Pflege braucht eigene Selbstverwaltung – Landesregierungen müssen handeln
Verfasst: 07.03.2026, 09:19
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (03. März 2026, Nr. 11/2026)
Pflege braucht eigene Selbstverwaltung – Landesregierungen müssen handeln
Ausgrenzung der Pflegeprofession ist ein Risiko für die Bevölkerung
Deutschland setzt im Gesundheitswesen auf Selbstverwaltungsstrukturen, schließt jedoch die Profession Pflege aus. Das ist ein struktureller Fehler, der die Versorgungssicherheit und den Bevölkerungsschutz gefährdet. Die Folge sind fragmentierte Zuständigkeiten, fehlende Verbindlichkeit und eine geschwächte Rolle des Heilberufs Pflege im System – mit spürbar negativen Auswirkungen für die Bevölkerung. Diese strukturelle Leerstelle besteht seit Jahrzehnten und muss korrigiert werden.
Während andere Professionen ihre Expertise über eigene Selbstverwaltungsstrukturen systematisch in Entscheidungen einbringen, bleibt die Pflege als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen bis heute außen vor. Das schwächt nicht nur die Profession, sondern das gesamte Versorgungssystem. International ist die berufliche Selbstverwaltung der Pflege dagegen seit Jahrzehnten etabliert – verbunden mit klarer Eigenverantwortung und hoher Anerkennung. Diese strukturelle Zurücksetzung der Pflege hierzulande ist sachlich nicht zu begründen und nicht länger hinnehmbar.
Vor den Landtagswahlen und neuen Regierungsbildungen richtet der Deutsche Pflegerat gemeinsam mit den Landespflegeräten eine klare Forderung an die Länder: Wer das System der gemeinsamen Verantwortung im Gesundheitswesen ernst nimmt, muss der Pflege eine eigene, verbindliche Struktur geben und bestehende Selbstverwaltungsstrukturen unterstützen.
„Die Profession Pflege braucht eine eigene berufsständische Selbstverwaltung, um im System wirksam vertreten zu sein. Nur so kann pflegefachliches Wissen dort einfließen, wo über Versorgung, Strukturen und Qualität entschieden wird. Das ist entscheidend für eine gute Gesundheitsversorgung“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.
„Pflege trägt hohe Verantwortung für die Gesundheitsversorgung, den Bevölkerungsschutz und die Bewältigung von Krisen und Katastrophen. Ohne sie ist eine Versorgung nicht möglich. Dafür braucht sie klare Zuständigkeiten, übertragene Aufgaben und notwendige Ressourcen.“
Diese Position stand im Mittelpunkt einer Tagung des Deutschen Pflegerats mit den Landespflegeräten in Berlin. Dabei wurde deutlich: Pflege soll Verantwortung im Versorgungsalltag und im Krisenfall übernehmen. Ohne strukturelle Verankerung bleibt diese Verantwortung jedoch wirkungslos. Notwendig sind klare Rahmenbedingungen, in denen Aufgaben verbindlich an die Pflegeprofession übertragen und professionell ausgefüllt werden können.
Die Bundesländer tragen hierfür eine besondere Verantwortung. Sie müssen die Voraussetzungen schaffen, damit der Heilberuf Pflege handlungsfähig ist und Versorgungssicherheit für die Bevölkerung gewährleistet werden kann und bestehende Strukturen nicht wieder untergraben/ infrage stellen.
Mit „Heilberuf Pflege“ ist die professionelle Pflege als eigenständige Gesundheitsprofession mit eigener Fachverantwortung gemeint. Ohne eigenständige Selbstverwaltungsstrukturen bleibt Pflege abhängig von politischen Zyklen und kurzfristigen Entscheidungen.
„Pflege und ihre Weiterentwicklung gibt es nicht zum Nulltarif“, so Vogler weiter. „Weder Versorgungssicherheit noch Qualität entstehen von selbst.“
Der Deutsche Pflegerat fordert gemeinsam mit den Landespflegeräten die Länder daher unmissverständlich auf, deutschlandweit eigenständige Selbstverwaltungsstrukturen der Pflege zu schaffen und zu unterstützen – in Form von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Organisationen, denen hoheitliche Aufgaben übertragen werden. Diese Strukturen müssen der Pflegeprofession ermöglichen, unabhängig von Legislaturperioden und Wahlkampfambitionen Verantwortung zu übernehmen, Versorgung zu sichern und ihre berufliche Entwicklung selbst zu gestalten.
Deutschland setzt im Gesundheitswesen auf Selbstverwaltung. Wenn dieses Prinzip glaubwürdig bleiben soll, darf der Heilberuf Pflege nicht länger ausgegrenzt werden. Bleibt die strukturelle Einbindung aus, bleiben auch die bekannten Schwächen im System bestehen – mit spürbaren negativen Folgen für die Bevölkerung. Die Bundesländer sind gefordert, diesen strukturellen Fehler flächendeckend zu korrigieren.
