Was tun, wenn die Pflege teurer wird?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3704
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Was tun, wenn die Pflege teurer wird?

Beitrag von WernerSchell »

Bild


Was tun, wenn die Pflege teurer wird?

Bei Pflegebedürftigen steigt der Eigenanteil an den Kosten jetzt stark an. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was erlaubt ist und wie man die Erhöhung prüfen kann.

Bild

Derzeit gehen bei der Verbraucherzentrale NRW vermehrt Fragen zur Kostenerhöhung in Pflegeheimen und in der ambulanten Pflege ein. Denn auch Heime und Pflegedienste sind von den allgemeinen Preissteigerungen betroffen und geben die Kosten weiter. Zudem wurden zum 01.09.2022 höhere Mindest- und Tariflöhne für die Pflegekräfte festgelegt, was die Beiträge weiter ansteigen lässt. Das stellt viele Pflegebedürftige vor große Probleme. Verbraucherbeschwerden zeigen Kostensteigerungen zwischen 300 und 600 Euro monatlich. „Viele fragen uns, ob das erlaubt ist”, sagt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Die Anbieter müssen bestimmte Regeln einhalten. Das kann man in unserer Pflegerechtsberatung überprüfen lassen. Wer die Erhöhung nicht bezahlen kann, sollte staatliche Hilfe beantragen.”

• Pflegeheime müssen Erhöhung rechtzeitig ankündigen
Nach dem Wohn- und Betreuungsgesetz müssen die Anbieter den Bewohner:innen schriftlich mitteilen, dass sie die Kosten erhöhen wollen. Das müssen sie vier Wochen vor dem Zeitpunkt tun, an dem sie die Beträge erhöhen wollen. Sollen die Kosten also ab 01.09.2022 erhöht werden, muss die Ankündigung am 03.08.2022 bei den Betroffenen angekommen sein. Allerdings werden die angekündigten Kosten vorab von den Trägern der Sozialhilfe und den Pflegekassen geprüft, mit dem Anbieter verhandelt und erst dann genehmigt. Dies kann einige Zeit dauern. Wenn die Erhöhungen genehmigt werden, müssen Bewohner:innen in diesem Beispiel rückwirkend ab dem 01.09.2022 zahlen. Sollte es kein solches Entgelterhöhungsschreiben geben oder die Vier-Wochen Frist nicht eingehalten sein, ist die Entgelterhöhung unwirksam oder wird später wirksam.

• Die Erhöhung muss begründet werden
Das Gesetz regelt nicht nur die Fristen, sondern macht auch einige Vorschriften zum Inhalt des Erhöhungsschreibens. So muss die Einrichtung die Entgelterhöhung begründen. Hierbei muss sie alle Positionen benennen, für die sie eine Entgelterhöhung plant. Damit Verbraucher:innen den Anstieg nachvollziehen können, müssen die alten und neuen Preise gegenübergestellt und die Verteilung auf die Bewohner:innen dargestellt werden. Zur Prüfung der Angaben haben Betroffene das Recht, die Kalkulationsunterlagen einzufordern. Unterstützung bietet auch der Heimbeirat, der ebenfalls ein Recht zur Prüfung hat.

• Sonderkündigungsrecht für Heimbewohner:innen
Will der Heimbetreiber den Eigenanteil der Pflegebedürftigen erhöhen, müssen die Betroffenen der Erhöhung ausdrücklich zustimmen. Sie haben das Recht zu widersprechen, wenn etwas unklar ist. Stimmen sie nicht zu, sondern widersprechen, muss der Anbieter die Zustimmung einklagen. Kündigen darf er aber nicht. Werden diese Regeln nicht eingehalten, ist die Entgelterhöhung unwirksam und der erhöhte Betrag muss nicht gezahlt werden. Sollten Pflegebedürftige der Entgelterhöhung nicht zustimmen, sondern das Heim wechseln wollen, haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gibt den Bewohner:innen das Recht, zu kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Allerdings gilt es nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Pflegeheim die Kosten erhöht hat. In dem obigen Fall also bis zum 01.09.2022. Man kann dann kurzfristig in ein anderes Pflegeheim ziehen. Aber Vorsicht: Vor der Kündigung sollte ein anderer Platz gefunden sein.

