Der Patient muss vor chirurgischen Eingriffen, bei denen der Arzt die ernsthafte Möglichkeit einer Operationserweiterung oder den Wechsel in eine andere Operationsmethode in Betracht ziehen muss, hierüber und über die damit ggf. verbundenen besonderen Risiken aufgeklärt werden.

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. November 2023 - VI ZR 380/22 - OLG Frankfurt am Main/ LG Frankfurt am Main
Urteilsschrift siehe unter > https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... os=0&anz=4