Charta für schwerstkranke und sterbende Menschen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Charta für schwerstkranke und sterbende Menschen

Beitrag von Presse » 03.09.2008, 10:34

Eine Charta für schwerstkranke und sterbende Menschen in Deutschland

Die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland hat in den vergangenen 25 Jahren mit der Entwicklung der Palliativmedizin, der Hospizbewegung und mit dem Aufbau von bundesweit mehr als jeweils 160 Hospizen und Palliativstationen sowie einem zunehmend dichter geknüpften Netz an ambulanten Versorgungseinrichtungen große Fortschritte gemacht. Immer noch werden aber viele der schwerstkranken und sterbenden Menschen von diesen Angeboten nicht erreicht; sie leiden unter Schmerzen und anderen schweren Symptomen und fühlen sich häufig an ihrem Lebensende alleingelassen.

Mit der Auftaktveranstaltung am 3. September 2008 in Berlin geben die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz-und PalliativVerband (DHPV) und die Bundesärztekammer (BÄK) das Startsignal zur Entwicklung einer nationalen „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“.

Ziel des Charta-Prozesses ist es, den Dialog aller Beteiligten und die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema zu fördern, für zukünftige Entwicklungen eine Orientierung zu geben und sich im Rahmen eines Konsensus-Prozesses auf gemeinsame Ziele und ein gemeinsames Handeln zu verständigen.

Verbände und Institutionen aus den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft und des Gesundheitswesens sind an diesem Tag nach Berlin eingeladen, um auf der Basis eines von den drei Organisationen vorgelegten Charta-Konzepts über die Inhalte, Strukturen und die weiteren Schritte eines gemeinsamen Chartaprozesses zu beraten.

Die Charta betrifft vor allem gesellschaftspolitische, insbesondere ethische und rechtliche Fragen, die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, Fragen der Aus- und Weiterbildung der verschiedenen Berufsgruppen und Fragen der Forschung. Angestoßen wurde der Prozess im Rahmen einer internationalen Initiative, damit geht es auch um die Förderung der internationalen Zusammenarbeit in diesen Fragen.

„Im Zentrum aller Überlegungen steht der sterbenskranke Mensch mit seinen spezifischen körperlichen, seelischen, sozialen und spirituellen Problemen – seiner Identität, seinem Umfeld, seiner Würde und selbstverständlich auch seinen Rechten“, sagte Prof. Dr. Christof Müller-Busch, Präsident der DGP. „Mehr als die Hälfte der über 800.000 jährlich versterbenden Menschen benötigen palliative Maßnahmen am Lebensende.“

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Christoph Fuchs, hob die Bedeutung der Palliativmedizin hervor. „In der letzten Lebensphase muss alles getan werden, damit Menschen ohne Schmerzen, selbstbestimmt und in Würde leben können. Nur so wird es auch gelingen, der Debatte um den sogenannten selbstbestimmten Tod und die aktive Sterbehilfe glaubwürdig und überzeugend etwas entgegenzusetzen“, sagte Professor Fuchs.

Im Rahmen des Chartaprozesses werden in den kommenden Monaten Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Organisationen sowie Experten aus dem Bereich der Hospiz-und Palliativversorgung in Arbeitsgruppen die anstehenden Themen bearbeiten.

„Wir erhoffen uns eine große Resonanz und eine breite Beteiligung möglichst vieler Organisationen auf Bundes-, Länder- und örtlicher Ebene an diesem Prozess, damit die Ergebnisse am Ende zu tragfähigen Entwicklungen in der Zukunft führen. Die Menschen in Deutschland wollen eine bessere Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen – dafür treten nicht zuletzt die rund 80.000 Ehrenamtlichen ein, die sich in der Hospizbewegung engagieren“, so Dr. Birgit Weihrauch, Vorsitzende des DHPV.