• Auch Pflegedienste müssen Erhöhungen ankündigen
Auch bei der Pflege zuhause werden derzeit die Preise erhöht. Die Kostensteigerung ist besonders eine Folge der Energiepreise, die etwa die Fahrten zu den Pflegebedürftigen verteuern. Auch hier muss die Entgelterhöhung schriftlich angekündigt werden. Darüber wird zunächst mit Pflegekassen und Sozialhilfeträgern verhandelt; erst dann werden Erhöhungen wirksam. Eine enge gesetzliche Regelung wie im Pflegeheim gibt es hier nicht. So fehlt zum Beispiel das Recht, die Kalkulationsunterlagen einzusehen.

• Wenn das Geld nicht reicht: Hilfe vom Sozialamt
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Hilfe beim Sozialamt beantragt werden. Diese Voraussetzungen sind in der ambulanten Pflege anders als in der stationären Pflege. Liegen diese vor, prüft das Sozialamt anhand von Einkommen und Vermögen, ob ein Bedarf besteht. Die genaue Berechnung ist kompliziert. Im stationären Bereich können Verbraucher:innen in NRW auch Pflegewohngeld beantragen. Durch dieses Pflegewohngeld wird ein Teil der stationären Kosten, nämlich die Investitionskosten, vom Staat übernommen. Allerdings wird hier zunächst ebenfalls der Bedarf geprüft.

Weiterführende Infos und Links:
• Mehr zur Pflegerechtsberatung unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/1454
• Wann Pflegeheime die Preise erhöhen dürfen: www.verbraucherzentrale.nrw/node/10798
• Wann sich das Sozialamt an Pflegekosten beteiligt: www.verbraucherzentrale.nrw/node/55159

Für weitere Informationen
Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbraucherzentrale.nrw

Quelle: Pressemitteilung vom 06.09.2022
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216

20220906_Tipp Pflegeheime Entgelterhöhung-red.pdf >>> https://cache.pressmailing.net/content/ ... 20906_Tipp Pflege~elterh%C3%B6hung-red.pdf
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3704
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Situation in Neusser Einrichtungen - Wird Pflege bald unbezahlbar?

Beitrag von WernerSchell »

Rheinische Post / NGZ - Bericht vom 21.07.2023:

Situation in Neusser Einrichtungen - Wird Pflege bald unbezahlbar?

Neuss · Für Bewohner in Pflegeheimen steigen die Eigenanteile der Kosten ihrer Unterbringung und Versorgung immer weiter an. Auch in Neusser Einrichtungen schrillen deshalb die Alarmglocken.
… (weiter lesen unter) .. > https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-94077313


Bild

Anmerkung: Ich wurde in Vorbereitung des Artikels befragt. Dabei habe ich auf vielfältige Probleme im Pflegesystem aufmerksam gemacht. Die immens steigenden Kosten sind ja nur eine "Baustelle" von vielen. Zu all dem wird es in den nächsten Tagen von hier ein umfängliches Statement (Klartext) geben.
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3704
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Wenn Senioren sich das Heim nicht mehr leisten können

Beitrag von WernerSchell »

Wenn Senioren sich das Heim nicht mehr leisten können. - Immer mehr Pflegebedürftige in NRW können sich nach WDR-Recherchen ihre Heimkosten nicht mehr leisten und müssen staatliche Hilfen beantragen. Gesundheitsminister Laumann fordert jetzt eine Pflegevollversicherung. …. > Beitrag mit Video ( 06,40 Min.) bis 13.08.2028 verfügbar … > https://www1.wdr.de/nachrichten/landesp ... n-100.html bzw. https://www1.wdr.de/nachrichten/landesp ... g-100.html

Quelle: viewtopic.php?f=5&t=23&p=9831#p9831


Bild
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3704
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Regierung soll Anstieg der Eigenanteile bei Pflege begrenzen

Beitrag von WernerSchell »

Regierung soll Anstieg der Eigenanteile bei Pflege begrenzen

(24.08.23) Die Bundesregierung muss den Anstieg der Eigenanteile von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege rasch deutlich begrenzen. Das forderte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, am Donnerstag (24. August) angesichts einer aktuellen Umfrage zu Pflegekosten und Eigenanteilen. Allerdings lasse die Ampel-Koalition derzeit "keinen entsprechenden Reformwillen erkennen", kritisierte Reimann.

