Online-Pflegeberatung: am 28.02.2024 - „Ehrenamtliche Betreuung - was ist zu tun?“

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht
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WernerSchell
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Online-Pflegeberatung: am 28.02.2024 - „Ehrenamtliche Betreuung - was ist zu tun?“

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Bündnis für GUTE PFLEGE


Die Online-Pflegeberatung der AWO bietet für Ratsuchende und Interessierte einen Expert*innen-Chat zum Thema: „Ehrenamtliche Betreuung - was ist zu tun?“ an. > Termin: Mittwoch, 28. Februar 2024 in der Zeit von 17:30 bis 18:30 Uhr

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Zum Thema:

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, eine gesetzliche Betreuung einzurichten. Zumindest dann, wenn in einer gültigen Vorsorgevollmacht keine andere volljährige Person zur Betreuung der betroffenen Person bestimmt wurde. Mit einer Betreuungsverfügung kann rechtzeitig festgelegt werden, wer als Betreuungsperson bestellt werden soll und welche Aufgabenkreise übernommen werden sollen. Ist die Betreuungsverfügung dem Amtsgericht bekannt, wird sie bei der Entscheidung berücksichtigt.

Meist sind es Familienmitglieder oder Freund*innen, die sich als ehrenamtliche Betreuer*in um die Vermögenssorge, um Wohnungsangelegenheiten oder die Aufenthaltsbestimmung für Nahestehende kümmern. Oftmals fragen sie sich: welche Voraussetzungen müssen für diese Aufgabe mitgebracht werden? Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Amtsgerichten aus? Müssen ehrenamtliche Betreuer*innen immer für alle Lebensbereiche zuständig sein? Wie können Betreuungsvereine den ehrenamtlichen Betreuungspersonen helfen?

Fragen dazu beantwortet unsere Expertin Sabine Weisgram. Sie ist Volljuristin und seit über 10 Jahren beim AWO Bundesverband e.V. für den Bereich Betreuungsvereine zuständig. Unter anderem berät sie die Vereine zu Vorsorgeregelungen.

Teilnahme am Expert*innen-Chat: Sie können sich entweder über die Beratungsplattform AYGOnet > https://awo-pflegeberatung.de/online-beratung/ einloggen oder ganz einfach am 28. Februar 2024 ab 17:30 Uhr dem Gruppen-Chat beizutreten: > https://onlineberatung.aygonet.de/awo-o ... view/656ae&


Quelle: Pressemitteilung vom 02.02.204

i.A. Gudula Wolf
Referentin für (Online-)Pflegeberatung
Abt. Gesundheit/Alter/Behinderung
Arbeiterwohlfahrt
Bundesverband e.V.
Tel: + 493026309-168
Fax: + 49302230932-168
gudula.wolf@awo.org
www.awo-pflegeberatung.de
www.awo.org
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Online-Pflegeberatung: am 20.03.2024 - „Ehrenamtliche Betreuung - was ist zu tun?“

Beitrag von WernerSchell »

Leider konnte der gestrige Expert*innen-Chat aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
Die Online-Pflegeberatung hat einen Ausweichtermin gefunden und bietet allen Ratsuchenden und Interessierten erneut den Expert*innen-Chat zum Thema: „Ehrenamtliche Betreuung - was ist zu tun?“ an.


Neuer Termin: Mittwoch, 20. März 2024 in der Zeit von 17:30 bis 18:30 Uhr

Zum Thema: In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, eine gesetzliche Betreuung einzurichten. Zumindest dann, wenn in einer gültigen Vorsorgevollmacht keine andere volljährige Person zur Betreuung der betroffenen Person bestimmt wurde. Mit einer Betreuungsverfügung kann rechtzeitig festgelegt werden, wer als Betreuungsperson bestellt werden soll und welche Aufgabenkreise übernommen werden sollen. Ist die Betreuungsverfügung dem Amtsgericht bekannt, wird sie bei der Entscheidung berücksichtigt.
Meist sind es Familienmitglieder oder Freund*innen, die sich als ehrenamtliche Betreuer*in um die Vermögenssorge, um Wohnungsangelegenheiten oder die Aufenthaltsbestimmung für Nahestehende kümmern. Oftmals fragen sie sich: welche Voraussetzungen müssen für diese Aufgabe mitgebracht werden? Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Amtsgerichten aus? Müssen ehrenamtliche Betreuer*innen immer für alle Lebensbereiche zuständig sein? Wie können Betreuungsvereine den ehrenamtlichen Betreuungspersonen helfen?
Fragen dazu beantwortet unsere Expertin Sabine Weisgram. Sie ist Volljuristin und seit über 10 Jahren beim AWO Bundesverband e.V. für den Bereich Betreuungsvereine zuständig. Unter anderem berät sie die Vereine zu Vorsorgeregelungen.
Teilnahme am Expert*innen-Chat: Sie können sich entweder über die Beratungsplattform AYGOnet (> https://awo-pflegeberatung.de/online-beratung/ ) einloggen oder ganz einfach am 20. März 2024 ab 17:30 Uhr dem Gruppen-Chat (> https://onlineberatung.aygonet.de/awo-o ... view/656ae& ) beizutreten.
Wir freuen uns, wenn Sie in Ihren Netzwerken erneut für die Veranstaltung werben. Für die Weitergabe von Informationen wurde ein aktualisiertes PDF - Informationsblatt zur Veranstaltung erstellt.

Quelle: Mitteilung vom 29.02.2024

i.A. Gudula Wolf
Referentin für (Online-)Pflegeberatung
Abt. Gesundheit/Alter/Behinderung
Arbeiterwohlfahrt
Bundesverband e.V.
Tel: + 493026309-168
Fax: + 49302230932-168
gudula.wolf@awo.org
www.awo-pflegeberatung.de
www.awo.org
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