Letter auf Intent zur Entwicklung einer „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“
http://www.bundesaerztekammer.de/downlo ... 080903.pdf

Quelle: Presseerklärung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., des Deutschen Hospiz-und PalliativVerbands e.V. und der Bundesärztekammer vom 3.9.2008
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .6641.6647

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Charta für die Betreuung schwerstkranker Menschen

Beitrag von Presse » 04.09.2008, 06:55

Ärzte entwickeln Charta für die Betreuung schwerstkranker Menschen
Mittwoch, 3. September 2008

Berlin – Schwerstkranke und sterbende Menschen in Deutschland sollen künftig besser versorgt werden und mehr Hilfen erhalten. Dazu wollen die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und der Deutsche Hospiz-und Palliativverband (DHPV) eine Charta für die Betreuung der Patienten entwickeln.
.... http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=27631

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen

Beitrag von Service » 07.09.2008, 15:02

Erster Entwurf: Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

Berlin (ALfA). Mit einer Auftaktveranstaltung am 3. September in Berlin gaben die Deutsche Gesellschaft fuer Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Bundesaerztekammer (BAEK) das Startsignal zur Entwicklung einer nationalen "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen". Die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland habe in den vergangenen 25 Jahren mit der Entwicklung der Palliativmedizin, der Hospizbewegung und mit dem Aufbau von bundesweit mehr als jeweils 160 Hospizen und Palliativstationen sowie einem zunehmend dichter geknuepften Netz an ambulanten Versorgungseinrichtungen zwar grosse Fortschritte gemacht. Immer noch werden aber viele der schwerstkranken und sterbenden Menschen von diesen Angeboten nicht erreicht. Sie leiden unter Schmerzen und anderen schweren Symptomen und fuehlen sich haeufig an ihrem Lebensende alleingelassen, erklaerten die Verbaende in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom selben Tag.

Ziel des Charta-Prozesses ist es, den Dialog aller Beteiligten und die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema zu foerdern, fuer zukuenftige Entwicklungen eine Orientierung zu geben und sich im Rahmen eines Konsensus-Prozesses auf gemeinsame Ziele und ein gemeinsames Handeln zu verstaendigen. Verbaende und Institutionen aus den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft und des Gesundheitswesens waren an diesem Tag nach Berlin eingeladen, um auf der Basis eines von den drei Organisationen vorgelegten Charta-Konzepts ueber die Inhalte, Strukturen und die weiteren Schritte eines gemeinsamen Chartaprozesses zu beraten.

Die Charta betrifft den Organisationen zufolge vor allem gesellschaftspolitische, insbesondere ethische und rechtliche Fragen, die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, Fragen der Aus- und Weiterbildung der verschiedenen Berufsgruppen und Fragen der Forschung. Angestossen wurde der Prozess im Rahmen einer internationalen Initiative. "Im Zentrum aller Ueberlegungen steht der sterbenskranke Mensch mit seinen spezifischen koerperlichen, seelischen, sozialen und spirituellen Problemen - seiner Identitaet, seinem Umfeld, seiner Wuerde und selbstverstaendlich auch seinen Rechten", sagte Prof. Dr. Christof Mueller-Busch, Praesident der DGP. "Mehr als die Haelfte der ueber 800.000 jaehrlich versterbenden Menschen benoetigen palliative Massnahmen am Lebensende." Der Hauptgeschaeftsfuehrer der Bundesaerztekammer, Prof. Dr. Christoph Fuchs, hob die Bedeutung der Palliativmedizin hervor. "In der letzten Lebensphase muss alles getan werden, damit Menschen ohne Schmerzen, selbstbestimmt und in Wuerde leben koennen. Nur so wird es auch gelingen, der Debatte um den so genannten selbstbestimmten Tod und die aktive Sterbehilfe glaubwuerdig und ueberzeugend etwas entgegenzusetzen", mahnte Professor Fuchs.

Im Rahmen des Chartaprozesses werden in den kommenden Monaten Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Organisationen sowie Experten aus dem Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung in Arbeitsgruppen die anstehenden Themen bearbeiten. "Wir erhoffen uns eine grosse Resonanz und eine breite Beteiligung moeglichst vieler Organisationen auf Bundes-, Laender- und oertlicher Ebene an diesem Prozess, damit die Ergebnisse am Ende zu tragfaehigen Entwicklungen in der Zukunft fuehren. Die Menschen in Deutschland wollen eine bessere Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen - dafuer treten nicht zuletzt die rund 80.000 Ehrenamtlichen ein, die sich in der Hospizbewegung engagieren", so Dr. Birgit Weihrauch, Vorsitzende des DHPV.

