AUF DEUTSCHEN INTENSIVSTATIONEN FEHLEN BIS ZU 50.000 PFLEGEKRÄFTE

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Modellprojekte zur Dequalifizierung der Intensivpflege?

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (18. August 2022, Nr. 23/2022)


Modellprojekte zur Dequalifizierung der Intensivpflege?
Es braucht endlich bundeseinheitliche Bildungsvorgaben für die Pflege!
Deutscher Pflegerat: Das Land Baden-Württemberg setzt am falschen Hebel an


Das baden-württembergische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat fünf Modellprojekte an den Universitätskliniken Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm genehmigt, mit denen aus Sicht des Ministeriums eine schnellere Weiterbildung und damit ein schnellerer Personaleinsatz in der Intensivpflege ermöglicht werde.

Hierzu kommentiert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Vor dem Hintergrund des massiven Personalmangels in der Pflege versucht zum wiederholten Mal ein Bundesland, den Bildungsweg der Pflege zu verkürzen, um Versorgungssicherheit herzustellen. Das Land Baden-Württemberg setzt damit jedoch am falschen Hebel an. Andere Länder sollten sich an angemessene Bildungsstandards orientieren und nicht dem Beispiel folgen.

Seit Jahren drängt der Deutsche Pflegerat darauf, dass die pflegerische Bildung in Deutschland bundeseinheitlich geregelt wird. Dies sowohl bei den Pflegeassistent*innen, der beruflichen und hochschulischen Qualifikation als auch bei der Weiterbildung. Dass der Qualifikationsmix gut funktionieren kann, haben kürzlich die Projekte „360° Pflege - Qualifikationsmix für Patient:innen - in der Praxis“ der Robert Bosch Stiftung gezeigt.

Wir brauchen Pflegefachpersonen für alle pflegerischen Settings mit einer Wechseloption im Laufe ihrer Berufskarriere. Wir brauchen Qualifikationen, die für Pflegebedürftige und Patient*innen klar erkennbar sind.

Das Land Baden-Württemberg setzt nun auf ein Modellprojekt, das unabhängig von anderen Bundesländern initiiert wird und dessen beruflicher Abschluss in den anderen Bundesländern nicht anerkannt wird. Zudem kann eine tarifliche Einordnung nicht stattfinden. Letztlich ist der dadurch erlangte Abschluss weder an die Bildungswege der Pflege in Deutschland, noch international anschlussfähig. Begründet wird dieses Modellprojekt durch eine verkürzte Weiterbildung, um dadurch mehr Pflegepersonal in kürzerer Zeit für den Einsatz auf Intensivstationen gewinnen zu können.

Hier stellt sich die berechtigte Frage, ob wir bei anderen Berufen auch so vorgehen würden, beispielsweise bei den Medizinern? Würden wir auf die Idee kommen, die fachärztliche Ausbildung zu verkürzen, damit Fachärzt*innen dem Markt schneller zur Verfügung stehen? Das erlaubt sich Deutschland nur in der Pflege.

Benötigt wird eine zwischen den Ländern und dem Bund abgestimmte Bildungsarchitektur für die Pflege, die die akademische Qualifikation und die Weiterbildung stärkt und Berufszugänge in die Pflege über die Assistent*innenqualifikation schafft.

Wenn jedes Bundesland aufgrund des Pflegepersonalmangels Sonderwege kreiert, werden die Berufe in der Pflege weiter dequalifiziert. Damit sinkt deren Attraktivität. Der Deutsche Pflegerat warnt dringend davor, diesen Weg einzuschlagen bzw. weiterzugehen.“

Hintergrund:
Die Meldung des baden-württembergischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration „Modellprojekte zur Intensivpflege an Universitätskliniken können starten“ finden Sie hier.
Informationen zu den Leuchtturmprojekten der Robert Bosch Stiftung „360° Pflege - Qualifikationsmix für Patient:innen - in der Praxis“ erhalten Sie hier.

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

DBfK zum Referentenentwurf für ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - nicht ausreichend ...

