Digitalisierung in der Pflege vorantreiben

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
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WernerSchell
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Digitalisierung in der Pflege vorantreiben

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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)


Digitalisierung in der Pflege vorantreiben
Stellungnahme des vzbv zum Entwurf des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

Mit dem vorliegenden Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG), dem dritten großen Digitalisierungsgesetz in dieser Legislaturperiode, unternimmt die Bundesregierung weitere Anstrengungen, die Gesundheits- und Pflegeversorgung zu digitalisieren.

In seiner Stellungnahme vom 14. Dezember 2020 zum Referentenentwurf hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits über die angestrebten gesetzlichen Änderungen sowohl in der Gesundheits- wie Pflegeversorgung geäußert.

Zu den wichtigsten Änderungen dieses Entwurfs zählen u.a.

• die erstmalige Einführung, respektive Weiterentwicklung, von digitalen Anwendungen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung,
• die Weiterentwicklung des elektronischen Rezepts und der elektronischen Patientenakte sowie
• die Weiterentwicklung des im September 2020 eingeführten Nationalen Gesundheitsportals.


>> Klicken Sie hier, um die Stellungnahme als PDF-Datei herunterzuladen > > https://newsletter.vzbv.de/d/d.pdf?o00e ... 5c5rxgtq30

Quelle: Pressemitteilung vom 14.04.2021
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Pressestelle
Rudi-Dutschke-Straße 17
10969 Berlin
Tel.: (030) 25 800-525
www.vzbv.de | www.twitter.com/vzbv | www.youtube.com/vzbv
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DVPMG - Aspekte, die im Zusammenhang mit der Patientensicherheit stehen

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Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung: Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG)

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit nahm die Gelegenheit zur Stellungnahme zum „Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ wahr. Die Ausführungen in dieser Stellungnahme beschränken sich gemäß der Satzung des APS auf Aspekte, die im Zusammenhang mit der Patientensicherheit stehen. Diese Stellungnahme schließt inhaltlich an frühere Ausführungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens an, insbesondere die Ausführungen zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)1 sowie zur Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV).

Erfreulicherweise sind einige der Anregungen, die das APS in diesen Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat, aufgegriffen worden. Dennoch sind die dahinter liegenden Anliegen, in unterschiedlichem Umfang, noch immer dringend und müssen im Interesse
einer sicheren Patientenversorgung weiter verfolgt werden.


DOWNLOAD STELLUNGNAHME >>> https://www.aps-ev.de/wp-content/upload ... _final.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 09.04.2021
https://www.aps-ev.de/stellungnahme/
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Digitalisierung und Technisierung der Pflege in Deutschland. Aktuelle Trends ...

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ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft


Derzeit führt unsere ver.di-Tochter INPUT Consulting im Auftrag der DAA-Stiftung Bildung und Beruf eine Neuauflage der 2017 veröffentlichten Studie „Digitalisierung und Technisierung der Pflege in Deutschland. Aktuelle Trends und ihre Folgewirkungen auf Arbeitsorganisation, Beschäftigung und Qualifizierung“ durch.
Der Fokus der Folgestudie liegt auf den Folgewirkungen für die Beschäftigten, ihre Arbeitsbedingungen und die Qualifikationsanforderungen in der Pflege. Hierzu soll diese Online-Befragung ein möglichst genaues Abbild der gegenwärtigen Entwicklungen ermöglichen und ihren Auswirkungen im Pflegebereich zu erheben.
Auf Grundlage der Studienergebnisse können weitere politische Forderungen formuliert werden, um die Arbeitsbedingungen konkret und nachhaltig zu verbessern. Deshalb bitten wir euch, an der Online-Befragung teilzunehmen.
Hier geht es zur Befragung:
https://www.soscisurvey.de/DigiPflege21/
Die Befragung läuft bis zum 31. Mai 2021. Wir bitten euch, zahlreich daran teilzunehmen.
Bei Rückfragen steht Euch bei der INPUT Consulting Mario Daum zur Verfügung. Ihr erreicht ihn unter 0711/2624080 oder via Mail an daum@input-consulting.de .