Weitere Informationen:

Entwurf: Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen
Stand 3. September 2008, 4 Seiten im PDF-Format
http://www.hospiz.net/akt/archiv/2008/2 ... ntwurf.pdf

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
ALfA-Newsletter 34/08 vom 06.09.2008

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Versorgung sterbenskranker Menschen muss verbessert werden

Beitrag von Presse » 26.09.2008, 06:42

„Versorgung sterbenskranker Menschen muss verbessert werden“
Donnerstag, 25. September 2008

Wiesbaden – Einen flächendeckenden Ausbau von Hilfen für sterbenskranke Menschen in Deutschland haben Ärzte und Wissenschaftler gefordert. Weil die Deutschen immer älter würden und damit auch die Zahl der Krebserkrankungen steige, werde der Bedarf an Palliativmedizin weiter zunehmen, erklärten die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Krebshilfe und die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) am Donnerstag in Wiesbaden. Dazu müssten Bund und Länder auch entsprechende Geldmittel bereitstellen.
... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=33836

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Charta für schwerstkranke und sterbende Menschen

Beitrag von Presse » 28.01.2009, 15:00

Runder Tisch diskutiert Charta für schwerstkranke und sterbende Menschen in Deutschland

Die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland hat in den vergangenen 25 Jahren große Fortschritte gemacht. Immer noch aber werden viele der schwerstkranken und sterbenden Menschen von entsprechenden ambulanten und stationären Angeboten nicht erreicht; sie leiden unter Schmerzen und anderen belastenden Symptomen und fühlen sich häufig an ihrem Lebensende alleingelassen.

Die Erfahrungen der Betroffenen standen heute im Mittelpunkt aktueller Beratungen in Berlin: Mit der konstituierenden Sitzung eines Runden Tisches setzten die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Bundesärztekammer (BÄK) den Arbeitsprozess zur Entwicklung einer nationalen „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ in Gang. Vertreter von rund 40 Organisationen und Institutionen kamen in Berlin zusammen, um die Eckpfeiler der Arbeit für die nächsten anderthalb Jahre festzulegen.

„Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft mit einem zunehmenden Anteil chronisch unheilbarer Erkrankungen müssen wir uns intensiv mit der Frage auseinandersetzen, wie wir mit Sterben und Tod umgehen. Die Charta kann in dieser Hinsicht auch ein wirksamer Gegenpol zu den furchtbaren Erscheinungen in jüngster Zeit sein, schwerstkranken Menschen Möglichkeiten zum assistierten Suizid anzubieten“, betonte Prof. Dr. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der BÄK, im Rahmen der Auftaktveranstaltung.

Die inhaltliche Ausarbeitung der Charta wird in Arbeitsgruppen vorgenommen. Dabei stehen folgende Themenbereiche im Fokus: rechtliche und ethische Fragen am Lebensende, Öffentlichkeitsarbeit, Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, Aus-, Fort- und Weiterbildung aller in diesem Bereich Tätigen, Wissenschaft und Forschung sowie Fragen der internationalen Zusammenarbeit. „Die Entwicklung in diesen Feldern soll gefördert werden, um eine menschliche Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen zu ermöglichen“, betonte Prof. Dr. Raymond Voltz, Vizepräsident der DGP.

Aufgabe der Arbeitsgruppen in den kommenden Monaten wird es sein, die Ist-Situation in Deutschland und/oder anderen, in der Palliativ-Hospizarbeit weiterentwickelten Ländern zu beschreiben, daraus Ziele für Deutschland zu definieren und einen Realisierungsplan für die Umsetzung aufzustellen. Ziel ist die Verabschiedung einer gemeinsamen Charta aller gesellschaftlich und gesundheitspolitisch relevanten Gruppen bis Juni 2010.

Die föderalen Strukturen in Deutschland mit den unterschiedlich verteilten Aufgaben und Kompetenzen von Politik und handelnden Personen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene sowie das gegliederte Gesundheitssystem in Deutschland mit der in hohem Maße auf die Selbstverwaltungskörperschaften übertragenen Verantwortung sollen bei dem Konsensusprozess berücksichtigt werden. „Nur wenn der Charta-Prozess tatsächlich im Sinne einer umfassenden Beteiligung partizipativ angelegt ist, wird die Charta am Ende auch in ihrer Umsetzung erfolgreich sein“, erklärte Dr. Birgit Weihrauch, Vorsitzende des DHPV.