Beitrag von WernerSchell »

Bild


Noch nicht ausreichend ausgearbeitet
DBfK zum Referentenentwurf für ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz


Anlässlich der heutigen Anhörung zum Referentenentwurf für ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz fordert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) deutliche Nachbesserungen. In der aktuellen Fassung sieht der DBfK relevante Zielsetzungen der Personalbemessung nicht erfüllt.
„Dass mit der PPR 2.0 endlich ein bundesweit einheitliches Instrument zur Personalbemessung im Pflegedienst der Krankenhäuser eingeführt werden soll, begrüßen wir natürlich“, so Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Denn nur mit einer bedarfsgerechten Pflegepersonalausstattung kann sichere und gute Pflege gewährleistet werden. Allerdings fehlen im Referentenentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wesentliche Aspekte, ohne die das geplante Instrumentarium ein zahnloser Tiger bleibt.“
Der DBfK hatte in seiner Stellungnahme unter anderem gefordert, dass der Einstieg in eine bundeseinheitliche Pflegepersonalbedarfsermittlung auf den sogenannten Normalstationen für Erwachsene mit der PPR 2.0 zeitgleich mit pädiatrischen und Intensivstationen (PPR 2.0 für Kinder und Jugendliche und INPULS für die Intensivpflege) eingeführt werden müsse.
Außerdem geht dem DBfK zufolge aus dem Entwurf nicht hervor, dass sich die Soll-Personalbesetzung aus den erhobenen Bedarfen berechnen muss und die Absicht ist, eine Personalausstattung von 100 Prozent der erhobenen Pflegebedarfe zu erreichen. „Genau das ist jedoch das Ziel der PPR 2.0: Der am tatsächlichen Pflegebedarf der Patient:innen erhobene Personalbedarf ist die Grundlage für die Anzahl an Kolleg:innen“, so Bienstein. „Wir lehnen außerdem ab, dass einzelne Krankenhäuser, die Entlastungstarifverträge geschlossen haben, von der Regelung ausgenommen werden. Die Personalbemessung muss bundesweit einheitlich erfolgen. Alle Kolleg:innen und Patient:innen haben ein Recht auf eine verbindliche Personalbemessung, damit die Sicherheit der pflegerischen Versorgung gewährleistet werden kann.“
Der vorgelegte Referentenentwurf wird nach Einschätzung des DBfK leider nicht die dringend benötigte Trendwende bringen, denn die Pflegefachpersonen brauchen jetzt ein deutliches Signal, dass die Politik ambitionierte Ziele für einen besseren Pflegepersonalschlüssel vorgibt. „Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung ernsthaft Maßnahmen für eine sichere pflegerische Versorgung im Krankenhaus schaffen will“, so Bienstein. „Deshalb werden wir das Verfahren auch weiter begleiten.“

Quelle: Pressemitteilung vom 23.08.2022
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Einführung einer Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) im Krankenhaus

Beitrag von WernerSchell »

Bild


Einführung einer Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) im Krankenhaus

Mit dem Koalitionsvertrag wurde die kurzfristige Einführung einer verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus, die sogenannte Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0), als Übergangsinstrument angekündigt. Ziel des Vorhabens soll es sein, gute Rahmenbedingungen für die Pflege im Krankenhaus zu schaffen und eine hochwertige pflegerische Versorgung zu gewährleisten. Der für eine bedarfsgerechte Pflege am Bett erforderliche Personaleinsatz soll angesichts der fortwährenden angespannten Personalsituation in der Pflege durch dieses Instrument zur Pflegepersonalbemessung sichergestellt werden. Nun liegt mit dem Referentenentwurf zum Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) die gesetzliche Grundlage zur Einführung dieses Pflegepersonalbemessungsinstruments vor.

Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber sein Augenmerk auf das Pflegepersonal richtet, welches noch immer durch hohe Personalausfallquoten wegen Covid-19 unter hohem Druck steht. Die Antwort, wie durch die Einführung eines die Situation beschreibenden Instruments, nichts anderes ist die PPR 2.0, der aktuellen Nachfrage nach Pflegekräften im Krankenhaus besser begegnet werden soll, bleibt der Gesetzgeber schuldig. Schätzungen über die Anzahl fehlender Pflegekräfte gibt es bereits genug. Zentrale Fragestellungen der Umsetzung, wie beispielsweise der transparente Umgang mit den Ergebnissen der Pflegepersonalbedarfsbemessung für die Patientinnen und Patienten sowie den Krankenkassen werden ohne Not in eine Rechtsverordnung geschoben.

