AUF DEUTSCHEN INTENSIVSTATIONEN FEHLEN BIS ZU 50.000 PFLEGEKRÄFTE

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
WernerSchell
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Deutscher Pflegerat: Qualität braucht die beruflich Pflegenden

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (30. Januar 2024, Nr. 04/2024)



Deutscher Pflegerat: Qualität braucht die beruflich Pflegenden
PPR 2.0, Einbezug aller Sektoren und Beteiligung müssen wesentliche Bausteine der Reform sein


In der Bundespressekonferenz ging es heute (30.01.2024) um das Thema „Versorgungsqualität und Behandlungserfolg – darum muss die stationäre Versorgung jetzt revolutioniert werden“. Aus Sicht des Deutschen Pflegerats besteht kein Zweifel daran, dass eine Krankenhausreform erforderlich ist. Der Weg dorthin kann nur gemeinsam gegangen werden. Und sie braucht eine gemeinsame Kommunikation. Eine Revolution ist jedoch etwas ganz anderes.

Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), betont: „Eine gute Versorgungsqualität kann nur erbracht werden, wenn die dafür notwendigen gut qualifizierten Mitarbeitenden in der Pflege und bei den Ärzten vorhanden sind. Das Statistische Bundesamt hat kürzlich berechnet, dass in den nächsten zehn Jahren rund 350.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt werden. Dabei wurde die bereits bestehende Personallücke in der Pflege noch nicht berücksichtigt.

Um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und mehr Mitarbeitende zu gewinnen, ist die Umsetzung der Pflegepersonalregelung PPR 2.0 in den Krankenhäusern ein wichtiger erster Schritt.

Eine wirkliche Revolution im Pflege- und Gesundheitswesen packt das gesamte System an und überarbeitet dies. Derzeit wird jedoch weitgehend nur an den Krankenhäusern herumgedoktert. Notwendig ist jedoch eine Lösung über alle Sektoren – von der hausärztlichen Versorgung über die Pflege durch Angehörige, Pflegedienste, teil- oder vollstationäre Pflege bis hin zur Rehabilitation und den Krankenhäusern. „Revolutionen" in einem Sektor haben unmittelbare Auswirkungen auf alle anderen Sektoren. Wenn keine ganzheitliche Betrachtung erfolgt, ist die nächste Krise direkt absehbar. Die Qualität der pflegerischen Versorgung ist dadurch stark gefährdet, was direkte Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und unsere Demokratie hat.

Eine nachhaltige Revolution muss vom Volk ausgehen und für alle nachvollziehbar sein. Dafür ist eine klare und gemeinsame Kommunikation unerlässlich. Im aktuellen Reformprozess sind die beruflich Pflegenden erneut nur unzureichend in die Gespräche hinter verschlossenen Türen eingebunden. Wer von uns verlangt, die Neustrukturierung umzusetzen und zum Erfolg zu führen, muss von Anfang an auf unser Fachwissen zurückgreifen. Eine erfolgreiche Krankenhausrevolution ist ohne die Beteiligung der Pflegeberufe undenkbar.“

Weitere Informationen:

• Wenn es aufgrund der Krankenhausreform zu einer Verlagerung von Leistungen in ein anderes Krankenhaus kommt, kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass die Mitarbeitenden mit der „Leistung" wechseln. Es kann im neuen Krankenhaus zu einem Personalmangel kommen, der möglicherweise nicht behoben werden kann. Dadurch wäre die Leistung zwar verlagert, aber kann im Zweifelsfall nicht angeboten werden.
• Die Ängste und Sorgen der bedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen sind enorm, wenn sie keine ärztliche oder pflegerische Versorgung im Bedarfsfall erhalten. Werden die Probleme der Krankenhäuser durch die Krankenhausreform in andere Bereiche verlagert, die bereits heute ebenfalls stark belastet sind, kann dies schnell zu einer weitreichenden Krise führen. Dies birgt Gefahren für unsere Demokratie, unsere Gesellschaft und unser Verständnis des Zusammenlebens. Eine alleinige Krankenhausreform ist daher zu kurz gedacht.
• Das Statistische Bundesamt hat in der letzten Woche prognostiziert, dass in zehn Jahren bereits rund 350.000 Pflegekräfte fehlen werden. Dabei haben die Statistiker nicht berücksichtigt, dass die Fortschreibungsbasis für Pflegeheime bereits um 115.000 Vollzeitstellen höher hätte sein müssen. Es ist somit davon auszugehen, dass in zehn Jahren unter Berücksichtigung der hohen Teilzeitquote rund 500.000 Pflegekräfte fehlen werden. Es ist unerlässlich, den Pflegeberuf in allen Sektoren attraktiver zu machen und alle verfügbaren Mittel dafür einzusetzen.

Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen

Ansprechpartner*in:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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Verstörende Pflege – Angelika Zegelin

Beitrag von WernerSchell »

Verstörende Pflege – Angelika Zegelin
Patienten weitgehend sich selbst überlassen, kaum Ansprache durch Pflegepersonal: Angelika Zegelin wurde an der Hüfte operiert. Was die renommierte Pflegewissenschaftlerin während ihrer Nach-Behandlung im Krankenhaus erlebte, hat sie tief verstört.
... (weiter lesen unter) ... > https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendunge ... n-100.html (Beitrag bis 01.03.2025 verfügbar)
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PPR 2.0 muss kommen!

Beitrag von WernerSchell »

PPR 2.0 muss kommen!
DBfK verärgert über Antrag zur Ablehnung der PPBV durch Bayern


Der Freistaat Bayern hat die Ablehnung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) im Bundesrat beantragt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zeigt sich verärgert über den Antrag, denn damit stelle sich Bayern gegen Qualität in der Pflege.

„Der Antrag aus Bayern zeugt davon, dass Pflegequalität dort offensichtlich keine Rolle spielt“, so Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Die PPR 2.0 ist aktuell das einzige Instrument, mit dem wir Pflegequalität in den Krankenhäusern sicherstellen können. Es ist ein lernendes Instrument, das weiterentwickelt wird. Dafür muss die PPBV jetzt kommen. Wir haben schon Jahrzehnte verloren, in denen sich die Rahmenbedingungen für die Kolleg:innen und damit für die Arbeitsqualität stetig verschlechtert haben. Schlechte Personalbesetzung und dauernde Überlastung zählen zu den Hauptgründen, den Beruf zu verlassen. Dass wir ohne eine verbindliche Personalbemessung keinen Personalaufbau in den Kliniken schaffen, haben wir nun lange genug beobachtet.“

Der DBfK hatte sich zusammen mit dem Deutschen Pflegerat (DPR), Verdi und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) schon lange für die Einführung der PPR 2.0 eingesetzt, da das Instrument auf der bekannten Personalbemessung PPR aufbaut und mit entsprechend geringer Bürokratie und Umgewöhnung leicht eingeführt werden kann. Die aktuellen Argumente aus Bayern kann der Verband nicht nachvollziehen.

„Wenn die PPBV wirklich abgelehnt wird, ist das ein schwarzer Tag für die professionelle Pflege und damit auch für die Patient:innen in den Krankenhäusern Deutschlands“, so Bienstein. „Hier wird eine wichtige Maßnahme blockiert, ohne dass man eine Alternative präsentiert. Was auch immer Bayern damit erreichen will, es geht auf Kosten der beruflich Pflegenden und der Pflegequalität.“

Quelle: Pressemitteilung vom 07.03.2024
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de
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Pflegepersonalbemessungsverordnung_Antrag aus Bayern ist beschämend

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (07. März 2024, Nr. 09/2024)


Antrag aus Bayern ist beschämend
Deutscher Pflegerat: Unterstützung wäre hilfreich anstatt massiver Desinformation


Der Antrag des Freistaates Bayern im Gesundheitsausschuss des Bundesrats, die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) abzulehnen, ist inakzeptabel. Mit diesem Antrag wird auf Kosten der Pflegeprofession und der Versorgungssicherheit in Deutschland Politik betrieben.

Im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege haben wir uns gemeinsam dazu verpflichtet, ein Instrument zur Personalbemessung im Krankenhaus zu entwickeln, um damit die Arbeitsbedingungen der Pflegeprofession zu verbessern. Bayern würde somit wortbrüchig werden.

Der Antrag ist strikt abzulehnen, da er zudem den Bemühungen um eine bessere Personalsituation in unseren Krankenhäusern widerspricht und mit massiver Desinformation einhergeht.

Weiter erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR):

„Der Freistaat Bayern bringt zwei Einwände vor: Personalmangel und Bürokratie. Die Inhalte der Pflegepersonalbemessungsverordnung basieren auf der PPR 2.0, die in Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Pflegerat, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Gewerkschaft ver.di über Jahre hinweg entwickelt wurde. Sie wurde erprobt und zeichnet sich durch einen minimalen Bürokratieaufwand aus.

