AUF DEUTSCHEN INTENSIVSTATIONEN FEHLEN BIS ZU 50.000 PFLEGEKRÄFTE

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
WernerSchell
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AUF DEUTSCHEN INTENSIVSTATIONEN FEHLEN BIS ZU 50.000 PFLEGEKRÄFTE

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Neue Studie berechnet Personallücke
AUF DEUTSCHEN INTENSIVSTATIONEN FEHLEN BIS ZU 50.000 PFLEGEKRÄFTE

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Bundesweit fehlen bis zu 50.000 Vollzeitkräfte in der Intensivpflege der Krankenhäuser. Eine einfache Lösung des Problems ist nicht in Sicht. Gerade deshalb muss die Politik in Bund und Ländern endlich handeln. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie des Gesundheitssystemforschers Prof. Dr. Michael Simon.

Die Lage auf den Intensivstationen deutscher Krankenhäuser ist besonders angespannt: Pflegekräfte sind chronisch überlastet. Es gibt zu wenig Personal. Die seit langem bestehenden Probleme wurden durch die Corona-Pandemie noch verschärft – und gerieten in den Blick einer breiteren Öffentlichkeit. Wie groß der Personalmangel tatsächlich ist, wo die Ursachen des Problems liegen, und welche Schritte Politik und Krankenhausbetreiber zu einer Lösung machen müssen, zeigt Simons neue Untersuchung. Darin hat er den bundesweiten Bedarf an Pflegepersonal auf Intensivstationen anhand von Daten der Krankenhausstatistik, die bis zum Jahr 2020 vorliegen, sowie des Intensivregisters berechnet. „Es besteht dringender Handlungsbedarf“, lautet sein Urteil. Unterbesetzung und Arbeitsüberlastung seien „eine Gefahr für die Gesundheit der Patienten und auch für die Gesundheit des Pflegepersonals auf Intensivstationen“.

In deutschen Krankenhäusern gab es 2020 knapp 28.000 Intensivbetten, von denen durchschnittlich circa 21.000 belegt waren. Die Zahl der Pflegekräfte in diesem Bereich entsprach etwa 28.000 Vollzeitäquivalenten. Unter Fachleuten und in der medialen Berichterstattung hält sich die Einschätzung, dass bundesweit ungefähr 3000 bis 4000 Pflegefachkräfte in Vollzeit fehlen. Diese Zahlen sind allerdings abgeleitet von den Stellenplänen der Krankenhäuser, die wiederum von der wirtschaftlichen Situation abhängen. Ein Krankenhaus, das gezwungen ist, Kosten zu sparen, kürzt den Stellenplan. Das wahre Ausmaß des Personalmangels wird dadurch gar nicht sichtbar. Folgt man nicht nur wirtschaftlichen Kriterien bei der Berechnung, gehe die Unterbesetzung „weit über die bisher diskutierte Zahl“ hinaus, schreibt Simon.

Empfehlungen der Fachgesellschaft und gesetzliche Untergrenze als Maßstäbe

Zwar gibt es für die Intensivpflege zurzeit kein verbindliches Verfahren der Personalbedarfsermittlung, wohl aber die Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Seit 2019 gibt es zudem eine bundesweit geltende Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV), die Mindestbesetzungen auch für Intensivstationen vorgibt. Mit diesen Maßstäben rechnet Simon und kommt zu folgenden Ergebnissen:

Nach der PpUGV wären für 21.000 Intensivbetten bundesweit 50.800 Vollzeitkräfte erforderlich – deutlich mehr als die vorhandenen 28.000. Um die Pflegepersonaluntergrenzen einhalten zu können, wäre also eine Verdoppelung des gegenwärtigen Personalbestandes notwendig.
Um die Empfehlungen der DIVI zu erfüllen, bräuchte es sogar 78.200 Vollzeitkräfte. Daraus ergibt sich für das Jahr 2020 eine Unterbesetzung von 50.000. Um die auszugleichen, wäre eine Verdreifachung des Personalbestandes nötig.
Oder anders ausgedrückt:

