Angemessene Personalbemessungssysteme sind für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zwingend geboten

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
WernerSchell
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Sondierung: Sprechblase für mehr Pflegepersonal ...

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Bemerkenswert ist, dass es nur bescheidene Andeutungen hinsichtlich einer Pflegereform gibt. Im Sonderungspapier heißt es: "Wir wollen eine Offensive für mehr Pflegepersonal. Hochwertige Pflege gibt es nur mit gut ausgebildeten Pflegekräften, guten Arbeitsbedingungen und angemessenen Löhnen in der Pflege. Wir wollen mehr qualifizierte ausländische Pflegekräfte gewinnen und die nötigen Voraussetzungen dafür schaffen. Pflegerinnen und Pfleger sollen mehr Zeit für ihre eigentliche Tätigkeit mit den Patientinnen und Patienten haben. Das wollen wir durch Entbürokratisierung, die Nutzung digitaler Potentiale und klare bundeseinheitliche Vorgaben bei der Personalbemessung gewährleisten." Diese wohlklingenden Äußerungen, bereits seit vielen Jahren politisches Vokabular, lassen die Vermutung zu, dass es insoweit bislang keine bemerkenswerten Annäherungen oder Übereinstimmungen gegeben hat.
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Lohnerhöhung – wenn nicht jetzt, wann dann?!

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Lohnerhöhung – wenn nicht jetzt, wann dann?!

Bochum/Berlin Am Donnerstag, den 14.10.21 endete der diesjährige Deutsche Pflegetag. Wie jedes Jahr wurden von verschiedenen PolitikerInnen honorige Reden gehalten und die desolaten Zustände der Arbeitsbedingungen der beruflich Pflegenden angemahnt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte, dass er sich einen Lohn von 4000€ für Pflegende vorstellen könne, und reiht sich damit beim Deutschen Pflegerat und dem BochumerBund ein.

Richtig ist, dass es sich um eine Aufgabe von Pflegenden handelt, sich in Gewerkschaften zu organisieren und Tarifverträge zu erstreiten. Denn nur über diesen Weg ist es möglich, dass Pflegende ihre eigenen Interessen durchsetzen. Ein Tarifvertrag für Pflegende muss aus Sicht des BochumerBund die Leistung, Kompetenzen und Fähigkeiten von Pflegenden widerspiegeln.

Gleichzeitig sind es aber auch politische Stellschrauben, die die Arbeit von Pflegenden positiv beeinflussen können. So liegt es allein im Ermessen des Gesetzgebers, wie die Finanzierung des Gesundheitswesens gestaltet wird und ob Pflegende künftig weiterhin damit erpresst werden, dass ihre Leistung nicht finanzierbar sei.

„Auch die Debatte um einen Pflegemindestlohn sollten wir schnellstmöglich beenden“ meint BochumerBund-Vorsitzende Heide Schneider. Allein der Begriff suggeriert, Pflege sei ein Hilfsberuf und dieser liegt zurzeit leider weit unter einem angemessenen Gehalt, über das wir sprechen müssten!“

Der BochumerBund fordert die Politik dazu auf, sich nicht mehr mit „Kleinlösungen“ zu befassen, sondern das Gesundheitswesen neu zu denken und Pflegende stärker in den Fokus zu rücken.

Er appelliert auch an die Pflegenden, sich gewerkschaftlich zu vereinen. Es ist wichtiger denn je, dass Pflegende unter einem Dach agieren und sich gegenseitig stützen.

Denn auch für einen Gewerkschaftseintritt gilt: Wenn nicht jetzt – wann dann?!

Quelle: Pressemitteilung vom 22.10.2021
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Menschenwürdige Pflege ist alternativlos!

