Angemessene Personalbemessungssysteme sind für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zwingend geboten

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
WernerSchell
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Christine Vogler im Interview mit rbb 24 Inforadio zur Tarif-Treue-Regelung

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (01. September 2022, Nr. 24/2022)


Christine Vogler im Interview mit rbb 24 Inforadio zur Tarif-Treue-Regelung
Profession Pflege ist damit einen Schritt weiter – Gegenfinanzierung ist nicht bis zum Ende gedacht


Anlässlich der seit heute (01. September 2022) geltenden Verpflichtung der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter*innen in der Pflege und Betreuung nach Tarif oder nach dem sich aus Tarifvertragswerken und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen ergebenden regional üblichen Entgeltniveau zu bezahlen, sagte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute im Interview mit rbb 24 Inforadio:

„Mehr Gehalt macht den guten Beruf der Pflege attraktiver, der vernünftig bezahlt werden muss. Mit der Tarif-Treue-Regelung sind wir jetzt einen Schritt weiter. Aber wir haben ein riesiges Problem. Höhere Löhne müssen gegenfinanziert werden. Und wie wir das gegenfinanzieren, darüber haben wir noch lange nicht bis zum Ende gedacht.“

Der Bund habe zwar Mittel zur Gegenfinanzierung bereitgestellt, weist Vogler hin. Versprochen worden sei, alle Lohnerhöhungen würden vollumfänglich von den Pflege- und Krankenkassen refinanziert. Dem sei momentan jedoch nicht so. Die finanzielle Belastung gehe hin zu den Bewohnern und Patienten, die finanzielle Eigenanteile von geschätzten 200 bis 600 Euro pro Monat selbst zu tragen hätten.

Vogler macht deutlich, dass diese Kostenübernahme eine „soziale Ungerechtigkeit ist“. In der ambulanten Pflege befürchtet sie „Spareffekte der Pflegebedürftigen und Patienten, die aufgrund der Kostensteigerungen weniger Leistungen abrufen, weil es für sie nicht mehr bezahlbar ist“. Auf der einen Seite verdienen die Pflegenden der ambulanten Pflegedienste zurecht „mehr Geld, aber auf der anderen Seite kommt das Geld nicht herein“, was zumindest für die Soziale Pflegeversicherung gilt.

Vogler mahnt vor diesem Hintergrund vor einer Verdichtung der Arbeitszeiten, bei der man dann für die Grundpflege anstatt etwa 24 Minuten nur noch 18 Minuten an Zeit habe. „Das ist ein Effekt, den will keiner haben. Das bedeutet, dass wir gesellschaftlich endlich darüber nachdenken müssen, wie wir in Zukunft Pflege tatsächlich finanzieren. Über die Sozialversicherung wird das so nicht mehr funktionieren.“

Durch die sich massiv erhöhenden finanziellen Eigenanteile befürchtet Vogler zudem das Entstehen eines „moralischen Drucks auf die Pflegenden. Das ist kein schönes gesellschaftliches soziales Miteinander, wenn Löhne auf die Preise umgeschlagen werden und Pflegende denken, ich bin schuld“.

„Es ist insgesamt eine ungute Situation. Wir müssen gesellschaftlich endlich anfangen, zu sagen, Pflege kostet Geld, wir wollen das aber auch bezahlen, um eine würdige Gesellschaft zu bleiben.“

Vogler befürwortet die Deckelung der finanziellen Zuzahlungen der Pflegebedürftigen und Patienten. Weiter weist sie darauf hin, dass „wir in Zukunft an einer Steuerfinanzierung der pflegerischen Versorgung nicht mehr vorbeikommen werden“.

Mehr Informationen:
Das gesamte Interview mit Christine Vogler können Sie unter inforadio.de hier hören.

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Diakonie-Zitat: Pflegesystem droht Kollaps – Reform jetzt angehen!

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Diakonie-Zitat: Pflegesystem droht Kollaps – Reform jetzt angehen!

