Sterbehilfe - Politiker blockieren, Patienten verzweifeln - Filmbeiträge informieren!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht
WernerSchell
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72 Prozent der Deutschen sind für legale Suizidassistenz

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Ärzte Zeitung vom 05.05.2021:

Umfragen zur Sterbehilfe
72 Prozent der Deutschen sind für legale Suizidassistenz

Die Bevölkerung lehnt aktive Sterbehilfe nicht kategorisch ab. Unter Ärzten und Pflegekräften gibt es auch Sterbehelfer. Ein Blick in aktuelle Umfragen.
Berlin. Die Zustimmung in der Bevölkerung zur aktuell im Bundestag und beim 124. Deutschen Ärztetag diskutierten „aktiven Sterbehilfe“ ist gewachsen. 72 Prozent der vom Meinungsforschungsinstitut YouGoV für ein aktuelles Meinungsbild Befragten geben demnach an, eine Legalisierung zu befürworten.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Politik/72 ... 20[rundate]
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Ärztetag hebt Verbot der Suizidbeihilfe auf

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Ärzte Zeitung vom 05.05.2021:
Berufsrecht beim DÄT
Ärztetag hebt Verbot der Suizidbeihilfe auf

Das Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe ist gefallen. Die Streichung der entsprechenden Passage aus der Musterberufsordnung erhielt am Mittwoch eine überzeugende Mehrheit des Deutschen Ärztetages. Eine Pflicht zur Beihilfe soll daraus aber nicht erwachsen.
Von Anno Fricke
Berlin. Mit mehr als 90 Prozent Zustimmung sind die Delegierten des 124. Deutschen Ärztetages am Mittwochabend dem Beschlussantrag des Vorstands der Bundesärztekammer gefolgt und haben das Verbot der Suizidbeihilfe gestrichen.
In der Folge wird nun der Satz „Sie (die Ärzte, die Red.) dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ aus dem Artikel 16, „Beistand für Sterbende“ der Musterberufsordnung Ärzte (MBO) gestrichen.
... (weiter lesen unter) .. > https://www.aerztezeitung.de/Kongresse/ ... 20[rundate]
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DGP begrüßt Beschluss des Deutschen Ärztetages: Suizidassistenz ist keine ärztliche Aufgabe

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DGP begrüßt Beschluss des Deutschen Ärztetages: Suizidassistenz ist keine ärztliche Aufgabe

„Wir begrüßen die Klarstellung, dass die Mitwirkung an einem Suizid keine ärztliche Aufgabe ist!“ erklärt Prof. Dr. Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zur gestrigen Entscheidung des 124. Deutschen Ärztetages: Dieser lehnt eine Verpflichtung von Ärztinnen und Ärzten zur Mitwirkung beim assistierten Suizid ab und bestätigt die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung der Bundesärztekammer. Zudem seien laut DGP entscheidende Signale in Richtung Politik bezüglich der dringend notwendigen Förderung und des Ausbaus von Angeboten der Suizidprävention gesetzt worden.

„Wir begrüßen die Klarstellung, dass die Mitwirkung an einem Suizid keine ärztliche Aufgabe ist!“ erklärt Prof. Dr. Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zur gestrigen Entscheidung des 124. Deutschen Ärztetages: Dieser lehnt eine Verpflichtung von Ärztinnen und Ärzten zur Mitwirkung beim assistierten Suizid ab und bestätigt die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung der Bundesärztekammer. Auch wenn der Wunsch zu sterben aus einer Vielzahl von Gründen erwachsen könne, von denen Krankheit nur einer sein, habe die Ärzteschaft verdeutlicht: „Das vertrauensvolle und wertschätzende Gespräch über den Wunsch zu sterben oder das eigene Leben zu beenden, gehört zum Kern ärztlicher Tätigkeit.“ Zudem seien laut DGP entscheidende Signale in Richtung Politik bezüglich der dringend notwendigen Förderung und des Ausbaus von Angeboten der Suizidprävention gesetzt worden.