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Menschenwürdige Pflege ist alternativlos! Die Versorgung von immer mehr pflegebedürftigen Menschen in den Pflegeeinrichtungen muss daher durch ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal gewährleistet werden. Insoweit erscheint eine Fachkraftquote von 50% als zwingend geboten. Niedrigschwellig ausgebildete Personen können gerne zusätzlich dazu zu kommen. Dies darf aber nicht die gute Pflege / Versorgung der meist schwerstpflegebedürftigen Personen beeinträchtigen. Allein 10 Expertenstandards und weitere Pflegestandards gilt es umzusetzen bzw. zu beachten. Im Übrigen gibt es vielfältige Beobachtungserfordernisse im Zusammenhang mit der Arzneimittelversorgung. Zu all dem ist ausreichende Sachkunde zwingend erforderlich. - Hinweise an die "Ampel" enthält weitere Hinweise … > viewtopic.php?f=4&t=230&p=3079#p3079

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Deutscher Pflegerat fordert Steuerfreibetrag von 18.000 Euro für die Profession Pflege

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (15. November 2021, Nr. 44/2021)


Deutscher Pflegerat fordert Steuerfreibetrag von 18.000 Euro für die Profession Pflege
4-Punkte-Papier für sofortige Maßnahmen zur Behebung des Personalmangels vorgelegt


„Alle bisherigen Maßnahmen zur Behebung des Personalmangels in der Pflege sind lediglich Symptombehandlungen anstatt an die tatsächlichen Ursachen heranzugehen“, hat Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin hingewiesen.

„Der Deutsche Pflegerat fordert in einem 4-Punkte-Papier sofortige Maßnahmen zur Behebung des Personalmangels in der Pflege. Wir sind zuversichtlich, dass diese vier Punkte dazu führen werden, private Lebensmodelle in einen besseren Einklang mit dem Arbeiten in der Pflege zu bringen. Und diese Arbeit attraktiver zu gestalten. Dann sind wieder mehr Menschen bereit, in der Pflege zu arbeiten und auch im Beruf zu bleiben.

Erstens müssen die professionell Pflegenden, die direkt an den Patient*innen und Pflegebedürftigen arbeiten, rückwirkend für das Jahr 2021 bis zum Ende des Pflegenotstands wesentliche Steuervergünstigungen in Form eines Steuerfreibetrags von jährlich 18.000 Euro erhalten. Das Instrument ist direkt umsetzbar und führt sofort zu mehr Gehalt. Es ist ein unmittelbarer Anreiz, ohne finanzielle Belastung für die Kostenträger, Patienten und Pflegebedürftigen. Lohn- und Tarifverhandlungen sind dafür nicht nötig.

Zweitens benötigt der Pflege- und Gesundheitsbereich im Sinne einer wirksamen Work-Life-Balance und einer personalorientierten Wertschätzung neue Instrumente einer gerechten und zugleich refinanzierten Lohn- und Zuschlagsfindung.

Notwendig ist ein wesentlich höherer finanzieller Ausgleich für die schlechten, ungünstigen Arbeitszeiten der Mitarbeiter*innen. Weit über tarifliche Regelungen hinausgehende Zuschläge für Spätdienst und Nachtarbeit sowie für die Arbeit am Wochenende und an Feiertagen müssen refinanziert werden. Dieser Zuschlag sollte 100 bis 150 Prozent betragen. Warum kann es nicht Mitarbeiter geben, die ausschließlich am Wochenende arbeiten und für diese „schlechten Zeiten“ besonders gut bezahlt werden? Das entlastet andere professionell Pflegende und deren Familien.

Drittens ist der Gesetzgeber gefordert, für innovative Projekte, deren Löhne deutlich über bestehende Tarifverträge hinausgehen, die Finanzierung sicherzustellen.

Viertens müssen gleichzeitig die bereits bestehenden Personalbemessungsinstrumente im Krankenhausbereich und in der Langzeitpflege sofort vollumfänglich umgesetzt werden. Das dient dem Personalaufbau und zeigt Vertrauen und Wertschätzung.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurde am 24.11.2021 präsentiert ...

