Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sollen wohl ab dem 1. Januar 2025 um 0,15 Prozent auf 3,55 Prozent steigen. Kinderlose zahlen dann 4,15 Prozent. Die Anhebung bedeutet bei einem Monatseinkommen von 3.500 Euro eine Mehrbelastung von 31,50 Euro im Jahr. Der Schritt sei nötig, um die gesetzlich vorgesehenen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung weiterhin finanzieren zu können, heißt es. Bundesgesundheitsminister Lauterbach wolle bisher ungenutzte Energiehilfen für die Pflegeeinrichtungen für die Finanzierung der eigentlichen Pflege verwenden. Dieser "Trick" verhindere, dass der Beitragssatz um 0,2 bis 0,3 Punkte steigen müsse. Unklar bleibt weiterhin, was Lauterbach in der Pflegeversicherung noch plant.
Quelle: PKV-Newsletter vom 05.11.2024
Pflegekrise benötigt weit mehr als 350.000 Pflegekräfte innerhalb der nächsten zehn Jahre
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Altersmediziner kritisieren Pflegeversicherung: „Beiträge erhöhen statt Pflegebedürftigkeit bekämpfen ist unzureichend!“
Deutsche Gesellschaft für für Geriatrie (DGG)
Altersmediziner kritisieren Pflegeversicherung:
„Beiträge erhöhen statt Pflegebedürftigkeit bekämpfen ist unzureichend!“

„Statt stetig nur die Beiträge zur Pflegeversicherung zu erhöhen, muss die Gesundheitspolitik dringend umfassende Maßnahmen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit im Alter ergreifen“, fordert Professor Markus Gosch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG). Damit kritisiert er die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, im kommenden Jahr die Beiträge zur Pflegeversicherung zu erhöhen. „Dies ist völlig unzureichend. Es muss zusätzlich die geriatrische Rehabilitation ausgebaut und finanziell gesichert werden“, fordert der Altersmediziner. Nur so ließe sich die Pflegebedürftigkeit effektiv bekämpfen.

Professor Markus Gosch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie - Klinikum Nürnberg
„Da es in Deutschland aktuell vor allem an ausreichend Reha-Plätzen für Hochaltrige fehlt, müssen selbst Patienten mit guter Rehabilitationsprognose in Pflegeeinrichtungen abverlegt werden – was zwangsläufig wieder zu höheren Versicherungsbeiträgen führt. Aus diesem Kreislauf müssen wir ausbrechen“, fordert Gosch.
Auch Akutkliniken werden durch die längere Verweildauer von Patienten zusätzlich belastet. „Eine optimale medizinische Versorgung im Akutbereich muss durch entsprechende rehabilitative Maßnahmen im Anschluss begleitet werden. Ansonsten droht unweigerlich eine weitere Erhöhung der Pflegebedürftigkeit und damit Überlastung der Kliniken“, sagt Gosch. Gerade mit Blick auf die immer älter werdende Gesellschaft in Deutschland müsse an nachhaltigen Lösungen gearbeitet werden. „Die Politik darf sich hier nicht aus der Verantwortung nehmen. Auch in Zeiten von unsicheren Regierungsverhältnissen dürfen nicht alte und schutzbedürftige Menschen darunter leiden.“ Fakt ist: Aufgrund der zu geringen Tagessätze in der geriatrischen Rehabilitation hat das Angebot an geriatrischen Rehabilitationskliniken deutlich abgenommen.
Neue Weiterbildungsoffensive gefordert: Facharztausbildung und staatliche Förderung
Darüber hinaus müsse eine umfassende geriatrische Versorgung in den Akutkliniken sowie im ambulanten Bereich langfristig sichergestellt werden. „Dies kann nur durch eine Weiterbildungsoffensive im Fach Geriatrie erreicht werden“, sagt Gosch. Die DGG fordert dazu zwei konkrete Maßnahmen:
1. Analog zu anderen europäischen Ländern muss der Facharzt für Geriatrie oder eine gleichwertige Weiterbildung im Fach Geriatrie bundesweit eingeführt werden.
2. Weiterbildungsstellen für Altersmedizin sollten von staatlicher Seite gefördert werden, um den Bedarf an qualifizierten Ärzten im Bereich Geriatrie abdecken zu können.