Prof. Dr. Christof Müller-Busch, Präsident der DGP, stellte den Charta-Prozess in einen Zusammenhang mit den auch im Deutschen Bundestag diskutierten Fragen am Ende des menschlichen Lebens: „Es ist dringend notwendig, einen gesellschaftlichen Konsens über drängende Fragen schwerstkranker Patienten und ihrer Angehörigen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Umgang mit der Sterbehilfe-Debatte und Therapieentscheidungen am Lebensende zu erzielen.“

Rückfragen bitte an: charta@dgpalliativmedizin.de
Ansprechpartner: Karin Dlubis-Mertens (Charta-Geschäftsstelle) Tel.: 030/81826764
Dr. Thomas Schindler (DGP), Tel.: 0174-997991
Benno Bolze (DHPV), Tel.: 0178-2044077
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft (BÄK), Tel.: 030/400456-700

Quelle: Presseerklärung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., des Deutschen Hospiz-und PalliativVerbands e.V. und der Bundesärztekammer vom 28.01.2009
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .6896.6935

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Patientenversorgung katastrophal

Beitrag von Service » 02.02.2009, 07:41

Katastrophaler Pflegenotstand überall - dramatischer als bisher bekannt

Kliniken haben viel zu wenig Pflegepersonal
Berlin - Der Pflegenotstand in Krankenhäusern sei „sehr viel dramatischer als in der Bevölkerung bekannt". Das geht aus einer anonymen Umfrage unter 2000 Krankenschwestern und Pflegern im Auftrag des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe hervor. Der Verband spricht von „katastrophalen Ergebnissen". 82,5 Prozent der Befragten beklagen Personalmangel in ihrer Abteilung. Fast die Hälfte würde dort eigene Angehörige oder Bekannte nicht versorgt haben wollen. Experten zufolge fehlen bereits 70.000 Kräfte.
Der Tagesspiegel widmet diesem Thema seinen „Aufmachertitel" am 31.1.: http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Tite ... 92,2719658

Kommentar: Sind wir kollektive Verdrängungskünstler?
Wie ist es nur möglich, dass wir für eine Operation sehr wohl wissen wollen, wie es um die Qualität des Chirurgen steht - dass wir nach der anschließenden Intensivpflege, die maßgeblich für die Genesung ist, aber nicht fragen. Ähnlich wie bei den Altenheimen: Wir wollen die weitgehende Misere dort lieber kollektiv verdrängen. Eine „Pflege- und Geriatrielobby" für unsere letzten Lebensjahre kommt erst mühsam in Gang - obwohl der Anteil langwieriger chronischer Erkrankungen gravierend zunimmt und quasi zum Regelfall wird.

Als in den lezten Jahren erfolgreicher erwiesen hat sich die Lobby für Sterbende und für Hospizarbeit, die sich mit der Sondersituation der letzten Lebenswochen und -tage (i.d.R. todkranker Krebspatienten) befasst. Allerdings scheint man hier auch durch die konkreten Suizidhilfe-Fälle von Roger Kusch immer noch nicht begriffen zu haben, dass für diese die Angst vor dem Pflegeheim maßgeblich waren. Natürlich brauchen wir alternative Angebote für freiwillensfähige alte Menschen, die aus dem Leben scheiden wollen. Aber die zu entwickelnde Hospizarbeit wird dazu kein wirksamer „Gegenpol" (s.u.) sein können. Wir wollen doch ehrlich und glaubwürdig bleiben und gerade in der Sterbebegleitungsbewegung auch unsere eigenen Grenzen anerkennen.

Krankenhauspflege z. B. von Intensivpatienten und die palliative Sterbepflege schlagen zurecht Alarm. Darüber hinaus gibt es ein weiteres Ringen im Rahmen des bestehenden Finanzvolumens: Zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Dazu wurde ebenalls in dieser Woche von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ein neues Konzept zur Messung der Pflegebedürftigkeit vorgestellt. Es will endlich Schluss machen mit der Pflege im Minutentakt und soll den Demenzkranken zugute kommen.