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Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurde am 24.11.2021 (178 Seiten) der Öffentlichkeit präsentiert … > https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/ ... 1-2025.pdf - Die Ausführungen im Vertrag sind zum Teil sehr allgemein bzw. unverbindlich gehalten, so dass die beabsichtigen Maßnahmen noch einer näheren Ausgestaltung bzw. Erläuterung bedürfen! Einige Ansätze erscheinen auf den ersten Blick sinnvoll, andere werfen Fragen auf. .... Zum Thema Pflege und Gesundheit gibt es Ausführung ab Seite 80 … Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird sich insoweit weiter einbringen!
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Gute Pflege ist den Deutschen mehr wert - Staat muss in der Pflicht bleiben

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Diakonie-Umfrage: Gute Pflege ist den Deutschen mehr wert - Staat muss in der Pflicht bleiben

(Quelle: Diakonie Deutschland) Eine Mehrheit der Deutschen würde für eine gute Pflege aller Bürgerinnen und Bürger höhere Beiträge zur Pflegeversicherung in Kauf nehmen. Das geht aus einer repräsentativen Civey-Umfrage der Diakonie Deutschland hervor. Für eine gute Pflege sehen sie weiter den Staat und nicht nur die Familie in der Pflicht.
Für die Diakonie-Vorständin Maria Loheide sprechen die Umfrageergebnisse deutlich für eine umfassende Pflegereform. Die ist längst überfällig und muss von der künftigen Bundesregierung zügig auf den Weg gebracht werden: "Gute Pflege gibt es nicht zum Nulltarif. Das wissen die Menschen und sind bereit, mehr dafür zu bezahlen. Gute Pflege für alle Menschen ist möglich und hängt nicht vom persönlichen Vermögen ab. SPD, FPD und Grüne sind gut beraten, diese Ergebnisse in ihrer Koalitionsvereinbarung zu berücksichtigen. Die Menschen erwarten, dass die Finanzierung der Pflege in Zukunft gesichert ist und auf einer soliden Basis steht."
Die Diakonie Deutschland zeige mit ihrem Konzept für eine grundlegende Pflegereform, dass eine gute Pflege mit einer begrenzten Eigenbeteiligung für die pflegebedürftigen Menschen finanzierbar sei. "Moderate Beitragserhöhungen, die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und das Heranziehen von Kapital- und Mieterträgen bei der Beitragsbemessung sind wie Steuerzuschüsse wichtige Elemente des notwendigen Finanzierungsmixes", so Loheide.
51,9 Prozent der Befragten stimmten der Frage zu, dass sie für eine gute pflegerische Versorgung höhere Beiträge in Kauf nehmen würden. 37,2 Prozent antworteten mit nein bzw. eher nein (15,6 Prozent), elf Prozent sind unentschieden. Von den 18- bis 29-Jährigen würden sogar über 67 Prozent mehr Geld für eine gute pflegerische Versorgung zahlen. In der Gruppe der über 65-Jährigen sind es 55 Prozent.
"Wenn es um die dringend nötige Reform der Pflege geht, fürchtet die Politik die hohen Kosten: für mehr Personal, für bessere Gehälter, für Beratung und Entlastungen von Angehörigen. Dabei ist den meisten Menschen klar, dass gute Pflege in Zukunft mehr kosten wird. Sie sind bereit, mehr zu bezahlen, damit auch sie sich auf eine sichere pflegerische Versorgung verlassen können. Um sinnvoll vorsorgen zu können und pflegebedürftige Menschen nicht mit ständig steigenden und unkalkulierbaren Kosten zu belasten, muss die Pflegeversicherung eine Vollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung werden", so Loheide.
In einer immer älter werdenden Gesellschaft sei es wichtig, jetzt die Weichen für eine demografiefeste Pflegereform zu stellen: "Schon jetzt fürchten viele ältere Menschen, dass sie bei Pflegebedürftigkeit die Kosten nicht finanzieren können und auf Sozialhilfe angewiesen sein werden. Das dürfen wir nicht tatenlos hinnehmen", sagt Loheide mit Blick auf die ständig steigende Eigenbeteiligung. Im Bundesdurchschnitt müssen Pflegebedürftige derzeit monatlich 2.125 Euro für einen Platz im Pflegeheim bezahlen. Können sie diesen Beitrag nicht finanzieren, hilft die Kommune mit Sozialleistungen aus.
"Vorschläge, Modelle und Finanzierungskonzepte für eine nachhaltige Pflegereform liegen seit langem vor. Die kommende Bundesregierung muss sie aufgreifen und endlich konkrete Schritte umsetzen", fordert Loheide. "Deshalb brauchen wir sehr schnell einen Pflegegipfel und im Anschluss ein Gremium von Expertinnen und Experten, um die konkreten Schritte anzugehen."
Auf die Frage, "Nehmen Sie die pflegerische Verantwortung eher als Aufgabe des Staates oder der privaten Familien wahr?", antworteten 35 Prozent der Befragten, sie sähen eindeutig den Staat in der Verantwortung, 19 Prozent nannten die Familie und 44 Prozent beide.
Das Meinungsforschungsunternehmen Civey hat im Auftrag der Diakonie Deutschland vom 5. bis 8. November 2021 rund 5.000 Personen befragt. Die Ergebnisse sind unter Berücksichtigung des statistischen Fehlers von 2,5 Prozent repräsentativ für die deutsche Gesamtbevölkerung.

