Revision zurückgewiesen
Bundesverwaltungsgericht: Heilpraktiker dürfen kein Blut abnehmen
Das Gericht verweist auf das Transfusionsgesetz, wonach Blut nur durch einen Arzt oder unter ärztlicher Aufsicht entnommen werden darf. Das gelte auch für Eigenblutspenden.

Leipzig/Münster. Heilpraktiker dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ihren Patienten kein Blut zur Herstellung von Eigenblutprodukten entnehmen. Das Gericht in Leipzig hat bereits am 15. Juni 2023 Revision gegen ein entsprechendes Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zurückgewiesen, wie die Pressestelle der Deutschen Presse-Agentur mitteilte .
Das OVG in Münster hatte im April 2021 die Klagen von Homöopathen aus den Kreisen Coesfeld, Borken und Steinfurt abgewiesen und die Sicht der Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde bestätigt. Demnach darf laut Transfusionsgesetz Blut nur durch einen Arzt oder unter ärztlicher Aufsicht entnommen werden.
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