Dabei orientieren sich die Geriaterinnen und Geriater an anderen Medizingebieten, für die jene Schritte zu einer Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten geführt haben: „In der Infektiologie – um ein Beispiel zu nennen – gibt es das alles schon, auch einen Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie“, so Gosch. „Da müssen wir dringend hinkommen. Geriatrie kann Pflegebedürftigkeit verhindern. Und nur so kann es gelingen, einer stetigen Erhöhung der Pflegeversicherung entgegenzuwirken.“
Weitere Informationen: https://www.dggeriatrie.de/presse/press ... zureichend
Quelle: Pressemitteilung vom 12.11.2024
Torben Brinkema Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG)
https://idw-online.de/de/news842769
+++

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, vertreten durch Werner Schell, macht seit vielen Jahren darauf aufmerksam, dass die Präventionsmedizin gestärkt werden muss. Denn: Gesundheitsbewahrung geht vor Krankheitsbewältigung > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... f=5&t=1237 - Damit wird auch Pflegebedürftigkeit vermieden, zumindest weit hinausgeschoben. Und das erscheint alternativlos!
Altersmediziner kritisieren Pflegeversicherung:
„Beiträge erhöhen statt Pflegebedürftigkeit bekämpfen ist unzureichend!“
„Statt stetig nur die Beiträge zur Pflegeversicherung zu erhöhen, muss die Gesundheitspolitik dringend umfassende Maßnahmen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit im Alter ergreifen“, fordert Professor Markus Gosch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG). Damit kritisiert er die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, im kommenden Jahr die Beiträge zur Pflegeversicherung zu erhöhen. „Dies ist völlig unzureichend. Es muss zusätzlich die geriatrische Rehabilitation ausgebaut und finanziell gesichert werden“, fordert der Altersmediziner. Nur so ließe sich die Pflegebedürftigkeit effektiv bekämpfen.
Professor Markus Gosch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie - Klinikum Nürnberg
„Da es in Deutschland aktuell vor allem an ausreichend Reha-Plätzen für Hochaltrige fehlt, müssen selbst Patienten mit guter Rehabilitationsprognose in Pflegeeinrichtungen abverlegt werden – was zwangsläufig wieder zu höheren Versicherungsbeiträgen führt. Aus diesem Kreislauf müssen wir ausbrechen“, fordert Gosch.
Auch Akutkliniken werden durch die längere Verweildauer von Patienten zusätzlich belastet. „Eine optimale medizinische Versorgung im Akutbereich muss durch entsprechende rehabilitative Maßnahmen im Anschluss begleitet werden. Ansonsten droht unweigerlich eine weitere Erhöhung der Pflegebedürftigkeit und damit Überlastung der Kliniken“, sagt Gosch. Gerade mit Blick auf die immer älter werdende Gesellschaft in Deutschland müsse an nachhaltigen Lösungen gearbeitet werden. „Die Politik darf sich hier nicht aus der Verantwortung nehmen. Auch in Zeiten von unsicheren Regierungsverhältnissen dürfen nicht alte und schutzbedürftige Menschen darunter leiden.“ Fakt ist: Aufgrund der zu geringen Tagessätze in der geriatrischen Rehabilitation hat das Angebot an geriatrischen Rehabilitationskliniken deutlich abgenommen.
Neue Weiterbildungsoffensive gefordert: Facharztausbildung und staatliche Förderung
Darüber hinaus müsse eine umfassende geriatrische Versorgung in den Akutkliniken sowie im ambulanten Bereich langfristig sichergestellt werden. „Dies kann nur durch eine Weiterbildungsoffensive im Fach Geriatrie erreicht werden“, sagt Gosch. Die DGG fordert dazu zwei konkrete Maßnahmen:
1. Analog zu anderen europäischen Ländern muss der Facharzt für Geriatrie oder eine gleichwertige Weiterbildung im Fach Geriatrie bundesweit eingeführt werden.
2. Weiterbildungsstellen für Altersmedizin sollten von staatlicher Seite gefördert werden, um den Bedarf an qualifizierten Ärzten im Bereich Geriatrie abdecken zu können.