Quelle: Mitteilung vom 06.05.2021
Matthias Gruß
Gewerkschaftssekretär
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesfachbereich 3 - Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
Betriebs- und Branchenpolitik
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Tel.: (030) 6956-1832
Fax.: (030) 6956-3430
Mobil: (0151) 730 111 22
www.altenpflege.verdi.de
www.facebook.com/altenpflege.aktiv
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Interoperabilität als Voraussetzung für eine nutzenstiftende digitale Pflege

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (16. Juni 2021, Nr. 25/2021)


Interoperabilität als Voraussetzung für eine nutzenstiftende digitale Pflege

Institutionen aus dem Bereich der beruflichen Pflege, der Wissenschaft und Industrie sprechen sich in einem fachlichen Diskussionspapier für die konsequente Umsetzung von Interoperabilität und die Verwendung technischer Standards in der Pflege aus. Sie sehen darin eine zentrale Voraussetzung für eine nutzenstiftende und erfolgreiche Digitalisierung der Pflege.

Der Einsatz digitaler Lösungen in der Pflege verspricht große Mehrwerte: sowohl für die Versorgungsqualität als auch für den Arbeitsalltag der Pflegenden. Damit dies gelingen kann, ist eine möglichst reibungslose system- und sektorenübergreifende Vernetzung erforderlich.

In einem gemeinsamen Diskussionspapier sprechen sich deshalb mehrere Akteure aus den Bereichen Pflege und IT für eine digitale Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung auf Grundlage konsequenter Interoperabilität aus. Dabei heben Sie vier Aspekte besonders hervor:

• Digitale Pflegedokumente auf alle pflegerelevanten Settings ausrichten
Elektronische Dokumente müssten in allen Pflegesettings nutzbar sein, in denen die darin enthaltenen Informationen von Relevanz sind. Bei der Entwicklung sollte eine Abkehr vom auf bestehende Dokumentationssysteme fokussierten „Schubladendenken“ gewagt und Daten möglichst zielgerichtet zusammengeführt werden.

• Internationale Standards und Terminologien konsequent anwenden
Interoperabilität kann nur unter Verwendung international anerkannter Standards und Terminologien erreicht werden. Dahingehend sollten die bestehenden Anstrengungen des Gesetzgebers fortgeführt und von allen Beteiligten unterstützt werden.

• Reibungslose Integration in den Pflegealltag
Die Herstellung von Interoperabilität und die Einbindung digitaler Pflegedokumente in den Arbeitsalltag sollten für die Pflegenden mit möglichst geringen Reibungsverlusten einhergehen und gleichzeitig spürbare Verbesserungen erwirken. Dafür müssen digitale Lösungen noch stärker als bisher auf praktische Nutzungsszenarien ausgerichtet werden, die gemeinsam mit Pflegenden identifiziert werden.

• Datennutzung für weitere Zwecke ermöglichen
Die Digitalisierung von pflegerelevanten Dokumenten sollte als Grundlage für eine sektorenübergreifende Versorgung genutzt werden. Dafür ist ein einheitliches Set an Pflegedaten erforderlich, das national und international vergleichbar ist.


Das Diskussionspapier ist ein gemeinsamer Impuls des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg), der Bundespflegekammer, des Deutschen Pflegerats (DPR), der Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen der Hochschule Osnabrück und der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein.

Gemeinsames Diskussionspapier: Interoperabilität & technische Standards in der Pflege hier: > https://deutscher-pflegerat.de/wp-conte ... Pflege.pdf

Ansprechpartnerin für den Deutschen Pflegerat:
Irene Maier
Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Digitalisierung muss der Pflege dienen

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Digitalisierung muss der Pflege dienen

Berlin/Freiburg, 18. Juni 2021.„Digitalisierung und der Einsatz adaptiver Technologien bergen erhebliche Potenziale zur Entlastung der Mitarbeiter in der Pflege und zugleich sind sie geeignet, die Selbständigkeit von Menschen mit Pflegebedarf zu fördern. Sowohl in ambulanten Settings, als auch in vorstationären oder stationären Versorgungsformen müssen die Chancen der Digitalisierung viel stärker ausgeschöpft werden“, stellt VKAD-Vorsitzende Eva-Maria Güthoff anlässlich des bundesweiten Digitaltags klar.