Besonders schwerwiegend ist das nicht geklärte Verhältnis des bereits bestehenden Pflegepersonalbedarfsinstruments nach Paragraf 137k SGB V zu der als Übergangslösung geplanten PPR 2.0. Dem Referentenentwurf ist kein Enddatum für die PPR 2.0 zu entnehmen. Eine bisher lediglich als Übergangslösung gedachte PPR 2.0 unbefristet aufzubauen, ist abzulehnen. Statt sich auf ein zukunftsfähiges und bedarfsgerechtes Instrument zu konzentrieren, würden bei einer Umsetzung des BMG-Entwurfes unnötige Parallelstrukturen geschaffen. Das bindet Ressourcen, kostet Geld und trägt nicht dazu bei, die Situation in der Pflege nachhaltig zu verbessern. Mit der Einführung von PPR 2.0 stehen der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzliche Mehrausgaben in unkalkulierbarer Höhe ins Haus. Schon im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde eine zeitnah wirkende Entlastung der Krankenkassen durch Ausgabenverminderung im größten Block der GKV vermisst.

Es ist deshalb zwingend geboten, die PPR 2.0 zeitlich zu begrenzen und aufbauend auf den bereits geleisteten umfangreichen Vorarbeiten, den Paragrafen 137k SGB V umgehend umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.08.2022
AOK-Bundesverband
Patrick Garre
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Personalbemessungssystem im Krankenhaus

Beitrag von WernerSchell »

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (12. September 2022, Nr. 27/2022)


Personalbemessungssystem im Krankenhaus
Online-Veranstaltungsreihe des Deutschen Pflegerats – Start am 14. September 2022


Die PPR 2.0 bewegt die Profession Pflege. Das Bundesgesundheitsministerium hat zur Personalbemessung im August einen Referentenentwurf für ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz veröffentlicht. Der Entwurf muss aus Sicht des Deutschen Pflegerats (DPR) deutlich nachgebessert werden. Was für ein Personalbemessungssystem im Krankenhaus wichtig ist, ist Thema in drei digitalen Veranstaltungen des Deutschen Pflegerats.

Start der kostenfreien Reihe zum Thema „PPR 2.0 als Startpunkt verstehen“ ist am 14. September 2022 von 18.00 bis 19.30 Uhr. Dabei wird es u.a. um folgende Frage gehen: Welche Strukturen und Rahmenbedingungen braucht es, um mit der PPR 2.0 eine bundeseinheitliche Pflegepersonalbedarfsermittlung im Krankenhaus zu starten? Als Gast für den politischen Talk dürfen wir die Expertin für Pflege in der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau MdB Kordula Schulz-Asche begrüßen. Link zur Anmeldung (Zoom Webinar) > https://deu01.safelinks.protection.outl ... reserved=0

Weitere Termine:

28. September 2022 zum Thema „PPR 2.0 verbindlich einführen“ mit MdB Heike Baehrens (SPD), Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion (Link zur Anmeldung) > https://us02web.zoom.us/webinar/registe ... dAvRAno8eg

18. Oktober 2022 zum Thema „Zukunft der Pflegepersonalbedarfsermittlung im Krankenhaus“ mit MdB Nicole Westig (FDP), Pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion (Link zur Anmeldung) > https://deu01.safelinks.protection.outl ... reserved=0

Alle Termine, Themen und Gesprächspartner*innen im politischen Talk sowie den Link für die kostenfreie Teilnahme finden Sie in der Anlage und hier. > https://deutscher-pflegerat.de/

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Bestimmt nach der Pandemie nun das Finanzministerium über die Belange der Pflege?

Beitrag von WernerSchell »

Bild

Bestimmt nach der Pandemie nun das Finanzministerium über die Belange der Pflege?


Das Finanzministerium soll nach dem überarbeiteten Entwurf zum Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz künftig über die Anzahl der Pflegekräfte in den Kliniken mitentscheiden. Aus Sicht des Bundesverbands Pflegemanagement ein weiterer Affront des Gesundheitsministers gegenüber der Pflegemanagement- und Pflegekompetenz.