Quelle: Mitteilung vom 28.11.2021
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Beim Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist für Pflegende (zu) wenig drin

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Verpasste Chance: Beim Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist für Pflegende (zu) wenig drin

Die jüngst erzielte Einigung im Streit zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Gewerkschaft Verdi sieht eine steuerfreie Zahlung nach den Corona Regelungen von 1.300 Euro für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder zum 1. Januar 2022 vor. Eine Lohnerhöhung dagegen kommt erst zum Dezember 2022, und sie bleibt mit 2,8% hinter der gegenwärtigen Inflationsrate von 5% zurück. Ein kleines Lohnplus werden nur wenige Pflegefachpersonen spüren, etwa auf den Intensivstationen der Unikliniken, deren Zulage ab Januar 2022 von 90 auf 150 Euro angehoben wird.
„Dieses Paket als respektablen Erfolg auf dem Weg zu besseren Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen zu verkaufen, ist Augenwischerei“, sagt Martin Dichter, der Vorsitzende des DBfK Nordwest. „Eine Einmalzahlung ist keine nachhaltige Verbesserung des Lohngefüges und sie taugt auch nicht als Inflationsausgleich. Wir werden sehen, ob sie wirklich bei allen Beschäftigten ankommt und nicht wie die vollmundig ausgelobte Corona Prämie im vergangenen Jahr an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Dieser Tarifabschluss ist kein echter Erfolg, sondern eine Mogelpackung.“
Statt der darin enthaltenen Tippelschritte hätte es laut DBfK einen großen Schritt hin zu einem Einstiegsgehalt von 4.000 Euro für Pflegefachpersonen gebraucht, und eine deutliche – auch finanzielle – Anerkennung von durch Weiterbildungen und akademische Abschlüsse erworbener Fachexpertise.
„Was diese aktuelle Tarifeinigung wieder deutlich zeigt: beruflich Pflegende sind viel zu wenig gewerkschaftlich organisiert, als dass Verdi wirklich Durchschlagskraft entfalten kann“, so Martin Dichter. „Mit dieser gewerkschaftlichen Vertretung allein wird sich die Situation von Pflegenden nicht verbessern, jetzt genau so wenig wie in Zukunft. Ergänzend brauchen wir flächendeckend Pflegeberufekammern, um alle Pflegefachpersonen unter ein Dach zu bekommen und um damit auch den Organisationsgrad in den Gewerkschaften zu erhöhen. Und es muss endlich einen Schulterschluss geben zwischen Gewerkschaften, Berufsverbänden und Pflegeberufekammern. Nur gemeinsam erreichen wir echte und nachhaltige Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen für die Profession beruflich Pflegender und für die Menschen in unserem Land, die auf pflegerische Versorgung angewiesen sind.“

