2,5 Milliarden mehr Arzthonorar
Moderator: WernerSchell
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2,5 Milliarden mehr Arzthonorar
Kanzlerin Merkel und Unions-Ministerpräsidenten ebnen dem Gesundheitsfonds den Weg
Union einig: 2,5 Milliarden mehr Arzthonorar
07.07.08 - Bundeskanzlerin Angela Merkel hat offenbar mit den unionsgeführten Bundesländern den Start des Gesundheitsfonds 2009 weitgehend durchgeplant. Das Problem Konvergenzklausel scheint gelöst - und die ambulant tätigen Ärzte sollen 2,5 Milliarden Euro mehr bekommen.
Merkel und die Ministerpräsidenten verständigten sich laut "Süddeutscher Zeitung" darauf, den niedergelassenen Ärzten von 2009 an mindestens 2,5 Milliarden Euro mehr Geld zukommen zu lassen. Ab Januar werden die Honorare bundesweit quasi vereinheitlicht; sollten die Extra-Milliarden tatsächlich fließen, müssten die Kollegen in reicheren Gegenden wie Bayern und Baden-Württemberg mit weniger hohen Abschlägen rechnen. Bisher hat den Zeitungsmeldungen niemand widersprochen.
Der baden-württembergische KV-Chef Achim Hoffmann-Goldmayer zeigte sich erfreut, "dass die massive Kritik von uns und anderen am Gesundheitsfonds Wirkung zeigt". Viele Fragen seien aber noch offen, weshalb die Körperschaft zusammen mit ihren süddeutschen Partnern die Kampagne "Gesundheitsfonds - so nicht!" fortsetzen werde.
Eigentlich wollen die Ärzte 4,5 Milliarden
Hoffmann-Goldmayer betonte allerdings auch, dass sich die Summe von 2,5 Milliarden "am unteren Ende des tatsächlich benötigten Volumens" bewege. Die Vertreter des KV-Systems fordern seit Monaten eine Anhebung der ärztlichen Vergütung um 4,5 Milliarden Euro.
Ähnlich äußerte sich den Chef des Hartmannbundes, Kuno Winn, der von einem "positiven Signal" sprach. Mit 2,5 Milliarden Euro wären "zwar noch nicht unsere Forderungen erfüllt, aber immerhin ein Versprechen der Politik gehalten worden", sagte er. Nach Winns Ansicht ist zumindest bewiesen, dass der Weg der "Mischung aus Protest und konstruktivem Dialog", den die Ärzteschaft verfolgt, keine Sackgasse ist.
Wo soll das Geld eigentlich herkommen?
Unklar ist bei dem Beschluss der Unionspolitiker indes, wo das zusätzliche Honorar herkommen soll. Denn eigentlich ist die ärztliche Vergütung Sache der Selbstverwaltung aus Kassen und KVen, worauf das SPD-geführte Bundesgesundheitsministerium in den letzten Wochen auch immer wieder hingewiesen hat. Das Boulevardblatt "Bild" jedenfalls berichtet bereits, die Erhöhung der Arzthonorare solle aus Steuermitteln aufgebracht werden.
Das sehen auch die Kassen so. Sollten die Pläne sich konkretisieren, müsste nach Ansicht ihres neuen Spitzenverbandes der Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds im nächsten Jahr auf 6,5 Milliarden Euro angehoben werden. Gesetzlich festgelegt sind bisher lediglich 4 Milliarden, die allerdings für die beitragsfreie Versorgung von Kindern vorgesehen sind. Die Kassen setzen also auf eine hundertprozentige Finanzierung der Honoraranhebung durch Steuermittel.
Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte der Deutschen Presse-Agentur dagegen, es werde keinen höheren Bundeszuschuss geben. Der Betrag werde ohnehin jährlich wachsen; eventuelle Mehrausgaben für die Ärzte könnten im ersten Jahr, also 2009, auch ohne höheren Zuschuss finanziert werden.
Probleme bei der 100-Millionen-Grenze gelöst
Sicher ist derweil, dass die Unions-Runde eine Einigung bei der sogenannten Konvergenzklausel erzielt hat. Hierbei handelt es sich um die vom damaligen bayerischen Landesfürsten Edmund Stoiber (CSU) durchgesetzte Regelung, nach der die Belastungen für die Kassen eines Bundeslandes durch den Gesundheitsfonds nur in jährlichen 100-Millionen-Euro-Schritten zunehmen dürfen.
Ein Regierungsgutachten war im Frühjahr zu dem Schluss gekommen, dass die Regelung entgegen dem Geist des Gesetzes die "Mittelschicht" der Bundesländer über Gebühr belasten würde - vor allem Thüringen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen. Seitdem hatte politisches Spitzenpersonal aus Süddeutschland die Konvergenzklausel immer wieder verteidigen müssen.
Notkasse der Krankenkassen soll geplündert werden
Der Kompromiss der Unionsgranden ist denkbar einfach: Führen die von der Konvergenzklausel verursachten komplizierten Rechnungen dazu, dass die Kassen eines Bundeslandes faktisch um mehr als 100 Millionen Euro belastet wird, soll einfach die neue Liquiditätsrücklage der Krankenkassen angezapft werden. Dieses Notpolster wird nämlich sowieso von 2009 an angelegt - für schlechtere Zeiten.
Die Einzahlungen in die Liquiditätsrücklage werden direkt an die Länder weitergereicht. Für das erste Jahr ist von etwa 500 Millionen Euro die Rede. Das Anlegen der Reservekasse wird nun, da ein Teil der Mittel zur Schadensbegrenzung bei der Konvergenzklausel verwendet wird, wohl länger dauern als die zunächst geplanten zwei Jahre.
Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) wertete den Kompromiss als Erfolg. Sein Land hatte aufgrund des Regierungsgutachtens befürchtet, mit 170 bis 180 Millionen Euro jährlich belastet zu werden.
dpa / KVBW / HB / chy
Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 51.htm&n=1
Union einig: 2,5 Milliarden mehr Arzthonorar
07.07.08 - Bundeskanzlerin Angela Merkel hat offenbar mit den unionsgeführten Bundesländern den Start des Gesundheitsfonds 2009 weitgehend durchgeplant. Das Problem Konvergenzklausel scheint gelöst - und die ambulant tätigen Ärzte sollen 2,5 Milliarden Euro mehr bekommen.
