Leiharbeit in der Altenpflege? - So nicht!

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
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WernerSchell
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Leiharbeit in der Altenpflege? - So nicht!

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Leiharbeit in der Altenpflege?
So nicht!



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Bereits 2020 gab es Bemühungen in verschiedenen Bundesländern Leiharbeit in der Pflege zu begrenzen. Während „Zeitarbeit“ meistens keinen guten Ruf hat und mit ihr schlechte Gehälter und befristete Stellen verbunden werden, ist dies bei der Leiharbeit in der Pflege anders. Sie bietet den Beschäftigten individuelle Arbeitsmöglichkeiten bei sogar leicht verbesserter Gehaltssituation im Vergleich zum „Stammpersonal“ der Pflegeunternehmen. Auch wenn es 2020 erst ca. 15.000 der 780.000 Beschäftigten in der Altenpflege waren, so war dies immerhin schon mehr
als eine Verdopplung seit 2014.

Im August 2022 führte die Berliner Krankenhausgesellschaft eine Fachveranstaltung mit Vertreter*innen aus Politik, Praxis und Wissenschaft durch und kam zu dem Ergebnis, welches die Altenpflegebasis bereits seit längerem bemängelt: Unzuverlässigkeit, schlechte Pflege und Unruhe in den Pflegeteams des Stammpersonals sind nur drei der zahlreichen Gründe, die ein sofortiges Handeln seitens Politik, Pflegekassen und Ministerialverwaltung notwendig machen.

Wenn die Beschäftigten in der Altenpflege alle in Leiharbeitsfirmen wechseln würden, weil ihnen dort mindestens der gleiche Lohn bei weniger bis keiner Verantwortung, flexibler Urlaub, individuelle Arbeitszeiten incl. kein Dienst an Wochenenden, Dienstwagen und mehr geboten wird, wer arbeitet dann noch „rund um die Uhr“ 24 Stunden an 365 Tagen, so wie wir es alle kennen, die irgendwann einmal den Pflegeberuf erlernt haben?

Nachdem wir uns vor mehr als 30 Jahren gegen das „Satt, Sauber und Still“ in der Altenpflege aufgelehnt haben, finanzielle, wissenschaftliche und pflegefachliche Strukturen geschaffen wurden, die bei geplanten Prozessen individuelle Ergebnisse bei den Patient*innen und Bewohner*innen gebracht haben, bewegen wir uns mit dem Ausbau und der politischen Akzeptanz der Leiharbeit wieder mit Höchstgeschwindigkeit auf „Satt, sauber und Still“ zu.

Begreifen das Politik und Pflegekassen nicht? Selbst die Gewerkschaften loben plötzlich die Arbeitnehmer*innenfreundlichkeit der Arbeitsstrukturen bei den Leiharbeitsfirmen. Wer interessiert sich noch für die individuellen Bedürfnisse der alten Menschen?

Tariflohn, Betriebliches Gesundheitsmanagement, der Arbeitsschutz, das Bundesurlaubsgesetz sind doch nicht nur Verpflichtungen für Altenhilfeträger, ohne dass Leiharbeitsfirmen, die sich in dem Tätigkeitsfeld engagieren sie ebenfalls zu 100 % einhalten müssen. Die Einhaltung gesetzlicher Regelungen, die Einhaltung pflegefachlicher Anforderungen wie z. B. die Expertenstandards, die Steuerung der Pflege und Betreuung, welche, voraussetzt, dass man die zu Betreuenden auch kennt, dürfen doch nicht hinter der rein quantitativen Vorhaltung von Personal
zurückbleiben.

Welchen Anreiz haben Menschen in der Altenpflege noch in „ihren“ Unternehmen zu bleiben? Die bundesdeutsche „Ich-AG“ ist in der Altenpflege angekommen! Das, was uns jahrzehntelang motiviert hat: mit Kolleg*innen im Team qualifizierte Pflege zu leisten und dabei nicht aufzuhören, die Trägerstrukturen und Arbeitsstrukturen zu verbessern bzw. gesetzliche Verbesserungen zu fordern, droht von profitorientierten
Leiharbeitsfirmen konterkariert zu werden.

