AUF DEUTSCHEN INTENSIVSTATIONEN FEHLEN BIS ZU 50.000 PFLEGEKRÄFTE

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
WernerSchell
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Deutschland vor Pflegekrise

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Deutsches Ärzteblatt vom 25.10.2022:

Berufsverband sieht Deutschland vor Pflegekrise

Köln – Die Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), Christel Bienstein, sieht Deutschland vor einer ernstzunehmenden Pflegekrise. In den kommen­den zehn Jahren werde man mehrere hunderttausend Fachkräfte verlieren, die in den Ruhestand gingen, sagte sie heute im Deutschlandfunk.
Das bedeute, dass viele Menschen keinen ambulanten Pflegedienst mehr fänden und auch keine Angehörigen in stationären Einrichtungen unterbringen könnten, weil Personal fehle.
Bienstein forderte von der Politik eine Risikoplanung und eine grundsätzliche Gesundheitsreform. So müssten überflüssige Operationen verhindert und die Zahl der Krankenhäuser reduziert werden. Dabei solle Deutsch­land auch auf andere Länder wie beispielsweise Dänemark und Schweden schauen.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Corona-Brennpunkt Krankenhäuser: Zermürbt und angeschlagen wie das ganze Land?

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Corona-Brennpunkt Krankenhäuser: Zermürbt und angeschlagen wie das ganze Land? - Masken-, Impf- und Isolationspflicht: Geht der Streit um Corona auch im dritten Pandemie-Winter weiter? Was macht das mit dem Land und mit den besonders betroffenen Krankenhäusern? Wie werden die Kliniken wieder gesund - zum Wohl der Patienten und der Mitarbeiter? - Hart aber fair - Sendung vom 07.11.2022 - (Video 1.15.36 - verfügbar bis 07.11.2023). … > https://www.ardmediathek.de/video/hart- ... YTY3MWNkZg - Video auch bei youtube abrufbar > https://www.youtube.com/watch?v=W-a29SAqwrc

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Anmerkung:
Gesundheitsexperten fordern grundlegende Änderungen am Entwurf für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf (20/3876 > https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003876.pdf ) am 09.11.2022 kritisierten Fachverbände unter anderem die geplanten Vorgaben für die Einführung eines Personalbemessungsinstruments. Die Fachleute äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen (> viewtopic.php?f=5&t=564&p=7059#p7059 ). - Es ist damit deutlich geworden, dass der geplante Gesetzentwurf erheblich nachgebessert werden muss. - Werner Schell
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Aussetzung der Personaluntergrenzen

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DBfK zur Aussetzung der Personaluntergrenzen

Statement von DBfK-Präsidentin Christel Bienstein zur geplanten Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen:

„Die Pflegepersonaluntergrenzen sind als unterste rote Linie gedacht, um noch eine sichere Versorgung der Patient:innen im Krankenhaus gewährleisten zu können. Wir reden also dann bereits nicht mehr von fachlich fundierter und aktivierender Pflege. Wenn selbst diese rote Linie in Frage gestellt wird, dann ist es das falsche Zeichen für die Pflegefachpersonen und gefährdet die Patient:innen im Krankenhaus. In Engpässen müssen Personalkapazitäten geschaffen werden, indem Leistungen wie beispielsweise elektive Eingriffe verschoben werden.“

Quelle: Pressemitteilung vom 02.12.2022
Ivonne Köhler-Roth | Redakteurin Online, Social Media, Print | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
koehler-roth@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77
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Wir haben nicht genug Ärzte und Pflegekräfte für 1719 Krankenhäuser. ...

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Fakt ist: Wir haben nicht genug Ärzte und Pflegekräfte für 1719 Krankenhäuser. Schon jetzt nicht und erst recht nicht in einigen Jahren.
Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister (Zitat des Tages in Dt. Ärzteblatt vom 12.06.2023).
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Referentenentwurf zur Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) so nicht umsetzbar

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Referentenentwurf zur Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) so nicht umsetzbar

Die im Referentenentwurf mit Stand Oktober 2023 beschriebene Einführung der PPR 2.0 als verbindliches Personalbemessungsinstrument zum Januar 2024 ist sowohl zeitlich als auch inhaltlich nicht realistisch.

