IGel - Ärzte verdienen prächtig an Zusatzleistungen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht
Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3691
Registriert: 06.02.2021, 16:16

IGel - Ärzte verdienen prächtig an Zusatzleistungen

Beitrag von WernerSchell »

Zum Thema "IGel - Ärzte verdienen prächtig an Zusatzleistungen" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt: > viewtopic.php?f=2&t=15199 - Die Informationen zu diesem Thema werden im Forum 2021 - fortgeführt!

Bild

+++

IGeL-Angebote beim Arzt: Nicht drängen lassen
Für medizinische Selbstzahlerleistungen gelten klare Regeln


Ob Glaukomfrüherkennung oder Knochendichtemessung, ein Ultraschall bei der Frauenärztin oder ein PSA-Test beim Urologen: Wer gesetzlich krankenversichert ist, bekommt in Arztpraxen häufig Selbstzahler-leistungen angeboten. Die Krankenkassen gehen von einem Marktvolumen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr aus. Teilweise werden Patient:innen schon am Empfang mit IGeL-Listen (Individuelle Gesundheitsleistungen) konfrontiert. Was tun? Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zum richtigen Umgang mit IGeL-Angeboten.

• Ärztliche Aufklärung
Laut der Gebührenordnung dürfen Ärzt:innen nur dann SelbstzahIerleistungen abrechnen, wenn Patient:innen zugestimmt haben. IGeL sind ein Zusatzangebot zur normalerweise ausreichenden Kassenleistung. Vorab müssen Patient:innen ausführlich über Nutzen, Risiken, Alternativen und Kosten aufgeklärt werden. Für die Kosten ist das laut Gesetz sogar in Textform vorgesehen, wenn klar ist, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist (Paragraf 630c Abs. 3 BGB). Die Aufklärung muss der Arzt oder die Ärztin persönlich übernehmen. Das Praxispersonal darf nur rein sachlich über angebotene IGeL informieren. Wenn der Nutzen einer Leistung wissenschaftlich nicht belegt ist, müssen Ärzt:innen darauf hinweisen.
• Recht auf Bedenkzeit
Patient:innen müssen ein IGeL-Angebot nicht annehmen. Vor allem müssen sie sich nicht sofort entscheiden. Jede:r hat ein Recht auf Bedenkzeit und kann sich eine zweite ärztliche Meinung einholen. Vorab sollte die Krankenkasse gefragt werden, ob die IGeL-Leistung möglicherweise bezahlt wird – und falls nicht, was die Gründe dafür sind. Wer eine IGeL ablehnt, muss kein Formular unterschreiben und hat auch keine Nachteile zu befürchten. Rechtlich gilt: Patient:innen dürfen nicht verunsichert oder zu Privatleistungen gedrängt werden.
• Behandlungsvertrag und Rechnung sind Pflicht
Vor einer Selbstzahlerleistung muss die Ärztin oder der Arzt einen schriftlichen Vertrag vorlegen, dass die Untersuchung oder Behandlung auf eigenen Wunsch erfolgt und nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden kann. Ohne diesen Behandlungsvertrag sind Patient:innen berechtigt, die Zahlung zu verweigern. Zudem ist eine Rechnung Pflicht, die sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert und die einzelnen Leistungen aufführt. Pauschalhonorare sind nicht zulässig. Verstoßen Ärzt:innen gegen dieses Regeln, können Patient:innen dies der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ihres Bundeslandes melden.
Weiterführende Infos und Links:
• Mehr zu Arztpflichten und Patientenrechten bei Selbstzahlerleistungen bietet das Internetportal IGeL-Ärger.de der Verbraucherzentrale NRW unter folgenden Links:
IGeL: FAQ: https://www.igel-aerger.de/wissen/gesun ... igel-12474
IGeL: Ihre Rechte als Patient:in: https://www.igel-aerger.de/wissen/gesun ... ient-34245
• Informationen zur medizinischen Bewertung sind im IGeL-Monitor der Krankenkassen zusammengestellt. Laut der regelmäßigen Untersuchung der AOK (WIdO-Monitor “Private Zusatzleistungen in der Arztpraxis”) wurden 2019 mehr als einem Viertel der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (28,9 Prozent) sogenannte IGeL angeboten – eine Hochrechnung ergibt ein FinanzVolumen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr.