Mit dem aktuellen Personalbestand dürften nach Vorgaben der PpUGV nur 11.700 der 28.000 Intensivbetten genutzt werden. Folglich müssten circa 60 Prozent der vorhandenen Betten „gesperrt“ werden. Dass Betten nicht mit Intensivpatientinnen oder -patienten belegt werden, passiert im kleineren Rahmen einzelner Kliniken schon jetzt häufig, wenn akut Personal fehlt.
Legt man die Empfehlungen der DIVI zugrunde, wären angesichts der aktuellen Personallage sogar nur rund 7500 Intensivbetten belegbar. Rund 75 Prozent der vorhandenen Betten dürften folglich nicht belegt werden. Vermutlich liegt die Zahl der Pflegekräfte inzwischen sogar noch niedriger als 2020, weil es während der Pandemie zahlreiche Kündigungen gab, analysiert Simon. So ergab eine Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts, dass im Herbst 2021 in mehr als zwei Dritteln der befragten Krankenhäuser weniger Intensivpflegepersonal tätig war als noch Ende 2020. Daher hatte ein Viertel der Krankenhäuser einen Teil ihrer Intensivbetten gesperrt. Diese Entwicklung zeigt sich auch in den Daten des Intensivregisters. Das Intensivregister wurde kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie im März 2020 eingerichtet und erfasst seitdem zentrale Daten der intensivmedizinischen Versorgung in Krankenhäusern. Ende Dezember 2020 meldeten die Krankenhäuser bundesweit 26.700 belegbare Intensivbetten, von denen 22.000 belegt waren. Anfang April 2022 wurden nur noch 24.400 Intensivbetten gemeldet, von denen 20.600 belegt waren. Die Zahl der Intensivbetten ist somit um knapp 9 Prozent geschrumpft und die der tatsächlich belegten Betten um knapp 7 Prozent. „Zwar können Bettensperrungen kurzfristig eine Entlastung für das Pflegepersonal bewirken, das grundsätzliche Problem der massiven Unterbesetzung können sie nicht lösen“, so der Experte.

Personalmangel auf Intensiv- und Normalstationen angehen

Im internationalen Vergleich verfügt Deutschland über viele Intensivbetten. Während im Durchschnitt der OECD-Länder circa 12 Intensivbetten pro 100.000 Einwohner vorgehalten werden, sind es in Deutschland 34. Vergleichbare europäische Länder kommen sogar mit weniger als 10 Intensivbetten pro 100.000 Einwohner aus. So liegt die Intensivbettendichte in Norwegen bei 8,5 und in Dänemark bei 7,8. Das vergleichsweise große Angebot an Intensivplätzen hat in der Corona-Pandemie dabei geholfen, Schlimmeres zu verhindern, es wird aber von manchen Politikern und Experten kritisch betrachtet. „Es wäre jedoch verfehlt, einfach nur eine drastische Reduzierung der Zahl der Intensivbetten zu fordern und anzunehmen, damit könne das Problem gelöst werden“, schreibt Simon. Da die Intensivstationen offensichtlich ausgelastet und vielfach sogar überlastet sind, sei davon auszugehen, dass es einen entsprechenden Bedarf gibt.

Der Experte sieht vor allem die Bundesregierung in der Pflicht: Der Bund könne die intensivmedizinische Versorgung durch Änderungen der PpUGV, die von Fachleuten seit langem geforderte Einführung eines von allen zugelassenen Krankenhäusern verbindlich anzuwendenden Verfahrens zur Personalbedarfsermittlung, eine Umgestaltung des Intensivregisters und Änderungen der Krankenhausfinanzierung verbessern. Außerdem dürfe man das Problem der Intensivstationen nicht isoliert betrachten. Viele Probleme würden auf die Intensivstationen ausgelagert, da auch die Normalstationen „seit mehr als 30 Jahren unterbesetzt“ seien. Ob Patientinnen und Patienten von einer Normalstation auf eine Intensivstation oder von dort wieder zurückverlegt werden können, sei in hohem Maße auch davon abhängig, wie gut Normalstationen besetzt sind.