Das vollständige Statement:
https://www.aok-bv.de/positionen/statem ... 26552.html

----
Quelle:; Pressemitteilung vom 24.08.2023
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok-bv.de
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3704
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Steigende Kosten im Pflegeheim: Diese Hilfen gibt es in NRW

Beitrag von WernerSchell »

Verbraucherzentrale NRW


Steigende Kosten im Pflegeheim: Diese Hilfen gibt es in NRW
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie man staatliche Unterstützung für die teure stationäre Pflege erhält


Ein Platz im Pflegeheim wird immer teurer. In NRW sind die Kosten in den letzten Monaten auf durchschnittlich 2.858 Euro im Monat gestiegen. Diese hohen Summen können immer mehr Menschen nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen stemmen und müssen daher Hilfen vom Staat in Anspruch nehmen. In NRW gibt es verschiedene Leistungen, die beantragt werden können. Hierzu gehören das „Wohngeld”, das „Pflegewohngeld” und die „Hilfe zur Pflege”. Das Sozialamt prüft jeweils, ob die Voraussetzungen gegeben sind. „Das ist kompliziert”, sagt Pflegerechtsexpertin Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW und erklärt, welche der staatlichen Hilfen wann die richtige ist. Dazu ist auch eine neue Broschüre erhältlich.

• Wohngeld:
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Mietkosten. Auch Heimbewohner:innen haben hierauf unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch. Wohngeld gibt es, wenn die Mietkosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen gedeckt werden können. Die Berechnung des Einkommens erfolgt individuell. Als Vermögen gelten Ersparnisse, Grundbesitz oder andere Werte. Das Schonvermögen liegt in der Regel bei 60.000 Euro, bei Partnern sind es 90.000 Euro. Das bedeutet, dass ein Vermögen bis zu dieser Summe bei der Berechnung außen vor bleibt und geschützt ist. In dem Antrag müssen daher die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mitgeteilt werden. Außerdem dürfen Wohngeldbezieher keine anderen Sozialleistungen wie Hilfe zur Pflege beziehen. Wie hoch das Wohngeld letztlich ausfällt, richtet sich nach den Mietkosten. Diese ergeben sich aus dem Mietniveau der Region, in der sich das Heim befindet.

• Pflegewohngeld:
In NRW gibt es das sogenannte Pflegewohngeld. Darüber kann ein Teil der Kosten im Pflegeheim, nämlich die Investitionskosten, ganz oder teilweise finanziert werden. Pflegewohngeld können Bewohner:innen eines Pflegeheims ab dem Pflegegrad 2 erhalten, wenn sie einen finanziellen Bedarf haben. Bei der Berechnung des Bedarfs prüft das Sozialamt, ob das eigene Einkommen ausreicht, um die Kosten im Pflegeheim zu decken. Auch das Vermögen wird bei der Berechnung herangezogen. Der Schonbetrag liegt hier bei 10.000 Euro, bei Partnern sind es 15.000 Euro. Unter bestimmten Umständen ist weiteres Vermögen geschützt. Dies kann auch eine Immobilie sein, wenn diese angemessen ist und weiterhin vom Partner bewohnt wird. Pflegewohngeld setzt voraus, dass eine Lücke nur in Höhe der Investitionskosten besteht. Die eigenen finanziellen Mittel müssen also ausreichen, um die anderen Kosten selbst zu bezahlen.

• Hilfe zur Pflege:
Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, um die restlichen Kosten im Pflegeheim zu finanzieren, kann ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege bestehen. Das Sozialamt prüft auch hier zunächst, ob ein Bedarf besteht. Voraussetzung ist, dass Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken. Für die Heimkosten muss bis auf wenige Ausnahmen das gesamte Einkommen und Vermögen genutzt werden. Außen vor bleibt ein Schonbetrag in Höhe von 10.000 Euro, bei zwei Personen in Höhe von 20.000 Euro. Außerdem wird unter bestimmten Voraussetzungen weiteres Schonvermögen berücksichtigt. Dies kann im Einzelfall auch eine Immobilie sein.

