Deutsches Ärzteblatt vom 22.04.2022
MEDIZINREPORT
Wundliegegeschwüre vermeiden und behandeln: Ärztliche Pflichten bei Dekubitus
Dtsch Arztebl 2022; 119(16): A-712 / B-586
Hager, Klaus; Hübner, Denis
Prävention und Therapie von Dekubiti ist eine Teamaufgabe. Die ärztliche Seite trägt jedoch die Verantwortung für entsprechende Maßnahmen. Dies kann nicht allein der Pflege überlassen werden. Die genaue Dokumentation ist wichtig. Fehlt sie, kann dies zu einer Beweislastumkehr führen.
Der Dekubitus tritt im Krankenhaus, im Pflegeheim sowie im ambulanten Bereich auf (Grafik), sodass jede Ärztin beziehungsweise jeder Arzt damit Kontakt haben wird. Die Zuständigkeit für Dekubitalulzera zwischen Pflege und Arzt ist nicht immer klar. Es könnte ärztlicherseits die Ansicht bestehen, dass Dekubitalulzera ein pflegerisches Problem wären, zumindest deren Verhinderung, zumal für die Pflege detaillierte Vorgaben zur Prävention vorhanden sind (11. Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwickung in der Pflege (DNQP): Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege. 2. Aktualisierung 2017. Osnabrück, Juni 2017. https://www.dnqp.de/fileadmin/HSOS/Home ... Auszug.pdf (Last accessed on 11 April 2022).). Gerichte und Staatsanwaltschaften hinterfragen bei Dekubiti manchmal nur einen Sorgfaltspflichtverstoß im Rahmen der pflegerischen Betreuung. Betrachtet man aber die ärztliche Dokumentation genauer, so ist diese oft mangelhaft.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/archiv/224823
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Siehe auch die Informationen unter
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 7&p=108869
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 1&p=102546
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... xe#p102239
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... axe#p99288
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... axe#p72016
Wundliegegeschwüre vermeiden und behandeln: Ärztliche Pflichten bei Dekubitus
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Verhalten bei der Erkennung und Behandlung von Druckgeschwüren
Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 30.11.2021 - 4 U 1764/21 -
1. Das Risiko, während eines stationären Krankenhausaufenthaltes einen Dekubitus zu erleiden, zählt regelmäßig nicht zum sog. vollbeherrschbaren Bereich. Es bleibt daher bei der Beweislast der Patientenseite.
2. Beweiserleichterung wegen eines Dokumentationsmangels können aber nach den Umständen des Einzelfalls in Betracht kommen, wenn die Dokumentation Indizien für ein nachlässiges Verhalten bei der Erkennung und Behandlung von Druckgeschwüren enthalten (hier: verneint).
Urteil nachlesbar unter > https://www.medizinrechtsiegen.de/artik ... schwueren/
1. Das Risiko, während eines stationären Krankenhausaufenthaltes einen Dekubitus zu erleiden, zählt regelmäßig nicht zum sog. vollbeherrschbaren Bereich. Es bleibt daher bei der Beweislast der Patientenseite.
2. Beweiserleichterung wegen eines Dokumentationsmangels können aber nach den Umständen des Einzelfalls in Betracht kommen, wenn die Dokumentation Indizien für ein nachlässiges Verhalten bei der Erkennung und Behandlung von Druckgeschwüren enthalten (hier: verneint).
Urteil nachlesbar unter > https://www.medizinrechtsiegen.de/artik ... schwueren/