Dabei orientieren sich die Geriaterinnen und Geriater an anderen Medizingebieten, für die jene Schritte zu einer Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten geführt haben: „In der Infektiologie – um ein Beispiel zu nennen – gibt es das alles schon, auch einen Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie“, so Gosch. „Da müssen wir dringend hinkommen. Geriatrie kann Pflegebedürftigkeit verhindern. Und nur so kann es gelingen, einer stetigen Erhöhung der Pflegeversicherung entgegenzuwirken.“
Weitere Informationen: https://www.dggeriatrie.de/presse/press ... zureichend
Quelle: Pressemitteilung vom 12.11.2024
Torben Brinkema Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG)
https://idw-online.de/de/news842769
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, vertreten durch Werner Schell, macht seit vielen Jahren darauf aufmerksam, dass die Präventionsmedizin gestärkt werden muss. Denn: Gesundheitsbewahrung geht vor Krankheitsbewältigung > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... f=5&t=1237 - Damit wird auch Pflegebedürftigkeit vermieden, zumindest weit hinausgeschoben. Und das erscheint alternativlos!
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Techniker Krankenkasse befürchtet „Beitragsschock“
Deutsches Ärzteblatt vom 15.11.2024:
Techniker Krankenkasse befürchtet „Beitragsschock“
Berlin – Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, rechnet damit, dass im kommenden Jahr fast alle Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöhen müssen.
„Die Finanzlage ist dramatisch. Der Schätzerkreis sieht für 2025 eine Lücke von mehr als 14 Milliarden Euro. Auf die Versicherten kommt damit ein Beitragsschock zu“, sagte Baas der Rheinischen Post. „Fast alle Kassen werden ihren Beitrag erhöhen oder haben es schon getan – und zwar kräftig.“
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag als Orientierungsmarke für die Kassen im nächsten Jahr 2,5 Prozent betragen. Das sind 0,8 Prozentpunkte mehr als in diesem Jahr.
... ( weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
+++
Die Rheinische Post berichtete am 15.11.2024 ebenfalls ausführlich zum Thema mit dem Titel: "Auf Versicherte kommt ein Beitragsschock zu".
Techniker Krankenkasse befürchtet „Beitragsschock“
Berlin – Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, rechnet damit, dass im kommenden Jahr fast alle Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöhen müssen.
„Die Finanzlage ist dramatisch. Der Schätzerkreis sieht für 2025 eine Lücke von mehr als 14 Milliarden Euro. Auf die Versicherten kommt damit ein Beitragsschock zu“, sagte Baas der Rheinischen Post. „Fast alle Kassen werden ihren Beitrag erhöhen oder haben es schon getan – und zwar kräftig.“
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag als Orientierungsmarke für die Kassen im nächsten Jahr 2,5 Prozent betragen. Das sind 0,8 Prozentpunkte mehr als in diesem Jahr.
... ( weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Die Rheinische Post berichtete am 15.11.2024 ebenfalls ausführlich zum Thema mit dem Titel: "Auf Versicherte kommt ein Beitragsschock zu".
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Deutscher Pflegerat begrüßt geplante bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (10. Juli 2025, Nr. 29/2025)
Deutscher Pflegerat begrüßt geplante bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung
Jana Luntz: „Pflegefachassistenz muss begeistern, anschlussfähig sein und Einstieg in den Pflegeberuf ermöglichen“
Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung, vorgelegt vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Nach Jahren föderaler Uneinheitlichkeit erhalten beruflich Pflegende endlich die Perspektive auf ein bundeseinheitliches, generalistisches Berufsbild im Assistenzbereich.
„Dass der Gesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode nun zügig aufgegriffen und weitergeführt wird, ist ein gutes Signal. Wir brauchen verbindliche Strukturen, verlässliche Qualität und mehr Durchlässigkeit in der Pflegebildung“, sagt Jana Luntz, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats.
Die bisher 27-fach landesrechtlich geregelte Ausbildung zur Pflegeassistenz führt zu erheblichen Unterschieden in Qualität, Vergleichbarkeit und Berufsmobilität über die Landesgrenzen hinweg. Dies hat unmittelbare Folgen für die Versorgungssicherheit und die Berufsattraktivität.