Andreas Wedeking, VKAD-Geschäftsführer ergänzt: „Digitalisierung ist eine Haltung. Wenn wir erfolgreich Digitalisierung zum Nutzen der Menschen umsetzen wollen, müssen wir konsequent den Alltag auf Verbesserung durch digitale Anwendungen hin prüfen. Das bedarf enormer Finanzmittel. Ein Problem ist jedoch, dass die Gesetze zur Refinanzierung aus der vordigitalen Zeit kommen. Hier muss dringend nachgebessert werden.“

Digitalisierung als Bestandteil der Aus- und Weiterbildung

Beim VKAD ist man sich einig: Wenn digitale Anwendungen zur neuen Normalität werden sollen, müssen diese fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung werden und umgehend Eingang in die Curricula der Ausbildungsstätten finden. Ferner müssen den Mitarbeitenden in der Pflege ausreichend Möglichkeiten geboten werden, sich digitale Kompetenzen anzueignen.

Digitalisierung im Pflege-Bündnis voranbringen

Der VKAD setzt sich im Zusammenschluss mit sechs anderen Verbänden aus dem Gesundheits- und Sozialwesen für eine strategisch und ganzheitliche Umsetzung der Digitalisierung in der Pflege ein. Ein gemeinsames Grundsatzpapier fordert eine einheitliche nationale Digitalisierungsstrategie. Zu den Forderungen gehören außerdem ein Kompetenzzentrum Digitalisierung in der Pflege, ein einheitlicher klarer Rechtsrahmen für den Einsatz digitaler Lösungen in der Pflege, digitale Anwendungen als fester Bestandteil in der Aus- und Weiterbildung, eine verlässliche Refinanzierung von Digitalisierungskosten sowie ein eigener Innovationsfonds für die Pflege.

Die Forderungen des Bündnisses sind in diesem Video zusammengefasst: > https://vimeo.com/560756959
Weitere Informationen zum Bündnis Digitalisierung in der Pflege: verweis auf VKAD-Webseite

Herausgegeben vom Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD). Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland ist ein bundesweit tätiger und selbstständiger Fachverband für die Altenhilfe innerhalb des Deutschen Caritasverbandes mit Sitz in Freiburg im Breisgau und Berlin. Der VKAD vertritt die Interessen seiner über 1.200 Mitgliedseinrichtungen durch politische Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und fachliche Expertise in enger Kooperation mit dem Deutschen Caritasverband.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.06.2021
Andreas Wedeking
Geschäftsführer
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD)
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
Tel. 030 284447-852
Fax 0761 200-710
E-Mail: andreas.wedeking@caritas.de
E-Mail: vkad@caritas.de
Internet: www.vkad.de
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Digitalisierung in der Pflege: 8 Erkenntnisse für Unternehmen

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Digitalisierung in der Pflege: 8 Erkenntnisse für Unternehmen