Es steht außer Frage, dass die Einführung der PPR 2.0 ein Schritt in die richtige Richtung ist. Es steht aber auch außer Frage, dass für eine erfolgreiche Einführung evidenzbasierte Instrumente erforderlich sind, die den Pflegebedarf in verschiede­nen Settings und Pflegesituationen erfassen können und zugleich eine Personalbe­messung unter Berücksichtigung des erfassten Bedarfes und des erforderlichen Qualifikationsmixes ermöglichen. Und genau dies ist derzeit mangels hinreichend empirischer Daten und einer reinen Fokussierung auf leistungsbezogene Daten auf Basis von Zeiteinheiten nicht gegeben.

Aus Sicht des Bundesverbands Pflegemanagements sprechen neben den pflege­wissenschaftlichen auch ganz praktische Gründe gegen eine zielführende Umsetzung in der aktuellen Form:

Derzeit ist keinerlei Refinanzierung weder der einmaligen noch der laufenden mit der Einführung verbundenen Kosten vorgesehen, was viele finanziell bereits ange­schlagene Krankenhäuser weiter in Bedrängnis bringen dürfte. Die Einführung zum 1. Januar 2024 ist zu kurz bemessen, auch vor dem Hintergrund der unterschiedli­chen technischen Gegebenheiten in den Krankenhäusern. Selbst die gängigen Soft­wareanbieter sind derzeit nicht in der Lage, die unterschiedlichen Umsetzungsanfor­derungen für Erwachsene und Kinder abzubilden. Ganz abgesehen davon sind die Unterschiede nicht nachvollziehbar. Technisch herausfordernd ist auch die zeitliche Überschneidung mit der Verpflichtung zur Übermittlung von Strukturdaten, die stan­dardmäßig um den Jahreswechsel ansteht. Der Pretest durch die KPMG war sinn­voll, rechnet sich jedoch nicht, wenn die dabei erkannten Nachbesserungspotenzi­ale keine Berücksichtigung finden.

„Ein so wichtiger Schritt darf nicht unreflektiert im Hauruck-Verfahren getan werden. Das Pflegemanagement, die Pflegewissenschaft und die Pflegepraxis haben mit zahlreichen Stellungnahmen frühzeitig auf Schwachstellen im Entwurf hingewiesen und Wege aufgezeigt“, so Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement. „Was nach wie vor fehlt, ist die ernsthafte Bereitschaft der Ver­antwortlichen, sich mit den pflegefachlichen Expertenhinweisen auseinanderzuset­zen“, resümiert Lukuc enttäuscht.

11 24 PM PPR 2.0
2023_11_24 PM PPR 2.0.pdf (103,1 kB) > https://www.bv-pflegemanagement.de/meld ... %202.0.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 24.11.2023
Ramona Schulz
Assistentin der Geschäftsführung
Bundesverband Pflegemanagement e.V.
Mitgliedsverband Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Tel. +49 (0)30 44 03 76 93
Fax +49 (0)30 44 03 76 96
sabrina.rossius@bv-pflegemanagement.de
www.bv-pflegemanagement.de
www.nachwuchs-pflegemanagement.de
https://www.facebook.com/bvpflegemanagement
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Pflegepersonalbemessungsverordnung - Ein Meilenstein für die Pflege und die Patientensicherheit

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (27. November 2023, Nr. 49/2023)


Pflegepersonalbemessungsverordnung - Ein Meilenstein für die Pflege und die Patientensicherheit
Auf den Weg machen und dabei Stolpersteine beseitigen


Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf für eine „Verordnung über die Maßstäbe und Grundsätze für die Bemessung des Personalbedarfs in der stationären Krankenpflege (Pflegepersonalbemessungsverordnung PPBV)" vorgelegt. Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), äußert sich anerkennend zu dem Entwurf:

„Die Pflege im Krankenhaus wird erstmals in der Geschichte Deutschlands klar und verbindlich in ihrer Personalausstattung geregelt. Der Deutsche Pflegerat, weitere Verbände, Gewerkschaften und Krankenhäuser haben jahrzehntelang für bessere Arbeitsbedingungen, ausreichend Pflegepersonal und Patientensicherheit gekämpft. Endlich hat die Politik ihre Forderungen ernst genommen. Die Pflegepersonalbemessungsverordnung ist ein Meilenstein und eine Anerkennung der Leistungen der Pflegeprofession.