Berlin, 1. September 2022 – Von heute an sind alle Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste verpflichtet, ihren Mitarbeitenden eine Entlohnung nach Tarif zu bezahlen. Damit steigt der Druck auf die von den Pflegebedürftigen zu bezahlenden Eigenanteile. Diese schnellen bereits wegen der rasant steigenden Energie- und Lebensmittelkosten in die Höhe. So lagen die Eigenanteile in der vollstationären Pflege im Juli bundesweit bereits im Durchschnitt bei 2.048 Euro, wobei sie je nach Bundesland stark schwanken. Die Diakonie appelliert an Bundesgesundheitsminister Lauterbach, nun dringend ein Konzept für eine grundlegende Pflegereform vorzulegen.

Dazu sagt Diakonie-Vorständin Sozialpolitik, Maria Loheide:
"Schon heute fehlen Zehntausende Pflegekräfte. Der Pflegeberuf muss dringend aufgewertet und attraktiver werden. Dazu gehört auch die tarifliche Entlohnung, die in der Diakonie selbstverständlich ist.
Steigende Löhne und steigende Energie- und Lebensmittelpreise werden weiter zu deutlich höheren Eigenanteilen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen führen.
Wenn nicht endlich eine grundlegende Pflegereform kommt, steht das Pflegesystem absehbar vor einem Kollaps! Die Pflegeversicherung braucht eine Kompletterneuerung.
Die Kosten für die Pflegebedürftigen müssen begrenzt werden. Außerdem muss eine bedarfsgerechte Personalausstattung in den Einrichtungen sichergestellt werden. Familien von pflegebedürftigen Menschen benötigen zudem eine spürbare Entlastung. Dazu ist ein sinnvolles Konzept zur Verzahnung von ambulanten und stationären Angeboten notwendig. Die Diakonie hat dazu bereits ein Konzept vorgelegt."

Weitere Informationen:
https://www.diakonie.de/erwartungen-an- ... m-staerken
https://www.diakonie.de/pflegeversicherung

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 01.09.2022
Kathrin Klinkusch, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
T +49 30 65211-1780
F +49 30 65211-3780
pressestelle@diakonie.de

Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin www.diakonie.de
****************************************

Die Diakonie ist die soziale Arbeit der evangelischen Kirchen. Bundesweit sind 599.770 hauptamtliche Mitarbeitende in rund 33.031 ambulanten und stationären Diensten der Diakonie wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, Beratungsstellen und Sozialstationen mit 1,2 Millionen Betten/Plätzen beschäftigt. Der evangelische Wohlfahrtsverband betreut und unterstützt jährlich mehr als zehn Millionen Menschen. Etwa 700.000 freiwillig Engagierte sind bundesweit in der Diakonie aktiv.
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Pflegepersonalbemessungsinstrument nach Paragraph 113 c des SGB XI

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Pflegepersonalbemessungsinstrument nach Paragraph 113 c des SGB XI

Der Bundesverband Pflegemanagement hat im Rahmen der Arbeitsgruppe zu SGB XI und SGB IX das Thema der Personalbedarfsplanung für die stationäre Langzeitpflege nach § 113 c des SGB XI diskutiert.

Die Vertreter*Innen des Pflegemanagements begrüßen ausdrücklich die Entwicklung zu einer flächendeckenden, qualitativen Personalbesetzung in der stationären Langzeitversorgung.

Gleichzeitig warnt der Bundesverband Pflegemanagement jedoch vor der Umsetzung eines derart umfassenden Instruments, ohne die zwingend erforderlichen Rahmenbedingungen zu definieren und deren Einhaltung sicherzustellen.

Ziele und Grenzen des Personalbemessungsverfahrens nach § 113 c SGB XI.

Ziel des Gesetzes ist es, die ungleichen Versorgungsstrukturen in der Bundesrepublik Deutschland durch einheitliche Maßstäbe und Qualitätskriterien zu egalisieren. Dabei gilt es, die professionelle Versorgung in der vollstationären Altenpflege flächendeckend zu sichern und die Stellenschlüssel in den einzelnen Regionen auf gleichhohem Niveau anzusiedeln.