(Quelle: Initiative Neue Qualität der Arbeit) Der Einsatz neuer Technologien bedeutet immer auch Anpassungsbedarfe: Unternehmen müssen die für sie geeigneten Lösungen finden, wie Mitarbeiter*innen mitgenommen werden. Das gilt auch bei der Digitalisierung in der Pflege – eine der großen Zukunftsaufgaben im Gesundheitsbereich. Wie kann die Digitalisierung hier gelingen und die Arbeit erleichtern? Und worauf müssen gerade kleine und mittlere Unternehmen dabei achten? Mit diesen Fragen haben sich in den vergangenen Jahren gleich vier INQA-Lern- und Experimentierräume beschäftigt – mit jeweils ganz eigenem Fokus:
• PFL-EX erprobte den Einsatz verschiedenster digitaler Technologien in der Altenpflege; > https://www.vkm-rwl.de/?mailpoet_router ... IsZmFsc2Vd
• EXPERTISE 4.0 testete die Nutzung von Exoskeletten in der Pflege; > https://www.vkm-rwl.de/?mailpoet_router ... IsZmFsc2Vd
• Sprint-Doku beschäftigte sich mit der digitalen Pflegedokumentation auf Basis von Spracherkennung und neuronalen Netzen; > https://www.vkm-rwl.de/?mailpoet_router ... IsZmFsc2Vd
• DigiKIK nahm die Kompetenzanforderungen an die Beschäftigten bei der Digitalisierung von Krankenhäusern in den Blick. >
In den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Lern- und Experimentierräumen entwickeln und testen Betriebe, Beschäftigte und Sozialpartner gemeinsam innovative Arbeitsmodelle. Von dem so gesammelten Wissen sollen auch andere Betriebe profitieren. Zum Projektabschluss am 18.11.2021 haben die Projekte die Erkenntnisse ihrer dreijährigen Arbeit daher im Rahmen des „Symposiums Pflege Digital“ vorgestellt. > https://www.vkm-rwl.de/?mailpoet_router ... IsZmFsc2Vd Die folgenden Learnings aus den Projekten zeigen, worauf Unternehmen achten sollten, wenn sie den Einsatz neuer digitaler Lösungen erfolgreich bewältigen wollen:
1. Keine Angst vor neuen Technologien
Ob der Einsatz von Exoskeletten zum rückenschonenden Heben (EXPERTISE 4.0) oder die Umstellung von der Papier- auf die digitale Pflegedokumentation (Sprint-Doku): Beschäftigte sind neuen Technologien gegenüber durchaus aufgeschlossen und berichten von spürbaren Entlastungen im Arbeitsalltag.
1. Zeit für Analyse und Planung nehmen
Erfolgreiche Digitalisierungsprojekte nehmen sich zu Beginn ausreichend Zeit für Analyse und Planung (PFL-EX): In einem systematischen Prozess, also nicht spontan (z. B. nach einem Messebesuch), wird dabei ermittelt, wo es Verbesserungsbedarfe und Einsatzmöglichkeiten im Betrieb gibt. Zudem wird geprüft, welche Anforderungen die neue Technologie erfüllen muss (z. B. ob sie kompatibel mit den vorhandenen Systemen ist).
1. Auf die größte Entlastung fokussieren
Gerade in kleineren Unternehmen mit begrenzten Ressourcen gilt: Der Einsatz neuer Technologien ist vor allem dann erfolgreich, wenn er gezielt und bedarfsgerecht erfolgt – das heißt, nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern genau dort, wo er die größte Entlastung bringt (PFL-EX).
1. Einfache Handhabung ist das A und O
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Je einfacher ein System zu handhaben ist, desto höher die Akzeptanz – und damit auch die Nutzung – auf Seiten der Beschäftigten (EXPERTISE 4.0). Auch Fehleranfälligkeit ist ein wichtiger Aspekt: Technik stresst vor allem dann, wenn sie nicht funktioniert (DigiKIK).
1. Probeläufe können helfen
Wenn Unternehmen auf neue technologische Lösungen setzen, müssen sie nicht sofort den gesamten Betrieb umkrempeln. Stattdessen kann es sinnvoll sein, Neues zunächst in einem abgegrenzten Arbeitsbereich zu erproben und anzupassen, z. B. einer Testumgebung, und erst danach im gesamten Betrieb auszurollen (EXPERTISE 4.0).
1. Beschäftigte mitgestalten lassen
Ohne die Mitarbeiter*innen ist die beste Technologie nichts. Die Nutzer*innen müssen daher kontinuierlich in den Digitalisierungsprozess eingebunden werden (Sprint-Doku). Es sind vor allem eine offene Unternehmenskultur und die Möglichkeit zur Mitgestaltung aller von der Technologien betroffenen Akteur*innen (Nutzer*innen, IT-Abteilung, Mitarbeitervertretung), die die Umsetzung erfolgreich machen (DigiKIK).
1. Mitarbeiter*innen schulen und begleiten
Neue Technologien erfordern häufig auch neue Kompetenzen. Deshalb braucht es gezielte Schulungen für die Nutzer*innen sowie die anschließende intensive Begleitung bei der Anwendung der Technologie im Arbeitsalltag (Sprint-Doku).
1. Auch digitale Lösungen haben Grenzen
So vielfältig und praktisch neue Technologien sein können: Es lassen sich nicht alle Tätigkeiten zufriedenstellend unterstützen (EXPERTISE 4.0). Vielleicht ist die Technologie noch nicht ausgereift genug? Oder die Beschäftigten akzeptieren die Lösung in dieser Form in ihrem Arbeitsalltag nicht? Auch das kann eine Erkenntnis sein.
Zum Abschlussfilm des "Symposium Pflege Digital" geht es hier. > https://www.vkm-rwl.de/?mailpoet_router ... IsZmFsc2Vd