Die Lage könne sich nur verbessern, wenn der Pflegenotstand insgesamt angepackt wird. „Ankündigungen“ im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition machten zwar Hoffnungen, dass die Regierung „bereit ist, ein konsequentes und wirksames System zur Sicherstellung und Überwachung einer bedarfsgerechten Personalbesetzung“ in Angriff zu nehmen, attestiert der Forscher. Doch das müsse konsequent und zügig auch umgesetzt werden. „Werden nicht sehr bald Maßnahmen ergriffen, durch die eine für die Pflegekräfte direkt spürbare und nachhaltig wirkende Entlastung erreicht wird, droht eine weitere Verschlechterung“, schreibt der Experte. Dann würden mehr Pflegekräfte aufgrund chronischer Arbeitsüberlastung, wachsender Unzufriedenheit und tiefer Enttäuschung über die Untätigkeit der Politik kündigen und ihren Beruf verlassen.

Weitere Informationen:
Michael Simon: Pflegenotstand auf Intensivstationen, Berechnungen zum Ausmaß der Unterbesetzung im Pflegedienst der Intensivstationen deutscher Krankenhäuser (pdf), Study der HBS-Forschungsförderung Nr. 474, Juni 2022. > https://www.boeckler.de/pdf/Study_474_S ... flege_.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 01.06.2022
Kontakt:
Dr. Eike Windscheid
Abteilung Forschungsförderung
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
>>> https://www.boeckler.de/de/pressemittei ... -41559.htm


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Der Pflegenotstand wird nun seit Jahrzehnten beschrieben. Offensichtlich werden die Mängel immer umfänglicher. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht folgerichtig seit Jahren - und immer wieder - auf die dringenden Reformerfordernisse aufmerksam, auch bei den Neusser Pflegetreffs.
Siehe u.a.:
viewtopic.php?f=4&t=22
viewtopic.php?f=4&t=378
viewtopic.php?f=4&t=425
viewtopic.php?f=5&t=327
https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23508
https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23783
https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=21218
https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=20737
https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=18285
Es ist nicht verwunderlich, dass nun mittels einer Studie auf die Defizite in den Intensivpflege hingewiesen wird.
WernerSchell
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Deutscher Pflegerat fordert umgehende Einführung der PPR 2.0

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Ein Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument

Mit dem Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument, das wir in Anlehnung an die bisherige Pflegepersonal-Regelung (PPR) kurz PPR 2.0 nennen, ist uns gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat und der Gewerkschaft ver.di ein echter Durchbruch bei der Bewältigung der Personalkrise in der Krankenpflege gelungen.

Was kennzeichnet die Regelung?

Patienten werden täglich in je vier Grund- und Spezialpflege-Leistungsstufen eingeteilt. Jeder Stufe ist ein Minutenwert zugeordnet. Hinzu kommen Grund- und Fallwerte als Basis. In der Summe ergibt sich so ein Zeitwert pro Patient, der den Pflegepersonalbedarf abbildet. Der zusammengefasste Wert aller Patienten ergibt den Pflegepersonalbedarf des Hauses. Die PPR 2.0 berücksichtigt zudem aktuelle Entwicklungen in der Pflege. Außerdem wurde das Zeitintervall verändert: Als Nachtschicht gilt jetzt erst die Zeit zwischen 22 und 6 statt wie bisher ab 20 Uhr. Insgesamt ergibt sich in erster Einschätzung eine durchschnittliche Steigerung des Pflegezeitbedarfs pro Patient um 8,1 Prozent gegenüber der alten PPR.

Was erwarten wir?

Mit der PPR 2.0 wollen wir Pflegepersonal zielgerichtet einsetzen und so die hohe Qualität sichern. Die Verantwortung für die Personalallokation soll mit dem Instrument wieder zurück ins Krankenhaus geholt werden. Die neue Pflegepersonalbemessung wird Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlasten und so einen Beitrag zur höheren Attraktivität des Berufs leisten. Angesichts eines mittelfristigen Personalbedarfs von mindestens 40.000 Kräften ist dieser Effekt von größter Bedeutung.

Was folgt?

Wir erwarten, dass der Gesetzgeber die PPR 2.0 zügig aufgreift und zeitnah den Gesetzgebungsprozess startet, der dann die bestehenden untauglichen Pflegepersonaluntergrenzen ersetzt. Die PPR 2.0 kann bereits zu Beginn des Jahres 2021 wirksam werden. Dazu stehen wir in Kontakt mit dem Bundesgesundheitsministerium.

