Stefan Schwartze ist Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patiente

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht
Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3704
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Stefan Schwartze ist Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patiente

Beitrag von WernerSchell »

Bundesministerium für Gesundheit

Bild
> https://stefan-schwartze.de/

Der Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze (SPD) ist Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Er hat in zurückliegenden Legislaturperioden unter anderem durch seine Mitarbeit im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Erfahrungen mit Bürgeranliegen wie auch Patienteninteressen gesammelt.
Quelle und weitere Informationen (vom 12.01.2022): > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... tsbereichs / > https://www.patientenbeauftragte.de/die ... auftragte/

Bild

Die Aufgaben des Patientenbeauftragten sind in §140 h Abs.2 Sozialgesetzbuch (SGB V) wie folgt festgeschrieben:

(2) Aufgabe der beauftragten Person ist es, darauf hinzuwirken, dass die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden. Sie setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern beachtet und in der medizinischen Versorgung sowie in der Forschung geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden. Die beauftragte Person soll die Rechte der Patientinnen und Patienten umfassend, in allgemein verständlicher Sprache und in geeigneter Form zusammenstellen und zur Information der Bevölkerung bereithalten.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... i%20Fragen

+++
Deutsches Ärztblatt vom 21.01.2022:
„Ich möchte Patienten bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler besser unterstützen“
Berlin – Seit wenigen Tagen ist Stefan Schwartze neuer Patientenbeauftragter der Bundesregierung. Im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) erklärt er, was er sich für seine Amtszeit vorge­nommen hat, wie er die Stellung der Patienten im Haftungssystem verbessern will und was ihm bei einer Reform des Patientenrechtegesetzes anstrebt.
.... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3704
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Stefan Schwartze ist Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patiente

Beitrag von WernerSchell »

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich mit der nachfolgenden E-Mail-Zuschrift vom 24.01.2022 an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung gewandt und auf einige Handlungserfordernisse aufmerksam gemacht:


Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Bild

24.01.2022

An den
Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Herrn Stefan Schwartze
E-Mail: stefan.schwartze@bundestag.de; stefan.schwartze.wk@bundestag.de; patientenrechte@bmg.bund.de;


Sehr geehrter Herr Schwartze,

nach jahrzehntelanger Lehrtätigkeit an Kranken- und Altenpflegeschulen (einschließlich Lehrbuchveröffentlichungen und Veröffentlichung des ersten Patientenratgebers in Deutschland > http://www.wernerschell.de/html/arztpflichten.php ) befasse ich mich seit längerer Zeit ehrenamtlich mit dem Pflegenotstand und dem Patientenrecht und werbe schriftlich und mittels Pflegetreffs für entsprechende Reformen. Leider haben diesbezügliche Bemühungen nur unvollkommen Erfolg gehabt. Durch die Corona-Pandemie wird so manche Fehlentwicklung nicht mehr deutlich.

Ich nehme daher Gelegenheit, Sie auf meine ehrenamtlichen Aktivitäten aufmerksam zu machen und zu bitten, die hiesigen Anregungen für Reformen zu berücksichtigen. Ich sehe z.B. die Notwendigkeit, die gesundheitliche Präventionsarbeit deutlich zu stärken und die Bürgerinnen und Bürger zu mehr gesunder Lebensführung zu animieren. Denn sonst ist die Gefahr gegeben, dass die ausufernden Gesundheitsausgaben (siehe auch Unwesen Fallpauschalen in den Krankenhäusern) nicht mehr finanziert werden können. In einem umfänglichen Statement habe ich Hinweise gegeben, wie sich eine gesunde Lebensführung gestalten sollte (> viewtopic.php?f=5&t=78 ). Das vor Jahren geschaffene Präventionsgesetz sollte zu neuem Leben erweckt werden. In diesem Zusammenhang sollten auch Überlegungen angestellt werden, wie in Deutschland das Schulfach "Gesundheit" eingeführt werden kann. Insoweit habe ich mich ebenfalls geäußert (> viewtopic.php?f=5&t=286&p=3326 / > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 94#p109494

