Keine Laser-Tattooentfernung durch Heilpraktiker

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WernerSchell
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Keine Laser-Tattooentfernung durch Heilpraktiker

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Keine Laser-Tattooentfernung durch Heilpraktiker


Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11.03.2021 - Aktenzeichen: 7 L 2665/20 -

Die Entfernung von Tattoos in Form einer Laserbehandlung darf seit dem 31. Dezember 2020 nicht mehr von Heilpraktikern, sondern nur noch von Ärzten, vorgenommen werden. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit den Beteiligten heute zugestelltem Beschluss vom 11. März 2021 entschieden und den Eilantrag eines Unternehmens abgelehnt, das entsprechende Behandlungen vorerst weiter anbieten wollte.

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Nach der seit dem 31. Dezember 2020 geltenden Vorschrift des § 5 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) dürfe die Behandlung von Gefäßveränderungen und von pigmentierten Hautveränderungen, die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up nur noch von approbierten Ärzten mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung ausgeübt werden. Über Mitarbeiter dieser Qualifikation verfüge die Antragstellerin nicht. Sie habe keinen Anspruch darauf, die entsprechenden Behandlungen weiterhin durch die von ihr bislang hierzu eingesetzten Heilpraktiker durchführen zu lassen. Einen solchen Anspruch könne sie insbesondere nicht aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG oder dem Recht auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach Art. 14 GG herleiten. Der „Ärztevorbehalt“ nach § 5 Abs. 2 NiSV sei wirksam und insbesondere mit höherrangigem Recht vereinbar.

Der Eingriff in das Recht der Berufswahlfreiheit der Antragstellerin sei aus Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt. Der Ärztevorbehalt diene angesichts des Gefährdungspotenzials bei der Anwendung von Lasern und anderen optischen Strahlungsquellen an der menschlichen Haut dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Entlastung des Gesundheitswesens durch die Vermeidung von Fehlbehandlungen und schädlichen Nebenwirkungen. Das Interesse der Antragstellerin an der Fortführung ihres gewerblichen Angebots durch nicht entsprechend kundige Anwender sei demgegenüber eindeutig weniger gewichtig.

Zwar könne die Antragstellerin ihre beabsichtigte berufliche Betätigung nur weiterführen, wenn sie den nun geltenden Fachkundeanforderungen genügendes Personal einstelle. Dass approbierte Ärzte mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung sicherlich höhere Gehaltsvorstellungen an die Antragstellerin herantragen würden als die bislang in diesem Bereich von ihr eingesetzten Heilpraktiker, liege auf der Hand. Diese wirtschaftliche Belastung sei aber durch die Kunden refinanzierbar, da die betreffenden Behandlungen insgesamt auf dem Markt nur noch von gleich qualifizierten Personen erbracht werden dürften.

Zudem sei zu berücksichtigen, dass der Verordnungsgeber zeitlich weite Übergangsregelungen geschaffen habe. Die bereits am 29. November 2018 erlassene Vorschrift sei erst gut zwei Jahre später, am 31. Dezember 2020, in Kraft getreten. Der Antragstellerin und der gesamten Branche sei damit hinreichend Zeit geblieben, sich auf die Änderung der Rechtslage einzustellen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12.03.2021


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Deutsches Ärzteblatt vom 12.03.2021:
Gericht: Heilpraktiker dürfen keine Tattoos mehr entfernen
Düsseldorf – Die Entfernung von Tätowierungen mittels Laser darf nur noch von Ärzten vorgenommen werden. Darauf hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht heute hingewiesen. Seit Jahresbeginn dürften Heilpraktiker nicht mehr zum Laser greifen, um Tattoos zu tilgen (Az.: 7 L 2665/20).
Ein Unternehmen, das entsprechende Behandlungen weiter anbieten wollte, hatte gegen dieses Verbot vergeblich einen Eilantrag gestellt.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
WernerSchell
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Tattoos bergen Risiken – auch fürs Herz

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Tattoos bergen Risiken – auch fürs Herz
Komplikationen können Herzentzündung auslösen. Herzstiftung informiert über Tätowierungen und wer darauf verzichten sollte


Mindestens jeder fünfte Bundesbürger ist tätowiert, schätzt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Doch auch wenn Tattoos inzwischen alltäglich erscheinen: Harmlos sind die Farbinjektionen nicht. Bei 0,5 bis 6 Prozent aller Tätowierten kommt es epidemiologischen Studien zufolge zu einer Infektion – mit mehr oder weniger schweren Folgen. Schwerwiegend können die Auswirkungen für Herzpatienten sein: Werden die Keime in die großen Blutbahnen gespült, können sie auch andere Organe wie das Herz angreifen. „Besonders leicht befallen die auf solche Weise eingeschleppten Bakterien erkrankte oder operierte Herzklappen”, sagt Prof. Dr. med. Thomas Meinertz vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung. Über die Risiken, die Tätowierungen insbesondere für Herzpatienten bergen können, klärt die Herzstiftung in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift „HERZ heute” auf. Ein Probeexemplar dieser Ausgabe kann kostenfrei unter Tel. 069 955128-400 oder per Mail unter bestellung@herzstiftung.de angefordert werden. Zum Thema informiert die Herzstiftung auch im Video „Sind Tätowierungen ein Gesundheitsrisiko?“ unter www.youtube.com/watch?v=0fEcVaB9d4M mit Professor Thomas Meinertz im Interview mit dem Kardiologen Dr. Stefan Waller, auch bekannt als Dr. Heart.