Quelle: Pressemitteilung vom 30.11.2021
Katharina von Croy M.A. | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Geschäftsstelle | Bödekerstr. 56 | D-30161 Hannover
Regionalvertretung Nord | Am Hochkamp 14 | D-23611 Bad Schwartau
Regionalvertretung West | Beethovenstraße 32 | D-45128 Essen
Telefon +49 511 696844-136 | Mobil +151 42228489 | nordwest@dbfk.de
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Unterstützung des besonders belasteten Pflegepersonals / in der Langzeitpflege unbedingt nachsteuern

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DBfK Südost e.V.


„Schritt in die richtige Richtung“

DBfK begrüßt die Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zur Unterstützung des besonders belasteten Pflegepersonals / in der Langzeitpflege unbedingt nachsteuern / "Wir brauchen langfristige Perspektiven, um Pflegende im Beruf zu halten"

„Offensichtlich haben unsere jüngsten Gespräche mit bayerischen Landtagsabgeordneten im Beisein des Staatsministers für Pflege und Gesundheit gefruchtet. Gefordert haben wir eine Zahlung von 10 000 Euro verteilt auf zwei Jahre, die aus Steuermitten zu finanzieren ist und dauerhaft in eine Zulage überführt werden muss“, positioniert sich DBfK-Geschäftsführerin Dr. Marliese Biederbeck zu den jetzt aktuellen Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung, wonach den Kliniken Mittel zur Unterstützung des vor Ort besonders belasteten Pflegepersonals zur Verfügung gestellt werden soll. Das sei „ein erster Schritt in die richtige Richtung“. Um den Beruf deutlich aufzuwerten fordert der DBfK als Interessensvertretung der professionellen Pflege indes langfristige Perspektiven.
Zunächst begrüßt es der DBfK, dass sich die Bayerische Staatsregierung für die Initiative der Bundesregierung stark macht, wonach zeitnah das verfügbare Nettoeinkommen von Intensivpflegefachpersonen und Pflegefachpersonen mit vergleichbaren Belastungen im klinischen Bereich für das Jahr 2022 in Form einer befristeten Lohnsteuerbefreiung erhöht werden soll. Die bayerischen Politiker möchten sich dabei auch für die stationäre Langzeitpflege einsetzen. Dazu Dr. Marliese Biederbeck: „Auch wenn auf Intensivstationen derzeit die Belastung besonders hoch ist und eine monetäre Anerkennung hier besonders wichtig ist, darf nicht vergessen werden, dass auch in der Langzeitpflege die Pflegefachpersonen durch die Versorgung von an Covid erkrankten Bewohner:innen und Klient:innen hoch belastet sind. Auch in diesem Bereich muss dringend nachgesteuert werden. Zudem brauchen wir unbedingt weitere Anreize, um mehr Menschen für die professionelle Pflege zu gewinnen und sie langfristig im Beruf zu halten. Wir brauchen eine dauerhafte Aufstockung des Gehalts und müssen den Pflegenden jetzt Perspektiven aufzeigen und sie motivieren, weiter im Beruf zu bleiben. Es ist nämlich zu befürchten, dass Pflegende nach der Pandemie reihenweise den Beruf verlassen. Sie arbeiten seit vielen Monaten rund um die Uhr unter Hochdruck, überall fehlt es an Kolleginnen und Kollegen. Die Pflegeberufe aufwerten bedeutet außerdem, langfristig zu investieren, unter anderem in Form von Stipendien für Studierende in Höhe von 800 Euro monatlich und die Förderung der Pflegepädagogik, denn auch in der Lehre gibt es einen extremen Mangel an Fachpersonen.“

Quelle: Pressemitteilung vom 08.12.2021
Sabine Karg
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Gehaltsverdopplung von IntensivpflegerInnen in Bayern

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Kommentar zur Bundesratsinitiative für die Gehaltsverdopplung von IntensivpflegerInnen in Bayern

Schon lange ist eine echte Gehaltserhöhung für Pflegende überfällig. Dass die entsprechende Forderung von der bayrischen CSU kommt, zeigt einmal mehr wie groß die Not ist. Dringend muss der Anreiz für die noch verbleibenden Intensivpflegekräfte gesteigert werden, damit nicht noch mehr von ihnen ihren wichtigen Beruf aufgeben.

