Pflegebedürftige in Pflegeheimen müssen erneut mehr aus eigener Tasche bezahlen ...
Verfasst: 24.01.2026, 07:12
Stationäre Pflege
Pflegebedürftige in Pflegeheimen müssen erneut mehr aus eigener Tasche bezahlen: Eigenanteil steigt auf durchschnittlich 3.245 Euro im ersten Aufenthaltsjahr
(Berlin, 22. Januar 2026) Der Anteil, den Pflegebedürftige im Pflegeheim aus eigener Tasche bezahlen müssen, ist erneut gestiegen, zeigt eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1.1.2026. Demnach beträgt die monatliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr 3.245 Euro im Bundesdurchschnitt, das ist eine Steigerung von 261 Euro (neun Prozent) im Vergleich zum Vorjahr. Damit ist die Eigenbeteiligung im zweiten Halbjahr 2025 noch stärker gestiegen als im ersten Halbjahr 2025. Bei der letzten vdek-Erhebung am 1.7.2025 hatten die Eigenanteile im ersten Aufenthaltsjahr bundesdurchschnittlich zum ersten Mal die 3.000-Euro-Marke überschritten. Hauptkostentreiber sind gestiegene Pflegepersonalkosten. „Es ist richtig, dass das Pflegepersonal gut bezahlt wird. Aber es kann nicht sein, dass die Lohnsteigerungen zu einem großen Teil den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden. Hier braucht es endlich eine solidarische Lösung“, fordert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.
Übernahme der Investitions- und Ausbildungskosten durch Länder überfällig
Auch für Unterkunft und Verpflegung, für die Instandhaltung der Gebäude (Investitionskosten) und die Ausbildung von Pflegekräften müssen die Pflegebedürftigen erneut mehr bezahlen. „Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen könnten um rund 640 Euro im Monat entlastet werden. Denn heute müssen Pflegebedürftige für Investitions- und Ausbildungskosten aufkommen, die Sache des Staates sind. Wir fordern die Bundesländer auf, diese Kosten endlich zu übernehmen“, erklärt Elsner. So zahlten etwa 2022 die Pflegebedürftigen 4,4 Milliarden Euro für Investitionen, die Bundesländer hingegen nur rund 876 Millionen Euro. „Würde der Staat seiner Verantwortung gerecht werden und die Kosten für Investitionen vollumfänglich übernehmen, brächte das aktuell eine Ersparnis von 514 Euro im Monat für jeden einzelnen Heimbewohnenden. Die Übernahme der Ausbildungskosten würde die Pflegebedürftigen um weitere 124 Euro im Monat entlasten.”
Wie setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?
Die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile setzen sich aus drei Komponenten zusammen: Den größten Teil macht der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die pflegerischen Kosten (inklusive Ausbildungskosten) aus (aktuell 1.685 Euro im ersten Aufenthaltsjahr). Hinzukommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (aktuell 1.046 Euro) und die Investitionskosten, die für alle Pflegeheimbewohnenden in einer Einrichtung - unabhängig von der Aufenthaltsdauer - gleich hoch sind. Seit 2022 beteiligt sich die Pflegekasse mit einem nach Aufenthaltsdauer ansteigenden Zuschuss am EEE. 2024 wurde dieser Zuschuss erhöht und beträgt seither 15 Prozent Zuschuss im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Aufenthaltsjahr. Somit sinkt die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer und entlastet somit besonders Personen, die lange in Pflegeheimen leben. Die Kosten für die Zuschüsse beliefen sich beispielsweise im Jahr 2024 auf 6,4 Milliarden Euro. Doch auch die Zuschüsse konnten den stetigen Anstieg der Eigenbeteiligung nicht stoppen. „Wir brauchen eine nachhaltige Finanzierung in der Pflege, die auch die Pflegebedürftigen in Pflegeheimen deutlich entlastet“, so Elsner.


Quelle: Pressemitteilung vom 22.01.2026
Pressekontakt: Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
https://www.vdek.com
Presseinfo vollständiger Text mit Grafiken >>> https://www.vdek.com/presse/pressemitte ... rtung.html
+++
Dazu passt:
WIdO-Team
Eigenanteile von Pflegeheim-Bewohnenden auf mehr als 2.600 Euro pro Monat gestiegen
Trotz Zuschlägen und Dynamisierung der Leistungssätze sind weitere Anstiege in den nächsten Jahren zu erwarten
Die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen, die im Pflegeheim leben, ist im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Die durchschnittliche Gesamtbelastung der Bewohnerinnen und Bewohner liegt nach Abzug der nach Wohndauer gestaffelten Leistungszuschläge der Pflegeversicherung inzwischen bei mehr als 2.600 Euro pro Monat. Sie hat damit das Niveau des Jahres 2021, als die Politik die Zuschläge zur Begrenzung der Eigenanteile an den pflegebedingten Aufwendungen eingeführt hatte, wieder deutlich überschritten. Eine Prognose des WIdO zur weiteren Entwicklung macht deutlich, dass auch die 2024 erfolgte Anhebung der Zuschläge und die seit letztem Jahr greifende Dynamisierung der Leistungssätze den Trend zu immer höheren finanziellen Belastungen nicht nachhaltig stoppen werden.