Merkel und die Ministerpräsidenten verständigten sich laut "Süddeutscher Zeitung" darauf, den niedergelassenen Ärzten von 2009 an mindestens 2,5 Milliarden Euro mehr Geld zukommen zu lassen. Ab Januar werden die Honorare bundesweit quasi vereinheitlicht; sollten die Extra-Milliarden tatsächlich fließen, müssten die Kollegen in reicheren Gegenden wie Bayern und Baden-Württemberg mit weniger hohen Abschlägen rechnen. Bisher hat den Zeitungsmeldungen niemand widersprochen.
Der baden-württembergische KV-Chef Achim Hoffmann-Goldmayer zeigte sich erfreut, "dass die massive Kritik von uns und anderen am Gesundheitsfonds Wirkung zeigt". Viele Fragen seien aber noch offen, weshalb die Körperschaft zusammen mit ihren süddeutschen Partnern die Kampagne "Gesundheitsfonds - so nicht!" fortsetzen werde.
Eigentlich wollen die Ärzte 4,5 Milliarden
Hoffmann-Goldmayer betonte allerdings auch, dass sich die Summe von 2,5 Milliarden "am unteren Ende des tatsächlich benötigten Volumens" bewege. Die Vertreter des KV-Systems fordern seit Monaten eine Anhebung der ärztlichen Vergütung um 4,5 Milliarden Euro.
Ähnlich äußerte sich den Chef des Hartmannbundes, Kuno Winn, der von einem "positiven Signal" sprach. Mit 2,5 Milliarden Euro wären "zwar noch nicht unsere Forderungen erfüllt, aber immerhin ein Versprechen der Politik gehalten worden", sagte er. Nach Winns Ansicht ist zumindest bewiesen, dass der Weg der "Mischung aus Protest und konstruktivem Dialog", den die Ärzteschaft verfolgt, keine Sackgasse ist.
Wo soll das Geld eigentlich herkommen?
Unklar ist bei dem Beschluss der Unionspolitiker indes, wo das zusätzliche Honorar herkommen soll. Denn eigentlich ist die ärztliche Vergütung Sache der Selbstverwaltung aus Kassen und KVen, worauf das SPD-geführte Bundesgesundheitsministerium in den letzten Wochen auch immer wieder hingewiesen hat. Das Boulevardblatt "Bild" jedenfalls berichtet bereits, die Erhöhung der Arzthonorare solle aus Steuermitteln aufgebracht werden.
Das sehen auch die Kassen so. Sollten die Pläne sich konkretisieren, müsste nach Ansicht ihres neuen Spitzenverbandes der Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds im nächsten Jahr auf 6,5 Milliarden Euro angehoben werden. Gesetzlich festgelegt sind bisher lediglich 4 Milliarden, die allerdings für die beitragsfreie Versorgung von Kindern vorgesehen sind. Die Kassen setzen also auf eine hundertprozentige Finanzierung der Honoraranhebung durch Steuermittel.
Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte der Deutschen Presse-Agentur dagegen, es werde keinen höheren Bundeszuschuss geben. Der Betrag werde ohnehin jährlich wachsen; eventuelle Mehrausgaben für die Ärzte könnten im ersten Jahr, also 2009, auch ohne höheren Zuschuss finanziert werden.
Probleme bei der 100-Millionen-Grenze gelöst
Sicher ist derweil, dass die Unions-Runde eine Einigung bei der sogenannten Konvergenzklausel erzielt hat. Hierbei handelt es sich um die vom damaligen bayerischen Landesfürsten Edmund Stoiber (CSU) durchgesetzte Regelung, nach der die Belastungen für die Kassen eines Bundeslandes durch den Gesundheitsfonds nur in jährlichen 100-Millionen-Euro-Schritten zunehmen dürfen.
Ein Regierungsgutachten war im Frühjahr zu dem Schluss gekommen, dass die Regelung entgegen dem Geist des Gesetzes die "Mittelschicht" der Bundesländer über Gebühr belasten würde - vor allem Thüringen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen. Seitdem hatte politisches Spitzenpersonal aus Süddeutschland die Konvergenzklausel immer wieder verteidigen müssen.
Notkasse der Krankenkassen soll geplündert werden
Der Kompromiss der Unionsgranden ist denkbar einfach: Führen die von der Konvergenzklausel verursachten komplizierten Rechnungen dazu, dass die Kassen eines Bundeslandes faktisch um mehr als 100 Millionen Euro belastet wird, soll einfach die neue Liquiditätsrücklage der Krankenkassen angezapft werden. Dieses Notpolster wird nämlich sowieso von 2009 an angelegt - für schlechtere Zeiten.
Die Einzahlungen in die Liquiditätsrücklage werden direkt an die Länder weitergereicht. Für das erste Jahr ist von etwa 500 Millionen Euro die Rede. Das Anlegen der Reservekasse wird nun, da ein Teil der Mittel zur Schadensbegrenzung bei der Konvergenzklausel verwendet wird, wohl länger dauern als die zunächst geplanten zwei Jahre.
Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) wertete den Kompromiss als Erfolg. Sein Land hatte aufgrund des Regierungsgutachtens befürchtet, mit 170 bis 180 Millionen Euro jährlich belastet zu werden.
dpa / KVBW / HB / chy
Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 51.htm&n=1
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de
http://www.aerztlichepraxis.de
Vergütung von Medizinern: Reiche Ärzte, arme Ärzte
Vergütung von Medizinern: Reiche Ärzte, arme Ärzte
Die deutschen Ärzte wollen mehr verdienen. 4,5 Milliarden Euro zusätzlich, das ist die Wunschvorstellung. Den gesetzlichen Krankenkassen ist das zu viel.
http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C8 ... ntent.html
Quelle: FAZ-Frankfurter Allg. Zeitung
Die deutschen Ärzte wollen mehr verdienen. 4,5 Milliarden Euro zusätzlich, das ist die Wunschvorstellung. Den gesetzlichen Krankenkassen ist das zu viel.
http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C8 ... ntent.html
Quelle: FAZ-Frankfurter Allg. Zeitung
Honorarverhandlungen: Ärzte und Kassen einigen sich
Honorarverhandlungen: Ärzte und Kassen einigen sich
Donnerstag, 28. August 2008
Berlin - Im Honorarstreit zwischen Krankenkassen und Ärzten eine Entscheidung gefallen. Das teilten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Donnerstagabend in Berlin mit. Demnach stellen die Krankenkassen für die ambulante Versorgung bundesweit zusätzlich mindestens 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Das entspricht einem Zuwachs von mehr als zehn Prozent. Gleichzeitig soll sich die Gesamtvergütung künftig nicht mehr an der versorgungsfremden Entwicklung der Grundlohnsumme orientieren, sondern an der Morbidität der Versicherten.