Der Deutsche Pflegerat ruft alle Beteiligten, sowohl den Gesetzgeber wie auch die Verbände, das Management der Kliniken und die Profession Pflege dazu auf, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und die Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung zu unterstützen und zu einem Erfolg zu führen.

Wir teilen nicht die allgemeine Kritik an der PPR 2.0, insbesondere wenn die Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung in Zweifel gezogen wird. Die PPR 2.0 ist valide, reflektiert und in ihrer Entwicklung ein bereits seit vielen Jahren andauernder Prozess in enger Zusammenarbeit mit der Profession Pflege und maßgeblichen Institutionen. Gemeinsam haben wir viele Jahre darum gerungen und auch in der Konzertierten Aktion Pflege diesen zu beschreitenden Weg gemeinsam beschlossen.

Mit der PPR 2.0 wird ein einfaches und unbürokratisches Instrument zur Personalbedarfsermittlung und -planung eingeführt. Es ist praxiserprobt und orientiert sich am Bedarf der Patienten, nicht an wirtschaftlichen Interessen. Es wird klare Vorgaben für die Personalausstattung geben und die Forderung nach mehr Pflegepersonal wird auf eine solide Grundlage gestellt. Die Qualität der pflegerischen Versorgung wird an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtet. Dies ist eine bedeutende Errungenschaft für die Pflegequalität und die Zufriedenheit von Patienten und der Profession Pflege.

Wir erkennen, dass die Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung besonders zu Beginn einen besonderen Einsatz der Mitarbeitenden der Krankenhäuser erfordert. Natürlich gibt es noch Herausforderungen und Stolpersteine bei der Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung. Das ist bei jeder großen Veränderung der Fall. Dies ist und war allen Beteiligten von Anfang an klar und benötigt vor Ort eine sinnvolle Planung und Organisation. Die Datenerhebung und -qualität werden anfangs holprig sein, aber das ist Teil eines lernenden Systems, das sich weiterentwickelt. Dennoch müssen wir den Weg gehen. Der falsche Weg ist es, die notwendigen Verbesserungen für die Profession Pflege und Patienten zu missachten.

Jetzt haben wir erstmals die Möglichkeit, eine bedarfsorientierte Versorgung zu gewährleisten. Wir müssen jedoch schnell die richtigen weiteren Schritte unternehmen. Dazu gehören u.a. die Festlegung des Qualifikationsmixes der Mitarbeitenden, gute digitale Systeme, eine standardisierte Dokumentation und die durch die generalistische Pflegeausbildung vorgegebene vollständige Anerkennung aller Pflegefachpersonen. Um dem demografischen Wandel zu begegnen, müssen wir auch die Effizienz der Versorgung, die Strukturen und Prozesse betrachten.

Die Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung verläuft in Etappen. Nach der Einführungsphase kommt die Konvergenzphase. Das heißt, dass Zeit für die Umsetzung bleibt. Zeit für den Aufbau von Strukturen, zur Schulung der Mitarbeitenden und zur Unterstützung durch digitale Systeme. Verstanden werden muss, dass auch wenn die Daten zum 1. April 2024 nicht vorliegen, es nicht zu Sanktionen kommt.

Insgesamt ist dies eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Wir starten jetzt mit der PPR 2.0 und entwickeln sie kontinuierlich pflegewissenschaftlich weiter. In der Einführungsphase werden Fragen kommen. Daher ist es umso wichtiger, den Einführungsprozess mit pflegewissenschaftlicher Expertise zu begleiten. Dafür sollte ein Institut zur Personalbedarfsermittlung in der Pflege eingerichtet werden.