Für weitere Informationen
Tanja Wolf | Referentin Gesundheitsmarkt
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbraucherzentrale.nrw

Quelle: Pressemitteilung vom 04.08.2021
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216

Attachments
Tipp 31a IGeL-red.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... aaf7d/Tipp 31a IGeL-red.pdf
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3691
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Private Krankenversicherung stärkt Arztpraxen im ländlichen Raum

Beitrag von WernerSchell »

Nordrhein-Westfalen: Private Krankenversicherung stärkt Arztpraxen im ländlichen Raum

Arztpraxen in Nordrhein-Westfalen profitieren überproportional von der Behandlung Privatversicherter. Eine neue Studie zeigt, warum damit vor allem die medizinische Versorgung auf dem Land, aber auch in strukturschwachen Regionen gestärkt wird.

Der PKV-Regionalatlas für Nordrhein-Westfalen beziffert die zusätzlichen Einnahmen von Arztpraxen durch Privatversicherte und schlüsselt sie nach Regionen, Städten und Landkreisen auf. Diese Mehrumsätze entstehen, weil es für Ärztinnen und Ärzte bei der Behandlung von Privatpatienten weniger Beschränkungen und meist höhere Honorare gibt als bei Kassenpatienten. Diese zusätzlichen Mittel können die Arztpraxen in Fachpersonal oder moderne Geräte investieren. Davon profitieren auch ihre gesetzlich versicherten Patienten.

Bis über 85.000 Euro zusätzlich pro Jahr und Landarztpraxis

Allein in Nordrhein-Westfalen beträgt dieser PKV-Mehrumsatz 2,3 Milliarden Euro im Jahr. Dieses Geld kommt vor allem Ärztinnen und Ärzten auf dem Land und in strukturschwachen Regionen zu Gute. Das liegt daran, dass Privatversicherte dort meist älter sind und damit häufiger behandelt werden. Zudem liegen in größeren Städten die Mieten, Gehälter und anderen ärztlichen Kosten höher.

Berücksichtigt man diese Faktoren, erzielt eine Arztpraxis in der wirtschaftsstarken Region Düsseldorf einen realen Mehrumsatz von durchschnittlich 49.384 Euro im Jahr. In der strukturschwachen Region Duisburg-Essen sind es 54.579 Euro und im ländlichen Hochsauerlandkreis sogar 85.773 Euro.

Gleichwohl ist die Ärztedichte in den ländlichen und strukturschwachen Gebieten niedriger als in den Ballungsräumen. Zum Beispiel kommen im Hochsauerlandkreis 152 Arztpraxen auf 100.000 Einwohner, in der Region Duisburg-Essen sind es 161. Zum Vergleich: Die Region Düsseldorf kommt auf 218 Praxen. Das zeigt: Die geringere Ärztezahl auf dem Land kann nicht an der Zahl der Privatversicherten liegen. Für die Standortent¬scheidung von Ärztinnen und Ärzten sind offensichtlich andere Kriterien maßgebend.

Zu den Ergebnissen des Regionalatlas Nordrhein-Westfalen erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbands, Ralf Kantak: „Die Daten zeigen: Ohne die Mehrumsätze der Privaten Krankenversicherung wäre die medizinische Versorgung insbesondere auf dem Land und im strukturschwachen Ruhrgebiet gefährdet. Dann würden diese Standorte zusätzlich geschwächt, denn wo es keinen Facharzt oder Kinderarzt gibt, dorthin zieht es auch keine jungen Fachkräfte mit ihren Familien – und den Unternehmen droht Nachwuchsmangel.“

HINWEIS: Die Bedeutung der medizinischen Versorgung für die regionale Standortqualität ist am Mittwoch, den 11.5.2022, auch Thema eines PKV-Fachgesprächs mit NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) und weiteren Experten. Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung vom 10.05.2022
Stefan Reker
- Geschäftsführer -
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Heidestraße 40
10557 Berlin

Telefon 030 / 20 45 89 - 44
Telefax 030 / 20 45 89 - 33
E-Mail stefan.reker@pkv.de
Internet www.pkv.de
Twitter www.twitter.com/pkv_verband
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3691
Registriert: 06.02.2021, 16:16

IGeL-Report 2023: Selbstzahlerleistungen in der Arztpraxis weiterhin fragwürdig ...

Beitrag von WernerSchell »

Bild


IGeL-Report 2023:
Selbstzahlerleistungen in der Arztpraxis weiterhin fragwürdig − Patientinnen und Patienten müssen besser informiert werden


Bild

Der IGeL-Monitor hat zum vierten Mal Versicherte zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und zum Umgang damit in den ärztlichen Praxen befragt. Das Geschäft mit diesen Verkaufsangeboten läuft auf hohem Niveau. Zu den Top-Sellern gehören IGeL, die nachweislich mehr schaden als nützen. Patientenrechte werden oft nicht beachtet. Die gestiegene Nachfrage durch junge Patientinnen und Patienten gibt Anlass zur Sorge – viele wissen wenig über Nutzen und Schaden von IGeL.