Für palliativmedizinisch tätige Ärztinnen und Ärzte ist außerdem der Beschluss von Bedeutung, dass in der Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer im §16 „Beistand für Sterbende“ der dritte Satz „Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ gestrichen wurde. Nun heißt es allein: „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten.“ Die DGP befürwortet den Wegfall des dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entgegenstehenden Satzes. DGP-Geschäftsführer Heiner Melching appelliert an die Landesärztekammern, dies so in ihre Berufsordnungen zu übernehmen, um bundeslandübergreifende Rechtssicherheit zu schaffen: „Die derzeitige Uneinheitlichkeit der Berufsordnungen hinsichtlich des §16 und die damit einhergehende Unklarheit über berufsrechtliche Konsequenzen verunsichert Ärztinnen und Ärzte.“

Der einhellige Beschluss „Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die Politik auf, die Suizidprävention in Deutschland in den Fokus zu nehmen, zu unterstützen, auszubauen und zu verstetigen.“ entspricht den kürzlich veröffentlichten Eckpunkten der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zu einer möglichen Neuregulierung der Suizidassistenz und Stärkung der Suizidprävention. DGP-Präsidentin Claudia Bausewein: „Menschen mit einem Sterbewunsch sollten vor allem wissen, mit wem sie darüber sprechen können.“

Gesellschaft, Ärzteschaft und weitere Berufsgruppen seien laut DGP spätestens ab der ersten Äußerung eines Sterbewunsches gefordert: „Als fürsorgende Gemeinschaft dürfen wir es uns nicht zu leicht machen und den Todeswunsch unmittelbar als Handlungsaufforderung verstehen“, so DGP-Vizepräsident Urs Münch, Psychoonkologe und Psychologischer Psychotherapeut, Berlin: „Wir brauchen im ambulanten wie im stationären Bereich flächendeckende und niedrigschwellige Beratungs- und Gesprächsangebote, in denen – z.B. mehrfach erkrankte alte – Menschen offen über ihre Lebensmüdigkeit sowie mögliche Sterbewünsche sprechen können.“

Unmissverständlich äußert sich auch DGP-Vizepräsident Dr. Bernd-Oliver Maier, Chefarzt für Interdisziplinäre Onkologie und Palliativmedizin, Wiesbaden: „Suizidprävention muss Normalität werden, Suizidassistenz absolute Ausnahme bleiben!“ Die Palliativmedizin versteht sich als ein Teil der Suizidprävention, da sie Sterbewünschen durch Linderung von Leidenszuständen, die ganzheitliche Begleitung der schwerkranken Menschen in ihrem Umfeld und eine Verbesserung der Lebensqualität in sehr vielen Fällen wirksam begegnen kann.

ECKPUNKTE der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zu einer möglichen Neuregulierung der Suizidassistenz und Stärkung der Suizidprävention: https://www.dgpalliativmedizin.de/image ... sistenz_Su...

Originalpublikation:
https://www.dgpalliativmedizin.de/image ... ention.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 06.05.2021
Dipl.-Psych. Karin Dlubis-Mertens Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V.
https://idw-online.de/de/news768234
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Suizidassistenz: DGPPN fordert größtmöglichen Schutz des Lebens

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Suizidassistenz: DGPPN fordert größtmöglichen Schutz des Lebens

Im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsreicht das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gekippt und hohe Anforderungen an die Selbstbestimmtheit, Dauerhaftigkeit und Ernsthaftigkeit des Sterbewunsches gestellt. Nun hat der Deutsche Ärztetag festgestellt, dass die Suizidassistenz keine ärztliche Aufgabe ist und zugleich die zentrale Bedeutung der Suizidprävention betont. Die DGPPN begrüßt diesen Beschluss und fordert den Bundestag auf, bei der anstehenden gesetzlichen Regelung den größtmöglichen Schutz des Lebens zu gewährleisten.
Dazu DGPPN-Präsident Prof. Thomas Pollmächer:

„Den gestrigen Beschluss des Deutschen Ärztetags tragen wir als zentrale Fachgesellschaft für psychische Gesundheit voll und ganz mit. Suizidassistenz darf auch zukünftig keine ärztliche Aufgabe sein. Die Bereitstellung eines Mittels zum Suizid stellt aus unserer Sicht unter keinen Umständen eine medizinische Behandlungsoption dar. Vielmehr müssen die besondere Situation und Vulnerabilität des Betroffenen im Mittelpunkt der Betrachtung stehen und klar definierte Schutzmechanismen zum Erhalt seines Lebens greifen. Die Suizidprävention muss gesetzlich verankert und gestärkt werden. Insofern begrüßt die DGPPN ein „legislatives Schutzkonzept“, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen hat. Wenn ein Suizidentschluss nicht freiverantwortlich erfolgt, müssen die Betroffenen vor diesem irreversiblen Schritt bewahrt werden. Für dieses Schutzkonzept haben wir bereits konkrete Eckpunkte vorgelegt und gehen davon aus, dass insbesondere für die Feststellung der Freiverantwortlichkeit psychiatrische Expertise von hoher Bedeutung sein wird. Aber auch ein Großteil der Ursachen von Suizidalität, Hilfestellungen und Therapiemöglichkeiten fallen in den Kompetenzbereich der DGPPN, weshalb wir die Erstellung einer entsprechenden S3-Leitlinie in die Wege geleitet haben, um die empirisch wissenschaftliche Basis für medizinische Entscheidungen zu stärken.“

Mehr Informationen:
Eckpunkte für eine mögliche Neuregelung der Suizidassistenz > https://www.dgppn.de/presse/stellungnah ... stenz.html
Hilfe zum Leben statt Hilfe zum Sterben (PM zum BVerfG-Urteil 27.02.20) > https://www.dgppn.de/presse/pressemitte ... hilfe.html

Quelle: Pressemitteilung vom 06.05.2021
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN)
Kontakt
DGPPN-Pressestelle
Reinhardtstraße 27 B
10117 Berlin
Telefon: 030 2404772-11
pressestelle@dgppn.de
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Arbeitskreis Ärzte und Juristen diskutiert über Suizidassistenz

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Arbeitskreis Ärzte und Juristen diskutiert über Suizidassistenz:
AWMF fordert Gesetzgeber zur Regelung und Schaffung von Rechtssicherheit auf


Berlin – Auch wenn das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil im Jahr 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe als nichtig und unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat, bleiben viele Fragen offen. Um Rechtssicherheit für alle zu generieren, brauche es eine konkrete Regelung darüber, wer Suizidhilfe leisten darf und wie die Rahmenbedingungen dazu aussehen. Das fordern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Arbeitskreises Ärzte und Juristen der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. Auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte die AWMF in enger Abstimmung mit ihren Mitgliedsgesellschaften bereits im Jahr 2020 eine Stellungnahme zu erforderlichen Neuregelungen entwickelt. In seiner jüngsten Sitzung diskutierte jetzt auch der Arbeitskreis Ärzte und Juristen über eine mögliche Neuregelung der Suizidassistenz in Deutschland.

Das Bundesverfassungsgericht stellte 2020 fest, dass es ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben gebe. Dieses Recht bestehe unabhängig von Krankheit oder besonderen Lebenssituationen. Nach Auffassung des Gerichts müsse der Staat einen Suizidwunsch respektieren. Wie eine Neugestaltung des Rechts aussehen könnte, ließ das Gericht offen. Die AWMF hat sich gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium bereits im Juni 2020 in einer Stellungnahme zum Urteil und möglichen zukünftigen Regelungen geäußert.

Auch der Arbeitskreis Ärzte und Juristen hat dieses Urteil und die konkrete Umsetzung nun in seiner jüngsten Tagung thematisiert. „Die Rechtslage im Bereich der Suizidassistenz ist derzeit unklar. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe für nichtig erklärt. Auch der Deutsche Ärztetag hat das Verbot der Suizidhilfe aus der Berufsordnung gestrichen. Dennoch sieht der Ärztetag die Suizidhilfe nicht als ärztliche Aufgabe an. Wir befinden uns in einer rechtlich offenen Lage, weil es keine Regelungen dazu gibt, wer unter welchen Voraussetzungen Suizidassistenz leisten kann“, erläutert Professor Dr. iur. Henning Rosenau, einer von drei Leitern des Arbeitskreises Ärzte und Juristen der AWMF, der das komplexe Thema moderierte. Nach intensiver Diskussion war sich der Arbeitskreis einig: Um Rechtssicherheit für Alle zu generieren, brauche es eine konkrete Regelung darüber, wer Suizidhilfe leisten darf und wie die Rahmenbedingungen dazu aussehen.

