Pflegeneuordnungsgesetz (Entwurf) - Verbesserungen und faire Lastenverteilung bleiben aus

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
WernerSchell
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Deutscher Pflegerat warnt: Das ist keine Reform. Das ist Abbau der Versorgung

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (09. Juli 2026, Nr. 40/2026)



Noch 1 Tag. Was nutzen stabile Beiträge, wenn niemand mehr da ist, der pflegt?
Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Deutscher Pflegerat warnt: Das ist keine Reform. Das ist Abbau der Versorgung.



Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) warnt vor einer Reformpolitik, die Beiträge und Ausgaben stabilisieren will, aber die Grundlagen der Versorgung schwächt.

Beitragssatzstabilität ist wichtig. Sie darf aber nicht zulasten der Versorgungsqualität und -sicherheit der Patient:innen und Pflegebedürftigen gehen – und nicht zulasten der Heilberufe Pflege und Hebammen.

Die Bundesregierung will Beiträge und Ausgaben begrenzen. Dafür werden Leistungen geschwächt, Tarife nur unzureichend refinanziert, Personalbemessung zurückgefahren, Pflegebudgets begrenzt und professionelle Kompetenzen der Pflege und der Hebammen nur eingeschränkt genutzt.

Damit entsteht der zentrale Widerspruch dieser Reformpolitik: Die berufliche Pflegenden und Hebammen sollen Versorgung sichern, Lücken schließen, Prävention stärken und Menschen länger zu Hause versorgen. Gleichzeitig werden Personal, Finanzierung, Tarife, Kompetenzen und Beteiligung der Professionen geschwächt.

Das trifft die Menschen, die Versorgung brauchen. Und es trifft die Menschen, die Versorgung leisten.

Pflegebedürftige verlieren Unterstützung. Patient:innen erleben Versorgungslücken. An- und Zugehörige übernehmen zusätzliche Aufgaben. Pflegefachpersonen verlieren faire Bezahlung, Sicherheit und Vertrauen. Einrichtungen verlieren Personal. Frauen und Familien verlieren Hebammenhilfe. Angebote werden reduziert oder verschwinden.

Das ist eine Reform, die den Abbau der Versorgung wissentlich in Kauf nimmt.

Die Personallage ist bereits heute angespannt. Die neuen Ausbildungszahlen in der Pflege sind ein wichtiges Signal, aber kein Grund zur Entwarnung. Innerhalb der nächsten acht Jahre werden weit mehr als 350.000 beruflich Pflegende fehlen, die in den Beruf zusätzlich einsteigen. Schon heute fehlen allein in der vollstationären Langzeitpflege 115.000 Vollzeitstellen in der Pflege. Gerade deshalb darf die Pflegepersonalbemessung in der Langzeitpflege nicht unverbindlich werden. Pflegebedarf verschwindet nicht, weil Personal fehlt. Bis 2033 scheiden bis zu einem Drittel der heutigen beruflich Pflegenden altersbedingt aus dem Arbeitsmarkt aus. Rund drei Fünftel arbeiten in Teilzeit. Das Beschäftigungswachstum in der Pflege wird inzwischen ausschließlich durch Fachpersonen aus dem Ausland getragen.

Wer bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Pflege und Hebammenversorgung sichern will, muss deshalb alle Hebel in Bewegung setzen. Entscheidend sind gute Arbeitsbedingungen, verlässliche Finanzierung, mehr Kompetenzen, echte Entwicklungsperspektiven, alles was den Verbleib im Beruf stützt und für neue Mitarbeitende und auch für Berufsrückerer:innen attraktiv macht.

Stabile Beiträge pflegen niemanden

Was nutzen stabile Beiträge, wenn niemand mehr da ist, der pflegt?

Wenn Tarife gedeckelt oder nur teilweise refinanziert werden, verlieren Einrichtungen Planungssicherheit und Mitarbeitende Vertrauen in politische Zusagen. Eine gute Pflege und Hebammenversorgung braucht Beschäftigte, die bleiben. Wer faire Bezahlung politisch fordert, muss sie auch vollständig, verlässlich und basiswirksam finanzieren.

Nicht nachvollziehbar ist, dass der Gesetzgeber einerseits Tariftreue fordert, andererseits die Refinanzierung tariflicher und tariforientierter Vergütung nur teilweise absichert. Wirtschaftlichkeit darf nicht pauschal politisch festgelegt werden. Sie muss nachvollziehbar, transparent und im Einzelfall prüfbar bleiben.