Wie Infektionen das Herz gefährden

Infektionen nach Tätowierungen haben vielfältige Ursachen: Bei der Prozedur wird die Haut verletzt, und Viren oder Bakterien können über verunreinigte Tätowierfarben, Lösungsmittel oder Nadeln in den Körper gelangen. Auch wenn die Haut des Tätowierten trotz Desinfektion nicht keimfrei ist, kann es zu Infektionen kommen. Problematisch wird es, wenn Krankheitserreger wie Streptokokken, Pilze, Herpes- oder Papillomaviren in die Wunde gelangen. Die Folge ist eine zunächst örtlich begrenzte Entzündung, die häufig nicht bemerkt wird und gelegentlich spontan abheilt. Gelangen die Keime über Blut und Lymphwege in tiefere Hautschichten, entstehen schwere eitrige Entzündungen, beispielsweise ein Abszess. Noch dramatischer sind die Folgen, wenn die Keime in die großen Blutbahnen verschleppt werden und auf diesem Weg verschiedene Organe des Körpers erreichen. „Im Herzen entsteht dann eine sogenannte Endokarditis, eine meist von Bakterien ausgelöste Entzündung der Herzinnenhaut“, erklärt Meinertz. „Diese Infektion ist lebensbedrohlich und endet häufig mit einer Herzoperation oder gar dem Tod.“ Weitere mögliche Folgen seien eine Sepsis, also eine Blutvergiftung, die ebenfalls tödlich verlaufen könne.

Tätowierfarben als Allergieauslöser

Tätowierungen bergen noch weitere Risiken: Das bunte Spektrum von Chemikalien kann unter anderem schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Vor allem rote Farbpigmente, aber auch Nickel, Chrom, Mangan und Formaldehyd sind als Allergieauslöser bekannt. In den meisten Fällen bleiben die Allergien lokal begrenzt, lösen Rötungen, Juckreiz und Brennen aus. In der Folge entstehen häufig Verhärtungen und Knötchen, die schwer zu behandeln sind. In seltenen Fällen kann eine Allergie mit einem anaphylaktischen Schock enden, einer hochgradig lebensbedrohlichen Situation mit Kreislaufversagen und einer Verkrampfung der Atemwege. Zur eigenen Sicherheit sollten folgende Personen auf Tattoos verzichten:
• Patienten mit angeborenen Herzkrankheiten
• Menschen mit Erkrankungen der Herzklappen
• Betroffene mit einem erhöhten Risiko für eine Entzündung der Herzinnenhaut
• Allergiker mit vielen verschiedenen Allergien
• Betroffene mit Schuppenflechte und anderen, über den ganzen Körper verbreiteten Hautkrankheiten

Langzeitfolgen noch unklar

Wenig bekannt ist bislang, wie sich Tätowierungen langfristig im Körper auswirken. Eine Untersuchung des Bundesinstituts für Risikobewertung von 2017 ergab, dass sich ein Großteil der Pigmente in den nächstgelegenen Lymphknoten ablagert. Winzige Nanopartikel können sich aber auch über Blut- und Lymphbahnen im ganzen Körper verbreiten. Wie sie dort verstoffwechselt werden, ist bislang wenig erforscht.
Übrigens: Auch das Entfernen eines Tattoos ist nicht unproblematisch. Trotz Lasertechnik bleiben bei der Beseitigung Narben und Farbreste zurück. Beim Zerfall der Farbpigmente entstehen neue, teils gesundheitlich bedenkliche Verbindungen, von denen einige als toxisch oder krebserregend gelten. Besonders bei ausgedehnten Tattoos kann es daher vernünftiger sein, das Tattoo zu belassen, als es mit großem Aufwand zu entfernen.

Aktuelle HERZ heute: Jetzt Probeexemplar anfordern!
Die Zeitschrift HERZ heute erscheint viermal im Jahr. Sie wendet sich an Herz-Kreislauf-Patienten und deren Angehörige. Weitere Infos zu Tätowierungen als Gesundheitsrisiko bietet die aktuelle Zeitschrift HERZ heute 1/2021 im Beitrag „Problempunkte. Sind Tätowierungen ein Gesundheitsrisiko?“ Ein kostenfreies Probeexemplar ist unter Tel. 069 955128-400 oder per E-Mail unter bestellung@herzstiftung.de erhältlich.


Quelle: Pressemitteilung vom 14.04.2021
Deutsche Herzstiftung
Pressestelle: Michael Wichert (Ltg.)/Pierre König
Tel. 069 955128-114/-140
E-Mail: presse@herzstiftung.de
www.herzstiftung.de
https://idw-online.de/de/news766702

Originalpublikation:
Meinertz T., Problempunkte. Sind Tätowierungen ein Gesundheitsrisiko?, in: Deutsche Herzstiftung (Hg.), HERZ heute - Zeitschrift der Deutschen Herzstiftung, Ausg. 1/2021, Frankfurt am Main 2021

Weitere Informationen in einem Video!

Anhang
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