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


+++ Antwort des Patientenbeauftragten siehe unter > viewtopic.php?f=3&t=338&p=4171#p4171 +++
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3704
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Rechte von Patient*innen bei Behandlungsfehlern stärken

Beitrag von WernerSchell »

Bild

Rechte von Patient*innen bei Behandlungsfehlern stärken

SoVD stellte sein Gutachten zur „Stärkung und Weiterentwicklung der Patientenrechte in Deutschland“ vor. Pressekonferenz hier im Video sehen.

Vor fast zehn Jahren hat Deutschland das Patientenrechtegesetz eingeführt. Doch nach wie vor bestehen Probleme bei der Durchsetzung dieser Rechte. Damit hat sich der SoVD in einem umfassenden Gutachten beschäftigt, das er am 8. Februar der Öffentlichkeit präsentierte.

Die tatsächliche Anzahl an Behandlungsfehlern ist nach wie vor unbekannt. In rund jedem vierten gemeldeten Fall haben die Gutachter*innen der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste im Jahr 2020 einen vermuteten Behandlungsfehler bestätigt.

Interesse der Behandelten stärker berücksichtigen
Aus dem rechtswissenschaftlichen Gutachten des Medizinrechtsexperten Prof. Dr. Thomas Gutmann von der Universität Münster ergeben sich konkrete Handlungsbedarfe.

SoVD-Präsident Adolf Bauer hält fest: „Gestärkt werden muss die Berücksichtigung und Beteiligung der Interessen der Patientinnen und Patienten, chronisch Kranken und Pflegebedürftigen sowie Menschen mit Behinderungen in den Entscheidungsprozessen des Gesundheitswesens. Letztlich muss die Patientensicherheit insgesamt verbessert werden, um einen wirklich wirksamen Schutz vor Behandlungsfehlern zu erreichen.“

Aufforderung an Gesetzgeber
Auch Thomas Gutmann bilanziert: „Die Erfahrungen des letzten Jahrzehnts haben nochmals gemacht, dass der Gesetzgeber an wichtigen Stellen auf halbem Weg stehengeblieben ist.“

Das Forderungspapier des SoVD auf Basis der Untersuchung umfasst vier Themenbereiche. Diese sind die Stärkung der individuellen Patientenrechte, die Stärkung der Unterstützung der Versicherten durch ihre Kranken- und Pflegekassen, die Stärkung der kollektiven Patienten- und Pflegebetroffenenrechte sowie die generelle Verbesserung der Patientensicherheit.

Alle Ergebnisse und Informationen rund um das Gutachten sind auf der Themenseite zum Gutachten Patientensicherheit aufbereitet. > https://www.sovd.de/gutachten-patientenrechte

Quelle: Pressemitteilung vom 08.02.2022 > https://www.sovd.de/aktuelles/meldung/r ... n-staerken
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3704
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Patientenbeauftragter der Bundesregierung dankt für die Anregungen

Beitrag von WernerSchell »

Die Geschäftsstelle des Patientenbeauftragten der Bundesregierung hat auf die hiesige Zuschrift vom 24.01.2022 (> viewtopic.php?f=3&t=338&p=3964#p3964 ) mit dem nachfolgenden Text angeantwortet:

Sehr geehrter Herr Schell,

herzlichen Dank für Ihre o.g. E-Mail an die Geschäftsstelle des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Stefan Schwartze, MdB. Ich bin mit der Beantwortung beauftragt.

Vielen Dank für Ihr Engagement, welches wirklich beeindruckend ist. Ich möchte Sie insbesondere auf ein Betätigungsfeld des Patientenbeauftragten aufmerksam machen, welches sowohl die Präventionsarbeit als auch die "Gesundheitsbildung" stärkt, nämlich die Verbesserung der Gesundheitskompetenz der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... etenz.html
https://www.nap-gesundheitskompetenz.de/

Der Patientenbeauftragte selbst führt ein Forschungsprojekt durch, welches sich mit der Verbesserung der Gesundheitskompetenz der Einrichtungen und Akteure des Gesundheitssystems auseinandersetzt. Ziel ist es dabei, die Nutzung des Gesundheitswesens zu vereinfachen.