„Es kommt darauf an, ein Konzept zu erarbeiten, welches das Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit dem Schutz des Lebens in Einklang bringt. Im Sinne der Selbstbestimmung muss die Freiwilligkeit, Dauerhaftigkeit und Ernsthaftigkeit des Suizidwunsches festgestellt werden“, so Professor Dr. med. Claudia Bausewein, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin, LMU - Klinikum München. Dies sei schon allein deshalb wichtig, um das Leben der Betroffenen zu schützen, die beispielsweise durch eine psychische Erkrankung, eine akute psychische Belastungssituation oder unkontrolliertes Leiden bei einer fortgeschrittenen Erkrankung in ihrer Selbstbestimmungsfähigkeit eingeschränkt sind.

„Gesetzliche Regelungen müssen daher so ausgestaltet sein, dass Menschen in diesen Situationen zeitnah Unterstützung bekommen“, betont Bausewein, die die Sichtweise der Palliativmedizin im Rahmen ihres Vortrags in die Diskussion der Ärzte und Juristen einbrachte. Auch bei Menschen mit fortgeschrittenen Erkrankungen muss angemessen mit Todeswünschen umgegangen werden, da es sich hier häufig nicht um tatsächliche Suizidwünsche handle, sondern der Wunsch nach Schmerzlinderung, die Angst vor dem Verlust der Selbstbestimmung oder die Sorge, der Familie zur Last zu fallen im Vordergrund stehe. Es brauche somit eine zeitnahe und adäquate Suizidprävention und palliativmedizinische Versorgung, waren sich die teilnehmenden Ärzte und Juristen einig. Dafür müssten aber auch ausreichende psychiatrische, therapeutische und palliativmedizinische Versorgungsstrukturen vorhanden sein.

Bereits in ihrer Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr hat die AWMF skizziert, welche Aspekte eine solche Neuregelung zu berücksichtigen habe. Um die Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen zu prüfen, sollten beispielsweise grundsätzlich Ärztinnen und Ärzte mit psychiatrischer oder psychotherapeutischer Expertise zur Konsultation hinzugezogen werden, wenn der behandelnde Arzt keine entsprechende Aus- und Weiterbildung hat.

Hier gelangen Sie zur ausführlichen Stellungnahme der AWMF > https://www.awmf.org/fileadmin/user_upl ... on_fin.pdf

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V. bündelt die Interessen der medizinischen Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im Auftrag ihrer 180 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung medizinisch- wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und Spenden.

Quelle: Pressemitteilung vom 01.06.2021
AWMF Pressestelle
Sabrina Hartmann
Postfach 30 11 20
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AWMF-Geschäftsstelle
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Suizidbeihilfe: Weder weitere Debatte noch Beschluss in dieser Legislatur

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Deutsches Ärzteblatt vom 09.06.2021:
Suizidbeihilfe: Weder weitere Debatte noch Beschluss in dieser Legislatur
Berlin – Eine Neuregelung der Suizidbeihilfe oder eine weitere Debatte dazu wird es offenbar in dieser Legislatur nicht mehr geben: Bei der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses lehnte die Mehrheit der Mitglieder eine Sachverständigenanhörung zum interfraktionellen Gesetzentwurf der Abgeordneten um Karl Lauterbach (SPD), Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke) ab.
Damit ist es nicht mehr möglich, in der letzten Parlamentswoche dieser Wahlperiode, die in der Woche zwischen dem 21. und 25. Juni stattfindet, eine abschließende Debatte zur Neuregelungen der Suizidbeihilfe zu führen. Die Bundestagsabgeordneten hatten zuletzt am 21. April ausführlich und ohne Fraktionszwang über das Thema diskutiert.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Gröhe und Spahn handelten nach Maßstäben der christlichen Ethik

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Ärzte Zeitung vom 23.09.2021:
Rückblick zur Bundestagswahl
Gröhe und Spahn handelten nach Maßstäben der christlichen Ethik