... (weiter lesen unter)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=33488
Donnerstag, 28. August 2008
Berlin - Im Honorarstreit zwischen Krankenkassen und Ärzten eine Entscheidung gefallen. Das teilten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Donnerstagabend in Berlin mit. Demnach stellen die Krankenkassen für die ambulante Versorgung bundesweit zusätzlich mindestens 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Das entspricht einem Zuwachs von mehr als zehn Prozent. Gleichzeitig soll sich die Gesamtvergütung künftig nicht mehr an der versorgungsfremden Entwicklung der Grundlohnsumme orientieren, sondern an der Morbidität der Versicherten.
... (weiter lesen unter)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=33488
Mehr Honorar für Ärzte ...
SoVD:
Ärzte müssen für mehr Honorar auch mehr für die Patienten leisten
Zur Einigung über eine Honorarerhöhung für Ärzte erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Die höheren Arzthonorare werden durch steigende Krankenkassenbeiträge finanziert. Die Zeche zahlen wieder einmal die gesetzlich Krankenversicherten.
Der SoVD fordert, dass die Ärzte für die Honorarerhöhung auch eine Gegenleistung erbringen. Wer mehr Honorar erhält, muss auch mehr für die Patienten leisten.
Der SoVD erwartet, dass Kassenpatienten jetzt wieder schneller einen Arzttermin erhalten. Mehrere Studien haben belegt, dass Kassenpatienten meist länger auf einen Arzttermin warten müssen als Privatpatienten. Die Ärzteschaft hat die zum Teil wochenlangen Wartezeiten für Kassenpatienten mit der - aus ihrer Sicht - zu geringen Bezahlung begründet. Das lange Warten der Kassenpatienten auf einen Arzttermin muss endlich ein Ende haben.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Quelle: Pressemitteilung vom 29.8.2008
Pressekontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de
Ärzte müssen für mehr Honorar auch mehr für die Patienten leisten
Zur Einigung über eine Honorarerhöhung für Ärzte erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Die höheren Arzthonorare werden durch steigende Krankenkassenbeiträge finanziert. Die Zeche zahlen wieder einmal die gesetzlich Krankenversicherten.
Der SoVD fordert, dass die Ärzte für die Honorarerhöhung auch eine Gegenleistung erbringen. Wer mehr Honorar erhält, muss auch mehr für die Patienten leisten.
Der SoVD erwartet, dass Kassenpatienten jetzt wieder schneller einen Arzttermin erhalten. Mehrere Studien haben belegt, dass Kassenpatienten meist länger auf einen Arzttermin warten müssen als Privatpatienten. Die Ärzteschaft hat die zum Teil wochenlangen Wartezeiten für Kassenpatienten mit der - aus ihrer Sicht - zu geringen Bezahlung begründet. Das lange Warten der Kassenpatienten auf einen Arzttermin muss endlich ein Ende haben.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Quelle: Pressemitteilung vom 29.8.2008
Pressekontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de
Umsetzung der vertragsärztlichen Vergütungsreform
Bundesgesundheitsministerin Schmidt begrüßt Beschluss zur ärztlichen Vergütung
Berlin - Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat den Beschluss zur Umsetzung der vertragsärztlichen Vergütungsreform begrüßt.
Ministerin Schmidt: „Mit dem von der Selbstverwaltung erzielten Ergebnis kommt die Gesundheitsreform der Bundesregierung ein weiteres großes Stück voran. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erhalten nun ein kalkulierbares, gerechteres und auch transparentes Honorarsystem. Damit wird die mit der Gesundheitsreform beschlossene grundlegende Neuordnung der Honorierung umgesetzt.
Im Zentrum der Gesundheitsreform steht die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Der Beschluss zur Vergütung ist ein wichtiger Schritt für eine bessere medizinische Versorgung.
Das Ergebnis zur Vergütung stellt eine kräftige Erhöhung der Honorare für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland dar. Wir erwarten, dass sich dies durchgängig in einer qualitativ hohen und guten Versorgung für die Versicherten niederschlägt. Die Beitragszahler haben überall in Deutschland einen Anspruch darauf. Mit der Honorierung der Vertragsärzte in Euro und Cent muss auch eine unterschiedliche Servicequalität in den Praxen für GKV-Versicherte und PKV-Versicherte der Vergangenheit angehören. Hinweise seitens der Ärzteschaft auf Budgets entbehren nun jeder Grundlage. Mit der Neuordnung wird die Budgetierung aufgehoben. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um die Qualität der Versorgung weiterzuentwickeln und entstehende Versorgungslücken durch Honorarzuschläge in Zukunft zu schließen.“
Mit diesem Beschluss werden die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben für die Ausgestaltung der vertragsärztlichen Vergütung ab dem Jahr 2009 fristgerecht umgesetzt.
Als wesentliche Ergebnisse sind zu nennen:
- Das Honorar der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in den neuen Ländern wird an das höhere Bundesniveau angeglichen. Sie erreichen einen überproportionalen Honoraranstieg.
- Aus einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen wird kein Honorar abfließen.
- Bestimmte ärztliche Leistungen (z. B. Notdienst, allgemeine Schmerztherapie) unterliegen nicht der Mengensteuerung. Im Rahmen der Prävention, des ambulanten Operierens oder der belegärztlichen Behandlung ist zudem eine Anhebung der Bewertung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vorgesehen.
