Prämien für das Pflegepersonal

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Prämien für das Pflegepersonal

Beitrag von WernerSchell »

Zum Thema "Prämien für das Pflegepersonal" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt: > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23544 - Die Informationen zu diesem Thema werden hier - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt!
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

CORONA-PRÄMIE FÜR PFLEGEKRÄFTE

Beitrag von WernerSchell »

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)


DKG ZUR NEUEN CORONA-PRÄMIE FÜR PFLEGEKRÄFTE
Corona-Prämie ein richtiger Schritt


Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Pläne des Gesundheitsministers, die besondere Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern durch eine Corona-Prämie anzuerkennen.
„Auch während der zweiten Welle haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser wieder Außergewöhnliches geleistet. Dabei waren und sind sie über Wochen und Monate anhaltender extremer Belastung ausgesetzt. Wichtig ist nun, dass die Prämie gesetzlich so verankert wird, dass alle Pflegekräfte im Krankenhaus daran partizipieren“, sagt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG. Damit alle Pflegekräfte angemessen profitieren bedarf es einer Regelung, wie sie für die Altenpflege schon im vergangenen Jahr eingeführt wurde.


Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.925 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Quelle: Pressemitteilung vom 08.02.2021
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Wegelystraße 3
10623 Berlin

Kontakt:
Banu Öztürk
Tel. (030) 3 98 01 -1025
Fax (030) 3 98 01 -3021
e-mail: pressestelle@dkgev.de
web: www.dkgev.de


+++
Deutsches Ärzteblatt vom 08.02.2021:
Neue Coronaprämie für Krankenhauspersonal beschlossen
Berlin – Besonders belastete Krankenhausmitarbeiter sollen als Anerkennung in der Coronapandemie bis Ende Juni eine Prämie von bis zu 1.500 Euro pro Person bekommen. Das hat das Coronakabinett der Bundesregierung entschieden, ... (weiter lesen unter) ... > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/35 ... f0de3b1cd4

Ärzte Zeitung vom 09.02.2021:
Pandemie-Einsatz
Spahn plant weitere Corona-Prämie für Klinikmitarbeiter

Nach der Corona-Prämie ist vor der Corona-Prämie: Gesundheitsminister Jens Spahn will Klinikbeschäftigten erneut einen Bonus zahlen. Die Opposition findet das gut – mit einer Einschränkung. ... (weiter lesen unter) ... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... 2683827574
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Wertschätzung ja, aber richtig - Corona-Bonus darf Reformbedarf nicht verdecken

Beitrag von WernerSchell »

Bild

Wertschätzung ja, aber richtig
Corona-Bonus darf Reformbedarf nicht verdecken


Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht die erneute Ankündigung einer Corona-Prämie für besonders belastete Klinikmitarbeitende kritisch. Die außerordentlichen Leistungen der Mitarbeitenden müssten mit langfristigen Verbesserungen statt Einmalzahlungen honoriert werden, so der Verband.

„Die Feststellung, dass die Mitarbeitenden der Kliniken während der Pandemie außerordentliche Leistungen erbracht haben und noch immer erbringen ist natürlich richtig“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Nach den Erfahrungen mit den bisherigen Bonuszahlungen sollte aber klar geworden sein, dass dadurch keine langfristigen Verbesserungen für die beruflich Pflegenden erreicht wurden und dass eine ungerechte Verteilung zu Spaltungen innerhalb der Berufsgruppe führt.“

Im letzten Jahr erhielten zunächst die Mitarbeitenden in der stationären Langzeitpflege Bonuszahlungen, während das Personal der Kliniken leer ausging. Eine Corona-Prämie für das Klinikpersonal wurde dann doch noch gezahlt, aber davon profitierte nur ein Bruchteil der Beschäftigten. Dieses Vorgehen hatte zu viel Unmut innerhalb der Berufsgruppe geführt.

„Wenn man die Leistungen der beruflich Pflegenden und der anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen wirklich anerkennen will, dann reichen symbolische Gesten der Wertschätzung einfach nicht aus“, kritisiert Bienstein. „Die Mitarbeitenden erwarten seit Jahren Verbesserungen ihrer beruflichen Rahmenbedingungen und höhere Gehälter. Einmalzahlungen wirken da wie Beruhigungstropfen, damit erst einmal Ruhe herrscht. Die Erfahrung, dass Erwartungen trotz der außerordentlichen Leistungen in der Pandemie immer wieder ignoriert und enttäuscht werden, prägt die Stimmung in der Berufsgruppe. Wenn sich in dieser Legislatur nichts mehr für die dringenden Anliegen der beruflich Pflegenden bewegt, wird das einige Kolleginnen und Kollegen aus dem Beruf treiben und es wird sich hoffentlich in den Wahlentscheidungen der beruflich Pflegenden widerspiegeln.“

