Verblistern - Medikamentengabe einschränken - mehr Zuwendung

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Verblistern - Medikamentengabe einschränken - mehr Zuwendung

Beitrag von WernerSchell » 12.03.2008, 07:04

Verblistern - Medikamentengabe einschränken - mehr Zuwendung

Schriftwechsel in einer Mailingliste (anonymisiert):

Frau .... schrieb u.a.:
" ... die Pflegeheime gehen auch zunehmend dazu über, die Tabletten bereits von Apotheken "blistern" zu lassen, um sich die Arbeit und Zeit zu ersparen. ....

Die Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Verblistern von Arzneimitteln ist heute schon weit verbreitet und kann so manche Medikamentengabe vereinfachen, sogar sicherer machen. Der Pflege-Selbsthilfeverband e.V. ist aber der Meinung, dass die in Pflegeeinrichtungen mit dem Verblistern gewonnene Zeit in "mehr Zuwendung" investiert und nicht einfach als Kosteneinsparprogramm verstanden werden sollte. Weitere Informationen u.a. unter:
viewtopic.php?t=4843&highlight=verblistern

Über die Medikamention selbst kann man dann aber weiter diskutieren. Nach unseren Erkenntnissen werden in den Pflegeeinrichtungen - aufgrund ärztlicher Verordnung / Anordnung - zuviele Medikamente - z.Teil als pflegeerleichternde Maßnahmen - abgegeben. Bei sog. Bedarfsmedikationen wird es zusätzlich problematisch. Solchen Übelstanden, die seit Jahren diskutiert werden, sollte mit Entschiedenheit entgegen getreten werden. Jeder Rechtliche Betreuer für den Bereich Gesundheitsfürsorge ist gut beraten, jedwede Medikamentenverordnung zu hinterfragen. Es gibt gute Argumente dafür, die Medikamentenversorgung einzuschränken. Zuwendung macht so manche Pille entbehrlich! Weitere Informationen unter
viewtopic.php?t=6318
Gesünder ohne Medikamente! Mehr Zuwendung für Ältere!
viewtopic.php?t=6880&highlight=beipackzettel
Zuletzt geändert von WernerSchell am 18.05.2011, 06:39, insgesamt 1-mal geändert.
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"Verblistern" von Medikamenten

Beitrag von WernerSchell » 05.04.2011, 12:17

Das Thema "Verblistern" von Medikamenten wird voraussichtlich auch beim Pflegetreff am 20.04.2011 angesprochen.
Siehe unter
viewtopic.php?t=15134
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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"Verblistern" von Medikamenten - mehr Zuwendung !

Beitrag von KPHNeuss » 09.04.2011, 07:29

WernerSchell hat geschrieben:Das Thema "Verblistern" von Medikamenten wird voraussichtlich auch beim Pflegetreff am 20.04.2011 angesprochen.
Siehe unter
viewtopic.php?t=15134
Guten Morgen Herr Schell,
ich bin sehr gespannt auf die Erörterungen beim Pflegetreff. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass "Verblistern" eine gute Dienstleistung ist. Allerdings darf das nicht dazu führen, dass daraufhin in der Pflege Personal abgebaut wird. "Verblistern" muss dem Personal, wie schon angedeutet, mehr Möglichkeiten für die allseits gewünschte Zuwendung geben.
Viele Grüße KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!

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Verblisterung von Medikamenten in stationären Einrichtungen

Beitrag von Presse » 29.07.2011, 13:08

DBfK veröffentlicht Entscheidungshilfe zur Verblisterung von Medikamenten in stationären Einrichtungen

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat eine Entscheidungshilfe zur Frage der Verblisterung von Arzneimitteln in stationären Pflegeeinrichtungen herausgegeben. Immer mehr Anbieter drängen auf den Markt, Apotheken entdecken lukrative Geschäftsfelder, Einrichtungen hoffen auf eine Verringerung ihres Pflegefachkräfteproblems und sinkende Kosten. Das Verfahren der maschinellen Verblisterung von Medikamenten rückt immer stärker ins Blickfeld, vor allem im Bereich der stationären Altenhilfe. Verschiedene Interessengruppen vertreten hierbei gegensätzliche Standpunkte und verfolgen unterschiedliche Ziele. Der DBfK hat deshalb die wichtigsten Argumente aufgegriffen, zusammengeführt und möchte mit diesem Papier die individuelle Einschätzung und Entscheidung unterstützen. Es werden Aspekte wie beispielsweise die Patientenrechte, Sicherheit der Medikamententherapie, Auswirkungen für die Pflege, Verantwortung und Haftung, ökonomische Konsequenzen, Umweltschutz und die berufspolitische Dimension diskutiert und Empfehlungen abgeleitet.