Quelle und weitere Informationen > https://www.dkgev.de/themen/personal-we ... ng/ppr-20/


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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (02. Juni 2022, Nr. 15/2022)


Deutscher Pflegerat fordert umgehende Einführung der PPR 2.0
Studie der Hans-Böckler-Stiftung sieht Versorgung in den Krankenhäusern gefährdet


„Auf deutschen Intensivstationen fehlen bis zu 50.000 Pflegekräfte in Vollzeit.“ Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie des Gesundheitssystemforschers Prof. Dr. Michael Simon.

Hierzu unterstreicht Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Pflegenotstand auf Deutschlands Intensivstationen ist gewaltig und gefährdet die medizinische und pflegerische Versorgung. Wie viel an Beweisen, Studien und Analysen benötigt die Bundesregierung noch, um endlich umfassend und vor allem schnell zu reagieren und den Worten Taten folgen zu lassen?

Wir brauchen eine bundeseinheitliche Personalbemessung für die Intensiv- und Normalstationen unserer Krankenhäuser. Der Deutsche Pflegerat fordert daher wiederholt die zügige Umsetzung der Pflegepersonalregelung PPR 2.0., die die Kindermedizin und den Intensivbereich einschließt. Verantwortlich hierfür ist die Politik.

Diese Maßnahme allein wird allerdings nicht ausreichen, um die prekäre Personalsituation in unseren Krankenhäusern und deren Normal-, Kinder- und Intensivstationen bewältigen zu können. Wir brauchen eine Analyse der komplexen Ursachen für den massiven Personalmangel im Pflegebereich und darauf aufbauend einen Gesamtplan, wie die pflegerische Versorgung der Bevölkerung in der Zukunft unter dieser verheerenden Ausgangslage aufrechterhalten werden kann. Auch hierzu liegen die Erkenntnisse bereits auf dem Tisch. Politisch muss jetzt endlich schnell und richtig reagiert werden.“

Ansprechpartner:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 17 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Studie zur Personalnot auf Intensivstationen macht Probleme der Gesundheitsversorgung deutlich

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Studie zur Personalnot auf Intensivstationen macht Probleme der Gesundheitsversorgung deutlich

Der Personalmangel auf Intensivstationen ist noch gravierender als befürchtet, zeigt die aktuell veröffentlichte Studie „Pflegenotstand auf Intensivstationen. Berechnungen zum Ausmaß der Unterbesetzung im Pflegedienst der Intensivstationen deutscher Krankenhäuser“ von Michael Simon im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) betrachtet die Studie vor dem Hintergrund europäischer Vergleichszahlen und leitet zwei Hauptforderungen ab: Die sofortige Einführung der Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus und eine Neuausrichtung des Gesundheitssystems, um den Ursachen des überdurchschnittlich hohen Bedarfs an Intensivversorgung langfristig zu begegnen.

„Die Personalnot in der Pflege und deren Auswirkungen sind mittlerweile in der Gesellschaft angekommen“, sagt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein zu den Studienergebnissen. „Die neue Studie zeigt nun exemplarisch für die Intensivstationen, wie groß der Personalmangel tatsächlich ist. Für eine fachgerechte und sichere Pflege brauchen wir doppelt so viel Personal.“ Mit dem aktuellen Personalbestand dürften laut Studie nur 40 Prozent der vorhandenen Intensivbetten betrieben werden, um die Verordnung zu Pflegepersonaluntergrenzen einzuhalten, die die rote Linie einer sicheren Versorgung markiert. „Diese Unterbesetzung ist fahrlässig und gefährlich für die Patient:innen! Wir brauchen daher sofort eine verbindliche Personalbemessung für alle pflegerischen Bereiche“, so Bienstein.