Ich danke Ihnen für Ihrer Anregungen und verbleibe mit den besten Grüßen

Rainer Sbrzesny
_________________________________
Geschäftsstelle des Patientenbeauftragten der Bundesregierung Bundesministerium für Gesundheit D 11055 Berlin www.patientenbeauftragte.de www.bundesgesundheitsministerium.de
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3704
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Ökonomisierung des Gesundheits- und Pflegesystems beenden!

Beitrag von WernerSchell »

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


20.05.2022

An den
Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Herrn Stefan Schwartze
E-Mail: stefan.schwartze@bundestag.de; stefan.schwartze.wk@bundestag.de; patientenrechte@bmg.bund.de;



Sehr geehrter Herr Schwartze,
ich übersende Ihnen die angefügten Zuschriften an das BMG zur Kenntnis und mit der Bitte, die Angelegenheit ebenfalls zum Wohle der Patienten aufzugreifen. - Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell



Anschreiben an das BMG vom 20.05.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme heute auf meine nochmals angefügte Zuschrift vom 02.05.2022 zurück und würde eine Rückmeldung Ihrerseits sehr begrüßen.
Zur Zeit wird u.a. in vielfältiger Weise auf Bundes- und Länderebene über die Krankenhausplanungen diskutiert (siehe z.B. unter > viewtopic.php?f=5&t=417 / > viewtopic.php?f=5&t=383 ). Es erscheint daher angezeigt, meine Hinweise in die weiteren Erörterungen einzubinden. Ich sehe insoweit das Bundesgesundheitsministerium als federführend an.
Hinsichtlich der Übernahme von Arztpraxen durch Gesellschaften hat sich am 19.05.2022 auch das Institut für Arbeit und Technik der Westfälischen Hochschule Essen Bocholt Recklinghausen zu Wort gemeldet (siehe > viewtopic.php?p=5159#p5159 ).
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

+++

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


02.05.2022

An das
Bundesgesundheitsministerium

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ökonomisierung des bundesdeutschen Krankenhaus- und Pflegesystems durch Übernahmen von privaten und gewinnorientierten Anbietern muss beendet bzw. zurückgeführt werden. Die Gesundheitsversorgung der Patienten und Versorgung pflegebedürftiger Menschen darf nicht allein nach Profiterwägungen erfolgen. Die Versorgung muss allein auf medizinische und pflegerische Bedürfnisse ausgerichtet sein. Auch die Krankenhaus-Fallpauschalen gehören abgeschafft. Bislang wurden bereits vielfältige Einrichtungsübernahmen durch private und gewinnorientierte Krankenhaus- und Pflegeheimanbieter beklagt. Mittlerweile sind auch Arztpraxen im Visier solcher Anbieter. Man muss ernsthaft besorgt sein!

Das Bundesgesundheitsministerium wird gebeten, die angesprochene Ökonomisierung im Zusammenwirken mit den Bundesländern aufzugreifen und den allein auf Gewinn abzielenden Privatisierungen ein Ende zu bereiten. Allein das Patientenwohl darf dominieren!