Quelle: Pressemitteilung vom 09.02.2021
Anja Kathrin Hild
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 0 | Fax 030-219157-77
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Neuauflage Corona-Prämie: Bundesregierung fehlt einheitliches Konzept

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (09. Februar 2021, Nr. 5/2021)


Neuauflage Corona-Prämie: Bundesregierung fehlt einheitliches Konzept
Corona-Prämie darf sich nicht alleine auf Klinikmitarbeiter beschränken


Zum Vorschlag des Corona-Kabinetts der Bundesregierung für eine Corona-Prämie für das Krankenhauspersonal sagt Christine Vogler, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„An sich ist eine Corona-Prämie ein Ausdruck der Wertschätzung für den außerordentlichen Einsatz der professionell Pflegenden. Von daher begrüßen wir die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgestellte Neuauflage der Corona-Prämie und die dafür seitens des Bundes bereitgestellten Finanzmittel.

Jedoch scheint der Bundesregierung ein einheitliches Konzept zu fehlen. Ist man im letzten Jahr mit den in Pflegeeinrichtungen Beschäftigten gestartet und hat bei den Klinikmitarbeitern aufgrund massiver Kritik nachgezogen, so soll jetzt die Prämie nur auf das Klinikpersonal begrenzt werden, gestaffelt nach der Anzahl der an COVID-19 infizierten Patientinnen und Patienten. Das ist ein immenser Systemfehler. Er zeigt: Benötigt wird ein Gesamtkonzept, denn alle Pflegenden waren und sind von der Pandemie betroffen - in der direkten Versorgung der Patientinnen und Patienten oder auch in der Versorgung von potentiell infizierten Personen.

Die Bundesregierung sollte aus den Fehlern des letzten Jahres lernen. Die Prämie muss allen professionell Pflegenden zukommen. Unabhängig davon, ob sie in Krankenhäusern, in Rehabilitationskliniken oder in den Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege arbeiten. Wichtig ist eine faire, schnelle und einfache Auszahlung. Beendet werden muss die Hängepartie der ersten Corona-Prämie in den Krankenhäusern.

Dabei gilt auch jetzt: Um die Pflege für die Zukunft zu stärken, ist eine angemessene Bezahlung deren Beschäftigten mehr denn je wichtiger als eine Prämie. Die Corona-Pandemie hat den Stellenwert der Profession Pflege für die Gesellschaft deutlich gezeigt. Das bedeutet, Politik, Kassen und Arbeitgeber müssen in die Pflege investieren, um attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen. Eine bessere Bezahlung wäre hier ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung.

Zu prüfen wäre, ob die für die Corona-Prämie vorgesehenen Gelder ein guter Einstieg in eine dauerhaft bessere Vergütung sein könnten.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Belohnung für den Einsatz in der Pandemie? - Keine Corona-Prämien für MFA geplant – Kritik von Ärzten

Beitrag von WernerSchell »

Ärzte Zeitung vom 09.02.2021:

Belohnung für den Einsatz in der Pandemie?
Keine Corona-Prämien für MFA geplant – Kritik von Ärzten


Praxen kritisieren die Bundesregierung für die Corona-Prämien für Klinikmitarbeiter: Den MFA in den Praxen die kalte Schulter zu zeigen sei unangemessen.
... (weiter lesen unter) ... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... F05B721A22
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Fehlender Corona-Bonus für Medizinische Fachangestellte ist eine Schande

Beitrag von WernerSchell »

Pressemitteilung vom 11.02.2021
Virchowbund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands


Fehlender Corona-Bonus für Medizinische Fachangestellte ist eine Schande

Berlin, 11. Februar 2021 – Mehr als zwölf Monate nach Ausbruch der Corona-Pandemie wird den Medizinischen Fachangestellten (MFA) immer noch ein Corona-Bonus der Bundesregierung verwehrt. „Es ist eine Schande, dass der Gesetzgeber das nicht auf die Reihe bekommt“, kritisiert der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte (Virchowbund), Dr. Dirk Heinrich.
MFA und Praxisärzte stehen täglich in direktem Kontakt mit Sars-CoV-2-Infizierten und stellen die Versorgung für 19 von 20 Corona-Patienten sicher. Zudem engagieren sie sich deutschlandweit in Impfzentren und mobilen Impfteams. Anders als Pflegende bzw. Klinikpersonal wurden MFA in Praxen bislang aber noch nicht bei staatlichen Corona-Bonuszahlungen berücksichtigt.

