Freiheitsentzug - Richtervorbehalt beachten!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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WernerSchell
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Freiheitsentzug - Richtervorbehalt beachten!

Beitrag von WernerSchell » 02.01.2008, 08:31

Freiheitsentzug - Richtervorbehalt beachten!

Artikel 104 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz setzt dem Festhalten einer Person ohne richterliche Entscheidung mit dem Ende des auf das Ergreifen folgenden Tages eine äußerste Grenze, befreit aber nicht von der Verpflichtung, eine solche Entscheidung unverzüglich herbeizuführen

Urteilsvorstellung unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... kel104.htm

Siehe auch in diesem Forum unter

Leitfaden „Freiheitsentziehende Maßnahmen“
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Freiheitsbeschränkende Maßnahmen – wer genehmigt?
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Medikamentöse Zwangsbehandlung eines Untergebrachten
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FAQs zum Thema Zwangseinweisung und -behandlung
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Freiheitsentziehende Maßnahmen im Altenpflegeheim
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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