Berechtigte Kritik am Referentenentwurf zur Pflegepersonalbemessungsverordnung ist dann sinnvoll, wenn diese uns voranbringt und das Ziel einer qualitätsgesicherten Patientenversorgung unterstützt. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, die Versorgung und die Patientensicherheit zu stärken. Die Politik hat erkannt, wie wichtig ein Instrument zur Personalbedarfsermittlung ist. Jetzt geht es an die Umsetzung. Diese muss von einem kontinuierlichen Prozess der notwendigen Anpassungen begleitet werden, wie es in einem lernenden System immer erforderlich ist.“

Sofern es sich um die Personalbemessung der Kinder im Rahmen der Kinder-PPR 2.0 und der Kinderintensiv-PPR 2.0 handelt, ist diese getrennt von dieser Pressemeldung zu betrachten.

Download Pressemitteilung

Ansprechpartner*in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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Pflegepersonalbemessung endlich gesetzlich verankert!

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Pflegepersonalbemessung endlich gesetzlich verankert!
DBfK bewertet Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit positiv



Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) beurteilt den seit Mitte November vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) als positives Signal an die professionell Pflegenden. Mit der Verordnung könne man sich nun endlich auf den Weg machen, um eine bedarfsgerechte Personalausstattung in den Krankenhäusern zu realisieren.

Laut dem Referentenentwurf wird das Personalbemessungsinstrument PPR 2.0 zum 1. Januar 2024 auf Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder starten. „Die PPR 2.0 ist nun endlich gesetzlich verankert. Dafür setzen wir uns gemeinsam mit den Gewerkschaften und anderen Verbänden schon seit Jahren ein“, lobt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein den Vorstoß des Ministeriums. „Richtig und wichtig ist auch, dass für die Weiterentwicklung des Instruments pflegewissenschaftliche Expertise an Bord ist. Der Weg hin zu einer guten Personalausstattung ist damit angelegt.“

Die PPR 2.0 ist als Interimslösung zur bedarfsgerechten Personalbemessung angelegt. Es handelt sich um ein lernendes Instrument, das mit pflegewissenschaftlicher Begleitung weiterentwickelt wird. Der DBfK sieht daher im jetzigen Zuschnitt der PPR 2.0 noch Anpassungsbedarf in Detailfragen. „Ein lernendes System kann nicht von Anfang an perfekt sein“, so Bienstein. „Es kommt im Prozess der Weiterentwicklung darauf an, dass dieser aus pflegefachlicher Perspektive erfolgt.“

In der Kinder-PPR 2.0 sieht der DBfK bereits jetzt Verbesserungsbedarf. „Es ist unverständlich, dass bei der Kinder-PPR 2.0 Pflegefachpersonen ohne Vertiefung und akademisch ausgebildete Kolleg:innen in der Pädiatrie nicht berücksichtigt werden. Das widerspricht dem Grundgedanken der generalistischen Pflegeausbildung“, erläutert Sabine Berninger, Pflegedirektorin und Vorsitzende des DBfK Südost. „Im Start-Zuschnitt der PPR 2.0 kann der bedarfsgerechte Qualifikationsmix in den Pflegeteams noch nicht hinreichend abgebildet werden. Dies wird eine der zentralen Aufgaben für die Weiterentwicklung des Instruments sein.“

Der DBfK hält die Einführung eines öffentlich finanzierten Instituts für die Personalbedarfsermittlung in der Pflege für unumgänglich, damit eine pflegefachliche Begleitung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsinstruments sichergestellt werden kann.