In Anbetracht der dringenden Notwendigkeit solcher Anpassungen und Entwicklungen in Bezug auf die Personalbemessung stellt der Wechsel von der aktuellen Fachkraftquote auf ein vollkommen neues System - den Qualifikationsmix - die bestehenden Organisationsstrukturen vor enorme Herausforderungen.

Pflegefach- und Hilfskräfte arbeiten aktuell in der stationären Langzeitversorgung in gewachsenen Strukturen. Eine Umwandlung der Fachkraftquote in einen Qualifikationsmix bedeutet eine komplette Anpassung der Tätigkeits- und Verantwortungsprofile.
Als Berechnungsgrundlage den Case-Mix statt die den Care-Mix heranzuziehen, steht im Widerspruch zu dem enormen Anstieg pflegebedürftiger Menschen und dem Rückgang beruflich Pflegender. Hierdurch besteht das Risiko, dass Versorgungseinrichtungen sich aufgrund fehlenden Personals verkleinern müssen und somit Versorgungsplätze verloren gehen.
Die Übernahme von Vorbehaltsaufgaben durch Pflegefachkräfte bei gleichzeitiger Anleitung und Einbindung der Mitarbeitenden aus den Pflegehilfs- und Assistenzbereichen ist aufgrund der fehlenden Ausbildungsoffensive für das Qualifikationsniveau 3 und 4 derzeit nicht umsetzbar.
Die derzeitige IT-Ausstattung der EDV ist in den überwiegenden Fällen der Pflegeeinrichtungen nicht ausreichend, um den beschriebenen Anforderungen an Dokumentation, Einsatzplanung, Tätigkeitsverteilung usw. entsprechen zu können.
Auch die sozial-kommunikative Komponente ist auf dem Weg hin zum neuen Personalbemessungsverfahren eine für sich genommen enorme Herausforderung. Die pflegebedürftigen Menschen selbst, deren Angehörigen und die Mitglieder bestehender Teams müssen sich neu orientieren und finden. Es besteht die Gefahr, dass Teams aufgelöst werden müssen, um neu organisiert zu werden und pflegebedürftige Menschen sich durch Unruhe und fehlende Orientierung unsicher und schlecht versorgt fühlen.
Offene Fragen und Begrenzungen.

Die durch die Politik noch nicht beantworteten Fragen rund um die Etablierung des neuen Bemessungsinstruments zur pflegerischen Versorgung beeinflussen sowohl die Akzeptanz und als auch die Orientierungsfähigkeit aller Beteiligten.

Forderungen an die Politik.

Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesverband Pflegemanagement:

Die Veröffentlichung der Kennzahlen zur Personalaufbaustufe 2 und 3.
Die Umsetzung der Stufe 2 darf auf keinen Fall dazu führen, dass die aktuellen Personalschlüssel einzelner Bundesländer unterschritten werden und damit paradoxerweise Personalabbau droht. Dies betrifft z.B. Baden-Württemberg, mit seinen aktuell hohen Pflegeschlüsseln.
Die gemeinsame Erarbeitung einer Übergangsregelung mit Vertretenden des Pflegemanagements.
Die Entwicklung von Rahmenplänen zur Ausbildung des Qualifikationsniveaus 2 und 3.
Die Veröffentlichung der angekündigten Bundesempfehlung.
Eine Vereinheitlichung der Pflegehelferausbildung auf bundesebene, die eine Anschlussfähigkeit an die generalistische Pflegeausbildung sicherstellt.
Refinanzierung der Pflegehelferausbildung analog zum Ausbildungsfond der Generalistik.
Anerkennung der einjährigen Pflege-Ausbildung als qualifizierte Ausbildung im AufenthG, damit nicht EU-Bürger mit dieser Qualifikation in den Einrichtungen eingesetzt werden können.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.11.2022
Sabrina Roßius
Geschäftsführerin
Bundesverband Pflegemanagement e.V.
Mitgliedsverband Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Tel. +49 (0)30 44 03 76 93
Fax +49 (0)30 44 03 76 96
sabrina.rossius@bv-pflegemanagement.de
www.bv-pflegemanagement.de
www.nachwuchs-pflegemanagement.de
https://www.facebook.com/bvpflegemanagement