Ja, darauf haben wir dringend gewartet und gefordert, dass die starren Pflegestufen aufgehoben werden. Aber: Mehr Geld soll es insgesamt - erst einmal - nicht geben.

Warum eigentlich nicht über ein Konjunkturpaket? Kann denn das „Argument" der knappen Ressourcen heutzutage glaubhaft von der Politik vorgebracht werden? Erscheint die Ankurbelung von erlahmter Nachfrage nach dem „goldenen Kalb" Autos (bei übersättigtem Markt!) wirklich sinnvoller als die Befriedigung dringend benötigter Arbeitsplätze im Gesundheitswesen? Die Pflege ist - mit derzeit ca. 1,2 Millionen Arbeitnehmer/innen - nachweislich der „Jobmotor" mit Zukunft. Vielleicht ein vorgezogenes Wahlkampfthema?

Jedenfalls: Fragen Sie doch vor einem bevorstehenden Krankenhausaufenthalt demnächst auch einmal, wie es denn dort mit der Pflegequalität steht ...
--------------------------------------------------------------------------------

Meldungen der letzten Woche
Abschied von der Minutenpflege - aber nicht mehr Geld

<< BERLIN taz Darauf warten viele pflegende Angehörige: Bundesgesundheitsministerium Ulla Schmidt (SPD) legte am Donnerstag ein neues Konzept zur Messung der Pflegebedürftigkeit vor. .... Nicht mehr der zeitliche Aufwand fürs Putzen oder Anziehen darf mehr der Gradmesser für Pflegebedürftigkeit sein, sondern das Ausmaß der Selbstständigkeit. ...

Wie steht es um das Gedächtnis und die Kommunikationsfähigkeit des zu Pflegenden? Kann er oder sie sich ankleiden, essen und trinken, soziale Kontakte aufrechterhalten und einen Haushalt führen?
"Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff stellt einen Paradigmenwechsel dar", urteilte ... Jürgen Gohde vom Kuratorium Deutsche Altershilfe. Die Gesundheitsministerin ergänzte, die Entwicklung gehe "weg von ,Minutenbetreuung', hin zu ganzheitlicher Betreuung".
Doch noch ist es nicht soweit. ... Einen Gesetzentwurf werde sie bis zur Bundestagswahl Ende September jedoch nicht mehr einbringen, erklärte Schmidt. ... Teurer als bisher wird die Pflege auf alle Fälle. >>

Quelle und mehr:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland ... tenpflege/
Siehe auch: http://nachrichten.rp-online.de/article ... anke/27953

„Runder Tisch Palliativmedizin" plant Charta

In der vergangenen Woche wurde - wie angekündigt - ein „Runder Tisch Palliativmedizin" gegründet. Und zwar gemeinsam von der Bundesärztekammer (BÄK), der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und dem Deutschen Hospiz- und Palliativerband (DHPV) gegründet. Geplant ist eine nationale „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen". Diese soll, wie der Hauptgeschäftsführer der BÄK, Christoph Fuchs, bei der Auftaktveranstaltung am Dienstag sagte, vor allem eins: „ ...ein wirksamer Gegenpol zu den Angeboten für einen assistierten Suizid werden".
Quelle: http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35211

Richtlinie zur ambulanten Palliativversorgung wird immer noch nicht umgesetzt

Michael Kauch (FDP): Mangelnde Umsetzung der gesetzlichen Palliativrichtlinie wird zum Ärgernis. Quelle Pressemitteilung vom 21.1.:
http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_ ... is-/i.html

Quelle: Mitteilung vom 1.2.2009
http://www.patientenverfuegung.de.

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Kassen verzögern SAPV-Einführung

Beitrag von Presse » 04.02.2009, 07:38

Ärzte Zeitung, 04.02.2009

Ministerium: Kassen verzögern SAPV-Einführung

BERLIN (ble). Die bislang kaum erfolgte Einführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in die Regelversorgung ist nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums auf das zögerliche Verhalten der Kassen zurückzuführen.
...(mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=531237

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Sterbehilfe-Debatte und Charta!

