Delegation - Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Pflegefachpersonen

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
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WernerSchell
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Delegation - Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Pflegefachpersonen

Beitrag von WernerSchell »

Zum Thema "Delegation - Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Pflegefachpersonen" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt, u.a.: > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 25&p=95449 - Die Informationen zu diesem Thema werden hier - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt!

Siehe auch > http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... gation.php (eine ältere Darstellung, die im Grundsatz aber immer noch die richtigen Hinweise vermittelt - Stand Mai 2021). Eine nicht mehr im Handel verfügbare Buchveröffentlichung von mir befasst sich ebenfalls mit der Thematik > http://www.wernerschell.de/html/injektionen.php

Weitere Links mit Informationen zum Thema:
https://www.wernerschell.de/Rechtsalman ... nhilfe.php
https://www.wernerschell.de/Rechtsalman ... fgaben.php
https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... php?t=5584
https://www.wernerschell.de/Rechtsalman ... theter.php
https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... php?t=7164
https://www.wernerschell.de/Rechtsalman ... GABE02.pdf
https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... php?t=6876



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WernerSchell
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Modellprojekte zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen

Beitrag von WernerSchell »

Wieder auf die lange Bank schieben? Zur Ankündigung von Modellprojekten zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen
5. Mai 2021 von Prof. Dr. Stefan Sell
Es gibt immer wieder diese Meldungen, die so unscheinbar daherkommen, dass die meisten sie überlesen oder nur am Rande zur Kenntnis nehmen. Wie wäre es mit dieser Nachricht aus der Online-Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts: Übertragung ärztlicher Tätigkeiten soll in Modellprojekten erprobt werden: »Die Regierungsfraktionen wollen die Krankenkassen dazu verpflichten, in jedem Bundesland je­weils ein Modellvorhaben zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte durchzuführen. Die Vorhaben sollen spätestens am 1. Januar 2023 beginnen. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hervor.« Endlich Bewegung in einem seit vielen Jahren diskutierten Thema, wird der eine oder andere denken.
... (weiter lesen unter) .. > https://aktuelle-sozialpolitik.de/2021/ ... -schieben/
WernerSchell
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Bundestag beschließt Kompetenzerweiterungen für Pflegefachpersonen

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (14. Juni 2021, Nr. 23/2021)


Bundestag beschließt Kompetenzerweiterungen für Pflegefachpersonen
Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten müssen schnell gestartet werden


Der Deutsche Bundestag hat am Freitag (11. Juni 2021) das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) und damit Regelungen zur Pflege beschlossen.

„Von einer Pflegereform kann man nur bedingt sprechen. Doch an einigen entscheidenden Stellen wurden wichtige Markierungen für eine künftig bessere pflegerische Versorgung gesetzt“, weist Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin hin.

Hierzu gehört die geplante Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen. Im neuen 64d SGB V „wurde endlich die Verpflichtung zur Durchführung von Modellvorhaben in jedem Bundesland zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten aufgenommen und dies auch mit Zeiten hinterlegt. Damit hat der Gesetzgeber aus dem Scheitern der 2012 in Kraft getretenen Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V des G-BA gelernt.

Nur durch ein gutes Zusammenwirken von Ärzten und Pflegefachpersonen ist künftig die pflegerische Versorgung sicherzustellen. Das müssen die Kassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Ärztekammern endlich wirklich verstehen. Die pflegerische Versorgung braucht interprofessionelle Zusammenarbeit. Alte Gewohnheiten und Berufsdünkel haben ausgedient. Die Pflegefachpersonen sind keine Gegner. Sie sind gut ausgebildet und seit langem zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde bereit.“

Spätestens zum 1. Januar 2023 sollen die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen mit den Modellvorhaben starten. Zuvor sollen in einem Rahmenvertrag bis zum 31. März 2022 die Einzelheiten festgelegt werden.

„Der Deutsche Pflegerat ruft alle Beteiligten auf, die Fristen nicht auszureizen, sondern sich sofort auf den Weg für eine bessere pflegerische Versorgung im Zusammenspiel aller Professionen zu machen. Es ist richtig, dass die Bundespflegekammer am Entscheidungsprozess zum Rahmenvertrag beteiligt ist.“

Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
WernerSchell
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Bundestag beschließt Kompetenzerweiterungen für Pflegefachpersonen

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (14. Juni 2021, Nr. 23/2021)


Bundestag beschließt Kompetenzerweiterungen für Pflegefachpersonen
Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten müssen schnell gestartet werden


Der Deutsche Bundestag hat am Freitag (11. Juni 2021) das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) und damit Regelungen zur Pflege beschlossen.

„Von einer Pflegereform kann man nur bedingt sprechen. Doch an einigen entscheidenden Stellen wurden wichtige Markierungen für eine künftig bessere pflegerische Versorgung gesetzt“, weist Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin hin.

Hierzu gehört die geplante Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen. Im neuen 64d SGB V „wurde endlich die Verpflichtung zur Durchführung von Modellvorhaben in jedem Bundesland zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten aufgenommen und dies auch mit Zeiten hinterlegt. Damit hat der Gesetzgeber aus dem Scheitern der 2012 in Kraft getretenen Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V des G-BA gelernt.