Aufgrund der alternden Gesellschaft und der steigenden Zahl chronisch kranker und schwerstpflegebedürftiger Bewohner dieser Einrichtungen nimmt der zeitliche Aufwand für das erforderliche Medikamentenmanagement vor Ort kontinuierlich zu. Heimbewohner nehmen durchschnittlich 5,4 verschiedene Arzneimittel regelmäßig ein – mit jeweils ganz unterschiedlichen Anforderungen an Art und Zeitpunkt der Applikation. Eine große Herausforderung für die pflegerischen Fachkräfte, die ohnehin mit Aufgaben und Pflichten mehr als eingedeckt sind. Kann also eine Verlagerung des Medikamentenmanagements nach extern wirksam entlasten? Ist die Verblisterung für Heime eine sinnvolle Maßnahme zur Prozessoptimierung? Hat sie nachweislich und nachhaltig positive Effekte, wie steht es um das Preis-Leistungsverhältnis? Können die Versprechungen der Anbieter auch eingehalten werden? Wie viel Flexibilität ist möglich und nötig? Welche Konsequenzen hätte eine Verblisterung für Bewohner und Personal, und vor allem: Wie kann die Medikationssicherheit auf jeden Fall gewährleistet werden?

Das Papier
„Aspekte zur Verblisterung von Arzneimitteln in stationären Pflegeeinrichtungen“
ist als Download unter http://www.dbfk.de/service/download/arbeitshilfen.php eingestellt.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.07.2011
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77

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Rabattverträge sparen 25 €, Verblisterung 1.600 €/Jahr

Beitrag von Presse » 23.08.2011, 06:49

Rabattverträge sparen 25 €, Verblisterung 1.600 €/Jahr

Berlin – Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V. (BPAV) stellt die öffentlich hervorgehobene Einsparung der AOK 2010 durch die konsequente Anwendung von Rabattverträgen i. H. von 25 €/Versicherten/Jahr in Relation zum Einsparvolumen bei der patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung.

In den Arzneimittelrabattverträgen sehen die Kostenträger einen wirksamen Hebel, um die explodierenden Kosten im Arzneimittelsektor in den Griff zu bekommen. So hat die AOK jüngst verkündet, 2010 pro Versicherten 25 € eingespart zu haben. Das sind bei ca. 24 Mio. Versicherten rund 600 Mio. €. Die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung brächte es hingegen auf ein Einsparvolumen von 1,14 Mrd. €/Jahr – gerechnet auf 709.000 Pflegeheimbewohner (Zahl aus 2007).

„Diese Dimension muss man sich vor Augen halten, wenn man über Sparpotenziale diskutiert“, sagt der BPAV-Vorsitzende Hans-Werner Holdermann. Die Zahlen seien konservativ ermittelt und wissenschaftlich fundiert anhand von zwei Modellprojekten mit den AOKen Bayern und Berlin (Nord-Ost) – mit gleichwertigen Ergebnissen: „Allein das renommierte Münchener Institut für Gesundheitsökonomik, geleitet von Prof. Dr. Günter Neubauer, kommt auf einen wöchentlichen Betrag von 30,90 €. Multipliziert mit 52 Wochen und 709.000 Patienten (Zahl aus 2007), ergibt sich der o.g. Betrag“, so Holdermann weiter. Die Vorteile lägen auf der Hand: „Bessere Versorgungsqualität, geringere Fehlwurfrate, bessere Informationen für Pflegekräfte und Patienten, verbesserte Therapietreue und die Fachkompetenz des Apothekers, der innerhalb der Dienstleistungsgemeinschaft Apotheker/Verblisterer im Mittelpunkt steht, wird gestärkt,“ betont BPAV-Chef Holdermann.

Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen, also eine Herstellererlaubnis führen. Aktuell hat der Verband neun Blisterzentren und sechs fördernde bzw. assoziierte Partner als Mitglieder.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.08.2011
Ansprechpartner:
Udo Sonnenberg, BPAV Geschäftsstelle, Tel. 030 – 847 122 68-15, Email: presse@blisterverband.de
http://www.blisterverband.de/aktuelles-1412.html

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4.000 Tonnen Arzneimittelverwurf pro Jahr vermeiden

Beitrag von Presse » 15.09.2011, 09:55

PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 15. September 2011

4.000 Tonnen Arzneimittelverwurf pro Jahr vermeiden

Berlin – Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V. (BPAV) sieht erhebliche Einsparpotentiale bei der Vermeidung von Arzneimittelmüll durch industrielle Verblisterung. Der jährliche Verwurf kostet die Versichertengemeinschaft Milliarden.

Laut Bundesministerium für Gesundheit beläuft sich allein in Deutschland der Arzneimittelabfall auf 4.000t pro Jahr – Tendenz steigend. Proportional zu der demographischen Entwicklung steigt der Arzneimittelbedarf und damit auch unvermeidbar der Verwurf von hochwertigen Medikamenten. 2050 werden im Vergleich zu heute etwa 10 Mio. mehr Menschen über 65 Jahre alt sein. Das bedeutet erfahrungsgemäß parallel auch eine drastische Erhöhung der Medikation multimorbider Patienten.

