Dienstzeit - Ärgernis späte Dienstpläne!

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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gaby
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Dienstzeit - Ärgernis späte Dienstpläne!

Beitrag von gaby » 12.03.2008, 16:40

Dienstzeit - Ärgernis späte Dienstpläne!

hallöchen
ich wollte nur ein wenig frust los werden :cry:
bei uns werden die dienstpläne immer zum 15.
eines monats für den nächsten monat rausgelegt,
finde es nicht so gar toll, da ich nie irgentwo
zusagen kann bevor nicht dieser plan raus ist .
dadurch verliert man ganz viele soziale kontakte
es ist schwer sich für irgent welche kurse oder freizeit
aktivitäten ausserhalb der arbeit zu binden,
da ich nie weiß was für einen dienst ich haben werde,
ich habe 5 verschiedene dienste denen ich eingesetzt
werden kann habe eine 75 % stelle
so frust ist losgeworden :) also gehts jetzt weiter.
ps natürlich sind wie überall auch noch kurzfristige
dienstpanänderungen die regel
lg gaby

Herbert Kunst
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Dienstpläne zeitgerecht vorlegen

Beitrag von Herbert Kunst » 12.03.2008, 17:10

Hallo Gaby

die Klagen über die (späten) Dienstpläne (wenn es überhaupt welche gibt), sind umfänglich. Daher erscheint es vonnöten, dass sich die MitarbeiterInnen beim Arbeitgeber zu Wort melden und zeitgerechte Planungen erbitten / verlangen.
Da es aber wenig hilfreich ist, wenn das nur einer macht, ist eigentlich die Arbeitnehmervertretung gefordert. Sie sollte mit dem Arbeitgeber, mit den Führungskräften, besprechen und vereinbaren, dass Dienstpläne mit einigen Wochen Vorlauf heraus kommen. Dringende Veränderungen sind ja immer noch kurzfristig möglich.
Auf jeden Fall muss der Arbeitgeber, auch wenn die Personallage eng ist, nach Fürsorgeerwägungen auch die Belange der MitarbeiterInnen im Auge haben. In der Tat muss man sich anhand der Dienstplangestaltungen auch privat einrichten können.
Zum Dienstplan siehe auch unter
viewtopic.php?t=8449

Gruß
Herbert Kunst
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Rauel Kombüchen
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Dienstplan ist wichtig

Beitrag von Rauel Kombüchen » 16.03.2008, 17:39

Dienstplan ist wichtig, er sollte rechtzeitig erstellt sein und vorliegen. Was darin als Arbeitszeit eingetragen ist gilt, entsprechend die Freizeit. Darauf kann man sich dann einstellen.
Erkrankt ein Arbeitnehmer in diesem Zeitraum, bekommt er die Arbeitzeit gutgeschrieben, wie geplant. Ein Streit kann so vermieden werrden.

Rauel

Helga Ophoven
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Dienstpläne rechtzeitig erstellen

Beitrag von Helga Ophoven » 17.03.2008, 07:58

Ich kann nur dazu ermuntern, darauf zu bestehen, dass Dienstpläne rechtzeitig erstellt werden, bei uns ca. 4 Wochen im Voraus.
Wernden Dienstpläne korrekt erstellt, unter Berücksichtigung aller Belange, gibt es kaum Probleme. Dann sind auch die MitarbeiterInnen bereit, einmal kurzfristige Änderungswünsche zu akzeptieren.

Helga

Karl Büser
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Dienstpläne müssen / sollen zeitgerecht vorliegen

Beitrag von Karl Büser » 03.05.2008, 19:58

Dienstpläne müssen / sollen zeitgerecht vorliegen, einmal für den Arbeitgeber / die Vorgesetzten, andererseits für die MitarbeiterInnen. Alle Beteiligten müssen sich umfassend die Dienstgestaltung einstellen können. Die MitarbeiterInnen müssen schließlich auch wissen, wann der Dienst zu Ende ist, wann Freizeit angesagt ist. Das alles darf und kann nicht bis zur letzten Minute offen bleiben.

K.B.
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Kevin Bednarz
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Dienstpläne müssen / sollen zeitgerecht vorliegen

Beitrag von Kevin Bednarz » 04.05.2008, 06:46

Karl Büser hat geschrieben: ... Dienstpläne müssen / sollen zeitgerecht vorliegen, einmal für den Arbeitgeber / die Vorgesetzten, andererseits für die MitarbeiterInnen. Alle Beteiligten müssen sich umfassend die Dienstgestaltung einstellen können. Die MitarbeiterInnen müssen schließlich auch wissen, wann der Dienst zu Ende ist, wann Freizeit angesagt ist. Das alles darf und kann nicht bis zur letzten Minute offen bleiben. ...
Arbeitgeber neigen dazu, Dienstpläne eher zu verschleppen, wenn überhaupt, auf den letzten Drücker zu erstellen. Dem muss entschieden entgegen gewirkt werden. Insoweit sollte in erster Linie die Arbeitnehmervertretung ihre Möglichkeiten nutzen, mit dem Arbeitgeber Absprachen treffen. Erst wenn das nicht funktioniert, müssen sich die einzelnen MitarbeiterInnen zu Wort melden. Ich rate dazu, zeitgerechte Pläne einfordern. Solche Pläne zu erstellen, liegt letztlich im Interesse aller Beteiligten.

Gruß
Kevin

conny24
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Arbeitnehmervertretungen sind gefordert!

Beitrag von conny24 » 05.05.2008, 07:07

Arbeitnehmervertretungen sind gefordert!

Hi,
wer keinen Dienstplan vorlegt, oder erst später, kann besser mit den Beschäftigten "jonglieren". Der Arbeitgeber haben folglich ein Interesse daran, mit solchen Planungen erst spät herauszukommen. Das gehört abgestellt. Arbeitnehmervertretungen müssen gegen halten, im Interesse der Belegschaft! Der einzelne Mitarbeiter kann sich oft nicht wirkungsvoll durchsetzen.
MfG
Conny

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