Die Studie wirft aber noch eine grundsätzlichere Frage zur Gesundheitsversorgung in Deutschland auf. Laut Studienautor Simon stehen im internationalen Vergleich in Deutschland überdurchschnittlich viele Intensivbetten zur Verfügung, die auch ausgelastet sind. Der DBfK weist auf OECD-Zahlen[1] hin, die zeigen, dass Deutschland im EU-Vergleich die höchsten Gesundheitsausgaben hat. „Der Krankenhaussektor ist in Deutschland sehr groß und wir haben in der EU die höchste Bettendichte, die zugleich mit einer der niedrigsten Personalquoten für die Pflege einhergeht“, so Bienstein. Außerdem zeigen die europäischen Vergleichsdaten, dass Deutschland in den Werten für Lebenserwartung und vermeidbare Sterbefälle hinter den Spitzenreitern liegt. „Diese Vergleichszahlen deuten auf eine Überversorgung hin, die aber nicht zu besserer Gesundheit in der Bevölkerung führt. Die Versorgung geht also offenbar in manchen Bereichen am Bedarf vorbei und dieser Zustand muss auf den Prüfstand.“

Der DBfK fordert daher eine Diskussion über das Gesundheitssystem, in dem die Menschen mit ihren Bedarfen im Zentrum stehen. „Wir haben überdurchschnittlich viele Krankenhauseinweisungen von Menschen mit chronischen Erkrankungen“, so Bienstein mit Verweis auf die OECD-Daten. „Krankenhausaufenthalte und insbesondere intensivmedizinische Versorgung sind für Patient:innen sehr belastend. Das kann durch gute Gesundheitsförderung und Prävention sowie einer individuell stabilisierenden Betreuung von Menschen mit chronischen Erkrankungen in ihrem Umfeld vermieden werden. Dazu brauchen wir flächendeckend eine tragfähige Primärversorgung und eine bedarfsgerechte Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen.“ Community Health Nurses, die laut Koalitionsvertrag auch in Deutschland eingesetzt werden sollen und international längst etabliert sind, spielen dabei laut DBfK eine zentrale Rolle.

„Die Zeit für eine notwendige Trendumkehr ist längst gekommen“, sagt Bienstein. „Wenn nicht schnell nachhaltige Maßnahmen umgesetzt werden, wird unsere Gesellschaft in einen Versorgungsmangel stürzen."

[1] https://www.oecd-ilibrary.org/docserver ... 1AB2094A17; Abruf 02.06.2022

Die vollständige Studie steht hier zum Download bereit: https://www.boeckler.de/de/faust-detail ... HBS-008331
Die ausführliche Position des DBfK zur Primärversorgung finden Sie hier: https://www.dbfk.de/media/docs/download ... 021-11.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 03.06.2022
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77


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Dazu folgende Anmerkung:
Die Studie > viewtopic.php?f=4&t=451 befasst sich mit der Intensivpflege und beschreibt noch einmal eindrucksvoll die Notstandssituation. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass es auch in den anderen pflegerischen Bereichen, v.a. in den Pflegeeinrichtungen, völlig unzureichende Stellenausstattungen gibt und die Fachpflege umfassend gestärkt werden muss. Die Handlungsanforderungen sind eigentlich seit Jahren bekannt! Werner Schell
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Bundesgesundheitsminister Lauterbach verspricht Umsetzung der PPR 2.0

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (24. Juni 2022, Nr. 17/2022)


Bundesgesundheitsminister Lauterbach verspricht Umsetzung der PPR 2.0
Deutscher Pflegerat begrüßt die Entscheidung und erwartet Umsetzung des gemeinsamen Vorschlags


„Die zentrale Forderung einer Personalbemessung teile ich. Wir werden die Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 einführen." Dies sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu Demonstrant:innen am Rande der Gesundheitsminister:innenkonferenz der Länder am 22. Juni 2022 in Magdeburg.

Hierzu äußerte sich Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin:

„Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass die PPR 2.0 nun endlich umgesetzt und gesetzlich verankert werden soll. Hierzu war es bis heute ein langer und schwerer Weg. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie der Gesetzentwurf zur Umsetzung der PPR 2.0 genau aussieht.

Es ist richtig, dass der Bundesgesundheitsminister endlich das wichtige Thema Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus angeht. Seit vielen Jahren warten die Pflegenden auf ein wichtiges Signal, um die prekäre Situation der Pflegefachpersonen im Krankenhaus zu verbessern.