Die professionelle, industrieelle Verblisterung wirkt der Entstehung von Arzneimittelmüll konsequent entgegen. „Bei der Verblisterung werden Wochen- oder maximal Zweiwochenblister mit tablettengenauer Dosierung abgegeben und keine 100er-Packung verschrieben, wo am Ende nur fünf Tabletten genommen werden und der Rest weggeschmissen wird“, beschreibt der BPAV-Vorsitzende Hans-Werner Holdermann die Situation. Außerdem bewirke die Verblisterung eine höhere Therapietreue was wiederum die Hospitalisierungsrate, also die Folgekosten von Nicht- oder Falschmedikation, senke. Die Verblisterung trage nachweislich dazu bei, dass die verschriebenen Medikamente auch tatsächlich eingenommen werden. „Die Medikamente werden also nicht vergessen und müssen deshalb auch nicht anschließend unsachgemäß entsorgt werden.“, hebt Holdermann hervor und ergänzt: „Die ständigen, regulatorischen Änderungen mit Blick auf die Packungsgrößenverordnung und deren enorme Kosten verursachende Wirkung bei der Arzneimittelherstellung wären durch eine flächendeckende Verblisterung auch überflüssig, weil nur therapiegerechte Packungen für jeden Patienten erstellt würden.“

Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen, also eine Herstellererlaubnis führen. Aktuell hat der Verband neun Blisterzentren und sechs fördernde bzw. assoziierte Partner als Mitglieder.

Ansprechpartner:
Udo Sonnenberg, BPAV Geschäftsstelle, Tel. 030 – 847 122 68-15, Email: presse@blisterverband.de
http://www.blisterverband.de/aktuelles-1412.html

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Verblistern - Zeit für Patienten sparen

Beitrag von Presse » 14.11.2011, 15:12

Pflegebedürftige brauchen Zeit, Pflegekräfte keine Bürokratie!

Berlin – Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) unterstützt die Warnung des Bundes der privaten Anbieter sozialer Dienste (bpa) vor mehr Bürokratie in der Pflege. Mühsam gewonnene Zeit für die Pflege z.B. durch Verblisterung würde so nicht den Patienten zugutekommen.

Anlass für die Forderung des bpa ist das Hessische Gesetz für Betreuungs- und Pflegeleistungen (HBPG). Mit diesem möchte Hessen als eines der letzten Bundesländer das bis jetzt geltende bundeseinheitliche Heimgesetz ablösen und auf diesem Wege den Verbraucherschutz stärken und den Bürokratieabbau vorantreiben. Von Bürokratieabbau kann jedoch kaum die Rede sein.

So sieht das Gesetz vor, dass die Heimaufsichten bei ambulanten Pflegediensten in Zukunft Patientenverträge, die Pflegekonzeption und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit prüfen. Damit sollen sie Bereiche prüfen, die bereits von den Kranken- und Pflegekassen, vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, vom Gesundheitsamt, vom Hauptzollamt und weiteren Prüfbehörden überwacht werden. Solche Mehrfachprüfungen führen nicht zu einer besseren Pflegequalität, sondern dazu, dass die Pflegekräfte noch weniger Zeit für die Pflege am Patienten haben, weil bürokratische Prozesse sie in Anspruch nehmen. Auch die stationären Pflegeeinrichtungen würden bei Inkrafttreten des Gesetzes in ihren Pflegekapazitäten weiter eingeschränkt. So sollen neben den Pflegenoten, nach denen bundesweit die Dienste bewertet werden, auch Berichte der Heimaufsichten ausgewertet und veröffentlicht werden.

„Eine Prüfung des Gesetzentwurfs erscheint daher auch uns notwendig, um den gesteckten Zielen gerecht zu werden“, so der BPAV-Vorsitzende Hans-Werner Holdermann. „Der BPAV hat Anfang dieses Jahres in einer Studie nachgewiesen, dass Pflegekräfte im Schnitt eine Viertel Stunde pro Woche und Patient nur mit dem Stellen von Medikamenten beschäftigt sind. Diese Aufgabe können und sollten wir ihnen abnehmen. Es kann aber auf der anderen Seite nicht sein, dass solche positiven Effekte mit Blick auf die Pflegezeit für die Patienten sofort von anderer Seite wieder zunichte gemacht werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Welle von demographisch erhöhter Pflegebedürftigkeit, die auf die Pflegeträger zurollt, ist das unverantwortlich“, betont Holdermann. Von allen Seiten hagele es dieser Tage Kritik an den Plänen zur Pflegereform, weil das Geld fehle: Verblisterung könne effektiv einen Milliardenbetrag einsparen – allein in der stationären Pflege. Die indirekten Kosten, die z.B. eine falsche Medikation verursacht (Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen, Arbeitsausfälle etc.) werden zudem in Deutschland pro Jahr auf 7-10 Mrd. € geschätzt.

Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen, also eine Herstellererlaubnis führen. Aktuell hat der Verband neun Blisterzentren und sechs fördernde bzw. assoziierte Partner als Mitglieder.

Ansprechpartner:
Udo Sonnenberg, BPAV Geschäftsstelle, Tel. 030 – 847 122 68-15, Email: presse@blisterverband.de; http://www.blisterverband.de/aktuelles-1412.html

Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2011

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