Bei der hochsensiblen Problematik der Sterbehilfe berufen sich die Gesundheitsminister Hermann Gröhe und Jens Spahn auf die christliche Ethik – und liegen damit neben der höchstrichterlichen Rechtsprechung. .... (weiter lesen unter) ... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... B86F351368

+++
Die Auffassung des BMG liegt völlig neben der Rechtslage und hat auch nichts mit christlicher Ethik zu tun. Die gegebene Situation ist nicht hinnehmbar!
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Vom Leben und Sterben – Abschiedskultur als gesellschaftliche Herausforderung

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Vom Leben und Sterben – Abschiedskultur als gesellschaftliche Herausforderung

Assistierter Suizid darf nicht die zwingende Antwort auf eine als aussichtslos wahrgenommene Problemlage am Lebensende sein. In dieser moralischen Konfliktlage kommt der Gesellschaft die Verpflichtung zu, mit einer fachlichen und individuellen Begleitung Menschen in die Lage zu versetzen, zu einem bewusst angenommenen Sterben zu gelangen. Die Verwirklichung einer Abschiedskultur in der letzten Phase des Lebens nicht nur als existenzielles Anliegen des Individuums und seines nahen Umfeldes, sondern ebenso auch als gesellschaftliche Aufgabe, ist das zentrale Thema des Heidelberger Alternsforschers Prof. Dr. Andreas Kruse in seiner jüngsten Veröffentlichung.

Presseinfo:

Vom Leben und Sterben – Abschiedskultur als gesellschaftliche Herausforderung
Alternsforscher Andreas Kruse: Assistierter Suizid darf nicht zwingende Antwort sein


Assistierter Suizid darf nicht die zwingende Antwort auf eine als aussichtslos wahrgenommene Problemlage am Lebensende sein. In dieser moralischen Konfliktlage kommt der Gesellschaft die Verpflichtung zu, mit einer fachlichen und individuellen Begleitung Menschen in die Lage zu versetzen, zu einem bewusst angenommenen Sterben zu gelangen. Die Verwirklichung einer Abschiedskultur in der letzten Phase des Lebens nicht nur als existenzielles Anliegen des Individuums und seines nahen Umfeldes, sondern ebenso auch als gesellschaftliche Aufgabe, ist das zentrale Thema des Heidelberger Alternsforschers Prof. Dr. Andreas Kruse in seiner jüngsten Veröffentlichung „Vom Leben und Sterben im Alter. Wie wir das Lebensende gestalten“. Seine wissenschaftliche Expertise verbindet er dabei mit philosophischen und geistlich-spirituellen Überlegungen, um mit einem starken Praxisbezug die Frage zu klären, wie aus medizinischer, pflegewissenschaftlicher, psychologischer, soziologischer und kulturanthropologischer Sicht ein guter Abschluss des Lebens gelingen kann.

Mit seinen Befunden aus der Alternsforschung, die verschiedene disziplinäre Ansätze versammelt, wendet sich der langjährige Direktor des Instituts für Gerontologie der Universität Heidelberg an Menschen, die an ihrem Lebensende stehen, ebenso wie an ihre persönlichen und fachlichen Bezugspersonen, die sie auf dieser Phase begleiten. Er zeigt Haltungen und Bewältigungstechniken seitens Schwerkranker oder Sterbender auf und analysiert Versorgungs- und Begleitbedingungen, die dazu beitragen, das Lebensende so gut wie möglich den eigenen Vorstellungen entsprechend gestalten zu können. Prof. Kruse: „Wir müssen Menschen darin unterstützen, eine akzeptierende Haltung gegenüber der eigenen Verletzlichkeit und der Endlichkeit des Lebens zu entwickeln.“

In diesem Sinne sieht Prof. Kruse sein Buch auch als eine Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, in dem das im Jahre 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung nach Paragraph 217 des Strafgesetzbuches für verfassungswidrig erklärt wurde. Der Alternsforscher greift vor allem die vom Gericht vorgenommene, an den Gesetzgeber gerichtete Empfehlung auf, Menschen am Lebensende so zu begleiten, dass soweit möglich Lebenswille und Lebensbindung gestärkt, aber auch das eigene Sterben zugelassen werden kann. Dies erfordere eine wissenschaftlich, versorgungspraktisch und ethisch fundierte Palliativversorgung. Eine gute Versorgung bedeute jedoch nicht nur, Schmerzen, körperliche Beeinträchtigungen oder emotionale Belastungen zu mindern, sondern insbesondere auch, den Menschen am Ausgang seines Lebens ernsthaft, aufrichtig und würdevoll zu begleiten. Dies gelte, so Andreas Kruse, in besonderem Maße für diejenigen, die diesen letzten Abschnitt nicht mehr bewusst gestalten können.