- Die Vergütung der Psychotherapeuten wird ebenfalls angehoben.
- Die Vergütung der Ärzte wird nach den Versorgungsbereichen „Hausarzt“ und „Facharzt“ getrennt. Damit werden Umverteilungen zwischen diesen Arztgruppen vermieden.
Das Bundesministerium für Gesundheit wird die Prüfung der ihm vorgelegten Beschlüsse zeitnah abschließen.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.8.2008
Kontakt
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin (Mitte)
Tel +49 (0)1888 441-2225
Fax +49 (0)1888 441-1245
pressestelle@bmg.bund.de
http://www.bmg.bund.de
Berlin - Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat den Beschluss zur Umsetzung der vertragsärztlichen Vergütungsreform begrüßt.
Ministerin Schmidt: „Mit dem von der Selbstverwaltung erzielten Ergebnis kommt die Gesundheitsreform der Bundesregierung ein weiteres großes Stück voran. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erhalten nun ein kalkulierbares, gerechteres und auch transparentes Honorarsystem. Damit wird die mit der Gesundheitsreform beschlossene grundlegende Neuordnung der Honorierung umgesetzt.
Im Zentrum der Gesundheitsreform steht die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Der Beschluss zur Vergütung ist ein wichtiger Schritt für eine bessere medizinische Versorgung.
Das Ergebnis zur Vergütung stellt eine kräftige Erhöhung der Honorare für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland dar. Wir erwarten, dass sich dies durchgängig in einer qualitativ hohen und guten Versorgung für die Versicherten niederschlägt. Die Beitragszahler haben überall in Deutschland einen Anspruch darauf. Mit der Honorierung der Vertragsärzte in Euro und Cent muss auch eine unterschiedliche Servicequalität in den Praxen für GKV-Versicherte und PKV-Versicherte der Vergangenheit angehören. Hinweise seitens der Ärzteschaft auf Budgets entbehren nun jeder Grundlage. Mit der Neuordnung wird die Budgetierung aufgehoben. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um die Qualität der Versorgung weiterzuentwickeln und entstehende Versorgungslücken durch Honorarzuschläge in Zukunft zu schließen.“
Mit diesem Beschluss werden die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben für die Ausgestaltung der vertragsärztlichen Vergütung ab dem Jahr 2009 fristgerecht umgesetzt.
Als wesentliche Ergebnisse sind zu nennen:
- Das Honorar der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in den neuen Ländern wird an das höhere Bundesniveau angeglichen. Sie erreichen einen überproportionalen Honoraranstieg.
- Aus einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen wird kein Honorar abfließen.
- Bestimmte ärztliche Leistungen (z. B. Notdienst, allgemeine Schmerztherapie) unterliegen nicht der Mengensteuerung. Im Rahmen der Prävention, des ambulanten Operierens oder der belegärztlichen Behandlung ist zudem eine Anhebung der Bewertung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vorgesehen.
- Die Vergütung der Psychotherapeuten wird ebenfalls angehoben.
- Die Vergütung der Ärzte wird nach den Versorgungsbereichen „Hausarzt“ und „Facharzt“ getrennt. Damit werden Umverteilungen zwischen diesen Arztgruppen vermieden.
Das Bundesministerium für Gesundheit wird die Prüfung der ihm vorgelegten Beschlüsse zeitnah abschließen.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.8.2008
Kontakt
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin (Mitte)
Tel +49 (0)1888 441-2225
Fax +49 (0)1888 441-1245
pressestelle@bmg.bund.de
http://www.bmg.bund.de
Ärztehonorare sind weiter budgetiert
BAHR:
Ärztehonorare sind weiter budgetiert
Berlin - Zu den Ergebnissen der Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung über die Ärztehonorierung erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Daniel BAHR:
Schwarz-Rot versucht, sich Ruhe bei den Ärzten zu kaufen, um eine verkorkste Gesundheitsreform umzusetzen. Das wird nicht gelingen, der Unmut ist unverändert groß. Für die Versorgung ist jede finanzielle Verbesserung erfreulich, die Grundprobleme bleiben dennoch bestehen. Die Ärzte haben in den vergangenen Jahren immer mehr Leistungen kostenlos erbracht. Die Vergütung war nicht leistungsgerecht und führte zu Unterschieden bei gesetzlich und privat Versicherten. Schwarz-Rot hält aber weiter an der Budgetierung fest. Das Gesamtbudget ist zwar etwas erhöht worden, aber es bleibt ein Deckel auf dem Topf. Allenfalls für eine vorher festgelegte Menge wird es feste Euro-Beträge geben. Sobald der Arzt mehr Leistungen erbringt, wird die Honorierung abgestaffelt.
Insofern ist auch die neue Vergütung nicht leistungsgerecht. Die Erhöhung findet in konjunkturell guter Lage statt, es ist absehbar wie künftig mit einem Gesundheitsfonds und staatlicher Beitragsfestsetzung auch die Arzthonorare noch mehr von politischem Gutdünken abhängig werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.8.2008
Kontakt
Dr. Christoph Steegmans
Sprecher und Leiter der Pressestelle
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030 / 227-52388
Fax 030 / 227-56778
http://www.fdp-bundestag.de
Ärztehonorare sind weiter budgetiert
Berlin - Zu den Ergebnissen der Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung über die Ärztehonorierung erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Daniel BAHR:
Schwarz-Rot versucht, sich Ruhe bei den Ärzten zu kaufen, um eine verkorkste Gesundheitsreform umzusetzen. Das wird nicht gelingen, der Unmut ist unverändert groß. Für die Versorgung ist jede finanzielle Verbesserung erfreulich, die Grundprobleme bleiben dennoch bestehen. Die Ärzte haben in den vergangenen Jahren immer mehr Leistungen kostenlos erbracht. Die Vergütung war nicht leistungsgerecht und führte zu Unterschieden bei gesetzlich und privat Versicherten. Schwarz-Rot hält aber weiter an der Budgetierung fest. Das Gesamtbudget ist zwar etwas erhöht worden, aber es bleibt ein Deckel auf dem Topf. Allenfalls für eine vorher festgelegte Menge wird es feste Euro-Beträge geben. Sobald der Arzt mehr Leistungen erbringt, wird die Honorierung abgestaffelt.