„Es ist höchste Zeit, dass der Pflegepersonalbedarf im Krankenhaus ermittelt und langfristig eine bedarfsgerechte Personalausstattung realisiert wird, denn uns allen geht es um die Sicherheit der Patient:innen“, so Bienstein. „Nur mit einer am Bedarf orientierten Personalbemessung können die Pflegequalität gesichert und die Professionalisierung des Pflegeberufs vorangetrieben werden. Es ist ohnehin schon zu viel wertvolle Zeit verstrichen, um die Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen im Krankenhaus nachhaltig zu verbessern!“

Quelle: Pressemitteilung vom 27.11.2023
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de
www.dbfk.de
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Krankenhäuser, Pflegerat und ver.di begrüßen Einführung der Pflegepersonalbemessung

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GEMEINSAME PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Berlin (05. Dezember 2023, Nr. 50/2023)


DKG, DPR und ver.di zur PPR 2.0
Krankenhäuser, Pflegerat und ver.di begrüßen Einführung der Pflegepersonalbemessung


Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Gewerkschaft ver.di begrüßen, dass mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium ein entscheidender Schritt zur Umsetzung einer Pflegepersonalbemessungsverordnung getan ist. Damit geht ein langjähriger Prozess zur Verbesserung der Pflegepersonalsituation in den Krankenhäusern trotz der nunmehr bekannt gewordenen Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren auf die Zielgerade.

Dazu erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leiterin des DKG-Geschäftsbereichs für Personal, Prof. Dr. Henriette Neumeyer: „Ver.di, Pflegerat und DKG haben gemeinsam die PPR 2.0 erarbeitet. Es ist besonders erfreulich, dass das Bundesgesundheitsministerium die zwischen den drei Organisationen vereinbarten Regelungen weitgehend übernommen hat. Die Verschiebung des Abschlusses der Rechtsverordnung ins neue Jahr mag zwar aufgrund der gesetzgeberischen Zwänge nachvollziehbar sein. Allerdings benötigen die Krankenhäuser möglichst zeitnah Planungssicherheit, wann und wie die PPR 2.0 tatsächlich kommt. So bedarf es ausreichend Vorlaufzeit, um sich organisatorisch und technisch auf die PPR 2.0 vorzubereiten. Auch die gesetzlich vorgegebene Weiterentwicklung der PPR 2.0 nach § 137l SGB V bis zum 31. Dezember 2024 ist von der Verzögerung der Rechtsverordnung betroffen, da diese auf der Einführung der PPR 2.0 aufbaut. Auch deswegen braucht es schnell Klarheit. Einige inhaltliche Korrekturen an der Verordnung wünschen sich die Krankenhäuser noch: Wir schlagen das erste Halbjahr 2024 als Übergangs- und Optionsphase vor, in der Krankenhäuser nicht wegen Meldeversäumnissen sanktioniert werden. Die Pflegekräfte müssen mitgenommen werden, und für hausinterne Schulungen muss ausreichend Zeit sein – ein Gebot des Respekts vor der ohnehin komplexen Arbeitsrealität der Pflege. Wichtig ist, dass wir die Vielzahl unterschiedlicher Systematiken zu Personalvorgaben und -bemessung zusammenführen, um so schnell wie möglich die parallele Dokumentation mittels der PPUGV zu stoppen. Wir benötigen einen Fahrplan für die Konvergenz der Systeme und ein zusätzliches Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs, von der Ausbildung bis zur Akademisierung. In die Zukunft der Pflege muss investiert werden. Nur so können wir sicherstellen, dass auch der gewünschte Personalaufwuchs nachhaltig realisiert werden kann.“

Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt: „Die Pflegepersonalbemessungsverordnung ist ein Meilenstein und eine Anerkennung der Leistungen der Pflegeprofession. Mit der PPR 2.0 wird ein einfaches und unbürokratisches Instrument zur Personalbedarfsermittlung und -planung eingeführt. Es ist praxiserprobt und orientiert sich am Bedarf der Patienten, nicht an wirtschaftlichen Interessen. Es wird klare Vorgaben für die Personalausstattung geben, und die Forderung nach mehr Pflegepersonal wird auf eine solide Grundlage gestellt. Die Qualität der pflegerischen Versorgung wird an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtet. Dies ist eine bedeutende Errungenschaft für die Pflegequalität und die Zufriedenheit von Patienten und der Profession Pflege. Alle an der Umsetzung der Verordnung Beteiligten müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Schnell müssen weitere Schritte gegangen werden. Dazu gehören u.a. die Festlegung des Qualifikationsmixes der Mitarbeitenden, gute digitale Systeme, eine standardisierte Dokumentation und die durch die generalistische Pflegeausbildung vorgegebene vollständige Anerkennung aller Pflegefachpersonen. Wir starten jetzt mit der PPR 2.0 und entwickeln sie kontinuierlich pflegewissenschaftlich weiter. Dafür sollte ein Institut zur Personalbedarfsermittlung in der Pflege eingerichtet werden.“