Nur durch ein gutes Zusammenwirken von Ärzten und Pflegefachpersonen ist künftig die pflegerische Versorgung sicherzustellen. Das müssen die Kassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Ärztekammern endlich wirklich verstehen. Die pflegerische Versorgung braucht interprofessionelle Zusammenarbeit. Alte Gewohnheiten und Berufsdünkel haben ausgedient. Die Pflegefachpersonen sind keine Gegner. Sie sind gut ausgebildet und seit langem zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde bereit.“

Spätestens zum 1. Januar 2023 sollen die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen mit den Modellvorhaben starten. Zuvor sollen in einem Rahmenvertrag bis zum 31. März 2022 die Einzelheiten festgelegt werden.

„Der Deutsche Pflegerat ruft alle Beteiligten auf, die Fristen nicht auszureizen, sondern sich sofort auf den Weg für eine bessere pflegerische Versorgung im Zusammenspiel aller Professionen zu machen. Es ist richtig, dass die Bundespflegekammer am Entscheidungsprozess zum Rahmenvertrag beteiligt ist.“

Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Pflegeausbildung - Ausbildungsmodule zur Übertragung von Heilkunde auf Pflegefachpersonen veröffentlicht

Beitrag von WernerSchell »

Pflegeausbildung - Ausbildungsmodule zur Übertragung von Heilkunde auf Pflegefachpersonen veröffentlicht

(Quelle: BMFSFJ) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben einen weiteren Schritt zur Weiterentwicklung und Aufwertung der Pflegeberufe unternommen. Sie haben spezielle Ausbildungsmodule genehmigt, die die Vermittlung von erweiterten Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten in der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung umfassen und die über die Inhalte der neuen Pflegeausbildung hinausgehen. Hierbei handelt es sich um Ausbildungsinhalte für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie für den Lernort Praxis.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die „Standardisierten Module zum Erwerb erweiterter Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Aufgaben“ veröffentlicht unter: https://www.bibb.de/module .

Ein Grundlagenmodul sowie fünf Wahlmodule in den Bereichen Wundheilung, Diabetes, Bluthochdruck, Schmerzen und Demenz wurden von der Fachkommission, die nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) eingesetzt wurde, entwickelt. Zur Erleichterung der Integration in die Ausbildung wurden die Module nach den gleichen Prinzipien entwickelt wie die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne. Die Entwicklung und Genehmigung von weiteren drei standardisierten Modulen soll im Sommer 2021 abgeschlossen sein.

Mit dem Abschluss der Entwicklung der Module wird eine entsprechende Vereinbarung aus der Ausbildungsoffensive Pflege (2019-2023) im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) umgesetzt. Im Übrigen hatten sich die Vereinbarungspartner darauf verständigt, dass die Krankenkassen bzw. ihre Verbände zeitnah Modellvorhaben zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde durch entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen vereinbaren oder durchführen. Zugleich wurde das in der Arbeitsgruppe 3 der KAP vereinbarte Ziel berücksichtigt, attraktive und innovative Aufgaben- und Verantwortungsbereiche für Pflegefachpersonen zu befördern sowie den Prozess der interprofessionellen und teambasierten Zusammenarbeit voranzubringen.

Um die Heilkundeübertragung auf Pflegefachpersonen zügiger erproben zu können, wurden mit dem vom Bundesrat am 25. Juni 2021 angenommenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) verpflichtende Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen nach § 64d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geschaffen. Im Pflegeberufegesetz wurde klargestellt, dass die nach § 14 PflBG entwickelten Module zur Vermittlung erweiterter Kompetenzen auch im Rahmen der verpflichtenden Durchführung von Modellvorhaben nach § 64d SGB V verwendet werden können. Da die auf Freiwilligkeit basierende Regelung des § 63 Absatz 3c SGB V, die bereits nach geltendem Recht die Möglichkeit der Erprobung der Substitution ärztlicher Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen vorsieht, bisher kaum genutzt wurde, werden die Verbände der Kassen auf Landesebene nach § 64d SGB V verpflichtet, in jedem Bundesland mindestens ein entsprechendes Modellvorhaben durchzuführen. Vorrangig soll es dabei um Modellvorhaben gehen, zu denen die Fachkommission standardisierte Module entwickelt hat.

Das BIBB stellt unter https://www.bibb.de/module ein Grundlagenmodul und fünf Wahlmodule sowie einen theoretischen Begründungsrahmen, der auch Empfehlungen der Fachkommission beinhaltet, zur Verfügung. Rechtliche Grundlage für die Module war neben § 14 Absatz 4 PflBG die „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V“.

Quelle: Mitteilung vom 18.07.2021
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

WernerSchell
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Mehr Befugnisse für Pflegefachkräfte in der häuslichen Krankenpflege

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Deutsches Ärzteblatt vom 21.07.2022:
Mehr Befugnisse für Pflegefachkräfte in der häuslichen Krankenpflege
Berlin – Mehr Verantwortung tragen künftig qualifizierte Pflegefachkräfte bei der häuslichen Krankenpflege. Sie dürfen bei bestimmten medizinischen Maßnahmen eigenständig entscheiden, wie oft und wie lange diese eingesetzt werden sollen, wenn die ärztliche Verordnung dazu keine Vorgaben macht. Für diesen Schritt hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute den Weg frei gemacht und die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) entsprechend angepasst.
Welche Leistungen sich für eine eigenständige Entscheidung von qualifizierten Pflegefachkräften im Hinblick auf Dauer und Häufigkeit eignen, ist künftig in der HKP-Richtlinie aufgeführt. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen bei der Stomabehandlung oder beim Versorgen von akuten Wunden.
… (weiter lesen unter) … > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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