Pflege- bzw. Seniorenpolitik - Was ist nach der Bundestagwahl 2021 zu erwarten?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
WernerSchell
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Advanced Practice Nurses unverzichtbar für eine optimale Versorgungsqualität

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Advanced Practice Nurses unverzichtbar für eine optimale Versorgungsqualität

Deutsches Netzwerk APN & ANP und Bundesverband Pflegemanagement veröffentlichen Positionspapier zum Einsatz von Advanced Practice Nurses und rücken damit ein wegweisendes Versorgungsmodell für Deutschland in den Fokus.

Advanced Practice Nurses (APNs) sind international, insbesondere im englischsprachigen Raum, in den Versorgungsstrukturen seit Jahrzehnten fest etabliert. Auch in Deutschland hat sich die Disziplin im klinischen Setting in den letzten Jahren stark weiterentwickelt, ist aber noch weit davon entfernt, selbstverständlich zu sein. Experten aus dem Deutschen Netzwerk APN & ANP und dem Bundesverband Pflegemanagement haben im Rahmen einer Arbeitsgruppe in den letzten beiden Jahren gemeinsam ein Positionspapier entwickelt, dass dazu beitragen soll, die Disziplin in Deutschland voranzutreiben.

Der Einsatz von APNs führt nachweislich zu einem besseren Patienten-Outcome, entlastet das ärztliche Personal ebenso wie das Pflegepersonal und trägt erheblich zu einem neuen Selbstverständnis der Pflege bei. In Kliniken, die konsequent APNs einsetzen, ist die Patientenzufriedenheit höher, sind Re-Hospitalisierungs- und Mortalitätsrate signifikant geringer. APNs sind hochqualifizierte Akademiker*innen, die mit ihrer Handlungsautonomie direkt auf Augenhöhe mit dem ärztlichen Personal agieren können. Das Zusammenspiel von Pflegemanagement einerseits und APNs andererseits sorgt für klare Managementstrukturen bei maximaler Flexibilität zur Optimierung der Versorgungsqualität der Patienten.

„Die aktuelle Situation macht deutlich, dass sich die Pflege insgesamt neu aufstellen muss, um den künftigen Anforderungen gerecht zu werden. Die vertiefende pflegerische Fachlichkeit der APNs verläuft komplementär zur medizinischen Versorgung und ist unverzichtbar für eine moderne, auf den Patienten ausgerichtete, optimale Versorgungsqualität“, kommentiert Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Pflegemanagement das Positionspapier.

„Eine transformationale Führungskultur in allen Versorgungsbereichen ist entscheidend für die erfolgreiche Etablierung von APNs und die Weiterentwicklung aller Pflegefachpersonen. Was in England und anderen Ländern bereits selbstverständlich ist, muss in Deutschland jetzt konsequent mit Unterstützung der Gesetzgebung vorangetrieben werden“, ergänzt Anne Volmering-Dierkes, Schatzmeisterin und Mitglied des Vorstandes des Deutschen Netzwerkes APN & ANP.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.03.2022
Sabrina Roßius
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Bundesverband Pflegemanagement e.V.
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03 29 PM APN Broschuere
2022_03_29 PM APN Broschuere.pdf (123,4 kB) > https://www.bv-pflegemanagement.de/meld ... chuere.pdf


Am Donnerstag, 31. März 2022, 18 Uhr, wird in einer Online-Veranstaltung die gemeinsame Broschüre mit dem Deutschen Netzwerk APN & ANP vorgestellt. Anmeldungen erwünscht! - Anmelde-URL: https://attendee.gototraining.com/r/5196689297885633282
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Bonus für Pflegekräfte - Dank für besonderen Einsatz

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Karl Lauterbach: “Dank an Pflegekräfte für besonderen Einsatz“
Kabinett beschließt Bonus für Pflegekräfte



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Die Bundesregierung würdigt die Leistung von Pflegekräften in der Corona-Pandemie mit einem Pflegebonus. Je 500 Millionen Euro werden für den Pflegebonus im Bereich der Krankenhäuser sowie der Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett heute verabschiedet.