Durchlässigkeit, Flexibilität und Qualitätssicherung entscheidend
Der DPR spricht sich für eine zweijährige, generalistische Ausbildung der Pflegefachassistenz auf DQR-Niveau 3 aus. Modelle mit verkürzten Ausbildungszeiten und reduzierten Kompetenzen auf DQR-Niveau 2 führen zu geringeren Einsatzmöglichkeiten und untergraben die pflegerische Versorgungsqualität.
„Eine kürzere Ausbildungszeit und reduzierte Kompetenzen würden dem Anspruch an Qualität und Professionalität in der Pflege nicht gerecht und wären angesichts steigender Herausforderungen in der Versorgung risikobehaftet“, warnt Luntz.
„Die Pflegefachassistenz muss Perspektive bieten. Wer dort beginnt, soll die Chance haben, weiterzukommen, fachlich, strukturell und finanziell“, so Luntz weiter. „Das erhöht nicht nur die Attraktivität des Berufs, sondern stärkt auch die Versorgungssicherheit in einem hochdynamischen System.“
Pflegefachassistenz als Brücke in die Pflegebildung
Die Pflegefachassistenz muss Teil einer modernen, durchlässigen Bildungsarchitektur sein. Mit Blick auf das DPR-Projekt BAPID (Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland) weist der Pflegerat darauf hin, Pflegebildung konsequent anschlussfähig und entwicklungsoffen zu gestalten.
Der Deutsche Pflegerat fordert:
• Eine bundeseinheitliche, zweijährige Ausbildung auf DQR-Niveau 3 mit klarer Anschlussfähigkeit zur Pflegefachausbildung.
• Ausbildungsformate, die individuelle Bildungsbiografien berücksichtigen und Übergänge, etwa für Quer- und Wiedereinsteiger:innen, erleichtern.
• Eine klare Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche zwischen Pflegefachassistenz und Pflegefachpersonen, auch bei ärztlich angeordneten Maßnahmen, zur Sicherung der Patient:innensicherheit und Rollenklarheit.
• Die strukturelle Ermöglichung von Ausbildungseinsätzen im Bereich der Rehabilitation zur Erweiterung der praktischen Lern- und Einsatzfelder.
• Einheitliche und verbindliche Standards für die Qualität der Ausbildungseinrichtungen, von der digitalen Infrastruktur über pädagogische sowie psychosoziale Unterstützung bis hin zu ausreichendem qualifizierten Lehrpersonal auf Master-Niveau bei kurzen Übergangsfristen.
• Eine bundesweit einheitliche Ausgestaltung des Kompetenzfeststellungsverfahrens, um neue Flickenteppiche zu vermeiden.
• Eine verbindliche B2-Sprachprüfung im Rahmen der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
• Eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation unter Einbezug pflegewissenschaftlicher Expertise.
„Die erstmalig bundesweit einheitliche neue Ausbildung zur Pflegefachassistenz hat das Potenzial, Menschen für den sinnstiftenden Pflegeberuf zu gewinnen: begeisternd, praxisnah, anschlussfähig und fördernd“, betont Jana Luntz. „Sie soll nicht nur unterstützen, sondern berufliches Wachstum ermöglichen. Sie kann ein Impulsgeber für individuelle Entwicklungen und ein verlässlicher Einstieg in die Pflegekarriere sein.“
Die vollständige Stellungnahme des DPR zum Referentenentwurf finden Sie hier. > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... ausbildung
Informationen zum BAPID-Projekt des DPR > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... ausbildung
Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen
Ansprechpartner:in:
Jana Luntz
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 22 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (10. Juli 2025, Nr. 29/2025)
Deutscher Pflegerat begrüßt geplante bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung
Jana Luntz: „Pflegefachassistenz muss begeistern, anschlussfähig sein und Einstieg in den Pflegeberuf ermöglichen“
Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung, vorgelegt vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Nach Jahren föderaler Uneinheitlichkeit erhalten beruflich Pflegende endlich die Perspektive auf ein bundeseinheitliches, generalistisches Berufsbild im Assistenzbereich.