11 23 Stellungnahme Personalbemessungsinstrument § 113 - 2022_11_23 Stellungnahme Personalbemessungsinstrument § 113 .pdf (102,2 kB) >>> https://www.bv-pflegemanagement.de/meld ... 113%20.pdf

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Anmerkung:
Prof. Rothgang hat ein Gutachten zur Stellensituation vorgelegt, das richtigerweise einen zusätzlichen Stellenbedarf von etwa 36% ausweist. Allerdings soll die Mehrzahl der Stellen auf Hilfskräfte entfallen. Wenn dies so oder so ähnlich umgesetzt wird, sind die Pflegeeinrichtungen endgültig nur noch Verwahranstalten, ohne jeglichen Anspruch auf fachliche Versorgung der pflegebedürftigen Menschen. Schon jetzt liegt hinsichtlich der Qualität des Personals vieles im Argen. Es werden aktuell schon Personen für eine Ausbildung zum Pflegeassistenten eingeworben, die weder einen Schulabschluss besitzen noch über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Hinzu kommt, dass sie meistens aus einem anderen Kulturkreis stammen. Eine Zumutung für die alten pflegebedürftigen Menschen, überwiegend mit einer Demenzerkrankung. - Frau Moll, die Pflegebeauftragte, mit der ich schon per E-Mail einen kurzen Austausch hatte, scheint mir mit ihren Vorschlägen auch nicht wirklich hilfreich zu wirken. Soweit sie das Rothgang-Gutachten unterstützt, liegt sie völlig daneben. - Werner Schell
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Pflege-Löhne über zwei Prozent höher als 2021

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Pflege-Löhne über zwei Prozent höher als 2021

(05.12.22) Laut einer bundesweiten Auswertung der AOK sind die durchschnittlichen Stundenlöhne in den tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen im Vorjahresvergleich um 2,36 Prozent gestiegen. "In den aktuellen Daten spiegeln sich die von der Politik eingeführten Regelungen zur Tariftreue in der Langzeitpflege und die Erhöhung des Pflegemindestlohns zum 1. September wider. Viele Tarifvertragswerke mussten auf dieser Basis neu verhandelt werden", sagt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.

Weitere Informationen und regionale Zahlen:
https://aok-bv.de/presse/pressemitteilu ... 26092.html

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Quelle: Pressemitteilung vom 05.1.2.2022
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok-bv.de
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Bessere Arbeitsbedingungen im Pflege- und Gesundheitswesen

