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Stärkung der nationalen Suizidprävention - Assistierter Suizid muss in engen Grenzen möglich sein

Verfasst: 30.07.2026, 12:20
von WernerSchell
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention
>>> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... _LP-21.pdf


Dazu hat die BAGSO am 29.07.2026 die nachfolgende Pressemitteillung bzw. Stellungnahme übermittelt:

Suizidprävention braucht flächendeckende Hilfsangebote
BAGSO-Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Suizidpräventionsgesetz

In Deutschland sterben jedes Jahr mehr als 10.000 Menschen durch Suizid, besonders gefährdet sind Menschen im hohen Lebensalter. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begrüßt deshalb die Pläne der Bundesregierung zur Stärkung der nationalen Suizidprävention, die sie zusammen mit anderen Verbänden seit Langem fordert. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, die Prävention von Suizidversuchen und Suiziden durch Information, Aufklärung, Forschung und Unterstützung von Menschen in Krisensituationen zu stärken. In ihrer Stellungnahme hebt die BAGSO positiv hervor, dass Menschen in der letzten Lebensphase im Referentenentwurf als eine zentrale Zielgruppe der Suizidprävention anerkannt werden.

Die BAGSO mahnt an, dass neben Beratungsstellen auch die notwendigen Hilfsangebote für Menschen im hohen Lebensalter flächendeckend verfügbar sein müssen. Der Ausbau von Hospizen, palliativmedizinischer Versorgung sowie psychiatrischen und psychotherapeutischen Angeboten ist Voraussetzung für das Gelingen einer wirksamen Suizidprävention im Alter. Auch Angeboten der kommunalen Altenhilfe kommt hier eine wichtige Aufgabe zu. Seit Langem warnen Fachleute, dass eine auskömmliche Finanzierung vieler bestehender Unterstützungsangebote fehlt.

Die BAGSO drängt in ihrer Stellungnahme zudem auf eine Neuregelung der Suizidassistenz, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 nötig geworden ist. Sie appelliert an die Bundesregierung, das Verfahren für einen freiverantwortlichen Suizid und die Hilfe durch Dritte möglichst bald im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts klar zu regeln. In dem aktuellen Gesetzesvorhaben werden Fragen der Suizidassistenz lediglich implizit geregelt. So nimmt der Gesetzentwurf eine theoretische Unterscheidung zwischen „Menschen mit Suizidgedanken“ und „Sterbewilligen“ vor, die in der Praxis äußerst schwierig ist. Dynamik und Stabilität – also Langfristigkeit – des Sterbewunsches finden dabei keine angemessene Berücksichtigung, was aus Sicht der BAGSO ein wesentlicher Mangel ist.


Zur Stellungnahme der BAGSO >>> https://www.bagso.de/fileadmin/user_upl ... 260728.pdf

Über die BAGSO
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind mehr als 120 Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.

Pressekontakt
Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Noeggerathstr. 49
53111 Bonn
Tel.: 0228 24 99 93 - 12
E-Mail: stupp@bagso.de
www.bagso.de
www.instagram.com/bagso_de
www.facebook.com/bagso.de


+++ Siehe auch: <<<

Sterbebegleitung und Sterbehilfe - Assistierter Suizid muss in engen Grenzen möglich sein

„Sterbebegleitung und Sterbehilfe“ – ein Thema, mit dem ich mich seit vielen Jahren intensiv beschäftige. Es gab folgerichtig dazu von mir eine Veröffentlichung, die bereits Ende der 1990er Jahre umfänglich informierte … > viewtopic.php?f=3&t=604 - In dem Ratgeber „Arztpflichten – Patientenrechte“ hatte ich schon 1981 auf die Erfordernisse der Erstellung einer Patientenverfügung, damals mit der Bezeichnung „Patiententestament“, aufmerksam gemacht … > viewtopic.php?f=3&t=676 – Im Gefolge vielfältiger Erörterungen, auch bei den Neusser Pflegetreffs, habe ich dann auch zum „Assistierten Suizid“ Stellung genommen und u.a. ausgeführt: „Assistierter Suizid muss in engen Grenzen möglich sein - Suizidprävention und Stärkung der Palliativmedizin / Hospizarbeit sind aber vorrangig wichtig!“ … > viewtopic.php?f=3&t=778&p=9414#p9414 – Die Rheinische Post hat nun am 25.03.2026 des Thema erneut aufgegriffen und getitelt „Assistierter Suizid – ein Tabu mit Folgen“. Es wird von hier erneut gefordert, das Thema im Deutschen Bundestag einer Entscheidung zuzuführen, die in engen Grenzen der Patienten-Selbstbestimmung gerecht wird. – Werner Schell

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Erfolgreiche Suizidprävention braucht Verbindlichkeit

Verfasst: 30.07.2026, 15:41
von WernerSchell
DGPPN
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.