Nach den Worten von Prof. Kruse kann es nicht darum gehen, die Selbsttötung eines Menschen zu verurteilen – „wer dies tut, hat vom menschlichen Leid nichts verstanden“. Es gehe vielmehr darum, sich verstehend der Situation eines alten Menschen zuzuwenden, dessen Lebensbindungen immer weiter zurückgehen. „Was können, was müssen wir tun, um diesem Menschen gegenüber jene Solidarität zu zeigen, auf die er dringend angewiesen ist?“, fragt der Alternsforscher. Mit Blick auf die wachsende Anzahl körperlich und kognitiv erkrankter Menschen ergebe sich nicht nur eine individuelle, sondern auch eine gesellschaftliche Problemsituation, auf die fachlich und ethisch verantwortlich reagiert werden müsse. „Die im Herbst 2021 anstehende gesetzliche Regelung des assistierten Suizids sollte sich auch von dieser Frage leiten lassen“, so der Heidelberger Wissenschaftler.

Andreas Kruse war von 2003 bis 2020 Vorsitzender der Altersberichtskommission der Bundesregierung und ist seit 2016 Mitglied des Deutschen Ethikrates.

Kontakt:
Universität Heidelberg
Kommunikation und Marketing
Pressestelle, Telefon (06221) 54-2311
presse@rektorat.uni-heidelberg.de

Originalpublikation:
Andreas Kruse: Vom Leben und Sterben im Alter. Wie wir das Lebensende gestalten können, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 2021, 335 Seiten, ISBN 978-3-17-040586-8

Weitere Informationen:
http://www.gero.uni-heidelberg.de/personen/kruse.html
http://www.gero.uni-heidelberg.de

Quelle: Pressemitteilung vom 24.09.2021
Marietta Fuhrmann-Koch Kommunikation und Marketing
Universität Heidelberg
https://idw-online.de/de/news776313
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scobel – Selbstbestimmt sterben Video informiert ...

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3SAT

scobel – Selbstbestimmt sterben
Sterben gelingt nicht immer so, wie wir uns das wünschen. Für manche schwerkranke Menschen würde die Möglichkeit des assistierten Suizids eine große Entlastung bedeuten.
Video (rd. 58 Min) >>> https://www.3sat.de/wissen/scobel/scobe ... n-100.html (verfügbar bis 18.02.2026)


Das Erste informiert:
Die Rechtslage in Deutschland - Formen der Sterbehilfe > https://www.daserste.de/unterhaltung/fi ... d-100.html
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Neuer Gesetzentwurf zur Sterbehilfe präsentiert

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Ärzte Zeitung vom 27.01.2022:

Fraktionsübergreifend
Neuer Gesetzentwurf zur Sterbehilfe präsentiert

Auch der neue Bundestag muss sich mit dem assistierten Suizid befassen. Ein Gesetzentwurf liegt vor.
Berlin. Die Debatte zur Suizidassistenz nimmt wieder Fahrt auf. Am Donnerstag hat eine Gruppe von 15 Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen außer der AfD einen Gesetzentwurf zur Suizidassistenz vorgelegt. > https://www.aerztezeitung.de/Politik/St ... 26272.html
Damit soll die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung „grundsätzlich unter Strafe“ gestellt werden. Ort der Regelung soll der Paragraf 217 des Strafgesetzbuches sein. Eine Ausnahmeregelung soll zudem sicherstellen, dass es durchaus zu assistierten Selbsttötungen kommen kann. Voraussetzung soll die frei verantwortete Entscheidung für den Suizid sein. Die wiederum soll innerhalb eines Schutzkonzeptes hergestellt werden.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Politik/Ne ... 20[rundate]
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