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Diplom-Verwaltungswirt - Oberamtsrat a.D. - Buchautor/Journalist - Dozent für Pflegerecht
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.- https://www.vmwj.de
https://www.wernerschell.de - Pflegerecht und Gesundheitswesen
Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner


Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3704
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Maßnahmen für Patientensicherheit stärken

Beitrag von WernerSchell »

Bild


Maßnahmen für Patientensicherheit stärken

Vor zehn Jahren ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Im Koalitionsvertrag ist die Novellierung des Gesetzes angekündigt, dazu erklärt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund:

„Es ist wichtig, Patientinnen und Patienten, die von Behandlungsfehlern betroffen sind, besser zu unterstützen und ihre Rechte zu stärken. Gleichzeitig muss es aber auch darum gehen, künftige Behandlungsfehler systematisch zu verhindern. Hier können und müssen wir mehr als bisher tun. Die Einführung einer anonymen und sanktionsfreien Meldepflicht für schwerwiegende Schadensereignisse wie zum Beispiel Seiten- oder Medikamenten-verwechslungen (sogenannte Never Events) kann wesentlich zur Verbesserung der Patientensicherheit beitragen. Diese Schadensereignisse sollten in einer nationalen Never Event-Liste geführt werden. Ziel dabei ist es, aus diesen Fehlern zu lernen und Präventionsmaßnahmen abzuleiten. Wem es gelingt, systematische Fehlerquellen zu identifizieren und zu eliminieren, kann eine Wiederholung dieser Fehler verhindern.“

Hintergrund
Never Events sind gut vermeidbare unerwünschte Ereignisse, die zu besonders schwerwiegenden Schäden bei Patientinnen und Patienten führen können. Dazu gehören zum Beispiel Patienten- und Seitenverwechslungen, Medikationsfehler oder zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen. Solche Ereignisse sind selten ─ sie tauchen aber jedes Jahr in der Begutachtungsstatistik des Medizinischen Dienstes auf. Diese Ereignisse sind für das Erkennen von Risiken sowie für das Umsetzen und Bewerten von Sicherheitsmaß-nahmen von großer Bedeutung. Denn sie zeigen, wo Risiken im Versorgungsprozess bestehen und welche Sicherheitsvorkehrungen zu verbessern sind. Die Meldung solcher Ereignisse werden in anderen Ländern bereits für die Prävention erfolgreich genutzt. Dies sollte auch in Deutschland umgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Ereignisse vertraulich, anonym und losgelöst von haftungsrechtlichen Konsequenzen erfolgen. Sie dürfen nur der Verbesserung der Patientensicherheit dienen.
Die Medizinischen Dienste begutachten bundesweit jedes Jahr zwischen 13.000 und 15.000 Behandlungsfehlervorwürfe von Patientinnen und Patienten im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen. Mit den Sachverständigengutachten erhalten die Betroffenen Gewissheit darüber, ob ein Behandlungsfehler Ursache eines erlittenen Schadens war oder ob eine Komplikation diesen verursacht hat. Die Begutachtungsergebnisse werden jedes Jahr vom Medizinischen Dienst Bund veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.02.2023
Michaela Gehms
Pressesprecherin
Tel: +49 201 8327-115
Mobil: 0172 3678007
E-Mail: m.gehms@md-bund.de
www.md-bund.de
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3704
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Patientenrechte: Auch nach zehn Jahren hapert es bei der Umsetzung

Beitrag von WernerSchell »

Bild

Patientenrechte: Auch nach zehn Jahren hapert es bei der Umsetzung

(27.02.23) Das Ziel der Stärkung von Patientenrechten ist noch nicht erreicht. Dieses Fazit ziehen AOK-Bundesverband, Sozialverband Deutschland (SoVD), Medizinrechtsanwälte e. V. und die BAG SELBSTHILFE zehn Jahre nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes. Viele Hürden hinderten Patientinnen und Patienten im Alltag daran, ihre Rechte wahrzunehmen. Die Partner fordern die Ampelkoalition daher auf, die in Aussicht gestellten Nachbesserungen jetzt in Angriff zu nehmen. Ziel müsse es sein, durch ein Mehr an Rechtssicherheit, Orientierung und Gleichgewicht das Arzt-Patienten-Verhältnis insgesamt zu stärken.

Weitere Informationen:
https://aok-bv.de/presse/pressemitteilu ... 26243.html

----
Quelle: Pressemitteilung vom 27.02.2023
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok-bv.de
Gesperrt