Quelle: Mitteilung vom 20.02.2022
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Internetzugang für Pflegeheimbewohner - WLAN gefordert

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BIVA


Viele Pflegeheime immer noch ohne Internetzugang für Bewohner
BIVA-Pflegeschutzbund fordert flächendeckend kostenloses WLAN


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Bonn. Die Ergebnisse der aktuellen „WLAN-Studie Pflegeheime“ von pflegemarkt.com sind empörend: Die Zahl der Heime, die WLAN anbieten, ist mit 56 Prozent seit Januar gleich geblieben „Das ist ein Skandal“, kritisiert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Das Internet ist heutzutage das wichtigste Medium und sichert das Grundrecht auf Information – noch dazu sind die Kosten gering. Wir fordern nicht nur kostenloses Internet in allen Pflegeheimen, sondern auch die Bereitstellung von Endgeräten wie Tablets.“

Die WLAN-Studie aus diesem Sommer zeige nicht nur, dass die Digitalisierung in Pflegeheimen zu langsam vorangeht. Besorgniserregend sei auch, dass immer noch nur rund ein Drittel der Heime überhaupt Angaben zum Vorhandensein eines Internetanschlusses macht – ohne eine Konsequenz. Die Zahlen sind also nicht wirklich aussagekräftig. „Solange die Heime nicht gezwungen sind, Angaben zu machen, kann sich die Situation für die Betroffenen nicht verbessern“, mahnt Stegger.

Besonders die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig das Internet für die soziale Teilhabe von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern ist. Das im Mai 2021 verabschiedete Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) soll die Kommunikation mit Angehörigen und die Nutzung digitaler Gesundheits- und Pflegeanwendungen (DiGA) ermöglichen.

Doch Voraussetzung für die Umsetzung ist ein Internetzugang. „Während nahezu alle Hotels und Jugendherbergen inzwischen kostenloses WLAN anbieten, wird der Bedarf der Pflegeheimbewohner hier schlicht ignoriert“, kritisiert Stegger. „Und das, obwohl einige Länderheimgesetze die Bereitstellung eines Internetzugangs längst vorschreiben und der Bund ein Förderprogramm aufgesetzt hat, mit dem Einrichtungen bis zum Ende des Jahres bis zu 12.000 Euro für digitale Ausstattung sowie Schulungen erhalten können. Die Ignoranz gegenüber diesem längst selbstverständlich gewordenen Angebot wertet Stegger als Ausdruck von Nachlässigkeit der Heimbetreiber gegenüber den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner.

Um jedem Heimbewohner den Zugang zu digitalen Medien zu ermöglichen, fordert der BIVA-Pflegeschutzbund nicht nur freies WLAN, sondern auch die Bereitstellung notwendiger Endgeräte. „Die Bewohner und ihre Angehörigen sind durch steigende Eigenanteile finanziell bereits bis zur Schmerzgrenze belastet“, sagt Stegger. „Langfristig müssen Computer und Internetzugang zur Grundausstattung gehören wie TV und Telefonanschluss.“

WLAN-Studie Pflegeheime Deutschland: https://www.pflegemarkt.com/2018/09/14/ ... newsletter
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Dr. David Kröll; Maria Sievers

Quelle: Pressemitteilung vom 23.08.2022
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
presse@biva.de | www.biva.de | www.facebook.com/biva.de
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Digitale Lösungen nicht an der beruflichen Pflege vorbeientwickeln

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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (10. November 2022, Nr. 43/2022)


Jahrestagung des Handelsblatts „Health – The Digital Future 2022“
Deutscher Pflegerat: Das fällt uns jetzt auf die Füße – Digitale Lösungen nicht an der beruflichen Pflege vorbeientwickeln

Auf der Jahrestagung des Handelsblatts „Health – The Digital Future 2022“ waren Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), und Vize-Präsidentin Irene Maier gefragte Podiumsgäste.