Insofern ist auch die neue Vergütung nicht leistungsgerecht. Die Erhöhung findet in konjunkturell guter Lage statt, es ist absehbar wie künftig mit einem Gesundheitsfonds und staatlicher Beitragsfestsetzung auch die Arzthonorare noch mehr von politischem Gutdünken abhängig werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.8.2008
Kontakt
Dr. Christoph Steegmans
Sprecher und Leiter der Pressestelle
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030 / 227-52388
Fax 030 / 227-56778
http://www.fdp-bundestag.de
Verteilungsgerangel
Es gibt zwar mehr Geld für die Ärzteschaft ingesamt. Die Budgetierung bleibt aber.
Wenn es nicht gelingt, das Verteilungssystem patientenfreundlicher zu gestalten, wird nichts wirklich besser. Die sprechende Medizin muss profitieren, vor allem die Hausärzte.
Das wird aber wahrscheinlich nicht so kommen, wenn man das bereits begonnene Verteilungsgerangelt richtigt deutet.
Rob
Wenn es nicht gelingt, das Verteilungssystem patientenfreundlicher zu gestalten, wird nichts wirklich besser. Die sprechende Medizin muss profitieren, vor allem die Hausärzte.
Das wird aber wahrscheinlich nicht so kommen, wenn man das bereits begonnene Verteilungsgerangelt richtigt deutet.
Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
Einmalige Rekordsteigerung beim Honorar für Ärzte
Einmalige Rekordsteigerung beim Honorar für Ärzte - Verhandlungsspielraum der Kassen durch Politik eingeschränkt
Berlin, 29.08.2008
Gestern Abend haben sich die Ärzte und der Schlichter gegen die Stimmen der Kassen geeinigt. Das Ergebnis führt zu einer Gesamtbelastung der Beitragszahler von mindestens 2,5 Milliarden Euro. Weil in dem entscheidenden Beschlussgremium, dem Erweiterten Bewertungsausschuss, mit einfacher Mehrheit entschieden werden kann, konnten die Kassen diese neuen Belastungen der Beitragszahler nicht verhindern.
„Dieser einmaligen Honorarerhöhung konnten und wollten die Krankenkassen nicht zustimmen. Die Chance für eine Qualitätsverbesserung in der ambulanten Versorgung wurde vertan. Nachdem die Politik durch ihre öffentlichen Zusagen den Verhandlungsspielraum auf ein kaum erträgliches Maß eingeschränkt hatte, ist sie nun in der Pflicht, ihre Zusage gegenüber den Beitragszahlern einzuhalten. Der Einheitsbeitrag muss von der Bundesregierung so festgesetzt werden, dass die Versorgung der Versicherten ohne Zusatzprämien finanziert werden kann. Es muss das erste und das letzte Mal gewesen sein, dass die Politik so massiv in die Verhandlungen zwischen Ärzten und Krankenkassen eingegriffen hat. Wir wollen kein staatliches Gesundheitswesen. Ich bin erstaunt, dass die Ärzte, die sich gerne als >freier Beruf< verstehen, immer nach dem Staat rufen, wenn es um ihr eigenes Einkommen geht“, so Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes und Verhandlungsführer der Krankenkassen.
Mit dem alten Märchen, dass gegen Ende eines Quartals die Ärzte praktisch umsonst arbeiten, muss spätestens mit dem heutigen Tage Schluss sein. Jede ärztliche Leistung auf der Basis des Leistungskatalogs wurde und wird von den Krankenkassen bezahlt. Und jetzt wird das insgesamt gute Honorar sogar noch weiter steigen. Durch diesen Beschluss klettert das durchschnittliche Brutto-Einkommen eines niedergelassenen Arztes nach Abzug aller Praxiskosten von bisher schon über 120.000 Euro um rund 15.000 Euro pro Jahr. „Die Tinte unter dieser einmaligen Honorarsteigerung ist noch nicht trocken, da wird sie schon von den Ärzteverbänden als >Tropfen auf den heißen Stein< bezeichnet. Haben die Ärzteverbände denn nie genug?“ so Johann-Magnus von Stackelberg.
Ein zentrales Argument für diese überzogene Honorarerhöhung war die angebliche Steigerung der Morbidität der Bevölkerung in Deutschland von 5,1 Prozent im Vergleich von 2008 zu 2009. Dies ist völlig überzogen und lediglich ein konstruiertes Hilfsargument, um diese Honorarerhöhung irgendwie zu begründen.
Die Ärzte sollten nun wenigstens einen Teil der mehr als 2,5 zusätzlichen Milliarden Euro, die aus den Portemonnaies der Beitragszahler stammen, in die bessere Praxisorganisation investieren, damit die langen Wartezeiten in den Praxen kürzer werden. So würden die Mehrausgaben der Krankenkassen für höhere Arzthonorare wenigstens teilweise den Patientinnen und Patienten zu gute kommen.
„Wir konnten zumindest durchsetzen“, so von Stackelberg, „dass das Vergütungsniveau für Präventionsleistungen stabil gehalten und nicht durch die Einführung des gesetzlich vorgesehenen bundeseinheitlichen Orientierungspunktwertes abgesenkt wird. So muss man es schon als Erfolg werten, wenn im Zuge der Honorarsteigerung die Vorsorge nicht verschlechtert wird.“
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Pflege- und Krankenkassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217 SGB V.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.8.2008
https://www.gkv-spitzenverband.de/Press ... _29.gkvnet
Berlin, 29.08.2008
Gestern Abend haben sich die Ärzte und der Schlichter gegen die Stimmen der Kassen geeinigt. Das Ergebnis führt zu einer Gesamtbelastung der Beitragszahler von mindestens 2,5 Milliarden Euro. Weil in dem entscheidenden Beschlussgremium, dem Erweiterten Bewertungsausschuss, mit einfacher Mehrheit entschieden werden kann, konnten die Kassen diese neuen Belastungen der Beitragszahler nicht verhindern.