„Wir fordern die Regierung auf, jetzt dieses wichtige Zeichen der Wertschätzung an den systemrelevanten Beruf der MFA zu senden“, sagt Dr. Heinrich.

Zahlreiche Praxen haben bislang freiwillige Boni an ihre MFA ausgezahlt. Doch der überwiegende Teil kann sich das angesichts einbrechender Patientenzahlen und Honorare schlicht nicht leisten. Der Schutzschirm für die Praxen gilt nur für Leistungen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. „Über die Hälfte der Praxen braucht jedoch zusätzlich Geld aus der extrabudgetären Vergütung um wirtschaftlich überleben zu können“, erklärt Dr. Heinrich. „Indirekt werden MFA damit doppelt bestraft, da auch Gehaltserhöhungen so gut wie unmöglich werden.“

Virchowbund
Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
Pressestelle
Leitung: Klaus Greppmeir
Pressereferent: Adrian Zagler
Tel: 0 30 / 28 87 74 - 124
Fax: 0 30 / 28 87 74 - 115
presse@virchowbund.de
www.virchowbund.de
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Verwaltungsgericht München weist Klagen auf Corona-Pflegebonus ab

Beitrag von WernerSchell »

Bild Verwaltungsgericht München

Verwaltungsgericht München weist Klagen auf Corona-Pflegebonus ab


Mit heute bekanntgegebenen Urteilen vom 17. Februar 2021 hat das Verwaltungsgericht München vier auf Auszahlung des Corona-Pflegebonus gerichtete Klagen abgewiesen.

Geklagt hatten zwei Beschäftigte eines ambulanten Dialysezentrums (M 31 K 20.4504, 20.5587), eine in einem Krankenhaus tätige Serviceassistentin in der Pflege (M 31 K 20.4944) sowie eine Hauswirtschafterin in einem Altenheim (M 31 K 20.4309). Das für die Bewilligung zuständige Landesamt für Pflege (LfP) hatte jeweils eine Bonuszahlung abgelehnt, da eine Förderung in der Corona-Pflegebonusrichtlinie (CoBoR) nicht vorgesehen sei. Diese CoBoR sieht eine finanzielle Begünstigung bestimmter Beschäftigter in bestimmten Einrichtungen vor. Näheres entnehmen Sie bitte der
Richtlinie und den dort angefügten Anlagen (hier > https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-238/ ) sowie der Änderung (hier > https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-272/ ). Die konsolidierte Lesefassung finden Sie hier > https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/ ... 5-2020.pdf

Tragend für die Klageabweisungen war, dass ein Anspruch auf Begünstigung nur im Rahmen der vom LfP tatsächlich vollzogenen Förderpraxis besteht. Ausgehend von der CoBoR gewährt das LfP aber nur solchen beruflich tätigen Pflegenden den Bonus, die in bestimmten Einrichtungen beschäftigt sind. Nicht hierzu gehören z.B. ambulante Dialysezentren. Diese dem Gericht gestern nach ausführlicher Erörterung dargelegte Förderpraxis des LfP überschreitet nicht die Grenzen des Willkürverbots, sondern ist von hinreichenden sachlichen Erwägungen bei der Gewährung freiwilliger staatlicher
Zuwendungen getragen. Diese Förderpraxis bewegt sich im weiten – vom Gericht nur sehr eingeschränkt überprüfbaren – Gestaltungsspielraum des Freistaats Bayern als Richtliniengeber. Insbesondere ist der Bonus nicht als Risiko- oder Gefahrenzulage ausgestaltet. Nicht entscheidend ist daher auch, ob für die Erweiterung der Förderpraxis auf nicht begünstigte Pflegekräfte und Einrichtungen möglicherweise gute oder sogar bessere Gründe sprechen.

Auch die Klagen der weiteren zwei Kläger hat das Gericht abgewiesen. Zwar gehen diese als Hauswirtschafterin in einem Altenheim und als in einem Krankenhaus tätige Serviceassistentin in der Pflege einer Tätigkeit in einer berücksichtigungsfähigen Einrichtung nach. Allerdings ist eine Begünstigung der jeweils nachgewiesenen konkreten Tätigkeiten bzw. Verwendungen nicht von der ständigen Förderpraxis des LfP erfasst.

Gegen diese Urteile können die Kläger innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe die Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen. Mit einer Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe ist in den nächsten Wochen zu rechnen.

Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts München vom 18.02.2021
https://www.vgh.bayern.de/media/muenche ... _02_18.pdf


+++
Siehe auch Ärzte Zeitung vom 18.02.2021:
Verwaltungsgericht München
Klagen auf Corona-Pflegebonus abgewiesen

Der Corona-Pflegebonus in Bayern ist zu einem Fall für die Justiz geworden. Hunderte Antragsteller, die leer ausgingen, zogen vor Gericht. Nun gibt es die ersten Entscheidungen. ... > https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft ... _TELEGRAMM
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Pflegegewerkschaft BochumerBund: neue Prämie – alte Ungerechtigkeiten

Beitrag von WernerSchell »

Bild


Die Pflegegewerkschaft BochumerBund fordert, dass alle beruflich Pflegenden im Zuge der Pandemie mindestens einmal eine Prämie erhalten. Dabei sollen Pflegefachkräfte mindestens 800 Euro erhalten und Pflegehilfs- sowie Betreuungskräfte mindestens 600 Euro. Die Leistungen der Auszubildenden sollen entsprechend mit mindestens 50 Prozent der Prämie der Pflegefachkräfte honoriert werden.
Diese Forderungen hat die Gewerkschaft u. a. an das Bundesgesundheitsministerium gestellt. Der entsprechende Brief ist auf unserere Homepage hinterlegt unter
https://www.bochumerbund.de/index.php/; ... s_27738777.
Siehe zum Thema die nachfolgende Pressemitteilung vom 04.04.2021:



Pflegegewerkschaft BochumerBund: neue Prämie – alte Ungerechtigkeiten

BOCHUM.- Der Bundesrat hat dem „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ zugestimmt. Darin enthalten sind 450 Millionen Euro, die wie 2020 an ausgewählte Krankenhäuser gezahlt werden. Diese sollen dann selbst entscheiden, welche Berufsgruppe unter den eigenen Angestellten eine Prämie erhält. „Das geplante Verfahren wird wieder dazu führen, dass ein Großteil der beruflich Pflegenden nicht von dem Geld profitiert“, so Benjamin Jäger, Vorsitzender der Pflegegewerkschaft BochumerBund.

Pflegende haben im vergangenen Jahr diverse Prämien erhalten. „Es handelte sich um einen undurchsichtigen Mix aus Bundes- und Landesmitteln, gepaart mit Sonderzahlungen als Ergebnis der Tarifverhandlungen und freiwilligen Beträgen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber“, so Jäger. Das habe für ein großes Durcheinander gesorgt: „Niemand weiß genau, welche Zahlungen in welcher Höhe an wen gegangen sind. Das ist alles sehr unbefriedigend für die Kolleginnen und Kollegen.“

Der BochumerBund fordert daher, dass alle beruflich Pflegenden im Zuge der Pandemie mindestens einmal eine Prämie erhalten. Dabei sollen Pflegefachkräfte mindestens 800 Euro erhalten und Pflegehilfs- sowie Betreuungskräfte mindestens 600 Euro. Die Leistungen der Auszubildenden sollen entsprechend mit mindestens 50 Prozent der Prämie der Pflegefachkräfte honoriert werden.

Diese Forderungen hat die Pflegegewerkschaft u. a. an das Bundesgesundheitsministerium gestellt. „Es gibt allerdings keine absolute Gerechtigkeit bei der Zahlung von Prämien“, betont der Gewerkschaftsvorsitzende. Man müsste eine Vielzahl von objektiven Parametern erheben, um eine annähernde Vergleichbarkeit herzustellen: „Das ist in diesem Umfang gar nicht möglich und würde trotzdem zu Unzufriedenheit führen. Wenn das Bundesgesundheitsministerium aber an einer Prämie festhält, so sollen wenigstens alle Pflegenden davon profitieren.“

Für den BochumerBund gibt keine Differenzierung zwischen „systemrelevant“ und „besonders systemrelevant“ in der Pflege.“ Benjamin Jäger: „Seit Beginn der Pandemie arbeiten Pflegende in allen Pflegesettings an vorderster Front im Kampf gegen Sars-CoV-2, sei es in der akuten Versorgung in Krankenhäusern, in der stationären Langzeitversorgung oder im ambulanten Bereich. Die Prämie muss daher als wertschätzende Zahlung verstanden werden.“ Auch wenn der Auslöser der Zahlung eine Pandemie ist, sei diese Zahlung längst überfällig: „Und spätestens nach der Pandemie werden wir über deutlich höhere Entgelte sprechen müssen.“

Weitere Informationen zur Pflegewerkschaft sind nachzulesen unter www.bochumerbund.de.