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Pflegekräfte sorgen mit ihrem besonderen Einsatz dafür, dass Deutschland bisher die Pandemie bewältigen konnte. Dafür wollen wir uns erneut auch mit einer Prämie bedanken. Insgesamt stellt die Bundesregierung dafür 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Auch in Zeiten knapper Kassen ist das ein wichtiges Zeichen. Aber wir werden es nicht bei diesem Bonus belassen. Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegekräften müssen insgesamt deutlich besser werden. Gute Pflege ist eine immer wichtiger werdende Stütze unserer Gesellschaft. Für den Aufbau der Pflege werden wir uns weiter einsetzen.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach


Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Mittel zur Auszahlung eines Pflegebonus bekommen Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten. Erfasst werden damit Krankenhäuser, in denen im Jahr 2021 mehr als zehn infizierte Patientinnen und Patienten behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden – insgesamt sind das 837 Krankenhäuser.

Die Krankenhäuser geben den Bonus an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegekräfte weiter, die im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage in dem Krankenhaus beschäftigt waren. Die Prämienhöhe für Intensivpflegefachkräfte soll um das 1,5-fache höher liegen, als für Pflegefachkräfte auf bettenführenden Stationen.

Außerdem werden in der Alten- bzw. Langzeitpflege die nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege verpflichtet, ihren Beschäftigten nach dem 30. Juni 2022, spätestens bis zum 31. Dezember 2022, einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen. Alle Beschäftigten, die innerhalb des Bemessungszeitraums (1. November 2020 bis 30. Juni 2022) für mindestens drei Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig waren, erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang).

Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung erhalten den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit). Bis zu 370 Euro bekommen andere Beschäftigte, die in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig sind und die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind.

Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.

Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende Juni 2022 in Kraft.

Weitere Informationen
Fragen und Antworten zum Pflegebonus > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... bonus.html

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministerium vom 30.03.2022 > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... inett.html


+++

Zu dem heute von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Pflegebonus für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen finden Sie nachfolgend ein Zitat von Jan Korte, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Posselt


Jan Korte: "Mindestens genauso wichtig wie die symbolische Anerkennung der Leistung des Pflegepersonals ist eine Perspektive für die Beschäftigten: Die Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen endlich besser werden. Dafür muss es jetzt ein Konzept geben, aber Karl Lauterbach hat weder Mut noch einen Plan. Die Bundesregierung müsste Krankenhäuser und Pflegeheime jetzt mit massiven Gehaltserhöhungen und einem gut finanzierten Personalgewinnungsprogramm neu aufstellen. Gewinnabflüsse müssen umgehend gestoppt und Krankenhäuser und Pflegeheime wieder in öffentliche Hand übernommen werden. Nach vielen Worten in gefühlt tausend Talkshows muss Karl Lauterbach jetzt mal klar machen, was er eigentlich anders machen will als sein gescheiterter Vorgänger."

Quelle: Mitteilung vom 30.03.2022
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecherin: Sandy Stachel, Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/22 10 28 35 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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Bonus für Pflegekräfte - Dank für besonderen Einsatz

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Heute, 30.03.2022, in den sozialen Medien gepostet:

Die Bundesregierung hat heute, 30.03.2022, einen Gesetzentwurf für einen Bonus für Pflegekräfte beschlossen. Damit soll die Leistung von Pflegekräften in der Corona-Pandemie gewürdigt werden. Je 500 Millionen Euro werden für den Pflegebonus im Bereich der Krankenhäuser sowie der Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt (Näheres hier > viewtopic.php?f=4&t=230&p=4629#p4629 ). Wichtiger wäre allerdings eine grundlegende Reform des Pflegesystems zur Auflösung des Pflegenotstandes. Mehr Pflegefachkräfte und höhere Vergütungen werden seit Jahren gefordert, vergeblich. Man kann insoweit von einem politischen Totalversagen sprechen (Näheres u.a. hier > viewtopic.php?f=5&t=362 ).
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Coronabonus für Pflegende darf kein Alibi sein!

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Coronabonus für Pflegende darf kein Alibi sein!
Statement von DBfK-Präsidentin Christel Bienstein


Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) äußert sich kritisch zum gerade vom Kabinett verabschiedeten Pflegebonusgesetz, das voraussichtlich Ende Juni in Kraft treten soll. DBfK-Präsidentin Christel Bienstein dazu:

„Es reicht nicht aus, den beruflich Pflegenden mit einmaligen Zahlungen „Danke“ zu sagen. Wir leiden unter einem jahrzehntelangen Reformstau und brauchen dringend nachhaltige Investitionen in die Profession Pflege, die für langfristige Verbesserungen der Rahmenbedingungen und vor allem der Personalausstattung sorgen. Eine Milliarde Euro sind viel Geld, dies darf nicht als Alibi für ausbleibende Investitionen herhalten. Wir sehen dieses Risiko angesichts der hohen Ausgaben, die durch die Pandemie und den Krieg in der Ukraine auf uns zu kommen. Wir nehmen Bundesminister Lauterbach beim Wort, wenn er verspricht, dass es nicht bei Bonuszahlungen bleibe, sondern er die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung verbessern will. Außerdem fordern wir spürbare Investitionen in die Qualifizierung von Fachpersonal, von Pflegeassistenz bis zum Hochschulabschluss.“

Quelle: Pressemitteilung vom 05.04.2022
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
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Geplante Pflegebonuszahlung ist zu gering und unverständlich

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (27. April 2022, Nr. 11/2022)


Geplante Pflegebonuszahlung ist zu gering und unverständlich
Deutscher Pflegerat fordert Änderungen am Pflegebonusgesetz


Zum Corona-Bonus für Pflegekräfte anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags am heutigen Mittwoch (27.04.2022) hält Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), fest:

„Der geplante Pflegebonus ist in seiner Höhe viel zu gering und in der Verteilung auf die Profession Pflege im höchsten Maße unverständlich sowie ungerecht. Viele der Profession Pflege wird er vor allem im Krankenhausbereich nicht erreichen. Sie gehen leer aus. Der Bonus wird insgesamt zu einem enormen Unmut der Profession führen.

Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Pflegerat die Absicht einer über die Bonuszahlung zum Ausdruck gebrachten Wertschätzung der Bundesregierung für den enormen Einsatz der Pflegenden in den Krankenhäusern, in der ambulanten Pflege und den stationären Pflegeeinrichtungen während der Pandemie.

Es muss jedoch nachgebessert werden. Die von Beginn an festgelegte 1 Milliarde Euro als Gesamthöhe der zur Verfügung gestellten Mittel für den Bonus ist angesichts der enormen Belastungen der Profession Pflege während der Pandemie und der Zahl der in der Pflege- und Gesundheitsbranche arbeitenden Pflegenden viel zu gering.

Wir gehen davon aus, dass der Bonus steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt wird.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Pflegenden eines Krankenhauses von einer Bonuszahlung ausgeschlossen werden, wenn das Krankenhaus, in dem sie arbeiten, im Lauf des Jahres 2021 nicht mehr als 10 Corona-Patient*innen mehr als 48 Stunden beatmet hat. Eine solche Abgrenzung und Diskriminierung ist völlig unverständlich und durch nichts gerechtfertigt. Das wird zu einem enormen Unmut vieler professionell Pflegenden führen.

Von pandemiebedingten zusätzlichen Belastungen waren und sind die Pflegenden aller Krankenhäuser betroffen – auf den bettenführenden Intensiv- und Normalstationen, in den Notaufnahmen und in den OP-Bereichen. Sie alle haben einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung des pflegebezogenen Alltags unter Corona-Bedingungen geleistet und müssen einen Bonus erhalten. Auch muss der Bonus für Leiharbeitnehmer*innen, wie die der gestellten Mitglieder der DRK-/BRK-Schwesternschaften und ggf. anderer Schwesternschaften gelten.

In SGB-XI-Einrichtungen soll es zu einer Bonuszahlung an die Beschäftigten in der direkten Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen in Höhe von bis zu 550 Euro kommen. Die Höhe der Bonuszahlung ist völlig unzureichend. Weiter muss die geplante Ungleichbehandlung der Bonushöhe im Krankenhaus zur Langzeitpflege klar kommuniziert und soweit wie möglich minimiert werden.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Situation ukrainischer Pflegefachpersonen in Mecklenbu - Keine falschen Hoffnungen wecken rg-Vorpommern -

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DBfK Nordost
Keine falschen Hoffnungen wecken
Der DBfK Nordost zur Situation ukrainischer Pflegefachpersonen in Mecklenburg-Vorpommern