Hat sich die „Freie Marktwirtschaft“ bei den Trägerstrukturen schon längst als falscher Weg erwiesen, ohne dass Politik und Pflegekassen der „Sozialen Marktwirtschaft“ schon die Zukunft eingeräumt haben, droht das Gleiche in der Arbeitsmarktpolitik. Das Ganze bei nachgewiesener schlechterer Arbeitsqualität, die sich nach Untersuchungen je nach Anzahl der Leiharbeitenden halbieren soll.

Die Eindämmung von Leiharbeit ist überfällig! Unterstützen Sie die Initiative „Leiharbeit in der Altenpflege? - So nicht! - und machen Sie sie gerne zu Ihrer Initiative in Ihrer Region und Ihrem Bundesland.

Gemeinsam für eine Verbesserung der Personalsituation in den Altenpflegeunternehmen!

Quelle: Pressemitteilung vom 28.11.2022
Geschäftsführung:
Helmut Wallrafen
Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH
August-Monforts-Str. 12/16
41065 Mönchengladbach
Tel. 02161-6866 4100
Fax 02161-6866 4119
h.wallrafen@sozial-holding.de
https://www.sozial-holding.de/
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Ursachen und Auswirkungen der Leiharbeit in der Pflege entgegenwirken – ...

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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (21. Dezember 2022, Nr. 53/2022)


Positionspapier des Deutschen Pflegerats
Ursachen und Auswirkungen der Leiharbeit in der Pflege entgegenwirken – Verbesserung der Arbeitsbedingungen als Schlüsselfaktor


Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) geht in einem aktuellen Positionspapier auf das Thema „Leiharbeit in der Pflege ein“. In 11 Forderungen an die Politik, die Kostenträger und die Träger von Kliniken und Pflegeeinrichtungen geht es darum, Leiharbeit in der Pflege überflüssig zu machen. Hierzu Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats:

„Der enorme Anstieg der Leiharbeit ist ein Symptom für die Krise in der Pflege. Sie hat ihren Ursprung in den unzureichenden Arbeitsbedingungen und im Personalmangel, die eine Kompensation bei einem Ausfall des Stammpersonals nicht erlauben. Weiter führen Zeitmangel, das Fehlen einer verlässlichen Dienstplanung und unattraktive Arbeitszeiten, die sowohl die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch die Work-Life-Balance enorm erschweren, zu einem Anstieg der Zeitarbeit. Weitere Gründe sind das Gehalt und zum Teil auch fehlende Führungskompetenzen.

Leiharbeitnehmer*innen in der Pflege sind nicht das Problem, sondern das Ergebnis der schlechten Arbeitsbedingungen. Ziel muss es daher sein, gute Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen zu schaffen, auch durch gut ausgebildete Führungspersonen, um damit die Leiharbeit überflüssig zu machen.“

Der Deutscher Pflegerat fordert die Politik, die Kostenträger und die Arbeitgeber zur Umsetzung folgender Maßnahmen auf:

1. Eine refinanzierte Personalausstattung, die anhand eines Pflegepersonalbemessungsinstruments vom Pflegebedarf der Patient*innen bzw. Bewohner*innen abgeleitet wird
2. Verbesserung der Rahmenbedingungen, z. B. Umsetzung von Ausfallkonzepten
3. Vorhaltung von Springerpools im Umfang der Ausfallzeiten
4. Stärkung der Führungskompetenz, u. a. durch Ausbau der Personalbindung und -entwicklung durch akademisch ausgebildete Leitungspersonen
5. Eine angemessene Vergütung der Pflegefachpersonen, Hebammen und Leitungspersonen, die der beruflichen Verantwortung gerecht wird
6. Arbeitsentlastung durch den Ausbau der Digitalisierung, insbesondere im Bereich des Einsatzes von elektronischen Dokumentationen bei Patient*innen und Bewohner*innen
7. Entlastung der Pflege/ Pflegefachpersonen und Hebammen von pflegefremden Tätigkeiten durch refinanzierte Servicekonzepte und deren Umsetzung
8. Transparenz bzgl. der Qualifikation von Leiharbeitnehmer*innen
9. Transparenz über den Einsatz von Leiharbeitnehmer*innen gegenüber den zu pflegenden Personen und ihren Angehörigen
10. Offenlegung und Begrenzung der Gewinnmargen der Leiharbeitsfirmen
11. Verpflichtende Ausfallzahlung der Leiharbeitsfirma an den Entleihenden bei Nichteinhaltung des vertraglich festgelegten Leihumfangs nach Qualifikation, Umfang und Einsatzzeiten der Leiharbeitnehmer*innen

Die Folgen der Leiharbeit sind gravierend. Die zu pflegenden Menschen benötigen eine Versorgung durch professionell Pflegende, die ihnen vertraut sind und die ihre Situation, Bedürfnisse und Bedarfe kennen. Das kann Leiharbeit nicht sicherstellen. Die Sicherheit der Versorgung ist bei Einsatz von Leiharbeitnehmer*innen gefährdet. Sie können die Qualitätsanforderungen nicht im gleichen Umfang wie die Stammbelegschaft gewährleisten.

Leiharbeitnehmer*innen stopfen in der pflegerischen Versorgung Löcher. Das hilft nur kurzfristig. Sie bleiben meist ein Fremdkörper. Ihre fachliche und soziale Kompetenz kann nur schwer eingeschätzt werden. Betriebsspezifische Arbeitsabläufe sind ihnen in der Regel nicht bekannt. Sie müssen zeitintensiv eingearbeitet werden. Ungünstige Dienstzeiten müssen dennoch meist von der Stammbelegschaft anstatt von den Leiharbeitnehmer*innen übernommen werden. Zudem verdienen die Leiharbeitnehmer*innen häufig besser.

Das benachteiligt die festangestellten Mitarbeitenden, sorgt für deren steigende Belastung und führt zu weiterer Unzufriedenheit, zu Konflikten und zur Entsolidarisierung innerhalb der beruflich Pflegenden. Treffen Leiharbeitnehmer*innen zudem auf Einrichtungen mit hoher Fluktuation, verstärken sich die Effekte. Der Aufwand wie auch die Kosten für die Kliniken und Pflegeeinrichtungen bei Einsatz von Leiharbeitnehmer*innen sind enorm hoch. Ihr Einsatz liefert keine nachhaltige Lösung für das Personaldilemma in der Pflege.

Das Positionspapier des Deutschen Pflegerats e.V. „Ursachen und Auswirkungen der Leiharbeit in der Pflege entgegenwirken“ liegt der Anlage bei und steht auf der Homepage des Deutschen Pflegerats zum Download zur Verfügung.

Hinweis:
Von der Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung abzugrenzen ist die unbefristete Arbeitnehmerüberlassung, bei der Organisationen Mitarbeiter*innen über Gestellungsverträge langfristig an Unternehmen „ausleihen“. Daher treffen die o. g. Ausführungen nicht auf die Gestellung, wie sie beispielsweise von den Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz praktiziert wird, zu.

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Leiharbeit als einzige Alternative in der Pflege?

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Institut Arbeit und Technik
der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen – Bocholt – Recklinghausen
Pressemitteilung vom 10. August 2023



Leiharbeit als einzige Alternative in der Pflege?