Pressekontakt BochumerBund
Pflegegewerkschaft BochumerBund
c/o
Sönke Petersen
Voltmerstraße 13
30165 Hannover
Telefon: 0511 3509180
presse@bochumerbund.de

Kontaktdaten BochumerBund
Pflegegewerkschaft BochumerBund
Im Heicken 3
44789 Bochum
Telefon: 0178 1612547
Vorstandsvorsitzende: Benjamin Jäger und Heide Schneider
info@bochumerbund.de
www.bochumerbund.de
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3659
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Prämie ist Zeichen der Wertschätzung für die Pflege ...

Beitrag von WernerSchell »

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)


DKG ZUR VERÖFFENTLICHUNG DER KRANKENHÄUSER, DIE ANSPRUCH AUF EINE „CORONA-PRÄMIE 2.0“ HABEN
Prämie ist Zeichen der Wertschätzung für die Pflege und zeigt die breite Beteiligung der Krankenhäuser zur Bewältigung der Pandemie


Rund 1.000 Krankenhäuser erhalten Mittel aus der sogenannten Corona-Prämie, die an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeschüttet werden. Damit wird die besondere Belastung im vergangenen Jahr der Mitarbeitenden in den COVID-versorgenden Kliniken gewürdigt. Insgesamt werden 450 Millionen Euro auf die Kliniken verteilt. Bis zu 6,8 Millionen Euro erhalten einzelne Kliniken, immer abhängig davon wie viele COVID-Patienten im vergangenen Jahr am jeweiligen Standort behandelt worden sind. Grundsätzlichen Anspruch auf eine Prämie als Sonderleistung haben Kliniken gemäß der gesetzlichen Vorgabe dann, wenn sie im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 durch die Behandlung von mit dem Coronavirus infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren.

„Die Pflege hat sich diese Corona-Prämie 2.0 verdient. Die Prämie ist auch ein Zeichen des Staates, der Gesellschaft, dass man die geleistete Arbeit in der Pandemie würdigt und wertschätzt. Und diese Anerkennung zeigt sich auch in finanzieller Wertschätzung“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Gerald Gaß.

Zugleich belegt auch die große Anzahl der anspruchsberechtigten Kliniken wie flächendeckend die COVID-Versorgung in den deutschen Krankenhäusern geleistet wurde. „Die immer wieder vorgetragene Behauptung, dass COVID-Versorgung nur in einigen wenigen Kliniken der Maximalversorgung stattgefunden hat, wird damit durch das tatsächliche Versorgungsgeschehen eindeutig wiederlegt. Wir konnten uns über die gesamte Zeit der Pandemie auf die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser in allen Versorgungsstufen und Regionen verlassen. Das ist ein starkes Zeichen der Krankenhäuser in diesem Ausnahmezustand“, betonte der Vorstandsvorsitzende der DKG.

Anspruchsberechtigt sind Krankenhäuser mit weniger als 500 Betten, wenn mindestens 20 SARS-CoV-2-Fälle bzw. Krankenhäuser mit mehr als 500 Betten und wenn mindestens 50 SARS-CoV-2-Fälle behandelt wurden. Krankenhäuser, die bereits auf der Grundlage des § 26a KHG für eine „Corona-Prämie“ anspruchsberechtigt waren, werden bei der Verteilung berücksichtigt, wenn sie im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2020 die oben genannte Bedingung erfüllen.

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat am 7. April 2021 die Liste der Krankenhäuser veröffentlicht, die gemäß § 26d KHG Anspruch auf eine „Corona-Prämie 2.0“ haben. Die Liste enthält auch das Prämienvolumen der anspruchsberechtigten Krankenhäuser. Die Liste kann barrierefrei auf der Internetseite des InEK unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.g-drg.de/Datenlieferungen_g ... m._26d_KHG

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.925 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.04.2021
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Wegelystraße 3
10623 Berlin

Kontakt:
Joachim Odenbach (Leitung)
Holger Mages
Dr. Jörn Wegner
Rike Stähler
Tel. (030) 3 98 01 - 1020 / - 1022 / - 1023 / - 1024
Sekretariat
Stephanie Gervers
Tel. (030) 3 98 01 -1021
Banu Öztürk
Tel. (030) 3 98 01 -1025
Fax (030) 3 98 01 -3021
e-mail: pressestelle@dkgev.de
web: www.dkgev.de
Gesperrt