Zum Anspruch einer Altenpflegerin auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Annahme eines Vermächtnisses einer Altenheimbewohnerin
Eine Altenpflegerin hat erfolglos auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Annahme eines Vermächtnisses durch eine Heimbewohnerin geklagt. Zur Entscheidung aufgerufen wurde das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm. Der Streit entbrannte, weil, nach dem zwischen den Parteien bestehenden Bundesmanteltarifvertrag (BMT-AW II) der Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers Belohnungen oder Geschenke für eine dienstliche Handlung weder annehmen noch fordern oder sich versprechen lassen.
Nach dem in der Sache ergangengen Urteil des LAG Hamm hatte die Klägerin keinen Anspruch auf Erteilung der Zustimmung. Die Klage wurde also abgewiesen. Hätte der Arbeitgeber die Annahme des Vermächtnisses genehmigt und wäre seine Entscheidung bekannt geworden, hätte nicht nur abstrakt, sondern ganz konkret die Gefahr bestanden, dass sich vermögende Heimbewohner ebenfalls aufgerufen gefühlt hätten, zusätzliche Leistungen für die Pflege zu erbringen. Unvermögende Senioren hätten sich gesorgt, schlechter behandelt zu werden. Die Ablehnung der Zustimmung steht zudem im Einklang mit den Regelungen des Heimgesetzes.
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Vermächtnis einer Heimbewohnerin - Keine Annahme!
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Vermächtnis einer Heimbewohnerin - Keine Annahme!
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de