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Kritik am Pflegebudget in Krankenhäusern ....

Verfasst: 21.01.2026, 15:29
von WernerSchell
Die Kritik an dem vor sechs Jahren eingeführten Pflegebudget in Krankenhäusern verschärft sich

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Quelle: Bildquelle GKV-Spitzenverband

Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) und der AOK-Bundesverband fordern, das Pflegebudget in Krankenhäusern abzuschaffen. Die Verbände teilen die Vorwürfe der Betriebskrankenkassen, dass viele Kliniken ihre Pflegekosten falsch abrechneten. Dass diese seit Einführung des Pflegebudgets alle Kosten für Personalzuwachs und Tarifsteigerung eins zu eins an die Kassen durchreichen können, führe zu erheblichen Fehlanreizen, beklagt vdek-Chefin Ulrike Elsner. Zudem gebe es keine klare Definition für die "Pflege am Bett", für die das Budget eigentlich gedacht sei. Trotz weniger betreuter Fälle habe es 2024 rund 12 Prozent mehr Pflegekräfte gegeben als vier Jahre zuvor. Gleichzeitig seien die Kosten auf 22,2 Mrd. Euro gestiegen - das entspreche etwa einem Fünftel der gesamten Klinikausgaben der Krankenkassen.
Laut AOK-Bundesverband muss der GKV-Beitragssatz jedes Jahr um 0,1 Prozentpunkte steigen, um das höhere Pflegebudget zu finanzieren. AOK-Chefin Carola Reimann fordert "kurzfristig eine Begrenzung der Pflegekräfte, die über das Pflegebudget zu finanzieren sind", sowie langfristig eine gänzliche Abschaffung des Pflegebudgets.

Die Abwanderung von Pflegekräften erhöht die Sterblichkeit von Patientinnen und Patienten messbar. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und des Ifo-Instituts, für die die Forschenden Daten von Krankenhäusern in der Grenzregion zur Schweiz auswerteten. Viele in Grenznähe lebende deutsche Pflegekräfte arbeiten seit einigen Jahren in der Schweiz - als Gründe nennen sie stagnierende Tariflöhne in Deutschland und einen konstant starken Schweizer Franken. Laut der Studie erhöht die Abwanderung die Wahrscheinlichkeit, in deutschen Krankenhäusern nahe der Schweizer Grenze zu versterben, um 4,4 Prozent. Insbesondere bei älteren Patientinnen und Patienten und bei Notfällen habe sich die Sterberate erhöht. Die Lebenserwartung in der Grenzregion sank um etwa 0,3 statistische Lebensjahre im Vergleich zu ähnlichen Kreisen im Landesinneren.

Quelle: PKV-Newsletter vom 13.01.2026

WIdO-Analyse zum Pflegebudget greift zu kurz – Pflege braucht Bedarfserhebung statt Zahlenspiele

Verfasst: 23.02.2026, 08:32
von WernerSchell
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (23. Februar 2026, Nr. 09/2026)



WIdO-Analyse zum Pflegebudget greift zu kurz – Pflege braucht Bedarfserhebung statt Zahlenspiele
Deutscher Pflegerat warnt vor verkürzten und irreführenden Schlussfolgerungen


Die aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zum Pflegebudget beschreibt steigende Kosten und Veränderungen beim Pflegepersonal. Der Deutscher Pflegerat (DPR) erkennt diese Befunde, widerspricht jedoch entschieden den daraus abgeleiteten Bewertungen. Die Analyse konzentriert sich zu stark auf Ausgaben und Mengen, verengt den Blick auf ökonomische Betrachtungen und ignoriert zentrale pflegefachliche, arbeitsmarktpolitische und versorgungsrelevante Zusammenhänge.

Das Pflegebudget wurde eingeführt, um Pflegepersonalkosten im Krankenhaus zweckgebunden und verlässlich außerhalb der DRG-Logik zu finanzieren. Nach Jahren massiver Unterfinanzierung und Stellenabbaus im Pflegedienst war dies eine notwendige Korrektur. Der seit 2020 sichtbare Kostenanstieg ist kein Beleg für Fehlsteuerung oder Ineffizienz, sondern Ausdruck eines überfälligen Nachholprozesses: Tarifsteigerungen, Inflation und der Versuch, chronische Unterbesetzung im Pflegedienst abzubauen, werden nun erstmals transparent abgebildet.

