verbindlich geregelt werden, dass bereits in der Praxis tätige Pflegefachpersonen mit akademisierten Abschlüssen oder mit anerkannten Fachweiterbildungen (beispielsweise für Demenz und chronische Wunden) diese heilkundlichen Tätigkeiten bereits heute eigenverantwortlich ausüben dürfen.

Irritierend ist, dass bei der im Gesetz vorgesehenen Prüfung der Kompetenzen ärztliche Fachprüferinnen oder Fachprüfer beteiligt sein sollen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass akademisierte Pflegefachpersonen nur dann tätig werden dürfen, wenn sie von ärztlichen Heilkundeberufen dazu befähigt werden. Diese Fremdbestimmung sollte vermieden werden.

Was heute noch dem Gesetz fehlt, ist die Aktualisierung grundlegender pflegerischer Kompetenzen in den Kompetenzkatalogen für die Pflegeausbildung und das duale Studium. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen sowie die Rahmenlehrpläne und Studienordnungen sollten entsprechend den Anforderungen für anerkannte Ausbildungsberufe um Kompetenzen für berufspolitisches Engagement, diversitätssensible Pflege und nachhaltige Entwicklung erweitert werden.

Das Pflegestudiumstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Pflegeprofession. Es ist weiter entscheidend, dass die Eigenständigkeit der Pflegefachpersonen in der Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten generell gewahrt und in einem Heilberufegesetz geregelt wird. Nur so kann die Pflege langfristig gestärkt werden und eine hochwertige Versorgung gewährleistet werden.“

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Ansprechpartner*in:
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Präsidentin des Deutschen Pflegerats

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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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Pflegestudiumstärkungsgesetz – Wichtige Schritte in Richtung Stärkung der Pflege

Beitrag von WernerSchell »

Bundesverband Pflegemanagement


Pflegestudiumstärkungsgesetz – Wichtige Schritte in Richtung Stärkung der Pflege

Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetzes will die Bundesregierung die hochschulische Pflegeausbildung stärken und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege erleichtern. Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung soll im Rahmen eines dualen Studiums vergütet werden.

Das übergeordnete Ziel ist es, das Pflegestudium attraktiver zu machen und damit dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzutreten. Parallel dazu wurden von der Ausbildungsoffensive Pflege der Bundesregierung Empfehlungen zu den Aufgabenprofilen akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen gegeben. Beide Initiativen begrüßt der Bundesverband Pflegemanagement ausdrücklich.

Mit den Maßnahmen wurden aus Sicht des Verbandes die richtigen Schritte einge­leitet, um die hochschulische primäre Pflegeausbildung attraktiver zu gestalten und damit – nach dem Vorbild anderer Länder – auch in Deutschland die pflegewissen­schaftlichen Qualifikationen für eine hochwertigere pflegerischer Versorgung auszu­bauen.

„Wir freuen uns sehr, dass mit dem Gesetz endlich ein Schlussstrich unter das jahrelange Motto „Pflege kann jeder“ gesetzt werden kann und der „Downgrade der Pflege“ ein Ende hat“, so Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesver­bands Pflegemanagement.

Vor allem aber begrüßt der Bundesverband die gesetzlich verankerten erweiterten Kompetenzen für Pflegefachpersonen. Die Kompetenzen betreffen die Pflegeausbil­dung an Hochschulen im Bereich Diabetische Stoffwechsellage, Chronische Wun­den und Demenz. Dies ist ein erster Schritt in die Richtung der Entwicklung eines eigenständigen Heilberufegesetzes für Pflegefachpersonen und damit weg von den jahrelangen gesetzlichen Grauzonen. Die Weichen dafür wurden bereits 2012 im Rahmen eines „Modellvorhabens“ im SGB V gestellt, die Umsetzung erfolgt mit einem Zeitversatz von mehr als zehn Jahren.

Bei allem Positiven teilt der Bundesverband Pflegemanagement die kritische Anmer­kung des Deutschen Pflegerats, dass die Abnahme der Kompetenzen durch ärztli­ches Personal vermieden werden muss. Andernfalls entstehe der Eindruck, dass akademisierte Pflegefachpersonen nur dann tätig werden dürfen, wenn sie von ärzt­lichen Heilkundeberufen dazu befähigt werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.10.2023
Bundesverband Pflegemanagement
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Fax 030 - 44 03 76 96
info@bv-pflegemanagement.de

10 25 Pressemitteilung Pflegestudiumstaerkungsgesetz
2023_10_25 Pressemitteilung_Pflegestudiumstaerkungsgesetz.pdf (117,4 kB) > https://www.bv-pflegemanagement.de/meld ... gesetz.pdf
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