Bisher galt es als oberstes Gebot, eine Gesundheitsversorgung nach Kassenlage der Krankenkassen zu verhindern. Entsprechend wenig Mitspracherechte hatte der Bundesfinanzminister wenn es um die Belange der Krankenversicherungen ging. Das soll sich nach Vorstellung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach künftig ändern. Der Bundesfinanzminister soll mitbestimmen dürfen, wie viele Pflegekräfte in Kliniken eingesetzt werden.

Zunächst liest sich dies als ein Zeichen dafür, dass die Kompetenz des Gesundheitsministers nicht ausreicht, um eine Finanzierung von Pflegepersonal sicherzustellen. Besonders, da die Kapazitäten der Krankenversicherung erschöpft zu sein scheinen, wirkt die Einräumung eines Mitspracherechts durch den Finanzminister längst überfällig, denn Geld ist in diesen Zeiten sehr knapp und muss entsprechend gut verteilt werden.

Die Sorge liegt nah, dass die Verteilung von Geldern ein weiteres Mal zu Lasten des Pflegepersonals in Krankenhäusern und der Patientinnen und Patienten geht? Und wer entscheidet überhaupt darüber, wie viel Personal tatsächlich für die pflegefachliche Versorgung jeder einzelnen Patientin/ jedes einzelnen Patienten notwendig ist? Müsste es nicht schon längst die Berufsgruppe der Pflegefachpersonen und das Pflegemanagement selbst tun, etwa in Bundesgremien, die über Umfang und Einsatz von Pflegefachpersonen in Krankenhäusern entscheiden? Wer könnte denn selbst besser wissen, welchen Pflegebedarf Patientinnen und Patienten tatsächlich haben, wenn nicht die dafür speziell ausgebildete Berufsgruppe?

Schwierig, zumal bisher in keinem der Bundesgremien Fachexpert*innen des Pflegemanagements sitzen. Auch von der Pflegebevollmächtigten Claudia Moll ist in diesem Zusammenhang noch nichts zu hören. Bis heute ist es der Politik nicht gelungen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, die eine konsequente Einbindung der größten Berufsgruppe des Gesundheitssystems sicherstellt. Stattdessen setzt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nun auf die Einbindung des Bundesfinanzministers, um diesen etwa bei der Bestimmung des Pflegebedarfs von Patient*innen, zur Anzahl der in einer Station einzusetzenden Pflegekräfte und zur Zusammensetzung des Pflegepersonals je nach beruflicher Qualifikation mitreden zu lassen. Klassische fachliche Kompetenzen des Pflegemanagements und der Pflegefachkräfte, über die weder der Bundesgesundheitsminister und noch weniger der Bundesfinanzminister verfügen. Was auch nicht weiter schlimm wäre, würde man die Fachexpert*innen konsequent anhören. Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender, kritisiert: „ein weiteres Mal steht nun also zu befürchten, dass Entscheidungen am runden Tisch ohne Beteiligung der Betroffenen getroffen werden. Ein fatales Signal, wenn man sich die aktuelle Lage in der Pflege vor Augen führt. Während der Hochphase der Pandemie hochgelobt und noch während der Pandemie wieder fallengelassen.

Abermals fordern wir eindringlich ein Bundesinstitut für Pflege, um ein Mitspracherecht der Fachexpert*innen gesetzlich zu verankern.“

Quelle: Pressemitteilung vom 12.09.2022
Pressekontakt:
Bundesverband Pflegemanagement e.V.
Sabrina Roßius
Geschäftsführerin
Tel. 030 44 03 76 93
sabrina.rossius@bv-pflegemanagement.de
https://www.bv-pflegemanagement.de/

09 12 Finanzministerium bestimmt ueber die Belange der Pflege
2022_09_12 Finanzministerium bestimmt ueber die Belange der Pflege.pdf (118,0 kB) > https://www.bv-pflegemanagement.de/meld ... Pflege.pdf
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Zitat von Ates Gürpinar zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Beitrag von WernerSchell »

Zitat von Ates Gürpinar, Sprecher für Krankenhaus- und Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz:

Ates Gürpinar: "Dieser Entwurf zeigt, dass Lauterbach die PPR 2.0 überhaupt nicht will. Zwischen Regierungsentwurf und der Original-PPR 2.0 liegen Welten. Der Regierungsentwurf geht von nur 5000 zusätzlichen Pflegekräften aus, während die Krankenhausgesellschaft von 40000, ver.di sogar von 80000 ausgeht, wenn man ihr Konzept ordentlich umsetzt. Und damit das nicht Realität wird, hat Lauterbach zugelassen, dass Lindner bei der entscheidenden Verordnung ein Vetorecht bekommt. Das muss unbedingt im Verfahren im Bundestag korrigiert werden, sonst ist diese Regelung tot, noch bevor sie beschlossen wurde."