In einer repräsentativen Befragung hat der IGeL-Monitor für seinen IGeL-Report 2023 knapp 6.000 Versicherte im Alter von 20 bis 69 Jahren befragt. Die Bekanntheit von IGeL ist unverändert groß: Fast 80 Prozent der Befragten gaben an, Selbstzahlerleistungen zu kennen. Nur gut jeder Vierte (28 Prozent) weiß, dass es verbindliche Regeln beim Verkauf von IGeL in der Praxis gibt. Dazu gehört, dass Patientinnen und Patienten über den wahrscheinlichen Nutzen und mögliche Risiken oder Schäden durch die Leistung aufzuklären sind. Über den Nutzen wurden 78 Prozent informiert, über mögliche Schäden nur 56 Prozent. Fast jeder Fünfte (18 Prozent) gibt sogar an, dass seine Behandlung mit einer Kassenleistung vom Kauf einer IGeL abhängig gemacht wird.

Die Top 10 der am meisten verkauften Selbstzahlerleistungen sind im Vergleich zum IGeL-Report 2020 nahezu unverändert: Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke und der Gebärmutter zur Krebsfrüherkennung sowie verschiedene Glaukom-Früherkennungs¬untersuchungen, zusätzlicher Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs, zusätzliche Hautkrebsscreenings, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, Ultraschall der Brust zur Krebsfrüh¬erkennung und Untersuchungen des Blutbilds.

Ultraschall der Eierstöcke am meisten verkauft − obwohl der Schaden überwiegt

Der Ultraschall zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter wurde nach der Befragung am meisten verkauft. Die Leistung bewertet der IGeL-Monitor mit „negativ“ und „tendenziell negativ“. Denn bei dieser Untersuchung kann es häufig zu falsch-positiven Befunden und dadurch zu unnötigen weiteren Untersuchungen und Eingriffen kommen, die erheblich schaden können. „Die oft jungen Frauen werden völlig unnötig in Angst und Schrecken versetzt. Die Untersuchung hat als Früherkennung keinen Nutzen; sie kann aber definitiv schaden und wird deshalb auch von den gynäkologischen Fachgesellschaften abgelehnt. Diese Leistung dürfte überhaupt nicht mehr angeboten werden, wenn man Patientensicherheit ernst nimmt“, sagte Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund.

Die Gesamtbilanz der IGeL überzeugt nicht – die Evidenz ist meistens dünn

Aber auch bei den anderen Selbstzahlerleistungen sind Zweifel angebracht. Das Wissenschaftsteam des IGeL-Monitors bewertet seit über zehn Jahren evidenzbasiert den Nutzen und Schaden von Individuellen Gesundheitsleistungen und bereitet die Informationen für die Versicherten laienverständlich auf. Ziel ist es, den Patientinnen und Patienten eine wissensbasierte Entscheidungshilfe anzubieten. Der IGeL-Monitor hat 55 IGeL bewertet – 53 Leistungen schließen mit „tendenziell negativ“, „negativ“ oder „unklar“ ab. Für den Nutzen gibt es meistens keine ausreichende Evidenz. Keine dieser Leistungen konnte mit „positiv“ bewertet werden, mit „tendenziell positiv“ schneiden lediglich 2 Selbstzahlerleistungen ab.

H.E.L.P.-Apherese und Hyperbare Sauerstofftherapie bei Long-/Post-COVID „unklar“

Und auch die neuen Bewertungen können nicht durch Evidenz überzeugen. Sowohl die H.E.L.P.-Apherese („Blutwäsche“) als auch die Hyperbare Sauerstofftherapie werden gegen mehrere Tausend Euro Patientinnen und Patienten angeboten, die unter Long-/Post-COVID leiden. Ziel dabei ist, Symptome wie Erschöpfung, Kurzatmigkeit und Einschränkungen der Konzentrationsfähigkeit zu lindern. Zur Apherese konnte der IGeL-Monitor nach intensiver Recherche in medizinischen Datenbanken gar keine Studiendaten finden. Zur Hyperbaren Sauerstofftherapie wurde eine Studie gefunden, aus der aber kein Nutzen abgeleitet werden konnte. Beide Therapieangebote bewertet der IGeL-Monitor deshalb mit „unklar“.