In einem Pilotprojekt will die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern Pflegenden aus der Ukraine eine Tätigkeit als anerkannte Fachkraft ermöglichen. Der DBfK Nordost sieht darin nicht nur eine Chance.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) will die schnelle Integration ukrainischer Pflegefachpersonen in das Gesundheitssystem abseits der gängigen Verfahren ermöglichen. Zunächst begrüßt der DBfK die Integration von professionell Pflegenden jeder Herkunft in das Gesundheitssystem. Jedoch warnt der Berufsverband davor, mit der Situation der ukrainischen Geflüchteten den Personalmangel in der Pflege lösen zu wollen.
In Mecklenburg-Vorpommern ist ein langes Anerkennungsverfahren gängig, damit Pflegekräfte aus dem Ausland in ihrem Beruf tätig werden können. Der DBfK hält eine Beschleunigung der Vorgänge mit Augenmaß für sinnvoll, solange darunter weder die Integration in das Gesundheitssystem, noch die Pflegenden selber leiden.
So warten in Mecklenburg-Vorpommern – wie auch in allen anderen Bundesländern – migrierte Pflegefachpersonen teilweise jahrelang darauf, eine Ausbildung oder eine Berufsanerkennung beginnen zu können. Die schnellere Anerkennung dieser Menschen und ihres Wunsches, dauerhaft in der Pflege tätig zu sein, müsste neben dem nun anlaufenden Pilotprojekt vorrangiges Ziel der Gesundheitspolitik sein.
„Am Besten wäre es, wenn ukrainische Pflegefachpersonen sicher und unbeschadet in ihrer gewohnten Umgebung arbeiten könnten. Wenn es Pflegende gibt, die nun den Wunsch haben, in Mecklenburg-Vorpommern zu arbeiten, begrüßen wir das. Jedoch sollte nicht der Eindruck entstehen, dass die deutsche Politik mit den ukrainischen Pflegenden eigene Versäumnisse kaschieren will“, sagt Swantje Kersten, Vorstandsvorsitzende des DBfK Nordost.
Arbeitsverhältnisse, die nun eingegangen würden, müssten außerdem der Qualifikation der Pflegenden entsprechend vergütet werden, da mit der Not der geflüchteten Pflegenden kein Geschäft gemacht werden dürfe.
„Wenn Menschen mit Migrationsgeschichte in Mecklenburg-Vorpommern in der Pflege arbeiten wollen, wird der DBfK Nordost sie als Teil der Berufsgemeinschaft dabei unterstützen – solange sie selbst dies aus freien Stücken so entscheiden“, sagt Swantje Kersten.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.06.2022
DBfK Nordost e.V.
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Ansprechpartnerin:
Dr. Natalie Sharifzadeh
T +49 30 20 89 87 260
F +49 30 20 89 87 289
nordost@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN)
und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR).
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Pflegebonus - Flugblatt/Informationen für Altenpflege und Krankenhäuser

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Pflegebonus - Flugblatt/Informationen für Altenpflege und Krankenhäuser

Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten Pflegebonus beschlossen. Wer bekommt ihn und wie hoch ist er? Dazu informieren wir in

- einem Flugblatt für Beschäftigte in der Altenpflege > https://gesundheit-soziales-bildung.ver ... 1a4a160100
und
- einem Flugblatt für Beschäftigte in den Krankenhäusern > https://gesundheit-soziales-bildung.ver ... 1a4a160111 .

Diese und ähnliche Informationen gibt es im Newsletter Gesundheit & Soziales des Fachbereichs (Abo unter https://meine.verdi.de/abos).

Quelle: Mitteilung vom 23.06.2022
Matthias Gruß
Gewerkschaftssekretär
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesfachbereich C - Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
Bereich Gesundheitswesen/Gesundheitspolitik
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin

Tel.: (030) 6956-1832
Fax.: (030) 6956-3430
Mobil: (0151) 730 111 22
www.altenpflege.verdi.de
www.facebook.com/altenpflege.aktiv
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DBfK zu Unregelmäßigkeiten bei Corona-Bonuszahlungen

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DBfK zu Unregelmäßigkeiten bei Corona-Bonuszahlungen
Statement von Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper


NDR, WDR und SZ berichten von Ungenauigkeiten und Missbrauch, die der Bundesrechnungshof bezüglich der Corona-Bonuszahlungen für beruflich Pflegende anmahnt. Die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), Bernadette Klapper, dazu:

„Wir haben von Anfang an gesagt, dass man den beruflich Pflegenden mit den Bonuszahlungen nicht hilft. Mit Einmalzahlungen kann man keinen jahrzehntelangen Reformstau ausgleichen. Dass es zudem kaum möglich ist, die Bonuszahlungen gerecht zu verteilen, hat schon längst zu viel Unmut in der Berufsgruppe geführt. Dass nun offenbar auch noch die Verteilung so anfällig für Missbrauch und Ungenauigkeiten ist, ist ein zusätzlicher Affront für die Kolleg:innen, die in der Pandemie Außerordentliches leisten. Es ist gleichzeitig auch ein Affront für die Steuerzahler:innen und Patient:innen. Ich erwarte, dass das Bundesministerium für Gesundheit vor der geplanten Auszahlung hier nachbessert.