Sylvia Bühler, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, erklärt: „Die Beschäftigten in der Krankenhauspflege machen sich seit vielen Jahren für verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung stark. Die Einführung der PPR 2.0 ist ein echter Wendepunkt. Damit richtet sich der Personaleinsatz künftig nach dem Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten. Die politische Fehlentscheidung der Ökonomisierung im Gesundheitswesen wird damit an einer entscheidenden Stelle korrigiert. Allerdings muss nach der bitteren Nachricht, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, politisch mit Hochdruck daran gearbeitet werden, die versprochene Entlastung für die Beschäftigten jetzt so rasch wie irgend möglich an den Start zu bringen. Wenn künftig Pflegefachpersonen über den Bedarf der zu pflegenden Patientinnen und Patienten und die sich daraus ableitende Personalausstattung entscheiden, stärkt das auch die pflegerische Profession. Die Verordnung muss festlegen, ab wann die PPR 2.0 zu erfüllen ist, die Beschäftigten erwarten eine verlässliche Perspektive. Und es braucht die Klarstellung, dass Pflegehilfskräfte nur zusätzlich eingesetzt werden können und keine Pflegefachpersonen ersetzen. Auch Auszubildende und Studierende dürfen nicht angerechnet werden. Eine gute, ergänzte Verordnung zur Einführung der PPR 2.0 kann dazu beitragen, in der Krankenhauspflege wieder Vertrauen in die Politik aufzubauen.“

Pressekontakte:
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Pressestelle, Joachim Odenbach,
pressestelle@dkgev.de, 030 39801-1021
Deutscher Pflegerat (DPR), Pressestelle, Michael Schulz,
m.schulz@deutscher-pflegerat.de, 0151 650 617 86
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Pressestelle, Richard Rother,
pressestelle@verdi.de, 030 69 56-1013

Download Gemeinsame Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Empfehlungen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der PPR 2.0

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (08. Dezember 2023, Nr. 52/2023)



Expertengremien des Deutschen Pflegerats geben Empfehlungen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der PPR 2.0
Deutscher Pflegerat definiert Voraussetzungen für Qualifikationsmix bei der PPR 2.0 und für die pflegerische Personalbemessung auf Intensivstationen und angrenzenden Bereichen

Die Fachkommission des Deutschen Pflegerats zur Pflegepersonalbedarfsermittlung in Krankenhäusern – DPR Fachkommission Pflegepersonalbemessungsinstrument (PBMI) beschäftigt sich mit wichtigen Aspekten der Einführung und Weiterentwicklung der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) in Krankenhäusern.

Die Kommission und ihre Expert:innen haben nun zwei Expert:innenpapiere veröffentlicht:

- Die Unterarbeitsgruppe "Qualifikationsmix" hat das Expert:innenpapier "Voraussetzungen für das Abbilden des Qualifikationsmixes im Rahmen der PPR 2.0" erstellt.
- Die Unterarbeitsgruppe "Intensiv- und Notfallpflege" hat das Expert:innenpapier "Pflegerische Personalbemessung auf Intensivstationen und angrenzenden Bereichen" erarbeitet.

Der Deutsche Pflegerat fordert grundsätzlich die Einrichtung eines eigenständischen pflegerischen Instituts für die Personalbemessung in der Pflege (InPeP). Notwendig ist dies, um quantitative und qualitative Personalerfordernisse in der Pflege nachhaltig zu gewährleisten und auch den folgenden Aspekten gerecht zu werden.