Die vorgesehene, auf zwei Jahre befristete 50-Prozent-Regelung zur Tarifrefinanzierung für die häusliche Krankenpflege sowie die außerklinische Intensivpflege bleibt zu eng, zu unsicher und zu kurz. Sie muss alle Einrichtungen umfassen. Sie darf nicht nur Einrichtungen mit Tarifvertrag sicher erfassen, sondern muss auch tariforientiert vergütende Einrichtungen verlässlich einbeziehen.

Ohne verlässliche Refinanzierung geraten ambulante Pflegedienste, häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege unter Druck. Versorgungslücken entstehen genau dort, wo Anschlussversorgung und häusliche Versorgung gesichert werden müssen.

Die Heilberufe Pflege und Hebammen müssen in den Mittelpunkt

Die Politik kann nicht erwarten, dass Pflegefachpersonen Versorgungslücken kompensieren. Gleichzeitig werden die Bedingungen geschwächt, unter denen professionelle Pflege und Hebammenversorgung überhaupt geleistet werden kann.

Auch das Pflegeneuordnungsgesetz zeigt dieses Problem: Es benennt Prävention, Pflegebegleitung und pflegerische Akutstrukturen als wichtige Ziele. Aber es verbindet diese Bausteine nicht zu einem tragfähigen Versorgungskonzept und nutzt die Kompetenzen der Profession Pflege nicht verbindlich genug. Dazu gehören auch Advanced Practice Nurses, Community Health Nurses und School Health Nurses.

Berufliche Pflege und Hebammen halten die Versorgung zusammen. Sie sind im Krankenhaus, in der Langzeitpflege, in der ambulanten Versorgung, in der häuslichen Versorgung, in Prävention, Primärversorgung, Schule und Quartier unverzichtbar. Wer diese Professionen schwächt, schwächt das gesamte Gesundheitssystem.

Alle Reformen treffen dieselbe knappe Personalbasis. Berufliche Pflege und Hebammenversorgung dürfen deshalb nicht nur mitgedacht werden. Sie müssen in den Mittelpunkt der Gesetzgebung. Ihre Kompetenzen müssen verbindlich genutzt werden. Versorgung muss nach Kompetenz organisiert werden: Jeder Gesundheitsfachberuf muss das tun können, was er fachlich am besten kann.

Der DPR fordert die Politik dazu auf: Prüfen Sie alle Reformen gemeinsam. Machen Sie Versorgungssicherung und -qualität gemeinsam mit den beruflich Pflegenden und den Hebammen zum Maßstab und nicht allein Einsparziele und Beitragssatzstabilität.

Der Deutsche Pflegerat hat mit seinen Eckpfeilern für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem gezeigt, dass es anders geht: Versorgung muss vom Menschen her gedacht werden, wohnortnah, vernetzt, präventiv, interprofessionell und sektorenübergreifend. Genau daran müssen sich die aktuellen Reformen messen lassen.

Die Heilberufe Pflege und Hebammen dürfen nicht die Folgen politischer Entscheidungen tragen, ohne an diesen Entscheidungen verbindlich beteiligt zu sein. Ihre Kompetenzen müssen genutzt werden. Ihre Expertise muss in allen gesundheits- und pflegepolitischen Entscheidungen verbindlich einbezogen werden.

Der Deutsche Pflegerat erneuert seine Forderungen:

• alle Reformvorhaben im Gesundheits- und Pflegebereich gemeinsam zu prüfen und an einer zukunftsorientierten Versorgungslogik auszurichten,
• verpflichtende Versorgungsfolgenabschätzungen für alle Reformen einzuführen, die Leistungen, Budgets, Personalvorgaben oder Tarife in der beruflichen Pflege und der Hebammenversorgung betreffen,
• Personalbemessung im Krankenhaus und in der vollstationären Langzeitpflege verbindlich zu sichern und weiterzuentwickeln, statt sie durch unverbindliche Vorgaben oder Mindestmaßstäbe zu ersetzen,
• die Schutzwirkung des Pflegebudgets zu erhalten und es bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, statt sein Wachstum zu begrenzen,
• Tarifsteigerungen vollständig, verlässlich und basiswirksam zu refinanzieren,
• auf die befristete 50-Prozent-Regelung zur Tarifrefinanzierung zu verzichten; sollte sie dennoch eingeführt werden, muss sie alle Einrichtungen der häuslichen Krankenpflege und die der außerklinischen Intensivpflege erfassen, auch tariforientiert vergütende Einrichtungen,
• professionelle Pflege- und Hebammenkapazitäten auszubauen, Ausbildungserfolge in dauerhaftes Personal zu überführen, Personal im Beruf zu halten, Teilzeitpotenziale durch bessere Arbeitsbedingungen zu erschließen und Berufsrückerer:innen zu gewinnen,
• Prävention, Pflegebegleitung, pflegerische Akutstrukturen, Hebammenhilfe für Frauen und Familien, Advanced Practice Nurses, Community Health Nurses und School Health Nurses verbindlich in ein integriertes Versorgungskonzept einzubinden,
• berufliche Pflege und Hebammen als tragende Professionen in allen Reformen zentral zu berücksichtigen, ihre Kompetenzen verbindlich zu nutzen und ihre maßgebliche Beteiligung an allen gesundheits- und pflegepolitischen Entscheidungen zu sichern,
• Aufgaben im Gesundheitswesen konsequent nach Kompetenz zu verteilen: Jeder Gesundheitsfachberuf muss das tun können, was er fachlich am besten kann,
• Reformen nach ihrem Beitrag zur Versorgungsqualität und -sicherheit für Patient:innen und Pflegebedürftige zu bewerten, nicht nur nach kurzfristigen Einsparwirkungen.

Was nutzen stabile Beiträge, wenn niemand mehr da ist, der pflegt?

Eine Reformpolitik, die die Heilberufe Pflege und Hebammen schwächt, gefährdet die Versorgung der Bevölkerung. Bundesregierung und Politik müssen sicherstellen, dass es auch morgen genügend qualifizierte beruflich Pflegende und Hebammen gibt, um pflegebedürftige Menschen, Patient:innen sowie Frauen und Familien professionell zu versorgen.

Anlage: Countdown-Grafik Tag 1: „Was nutzen stabile Beiträge, wenn niemand mehr da ist, der pflegt?“

Weitere Information:

Countdown des Deutschen Pflegerats zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und insgesamt zur Reformpolitik – #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Dazu auch: Eckpfeiler des Deutschen Pflegerats für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem.
www.deutscher-pflegerat.de

Bisher erschienen:

Tag 10. „Pflegebedarf wird weggerechnet“
Tag 9. „Angehörige pflegen. Die Bundesregierung kürzt ihre Rente.“
Tag 8. „Der Personalmangel wird zum Maßstab.“
Tag 7. „Pflegepersonal fehlt. Die Bundesregierung bremst dessen Bezahlung.“
Tag 6. „Prävention versprechen. Pflegekompetenz ausbremsen.“
Countdown angehalten. „Zeit zum Nachdenken.“ Deutscher Pflegerat veröffentlicht Eckpfeiler für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem
Tag 5. „Ein Sektor spart. Der nächste bricht ein.“
Tag 4. „Pflegepersonalbedarf wird wieder unsichtbar. Es gilt nur das Mindestmaß.“
Tag 3. „Das Pflegebudget wird begrenzt. Personalabbau kehrt zurück.“
Tag 2. „Die Bundesregierung spart. Die Rechnung kommt zurück.“

Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen


Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KöR); Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (KöR); Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU) und Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR).
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Pflege zählt. Hebammen zählen. Doch: So verliert Deutschland seine Pflege

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (10. Juli 2026, Nr. 41/2026)



Heute. Pflege zählt. Hebammen zählen. Doch: So verliert Deutschland seine Pflege
Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?


Deutscher Pflegerat warnt zur abschließenden Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes: Das ist eine Reformpolitik, die den Abbau der Versorgung sehenden Auges in Kauf nimmt.

Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) warnt vor der heutigen abschließenden Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag.

Der Countdown des DPR über die letzten 11 Tage hat gezeigt, was diese Reformpolitik bedeutet: Pflegebedürftige verlieren Unterstützung. Patient:innen erleben weniger Zeit für Pflege, mehr Risiken und Versorgungslücken. Pflegende An- und Zugehörige verlieren Absicherung und sollen zugleich noch mehr Versorgung auffangen. Beruflich Pflegende und Hebammen verlieren faire Bezahlung, Perspektiven und Vertrauen. Einrichtungen verlieren Personal. Das Pflegebudget verliert seine Schutzwirkung. Personalbemessung wird ausgehöhlt und ausgesetzt, Qualitätsstandards werden auf eine gefährliche Mindestversorgung zurückgedreht. Die Professionen der Pflege und der Hebammen werden nicht beteiligt, wenn es um Entscheidungen über ihre eigene Arbeit geht.

