Medikamentverwechslung bei einem Palliativpatienten durch Pflegekräfte - Mord oder zulässiger Behandlungsabbruch?
Verfasst: 27.05.2021, 07:33
Medikamentverwechslung bei einem Palliativpatienten durch Pflegekräfte - Mord oder zulässiger Behandlungsabbruch?

Der Bundesgerichtshof hat am 19.08.2020 - 1 StR 474/19 - wegen Unterlassen nach Medikamentverwechslung bei einem Palliativpatienten durch Pflegekräfte entschieden und die Streitsache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Landshut zurückverwiesen. Die Urteilsschrift ist abrufbar unter > https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... 4&anz=3240
Die Zeitschrift "CAREkonkret" hat in ihrer Ausgabe vom 12.03.2021 unter der Titelung "Versuchter Mord oder zulässiger Behandlungsabbruch? - Fall muss neu verhandelt werden" ausführlich berichtet.
Siehe auch unter:
Lückenhafte Beweiswürdigung – Revision erfolgreich
In einem Fall, in dem eine Altenpflegerin versehentlich Medikamente vertauschte und anschließend keinen Arzt holte, ist die Verurteilung wegen versuchten Mordes nicht tragfähig. Erkennt ein Strafgericht nicht, dass Umstände gegen einen Tötungsvorsatz sprechen oder dass mehrere Tatmotive in Betracht kommen, ist sein Urteil aufzuheben. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.08.2020.
> https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... rfolgreich
> https://www.jura.uni-mannheim.de/buelte ... tr-474/19/
> https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/19/1-474-19.php

Der Bundesgerichtshof hat am 19.08.2020 - 1 StR 474/19 - wegen Unterlassen nach Medikamentverwechslung bei einem Palliativpatienten durch Pflegekräfte entschieden und die Streitsache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Landshut zurückverwiesen. Die Urteilsschrift ist abrufbar unter > https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... 4&anz=3240
Die Zeitschrift "CAREkonkret" hat in ihrer Ausgabe vom 12.03.2021 unter der Titelung "Versuchter Mord oder zulässiger Behandlungsabbruch? - Fall muss neu verhandelt werden" ausführlich berichtet.
Siehe auch unter:
Lückenhafte Beweiswürdigung – Revision erfolgreich
In einem Fall, in dem eine Altenpflegerin versehentlich Medikamente vertauschte und anschließend keinen Arzt holte, ist die Verurteilung wegen versuchten Mordes nicht tragfähig. Erkennt ein Strafgericht nicht, dass Umstände gegen einen Tötungsvorsatz sprechen oder dass mehrere Tatmotive in Betracht kommen, ist sein Urteil aufzuheben. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.08.2020.
> https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... rfolgreich
> https://www.jura.uni-mannheim.de/buelte ... tr-474/19/
> https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/19/1-474-19.php