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Bessere Arbeitsbedingungen im Pflege- und Gesundheitswesen
Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss plädiert für bessere Arbeitsbedingungen im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine darauf abzielende Petition dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen, „soweit bessere Arbeitsbedingungen im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen gefordert werden“ und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“.
In der öffentlichen Petition (ID 117701) wird unter dem Motto „Mehr wert als ein ,Danke'“ gefordert, die Arbeitsbedingungen für die Arbeitskräfte im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen „wegen der Corona-Pandemie durch eine solide Finanzierung zu verbessern“. Mit der Unterfinanzierung und der personellen Unterbesetzung müsse Schluss sein, heißt es in der Eingabe. Soziale Arbeit und das Arbeiten im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen seien Grundpfeiler für das gesellschaftliche Zusammenleben. Teilhabe, Inklusion, Solidarität und Gesundheit seien Werte, die im Grundgesetz verankert und nicht verhandelbar seien. Notwendig seien bessere Arbeitsbedingungen - unter anderem durch mehr Personal, realistische Fach-Quoten und angemessene Personalschlüssel, „damit mehr Zeit für und mit den Menschen bleibt“, heißt es in der Vorlage. Ferner müsse es höhere Leistungsentgelte und mehr Wettbewerb um gute Ideen und Qualität in der Facharbeit geben.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die im Gesundheitswesen Beschäftigten, die schon umgesetzt oder in Planung seien. Um eine Verbesserung der Finanzierung von Personalaufwendungen für die Pflegeeinrichtungen zu erreichen, seien beispielsweise bereits mit den Pflegestärkungsgesetzen Regelungen im Bereich des Vertrags- und Vergütungsrechts der Sozialen Pflegeversicherung getroffen worden. Pflegeeinrichtungen hätten danach bei Zahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tarif einen Anspruch auf eine vollständige Finanzierung dieser Aufwendungen. Sie seien in den Vergütungsverhandlungen entsprechend zu berücksichtigen und dürften nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden, schreibt der Ausschuss.
In der Altenpflege sei durch die Ergebnisse der Pflegemindestlohnkommission sichergestellt worden, dass ein jeweils nach Qualifikation differenzierter bundeseinheitlicher Mindestlohn in der Pflege gezahlt werde, „wodurch vor allem in den neuen Bundesländern und in ländlichen Gebieten die Löhne, auch für Pflegefachkräfte, im Durchschnitt zum Teil deutlich angehoben werden“.
Ab dem Jahr 2020 würden zudem die Pflegepersonalkosten aus den Entgelten des DRG-Systems ausgegliedert. Kosten für die unmittelbare pflegerische Versorgung am Bett würden den Krankenhäusern seitdem im Rahmen des Pflegebudgets vollständig erstattet. Anreizen, auf Kosten der Pflege zu sparen, solle mit der Einführung des Pflegebudgets die Grundlage entzogen werden, heißt es in der Vorlage.
Weitere Vorhaben seien im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP enthalten. So solle der herausragende Einsatz der Pflegekräfte im Rahmen der Pandemiebewältigung mit einer Prämie honoriert werden. Der Bund stelle hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung. Zusätzlich werde die Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro angehoben.
Trotz der Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die im Gesundheitswesen Beschäftigten hält der Ausschuss das mit der Petition zum Ausdruck gebrachte Anliegen für so bedeutsam, „dass es von der Bundesregierung in die Vorbereitung weiterer Gesetzentwürfe, Verordnungen und Initiativen einbezogen werden sollte“, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Quelle: Mitteilung vom 18.01.2023
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Fax: +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de
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Bundeskabinett bringt Pflegereform auf den Weg

Beitrag von WernerSchell »

HDF heute - 05.04.2023


Kabinett billigt Reform - Das soll sich in der Pflege ändern

Höhere Beiträge, mehr Geld für pflegende Angehörige oder Zuschüsse für Heimbewohner - in der Pflege sind mehrere Änderungen geplant. Wichtige Aspekte im Überblick.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Pflegereformgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gebilligt. Es wird nun im Bundestag beraten. Der Gesetzentwurf soll dafür sorgen, dass die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisiert werden. Er sieht auch Leistungsverbesserungen vor. Die wichtigsten Punkte:

Pflegebeiträge
Zum Juli dieses Jahres werden die Beiträge angehoben. Damit werden die Einnahmen der Pflegeversicherung um 6,6 Milliarden Euro pro Jahr steigen, also in diesem Jahr noch um 3,3 Milliarden Euro. Zum anderen muss die Regierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022 umsetzen, wonach Eltern mit mehreren Kindern bei den Beiträgen entlastet werden müssen.

Der allgemeine Beitragssatz soll von 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens auf 3,4 Prozent steigen. Kinderlose zahlen vier Prozent Pflegebeitrag, bisher sind es 3,4 Prozent. Eltern mit einem Kind zahlen den normalen Beitrag, vom zweiten Kind an wird er um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte verringert. Er beträgt also mit zwei Kindern 3,15 Prozent, mit drei Kindern 2,90 Prozent, mit vier Kindern 2,65 Prozent und mit fünf Kindern 2,4 Prozent. Weitere Kinder verringern den Beitrag nicht.

Für die Zukunft soll die Bundesregierung ermächtigt werden, die Beiträge durch Rechtsverordnung zu erhöhen, um kurzfristig auf Finanznöte der Pflegeversicherung reagieren zu können.