Irene Maier, Leiterin der Fachkommission PPR 2.0 des Deutschen Pflegerats, betont in Bezug auf das Expert:innenpapier "Voraussetzungen für das Abbilden des Qualifikationsmixes im Rahmen der PPR 2.0":

"Um den Qualifikationsmix in der akutstationären Pflege zu ermitteln, sind weitere Untersuchungen unter Einbezug pflegewissenschaftlicher Expertise erforderlich. Dabei müssen die vielfältigen Kontextbedingungen und das Zusammenspiel von Funktion und Rolle sowie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Berufsgruppen berücksichtigt werden.

Wichtig ist, die unterschiedlichen Fachbereiche, Klinikgrößen und pflegerischen Versorgungskonzepte zu beachten, um die Versorgungslandschaft angemessen abzubilden.

Derzeit ist es aufgrund fehlender Informationen noch nicht möglich, den Qualifikationsmix einfach abzuleiten. Daher müssen pflegewissenschaftliche und pflegefachliche Expert:innen in diesen Prozess einbezogen werden. Das Ziel sollte sein, den Bedarf an verschiedenen Qualifikationen, einschließlich akademisch ausgebildeter Pflegefachpersonen, kontextbezogen und unter Berücksichtigung zukünftiger Veränderungen und bereits vorliegender Literatur abzubilden.

Die Weiterentwicklung der PPR 2.0 im Hinblick auf den Qualifikationsmix sollte diese Aspekte berücksichtigen. Eine kontinuierliche Evaluation ist dabei unerlässlich."

In Bezug auf das Expert:innenpapier "Pflegerische Personalbemessung auf Intensivstationen und angrenzenden Bereichen" weist Irene Maier hin:

"Um die pflegerische Personalbemessung auf Intensivstationen und angrenzenden Fach- und Funktionsbereichen festzulegen, müssen Kriterien für Mindeststandards in der Personalbemessung weiterentwickelt werden. Diese sollten sich beispielsweise nicht nur auf ein Organersatzverfahren, wie ECMO und Beatmungstherapie, beziehen. Notwendig ist, dass eine Ergänzung durch dynamische Personalbemessungsinstrumente wie die PPR 2.0 oder INPULS erfolgt.

Eine Fachpflegequalifikationsquote von mindestens 50 Prozent ist eine grundlegende Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Versorgung. Nur so können die Herausforderungen auf Intensivstationen und angrenzenden Bereichen bewältigt werden. Darüber hinaus sollten auch organisatorische und administrative Tätigkeiten in die Personalbedarfsermittlung ebenso wie eine strukturierte Praxisanleitung einbezogen werden.

Es ist wichtig, sich auf die Etablierung von guten Einarbeitungs- und Vorbereitungskursen für Pflegefachpersonen zu konzentrieren, sowie personelle Ressourcen für psychosoziale Betreuung und Ethikberatung bereitzustellen. Zusätzliche Stellen sollten für Praxisanleitung und Weiterbildungsteilnehmende geschaffen werden. Darüber hinaus ist der Einsatz von Advanced Practice Nurses (APN) auf Masterniveau zur pflegewissenschaftlichen Begleitung des Behandlungsteams erforderlich.

Die Bedarfserhebung sollte durch eine digitale Ausleitung von Standarddatensätzen aus dem klinischen Dokumentationssystem ermöglicht werden."

Beide Expert:innenpapiere stehen auf der Homepage des Deutschen Pflegerats zum Download zur Verfügung:

• Download Expert:innenpapier "Voraussetzungen für das Abbilden des Qualifikationsmixes im Rahmen der PPR 2.0" > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... -bereichen
• Download Expert:innenpapier "Pflegerische Personalbemessung auf Intensivstationen und angrenzenden Bereichen“ > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... sivstation
• Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... teilungen/

Ansprechpartner*in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
WernerSchell
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Zeit bis zur Einführung der PPR 2.0 effektiv zur Vorbereitung nutzen

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (16. Januar 2024, Nr. 01/2024)



Einführung der PPR 2.0
Deutscher Pflegerat: Zeit bis zur Einführung der PPR 2.0 effektiv zur Vorbereitung nutzen
Ingo Böing und Franziska Berghoff übernehmen die fachliche Leitung der Fachkommission zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus

Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) ruft die Krankenhäuser in Deutschland dazu auf, die Zeit bis zur Einführung der PPR 2.0 effektiv zur Vorbereitung zu nutzen. Der Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium zur Pflegepersonalbemessungsverordnung liegt vor. Die geplante Verabschiedung im alten Jahr war nicht möglich, vermutlich ist ab dem zweiten Quartal mit dem Inkrafttreten zu rechnen.