Mit einer Sonderauswertung der Studie „Ich pflege wieder, wenn…“ setzt das IAT Impulse für Strategien zur Fachkräftesicherung in Nordrhein-Westfalen


Die Fachkräftesicherung in der Pflege ist die zentrale Herausforderung für Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste. Aktuelle Sekundärdatenanalysen des Instituts Arbeit und Technik (IAT/Westfälische Hochschule Gelsenkirchen) legen den Fokus auf die Entwicklung von Leiharbeit in der Pflege in Nordrhein-Westfalen (NRW) und auf Präferenzordnungen beruflich Pflegender in Teilzeitbeschäftigung zur Erschließung von Erwerbspersonenpotenzialen.

In NRW waren im Jahr 2021 über die verschiedenen Settings insgesamt 10.303 Leiharbeitnehmer:innen mit Pflegeberuf beschäftigt. Zwischen 2017 und 2021 ist die absolute Zahl der Leiharbeitnehmer:innen mit Pflegeberuf in NRW und auf Bundesebene gestiegen. Der Anteil der Leiharbeitnehmer:innen an allen Beschäftigten mit Pflegeberuf ist jedoch bundesweit zurückgegangen und in NRW leicht gestiegen. Der Anstieg der Leiharbeit konzentrierte sich dabei insbesondere in den ambulanten Diensten bei den Leiharbeitnehmer:innen mit Teilzeitbeschäftigung. Doch statt einer Debatte, die den Fokus primär auf die Regulierung von Leiharbeit richtet, ist es zielführender, ungenutzte betriebliche Spielräume für eine Erhöhung des Erwerbspersonenpotenzials zu thematisieren.

In der Sonderauswertung der Studie „Ich pflege wieder, wenn…“ für NRW wurde untersucht, wie ausgeprägt die Bereitschaft von Pflegenden in Teilzeitarbeit (n=785) für eine Aufstockung von Arbeitsstunden ist, welche Arbeitsbedingungen hierfür vorliegen müssten und welches Erwerbspersonenpotenzial sich hieraus berechnen lässt. „Ca. 39,04 % (konservatives Modell) bis 78,09 % (optimistisches Modell der befragten Teilzeitpflegekräfte der Kranken- und Langzeitpflege in NRW würden ihre Arbeitszeit bei den für sie richtigen Arbeitsbedingungen im Median um 10 Wochenstunden ausweiten.“, so Julia Lenzen, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsschwerpunkt Arbeit und Wandel. Wird die Bereitschaft zur Stundenerhöhung sowie der gewünschte Stundenumfang der befragten Teilzeitpflegekräfte auf die Pflegekräfte der Langzeit- und Krankenpflege in NRW übertragen, so lässt sich das Pflegekräftepotenzial für NRW auf 20.517 bis 41.039 Vollzeitäquivalente schätzen.

Für die Aktivierung dieser Bereitschaft zur Aufstockung von Arbeitsstunden und zur Verhinderung der Abwanderung in die Leiharbeit kommt es jedoch darauf an, dass die Arbeitsbedingungen den Präferenzen der Beschäftigten entsprechen: Die Förderung einer fairen und interessenausgleichenden Teamkultur, laufbahnorientierte Führungs- und Weiterbildungskonzepte ebenso wie eine verlässliche Arbeitszeitgestaltung haben bei den Beschäftigten eine hohe Präferenz. „Präferenzordnungen werden durch Teamkulturen und Arbeitsbedingungen beeinflusst und können sich im berufsbiographischen Verlauf verändern. Angesichts des Generationenwandels in der Pflege ist es für Einrichtungen, Führungskräfte und betriebliche Interessenvertretungen wichtig, sich intensiver mit den Präferenzrelationen der Beschäftigten zu befassen “, so wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsschwerpunkt Arbeit und Wandel. So wird deutlich, dass Krankenhäuser, Pflegeheime und –dienste mit betrieblichen Maßnahmen entscheidend zur Attraktivität des beruflichen Umfelds beitragen können. Dazu gehört auch, pflegefachliche Spezialisierung und Verantwortungsübernahme als Maßnahme zur Fachkräftesicherung zu fördern.