Die Gehaltserhöhung soll für Intensivpflegekräfte und PflegerInnen „mit vergleichbaren Belastungen“ zunächst für ein Jahr gelten. Dabei soll laut Landesregierung das Nettogehalt verdoppelt werden, wie „BR“ und „Spiegel“ berichten. Mit der Initiative unterbreitet die bayrische Landesregierung einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf, über den dann im Bundestag zeitnah entschieden werden muss. Neben der Gehaltserhöhung fordert die Initiative außerdem einen erneuten „Corona-Bonus“ für Pflegekräfte, der steuerfrei gezahlt werden soll.

Eine solche Entwicklung ist das, was die Pflege jetzt gebrauchen kann. Dennoch stößt die Befristung für ein Jahr genauso bitter auf, wie die schwammige Formulierung der „vergleichbaren Belastung“. Eine derartige Orientierung an der Marktlogik wird keine dauerhafte Verbesserung des Gesundheitswesens nach sich ziehen, sondern nur die Lücken stopfen, die die Pandemie gerade in die Teams der Stationen reißt. Was es braucht, ist eine radikale Erhöhung aller Gehälter im Pflegebereich. Von der ungelernten ambulanten Pflegekraft, bist zu den Fachpflegerinnen und Fachpflegern im Intensivbereich auf Dauer. Das doppelte Nettogehalt, den die Initiative einbringt, ist dabei jedoch ein guter Richtwert.

Quelle: Pressemitteilung vom 10.12.2021
Niklas Kemper
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Zur Allgemeinverfügung in Niedersachsen vom 11.01.2022

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Zur Allgemeinverfügung in Niedersachsen vom 11.01.2022

Statement des DBfK Nordwest Vorsitzenden Martin Dichter zur niedersächsischen Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes zwecks Ausweitung der Arbeitszeiten auf 60 Stunden pro Woche in Teilen der kritischen Infrastruktur:

„Der gesetzliche Arbeitsschutz – insbesondere in Bezug auf die Arbeitszeit – ist für Beschäftigte in pflegerischen Settings schon seit langem herabgesetzt. Und schon vor der Corona-Pandemie wurden diese geringeren Schutzstandards aufgrund des Pflegepersonalmangels regelmäßig unterschritten. Zwar arbeiten Pflegefachpersonen in den meisten Bereichen vertraglich rund acht Stunden pro Schicht, es sei denn, sie haben individuelle Arbeitszeitmodelle mit ihrem Arbeitgeber ausgehandelt. Mehrarbeit und Überstunden sind jedoch an der Tagesordnung, ebenso verkürzte Ruhezeiten, z.B. zwischen Spät- und Frühschicht. Diese Problematik wird jetzt in der Corona-Pandemie deutlich – das viel zitierte Brennglas –, aber sie war vorher schon da.

Aus unserer Sicht führt die permanente Untergrabung von Arbeitsschutzmaßnahmen in einen Teufelskreis. Wir fordern daher seit langem eine gesetzliche Personalbemessung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert, und das zwingende Vorhalten des hieraus ermittelten Pflegepersonals. Hierbei geht es nicht nur um den Gesundheitsschutz von Pflegefachpersonen, sondern vor allem um die Sicherheit von Patient:innen, die durch zu wenig und überarbeitetes Personal zu Schaden kommen können.“

Im Übrigen verweisen wir auf unsere frühere Pressemitteilung vom 4.11.2020 zum selben Thema:
https://www.dbfk.de/de/presse/meldungen ... -Spiel.php

Quelle: Pressemitteilung vom 13.01.2022
Katharina von Croy M.A. | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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