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BVMed/AMBB-Veranstaltung in der Berliner Charité:
"Wiederaufbereitung von medizinischen Einmalprodukten ohne validierten Nachweis ist
nach deutschem Recht unzulässig", sagt das BfArM
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sich
dafür ausgesprochen, die Praxis der Wiederaufbereitung medizinischer Einmalprodukte
beispielsweise in Krankenhäusern "unter Anlegung strenger Maßstäbe"
verstärkt zu kontrollieren. Denn: Die Wiederaufbereitung von medizinischen
Einmalprodukten ohne validierten Nachweis ist nach deutschem Recht unzulässig, so das
BfArM.
Auf einer Veranstaltung des Bundesfachverbandes Medizinprodukteindustrie
(BVMed) und des Arbeitskreises Medizintechnik Berlin-Brandenburg (AMBB) über das
Medizinprodukte-Betreiberrecht in der Berliner Charité sagte BfArM-Abteilungsleiter Prof.
Hans-Georg Will: "Wenn der Nachweis der Eignung und Zuverlässigkeit der vorgesehenen
Wiederaufbereitungsverfahren nicht erbracht wurde, ist eine Aufbereitung von medizinischen
Einmalprodukten weder fachlich vertretbar noch rechtlich zulässig."
In seinem Plädoyer für eine sichere Anwendung von Medizinprodukten
verwies Professor Will vor über 130 Krankenhaus-, Behörden- und Industrievertretern auf
die hohen fachlichen Anforderungen, die die Medizinprodukte-Betreiberverordnung dem
medizinischen Personal beim Umgang mit Medizinprodukten abverlangt. Die Verordnung
schreibe vor, dass die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten
unter Beachtung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so
durchgeführt werden müssen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar
gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern und Dritten
nicht gefährdet werden. Für Krankenhäuser und Unternehmen, die Einmalprodukte wieder
aufbereiten, bedeutet dies, dass sie die ordnungsgemäße Aufbereitung dokumentieren
müssen (Pressemitteilung des BVMed vom 16.12.1999).
http://www.bvmed.de
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