Ihre Ansprechpartnerinnen am IAT:
Julia Lenzen, lenzen@iat.eu; Denise Becka, becka@iat.eu; Michaela Evans, evans@iat.eu

Quelle: Mitteilung vom 010.08.2023
Claudia Braczko
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut Arbeit und Technik
Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der
Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Telefon: 0209/1707-176
E-Mail: braczko@iat.eu
Web: www.iat.eu
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Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (01. Februar 2024, Nr. 05/2024)



Entschließung des Bundesrates zur „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“
Deutscher Pflegerat: „Bessere Arbeitsbedingungen als erstes. Wenn Leiharbeit, dann mit klaren Regeln“



Am 2. Februar 2024 entscheidet der Bundesrat über eine Initiative aus Bayern zur Leiharbeit in der Pflege. Abgestimmt wird über die Empfehlungen der Fachausschüsse des Rats zur „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“.

Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Leiharbeit in der Pflege darf nicht zur Regel werden und auch nicht zu einem Konflikt zwischen fest angestelltem Personal und Leiharbeitnehmenden führen. Das Wichtigste ist, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen, insbesondere durch ausreichend Personal und belastbare Ausfallkonzepte. Denn Leiharbeit ist auch Ausdruck der schwierigen Arbeitsbedingungen der beruflich Pflegenden. Die Arbeitsbedingungen müssen vorrangig deutlich verbessert werden.

Der Einsatz von Springerpools ist nur dann sinnvoll, wenn genügend festes Pflegepersonal vorhanden ist. Angesichts der prekären Personalsituation in der Pflege ist es unwahrscheinlich, dass dies für die meisten Unternehmen eine nachhaltige Lösung ist.

Eigentlich sollte Leiharbeit in der Pflege verboten werden, wenn sich die Leiharbeitsunternehmen auf Kosten der Solidargemeinschaft bereichern. In Notfällen kann der Einsatz von Leiharbeit jedoch helfen, solange klare Regeln gelten.

Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit liegt bei den Kranken- und Pflegekassen. Daher müssen sie die anfallenden Kosten für den Einsatz von im Bedarf notwendiger Leiharbeit zu 100 Prozent übernehmen. Für die Leiharbeitsunternehmen muss es eine Kostenbegrenzung geben. Sie sollten außerdem an den Ausbildungskosten beteiligt werden und es müssen Fragen zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Mindestqualifikationen, gleichwertiger Bezahlung, Haftung und Vertragsverletzungen geklärt werden.

Die Vorschläge des Bundesrates, einen Preis- und Vergütungsdeckel einzuführen und einen externen Personalschlüssel für Springer- und Ausfallkonzepte zu vereinbaren, der über die Kranken- und Pflegekassen finanziert wird, sind genauso richtig wie das Ziel, gleichwertige Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu schaffen, um Anreize für Leiharbeit einzudämmen.

Bei fehlender Wirksamkeit einzelner Maßnahmen müssen sie schnell anpassbar sein. Hierzu bedarf es einer Öffnungsklausel mit den Kranken- und Pflegekassen, diesen Weg auch zu gehen und die Finanzierung der Kosten vollständig sicherzustellen.“

Hinweis:
Von der Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung abzugrenzen ist die unbefristete Arbeitnehmerüberlassung, bei der Organisationen Mitarbeiter*innen über Gestellungsverträge langfristig an Unternehmen „ausleihen“. Daher treffen die o. g. Ausführungen nicht auf die Gestellung, wie sie beispielsweise von den Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz praktiziert wird, zu.

Download Pressemitteilung
Download Eckpunktepapier des Deutschen Pflegerats: „Ursachen und Auswirkungen der Leiharbeit in der Pflege entgegenwirken“ (28.04.2023)

Ansprechpartner*in:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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