Die PPR 2.0 ist dabei der Startpunkt, um eine gute Pflege am Bedarf der Patient:innen zu erreichen. Das ist dringend notwendig, um die qualitative Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und eine Überlastung der Pflegefachpersonen zu vermeiden.

Jetzt kommt es darauf an, dass die PPR 2.0 so umgesetzt wird, dass deutliche Verbesserungen der Situation der Pflegefachpersonen erreicht werden. Zur Umsetzung der PPR 2.0 hat der Deutsche Pflegerat im Januar 2020 zusammen mit ver.di und der Deutschen Krankenhausgesellschaft einen gemeinsamen Vorschlag vorgelegt. Dieser muss die Grundlage und das Lastenheft für die jetzige Umsetzung sein.

Wichtig ist, dass noch in diesem Jahr damit begonnen wird, die PPR 2.0 beispielsweise zunächst in den Kalkulationskrankenhäusern einzuführen und dann schrittweise in ganz Deutschland anzuwenden. Ebenfalls müssen die Erwachsenen- und Kinder-PPR 2.0 sowie das intensivpflegespezifische Instrument INPULS zeitgleich eingeführt werden.

Entscheidend wird sein, dass die erwarteten Ergebnisse auch Konsequenzen nach sich ziehen. Die Personaldecke in der Pflege muss sukzessiv aufgebaut werden.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 17 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Fehlende Pflegekräfte - politisches Totalversagen!

Beitrag von WernerSchell »

Ricardo Lange, Intensiv-Pfleger, redet bei "Anne Will", 03.07.2022, Klartext und macht Karl Lauterbach sprachlos (Video 2:10 Min.) > https://daserste.ndr.de/annewill/videos ... l7592.html - Die vollständige Sendung, 60 Min., ist ebenfalls anschaubar.
Zu bemerken ist, dass die angesprochenen Pflegemängel im Wesentlichen die Intensivpflege betreffen. Pflegenotstand besteht aber in allen Pflegebereichen und v.a. bei der Versorgung der alten und pflegebedürftigen Menschen in den Pflegeeinrichtungen (Heimen). Dazu gibt es von mir seit über 20 Jahren gezielte Informationen und Vorschläge, wie das System reformiert werden muss. Bislang ist aber insoweit leider Untätigkeit und damit politisches Totalversagen angesagt!
Zum Thema PPR 2.0 sind Infos unter > viewtopic.php?f=4&t=451&p=5537&hilit=PPR#p5537 nachlesbar.
WernerSchell
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Endlich! Die PPR 2.0 kommt zum 1. Januar 2023

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Endlich! Die PPR 2.0 kommt zum 1. Januar 2023
DBfK fordert Einrichtung eines Instituts zur Bemessung des Pflegepersonalbedarfs


Am 7. Juli veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit die Eckpunkte zur Umsetzung der Personalbemessung PPR 2.0. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert seit über zwei Jahren, dass die PPR 2.0 zur Personalbemessung im Krankenhaus verbindlich umgesetzt wird.

„Es ist höchste Zeit, dass der Bundesgesundheitsminister das Thema Personalbemessung im Krankenhaus angeht“, sagt Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Seit über zwei Jahren liegt der Vorschlag, den der Deutsche Pflegerat, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und ver.di miteinander abgestimmt haben, im Ministerium. Man hätte also schon längst weiter sein können, die prekäre Personalsituation in den Krankenhäusern endlich spürbar zu verbessern.“

Das nun geplante Instrument zur Pflegepersonalbemessung orientiert sich an der Pflegepersonal-Regelung PPR, die seit den 1990er Jahren den meisten Pflegefachpersonen vertraut ist und wird daher als PPR 2.0 bezeichnet. Das Instrument erfasst, wie viel Personal nötig wäre, um eine gute, am individuellen Pflegebedarf ausgerichtete Pflege realisieren zu können. Damit hat die PPR 2.0 aus Sicht des DBfK das Potenzial, mittelfristig die Situation in den Krankenhäusern und damit die Versorgungsqualität zu verbessern. Die PPR 2.0 muss dem DBfK zufolge ein lernendes System werden, das stetig weiterentwickelt wird.

