Sterbebegleitung und Sterbehilfe - Assistierter Suizid muss in engen Grenzen möglich sein

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht
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WernerSchell
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Sterbebegleitung und Sterbehilfe - Assistierter Suizid muss in engen Grenzen möglich sein

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Sterbebegleitung und Sterbehilfe - Assistierter Suizid muss in engen Grenzen möglich sein

„Sterbebegleitung und Sterbehilfe“ – ein Thema, mit dem ich mich seit vielen Jahren intensiv beschäftige. Es gab folgerichtig dazu von mir eine Veröffentlichung, die bereits Ende der 1990er Jahre umfänglich informierte … > viewtopic.php?f=3&t=604 - In dem Ratgeber „Arztpflichten – Patientenrechte“ hatte ich schon 1981 auf die Erfordernisse der Erstellung einer Patientenverfügung, damals mit der Bezeichnung „Patiententestament“, aufmerksam gemacht … > viewtopic.php?f=3&t=676 – Im Gefolge vielfältiger Erörterungen, auch bei den Neusser Pflegetreffs, habe ich dann auch zum „Assistierten Suizid“ Stellung genommen und u.a. ausgeführt: „Assistierter Suizid muss in engen Grenzen möglich sein - Suizidprävention und Stärkung der Palliativmedizin / Hospizarbeit sind aber vorrangig wichtig!“ … > viewtopic.php?f=3&t=778&p=9414#p9414 – Die Rheinische Post hat nun am 25.03.2026 des Thema erneut aufgegriffen und getitelt „Assistierter Suizid – ein Tabu mit Folgen“. Es wird von hier erneut gefordert, das Thema im Deutschen Bundestag einer Entscheidung zuzuführen, die in engen Grenzen der Patienten-Selbstbestimmung gerecht wird. – Werner Schell

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