Verbraucherzentrale NRW bietet Beratung im Pflegerecht an

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
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WernerSchell
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Verbraucherzentrale NRW bietet Beratung im Pflegerecht an

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Verbraucherzentrale NRW bietet ab sofort Beratung im Pflegerecht an

Ansprüche gegenüber Pflegekassen, Pflegediensten oder Pflegeheimen besser durchsetzen
• Wenn der Pflegegrad nicht bewilligt wird oder unerwartete Kosten auftreten, helfen Fachleute der VZ NRW anbieterunabhängig
• 22 Beratungsstellen bieten fachlichen Rat und rechtliche Hilfe im Konfliktfall



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Ab sofort bietet die Verbraucherzentrale NRW eine anbieterunabhängige rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Pflegekassen, Pflegediensten und -heimen an. Wenn etwa ein Pflegegrad nicht bewilligt wird, der Pflegedienst Leistungen abrechnet, die nicht vereinbart wurden oder wenn das Pflegeheim unerwartet Preiserhöhungen für seine Dienste ankündigt, finden Betroffene hier nun fachlichen Rat und rechtliche Hilfe im Konfliktfall.

Immer mehr Verbraucher:innen wenden sich wegen Problemen in der Pflege an die Verbraucherzentrale NRW. Betroffene fühlen sich angesichts der komplexen Regelungen häufig überfordert. Ab sofort können sie unabhängige Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen. Von der Verbraucherzentrale NRW erhalten Pflegepersonen oder ihre Angehörigen juristischen Rat und damit die nötige Sicherheit, um Ansprüche selbständig durchzusetzen – etwa wenn die Bewilligung von Leistungen zu lange dauert oder diese nicht in vollem Umfang gezahlt werden. Bei komplexen Problemen können die Anwält:innen der teilnehmenden Beratungsstellen die Interessen von Betroffenen gegenüber der Pflegekasse außergerichtlich vertreten oder rechtliche Ansprüche bei den Anbietern von Pflegeleistungen durchsetzen. Geprüft werden der geschilderte Sachverhalt, Verträge und Unterlagen.

Die Liste der 22 Beratungsstellen in NRW mit Pflegerechtsberatung sowie Informationen zu den Kosten unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/pfl ... tsberatung

Für weitere Informationen
Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbraucherzentrale.nrw

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Quelle: Pressemitteilung vom 30.09.2021
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216


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Rechnung vom Pflegedienst nicht ungeprüft zahlen

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Rechnung vom Pflegedienst nicht ungeprüft zahlen
So bleiben die Kosten bei Pflegesachleistungen im Blick


Ambulante Pflegedienste sind eine große Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Denn die Unterstützung ermöglicht es, im Krankheits- und Pflegefall zu Hause zu bleiben. Pflegedienste helfen bei der Körperpflege, bei Behandlungspflege wie Blutzucker messen oder Verbände anlegen, bei hauswirtschaftlicher Versorgung oder bei der Betreuung, kommen etwa zum Vorlesen oder Spazierengehen. Viele Kosten übernimmt die Kranken- oder Pflegeversicherung. Trotzdem sollte man die Abrechnung gut prüfen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Hinweise, worauf es dabei ankommt.

• Nicht verbrauchte Pflegesachleistung auszahlen lassen
Am Monatsende rechnen die Anbieter die erbrachten Leistungen mit der Pflegekasse über die sogenannten Pflegesachleistungen ab. Damit der Pflegedienst nur das in Rechnung stellt, was er auch getan hat, muss er sich die Leistungen auf einem Leistungsnachweis quittieren lassen. Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige erhalten daher monatlich eine Liste der erbrachten Leistungen, die unterschrieben werden muss. Oftmals nehmen sich die Betroffenen nicht die erforderliche Zeit oder sind nicht in der Lage, diese Liste zu prüfen. Es lohnt sich aber zu schauen, ob Abrechnung und tatsächliche Leistung übereinstimmen. Denn Kosten, die den Zuschuss der Pflegekasse übersteigen, müssen Pflegebedürftige selbst zahlen. Sollte für den Pflegedienst dagegen nicht die volle Höhe der Pflegesachleistung verbraucht sein, können Pflegebedürftige den Rest anders nutzen und sich die Summe zum Beispiel als Pflegegeld auszahlen lassen.

• Trotz Abtretungserklärung die Kontrolle behalten
Die Abrechnung ist für viele Betroffene kompliziert. Pflegedienste rechnen nach sogenannten Leistungskomplexen ab, die für Laien nur schwer zu verstehen sind. Noch undurchsichtiger wird es, wenn der Pflegedienst gleichzeitig andere Tätigkeiten wie zum Beispiel Entlastungsleistungen abrechnet. Hierfür stehen dem Pflegebedürftigen 125 Euro monatlich zur Verfügung. Einige Pflegedienste lassen sich eine Abtretungserklärung unterschreiben. Aufgrund dieser Abtretungserklärung kann der Pflegedienst direkt bei der Pflegekasse abrechnen. Dieses Verfahren erleichtert den bürokratischen Aufwand. Aber Vorsicht: Mit der Abtretungserklärung gibt man auch viele Einflussmöglichkeiten ab. Die Versicherten sollten sich regelmäßig bei der Pflegekasse erkundigen, wie hoch ihr Anspruch noch ist.

• Weitere Leistungen nutzen
Pflegesachleistungen können laut Gesetz nur von geeigneten Pflegekräften erbracht werden, die Versorgungsverträge mit der Pflegekasse abgeschlossen haben. Den Vertrag über Art, Inhalt und Umfang der Pflegeleistung schließen ambulante Pflegedienste mit den Pflegebedürftigen ab. Wer mehr Unterstützung braucht, kann parallel Pflegehilfsmittel beantragen oder einen Zuschuss für einen Wohnungsumbau. Auch eine Kurzzeit-, Tages oder Nachtpflege ist möglich.

Weitere Informationen und Links
• Hilfe bei der Prüfung der Abrechnung eines Pflegedienstes oder bei anderen rechtlichen Problemen im Rahmen der Pflege bietet die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW: www.verbraucherzentrale.nrw/node/1454
• Überblick über die Leistungen für die Pflege zu Hause: www.verbraucherzentrale.nrw/node/64399

Für weitere Informationen
Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbraucherzentrale.nrw

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Quelle: Pressemitteilung vom 28.01.2022
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216

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