So verliert Deutschland seine Pflege- und Hebammenversorgung.

Jeder von uns sollte sich fragen: Ist das die Versorgung, die ich mir wünsche, wenn ich selbst, meine Familie oder Menschen in meinem Umfeld auf Pflege oder Hebammenhilfe angewiesen sind?

Stellen werden nicht nachbesetzt. Pflegedienste nehmen keine neuen hilfebedürftigen Menschen mehr auf. Stationen und Wohnbereiche bleiben unterbesetzt. Hebammenpraxen und Kreißsäle schließen. Die Versorgung rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett bricht weg, Wege zur nächsten Pflege- und Hebammenversorgung werden länger, Familien werden allein gelassen. Angebote verschwinden. Versorgungslücken wachsen. Wer heute den Beruf verlässt, steht morgen nicht wieder bereit. Auch nicht in der nächsten Krise. In einem Versorgungsbereich wird gespart, der andere trägt die Kosten. Es fehlt die Gesamtbetrachtung über die Versorgungsketten hinweg.

Beitragssatzstabilität ist wichtig. Aber sie darf nicht zum alleinigen Maßstab werden. Was nutzen stabile Beiträge, wenn die Versorgung durch die Professionen Pflege und Hebammen wegfällt?

Berufliche Pflege ist keine Reserve – sie sichert Versorgung

Ob GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Pflegeneuordnungsgesetz, Notfall- und Primärversorgung, Pflegebudget, Personalbemessung oder Leistungsrecht: Die Profession Pflege steht überall im Mittelpunkt der Versorgung. Sie ist die Schnittstelle über Sektorengrenzen hinweg. Hebammen sichern Versorgung rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und frühe Familienphase. Und doch stehen beide Heilberufe politisch zu oft außen vor.

Das muss sich ändern.

Der Deutsche Pflegerat steht dafür, dass diese Expertisen nicht am Rand bleiben, sondern Grundlage politischer Entscheidungen sind.

Der Heilberuf Pflege ist keine Liste abrechenbarer Leistungen. Er hat die Verantwortung für eine komplexe Versorgung:

• Pflege ist eine eigenständige Profession mit eigener Fachlichkeit, eigener Verantwortung und eigenem Beitrag zur Versorgungssicherheit. Pflege ist kein Anhängsel der Medizin.
• Pflege steht für Sicherheit, Stabilität und Lösungskompetenz im Alltag der Menschen. Pflege ist kein Kostenfaktor, den man beliebig kürzen kann.
• Pflege erkennt Bedarfe, steuert Prozesse, sichert Qualität und hält Versorgung dort zusammen, wo andere Systeme längst an ihre Grenzen kommen. Pflege ist nicht bloße Ausführung.

Das Gleiche gilt für den Heilberuf der Hebammen. Er ist eine zentrale Kernprofession der Gesundheitsversorgung und sichert diese in einer besonders sensiblen Lebensphase. Die Kompetenzen von Hebammen müssen verbindlich in Prävention, Beratung, Begleitung, Geburtshilfe, Wochenbett und früher Familienphase genutzt werden.

Trotzdem werden die Expertisen der Professionen der Pflege und der Hebammen politisch zu selten genutzt. Ihr Wert wird zu wenig anerkannt. Das ist, als würde man den Brandschutz erst ernst nehmen, wenn das Haus schon brennt.

Erst der Bedarf. Dann Finanzierung und Struktur

Beim Hausbau kann Finanzlogik ein Maßstab sein – aber nur, solange niemand am Fundament spart und das Dach nicht vergisst. Beides trägt, schützt und sichert das Ganze.

In der Pflege- und Hebammenversorgung reicht eine reine Finanzlogik nicht aus. Denn Pflege und Hebammenhilfe sind selbst Fundament und Dach einer sicheren Versorgung. Sie tragen Menschen in verletzlichen Lebenssituationen, schützen Gesundheit und sichern soziale Teilhabe. Wer hier nur nach Einsparpotenzialen sucht, gefährdet am Ende das ganze Haus: Menschensicherheit, Versorgungsqualität und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Deshalb muss am Anfang jeder Reform die Frage stehen: Welche Pflege, welche Hebammenversorgung und welche Unterstützung brauchen Menschen?

Erst danach können Personal, Finanzierung, Strukturen und Zuständigkeiten ausgerichtet werden. Dieses Einmaleins der Versorgung muss verstanden werden.

