
Die strafrechtliche Aufarbeitung von Pflegemängeln im Bereich der stationären Langzeitpflege steht vor einer erheblichen Diskrepanz zwischen der öffentlichen Wahrnehmung systemischer Skandale und der individuellen Verantwortlichkeit. - Die Relevanz strafrechtlicher Verantwortung in der Pflegepraxis ergibt sich heute aus einer krisenhaften Zuspitzung der Versorgungsbedingungen. Obwohl die Eigenanteile und Gesamtkosten in der Pflege stetig steigen, ist mitunter eine kritische Qualität in verschiedenen Versorgungsformen zu beobachten. Diese Entwicklung ist kein zufälliges Nebenprodukt, sondern oft die Folge einer Differenz zwischen fachlich gebotener Pflege und strukturell ermöglichtem Handeln. In der Praxis zeigt sich leider allzu oft, dass Verantwortlichkeiten diffundieren, bis hin dazu, dass kein verantwortliches Handelnder greifbar ist. – Die entsprechenden Fakten und Fragestellungen werden in dem Beitrag „Aktives Tun, strafbares Unterlassen und die Grenze zwischen echten und unechten Unterlassungsdelikten näher erläutert (Autoren: Volker Grosskopf, Michael Schanz und Andres Würtz – Quelle: Zeitschrift „Rechtsdepesche“, Ausgabe März/April 2026 > https://www.rechtsdepesche.de/ ).
Zum Thema „Umgang mit Gewalt im Gesundheitswesen“ wird bei der Pflegefortbildung des Westens – JHC - am 11.6.2026 in Köln informiert. Siehe insoweit > viewtopic.php?f=2&t=1393