Beitrag von Lutz Barth » 04.02.2009, 09:16

„Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft mit einem zunehmenden Anteil chronischunheilbarer Erkrankungen müssen wir uns intensiv mit der Frage auseinandersetzen, wie wir mit Sterben und Tod umgehen. Die Charta kann in dieser Hinsicht auch ein wirksamer Gegenpol zu den furchtbaren Erscheinungen in jüngster Zeit sein, schwerstkranken Menschen Möglichkeiten zum assistierten Suizid anzubieten“, so die Einschätzung v. Prof. Dr. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der BÄK, im Rahmen der Auftaktveranstaltung am 28.01.09 eines Runden Tisches zur Charta für schwerstkranke und sterbende Menschen in Deutschland.

Aus der gemeinsamen Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., des Deutschen Hospiz-und PalliativVerbands e.V. und der Bundesärztekammer können wir entnehmen, dass Prof. Dr. Christof Müller-Busch, Präsident der DGP, den Charta-Prozess in einen Zusammenhang mit den auch im Deutschen Bundestag diskutierten Fragen am Ende des menschlichen Lebens stellt: „Es ist dringend notwendig, einen gesellschaftlichen Konsens über drängende Fragen schwerstkranker Patienten und ihrer Angehörigen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Umgang mit der Sterbehilfe-Debatte und Therapieentscheidungen am Lebensende zu erzielen“, so Christof Müller-Busch (Quelle: BÄK >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .6896.6935 <<<).

Ohne Frage gehört die Palliativmedizin weiter ausgebaut, wenngleich wir uns dafür hüten sollten, die Palliativmedizin in einen direkten Widerspruch zur Sterbehilfe zu setzen. Entgegen allen Verlautbarungen besteht in unserer Gesellschaft bereits ein gewichtiger Konsens: das Selbstbestimmungsrecht des Patienten als einer der überragenden Grundrechte, dass keiner Disposition zugänglich ist. Dieser Konsens spiegelt sich insbesondere in unserer Verfassung wider und hieran wird sich freilich auch das lobenswerte Engagement mit Blick auf den Ausbau der palliativmedizinischen und hospizlichen Angebote zu orientieren haben.

Der sich nunmehr konstituierte „Runde Tisch“ sollte sich daher den zwingend gebotenen Fragen – insbesondere solche der Finanzierungsmöglichkeiten – widmen und nicht – wie der Eindruck entstehen könnte – einem „gesellschaftlichen Konsens“, der bereits erzielt worden ist. Dem Willen des Patienten ist oberste Priorität eingeräumt und dieses selbstverständliche Recht gründet nicht zuletzt in unserer gemeinsamen Verfassung, so dass es natürlich Argwohn hervorrufen muss, wenn von einem „Gegenpol“ die Rede ist. Es sind keine „furchtbaren Erscheinungen“, wenn und soweit der Ruf nach der Möglichkeit der ärztlichen Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid erhoben wird, sondern es ist lediglich die konsequente Fortführung der Debatte, die über die Patientenverfügung des Patienten hinausreicht. In unserer Gesellschaft haben wir eine neue Qualität in der Debatte dergestalt erreicht, als dass nun darüber zu entscheiden ist, ob in bestimmten Situationen der ärztliche Suizid eine Handlungsoption ist. Hier ist ohne Frage eine nachhaltige Diskussion erforderlich, über deren verfassungsrechtliche Implikationen zunächst aufzuklären ist: die Aufklärung ist insbesondere deshalb zwingend angeraten, da die bisherige Diskussion um das vergleichsweise „geringe“ Problem über das „Für“ und „Wider“ eines Patientenverfügungsgesetzes zumindest auch belegt hat, dass der historisch bedeutsame Diskurs nicht über Gebühr mit ethischen und moralischen Botschaften überfrachtet und so der Blick für das verfassungsrechtlich Gebotene, aber auch Erforderliche eingetrübt wird.