Quelle: Pressemitteilung vom 14.09.2022
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecherin: Sandy Stachel, Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/22 10 28 35 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Pflege in der Klinik: Einbindung des Finanzministers „kein gutes Signal“

Beitrag von WernerSchell »

Pflege in der Klinik: Einbindung des Finanzministers „kein gutes Signal“

(14.09.22) Die AOK kritisiert Regelungen im Entwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG), wonach das Bundesfinanzministerium bei allen Schritten zur Umsetzung der Pflegepersonalrichtlinie PPR 2.0 einbezogen werden soll. Die Finanzierung der Pflege im Krankenhaus dürfe sich nicht an der allgemeinen Finanzlage des Bundes orientieren, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Das Kabinett verabschiedete die Vorlage am Mittwoch (14. September).

Zum ausführlichen Statement:
https://aok-bv.de/positionen/statements ... 25894.html

Quelle: Pressemitteilung vom 14.09.2022
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok-bv.de
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Kommt jetzt eine Pflege nach dem Geldbeutel des Bundesfinanzministers?

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (14. September 2022, Nr. 28/2022)


Kommt jetzt eine Pflege nach dem Geldbeutel des Bundesfinanzministers?
Deutscher Pflegerat kritisiert Vetorecht des Finanzministeriums bei der Personalbemessung im Krankenhaus


Zum heute vom Bundeskabinett genehmigten Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, KHPflEG) gibt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), folgendes Statement ab:

„Der vorliegende Gesetzentwurf lässt enorme Zweifel daran aufkommen, ob das Bundesgesundheitsministerium tatsächlich noch die Fäden und damit die Verantwortung für die kommende Personalbemessung im Krankenhaus in der Hand hält. Die professionell Pflegenden in den Krankenhäusern haben kein Verständnis für weitere Diskussionsrunden innerhalb der Ministerien, darüber, ob das dringend benötigte Pflegepersonal nun eingestellt werden kann oder nicht. Es muss eingestellt werden, denn ansonsten ist die bereits heute stark gefährdete Versorgungssicherheit in der Pflege in Deutschlands Krankenhäusern künftig erst recht nicht mehr gesichert.

Die Profession Pflege benötigt kein weiteres Déjà-vu mehr. Ein Einbezug des Bundesfinanzministeriums bei der Personalbemessung ist nicht akzeptabel. Die Profession Pflege benötigt klare Entscheidungen für bessere Arbeitsbedingungen und das unbedingte Vertrauen darauf, dass diese auch umgesetzt werden. Nur wenn es uns endlich gelingt, dieses Vertrauen auch aufzubauen und zu halten, wird die Abwärtsspirale beim Pflegepersonal auf Dauer gestoppt. Dazu gehören gute Arbeitsbedingungen, die durch eine gute Personalausstattung gesichert werden können. Es muss um Entlastung der Profession und die Sicherung der Versorgung gehen und nicht um die Finanzen.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, zur verbindlichen Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus die PPR 2.0 kurzfristig einzuführen. Der Gesetzentwurf nimmt dies völlig unzureichend auf. Die Chance für eine echte Perspektive für die Profession Pflege wird damit verspielt. Der vorliegende Gesetzentwurf birgt die Gefahr, dass das gesamte Personalbemessungsverfahren verpufft.