„Steigende Ausgaben allein sagen nichts über Fehlsteuerung aus“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Sie zeigen vor allem, wie groß der Rückstand der Besetzung von Stellen im Pflegedienst der Krankenhäuser über Jahre war.“

Fallzahlen sind kein Maßstab für Pflegebedarf

Problematisch ist die Verknüpfung sinkender Fallzahlen mit einer Infragestellung des Personalaufwuchses. Fallzahlen bilden Pflegebedarf nur unzureichend ab. Wenn leichtere Fälle ambulant behandelt werden, verbleiben im Krankenhaus Patient:innen mit höherem, komplexerem Pflegeaufwand. Mehr Pflegepersonal pro Fall ist dann kein Luxus, sondern eine Voraussetzung für Patient:innensicherheit und Versorgungsqualität.

Personalaufwuchs ohne Sollgröße ist fachlich nicht bewertbar

Die WIdO-Analyse beschreibt Personalzuwächse im Pflegedienst, definiert jedoch nicht, was eine bedarfsgerechte Personalausstattung überhaupt ist. Ohne eine pflegefachliche Sollgröße lässt sich weder von „zu viel“ noch von „ungesteuertem“ Personalaufbau sprechen. Bewertungen ohne Relevanz zum tatsächlichen Pflegebedarf der Patient:innen sind fachlich nicht belastbar.

Personalverschiebungen richtig einordnen

Die Analyse verweist zudem auf Verschiebungen von Pflegepersonal aus der Langzeitpflege in die Krankenhäuser. Diese Beobachtung wird jedoch verkürzt und ohne den entscheidenden zeitlichen Kontext dargestellt. Die maßgeblichen Abwanderungsbewegungen fanden vor allem vor 2022 statt – in einer Phase, in der die Langzeitpflege deutlich schlechter vergütet war als der Pflegedienst im Krankenhaus.

Mit Einführung der Tarif-Treue-Regelung in der Langzeitpflege im Jahr 2022 kam es dort zu spürbaren Lohnsteigerungen und faireren Wettbewerbsbedingungen. Personalverschiebungen waren damit nicht Folge des Pflegebudgets, sondern Ergebnis jahrelang ungleicher Arbeits- und Rahmenbedingungen. Wer diese Zäsur ausblendet, konstruiert falsche Schlüsse.

Mindestuntergrenzen sind keine Personalbemessung

Dass Pflegepersonaluntergrenzen weiterhin teils nicht eingehalten werden, ist kein Argument gegen das Pflegebudget. Mindestuntergrenzen sind eine Untergrenze zum Patient:innenschutz, kein Instrument bedarfsgerechter Pflegepersonalplanung. Ihre Nichteinhaltung verweist auf Arbeitsmarktengpässe und strukturelle Knappheit – nicht auf Überversorgung. Sie unterstreicht den dringend notwendigen Bedarf an wirksamen Personalbemessungsinstrumenten und einem klar geregelten Qualifikationsmix.

Wo Pflegepersonal nicht dort eingesetzt wird, wo es pflegefachlich notwendig ist, liegt das Problem nicht in der Anzahl der Pflegenden, sondern in Strukturen, Aufgabenverteilung und Organisation. Überlastung entsteht nicht durch „zu viel Pflege“, sondern durch den falschen Einsatz hochqualifizierter Fachpersonen für fachfremde Tätigkeiten.

Ein veränderter Qualifikationsmix ist kein Qualitätsverlust, sondern pflegefachlich erforderlich und sinnvoll, sofern Aufgaben, Verantwortung und Qualität klar geregelt sind – insbesondere angesichts älter werdenden und komplexer zu versorgenden Patient:innen.

Pflege darf nicht wieder zum Kostenfaktor werden

Der DPR unterstützt ausdrücklich, das Pflegebudget weiterzuentwickeln: Budgetverhandlungen müssen einfacher, digitaler und fristfester werden. Ambulantisierung braucht eine passende Finanzierungslogik. Eine Begrenzung oder Deckelung des Pflegebudgets sowie eine Rückkehr zur DRG-Finanzierung der Pflege wären ein erheblicher Rückschritt – fachlich, ökonomisch sowie für die Versorgungssicherheit und -qualität in den Kliniken.

„Professionelle Pflege ist kein Kostenproblem, sondern eine Voraussetzung funktionierender und auf Versorgungsqualität ausgerichtete Krankenhäuser“, so Vogler. „Wer das Pflegebudget infrage stellt oder deckeln will, riskiert neue Versorgungsdefizite.“

Der Deutsche Pflegerat fordert, das Pflegebudget zu sichern und konsequent am tatsächlichen Pflegebedarf auszurichten. Entscheidungen über die Pflege dürfen nicht allein ökonomisch getroffen werden. Die Profession Pflege muss dabei maßgeblich beteiligt werden.


Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen

Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 22 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).