„Dieser einmaligen Honorarerhöhung konnten und wollten die Krankenkassen nicht zustimmen. Die Chance für eine Qualitätsverbesserung in der ambulanten Versorgung wurde vertan. Nachdem die Politik durch ihre öffentlichen Zusagen den Verhandlungsspielraum auf ein kaum erträgliches Maß eingeschränkt hatte, ist sie nun in der Pflicht, ihre Zusage gegenüber den Beitragszahlern einzuhalten. Der Einheitsbeitrag muss von der Bundesregierung so festgesetzt werden, dass die Versorgung der Versicherten ohne Zusatzprämien finanziert werden kann. Es muss das erste und das letzte Mal gewesen sein, dass die Politik so massiv in die Verhandlungen zwischen Ärzten und Krankenkassen eingegriffen hat. Wir wollen kein staatliches Gesundheitswesen. Ich bin erstaunt, dass die Ärzte, die sich gerne als >freier Beruf< verstehen, immer nach dem Staat rufen, wenn es um ihr eigenes Einkommen geht“, so Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes und Verhandlungsführer der Krankenkassen.
Mit dem alten Märchen, dass gegen Ende eines Quartals die Ärzte praktisch umsonst arbeiten, muss spätestens mit dem heutigen Tage Schluss sein. Jede ärztliche Leistung auf der Basis des Leistungskatalogs wurde und wird von den Krankenkassen bezahlt. Und jetzt wird das insgesamt gute Honorar sogar noch weiter steigen. Durch diesen Beschluss klettert das durchschnittliche Brutto-Einkommen eines niedergelassenen Arztes nach Abzug aller Praxiskosten von bisher schon über 120.000 Euro um rund 15.000 Euro pro Jahr. „Die Tinte unter dieser einmaligen Honorarsteigerung ist noch nicht trocken, da wird sie schon von den Ärzteverbänden als >Tropfen auf den heißen Stein< bezeichnet. Haben die Ärzteverbände denn nie genug?“ so Johann-Magnus von Stackelberg.
Ein zentrales Argument für diese überzogene Honorarerhöhung war die angebliche Steigerung der Morbidität der Bevölkerung in Deutschland von 5,1 Prozent im Vergleich von 2008 zu 2009. Dies ist völlig überzogen und lediglich ein konstruiertes Hilfsargument, um diese Honorarerhöhung irgendwie zu begründen.
Die Ärzte sollten nun wenigstens einen Teil der mehr als 2,5 zusätzlichen Milliarden Euro, die aus den Portemonnaies der Beitragszahler stammen, in die bessere Praxisorganisation investieren, damit die langen Wartezeiten in den Praxen kürzer werden. So würden die Mehrausgaben der Krankenkassen für höhere Arzthonorare wenigstens teilweise den Patientinnen und Patienten zu gute kommen.
„Wir konnten zumindest durchsetzen“, so von Stackelberg, „dass das Vergütungsniveau für Präventionsleistungen stabil gehalten und nicht durch die Einführung des gesetzlich vorgesehenen bundeseinheitlichen Orientierungspunktwertes abgesenkt wird. So muss man es schon als Erfolg werten, wenn im Zuge der Honorarsteigerung die Vorsorge nicht verschlechtert wird.“
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Pflege- und Krankenkassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217 SGB V.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.8.2008
https://www.gkv-spitzenverband.de/Press ... _29.gkvnet
Reform der ärztlichen Vergütung
Reform der ärztlichen Vergütung
Mit der Verabschiedung des GKV-WSG hat der Gesetzgeber auch die Neustrukturierung der ärztlichen Vergütung als einen zentralen Bestandteil des Gesetzes auf den Weg gebracht. Ziel der Honorarreform ist es vor allem, die bisherige Budgetierung abzulösen und statt dessen eine Gebührenordnung mit festen Preisen und einer wirksamen Mengensteuerung (den so genannten arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumina) zu schaffen. Dabei soll das Morbiditätsrisiko künftig auf die Krankenkassen übergehen. Außerdem soll durch Vereinheitlichung des Preises für ärztliche Leistungen (Punktwert) auch eine Gleichbehandlung der Krankenkassen bei der Finanzierung der ärztlichen Vergütung erreicht werden. Die genauen Inhalte und Umsetzungsschritte sind in den In den §§ 87 ff. SGB V definiert. Dort werden der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen detailliert und mit Fristsetzung vorgeschrieben, wie die Reform der ärztlichen Vergütung umzusetzen ist. Im Einzelnen sieht das Gesetz eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Realisierung seiner oben angeführten Ziele vor.
Das Gesetz sieht im ersten Schritt vor, dass der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) neu zu strukturieren ist. Diese bereits zum 1. Juli 2008 vorgegebene Reform ist fristgerecht erfolgt und sieht im Kern die Zuweisung einer an dem Arbeitsaufwand des Arztes und den Kosten der Praxis orientierte Punktzahl zu jeder ärztlichen Leistung vor. Außerdem wurden die hausärztlichen Leistungen zu Versichertenpauschalen je Behandlungsfall und die fachärztlichen Leistungen zu Grundpauschalen und wenigen Zusatzpauschalen zusammengefasst. Soweit erforderlich sind insbesondere bei den Fachärzten Einzelleistungen erhalten geblieben.
Im Zentrum des zweiten Umsetzungsschrittes steht der Beschluss zur Höhe des künftigen Preises für die ärztlichen Leistungen, des so genannten Orientierungswertes. Auf Basis dieses als Referenzwert dienenden Orientierungswertes werden dann von den Gesamtvertragspartnern auf Landesebene die regionalen Punktwerte zur Herleitung der regionalen Euro-Gebührenordnung vereinbart. Der Höhe des Orientierungswertes kommt also zentrale Bedeutung bei der Bemessung des Preises für die ärztliche Vergütung bei. Nach langen Verhandlungen haben sich am 27./28. August 2008 die Vertreter der Ärzte sowie der Schlichter schließlich gegen die Stimmen der Krankenkassen im Erweiterten Beschlussgremium geeinigt. Der Orientierungswert wurde in Höhe von 3,5058 Cent festgelegt – konkret führt dies zu einer Gesamtbelastung der Krankenkassen – und damit der Beitragszahler - von mindestens 2,5 Milliarden Euro.
Dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 27./28. August 2008 hatte zunächst eine Schätzung der Veränderungsrate des Anstiegs der Grundlohnsumme von 1,47% zu Grunde gelegen. Diese wurde jedoch Anfang September vom Bundesgesundheitsministerium auf 1,41 % herabgesetzt, außerdem wurden einige weitere Anpassungsfaktoren im Nachgang des August-Beschlusses neu festgesetzt (wie zum Beispiel Leistungen des organisierten Notfalldienstes und im Notfall). Bei einer Überprüfung dieser Beschlüsse am 23. Oktober 2008 in der Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses wurde daher eine Korrektur des ursprünglich festgelegten Orientierungswertes in Höhe von 3,5058 auf 3,5001 Cent vereinbart. Außerdem wurde festgestellt, dass die sich aus den Beschlüssen im August ergebenden Honorarsteigerungen in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich ausfallen. Während einige Kassenärztliche Vereinigungen zweistellige Zuwachsraten aufweisen, ergeben sich bei anderen nur geringe Steigerungen. Hier erfolgte eine entsprechende Nachjustierung, die für die Krankenkassen insgesamt kostenneutral gestaltet werden konnte.
Im nächsten Schritt ist nun vorgesehen, dass der Bewertungsausschuss auch Vorgaben zur Ermittlung des so genannten Behandlungsbedarfs für das Jahr 2009 entwickelt, da sich das von den Krankenkassen zur Verfügung gestellte Honorarvolumen zukünftig auch nach der Morbidität der Versicherten richten soll. Von besonderer Bedeutung wird dabei die vom Bewertungsausschuss durchzuführende Schätzung des morbiditätsbedingten Anstiegs des Behandlungsbedarfs in 2009 sein. Bei dieser Schätzung sind viele Faktoren zu berücksichtigen, die nicht so ohne Weiteres objektiv bestimmt werden können. Neben der Preiskomponente wird insbesondere die Entscheidung über diese Veränderungsrate die Ausgabenentwicklung für ärztliche Leistungen 2009 bestimmen.
Die laufende Umsetzung der einzelnen Reformschritte wird insgesamt stark überlagert durch die Diskussion um das künftige Honorarniveau für niedergelassene Ärzte und die Höhe der Einkommen der Ärzte. Die Forderungen der KBV sind dabei überzogen - denn die Ärzte haben mit rund 27,4 Mrd. Euro in 2007 durchaus ausreichend Geld im System. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass ein niedergelassener Arzt in Deutschland nach Abzug der Praxiskosten ein durchschnittliches Brutto-Jahreseinkommen von über 120.000 Euro hat. Offensichtlich gibt es vor allem ein Verteilungsproblem zwischen den Ärzten und kein zu geringes Durchschnittseinkommen.
Folgende Dokumente stehen zum Download zur Verfügung:
Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 16. Januar 2009
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... g_4591.pdf
Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 29. August 2008
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... n_2342.pdf
Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 8. August 2008
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... n_2101.pdf
Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 7. August 2008
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... t_2071.pdf
Zeitschiene zur Umsetzung der Honorarreform
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... m_3731.pdf
Arzteinkommen nach Praxistypen und Arztgruppen
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... 3_2322.pdf
Quelle: Mitteilung GKV - Spitzenverband Bund
https://www.gkv-spitzenverband.de/Polit ... 009.gkvnet
Pressemitteilungen:
Aufschlag für Ärzte mit Einbußen - Warnung vor Praxissterben
https://www.gkv-spitzenverband.de/News_ ... NewsID=452
Ärzte fordern Kassenarzt-Chef zum Rücktritt auf
https://www.gkv-spitzenverband.de/News_ ... NewsID=453
Mit der Verabschiedung des GKV-WSG hat der Gesetzgeber auch die Neustrukturierung der ärztlichen Vergütung als einen zentralen Bestandteil des Gesetzes auf den Weg gebracht. Ziel der Honorarreform ist es vor allem, die bisherige Budgetierung abzulösen und statt dessen eine Gebührenordnung mit festen Preisen und einer wirksamen Mengensteuerung (den so genannten arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumina) zu schaffen. Dabei soll das Morbiditätsrisiko künftig auf die Krankenkassen übergehen. Außerdem soll durch Vereinheitlichung des Preises für ärztliche Leistungen (Punktwert) auch eine Gleichbehandlung der Krankenkassen bei der Finanzierung der ärztlichen Vergütung erreicht werden. Die genauen Inhalte und Umsetzungsschritte sind in den In den §§ 87 ff. SGB V definiert. Dort werden der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen detailliert und mit Fristsetzung vorgeschrieben, wie die Reform der ärztlichen Vergütung umzusetzen ist. Im Einzelnen sieht das Gesetz eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Realisierung seiner oben angeführten Ziele vor.
Das Gesetz sieht im ersten Schritt vor, dass der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) neu zu strukturieren ist. Diese bereits zum 1. Juli 2008 vorgegebene Reform ist fristgerecht erfolgt und sieht im Kern die Zuweisung einer an dem Arbeitsaufwand des Arztes und den Kosten der Praxis orientierte Punktzahl zu jeder ärztlichen Leistung vor. Außerdem wurden die hausärztlichen Leistungen zu Versichertenpauschalen je Behandlungsfall und die fachärztlichen Leistungen zu Grundpauschalen und wenigen Zusatzpauschalen zusammengefasst. Soweit erforderlich sind insbesondere bei den Fachärzten Einzelleistungen erhalten geblieben.
