Woche der Vorsorge: Vorbereitet für den Ernstfall - Termine vom 06. - 10.11.2023

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WernerSchell
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Woche der Vorsorge: Vorbereitet für den Ernstfall - Termine vom 06. - 10.11.2023

Beitrag von WernerSchell »

Verbraucherzentrale NRW


Woche der Vorsorge:
Vorbereitet für den Ernstfall

Die Verbraucherzentralen bieten zur „Woche der Vorsorge“ bundesweit an fünf Tagen 28 kostenlose Online-Vorträge an
• Hilfestellung bei Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, digitalem Nachlass und dem Weg zum Pflegegrad
• Termine vom 06. bis 10. November 2023


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Die in jedem Jahr sehr nachgefragte „Woche der Vorsorge“ der Verbraucherzentralen geht in die dritte Runde. Vom 06. bis zum 10. November 2023 bieten die Verbraucherzentralen insgesamt 28 kostenlose Online-Vorträge rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, digitaler Nachlass und den Weg zum Pflegegrad an. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenlos. Die Vorträge finden während der „Woche der Vorsorge“ von Montag bis Freitag jeweils um 15 Uhr und 18 Uhr statt. Alle Termine und Anmeldung auf www.verbraucherzentrale.de/woche-der-vorsorge.

„Vorsorge ist ein komplexes Thema, das immer noch mit Ängsten behaftet ist“, sagt Verena Querling, Referentin für Pflegerecht bei der Verbraucherzentrale NRW. „Mit der Woche der Vorsorge erreichen wir innerhalb kurzer Zeit eine große Zahl an Menschen, die vor der Frage stehen, wie sie für den Fall der Fälle vorsorgen sollen. Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll.“ Die klassischen Themen der „Woche der Vorsorge“ werden daher in diesem Jahr um das Thema „Der Weg zum Pflegegrad“ ergänzt.

Die Verbraucherzentralen bieten während der „Woche der Vorsorge“ folgende Online-Vorträge an:

Patientenverfügung:

Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzt:innen als auch an Bevollmächtigte und Betreuer:innen. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Die Vorträge sind gedacht für Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.

Neun Termine zur Auswahl:
Montag 06.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Dienstag 07.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Mittwoch 08.11.2023, 18 Uhr, Donnerstag 09.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Freitag 10.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung:

Wer entscheidet, bestimmen Sie

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.

Eine Person selber bevollmächtigen und Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.

In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.

Acht Termine zur Auswahl:

Montag 06.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Dienstag 07.11.2023, 18 Uhr, Mittwoch 08.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Donnerstag 09.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Freitag 10.11.2023, 18 Uhr

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung:

Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab, nutzen E-Mail- und Messenger-Dienste. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über Online-Accounts verfügen und dafür eine Regelung treffen wollen.

Acht Termine zur Auswahl:

Montag 06.11.2023, 18 Uhr, Dienstag 07.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Mittwoch 08.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Donnerstag 09.11.2023, 18 Uhr, Freitag 10.11.2023, 15 und 18 Uhr

Der Weg zum Pflegegrad:

Damit Sie die Hilfe bekommen, die Sie brauchen

Jeder Mensch kann pflegebedürftig werden – sei es durch Krankheit oder durch einen Unfall. Um dann die verschiedenen Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, muss zuerst ein Pflegegrad beantragt werden. Ein Gutachter prüft anschließend, ob Pflegebedürftigkeit im rechtlichen Sinne gegeben ist und welcher Pflegegrad vorliegt. Erst danach entscheidet die Pflegekasse über die Leistungen.

In den Online-Vorträgen erläutern die Verbraucherzentralen den Weg zum Pflegegrad – von der Antragstellung über die Begutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse. Sie informieren über den Begriff der Pflegebedürftigkeit und die Voraussetzungen der einzelnen Pflegegrade. Die Vorträge richten sich an alle Interessierten, insbesondere an Pflegebedürftige und deren Angehörige.

Drei Termine zur Auswahl

Montag 06.11.2023, 15 Uhr, Donnerstag 09.11.2023, 18 Uhr, Freitag 10.11.2023, 15 Uhr

Weiterführende Infos und Links:
• Zur Anmeldung: www.verbraucherzentrale.nrw/woche-der-vorsorge
• Das Vorsorge-Handbuch. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Testament. 8. Auflage 2023: www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/rec ... h-46008320

Für weitere Informationen
Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 91380-1101
presse@verbraucherzentrale.nrw
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Quelle: Pressemitteilung vom 14.08.2023
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/91380-1101


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