Die Pflegepersonalbemessungsverordnung ist bundesweit das wichtigste Signal für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege im Krankenhaus. Die Verordnung führt dazu, dass mehr Menschen einen Pflegeberuf in Betracht ziehen und mehr Mitarbeiter:innen gewonnen werden können. Die Verordnung sendet mit der Umsetzung der PPR 2.0 ein klares Signal für positive Veränderungen in der Berufsgruppe. Dies steht im Gegensatz zu dem, was im Antrag behauptet wird und widerspricht dem kürzlich veröffentlichten Statement Bayerns zur Notwendigkeit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, um Leasingpersonal abzubauen.

Internationale Studien, wie beispielsweise in Kalifornien, haben ausführlich den Einsatz von Personalbemessungsinstrumenten untersucht und gezeigt, dass dies zu einer Verringerung der Arbeitsbelastung und einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt. Dies wiederrum führt zu einer besseren Patient:innensicherheit, Versorgungsqualität und erhöht die Mitarbeiter:innenbindung.

Die angeblich hohe Bürokratie ist eine unbegründete Behauptung. Die PPR 2.0 ist bereits digital und benutzerfreundlich umsetzbar. Es ist beschämend, die vermeintliche Bürokratie als Argument gegen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Sicherstellung der Versorgung zu verwenden.

Anstatt die vermutete Bürokratie zu kritisieren, sollten wir uns gemeinsam auf den tatsächlichen Mehraufwand konzentrieren, der durch Prüf- und Melderegelungen sowie Dokumentationen entsteht.“

Download Pressemitteilung

Ansprechpartner*in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

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Deutscher Pflegerat zur Diskussion um die Pflegepersonalbemessungsverordnung

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (18. März 2024, Nr. 10/2024)



Deutscher Pflegerat zur Diskussion um die Pflegepersonalbemessungsverordnung
Wer bessere Arbeitsbedingungen will, der darf nicht gegen die Pflegeprofession stimmen



Die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) sollte in dieser Woche im Bundesrat (22.03.2024) verabschiedet werden. Stand heute steht dieser TOP nicht auf der Tagesordnung. Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), äußert sich dazu wie folgt:

"Der Deutsche Pflegerat fordert die Länder dringend auf, der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) im Bundesrat schnellstmöglich zuzustimmen. Es scheint jedoch, dass die Verordnung als politisches Spielzeug im Rahmen der Krankenhausreform missbraucht wird. Das wäre äußerst schädlich und kontraproduktiv.“

Maier weist auf ein Paradoxon hin. Es sei bestürzend und irritierend, einerseits von der dringenden Notwendigkeit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Pflegeprofession zu sprechen, andererseits aber diese Verbesserungen zu behindern. Argumente gegen die Verordnung, wie etwa der bürokratische Aufwand oder die angebliche Überflüssigkeit aufgrund des bereits bestehenden Pflegekräftemangels, seien nicht überzeugend.

Die Sorgen bezüglich Bürokratie und Personalmangel seien zwar grundsätzlich richtig, aber unbegründet und vor allem kein Grund, die Verordnung abzulehnen. Maier ruft alle Kritiker*innen dazu auf, sich klar für die Pflegeprofession auszusprechen und nicht dagegen: „Die Verordnung ist unerlässlich, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Sie ist unabdingbar, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen und ein wichtiges Signal an potenzielle Pflegekräfte zu senden, dass sich die Arbeitsbedingungen entscheidend verbessern. Dies ist der wesentlichste Punkt, um die pflegerische Versorgung sicherzustellen." Dadurch könnten neue Mitarbeiter*innen für die Pflege gewonnen werden und auch diejenigen, die in den Pflegeberuf zurückkehren möchten.

Nichtstun löse die Probleme nicht, betont die Vize-Präsidentin des DPR weiter. „Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren. Vielleicht ist der Druck bei manchen noch nicht groß genug, um die ernste Situation der gefährdeten Versorgung umfassend anzuerkennen. Eine mehrmonatige Verschiebung oder das Scheitern der Verordnung sind inakzeptabel."

Zum Thema Bürokratie stellt Maier weiter klar: „Aus Sicht der Pflegeprofession ist es unverständlich und enttäuschend, warum jetzt, kurz vor der Verabschiedung der PPBV, überhaupt noch darüber diskutiert wird. Die in der Verordnung enthaltene PPR 2.0 liegt seit vielen Jahren auf dem Tisch und ist das Ergebnis zahlreicher Entwicklungen und Erprobungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Deutschen Pflegerats und der Gewerkschaft ver.di. In der Praxis hat sich gezeigt, dass der bürokratische Aufwand minimal ist. Die PPR 2.0 kann bereits heute digital und benutzerfreundlich umgesetzt werden. Das ist Fakt.