Im Zentrum des zweiten Umsetzungsschrittes steht der Beschluss zur Höhe des künftigen Preises für die ärztlichen Leistungen, des so genannten Orientierungswertes. Auf Basis dieses als Referenzwert dienenden Orientierungswertes werden dann von den Gesamtvertragspartnern auf Landesebene die regionalen Punktwerte zur Herleitung der regionalen Euro-Gebührenordnung vereinbart. Der Höhe des Orientierungswertes kommt also zentrale Bedeutung bei der Bemessung des Preises für die ärztliche Vergütung bei. Nach langen Verhandlungen haben sich am 27./28. August 2008 die Vertreter der Ärzte sowie der Schlichter schließlich gegen die Stimmen der Krankenkassen im Erweiterten Beschlussgremium geeinigt. Der Orientierungswert wurde in Höhe von 3,5058 Cent festgelegt – konkret führt dies zu einer Gesamtbelastung der Krankenkassen – und damit der Beitragszahler - von mindestens 2,5 Milliarden Euro.
Dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 27./28. August 2008 hatte zunächst eine Schätzung der Veränderungsrate des Anstiegs der Grundlohnsumme von 1,47% zu Grunde gelegen. Diese wurde jedoch Anfang September vom Bundesgesundheitsministerium auf 1,41 % herabgesetzt, außerdem wurden einige weitere Anpassungsfaktoren im Nachgang des August-Beschlusses neu festgesetzt (wie zum Beispiel Leistungen des organisierten Notfalldienstes und im Notfall). Bei einer Überprüfung dieser Beschlüsse am 23. Oktober 2008 in der Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses wurde daher eine Korrektur des ursprünglich festgelegten Orientierungswertes in Höhe von 3,5058 auf 3,5001 Cent vereinbart. Außerdem wurde festgestellt, dass die sich aus den Beschlüssen im August ergebenden Honorarsteigerungen in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich ausfallen. Während einige Kassenärztliche Vereinigungen zweistellige Zuwachsraten aufweisen, ergeben sich bei anderen nur geringe Steigerungen. Hier erfolgte eine entsprechende Nachjustierung, die für die Krankenkassen insgesamt kostenneutral gestaltet werden konnte.
Im nächsten Schritt ist nun vorgesehen, dass der Bewertungsausschuss auch Vorgaben zur Ermittlung des so genannten Behandlungsbedarfs für das Jahr 2009 entwickelt, da sich das von den Krankenkassen zur Verfügung gestellte Honorarvolumen zukünftig auch nach der Morbidität der Versicherten richten soll. Von besonderer Bedeutung wird dabei die vom Bewertungsausschuss durchzuführende Schätzung des morbiditätsbedingten Anstiegs des Behandlungsbedarfs in 2009 sein. Bei dieser Schätzung sind viele Faktoren zu berücksichtigen, die nicht so ohne Weiteres objektiv bestimmt werden können. Neben der Preiskomponente wird insbesondere die Entscheidung über diese Veränderungsrate die Ausgabenentwicklung für ärztliche Leistungen 2009 bestimmen.
Die laufende Umsetzung der einzelnen Reformschritte wird insgesamt stark überlagert durch die Diskussion um das künftige Honorarniveau für niedergelassene Ärzte und die Höhe der Einkommen der Ärzte. Die Forderungen der KBV sind dabei überzogen - denn die Ärzte haben mit rund 27,4 Mrd. Euro in 2007 durchaus ausreichend Geld im System. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass ein niedergelassener Arzt in Deutschland nach Abzug der Praxiskosten ein durchschnittliches Brutto-Jahreseinkommen von über 120.000 Euro hat. Offensichtlich gibt es vor allem ein Verteilungsproblem zwischen den Ärzten und kein zu geringes Durchschnittseinkommen.
Folgende Dokumente stehen zum Download zur Verfügung:
Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 16. Januar 2009
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... g_4591.pdf
Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 29. August 2008
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... n_2342.pdf
Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 8. August 2008
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... n_2101.pdf
Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 7. August 2008
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... t_2071.pdf
Zeitschiene zur Umsetzung der Honorarreform
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... m_3731.pdf
Arzteinkommen nach Praxistypen und Arztgruppen
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... 3_2322.pdf
Quelle: Mitteilung GKV - Spitzenverband Bund
https://www.gkv-spitzenverband.de/Polit ... 009.gkvnet
Pressemitteilungen:
Aufschlag für Ärzte mit Einbußen - Warnung vor Praxissterben
https://www.gkv-spitzenverband.de/News_ ... NewsID=452
Ärzte fordern Kassenarzt-Chef zum Rücktritt auf
https://www.gkv-spitzenverband.de/News_ ... NewsID=453
Honorarreform: Kritik hält an
Honorarreform: Kritik hält an
Mittwoch, 21. Januar 2009
Berlin/Wiesbaden - Der Vorstand des Berufsverbands Deutscher Internisten (BDI) hat den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses begrüßt, mithilfe einer Konvergenzphase mögliche Verwerfungen der Honorarreform im ambulanten Bereich abzumildern. Gleichzeitig kritisieren die Internisten aber, das ursprüngliche Konzept sei gescheitert, nämlich den Leistungsbedarf über eine betriebswirtschaftliche Kalkulation zu definieren. ...( mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35121
Deutsches Ärzteblatt
Honorarreform 2009: „Wo ist bloß das Geld geblieben?“
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=63076
Mittwoch, 21. Januar 2009
Berlin/Wiesbaden - Der Vorstand des Berufsverbands Deutscher Internisten (BDI) hat den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses begrüßt, mithilfe einer Konvergenzphase mögliche Verwerfungen der Honorarreform im ambulanten Bereich abzumildern. Gleichzeitig kritisieren die Internisten aber, das ursprüngliche Konzept sei gescheitert, nämlich den Leistungsbedarf über eine betriebswirtschaftliche Kalkulation zu definieren. ...( mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35121
Deutsches Ärzteblatt
Honorarreform 2009: „Wo ist bloß das Geld geblieben?“
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=63076
Privatabrechnungen mit EBM gleichstellen
SPD: Privatabrechnungen mit EBM gleichstellen
Arbeitnehmer entlasten, Mittelstand schonen. Die SPD-Bürgerversicherung soll nach dem angestrebten Machtwechsel 2013 sofort umsetzbar sein. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=674 ... aft&n=1427
Arbeitnehmer entlasten, Mittelstand schonen. Die SPD-Bürgerversicherung soll nach dem angestrebten Machtwechsel 2013 sofort umsetzbar sein. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=674 ... aft&n=1427