„Dass der Gesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode nun zügig aufgegriffen und weitergeführt wird, ist ein gutes Signal. Wir brauchen verbindliche Strukturen, verlässliche Qualität und mehr Durchlässigkeit in der Pflegebildung“, sagt Jana Luntz, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats.
Die bisher 27-fach landesrechtlich geregelte Ausbildung zur Pflegeassistenz führt zu erheblichen Unterschieden in Qualität, Vergleichbarkeit und Berufsmobilität über die Landesgrenzen hinweg. Dies hat unmittelbare Folgen für die Versorgungssicherheit und die Berufsattraktivität.
Durchlässigkeit, Flexibilität und Qualitätssicherung entscheidend
Der DPR spricht sich für eine zweijährige, generalistische Ausbildung der Pflegefachassistenz auf DQR-Niveau 3 aus. Modelle mit verkürzten Ausbildungszeiten und reduzierten Kompetenzen auf DQR-Niveau 2 führen zu geringeren Einsatzmöglichkeiten und untergraben die pflegerische Versorgungsqualität.
„Eine kürzere Ausbildungszeit und reduzierte Kompetenzen würden dem Anspruch an Qualität und Professionalität in der Pflege nicht gerecht und wären angesichts steigender Herausforderungen in der Versorgung risikobehaftet“, warnt Luntz.
„Die Pflegefachassistenz muss Perspektive bieten. Wer dort beginnt, soll die Chance haben, weiterzukommen, fachlich, strukturell und finanziell“, so Luntz weiter. „Das erhöht nicht nur die Attraktivität des Berufs, sondern stärkt auch die Versorgungssicherheit in einem hochdynamischen System.“
Pflegefachassistenz als Brücke in die Pflegebildung
Die Pflegefachassistenz muss Teil einer modernen, durchlässigen Bildungsarchitektur sein. Mit Blick auf das DPR-Projekt BAPID (Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland) weist der Pflegerat darauf hin, Pflegebildung konsequent anschlussfähig und entwicklungsoffen zu gestalten.
Der Deutsche Pflegerat fordert:
• Eine bundeseinheitliche, zweijährige Ausbildung auf DQR-Niveau 3 mit klarer Anschlussfähigkeit zur Pflegefachausbildung.
• Ausbildungsformate, die individuelle Bildungsbiografien berücksichtigen und Übergänge, etwa für Quer- und Wiedereinsteiger:innen, erleichtern.
• Eine klare Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche zwischen Pflegefachassistenz und Pflegefachpersonen, auch bei ärztlich angeordneten Maßnahmen, zur Sicherung der Patient:innensicherheit und Rollenklarheit.
• Die strukturelle Ermöglichung von Ausbildungseinsätzen im Bereich der Rehabilitation zur Erweiterung der praktischen Lern- und Einsatzfelder.
• Einheitliche und verbindliche Standards für die Qualität der Ausbildungseinrichtungen, von der digitalen Infrastruktur über pädagogische sowie psychosoziale Unterstützung bis hin zu ausreichendem qualifizierten Lehrpersonal auf Master-Niveau bei kurzen Übergangsfristen.
• Eine bundesweit einheitliche Ausgestaltung des Kompetenzfeststellungsverfahrens, um neue Flickenteppiche zu vermeiden.
• Eine verbindliche B2-Sprachprüfung im Rahmen der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
• Eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation unter Einbezug pflegewissenschaftlicher Expertise.