Medizinische Fachgesellschaften raten ebenfalls davon ab, diese Therapien bei Long-/Post-COVID einzusetzen. „Wichtig ist jedoch, diese Ideen einer strukturierten Prüfung im Sinne einer klinischen Studie zu unterziehen und dabei Daten zu sammeln und auszuwerten. Für die Behandlung weiterer Patientinnen und Patienten stehen dann wichtige Informationen zum möglichen Nutzen und Schaden zur Verfügung“, sagt Dr. Michaela Eikermann, Leiterin Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund.

Bewertungen stehen im Einklang mit medizinischen Leitlinien
Das Wissenschaftsteam des IGeL-Monitors wertet bei der Analyse des Nutzen- und Schadenpotenzials nicht nur wissenschaftliche Studien aus, sondern gleicht seine Ergebnisse auch mit internationalen Leitlinien ab. Leitlinien sind evidenzbasierte Empfehlungen zu medizinischen Maßnahmen, die von den Fachgesellschaften konsentiert werden und die Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten bei der Entscheidungsfindung unterstützen sollen. Der IGeL-Monitor hat seine Bewertungen zu den Top 10 der am meisten verkauften IGeL aktuell mit den Empfehlungen in den Leitlinien abgeglichen: Sie stehen damit in Einklang.

Junge Patientinnen und Patienten besser informieren

Die Bekanntheit von IGeL hat bei den jüngeren Patientinnen und Patienten deutlich zugenommen. Beim IGeL-Report 2023 gaben 73 Prozent der 20 bis 39-Jährigen an, IGeL zu kennen; 2020 waren es 63 Prozent. Jeder Zweite schätzte dabei die Leistungen als wichtig für den Erhalt der Gesundheit ein. Diese Altersgruppe ist auch bereit, dafür Geld auszugeben und nutzt Pauschal- und Kombiangebote in den Praxen, bei denen mehrere Leistungen zu einem vergünstigten Paketpreis angeboten werden. Das ist eine deutliche Veränderung: Vor einigen Jahren wurden IGeL vor allem an Versicherte ab 50 Jahren verkauft. Inzwischen werden die IGeL immer häufiger auch an jüngere Menschen verkauft. Das zeigt, dass es sehr wichtig ist, junge Menschen besser abzuholen und zielgruppengerecht zu informieren.

Hintergrund

Unter www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu sogenannten Selbstzahlerleistungen in der ärztlichen Praxis sowie viele weitere Informationen rund um das Thema. Das Portal bietet eine wissenschaftlich fundierte Entscheidungshilfe für oder gegen die Inanspruchnahme von IGeL. Die Bewertungen basieren auf den Methoden der Evidenzbasierten Medizin (EbM). Für die Bewertung von Nutzen und Schaden einer IGeL recherchiert das Wissenschaftsteam in medizinischen Datenbanken und wertet diese systematisch aus. Versicherte erfahren auf dem Internetportal auch, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bei Symptomen übernommen werden. Sie erhalten Auskunft über die Preisspanne der IGeL. Und schließlich gibt der IGeL-Monitor Tipps dazu, wie sich Versicherte verhalten können, wenn ihnen IGeL angeboten werden. Das Internetportal wird vom Medizinischen Dienst Bund betrieben.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.04.2023
Pressekontakt:
Medizinischer Dienst Bund IGeL-Monitor
Pressesprecherin Michaela Gehms Andreas Lange, Freier Journalist
Tel.: 0201 8327-115 Redakteur IGeL-Monitor
Mobil: +49 (172) 3678007 Mobil: +49 (171) 5329814
m.gehms@md-bund.de presse@igel-monitor.de

Weitere Informationen und die komplette Pressemappe finden Sie hier. > https://md-bund.de/presse/pressemitteil ... erden.html

Zur Bewertung der IGeL „H.E.L.P.-Apherese bei Long-/Post-COVID“ im IGeL-Monitor. > https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/ig ... covid.html
Zur Bewertung der IGeL „Hyperbare Sauerstofftherapie bei Long-/Post-COVID“ im IGeL-Monitor. > https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/ig ... covid.html
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3691
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Nutzen von sogenannten IGeL ist meist nicht erwiesen

Beitrag von WernerSchell »

Manche Behandlungen müssen Patienten aus eigener Tasche zahlen. Doch der Nutzen von sogenannten IGeL ist meist nicht erwiesen. Wie teuer die Selbstzahler-Leistungen sind und was Patienten beachten sollten. - Darüber berichtet die Rheinische Post am 19.02.2024 … > https://rp-online.de/leben/gesundheit/s ... -106126455 - Dazu wurde von hier bei Facebook gepostet:
IGel - Ärzte verdienen prächtig an Zusatzleistungen … > viewtopic.php?f=3&t=218 - Patienten sind gut beraten, entsprechende Angebote kritisch zu hinterfragen!
Gesperrt