Der Gesetzentwurf hat neben dem geplanten Vetorecht des Bundesfinanzministeriums weitere gravierende Mängel. Der Deutsche Pflegerat fordert:

- Die PPR 2.0 und die Kinder-PPR 2.0 müssen eindeutig benannt werden. Es reicht nicht aus, lediglich auf sie zu verweisen.
- Der Einbezug des Intensivbereichs muss erfolgen.
- Krankenhäuser mit einem abgeschlossenen Entlastungstarifvertrag dürfen nicht von der Pflicht zur Anwendung der Personalbemessung ausgenommen werden.
- Die Abwälzung der Verantwortung für eine angemessene Personalausstattung auf die Krankenhäuser ist nicht sachgerecht. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Refinanzierung des Pflegepersonals aus der PPR 2.0-Berechnung gesichert ist.
- Der Pflegebedarf muss Grundlage zur Bestimmung der Soll-Personalbesetzung sein, so wie dies das Ziel der PPR 2.0 ist. Auch das bleibt im Gesetzentwurf unklar.
- Geschaffen werden muss das unabhängige Institut für die Personalausstattung in der Pflege (InPeP).
- Das Bundesgesundheitsministerium muss bei den Festlegungen zur Zusammensetzung des Pflegepersonals und dessen Qualifikationen zwingend pflegewissenschaftliche Expertise einbeziehen.
- In der Einführungs- und Konvergenzphase des Personalbemessungsverfahrens müssen die Pflegepersonaluntergrenzen beibehalten werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden keine wirklich besseren Arbeitsbedingungen in der Krankenhauspflege kommen. Klar ist, dass der Gesetzentwurf die Prinzipien einer sachgerechten Personalbemessung hinters Licht führt. Die Probleme der Profession Pflege werden erneut nicht ernst genommen. Es fehlt mehr als je zuvor ein Fahrplan zum Personalaufbau und damit zur Sicherung der Patientenversorgung, die eine Staatsaufgabe ist.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Will Lauterbach die Verantwortung abgeben? DBfK kritisiert Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Beitrag von WernerSchell »

Bild


Will Lauterbach die Verantwortung abgeben?
DBfK kritisiert Krankenhauspflegeentlastungsgesetz


Am 14. September wurde vom Kabinett der Entwurf zum Krankenhauspflegentlastungsgesetz (KHPflEG) beschlossen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert den Gesetzesentwurf als Symptom dafür, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach offenbar den Ernst der Lage in den Pflegeberufen nicht verstanden habe.

Der DBfK hatte bereits zum Referentenentwurf des Gesetzes Stellung bezogen und deutliche Nachbesserungen gefordert. Die PPR 2.0 ist ein Instrument, mit dem mittelfristig eine ausreichende Personalausstattung auf allen bettenführenden Stationen erreicht werden soll. „Die schnelle und konsequente Einführung wäre ein wichtiges Signal in die Berufsgruppe, dass ihre Not verstanden wird, außerdem eine klare Entscheidung für eine bessere Qualität der Versorgung“, erläutert Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK.

Statt nachzubessern hat das Gesundheitsministerium aber den Entwurf noch weiter geschwächt, in dem die Umsetzung der PPR 2.0 nun auch noch mit dem Finanzministerium abgestimmt werden muss.

„Es ist neu, dass der Finanzminister ein Mitspracherecht in Fragen der pflegerischen Versorgung erhält“, konstatiert Bienstein. „Für uns stellt sich die Frage, ob der Bundesgesundheitsminister hier die Verantwortung für eine gute und sichere pflegerische Versorgung abgeben will.“

Der DBfK befürchtet, dass Verbesserungen für professionell Pflegende mit dem Totschlagargument Geldmangel geopfert werden. Das sei ein weiterer Affront gegen die beruflich Pflegenden, durch den man eine weitere Verschärfung des Personalmangels in Kauf nehme. „Der Ernst der Lage scheint immer noch nicht angekommen zu sein: Zu wenig Personal heißt, dass Menschen gefährdet sind, weil Wichtiges nicht gemacht werden kann, Vitalwerte und Medikationen nicht ausreichend überwacht werden können, Überlastung zu Fehlern und weiteren Komplikationen wie Druckgeschwüren führt. Dass eine pflegerische Versorgung mit Würde als erstes unter den Tisch fällt, muss dabei auch allen klar sein“, so Bienstein.

Quelle: Pressemitteilung vom 15.09.2022
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Fortschritte für die Pflege: Personalbemessung – aber richtig!