„Die erstmalig bundesweit einheitliche neue Ausbildung zur Pflegefachassistenz hat das Potenzial, Menschen für den sinnstiftenden Pflegeberuf zu gewinnen: begeisternd, praxisnah, anschlussfähig und fördernd“, betont Jana Luntz. „Sie soll nicht nur unterstützen, sondern berufliches Wachstum ermöglichen. Sie kann ein Impulsgeber für individuelle Entwicklungen und ein verlässlicher Einstieg in die Pflegekarriere sein.“
Die vollständige Stellungnahme des DPR zum Referentenentwurf finden Sie hier. > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... ausbildung
Informationen zum BAPID-Projekt des DPR > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... ausbildung
Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen
Ansprechpartner:in:
Jana Luntz
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 22 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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Pflegeversicherung - grundlegende Reform zwingend
Pflegeversicherung - grundlegende Reform zwingend
"Wir brauchen kein Reförmchen, wir brauchen eine grundlegende Reform." - Nina Warken, Bundesgesundheitsministerin, zur Pflegeversicherung. -Zu den gebotenen Reformerfordernissen gab es von hier bereits ein Statement >>>> viewtopic.php?f=5&t=1378

"Wir brauchen kein Reförmchen, wir brauchen eine grundlegende Reform." - Nina Warken, Bundesgesundheitsministerin, zur Pflegeversicherung. -Zu den gebotenen Reformerfordernissen gab es von hier bereits ein Statement >>>> viewtopic.php?f=5&t=1378
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Die monatliche Eigenbeteiligung in der stationären Pflege steigt weiter
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Eigenbeteiligung in Pflegeheimen
vdek: Die monatliche Eigenbeteiligung in der stationären Pflege steigt weiter - Politik muss endlich wirksam handeln

(Berlin, 22.7.2025) Pflegebedürftige in Pflegeheimen müssen im Vergleich zum Vorjahr erneut mehr Geld aus eigener Tasche bezahlen, das zeigt eine Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1. Juli 2025. So ist die Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr im Bundesdurchschnitt von 2.871 Euro auf 3.108 Euro monatlich gestiegen. Das sind 8,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Gründe dafür sind steigende Personal- und Lebenshaltungskosten. „Die Eigenbeteiligung der Versicherten steigt seit Jahren kontinuierlich an. Den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern sind Belastungen in dieser Größenordnung nicht mehr zuzumuten. Um das schnell zu ändern, müssen die Länder ihre Verpflichtungen bei Investitionen und der Ausbildung des Personals erfüllen“, so vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.
Lösungen zur Begrenzung der Eigenbeteiligung erforderlich
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die Arbeit gerade begonnen. Es geht um eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV), die als Teilleistungsversicherung konzipiert ist. Um die Belastung der Pflegebedürftigen zu stoppen, müssen hier auch Lösungen zur Begrenzung der Eigenbeteiligung gefunden werden. Dazu gehört, dass die Länder endlich ihrer Verpflichtung nachkommen, die Kosten für bauliche und Instandhaltungskosten sowie Ausbildungskosten zu übernehmen, statt diese den Pflegebedürftigen aufzubürden. Die Eigenbeteiligung enthält nämlich neben den Pflegekosten (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)) und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung die sogenannten Investitionskosten und die Ausbildungskosten für Pflegekräfte. „Die Länder entziehen sich hier seit Jahren der finanziellen Verantwortung. Allein durch die Übernahme der Investitionskosten könnten die Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner monatlich um bundesdurchschnittlich 507 Euro entlastet werden. Die Übernahme der Ausbildungskosten durch die Länder brächte eine weitere Entlastung um bis zu 114 Euro im ersten Aufenthaltsjahr”, betonte Elsner.
Entwicklung der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende im Detail
Die Höhe der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende variiert je nach Einrichtung. Zudem gilt, dass der von den Pflegebedürftigen selbst zu tragende Anteil aufgrund gestaffelter Zuschüsse der Pflegekassen mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer wird. Der Zuschuss beträgt im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 und danach 75 Prozent. Wie sich die Kosten im Detail zusammensetzen und wie sie sich im Vergleich zum Vorjahr entwickelt haben, zeigen unsere Übersichtsgrafiken:


Unsere Zusammenfassung zeigt neben den oben genannten Grafiken auch detaillierte Informationen zu den Eigenbeteiligungen in den einzelnen Bundesländern. > http://www.vdek.com/content/dam/vdeksit ... afiken.pdf
