Sterbewilliger Ehemann mit Insulin getötet - Ehefrau freigesprochen!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht
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WernerSchell
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Sterbewilliger Ehemann mit Insulin getötet - Ehefrau freigesprochen!

Beitrag von WernerSchell »

Sterbewilliger Ehemann mit Insulin getötet - Ehefrau freigesprochen!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Frau freigesprochen, die ihrem Mann nach dessen Einnahme tödlicher Medikamente zusätzlich eine Überdosis Insulin gespritzt hatte. Das Landgericht Stendal hatte die Frau zuvor wegen Tötung auf Verlangen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Berufung vor dem 6. Strafsenat des BGH war erfolgreich. Der Senat ent­schied ohne Rückverweis, weil auszuschließen sei, „dass ein neues Tatgericht Feststellungen treffen könnte, die einen Schuldspruch tragen würden“.

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Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 28.06.2022 - 6 StR 68/21 - > https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... 14&anz=863

Die Leitsätze:
1. Die Abgrenzung strafbarer Tötung auf Verlangen von strafloser Beihilfe zum Suizid erfordert eine normative Betrachtung.
2. Der ohne Wissens- und Verantwortungsdefizit gefasste und erklärte Sterbewille führt zur situationsbezogenen Suspendierung der Einstandspflicht für das Leben des Ehegatten.


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Anmerkung:
Sterbewilliger Ehemann mit Insulin getötet - Ehefrau freigesprochen … > viewtopic.php?f=3&t=517 - Die Entscheidung ist richtig. Sie entspricht dem Recht auf Selbstbestimmtes Sterben. - Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen (vgl. Urteil des BVerfG vom 26.02.2020 … > viewtopic.php?f=3&t=20 ).
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