Freiheitsentzug - Richtervorbehalt beachten!
Artikel 104 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz setzt dem Festhalten einer Person ohne richterliche Entscheidung mit dem Ende des auf das Ergreifen folgenden Tages eine äußerste Grenze, befreit aber nicht von der Verpflichtung, eine solche Entscheidung unverzüglich herbeizuführen
Urteilsvorstellung unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... kel104.htm
Siehe auch in diesem Forum unter
Leitfaden „Freiheitsentziehende Maßnahmen“
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Freiheitsbeschränkende Maßnahmen – wer genehmigt?
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FAQs zum Thema Zwangseinweisung und -behandlung
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Freiheitsentziehende Maßnahmen im Altenpflegeheim
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Freiheitsentzug - Richtervorbehalt beachten!
Moderator: WernerSchell
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