• Antragstellung:
Alle drei staatlichen Hilfen sollten frühzeitig beantragt werden. Denn die Leistungen werden immer nur ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt – also in keinem Falle rückwirkend. Alle drei staatlichen Hilfen sind beim Sozialamt zu beantragen. Entsprechende Formulare zur Antragstellung gibt es dort auch online. Wer unsicher ist, kann die Pflegeeinrichtung, das Sozialamt, Pflegeberatungsstellen oder Pflegestützpunkte um Unterstützung bitten. Bei konkreten Fragen rund um Einkommen und Vermögen – wie zum Beispiel zur Berechnung des Einkommens, Rückforderung von Schenkungen oder zum Schonvermögen – ist es ratsam, einen Fachanwalt für Familienrecht oder Sozialrecht zu kontaktieren.

Weiterführende Infos und Links:
• Mehr zu Pflegeheimkosten und staatlichen Hilfen in NRW unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/87046
• Die 14-seitige Broschüre „Kosten im Pflegeheim“ ist kostenfrei in unseren Beratungsstellen vor Ort erhältlich.

Für weitere Informationen
Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 91380-1101
presse@verbraucherzentrale.nrw
--
Quelle: Pressemitteilung vom 29.08.2023
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/91380-1101

© VZ NRW/adpic
20230829_Tipp Kosten im Pflegeheim_adpic.jpg > https://cache.pressmailing.net/content/ ... 30829_Tipp Kosten~flegeheim_adpic.jpg
20230829_Tipp Kosten im Pflegeheim.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... 30829_Tipp Kosten im Pflegeheim.pdf
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3704
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Anstieg der Eigenanteile für Pflegebedürftige in Pflegeheimen durch gestiegene Zuschüsse abgebremst

Beitrag von WernerSchell »

Stationäre Pflege
Anstieg der Eigenanteile für Pflegebedürftige in Pflegeheimen durch gestiegene Zuschüsse abgebremst


(Berlin, 11. Januar 2024) Die Eigenanteile für Pflegebedürftige in der stationären Pflege sind im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen, das zeigt eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), die die bundesweit durchschnittliche monatliche Eigenbeteiligung vom 1.1.2024 mit der vom 1.1.2023 vergleicht. Die Steigerung fällt jedoch geringer aus als im Vorjahreszeitraum, weil die seit 2022 von den Pflegekassen gezahlten Zuschüsse auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) ab dem 1.1.2024 erhöht wurden. Sie betragen nun im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim 15 Prozent (vorher 5 Prozent), im zweiten Jahr 30 Prozent (vorher 25 Prozent), im dritten Jahr 50 Prozent (vorher 45 Prozent) und im vierten Jahr 75 Prozent (vorher 70 Prozent). Der EEE ist im Vergleich zum Vorjahr zwar um 238 Euro auf 1.377 Euro angestiegen (1.1.2023: 1.139 Euro), wird durch die Erhöhung der Zuschüsse aber erheblich abgefedert. Neben dem EEE müssen die Pflegebedürftigen für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung aufkommen, die durchschnittlich um 64 Euro monatlich auf 921 Euro angestiegen sind (1.1.2023: 857 Euro) und für die Investitionskosten, die sich für Pflegebedürftige um 13 Euro auf 485 Euro monatlich erhöht haben (1.1.2023: 472 Euro).

Monatliche Eigenbeteiligung: 2.576 Euro im ersten Aufenthaltsjahr
Somit beläuft sich die gesamte finanzielle Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige im Pflegeheim am 1.1.2024 im ersten Aufenthaltsjahr auf 2.576 Euro monatlich im Bundesdurchschnitt. Das sind 165 Euro mehr als im Vorjahr (1.1.2023: 2.411 Euro). Im zweiten Aufenthaltsjahr zahlen Pflegebedürftige aktuell durchschnittlich 2.370 Euro im Monat, also 187 Euro mehr als ein Jahr zuvor (1.1.2023: 2.183 Euro).
Im dritten Aufenthaltsjahr müssen Pflegebedürftige am 1.1.2024 durchschnittlich 2.095 Euro aus eigener Tasche bestreiten – ein Plus von 140 Euro (1.1.2023: 1.955 Euro). Ab dem vierten Aufenthaltsjahr schlägt der Pflegeheimplatz im Bundesdurchschnitt mit 1.750 Euro Eigenbeteiligung im Monat zu Buche. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 79 Euro mehr (1.1.2023: 1.671 Euro).