Umfassende Antworten auf Fragen rund um die Finanzierung der Heimplätze beantworten unsere FAQ. > https://www.vdek.com/presse/faq_fragen_ ... flege.html
Informationen zu den Heimplatz-Kosten jeder einzelnen Einrichtung zeigt der vdek-Pflegelotse, unser Online-Portal für die Suche nach dem passenden Pflegeangebot. > https://www.pflegelotse.de/
Die vdek-Forderungen für eine Reform der Pflegeversicherung zeigt die Broschüre „Gute Pflege – stabile Finanzen: Pflegeversicherung zukunftsfest ausgestalten“. > https://www.vdek.com/content/dam/vdeksi ... 41204_Gute Pflege_stabile Finanzen_Position_2024.pdf
Pressekontakt:
Michaela Gottfried, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel.: 0 30/2 69 31-12 00, E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com
Quelle: Pressemitteilung vom 22.07.2025
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
https://www.vdek.com
Eigenbeteiligung in Pflegeheimen
vdek: Die monatliche Eigenbeteiligung in der stationären Pflege steigt weiter - Politik muss endlich wirksam handeln
(Berlin, 22.7.2025) Pflegebedürftige in Pflegeheimen müssen im Vergleich zum Vorjahr erneut mehr Geld aus eigener Tasche bezahlen, das zeigt eine Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1. Juli 2025. So ist die Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr im Bundesdurchschnitt von 2.871 Euro auf 3.108 Euro monatlich gestiegen. Das sind 8,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Gründe dafür sind steigende Personal- und Lebenshaltungskosten. „Die Eigenbeteiligung der Versicherten steigt seit Jahren kontinuierlich an. Den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern sind Belastungen in dieser Größenordnung nicht mehr zuzumuten. Um das schnell zu ändern, müssen die Länder ihre Verpflichtungen bei Investitionen und der Ausbildung des Personals erfüllen“, so vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.
Lösungen zur Begrenzung der Eigenbeteiligung erforderlich
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die Arbeit gerade begonnen. Es geht um eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV), die als Teilleistungsversicherung konzipiert ist. Um die Belastung der Pflegebedürftigen zu stoppen, müssen hier auch Lösungen zur Begrenzung der Eigenbeteiligung gefunden werden. Dazu gehört, dass die Länder endlich ihrer Verpflichtung nachkommen, die Kosten für bauliche und Instandhaltungskosten sowie Ausbildungskosten zu übernehmen, statt diese den Pflegebedürftigen aufzubürden. Die Eigenbeteiligung enthält nämlich neben den Pflegekosten (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)) und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung die sogenannten Investitionskosten und die Ausbildungskosten für Pflegekräfte. „Die Länder entziehen sich hier seit Jahren der finanziellen Verantwortung. Allein durch die Übernahme der Investitionskosten könnten die Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner monatlich um bundesdurchschnittlich 507 Euro entlastet werden. Die Übernahme der Ausbildungskosten durch die Länder brächte eine weitere Entlastung um bis zu 114 Euro im ersten Aufenthaltsjahr”, betonte Elsner.
Entwicklung der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende im Detail
Die Höhe der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende variiert je nach Einrichtung. Zudem gilt, dass der von den Pflegebedürftigen selbst zu tragende Anteil aufgrund gestaffelter Zuschüsse der Pflegekassen mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer wird. Der Zuschuss beträgt im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 und danach 75 Prozent. Wie sich die Kosten im Detail zusammensetzen und wie sie sich im Vergleich zum Vorjahr entwickelt haben, zeigen unsere Übersichtsgrafiken:


Unsere Zusammenfassung zeigt neben den oben genannten Grafiken auch detaillierte Informationen zu den Eigenbeteiligungen in den einzelnen Bundesländern. > http://www.vdek.com/content/dam/vdeksit ... afiken.pdf
Umfassende Antworten auf Fragen rund um die Finanzierung der Heimplätze beantworten unsere FAQ. > https://www.vdek.com/presse/faq_fragen_ ... flege.html
Informationen zu den Heimplatz-Kosten jeder einzelnen Einrichtung zeigt der vdek-Pflegelotse, unser Online-Portal für die Suche nach dem passenden Pflegeangebot. > https://www.pflegelotse.de/
Die vdek-Forderungen für eine Reform der Pflegeversicherung zeigt die Broschüre „Gute Pflege – stabile Finanzen: Pflegeversicherung zukunftsfest ausgestalten“. > https://www.vdek.com/content/dam/vdeksi ... 41204_Gute Pflege_stabile Finanzen_Position_2024.pdf
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Michaela Gottfried, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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Quelle: Pressemitteilung vom 22.07.2025
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