Erfolgreiche Suizidprävention braucht Verbindlichkeit

Die DGPPN bezieht Stellung zum Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention. Die Fachgesellschaft begrüßt das Vorhaben, sieht aber deutlichen Überarbeitungsbedarf. Nur dann kann das Gesetz eine nachhaltige Senkung der Suizidzahlen zur Folge haben.

Jedes Jahr suizidieren sich in Deutschland etwa 10.000 Menschen, der überwiegende Teil von ihnen infolge einer psychischen Erkrankung. Maßnahmen der Suizidprävention könnten viele dieser Leben retten; die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) begrüßt deshalb, dass Suizidprävention jetzt gesetzlich festgeschrieben werden soll. Die Einrichtung einer Bundesfachstelle, einer bundeseinheitlichen Krisenrufnummer und die verbesserte Koordination existierender Maßnahmen sind schon lange zentrale Forderungen der Nationalen Suizidpräventionsstrategie, ihre Umsetzung ist ein wichtiger erster Schritt.

Die DGPPN sieht allerdings noch deutlichen Überarbeitungsbedarf, betont die Präsidentin der Fachgesellschaft, Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank: „Eine nachhaltige Suizidprävention verlangt nach nachhaltigen Strukturen: verbindliche gesetzliche Vorgaben, klar geregelte Zuständigkeiten sowie eine angemessene und dauerhafte Finanzierung. Das fehlt im vorliegenden Entwurf. Die Bundesfachstelle ist auf 15 Jahre befristet, Modellprojekte haben auch bei positiver Evaluation keine Garantie, dass sie verstetigt werden. Dabei ist Suizidprävention eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Sie darf nicht von befristeten Projekten oder freiwilligen Maßnahmen abhängen.“

Was im Entwurf zudem fehlt, sind spezielle Angebote für unterschiedliche Personengruppen. Prof. Dr. Thomas Pollmächer, DGPPN-Vorstandsmitglied und Vorsitzender der DGPPN-Kommission Ethik und Recht, erläutert: „Menschen begehen aus sehr unterschiedlichen Motiven Suizid; präventive Ansätze müssen das berücksichtigen. Kinder und Jugendliche müssen anders angesprochen werden als ältere Menschen. Menschen mit chronischen körperlichen Erkrankungen benötigen andere Angebote als Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Eine der wichtigsten Zielgruppen der Suizidprävention wird im aktuellen Entwurf völlig außer Acht gelassen: Menschen nach einem Suizidversuch. In den ersten Monaten nach einem Suizidversuch ist die Wahrscheinlichkeit für einen weiteren Versuch oder einen vollendeten Suizid deutlich erhöht, das Gesetz sieht hier jedoch keine verbindlichen Regelungen für eine koordinierte Nachsorge vor. Hier sehen wir deutlichen Nachbesserungsbedarf.“

Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank ergänzt: „Auch in Bezug auf die Rahmenbedingungen für Datenerhebungen, Analyse und Berichterstattung muss der Entwurf aus Sicht unserer Fachgesellschaft überarbeitet werden. Wir brauchen verbindliche Vorgaben für Prozesse und Formate. Wichtig ist auch, dass eine Evaluation zeitnah startet und von unabhängiger Stelle durchgeführt wird. Nur so kann nachvollzogen werden, ob die Maßnahmen tatsächlich Wirkung zeigen und letztlich Leben retten.“

Die DGPPN hat im Rahmen der Verbändebeteiligung ihre Stellungnahme am 24.07.2026 an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt. Sie wird ihre Position auch persönlich in der Sachverständigenanhörung vertreten.

Weitere Informationen
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention | 23.07.2026 >>> https://www.dgppn.de/aktuelles/stellung ... ntion.html


Quelle: Pressemitteilung vom 29.07.2026
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