Wenn wir über Bürokratie sprechen wollen, sollten wir vor allem über die übermäßige Bürokratie bei der Abrechnung, Statistik und im Controlling der Krankenhäuser selbst und über unnötige gesetzliche Prüf- und Melderegelungen sprechen. Dann werden wir feststellen, dass die Bürokratie im Bezug zur Pflegeprofession und im Rahmen der PPR 2.0 verschwindend gering ist. Es ist beschämend, die Bürokratie jetzt als Argument gegen die Pflegepersonalbemessungsverordnung zu verwenden, anstatt den klaren Willen zu zeigen, die Arbeitsbedingungen für die Profession und damit zur Sicherung der Versorgung zu verbessern."

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Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

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Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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Appell zur Zustimmung der Länder zur Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV)

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (09. April 2024, Nr. 11/2024)



Offener Brief des Deutschen Pflegerats:
Appell zur Zustimmung der Länder zur Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV)

Der Deutsche Pflegerat hat in einem offenen Brief einen dringenden Appell an die zuständigen Ministerinnen und Minister aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich der Länder gerichtet, der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) im Bundesrat zuzustimmen.

Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats: „Die Pflegepersonalbemessungsverordnung und damit die Implementierung der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) ist für die Profession Pflege unabdingbar. Sie setzt für unsere Berufsgruppe ein enorm positives Zeichen – für bessere Arbeitsbedingungen im Krankenhausbereich, für mehr Kolleginnen und Kollegen und damit auch für eine Sicherung der Versorgung unserer Bevölkerung.

Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass die Länder sich für die zeitnahe Zustimmung zur PPBV im vorliegenden Entwurf im Bundesrat einsetzen. Diese Zustimmung sichert die Qualität und die Zukunft der Pflege in unserem Land. Jetzt und nachhaltig!“

In dem offenen Brief, der kurz vor der Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates am 10. April 2024 versandt wurde, geht der Deutsche Pflegerat auf fünf Punkte ein, die verdeutlichen, warum die Zustimmung zur PPBV und ihre Umsetzung von großer Bedeutung für die Qualität und Zukunft der Pflege in Deutschland sind.

Der erste Punkt betrifft die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die PPBV setzt bundesweit das wichtigste Signal für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Personalsituation in der Pflege im Krankenhausbereich. Dadurch wird die Versorgung der Bevölkerung gesichert.

Der zweite Punkt widerlegt Bürokratiebedenken. Die PPBV wird oft mit bürokratischem Aufwand in Verbindung gebracht. Der Deutsche Pflegerat betont jedoch, dass diese Bedenken unbegründet sind und nicht als Argument gegen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen verwendet werden dürfen.

Der dritte Punkt betrifft die Qualitätssteigerung in der Patientenversorgung. Durch die PPBV wird eine bedarfsorientierte Personalausstattung in der Krankenhauspflege ermöglicht. Dadurch kann eine bessere Versorgung der Patienten gewährleistet werden.

Der vierte Punkt betrifft die Erfüllung von Vereinbarungen. Die PPBV ist Teil von Vereinbarungen, die bereits getroffen wurden. Es ist daher wichtig, dass die Länder ihre Zustimmung zur PPBV geben, um diese Vereinbarungen umzusetzen.

Der fünfte Punkt betrifft das nachhaltige Gesundheitssystem und die Berufsentwicklung. Die PPBV trägt zur Sicherung der Zukunft der Pflege bei und ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines nachhaltigen Gesundheitssystems.

Das Schreiben an die Ministerinnen und Minister der Länder aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich liegt der Anlage bei (Schreiben an Frau Ministerin Judith Gerlach, Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention).

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Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

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Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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Bundesratsausschuss befürwortet Pflegepersonalbemessungsverordnung zur Sicherung der Pflege

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Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (16. April 2024, Nr. 13/2024)



Bundesratsausschuss befürwortet Pflegepersonalbemessungsverordnung zur Sicherung der Pflege
Deutscher Pflegerat begrüßt die Empfehlung und fordert schnelle Umsetzung


Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat dem Bundesrat empfohlen, der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) mit wenigen Änderungen zuzustimmen.