Viel wichtiger wäre, insgesamt für Entlastung und eine sichere Versorgungsqualität zu sorgen. Auch hier fragt man sich angesichts des gestern im Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurfs zur PPR 2.0, ob das Ministerium den Ernst der Lage in den Pflegeberufen versteht und warum es die andauernd schlechte Versorgungsqualität in Kauf nimmt. Es fehlen aktuell bereits rund 200.000 Kolleg:innen. Wir wissen, dass der Hauptgrund für den Berufsausstieg die Arbeitsbedingungen sind – man steigt vor allem aus, wenn keine Aussicht auf spürbare Verbesserungen da ist. Das soll mit der PPR 2.0 angegangen werden, aber Lauterbachs Ministerium legt einen Gesetzesentwurf vor, der das Instrument verwässert und stellt es dem Finanzministerium anheim, quasi nach Kassenlage zu entscheiden, ob Patient:innen gut und sicher versorgt werden oder nicht. Das sieht nach Verschiebebahnhof politischer Verantwortung aus, aber nicht nach einer tragfähigen Lösung für die Krankenhausrealität!“

Quelle: Pressemitteilung vom 15.09.2022
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
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Bonus von der Bundesregierung für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtung

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Bonus von der Bundesregierung für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Der Bundesverband Pflegemanagement hat die katastrophale Umsetzung des Corona-Pandemie-Bonus in einem offenen Online-Meeting diskutiert. Teilgenommen an dem Austausch haben Pflegefachpersonen sowie Führungskräfte des mittleren und oberen Pflegemanagements aller Fachbereiche und unterschiedlicher Klinikgrößen. Auch die Sektoren des SGB XI und IX waren engagiert vertreten. Im Mittelpunkt der Diskussion stand neben der immensen Ungerechtigkeit bei Auszahlung des Bonus die fehlende Berücksichtigung der Expertise der Profession Pflege in den gesetzgebenden Gremien. Folgende Positionen und Forderungen an die Politik sind Ergebnis des Austausches.

Konsequenzen und Gefahren der Corona-Pandemie Bonus Auszahlung

Die ohnehin mehr als angespannte Situation der beruflich Pflegenden hat sich mit der Ausschüttung des Corona Bonus weiter zugespitzt. Ohne Erläuterung zu den Auszahlungskriterien von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach oder der Pflegebevollmächtigten Claudia Moll wurden Zielgruppen und Beträge festgelegt, die nicht nachvollzogen werden können und zu massiven Konflikten innerhalb der Profession führen.

- Pflegefachkräfte in Krankenhäusern erhalten einen Bonus, allerdings nur in jenen 837 Krankenhäusern, auf deren Intensivstationen im Jahr 2021 mindestens zehn Corona-Patient*Innen für jeweils mindestens 48 Stunden beatmungspflichtig waren. Krankenhäuser in denen Patient*Innen hochaufwendig, aber ohne Beatmung versorgt wurden, finden keine Berücksichtigung.

- Die Auszahlung erfolgt nur an Pflegefachpersonen, die auf bettenführenden Stationen, welche dem DRG-System angeschlossen sind, arbeiten. Mitarbeitende der Notfallversorgung, der Röntgenabteilungen und weiterer Funktionsdienste, die einen erheblichen Anteil an der Erstversorgung und Betreuung an COVID erkrankter Menschen leisten, werden nicht berücksichtigt.

- Mitarbeitenden der Anästhesie, des OP-Bereichs und ähnlicher Fachbereiche müssen hochaufwendige Maßnahmen durchführen, um bei dem gegebenen Infektionsgeschehen sicher zu arbeiten. Sie haben in den überwiegenden Fällen im Rahmen von Eskalationsstrukturen auf den Intensivstationen ausgeholfen. Auch sie werden bei der Bonuszahlung nicht berücksichtigt.

- Auch Hebammen, die unter schwersten Bedingungen an COVID erkrankten Frauen eine sichere Geburt ermöglicht haben, fallen nicht unter die Auszahlungskriterien.

- Mitarbeitenden des Rehabilitationsbereichs gehören ebenfalls nicht zur Zielgruppe der Bonus-Empfänger*Innen. Auch dann nicht, wenn nachweislich eine Versorgung von COVID-Patient*Innen stattgefunden hat.