„Die spätere Verabschiedung und Einführung der PPR 2.0 gilt es effektiv zu nutzen. Das ist auch gut so, denn die Krankenhäuser brauchen diese Zeit zur Vorbereitung“, betont Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Wichtig ist, dass die Verordnung im Sinne der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Profession Pflege kommt. Was kommt, ist dabei klar definiert. Dieser Meilenstein ist gesetzt. Bereits jetzt sollten sich daher die Krankenhäuser darauf einlassen und die Zeit nutzen.“

Zum Thema Personalbedarfsermittlung arbeitet der DPR zusammen mit externen Expert*innen bereits seit vielen Jahren aktiv in einer „Fachkommission zur Pflegepersonalbedarfsermittlung in Krankenhäusern – DPR Fachkommission Pflegepersonalbemessungsinstrument (PBMI)“.

Irene Maier: „Die PPR 2.0 wird Realität. Die Mitglieder der Fachkommission haben maßgeblich dazu beigetragen, diese inhaltlich zu erarbeiten, in die politischen Prozesse einzubringen und Expertisen zu bündeln, um die Arbeitsbedingungen der beruflich Pflegenden wesentlich zu verbessern.“

Jetzt hat der DPR seine Fachkommission personell neu aufgestellt. Sandra Mehmecke übergibt die fachliche Leitung an Ingo Böing und Franziska Berghoff, weil sie als Geschäftsführerin im DBfK Nordwest neue Aufgabengebiete übernimmt. Sandra Mehmecke wird der Fachkommission weiterhin als Mitglied erhalten bleiben. Leiterin der Kommission aus dem Präsidium ist nach wie vor Irene Maier.

Sandra Mehmecke, Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe e.V. (DBfK) Nordwest, sagt: „Gemeinsam haben wir es geschafft, dass die PPR 2.0 kommen wird. Es bleibt jedoch noch ein langer Weg“.

Ingo Böing, langjähriges Mitglied der Kommission und Vertreter des DBfK, betont: „Die Einführung der PPR 2.0 ist ein großer Erfolg und wird auch in den kommenden Jahren eines der wichtigsten Themen für die Pflege im Krankenhaus bleiben. Sie wird weiterhin vom DPR und seiner Kommission begleitet werden, besonders in der Weiterentwicklung der PPR 2.0."

Franziska Berghoff, Referentin für die pflegerische Versorgung im Krankenhaus beim Deutschen Pflegerat, ergänzt: „Die Herausforderungen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der PPR 2.0 müssen strukturiert und ressourcenorientiert bewältigt werden, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und die Qualität der Versorgung nachhaltig zu sichern. Die Einbindung der Erfahrungen der Pflegeprofession ist dabei unerlässlich."

Ergänzende Informationen

Umfangreiche Informationen zum Verfahren, zur Einführung und Umsetzung der PPR 2.0 finden Sie auf der Homepage der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.: PPR 2.0 – Was ist das?

Aktuelle Pressemeldungen zum Thema:

- Krankenhäuser, Pflegerat und ver.di begrüßen Einführung der Pflegepersonalbemessung. DKG, DPR und ver.di zur PPR 2.0 (05.12.2023) > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... lbemessung
- Pflegepersonalbemessungsverordnung. Ein Meilenstein für die Pflege und die Patientensicherheit. Auf den Weg machen und dabei Stolpersteine beseitigen (27.11.2023) > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... sicherheit

Informationen zur Fachkommission „Pflegepersonalbemessungsinstrument (PBMI)" des Deutschen Pflegerats finden Sie hier. > https://deutscher-pflegerat.de/verband/fachkommissionen

Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen

Ansprechpartner*in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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