„Es kommt nun auf die richtige Umsetzung an“, betont Bienstein. „Dazu gehört auch, dass es ambitionierte, aber realistische Ziele für den Personalaufbau gibt. Die PPR 2.0 muss verbindlich umgesetzt und kontinuierlich pflegewissenschaftlich begleitet werden, um neue Erkenntnisse sinnvoll in das Instrument überführen zu können. Damit das gelingt, braucht es ein eigenes Institut für die Personalbemessung in der Pflege, das öffentlich finanziert wird. Zudem ist eine gesamtgesellschaftliche Haltung notwendig, die für bessere und sicherere Versorgung in den Krankenhäusern steht.“

Quelle: Pressemitteilung vom 08.07.2022
Ivonne Köhler-Roth | Redakteurin Online, Social Media, Print | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
koehler-roth@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77
WernerSchell
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Bundesgesundheitsministerium legt Eckpunkte eines Pflegeentlastungsgesetzes für PPR 2.0 vor

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (08. Juli 2022, Nr. 19/2022)


Bundesgesundheitsministerium legt Eckpunkte eines Pflegeentlastungsgesetzes für PPR 2.0 vor
Deutscher Pflegerat fordert schnelle und umfassende Einführung – Lücken sind zu schließen


Zur Veröffentlichung der Eckpunkte eines Pflegeentlastungsgesetzes erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Deutsche Pflegerat freut sich darüber, dass die Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 als eine unserer langjährigen Forderungen mit den jetzt veröffentlichten Eckpunkten eines Pflegeentlastungsgesetzes auf den Weg gebracht wurde. Damit wäre ein bedeutsames Versprechen des Koalitionsvertrags eingelöst.

Die PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 müssen kurz- und mittelfristig zu einer dringend gebotenen, deutlichen Verbesserung der Bedingungen für die Patient*innen und der Profession Pflege führen, und dies langfristig, gestützt auf Qualitätsvorgaben, sichern. Mittelfristige Zielmarke muss eine Erreichung von 100 Prozent an Erfüllungsgrad sein.

Diese Ziele können jedoch nur erreicht werden, wenn bereits im jetzt folgenden Gesetzgebungsverfahren die noch vorhandenen ungeregelten Lücken geschlossen werden. Dazu gehört beispielsweise von Beginn an die Integration der Intensivstationen mittels INPULS in die PPR 2.0. Weiter muss ein echter Abgleich der IST mit der SOLL-Besetzung erfolgen, und zwar auf der Stationsebene und mit mehrmaligen Meldungen pro Jahr. Der Deutsche Pflegerat empfiehlt dringend, die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung in der Einführungs- und Konvergenzphase der PPR 2.0 beizubehalten.

Nicht nachzuvollziehen ist die geplante Opt-Out-Lösung für Krankenhäuser mit einem Entlastungstarifvertrag, denn es gibt keinen sinnhaften Zusammenhang zwischen diesem und der Anwendung der PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0.

Die PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 sind als Startpunkt für die Pflegepersonalbedarfsermittlung zu sehen. Diese sind langfristig als lernendes System zu etablieren und auf alle Pflegesettings im Krankenhausbereich auszuweiten. Dieser Prozess muss in einem neu zu schaffenden Institut verankert werden, das die Einführung und Umsetzung der PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 langfristig pflegewissenschaftlich begleitet und welches öffentlich finanziert wird.

Die Lösungen für diese und weitere Themen zur PPR 2.0 und deren Umsetzung finden sich bereits in einem vom Deutschen Pflegerat, von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) und der Gewerkschaft ver.di gemeinsam erarbeiteten und aktualisierten Eckpunktepapier.

Der Deutsche Pflegerat fordert in alle weiteren Umsetzungsschritte zur PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 eingebunden zu werden. Nur so kann das Versprechen der Politik eingelöst werden, der Profession Pflege auf Augenhöhe zu begegnen und die Rahmenbedingungen für diese tatsächlich zu verbessern.