- Ebenso wenig finden Mitarbeitende von Langzeitpflegeeinrichtungen, Tageskliniken und ambulanten Versorgungsstrukturen Berücksichtigung.

- Die vermeintliche, monetäre Wertschätzung berücksichtigt zudem ausschließlich Pflegefachpersonen. Pflegehilfskräfte und Auszubildende, die wesentlich zur Sicherstellung einer qualitativen Versorgung beitragen und unmittelbar in die Versorgung von COVID-Patient*Innen eingebunden sind, sind ausgeschlossen.

- Mitarbeitenden der psychiatrischen Stationen haben unter höchster Anstrengung infektiöse Patient*Innen mit fehlender Compliance betreut. Auch diese sind von der Sonderzahlung ausgenommen.

Zweifel an Sinnhaftigkeit und Nutzen

Diese nicht nur wahrgenommene, sondern faktische Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit führt in den Teams vor Ort zu Konflikten unter den Pflegenden selbst aber auch zwischen Pflegefachpersonen und der Unternehmensleitung. Die Gesetzgebung bringt die Mitarbeitenden aller Hierarchieebenen in Konfliktsituationen, die nicht gewollt sind und weder durch die Mitarbeitenden selbst noch durch die Vorgesetzten zu lösen sind. Neben dem hohen bürokratischen Aufwand entsteht insbesondere auf Managementebene ein zusätzlicher Zeitaufwand für Konfliktmanagement.

Im Ergebnis hat eine vermeintlich gut gemeinte Wertschätzung durch eine unprofessionelle Umsetzung zum endgültigen Bruch zwischen den Pflegenden und der Gesundheitspolitik in Deutschland geführt. Die pflegefachliche Expertise wurde ein weiteres Mal außenvorgelassen. In der Konsequenz wird es zu weiteren Verlusten von Mitarbeitenden in den Gesundheitseinrichtungen über alle Versorgungsbereiche hinweg kommen mit dramatischen Folgen für die Gesundheitsversorgung in Deutschland.

Forderungen an die Politik

Der Bundesverband Pflegemanagement sowie alle Beteiligten der Online-Diskussion fordern daher:

Eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach und der Pflegebevollmächtigten Claudia Moll zu den Auszahlungskriterien.
Eine Einbeziehung Vertretender der Profession Pflege auf allen politischen Ebenen.
Eine sofortige Auszahlung eines einheitlichen Bonus an alle Pflegenden, die im bisherigen Verlauf nicht berücksichtigt wurden.

Quelle: Pressemitteilung vom 15.11.2022
Sabrina Roßius
Geschäftsführerin
Bundesverband Pflegemanagement e.V.
Mitgliedsverband Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
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Fax +49 (0)30 44 03 76 96
sabrina.rossius@bv-pflegemanagement.de
www.bv-pflegemanagement.de
www.nachwuchs-pflegemanagement.de
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151122 Stellungnahme Corona Bonus out .pdf (156,4 kB) > https://www.bv-pflegemanagement.de/meld ... out%20.pdf
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Konservativ – das ist ein vieldeutiger und sperriger Begriff

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Konservativ – das ist ein vieldeutiger und sperriger Begriff. Im politischen Raum wird er häufig der CDU zugeschrieben, die sich selbst aber nicht ausschließlich so sieht: „Christlich-sozial, liberal und konservativ verbinden sich zu etwas Eigenem, das christdemokratische Politik ausmacht und von anderen Politikentwürfen unterscheidet“, heißt es in ihrer Grundwertecharta. Und sind nicht die Grünen im Kern besonders konservativ, wenn sie doch die Umwelt – die Schöpfung – bewahren wollen? In meiner Studentenzeit nannte man sich statt konservativ lieber wertkonservativ, wenn man sich nicht als links definieren, aber auch nicht zu altmodisch auftreten wollte. Bewährtes bewahren: Dorothee Krings stellt acht gute Gründe vor, konservativ zu sein. … > https://newsletter.rp-online.de/d?p0c4y ... 000c6oijom - Es geht dabei unter anderem um das Verhältnis zum Fortschritt, um Leben und Tod, individuelle Freiheiten und auch die Sprache. Für das Gendern empfiehlt sie als zeitgemäße konservative Haltung, „gelassen und abwartend zu sein“ und „dem Bestehenden den Vorrang vor Neuerungswünschen einzuräumen“.
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