„Auf dieses wichtige Signal für bessere Arbeitsbedingungen hat die Profession Pflege seit vielen Jahren gewartet“, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Es ist eine kleine Revolution für die Profession und für die Sicherung der Versorgung.“ Die Versorgung von hilfebedürftigen Menschen soll nun an ihrem individuellen Hilfebedarf bemessen werden, anstatt an Zahlen, Geld oder Controllingdaten.

Gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Gewerkschaft ver. di hat der Deutsche Pflegerat bereits in der vorherigen Legislaturperiode für dieses wichtige Ziel gekämpft. Daraus entstand zusammen die PPR 2.0 als Grundlage für die Pflegepersonalbemessungsverordnung.

„Der Dank gebührt dem Bundesgesundheitsministerium und den Bundesländern für diese Entscheidung zur Sicherung der Pflege. Die vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen des Gesundheitsausschusses sind pragmatisch und richtig. Sie greifen nun die korrekten Minutenwerte im Grundwert bei der Kinder-PPR 2.0 auf und ermöglichen durch die Erhöhung des Einsatzes von beruflich qualifizierten Pflegehilfskräften auf 20 Prozent einen flexibleren Qualifikationsmix“, ergänzt Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats.

Außerdem wurde beschlossen, die PPBV verbindlich zu evaluieren. Der Deutsche Pflegerat begrüßt diese kontinuierliche Weiterentwicklung der PPR 2.0. Dabei müssen für eine Kompetenzentwicklung in der Pflege und der Weiterentwicklung in der Patientenversorgung auch Vorgaben für akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen auf den Stationen berücksichtigt werden.

Der Deutsche Pflegerat betont, dass die PPBV ein Etappenziel ist, das nun gemeinsam umgesetzt werden muss. Der Alternativvorschlag, die Einführung auf den 1. Juli 2025 zu verschieben, wird vom Deutschen Pflegerat klar abgelehnt. Vogler und Maier machen hierzu deutlich: „Unser Handeln muss sich am Bedarf der Patienten und Pflegebedürftigen sowie an der Versorgungssicherheit orientieren und duldet keinen weiteren Aufschub.“ Die Konvergenzphase biete ausreichend Zeit zur Umsetzung der Verordnung.

Die Empfehlung des Gesundheitsausschusses für eine Forderung des Bundesrats nach zeitnahen Regelungen der Bundesregierung zur Entlastung des Pflegepersonals von bürokratischen Aufgaben und zu weiteren Verbesserungen der Arbeitsbedingungen wird vom Deutschen Pflegerat ausdrücklich unterstützt.

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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
WernerSchell
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Bundesrat verabschiedet Pflegepersonalbemessungsverordnung

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (26. April 2024, Nr. 16/2024)



Historischer Meilenstein
Bundesrat verabschiedet Pflegepersonalbemessungsverordnung


Der Bundesrat hat heute der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) zugestimmt, die ab dem 1. Juli 2024 in der stationären Krankenpflege gilt.

„Mit dem Beschluss zur Pflegepersonalbemessungsverordnung hat der Bundesrat für die Profession Pflege in Deutschlands Krankenhäusern Geschichte geschrieben. Zum ersten Mal wird ein Personalbemessungssystem eingeführt. Das ist ein Meilenstein für die Attraktivität des Pflegeberufs und für die Sicherung der Versorgung“, weist Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), hin.

Nach langjährigen Forderungen, Diskussionen, Entwicklung, Evaluationen und Anpassungen des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 durch den Deutschen Pflegerat, der Gewerkschaft ver.di und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind die Ergebnisse der Erprobung in die nun verabschiedete Verordnung eingeflossen.

Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, ergänzt: „Wir sind stolz, dass dieser historische Schritt gelungen ist. Unser Dank gehört allen Beteiligten für die jahrelange gute Zusammenarbeit mit dem klaren Ziel, die Profession Pflege zu stützen und damit auch die pflegerische Versorgung zu verbessern. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, das Bundesgesundheitsministerium und die Länder haben mit der Entscheidung für die PPBV einen wichtigen und entscheidenden Pfeiler für die Profession Pflege gesetzt.“

Der Deutsche Pflegerat betont, dass die PPBV ein Etappenziel für bessere Arbeitsbedingungen ist, das nun gemeinsam umgesetzt werden muss. Die Konvergenzphase biete ausreichend Zeit zur Umsetzung der Verordnung.

Download Pressemitteilung

Ansprechpartner*in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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