Die aktuelle Analyse zeigt, dass die Gesamtkosten für einen Heimplatz Ende 2025 erstmals bei über 5.000 Euro lagen. Von den Gesamtkosten in Höhe von 5.033 Euro zahlte die Pflegekasse im Durchschnitt 1.539 Euro. Zusätzlich bekamen die Bewohnerinnen und Bewohner von der Pflegeversicherung durchschnittlich 890 Euro pro Monat für ihre pflegebedingten Eigenanteile in Form der nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge erstattet. Durchschnittlich 1.044 Euro mussten sie selbst für die Pflege zuzahlen, hinzu kamen im Schnitt 1.044 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 517 Euro für Investitionskosten (Abbildung). Daraus ergibt sich nach Abzug der Zuschläge eine durchschnittliche Gesamtbelastung von 2.605 Euro pro Monat.
Bei den Pflegebedürftigen mit langer Wohndauer haben die Zuschläge laut der Auswertung durchaus für eine deutliche Entlastung gesorgt. So hatten Bewohnerinnen und Bewohner mit einer Wohndauer von mehr als drei Jahren im Jahr 2025 eine Gesamtbelastung von 2.044 Euro zu tragen. Insgesamt ist der Trend zu immer höheren Eigenanteilen allerdings ungebrochen.
Mit Beginn des Jahres 2025 stiegen die allgemeinen Leistungssätze der Pflegeversicherung: Statt beispielsweise bisher 1.775 Euro pro Monat bei Pflegegrad 4 gibt es seitdem 1.855 Euro (plus 4,5 Prozent). Trotz der Zuschüsse zur Entlastung und der Dynamisierung der Leistungen steigen die Zuzahlungen für die Pflege im Heim weiter. Das hat unter anderem mit gestiegenen Lohnkosten infolge der Verpflichtung der Einrichtungen zur tariflichen Bezahlung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den inflationsbedingten Tarifsteigerungen zu tun.
Analysen zur Entwicklung der Eigenanteile in der vollstationären Pflege stellt das WIdO quartalsweise bereit: zur Webseite >> https://www.wido.de/newsletter/2026/new ... c0e42e0d34
Quelle: Pressemitteilung vom 21.01.2026
Pflegebedürftige in Pflegeheimen müssen erneut mehr aus eigener Tasche bezahlen: Eigenanteil steigt auf durchschnittlich 3.245 Euro im ersten Aufenthaltsjahr
(Berlin, 22. Januar 2026) Der Anteil, den Pflegebedürftige im Pflegeheim aus eigener Tasche bezahlen müssen, ist erneut gestiegen, zeigt eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1.1.2026. Demnach beträgt die monatliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr 3.245 Euro im Bundesdurchschnitt, das ist eine Steigerung von 261 Euro (neun Prozent) im Vergleich zum Vorjahr. Damit ist die Eigenbeteiligung im zweiten Halbjahr 2025 noch stärker gestiegen als im ersten Halbjahr 2025. Bei der letzten vdek-Erhebung am 1.7.2025 hatten die Eigenanteile im ersten Aufenthaltsjahr bundesdurchschnittlich zum ersten Mal die 3.000-Euro-Marke überschritten. Hauptkostentreiber sind gestiegene Pflegepersonalkosten. „Es ist richtig, dass das Pflegepersonal gut bezahlt wird. Aber es kann nicht sein, dass die Lohnsteigerungen zu einem großen Teil den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden. Hier braucht es endlich eine solidarische Lösung“, fordert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.
Übernahme der Investitions- und Ausbildungskosten durch Länder überfällig
Auch für Unterkunft und Verpflegung, für die Instandhaltung der Gebäude (Investitionskosten) und die Ausbildung von Pflegekräften müssen die Pflegebedürftigen erneut mehr bezahlen. „Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen könnten um rund 640 Euro im Monat entlastet werden. Denn heute müssen Pflegebedürftige für Investitions- und Ausbildungskosten aufkommen, die Sache des Staates sind. Wir fordern die Bundesländer auf, diese Kosten endlich zu übernehmen“, erklärt Elsner. So zahlten etwa 2022 die Pflegebedürftigen 4,4 Milliarden Euro für Investitionen, die Bundesländer hingegen nur rund 876 Millionen Euro. „Würde der Staat seiner Verantwortung gerecht werden und die Kosten für Investitionen vollumfänglich übernehmen, brächte das aktuell eine Ersparnis von 514 Euro im Monat für jeden einzelnen Heimbewohnenden. Die Übernahme der Ausbildungskosten würde die Pflegebedürftigen um weitere 124 Euro im Monat entlasten.”