Pflege zu Hause
Die Leistungen aus der Pflegeversicherung für Angehörige, die die Versorgung allein oder mithilfe von Pflegediensten zu Hause übernehmen, werden Anfang 2024 um fünf Prozent erhöht. Das Pflegegeld beträgt heute zwischen 316 und 901 Euro im Monat, die Sachleistungen für Pflegedienst-Einsätze liegen zwischen 724 und 2.095 Euro.

Anfang 2025 und 2028 sollen die ambulanten Leistungen an die Preisentwicklung angepasst werden. Knapp vier Fünftel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt.

Pflege im Heim
Heimbewohnerinnen und -bewohner erhalten Zuschüsse zu den Zahlungen, die sie selbst leisten müssen (Eigenanteil). Sie richten sich danach, wie lange sie schon im Heim leben. Anfang 2024 soll dieser Zuschuss erhöht werden, für das erste Jahr des Heimaufenthalts um zehn Prozent auf 15 Prozent, für die folgenden beiden Jahre jeweils um fünf Prozent auf 30 beziehungsweise 50 Prozent - und für das vierte und alle weiteren Jahre auf 75 Prozent. Der Eigenanteil liegt inzwischen im Durchschnitt bei mehr als 2.400 Euro pro Heimplatz und Monat.

Zahlen zur Pflegeversicherung
Rund 4,9 Millionen Menschen beziehen Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung, rund vier Millionen werden zu Hause versorgt. In den Corona-Jahren stiegen die Ausgaben der Pflegeversicherung stark an und lagen 2021 bei rund 53,8 Milliarden Euro und damit 1,35 Milliarden Euro über den Einnahmen.

Dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband) zufolge stieg das Defizit zum Jahresende 2022 auf rund 2,2 Milliarden Euro. Die Pflegeversicherung muss außerdem ein Darlehen aus dem vorigen Jahr in Höhe von einer Milliarde Euro an den Bund zurückzahlen. Dem Gesetzentwurf zufolge soll dies in zwei Schritten - bis Ende 2023 und bis Ende 2028 - erfolgen.

Quelle: epd

Weitere Informationen: >>> https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ ... t-100.html


+++

Siehe auch den Bericht im Deutschen Ärzteblatt vom 05.04.2023:

Bundeskabinett bringt Pflegereform auf den Weg

Berlin – Angesichts immer höherer Kosten für die Pflege sollen Entlastungen für Millionen Pflegebedürftige kommen – und damit auch höhere Pflegebeiträge. Das Bundeskabinett brachte heute einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg.

... (weiter lesen unter) >>> https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... uf-den-Weg
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Ausbildungsverträge rückläufig ...

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (05. April 2023, Nr. 15/2023)


Ausbildungsverträge
Deutscher Pflegerat: Vorläufige Zahlen weisen noch Datenlücken auf – Einordnung fehlt


Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat vorläufige Zahlen zu einem Rückgang der Ausbildungsverträge zum Beruf der Pflegefachfrau beziehungsweise des Pflegefachmanns von 2021 auf 2022 um rund 7 Prozent oder 4.000 weniger gemeldet. Weiter betont das Destatis, dass noch Datenlücken bestehen. Endgültige Ergebnisse seien voraussichtlich im Juli 2023 verfügbar.

Hierzu äußert sich Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Die generalistische Pflegeausbildung ist richtig und sie macht Sinn. Sie ist eine wesentliche Antwort darauf, die pflegerische Versorgung über alle Bereiche der Pflege hinweg nachhaltig zu sichern. Für die Absolventinnen und Absolventen eröffnet sie Berufschancen in allen Versorgungsbereichen. Zudem ist der generalistische Pflegeausbildungsabschluss international anerkannt.

Das Statistische Bundesamt hat nun Zahlen zu Ausbildungsverträgen vorgelegt und verweist ausdrücklich auf deren Vorläufigkeit wie auch auf noch bestehende Datenlücken. Es ist daher schlichtweg unseriös und geradezu populistisch, voreilige Schlussfolgerungen und Schnellschüsse aus diesen Zahlen zu ziehen. Es fehlt das abschließende Ergebnis.