Investitionskostenübernahme würde Pflegebedürftige um 485 Euro monatlich entlasten
„Die Heimplätze sind für die Pflegebedürftigen erneut teurer geworden. Die Erhöhung spiegelt die gestiegenen Personal- und Sachkosten wider. Die höheren Zuschüsse der Pflegekassen, wir rechnen hier mit einer Gesamtsumme von etwa fünfeinhalb Milliarden Euro für 2024, kompensieren den Anstieg aber nur zum Teil“, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. „Würden die Bundesländer ihr politisches Commitment halten und die Investitionskosten übernehmen, würden die Pflegebedürftigen um aktuell 485 Euro monatlich entlastet.“

Die vollständige Datenauswertung finden Sie hier.

In unseren FAQ rund um die Eigenbeteiligung in der stationären Pflege finden Sie Erläuterungen zur Aufschlüsselung der Kosten und weitere Hintergrundinformationen. Die Höhe der Eigenbeteiligung jedes einzelnen Pflegeheims finden Sie im vdek-Pflegelotsen, unserer Suchmaschine für das passende Pflegeheim.

Aktuelle Fotos der vdek-Vorstandsvorsitzenden für die Berichterstattung finden Sie in unserem Bildarchiv.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK), X: @TK_Presse
- BARMER, X: @BARMER_Presse
- DAK-Gesundheit, X: @DAKGesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse, X: @KKH_Politik
- hkk – Handelskrankenkasse, X: @hkk_Presse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse, X: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

Hauptsitz des Verbandes mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Bundeshauptstadt Berlin. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen in den Landeshauptstädten mit über 400 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.01.2024
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
www.vdek.com
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3704
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Finanzielle Belastung von Pflegeheim-Bewohnenden erreicht neuen Spitzenwert

Beitrag von WernerSchell »

Bild


Finanzielle Belastung von Pflegeheim-Bewohnenden erreicht neuen Spitzenwert

Die durchschnittliche finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen, die im Pflegeheim leben, ist im vergangenen Jahr laut einer aktuellen Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) erneut gestiegen. Im Vergleich zum Jahr 2022 gab es bei den pflegebedingten Zuzahlungen einen Anstieg von 19,2 Prozent. Trotz der Einführung von Zuschlägen zur Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen liegt die durchschnittliche Gesamtbelastung der Bewohnerinnen und Bewohner infolge der steigenden Preise inzwischen wieder auf dem Niveau des Jahres 2021, also vor der Einführung der Zuschläge durch die Politik.

Die aktuelle Analyse zeigt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner Ende des Jahres 2023 von der Pflegeversicherung durchschnittlich 569 Euro pro Monat für ihre pflegebedingten Eigenanteile in Form der nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge erstattet bekamen. Durchschnittlich 874 Euro mussten sie selbst für die Pflege zuzahlen, hinzu kamen im Schnitt 909 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 484 Euro für Investitionskosten. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Gesamtbelastung von 2.267 Euro pro Monat. Sie liegt damit ungefähr auf dem Niveau vor der Einführung der nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge zur Entlastung, die seit dem 1. Januar 2022 greifen. Bei den Pflegebedürftigen mit langer Wohndauer haben diese Zuschläge für eine deutliche Entlastung gesorgt. So zahlten Bewohnerinnen und Bewohner mit einer Wohndauer von mehr als drei Jahren – dies sind rund 40 Prozent der vollstationär Pflegebedürftigen – im vergangenen Jahr für ihre Pflege einen einrichtungsbezogenen Eigenanteil von lediglich 433 Euro. „Insgesamt ist der Trend zu immer höheren Eigenanteilen allerdings ungebrochen“, betont Antje Schwinger, Leiterin des Forschungsbereichs Pflege beim WIdO. So habe die durchschnittliche finanzielle Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner im Jahr 2017 mit 1.752 Euro noch mehr als 23 Prozent niedriger gelegen als heute.