Der DPR hat mit seinen Eckpfeilern für ein bedarfsgerechtes und zukunftsorientiertes Gesundheitssystem gezeigt, dass es anders geht: Versorgung muss vom Menschen her gedacht werden – wohnortnah, niedrigschwellig, aufsuchend, vernetzt, präventiv, multiprofessionell, digital unterstützt und sektorenübergreifend.

Ein Gesundheitssystem, das Menschen trägt, braucht die Professionen Pflege und Hebammen im Mittelpunkt mit allen Gesundheitsfachberufen. Es braucht sie im Zentrum der Versorgung und ihre aktive Beteiligung bei Entscheidungen.

Nicht länger über Pflege und Hebammenversorgung ohne die Professionen entscheiden

Über die Zukunft unseres Gesundheits- und Pflegesystems darf nicht länger ohne die Heilberufe der Pflege und Hebammen entschieden werden. Das muss der erste Satz im Pflichtenheft für alle Reformvorhaben sein.

Wer Versorgung sichern will, muss Pflege und Hebammenversorgung stärken: mit Kompetenzen, die genutzt werden, mit Strukturen, die Versorgung ermöglichen, und mit verbindlicher Mitgestaltung statt politischer Randbeteiligung.

Der DPR fordert Bundesregierung und Bundestag auf:

• das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in dieser Form nicht zu beschließen,
• alle Reformen gemeinsam zu prüfen und verpflichtende Versorgungsfolgenabschätzungen einzuführen,
• Personalbemessung im Krankenhaus und in der Langzeitpflege verbindlich zu sichern,
• Pflegebudgets verbindlich zu sichern und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln,
• Tarifsteigerungen vollständig, verlässlich und basiswirksam für alle zu refinanzieren,
• pflegende An- und Zugehörige sozial abzusichern und zu entlasten,
• beruflich Pflegende und Hebammen im Beruf zu halten, neue Mitarbeitende zu gewinnen und Berufsrückkehrer:innen den Weg zurück zu erleichtern,
• die Heilberufe der Pflege und Hebammen als tragende Stimmen der Versorgung verbindlich an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen,
• Versorgung konsequent nach Kompetenz und anhand der Versorgungsketten zu organisieren.

Deutschland steht vor einer Entscheidung: Sollen die Professionen Pflege und Hebammen weiter geschwächt werden? Oder wird endlich anerkannt, dass Pflege und Hebammenversorgung die Versorgung der Bevölkerung sichert?

Pflege zählt. Hebammen zählen. Versorgung zählt. Stabile Beiträge allein nutzen nichts, wenn niemand mehr da ist, der pflegt und die Hebammenversorgung wegbricht!

Anlage: Countdown-Grafik Tag 0: „So verliert Deutschland seine Pflege.“

Weitere Information:

Countdown des Deutschen Pflegerats zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und insgesamt zur Reformpolitik – #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Dazu auch: Eckpfeiler des Deutschen Pflegerats für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem.
www.deutscher-pflegerat.de

Bisher erschienen:

Tag 10. „Pflegebedarf wird weggerechnet“
Tag 9. „Angehörige pflegen. Die Bundesregierung kürzt ihre Rente.“
Tag 8. „Der Personalmangel wird zum Maßstab.“
Tag 7. „Pflegepersonal fehlt. Die Bundesregierung bremst dessen Bezahlung.“
Tag 6. „Prävention versprechen. Pflegekompetenz ausbremsen.“
Countdown angehalten. „Zeit zum Nachdenken.“ Deutscher Pflegerat veröffentlicht Eckpfeiler für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem
Tag 5. „Ein Sektor spart. Der nächste bricht ein.“
Tag 4. „Pflegepersonalbedarf wird wieder unsichtbar. Es gilt nur das Mindestmaß.“
Tag 3. „Das Pflegebudget wird begrenzt. Personalabbau kehrt zurück.“
Tag 2. „Die Bundesregierung spart. Die Rechnung kommt zurück.“
Tag 1: „Was nutzen stabile Beiträge, wenn niemand mehr da ist, der pflegt?“

Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen


Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KöR); Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (KöR); Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU) und Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR).
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Der bisherige Entwurf des PNOG ist so verheerend, dass umfassende Veränderungen notwendig sind

Beitrag von WernerSchell »

„Der bisherige Entwurf des PNOG ist so verheerend, dass umfassende Veränderungen notwendig sind.“
– Bernd Meurer, bpa-Präsident


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