Wie setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?
Die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile setzen sich aus drei Komponenten zusammen: Den größten Teil macht der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die pflegerischen Kosten (inklusive Ausbildungskosten) aus (aktuell 1.685 Euro im ersten Aufenthaltsjahr). Hinzukommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (aktuell 1.046 Euro) und die Investitionskosten, die für alle Pflegeheimbewohnenden in einer Einrichtung - unabhängig von der Aufenthaltsdauer - gleich hoch sind. Seit 2022 beteiligt sich die Pflegekasse mit einem nach Aufenthaltsdauer ansteigenden Zuschuss am EEE. 2024 wurde dieser Zuschuss erhöht und beträgt seither 15 Prozent Zuschuss im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Aufenthaltsjahr. Somit sinkt die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer und entlastet somit besonders Personen, die lange in Pflegeheimen leben. Die Kosten für die Zuschüsse beliefen sich beispielsweise im Jahr 2024 auf 6,4 Milliarden Euro. Doch auch die Zuschüsse konnten den stetigen Anstieg der Eigenbeteiligung nicht stoppen. „Wir brauchen eine nachhaltige Finanzierung in der Pflege, die auch die Pflegebedürftigen in Pflegeheimen deutlich entlastet“, so Elsner.
Quelle: Pressemitteilung vom 22.01.2026
Pressekontakt: Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
https://www.vdek.com
Presseinfo vollständiger Text mit Grafiken >>> https://www.vdek.com/presse/pressemitte ... rtung.html
+++
Dazu passt:
WIdO-Team
Eigenanteile von Pflegeheim-Bewohnenden auf mehr als 2.600 Euro pro Monat gestiegen
Trotz Zuschlägen und Dynamisierung der Leistungssätze sind weitere Anstiege in den nächsten Jahren zu erwarten
Die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen, die im Pflegeheim leben, ist im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Die durchschnittliche Gesamtbelastung der Bewohnerinnen und Bewohner liegt nach Abzug der nach Wohndauer gestaffelten Leistungszuschläge der Pflegeversicherung inzwischen bei mehr als 2.600 Euro pro Monat. Sie hat damit das Niveau des Jahres 2021, als die Politik die Zuschläge zur Begrenzung der Eigenanteile an den pflegebedingten Aufwendungen eingeführt hatte, wieder deutlich überschritten. Eine Prognose des WIdO zur weiteren Entwicklung macht deutlich, dass auch die 2024 erfolgte Anhebung der Zuschläge und die seit letztem Jahr greifende Dynamisierung der Leistungssätze den Trend zu immer höheren finanziellen Belastungen nicht nachhaltig stoppen werden.
Die aktuelle Analyse zeigt, dass die Gesamtkosten für einen Heimplatz Ende 2025 erstmals bei über 5.000 Euro lagen. Von den Gesamtkosten in Höhe von 5.033 Euro zahlte die Pflegekasse im Durchschnitt 1.539 Euro. Zusätzlich bekamen die Bewohnerinnen und Bewohner von der Pflegeversicherung durchschnittlich 890 Euro pro Monat für ihre pflegebedingten Eigenanteile in Form der nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge erstattet. Durchschnittlich 1.044 Euro mussten sie selbst für die Pflege zuzahlen, hinzu kamen im Schnitt 1.044 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 517 Euro für Investitionskosten (Abbildung). Daraus ergibt sich nach Abzug der Zuschläge eine durchschnittliche Gesamtbelastung von 2.605 Euro pro Monat.
Bei den Pflegebedürftigen mit langer Wohndauer haben die Zuschläge laut der Auswertung durchaus für eine deutliche Entlastung gesorgt. So hatten Bewohnerinnen und Bewohner mit einer Wohndauer von mehr als drei Jahren im Jahr 2025 eine Gesamtbelastung von 2.044 Euro zu tragen. Insgesamt ist der Trend zu immer höheren Eigenanteilen allerdings ungebrochen.
Mit Beginn des Jahres 2025 stiegen die allgemeinen Leistungssätze der Pflegeversicherung: Statt beispielsweise bisher 1.775 Euro pro Monat bei Pflegegrad 4 gibt es seitdem 1.855 Euro (plus 4,5 Prozent). Trotz der Zuschüsse zur Entlastung und der Dynamisierung der Leistungen steigen die Zuzahlungen für die Pflege im Heim weiter. Das hat unter anderem mit gestiegenen Lohnkosten infolge der Verpflichtung der Einrichtungen zur tariflichen Bezahlung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den inflationsbedingten Tarifsteigerungen zu tun.
Analysen zur Entwicklung der Eigenanteile in der vollstationären Pflege stellt das WIdO quartalsweise bereit: zur Webseite >> https://www.wido.de/newsletter/2026/new ... c0e42e0d34
Quelle: Pressemitteilung vom 21.01.2026