Zum 1. Januar 2024 sind die Zuschläge für pflegebedingte Aufwände, die von den Pflegekassen gezahlt werden, angehoben worden: Für Pflegebedürftige, die bis zu einem Jahr in einer vollstationären Pflegeeinrichtung wohnen, steigen sie von 5 auf 15 Prozent. Bei einer Wohndauer von einem Jahr bis zu zwei Jahren gibt es eine Anhebung von 25 auf 30 Prozent, bei zwei bis drei Jahren von 45 auf 50 Prozent und bei einer Wohndauer ab drei Jahren von 70 auf 75 Prozent. Mit Beginn des Jahres 2025 sollen dann auch die allgemeinen Leistungssätze der Pflegeversicherung steigen: Statt beispielsweise bisher 1.775 Euro pro Monat bei Pflegegrad 4 gibt es dann 1.855 Euro (plus 4,5 Prozent). „Schon jetzt ist absehbar, dass die Kosten für die Pflege im Heim weiter steigen werden. Das hat unter anderem mit gestiegenen Lohnkosten infolge der Verpflichtung der Einrichtungen zur tariflichen Bezahlung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den inflationsbedingten Tarifsteigerungen zu tun“, erläutert Antje Schwinger. In einer Prognose zur weiteren Entwicklung der pflegebedingten Eigenanteile hat das WIdO verschiedene Szenarien durchgespielt. „Wenn man von einer im Vergleich zu den Vorjahren eher moderaten Steigerung der Eigenanteile um 10 Prozent ausgeht, werden die Eigenanteile bereits 2025 trotz der beschlossenen Erhöhungen der Zuschläge und der Dynamisierung der Leistungssätze wieder über dem Niveau von 2023 liegen“, so Schwinger.

Große regionale Unterschiede, aber Trend zur Angleichung der Preise
Die WIdO-Analyse zur Entwicklung im Jahr 2023 umfasst auch einen Vergleich zwischen den einzelnen Bundesländern. Er macht deutlich, dass die Höhe der finanziellen Belastungen der Pflegeheim-Bewohnenden in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ist: Während die Gesamt-Zuzahlungen Ende 2023 im Saarland bei 2.640 Euro pro Monat lagen, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1.800 Euro. Besonders groß ist die Spanne bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Während in Sachsen-Anhalt nur 720 Euro zu bezahlen sind, sind es in Nordrhein-Westfalen 1.156 Euro.

„Auch die pflegebedingten Zuzahlungen variieren regional sehr stark. In der Gesamtschau haben sich die Preise zwischen den Regionen über die Jahre jedoch deutlich angeglichen“, betont WIdO-Forschungsbereichsleiterin Antje Schwinger. So lagen die durchschnittlichen Pflegesätze in den westlichen Bundesländern 2019 noch mehr als 200 Euro über denen im Osten. Inzwischen hat sich dieser Unterschied auf 44 Euro verringert. Diese Angleichung hängt nach Einschätzung des WIdO unter anderem mit der Einführung der Tariftreue-Regelungen zum 1. September 2022 zusammen. Seitdem dürfen die Landesverbände der Pflegekassen Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeinrichtungen schließen, die mindestens in Tarifhöhe bezahlen. „Das dürfte ganz wesentlich zur Angleichung der Preise beigetragen haben, denn die pflegebedingten Kosten werden maßgeblich durch die Lohnkosten bestimmt“, so Schwinger. Welche erheblichen Auswirkungen dies haben kann, zeigt der Blick auf die Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland. seit dem 31. Dezember 2021 sind die einrichtungsbezogenen Eigenanteile (EEE) in jedem fünften Kreis um mehr als 572 Euro gestiegen sind. Überdurchschnittlich hoch waren die Anstiege in den ostdeutschen Bundesländern sowie in Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Hinweis für die Redaktionen:
Analysen zur Entwicklung der Eigenanteile in der vollstationären Pflege stellt das WIdO quartalsweise unter https://www.wido.de/forschung-projekte/ ... entwicklun... bereit.