Beitrag von WernerSchell »

Bild


Fortschritte für die Pflege: Personalbemessung – aber richtig!

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) fordern, dass die Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) vollständig umgesetzt und der Personalbedarf verbindlich refinanziert wird. Ein verwässertes Instrument zur Personalbemessung sei angesichts der Hoffnungen, die der Koalitionsvertrag geweckt habe, nicht akzeptabel, sagte DBfK-Geschäftsführerin Bernadette Klapper heute bei einem Parlamentarischen Frühstück in Berlin. Der stellvertretende kkvd-Vorsitzende Ansgar Veer warnt gleichzeitig vor einer Pflege nach Kassenlage.

„Es ist fraglich, ob jede Pflegestelle voll refinanziert wird“

Ansgar Veer, stellvertretender kkvd-Vorsitzender und Hauptgeschäftsführer der St. Bonifatius-Hospitalgesellschaft Lingen: „Es ist ein Trauerspiel, wie die Versprechungen an die Pflegenden immer mehr zu Lippenbekenntnissen werden. Mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz will die Bundesregierung die PPR 2.0 jetzt nur bruchstückhaft umsetzen. Auch ist fraglich, ob jede Pflegestelle voll refinanziert wird. Stattdessen droht eine Pflege nach Kassenlage, wenn der Bundesfinanzminister das letzte Wort bekommt.“

„Wohin das führt, wenn die Pflege vor allem als Kostenfaktor gesehen wird, erleben wir gerade bei den Pflegebudgets. Anstatt Pflege ganzheitlich zu sehen und den dafür notwendigen Qualifikationsmix zu berücksichtigen, wurden bei den Pflegebudgets kleinteilig Berufsgruppen herausgerechnet, um Kosten zu sparen. Das ist das Gegenteil von Wertschätzung für die Pflegenden und ihre verantwortungsvolle Tätigkeit. Und es verhindert, dass die Pflege wieder ein Beruf mit Zukunft wird“, so Ansgar Veer weiter.

Koalitionsvertrag wollte PPR 2.0 kurzfristig einführen

Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsfraktionen noch angekündigt, die PPR 2.0 kurzfristig zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus als Übergangsinstrument einzuführen. Im von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf für ein Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) ist nur noch von „Vorgaben zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfes in Anlehnung an die Konzepte der PPR 2.0“ die Rede. Für die dazugehörige Rechtsverordnung ist das Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen notwendig.

„Ein verwässertes Instrument ist nicht akzeptabel“

Dr. Bernadette Klapper, Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe: „Patientinnen und Patienten im Krankenhaus müssen darauf vertrauen können, dass sie sicher, fachlich einwandfrei und nach dem aktuellen Wissensstand versorgt werden. Dafür ist ein Personalbemessungsinstrument für die Pflege unverzichtbar.“

„Der aktuell beste Weg ist die PPR 2.0. Sie bildet den fachlichen Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten ab und ermittelt die dafür notwendige Zahl an Pflegepersonen. Außerdem ist sie vergleichsweise unbürokratisch. Mit der Ankündigung sie einzuführen wurde den beruflich Pflegenden auch signalisiert, dass ihre Situation wahrgenommen und ihre Fachlichkeit anerkannt wird. Ein verwässertes Instrument ist angesichts der Hoffnungen, die das Bekenntnis zur PPR 2.0 im Koalitionsvertrag geweckt hat, nicht akzeptabel. Vielmehr ist dann weitere Abwanderung aus dem Pflegeberuf zu befürchten“, so Bernadette Klapper abschließend.

Parlamentarisches Frühstück in Berlin

Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) veranstalteten heute gemeinsam ein parlamentarisches Frühstück in Berlin. Es stand unter dem Titel „Fortschritte für die Pflege: Personalbemessung – aber richtig!“. Bernadette Klapper, Ansgar Veer und der Pflegedirektor des St. Josefs-Hospitals Wiesbaden, Arne Evers, schilderten dabei ihre Sicht auf das von der Bundesregierung vorgelegte Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) sowie die darin enthaltenen Vorschläge zur künftigen Pflegepersonalbemessung in Kliniken. Anschließend diskutierten sie unter anderem mit den anwesenden Bundestagsabgeordneten und Verbändefachleuten.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.09.2022
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
Gesperrt