Übersicht Landespflegeräte: Eine Übersicht über alle 15 Landespflegeräte in Deutschland mit ihren Webadressen finden Sie hier. > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... flegeraete
Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen
Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky
Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 22 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (03. März 2026, Nr. 11/2026)
Pflege braucht eigene Selbstverwaltung – Landesregierungen müssen handeln
Ausgrenzung der Pflegeprofession ist ein Risiko für die Bevölkerung
Deutschland setzt im Gesundheitswesen auf Selbstverwaltungsstrukturen, schließt jedoch die Profession Pflege aus. Das ist ein struktureller Fehler, der die Versorgungssicherheit und den Bevölkerungsschutz gefährdet. Die Folge sind fragmentierte Zuständigkeiten, fehlende Verbindlichkeit und eine geschwächte Rolle des Heilberufs Pflege im System – mit spürbar negativen Auswirkungen für die Bevölkerung. Diese strukturelle Leerstelle besteht seit Jahrzehnten und muss korrigiert werden.
Während andere Professionen ihre Expertise über eigene Selbstverwaltungsstrukturen systematisch in Entscheidungen einbringen, bleibt die Pflege als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen bis heute außen vor. Das schwächt nicht nur die Profession, sondern das gesamte Versorgungssystem. International ist die berufliche Selbstverwaltung der Pflege dagegen seit Jahrzehnten etabliert – verbunden mit klarer Eigenverantwortung und hoher Anerkennung. Diese strukturelle Zurücksetzung der Pflege hierzulande ist sachlich nicht zu begründen und nicht länger hinnehmbar.
Vor den Landtagswahlen und neuen Regierungsbildungen richtet der Deutsche Pflegerat gemeinsam mit den Landespflegeräten eine klare Forderung an die Länder: Wer das System der gemeinsamen Verantwortung im Gesundheitswesen ernst nimmt, muss der Pflege eine eigene, verbindliche Struktur geben und bestehende Selbstverwaltungsstrukturen unterstützen.
„Die Profession Pflege braucht eine eigene berufsständische Selbstverwaltung, um im System wirksam vertreten zu sein. Nur so kann pflegefachliches Wissen dort einfließen, wo über Versorgung, Strukturen und Qualität entschieden wird. Das ist entscheidend für eine gute Gesundheitsversorgung“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.
„Pflege trägt hohe Verantwortung für die Gesundheitsversorgung, den Bevölkerungsschutz und die Bewältigung von Krisen und Katastrophen. Ohne sie ist eine Versorgung nicht möglich. Dafür braucht sie klare Zuständigkeiten, übertragene Aufgaben und notwendige Ressourcen.“
Diese Position stand im Mittelpunkt einer Tagung des Deutschen Pflegerats mit den Landespflegeräten in Berlin. Dabei wurde deutlich: Pflege soll Verantwortung im Versorgungsalltag und im Krisenfall übernehmen. Ohne strukturelle Verankerung bleibt diese Verantwortung jedoch wirkungslos. Notwendig sind klare Rahmenbedingungen, in denen Aufgaben verbindlich an die Pflegeprofession übertragen und professionell ausgefüllt werden können.
Die Bundesländer tragen hierfür eine besondere Verantwortung. Sie müssen die Voraussetzungen schaffen, damit der Heilberuf Pflege handlungsfähig ist und Versorgungssicherheit für die Bevölkerung gewährleistet werden kann und bestehende Strukturen nicht wieder untergraben/ infrage stellen.
Mit „Heilberuf Pflege“ ist die professionelle Pflege als eigenständige Gesundheitsprofession mit eigener Fachverantwortung gemeint. Ohne eigenständige Selbstverwaltungsstrukturen bleibt Pflege abhängig von politischen Zyklen und kurzfristigen Entscheidungen.
„Pflege und ihre Weiterentwicklung gibt es nicht zum Nulltarif“, so Vogler weiter. „Weder Versorgungssicherheit noch Qualität entstehen von selbst.“
Der Deutsche Pflegerat fordert gemeinsam mit den Landespflegeräten die Länder daher unmissverständlich auf, deutschlandweit eigenständige Selbstverwaltungsstrukturen der Pflege zu schaffen und zu unterstützen – in Form von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Organisationen, denen hoheitliche Aufgaben übertragen werden. Diese Strukturen müssen der Pflegeprofession ermöglichen, unabhängig von Legislaturperioden und Wahlkampfambitionen Verantwortung zu übernehmen, Versorgung zu sichern und ihre berufliche Entwicklung selbst zu gestalten.
Deutschland setzt im Gesundheitswesen auf Selbstverwaltung. Wenn dieses Prinzip glaubwürdig bleiben soll, darf der Heilberuf Pflege nicht länger ausgegrenzt werden. Bleibt die strukturelle Einbindung aus, bleiben auch die bekannten Schwächen im System bestehen – mit spürbaren negativen Folgen für die Bevölkerung. Die Bundesländer sind gefordert, diesen strukturellen Fehler flächendeckend zu korrigieren.
Übersicht Landespflegeräte: Eine Übersicht über alle 15 Landespflegeräte in Deutschland mit ihren Webadressen finden Sie hier. > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... flegeraete
Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen
Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
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Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 22 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).