Die zurückliegenden Jahre haben gezeigt, dass ein „gesellschaftlicher Konsens“ im Sinne eines „moralisch und sittlich annehmbaren Sterbens“ nicht nur nicht erzielbar, sondern vor allem auch nicht erforderlich ist!
Mich beschleicht die bedrückende Vorstellung, dass ggf. mit dem Hinweis auf den „gesellschaftlichen Konsens“, der endgültig in die weite Ferne gerückt ist, zugleich auch die Möglichkeit eröffnet wird, das Thema insgesamt auf Jahre hinaus weiter zu tabuisieren, so dass selbstverständliche Grundrechte des Patienten bereits gegenwärtig zu „Grabe getragen werden“.

Es streiten gute Gründe dafür, dass auch die ärztliche Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid in bestimmten Situationen sich als ein humaner Akt erweisen kann. Hierauf die Debatte zu konzentrieren, erscheint mir das Gebot der Stunde und nicht der untaugliche Versuch, vermeintlichen „furchtbaren Erscheinungen“ unserer Zeit zu trotzen, die letztlich ein Spiegelbild unserer Realität sind! Es geht nicht um einen ethischen Konsens der Experten, sondern um bedeutsame Grundrechte des Staatsvolkes, deren Grund und Grenzen selbstverständlich nicht davon abhängen, ob Experten sich auf bestimmte sittlich und moralisch höhere Werte verständigt haben. Insofern ist die Legitimation der Experten durchaus beschränkt, steht doch außer Frage, dass diese nicht zur ethischen Normsetzung berufen sind, vermögedessen ein Staatsvolk zur strikten Beachtung verpflichtet wäre.

Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Ärztliche Praxis
Full Member
Beiträge: 166
Registriert: 19.03.2007, 17:36

Einheitliche Palliativversorgung in Westfalen steht

Beitrag von Ärztliche Praxis » 06.02.2009, 18:01

KVWL schließt Großvertrag mit sämtlichen Krankenkassen
Einheitliche Palliativversorgung in Westfalen steht

06.02.09 - Im Auftrag der fast 50 Palliativnetze in Westfalen-Lippe hat die KV einen einheitlichen Vertrag mit allen Kassen geschlossen. Er umfasst sowohl die allgemeine als auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Vergütung verbessert sich deutlich.
Ärzte und Kassen wollen den Wunsch vieler sterbenskranker Menschen, ihr Leben medizinisch gut betreut zu Hause beenden zu können, besser erfüllen. Deshalb haben sich KV und alle gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen-Lippe auf einen Vertrag zur qualifizierten häuslichen Versorgung Sterbender verständigt, der in den nächsten Tagen unterschrieben wird.

"Zu viele Menschen müssen heute noch ihre letzten Tage im Krankenhaus verbringen", erläutert der Allgemeinmediziner Dr. Hans-Ulrich Weller aus Bielefeld die Situation. "Dabei können wir ihnen mit vernetzten Strukturen vor Ort auch ein Lebensende in häuslicher Geborgenheit ermöglichen."

Bisher bestehende vereinzelte Verträge werden abgelöst
Der neue Vertrag integriert den mit den Ersatzkassen bereits bestehenden Vertrag zur Palliativversorgung, der auch in Nordrhein gilt. Auch die aktuellen Verträge der Primärkassen mit einigen Ärztenetzen gehen in dem neuen Paket auf. Die Kassen erfüllen damit ihre Pflicht, spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) anzubieten, wie sie im § 37b SGB V gefordert wird.

Es ist nun geplant, dass der betreuende Haus- oder Facharzt den Patienten in seiner letzten Lebensphase auch zu Hause begeleitet. Er sollte dafür Mitglied eines Palliativnetzes sein, damit er vom Rückhalt der Kollegen und den Qualitätszirkeln profitieren kann.

Betreuender Arzt kann speziellen Konsiliardienst anfordern
Auf Wunsch kann er Rat, Hilfe und Begleitung von einem besonders qualifizierten Palliativarzt anfordern. Diese organisieren in Zukunft einen Konsiliardienst innerhalb der Netze. In besonders schwierigen Fällen werden die Palliativmediziner die Patienten auch übernehmen und in eigener Verantwortung weiter versorgen.

Diese neuen Strukturen werden mit einem ansehnlichen Honorar-Abkommen unterfüttert. Der betreuende Haus- oder Facharzt soll künftig eine Grundpauschale für jeden beim Sterben begleiteten Patienten erhalten. Die Besuche nach GOP 01 410 bis 01 412 werden extrabudgetär zu vollen Euro-Beträgen vergütet.