Der Deutsche Pflegerat steht bereit, konstruktiv am folgenden Gesetzgebungsverfahren mitzuarbeiten.“

Weitere Informationen:
Eckpunkte Gesetzesauftrag Umsetzung PPR 2.0 des DPR, der DKG und ver.di (Stand: 23.06.2022)

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 17 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

WernerSchell
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Eckpunkte zur Bemessung des Pflegepersonals unzureichend

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Eckpunkte zur Bemessung des Pflegepersonals unzureichend

(08.07.22) Der AOK-Bundesverband hat zurückhaltend auf das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Personalbemessung auf Basis einer neuen Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) reagiert. Zwar müsse die Situation in der Pflege muss dringend verbessert werden, sagte die Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann, allerdings fehle "die klare Festlegung darauf, dass die Finanzierung der Krankenkassen auf die tatsächlich am Bett beschäftigten Pflegekräfte begrenzt wird."

Das vollständige Statement im Wortlaut:
https://aok-bv.de/positionen/statements ... 25721.html

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Quelle: Pressemitteilung vom 08.ß7.2022
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok-bv.de
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Asklepios lehnt Pflege­personalregelung 2.0 ab

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Deutsches Ärzteblatt vom 19.07.2022:

Asklepios lehnt Pflege­personalregelung 2.0 ab

Hamburg – Mit der geplanten Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) will der Bund die Weichen für eine Ent­lastung der Pflegekräfte stellen. Aus Sicht der Asklepios Kliniken geht die Ausge­staltung der PPR 2.0 aber komplett am Ziel vorbei.
„Der bürokratische Aufwand zur täglichen Einstufung des Pflegebedarfs aller Patienten ist erheblich“, heißt es aus dem Klinikverbund. Dies belaste das Pflegepersonal, reduziere die verfügbare Zeit für Patienten und ver­schärfe so den Personalmangel weiter.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Die professionelle Pflege lässt sich nicht täuschen – kein Alibi-Instrument zur Pflegepersonalbemessung!

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (17. August 2022, Nr. 22/2022)


Die professionelle Pflege lässt sich nicht täuschen – kein Alibi-Instrument zur Pflegepersonalbemessung!
Deutscher Pflegerat zum Referentenentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes


Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass die Bundesregierung mit einem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ein Instrument zur Pflegepersonalbedarfsermittlung einführen möchte. Der Deutsche Pflegerat, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Gewerkschaft ver.di haben die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) nach einem Auftrag aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) entwickelt und dem Bundesministerium für Gesundheit bereits Anfang 2020 vorgelegt.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die aktuelle Bundesregierung vereinbart, zur verbindlichen Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus die PPR 2.0 kurzfristig einzuführen, um schnell und spürbar die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Der nun vorliegende Referentenentwurf nimmt diese Intention allerdings völlig unzureichend auf und berücksichtigt wesentliche Vorschläge der Pflegeberufsverbände nicht. Die Chance für eine echte Perspektive auf mehr Patientensicherheit und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen im Krankenhaus werden damit bereits im Referentenentwurf verspielt.

Der Deutsche Pflegerat fordert erhebliche Nachbesserungen im folgenden Gesetzentwurf und Klarstellungen zu den vielen offenen Fragen: Die PPR 2.0 und die Kinder-PPR 2.0 müssen direkt benannt werden, der Intensivbereich muss beachtet werden, Krankenhäuser dürfen von der Pflicht zur Anwendung nicht ausgenommen werden und auch die sichere Finanzierung des Pflegepersonals aus der PPR 2.0-Berechnung muss geregelt werden. Im vorliegenden Referentenentwurf bleibt tatsächlich sogar unklar, ob der Pflegebedarf Grundlage zur Bestimmung der Soll-Personalbesetzung sein wird, obwohl dies ursprünglich die Intention der PPR 2.0 war.

Es stellt sich insgesamt die Frage, ob mit diesem Entwurf die Profession Pflege hinters Licht geführt werden soll. Aber die professionell Pflegenden lassen sich nicht täuschen. Der Deutsche Pflegerat wird mit seinen Mitgliedsverbänden kein Alibi-Instrument zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus unterstützen.“

Weitere Informationen:
Pressemeldung des DPR vom 08.07.2022: Bundesgesundheitsministerium legt Eckpunkte eines Pflegeentlastungsgesetzes für PPR 2.0 vor ... > https://deu01.safelinks.protection.outl ... reserved=0

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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