Und selbst wenn dieses vorliegt, muss es solide bewertet und präzise eingeordnet werden. Dazu sind einige grundlegende Fragen zu beantworten. Zu diesen gehören beispielsweise: Wie sehen die Zahlen in anderen Branchen aus? Welchen Einfluss hatte Corona auf die Ausbildungszahlen? Welche demografischen Faktoren spielen eine Rolle? Ist ein möglicher Trend in den Ländern sichtbar, und wenn ja, worin liegt dieser begründet? Welche strukturellen Gegebenheiten sind ersichtlich, die eine Ausbildung fördern aber auch bremsen können?

Der Deutsche Pflegerat ruft alle Beteiligten an der generalistischen Pflegeausbildung dazu auf, sich vernünftig über die Chancen und Möglichkeiten, wie aber auch Ursachen für Entwicklungen bezüglich der generalistischen Pflegeausbildung Gedanken zu machen und gemeinsam zu diskutieren.

Deutschland benötigt in all seinen medizinischen und pflegerischen Settings auf allen Fach- und Führungsebenen ein professionelles Pflegeverständnis. Dieses muss in seiner Weiterentwicklung langfristig ausgelegt sein.

Benötigt wird jedoch auch eine gemeinsame Kommunikationsebene zwischen allen Beteiligten, die aus Sicht der Pflegebedürftigen und Patienten abwägt, was für deren Versorgungssicherheit wichtig ist. Voreilige Urteile müssen vermieden werden. Daran ist solide zu arbeiten.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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Generalistische Pflegeausbildung, Pflegebildungsexpertinnen legen gemeinsame Stellungnahme vor

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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen


Generalistische Pflegeausbildung, Pflegebildungsexpertinnen legen gemeinsame Stellungnahme vor

Der Deutsche Pflegerat steht mit seinen Verbänden zur Generalistischen Pflegeausbildung. Die ersten Ausbildungsjahrgänge sind in diesem Jahr in der beruflichen Welt angekommen. Die generalistische Pflegeausbildung bereitet die Auszubildenden auf die gestiegenen und veränderten pflegerischen Versorgungsbedarfe von Menschen aller Altersstufen vor. Deutschland folgt hier einer Entwicklung, die in anderen Ländern bereits vollzogen ist.

Trotz allen Erkenntnisgewinns und erfolgter Einigung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gibt es immer wieder Versuche, die Pflegeausbildung in Deutschland zu entwerten.

Jahrelang engagierte, hochkompetente Kolleginnen aus dem Bildungs- und Pflegeforschungsbereich haben eine Stellungnahme verfasst, welche wir Ihnen gerne zu Ihrer Information weiterleiten. Siehe > http://deutscher-pflegerat.de/2023/05/0 ... nahme-vor/
Wir hoffen damit eine sach- und fachfundierte Diskussion aus der Perspektive der Professionsentwicklung leisten zu können und danken Prof ‘in Hundenborn, Prof ‘in Darmann-Finck, Prof ‘in Barbara Knigge-Demal sowie Frau Muths für ihren Beitrag.

Quelle: Pressemitteilung vom 04.05.2023
Christine Vogler
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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
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Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
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Lauterbach hat bei Kölner Pflegedemo am 09.09.2017 die Pflegenot erläutert bekommen

Beitrag von WernerSchell »

Lauterbach hat bei Kölner Pflegedemo am 09.09.2017 die Pflegenot erläutert bekommen

Am 13.05.2023 gab es von Pflege am Boden Köln eine erneute Demo. Dazu gab es eine Texteinstellung bei Facebook. Der nachfolgende Text wurde dort von mir als Rückmeldung eingestellt:

Diejenigen, die in der politischen Verantwortung sind und längst gute Reformen hätten gestalten können, hören leider nicht wirklich zu. Nach über 25 Jahren intensiver Bemühungen um Verbesserungen in der Pflege, ambulant und stationär, bin ich über "die da oben" (einschließlich Kanzlerin a.D.) stinke sauer! Auch der jetzige Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, der noch 2017 bei Pflege am Boden "große Töne" hinsichtlich der lösbaren Pflegenot spuckte (ich habe mich damals ihm gegenüber zu Wort gemeldet), wird mit seinem aktuellen Reförmchen nichts verbessern - im Gegenteil.
Die aktuell diskutierte Reform ist bereits im Ansatz falsch angedacht und daher in der jetzigen Form nicht akzeptabel. Mit einigen Korrekturen an bestehenden Gesetzes ist es nicht getan. Leider haben es der Gesundheitsminister und seine Gesetzestextschreiber die wirklichen Probleme im Pflegesystem nicht sehen wollen. Man hätte intensiver die Betroffenen, die pflegebedürftige Menschen, die pflegenden Angehörigen und die Pflegekräfte befragen müssen. Dann wäre deutlich geworden, welche Pflegemängel vordringlich abgestellt gehören. Auch von hier wurde über Jahrzehnte auf die umfängliche und zunehmende Pflegenot mit konstruktiven Korrekturvorschlägen aufmerksam gemacht. Leider hat man aber immer nur an "kleinen Schräubchen" gedreht und so die notwendigen grundlegenden Verbesserungen verdrängt. Angesichts der rapide zunehmenden Zahl pflegebedürftiger Menschen ist eine Pflegekatastrophe kaum noch zu vermeiden. Oder ist so schon da? Die Verschuldung von Bund, Ländern und Kommunen gibt zu zusätzlicher Sorge Anlass.
Leider ist das Interesse am Pflegesystem bei denjenigen, die noch nicht mit dem Thema befasst sind, eher bescheiden. Daher gibt es insoweit auch keinen ausreichenden Druck in Richtung der politisch Verantwortlichen. Und das wissen die Damen und Herrn Angeordnete in den Parlamenten. … Für wirklich bessere Pflegebedingungen klebt sich niemand fest. … …


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WernerSchell
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Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg gebracht

Beitrag von WernerSchell »

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 23. Juni 2023

Der Bundestag hat heute das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg gebracht. Mit ihm soll die Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften besser gelingen.

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) begrüßt das Gesetz. Vanessa Ahuja, Vorständin Leistungen und Internationales: "Die Reform geht in die richtige Richtung, Deutschland wird für ausländische Arbeitskräfte interessanter. Die BA berät bereits jetzt jährlich über 150.000 Zuwanderungsinteressierte und entscheidet über 340.000 Arbeitsmarktzulassungen. Unsere Aufgaben werden nun umfangreicher, dem stellen wir uns gern und bereiten uns darauf vor."

Hürden senken, um mehr Menschen für Deutschland zu gewinnen

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen die Hürden für die Einwanderung gesenkt, Deutschland als Zielland attraktiver und ein moderneres Zuwanderungssystem gestaltet werden. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung schrumpft das sogenannte Erwerbspersonenpotenzial ohne Zuwanderung demografisch bedingt bis 2035 um sieben Millionen. Das Gesetz soll einen Beitrag dazu leisten, diesen Effekt abzufedern.

Der Gesetzentwurf ermöglicht beispielsweise, dass Fachkräfte mit anerkannter Qualifikationen auch eine ganz andere qualifizierte Beschäftigung ausüben können. Menschen mit Berufserfahrung, aber ohne formale Anerkennung des ausländischen Abschlusses in Deutschland, können durch das Gesetz leichter Arbeit in Deutschland aufnehmen. Zudem soll mit der sogenannten Chancenkarte ein Punktesystem zur Arbeitsplatzsuche geschaffen werden.

Durch Digitalisierung die Herausforderungen stemmen

Ahuja betont: "Wichtig ist mir ein behördenübergreifender Digitalisierungsschub. Individuelle behördeninterne digitale Insellösungen reichen nicht. Schnellere und unbürokratische Verfahren gelingen nur mit einem gemeinsamen digitalen Austausch zwischen den beteiligten Partnern. Zudem muss eine angemessene Personalausstattung der Behörden mitgedacht werden."

Pressebilder von Vanessa Ahuja zum Download finden Sie unter folgendem Link:
https://www.arbeitsagentur.de/presse/pressefotos-der-ba

Nähere Informationen zum FEG finden Sie auf den Seiten des BMI :
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... onFile&v=5

Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
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