Weitere Informationen:
> https://www.wido.de/forschung-projekte/ ... genanteile

Quelle: Pressemitteilung vom 11.01.2024
Peter Willenborg Presse & Kommunikation
Wissenschaftliches Institut der AOK
https://idw-online.de/de/news826746
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3704
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Pflege im Heim wird immer teurer

Beitrag von WernerSchell »

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung informiert am 22.01.2024:

Höhere Zuzahlungen – Pflege im Heim wird immer teurer
Neuss · Trotz staatlicher Entlastungszuschläge steigen die Preise für Pflegebedürftige im Heim. Vor allem in NRW sind die Kosten überdurchschnittlich hoch – zum Leid der Betroffenen. Wie Einrichtungen in Neuss darauf reagieren.
... (weiter lesen unter) .... > https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... -105420321


Bild

Zur Abfassung des Artikels durch Frau Julia Stratmann wurden von hier anhand konkreter Fragen Informationen übermittelt:

Die Fragen:
• Nach Angaben der VDK konnten sich bereits im vergangenen Jahr 40 Prozent der Heimbewohner die Kosten nicht mehr leisten und mussten Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen. Nun sind die Kosten abermals gestiegen. Wie beurteilen Sie diese Entwicklung und mögliche Folgen, die die Erhöhung nach sich ziehen wird?
• Warum steigen die Kosten erneut?
• Im vergangenen Jahr gaben fast 70 Prozent der Pflegeeinrichtungen in Deutschland in einer Umfrage des BPA an, dass ihre wirtschaftliche Existenz bedroht sei.
Profitieren die Heime nun von den gestiegenen Beiträgen? Wenn ja: inwiefern?


Dazu wurde von hier wie folgt geantwortet:

(1) Es ist grundsätzlich so, dass 1995 die Pflegeversicherung geschaffen wurde, um außerhalb der Sozialhilfe eine Finanzierungsgrundlage beim Eintritt der Pflegebedürftigkeit zu schaffen. Allerdings sah man damals nur unvolkommen, wie sich die Pflegeversicherung auswirken würde (auch mit Blick auf die Demenzen). Tatsächlich konnte damals meistens mit Hilfe der neuen Versicherung eine Kostendeckung erreicht werden. Im Laufe der Zeit haben sich dann aber die entsprechenden Bedingungen geändert mit der Folge, dass, wie beschrieben, heute wieder viele pflegebedürftige Menschen nur mit Unterstützung der Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit versorgt werden können. Diese Folge und vieles mehr hat Veranlassung gegeben, in über 30 Pflegetreffs in Neuss-Erfttal mit (rd. 100) hochkarätigen Experten sowie Bundes- und Landespolitiker über die Pflegenot zu diskutieren und Verbesserungen mittels geeigneter Reformen einzufordern. U.a. war Herr Gröhe in seiner Eigenschaft als Bundesgesundheitsminister hier. - Ich habe großen Aufwand getrieben und musste - auch mit Rücksicht auf mein Alter - mit einer Entsorgung von Papier und Büchern beginnen. Rd. 2 Tonnen solcher Unterlagen wurden 2023 entsorgt - und das Büro ist immer noch voll.
Am 29.06.2023 habe ich mich veranlasst gesehen, unter dem Titel "Der Versorgungsnotstand in der ambulanten und stationären Pflege wird dramatische Ausmaße annehmen", die Gesamtproblematik nochmals in einer Presseinfo anzusprechen - siehe > viewtopic.php?f=5&t=796&p=10948#p10948 - Am 24.07.2023 folgte eine Presseinfo mit dem Titel "Pflegeversicherung - eine komplette Neuaufstellung ist wohl unvermeidlich ..." - > viewtopic.php?f=5&t=817&p=10949#p10949
Da es bislang keine hilfreichen Veränderungen bei der Finanzierung von Pflegekosten gibt, werden sich immer mehr Menschen Pflegekosten nicht mehr leisten können. Nach der augenblicklichen Rechtslage werden die "Sozialhilfefälle" wohl deutlich zunehmen. Herr Lauterbach, mit dem ich übrigens am 09.09.2017 in Köln bei einer Pflegedemo diskutiert habe, hat offensichtlich kein Konzept, die Pflegemisere zu beenden. Zur Pflegedemo informieren einige Texte im hiesigen Forum: > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =7&t=22260
Siehe auch den Beitrag "Was tun, wenn die Pflege teurer wird?" … > viewtopic.php?f=4&t=540 (mit weiteren Texten)

(2) In den letzten Jahren sind die Kosten der Einrichtungen (u.a. Personalaufwendungen, Energie) deutlich gestiegen, ohne dass es eine angemessene Gegenfinanzierung durch die Pflegekassen bzw. den Staat gibt.