Christine Vogler betonte zum Thema „Patient Journey – für jeden etwas anderes? Wie lässt sich die Akteursvielfalt des Gesundheitswesens koordinieren?“:

„Viele Dinge in der Digitalisierung kommen in der beruflichen Pflege nicht an, weil Hauptansprechpartner und seit Jahrzehnten eine gesetzlich verankerte Organisationsstruktur für die berufliche Pflege, analog der von anderen Selbstverwaltungspartnern, fehlen. Das fällt uns allen jetzt auf die Füße. Viele digitale Lösungen werden derzeit an der beruflichen Pflege vorbeientwickelt.

Die Profession Pflege muss in die Entwicklung von digitalen Lösungen nicht nur sporadisch eingebunden sein, sondern auch systematisch in den Sozialgesetzbüchern entlang der neuen Vorbehaltsaufgaben verankert werden. Dann können Sektorengrenzen überwunden werden. Dazu bedarf es aber auch einer Neustrukturierung des Gesundheitssystems bis hin zur beruflichen Pflege aus einer Hand mit der Zusammenführung des SGB V und des SGB XI.

Die Patientenakte macht es deutlich. Bei deren Entwicklung war die Profession Pflege nicht beteiligt. Und richtig mit ihr arbeiten darf und kann sie trotz ihrer Kompetenzen auch nicht, weil ihr dafür vom Gesetzgeber die Rechte nicht gegeben werden. Das Gesundheitssystem kann so auf Dauer nicht funktionieren.

Die letzten 20 bis 30 Jahre wurde in Deutschland viel versäumt. Wir brauchen eine Neuordnung der Heilberufe. Wir brauchen viel mehr gleichwertigere Ausbildungen in der beruflichen Pflege bis hin zur akademischen Pflege. Die skandinavischen Länder machen es uns vor, wie es erfolgreich funktionieren kann.

Wir müssen den Knoten identifizieren, der uns daran hindert, das Gesundheitssystem weiterzuentwickeln. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung nennt die Neuordnung des Heilberufegesetzes. In der Umsetzung dessen liegt der notwendige Schlüssel zur Umsetzung und Verteilung neuer Kompetenzen für die Gesundheitsberufe.“

Irene Maier wies bei der Diskussion „Durchblick statt Nebelfeld – Was brauchen Patient:innen und Pflegebedürftige wirklich?“ auf die Bedeutung der Gesundheitskommunikation und der Digitalisierung hin. Sie sagte: „Die beruflich Pflegenden müssen die Bedarfe ihrer Patient*innen und Pflegebedürftigen kennen, um helfen zu können. Diese Bedarfe wie auch die Leistungen sind in der Pflege sehr unterschiedlich. Es gibt hier keinen goldenen Königsweg. Das macht es für die Digitalisierung schwierig. Denn eine Vereinheitlichung ist schwer möglich.

Benötigt wird eine verständliche Gesundheitskommunikation in allen Settings des Gesundheitswesens. Dies umfasst auch die Fragebögen vor dem Arztbesuch, die für Laien vielfach nicht zu verstehen sind. Daher müssen Patient*innen und Pflegebedürftige einbezogen werden. Liegt ein solcher verständlicher Bogen vor, dann kann bereits vor der Anamnese durch die Ärzte oder von Pflegefachpersonen eine ausführliche Vorabinformation gegeben werden. Das hilft allen Beteiligten.“

Zur Frage, ob Digitalisierung helfe, den Pflegenotstand zu beheben, sagte Maier: „Wenn kein Pflegepersonal da ist, dann hilft die beste Digitalisierung nichts. Sie ist kein Ersatz für Hilfeleistungen. Wir brauchen mehr Personal in allen Settings. Digitalisierung kann jedoch begleiten, bei der Sturzprophylaxe, für eine bessere Mobilität wie auch zur Verbesserung der kognitiven Möglichkeiten. Sie kann helfen, Transfers zu vermeiden.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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