Sterbewilliger Ehemann mit Insulin getötet - Ehefrau freigesprochen!
Verfasst: 25.08.2022, 07:15
Sterbewilliger Ehemann mit Insulin getötet - Ehefrau freigesprochen!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Frau freigesprochen, die ihrem Mann nach dessen Einnahme tödlicher Medikamente zusätzlich eine Überdosis Insulin gespritzt hatte. Das Landgericht Stendal hatte die Frau zuvor wegen Tötung auf Verlangen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Berufung vor dem 6. Strafsenat des BGH war erfolgreich. Der Senat entschied ohne Rückverweis, weil auszuschließen sei, „dass ein neues Tatgericht Feststellungen treffen könnte, die einen Schuldspruch tragen würden“.

Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 28.06.2022 - 6 StR 68/21 - > https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... 14&anz=863
Die Leitsätze:
1. Die Abgrenzung strafbarer Tötung auf Verlangen von strafloser Beihilfe zum Suizid erfordert eine normative Betrachtung.
2. Der ohne Wissens- und Verantwortungsdefizit gefasste und erklärte Sterbewille führt zur situationsbezogenen Suspendierung der Einstandspflicht für das Leben des Ehegatten.
+++
Anmerkung:
Sterbewilliger Ehemann mit Insulin getötet - Ehefrau freigesprochen … > viewtopic.php?f=3&t=517 - Die Entscheidung ist richtig. Sie entspricht dem Recht auf Selbstbestimmtes Sterben. - Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen (vgl. Urteil des BVerfG vom 26.02.2020 … > viewtopic.php?f=3&t=20 ).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Frau freigesprochen, die ihrem Mann nach dessen Einnahme tödlicher Medikamente zusätzlich eine Überdosis Insulin gespritzt hatte. Das Landgericht Stendal hatte die Frau zuvor wegen Tötung auf Verlangen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Berufung vor dem 6. Strafsenat des BGH war erfolgreich. Der Senat entschied ohne Rückverweis, weil auszuschließen sei, „dass ein neues Tatgericht Feststellungen treffen könnte, die einen Schuldspruch tragen würden“.

Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 28.06.2022 - 6 StR 68/21 - > https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... 14&anz=863
Die Leitsätze:
1. Die Abgrenzung strafbarer Tötung auf Verlangen von strafloser Beihilfe zum Suizid erfordert eine normative Betrachtung.
2. Der ohne Wissens- und Verantwortungsdefizit gefasste und erklärte Sterbewille führt zur situationsbezogenen Suspendierung der Einstandspflicht für das Leben des Ehegatten.
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Anmerkung:
Sterbewilliger Ehemann mit Insulin getötet - Ehefrau freigesprochen … > viewtopic.php?f=3&t=517 - Die Entscheidung ist richtig. Sie entspricht dem Recht auf Selbstbestimmtes Sterben. - Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen (vgl. Urteil des BVerfG vom 26.02.2020 … > viewtopic.php?f=3&t=20 ).