Höhe der Vergütungspauschalen steht bald fest
Die im Konsiliardienst tätigen Palliativärzte erhalten eine Strukturpauschale, deren Höhe sich nach der Zahl der betreuten Fälle richtet. Wie hoch die Pauschalen sein werden, kann erst nach Unterzeichnung der Verträge gesagt werden - allerdings erklärte KVWL-Sprecher Andreas Daniel gegenüber ÄP, dass Palliativmedizin mit dem neuen Abkommen deutlich besser bezahlt werde als bisher.

Krankenkassen und Ärzte rechnen damit, dass die Mehrzahl der todkranken Menschen im Landesteil Westfalen-Lippe die häusliche Versorgung in Anspruch nehmen möchte.

KVWL / chy

Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 6.2.2009
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 237806.htm
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Palliativmedizinische Betreuung durch den Hausarzt

Beitrag von Presse » 06.02.2009, 19:01

Palliativmedizinische Betreuung durch den Hausarzt - Reinhardt: Durchbruch für eine professionelle und würdevolle Begleitung von Sterbenden

Für eine professionelle und würdevolle Palliativmedizin durch den Hausarzt spricht sich die Ärztekammer Westfalen-Lippe aus. Der Vizepräsident der Kammer, Dr. Klaus Reinhardt, begrüßt die neu geregelte palliativmedizinische Versorgung in Westfalen-Lippe als „außerordentliche Vereinbarung, die eine einheitliche und flächendeckende Versorgung von sterbenskranken Menschen gewährleistet“: Die Gesetzlichen Krankenkassen und die palliativmedizinischen Ärztenetze in Westfalen-Lippe haben sich für 2009 auf einen Vertrag zur qualifizierten häuslichen Versorgung Sterbender verständigt.

„Todkranke Patienten dürfen im Sterben nicht alleine gelassen werden. Die medizinische Betreuung geschieht im Idealfall durch den Hausarzt, der den Patienten und auch dessen familiäres Umfeld kennt. In Westfalen-Lippe haben wir hierfür mit dem neuen Vertrag einen echten Durchbruch geschafft. Damit ist ein langjähriges Anliegen der Ärztekammer Westfalen-Lippe umgesetzt“, so Reinhardt.

Die zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen-Lippe, den regionalen palliativmedizinischen Netzen und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vereinbarte Struktur sieht vor, dass die Sterbenden von ihrem Hausarzt betreut werden. Die dafür notwendigen Hausbesuche werden besonders gefördert. Unterstützung erhält der Hausarzt durch die Vernetzung der palliativmedizinischen Versorgung in seiner Region. So kann er auf Wunsch Rat und Hilfe durch besonders qualifizierte Palliativärzte erhalten.

Für Reinhardt hat das Sterben in Würde und ohne Schmerzen oberste Priorität. Eine gut ausgebaute Palliativmedizin könne auch ein würdiges Sterben zuhause ermöglichen. Hier sei die Kooperation von Hausärzten, Palliativmedizinern und auch Palliativpflegekräften notwendig. „In Westfalen-Lippe haben wir durch die neuen Strukturen eine beispielhafte subsidiäre und vernetzte Versorgung von Sterbenden durch Hausärzte und Palliativmediziner erreichen können.“

Dateien:
08_09_Palliativmedizin_Hausarzt_01.pdf
http://www.aekwl.de/uploads/media/08_09 ... rzt_01.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 6.2.2009
http://www.aekwl.de/index.php?id=123&tx ... 2f11a2a5a9

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Vergütungsregelung für Palliativversorgung steht

Beitrag von Presse » 10.02.2009, 16:30

Ärzte Zeitung, 10.02.2009

Vergütungsregelung für Palliativversorgung steht
Bewertungsausschuss einigt sich nach Druck aus dem Gesundheitsministerium

NEU-ISENBURG (fuh/iss). Grünes Licht für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV): Kassen- und Ärztevertreter haben sich im Bewertungsausschuss nach heftigem Druck aus dem Bundesgesundheitsministerium auf eine Vergütungsregelung geeinigt.
....(mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=532231

Antworten