(3) Bezüglich der wirtschaftlichen Existenz von Pflegeeinrichtungen gibt es offensichtlich regionale und unterschiedliche Gründe. Ein Grund ist u.a., dass in einigen Einrichtungen nicht mehr alle Betten belegt werden können, weil das insoweit erforderliche Personal fehlt (> viewtopic.php?f=4&t=808 ). Mehr Einnahmen allein sind nicht hilfreich, wenn es kein Personal gibt. Auf den sich ständig steigenen Personalnotstand habe ich seit über 20 Jahren aufmerksam gemacht, v.a. in den angesprochenen Pflegetreffs. Siehe auch > Mehr Personal, bessere Pflege … > viewtopic.php?f=4&t=810
Im Übrigen verweise ich auf einige Texte im hiesigen Forum, die nähere Hinweise vermitteln:
Pflegeheim Rating Report 2024 … > viewtopic.php?f=4&t=936&p=11003#p11003
Pflegeheim Rating Report 2024 - Pflege ohne Personal? - Buchtipp … > viewtopic.php?f=4&t=939&p=11287#p11287

(4) Die Pflegenot kann im Übrigen teilweise abgemildert werden, wenn es gelingt, die pflegebedüftigen Menschen länger ambulant zu unterstützen. Insoweit sind, das fordere ich intensiv seit über 15 Jahren, unterstützende Strukturen in den Kommunen erforderlich, nahe bei den Menschen (siehe u.a. > viewtopic.php?f=5&t=362 zbw. > . viewtopic.php?f=5&t=626&p=9028 ) Solche Angebote kommen, abgesehen von den bescheidenen Hilfen der Neusser Lotsenpunkte, nicht voran. Dies habe ich wiederholt gegenüber dem Rhein-Kreis Neuss problematisiert, komme aber leider nicht weiter. Leider hat mich insoweit die NGZ auch nicht unterstützt, trotz zahlreicher Infos zu diesem Thema.

Es gibt leider im Moment kaum Hilfen für die zunehmenden Probleme. Daher rate ich allen - v.a. jungen Menschen - zur gesunden Lebensführung. Das hilft, Krankenheiten und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zumindest weit hinauszuschieben … > viewtopic.php?t=78&f=5#p527 Dazu gibt es von hier zahlreiche ergänzende Informationen!

Siehe auch einige Buchhinweise:
100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen … > viewtopic.php?f=4&t=343
Der Pflege-Tsunami … > viewtopic.php?f=4&t=579
Die Pflegekatastrophe … > viewtopic.php?f=4&t=878

Siehe auch > So ist die Qualität in den Pflegeeinrichtungen - Neue Berichte und Prüfungen im Rhein-Kreis Neuss … > viewtopic.php?f=4&t=920

Zum Thema wohnortnahe Unterstützung - präventive Hausbesuche usw. wurden noch folgende Hinweise gegeben: > Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige nun leichter - Weniger Hürden für ehrenamtliche Unterstützung ... > viewtopic.php?p=11350#p11350
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3704
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Immer mehr Pflegedienstleister melden Insolvenz an

Beitrag von WernerSchell »

Immer mehr Pflegedienstleister melden Insolvenz an


Der Bedarf an Pflegediensten in Deutschland wächst, dieser Trend ist seit Jahren bekannt. Wie jetzt allerdings aus Statistiken des Gesundheitsministeriums von Minister Karl-Josef Laumann hervorgeht, kämpfen viele Dienstleister in NRW um das wirtschaftliche Überleben. Von 2022 bis 2023 hat sich die Zahl der betroffenen Träger verfünffacht, 130 Einrichtungen meldeten dem Land bereits eine erfolgte oder drohende Zahlungsunfähigkeit. Die Gründe überraschen wenig, steigende Energie- und Personalkosten durch zunehmende Tarifbindung stehen oben auf der Liste. Die Opposition im Landtag zeigt sich alarmiert und macht dem Minister einige Vorwürfe, wie Maximilian Plück berichtet. - Ein Beitrag in der Rheinischen Post / NGZ vom 03.02.2024 ... >
https://rp-online.de/nrw/landespolitik/ ... deswestens
Gesperrt